Stammdaten

Register
Amtsgericht Aurich HRB 204703
Eingetragen
30.8.2018
Branche
Herstellung von elektrischem InstallationsmaterialElektroinstallationIngenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Gegenstand
Installation und Einbau von Strom-, Alarmund Videoanlagen und Brandmeldeanlagen sowie Installation von Gebäudeautomation

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Michael Schlenkermann
Westoverledingen
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

s3 tec GmbH

Leer

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 109.930,00 80.229,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 849,00
II. Sachanlagen 109.928,00 79.380,00
B. Umlaufvermögen 926.037,00 493.251,04
I. Vorräte 621.489,68 110.758,39
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 193.885,00 199.681,93
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 110.662,32 182.810,72
C. Rechnungsabgrenzungsposten 835,31 1.060,04
Summe Aktiva 1.036.802,31 574.540,08

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 291.002,27 223.351,40
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 163.626,40 107.121,12
III. Jahresüberschuss 102.375,87 91.230,28
B. Rückstellungen 107.697,12 72.171,50
C. Verbindlichkeiten 638.102,92 279.017,18
Summe Passiva 1.036.802,31 574.540,08

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Die s3 tec GmbH hat ihren Sitz in Leer und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Aurich (Reg.Nr. HRB 204703 ).

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes / AktG beachtet.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Zur Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände wird auf den Anlagespiegel verwiesen.

2. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

3. Finanzanlagen

Es sind keine Finanzanlagen vorhanden.

4. Vorräte
Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben.
5. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Wertberichtigungen fielen im zu betrachtenden Zeitraum nicht an.

6. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

7. Pensionsrückstellungen

Pensionszusagen wurden nicht erteilt.

8. Verbindlichkeiten

B. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Soweit die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nur mit unverhältnismäßigen Kosten oder Verzögerungen hätten festgestellt werden können, wurden gemäß Art. 24 Abs. 6 EGHGB die Buchwerte aus dem vorhergehenden Jahresabschluss als ursprüngliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten übernommen.

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.

Die Zusammensetzung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände ist im Forderungsspiegel am Gliederungspunkt F des Anhangs ersichtlich.

Die Gliederung, die Restlaufzeit und die Besicherung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen ist aus dem Forderungsspiegel ersichtlich.

Es bestehen Forderunge gegenüber Gesellschafter in Höhe von EUR 99.663,67 und

Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 15.254,81.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen EUR 24.374,30

davon entfallen auf:

a) Steuern EUR 4.547,88

b) im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 0,00

c) gegenüber Gesellschaftern EUR 0,00

Die Aufgliederung, die Restlaufzeit und die Besicherung der Verbindlichkeiten ist aus dem Verbindlichkeitenspiegel im Gliederungspunkt H des Anhangs ersichtlich.


Am Abschlussstichtag bestehende Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert erläutert.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

C. Sonstige Angaben

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

D. Ergänzende Angaben

I. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

(1) Geschäftsführer

Familienname Vorname Berufsbezeichnung Vertretungsbefugnis
Schlenkermann Michael Geschäftsführer Alleinvertretungsberechtigt

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

II. Arbeitnehmer

Die Gesamtzahl der durchschnittlichen Angestellten beträgt 8.

E. Ergebnisverwendung

Die Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 9.1.2024.

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