Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Tifani Hotel GmbH
Carl-Ulrich-Straße 161, 63263 Neu-Isenburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Frédéric Pierre Williams-Gobeaux seit 25.7.2014 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
SAS DU PREVALLON | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Tifani Hotel GmbHNeu-IsenburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Fassung für OffenlegungszweckeA. Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung 1. Vorbemerkung Die Tifani Hotel GmbH hat ihren Sitz in Neu-Isenburg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Offenbach am Main (Reg. Nr. HRB 47853). Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, nach den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Sie stellt nach §266 Abs. 1 Satz 3 HGB nur eine verkürzte Bilanz auf. Von den Erleichterungen gem. §§ 266 Abs. 1, 276 und 288 Abs. 1 HGB wird Gebrauch gemacht, soweit es der Übersichtlichkeit dient. Der Grundsatz der Gliederungsstetigkeit wird beachtet. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 265, 268-274a, 276-277 HGB unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a HGB aufgestellt. Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung finden die Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB sowie § 42 GmbHG Anwendung. Im Einzelnen sind dies folgende Grundsätze und Methoden: Die Immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und soweit abnutzbar, um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegen der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Neuzugänge werden grundsätzlich linear, pro rata temporis abgeschrieben. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, deren Einzelanschaffungskosten 250,00 € aber nicht 1.000,00 € übersteigen, wird im Jahr der Anschaffung ein Sammelposten analog § 6 Abs. 2a EStG gebildet, der gleichmäßig auf 5 Jahre verteilt aufgelöst wird. Bewegliche Anlagegegenstände bis zu einem Wert von 250,00 € werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt. Die Finanzanlagen werden grundsätzlich mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden sie gemäß § 253 Absatz 3 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Sofern in Folgejahren die Gründe für die Wertminderung entfallen sind, erfolgen Zuschreibungen gemäß dem Wertaufholungsgebot gemäß § 253 Absatz 5 HGB. Die Vorräte werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bzw. zu Herstellungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten beinhalten gemäß § 255 Abs. 1 HGB auch die Anschaffungsnebenkosten sowie nachträgliche Anschaffungskosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen. Die Herstellungskosten enthalten alle aktivierungspflichtigen Kostenbestandteile gemäß § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB. Kosten der allgemeinen Verwaltung werden nicht angesetzt. Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Soweit notwendig wird auf den niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert abgewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nennwert bewertet. Erkennbare Ausfallrisiken werden soweit notwendig durch individuelle Wertabschläge berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko wurde eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Kurzfristige Forderungen, die auf fremde Währung lauten, werden mit dem Währungskurs im Entstehungszeitpunkt umgerechnet. Soweit erforderlich, erfolgt eine Abschreibung auf den niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten sind gebildet, für Ausgaben und Einnahmen soweit diese Aufwand oder Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die Rückstellungen sind mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag ausgewiesen, der unter Beachtung des Vorsichtprinzips bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung anzusetzen ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken, ungewisse Verpflichtungen sowie künftig zu erwartende Preis- und Kostensteigerungen. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Aufwendungen und Erträge sind auf das Geschäftsjahr abgegrenzt. Periodenfremde und außerordentliche Aufwendungen und Erträge mit Bedeutung für die Ertragslage liegen nicht vor. B. Angaben zur Bilanz 1. Anlagevermögen Auf die Darstellung des Anlagespiegels nach § 284 Abs. 3 HGB wird nach § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB verzichtet. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen haben eine Laufzeit bis zu einem Jahr (Vj. 43 T€). Im Berichtsjahr bestehen keine Forderungen gegen Gesellschafter (Vj. 0 T€). 3. Gezeichnetes Kapital Das als gezeichnetes Kapital ausgewiesene Stammkapital von 25.000,00 € ist voll einbezahlt. 4. Rückstellungen Auf die Angaben zu den sonstigen Rückstellungen nach § 285 Nr. 12 HGB wird unter Hinweis auf § 288 Abs. 1 HGB verzichtet. 5. Verbindlichkeiten Die Darstellung zeigt die in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten nach Art, Höhe und - soweit feststellbar und vereinbart - die Restlaufzeit:
1) Als Sicherheit dienen selbstschuldnerische Bürgschaften des Geschäftsführers vom Juni 2019 bis zum Höchstbetrag von 300 T€. 2) Mit Vertrag vom 31.12.2020 verzichtete die Gesellschafterin auf Forderungen in Höhe von 265.000 € gegenüber der Tifani Hotel GmbH. Der Forderungsverzicht wurde mit Besserungsschein ausgesprochen. Mit Wirkung zum 31.12.2022 leben hiervon 65.000 € sowie mit Wirkung zum 31.12.2023 weitere 100.000 € wieder auf. C. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen am Bilanzstichtag zum 31.12.2023 keine besonderen Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB. D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Auf die Offenlegung der Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung wird unter Hinweis auf § 326 HGB verzichtet. E. Sonstige Angaben 1. Geschäftsführungsorgan Zum Geschäftsführer ist bestellt: Herr Frédéric Pierre Williams-Gobeaux, Paris, Frankreich, Managing Director 2. Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigt im Geschäftsjahr im Durchschnitt 12,25 Mitarbeiter. 3. LageberichtEin Lagebericht wird gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB nicht erstellt. 4. ErgebnisverwendungsvorschlagAuf die Offenlegung des Vorschlags und des Beschlusses zur Verwendung des Jahresergebnisses wird verzichtet.
Neu-Isenburg, 9. Dezember 2024 gez. Frédéric Pierre Williams-Gobeaux sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 09.12.2024 festgestellt. |
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