Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 214651
Eingetragen
24.5.1968
Branche
Großhandel mit WerkzeugmaschinenGroßhandel mit industriellen Textil-, Näh- und StrickmaschinenGlasergewerbe
Gegenstand
Ausführung von Flaschner- und Installationsarbeiten sowie Blechbearbeitung, Maschinenbau und der Handel mit einschlägigen Artikeln dieser Branchen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Frank Grözinger
seit 26.4.2016
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Gassenäcker 24, 73669 Lichtenwald
36.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Grözinger GmbH

Deizisau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31.12.2023

Grözinger GmbH Deizisau

AKTIVA

EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 5.904,00
II. Finanzanlagen 0,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 45.730,72
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 193.525,93
III. Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestand 228.347,58
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.696,42
Summe Aktiva 477.204,65

PASSIVA

EUR EUR
A. Eigenkapital 173.461,96
B. Rückstellungen
I. Pensionszusage 55.218,00
II. Steuerrückstellungen 0,00
III. Sonstige Rückstellungen 48.960,00 104.178,00
C. Verbindlichkeiten 198.620,22
D. Rechnungsabgrenzungsposten 944,47
Summe Passiva 477.204,65

 

Deizisau, den 6. Juni 2024

ANHANG für das Geschäftsjahr 2023

Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) erstellt.

Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Die Gesellschaft macht bei der Aufstellung des Jahresabschlusses von den Erleichterungen und Befreiungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Wesentlichen Gebrauch.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Soweit ihre Nutzungsdauer zeitlich begrenzt ist, werden planmäßige Abschreibungen vorgenommen. Die Abschreibungen werden nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ermittelt. Die Anlagegüter werden nach Maßgabe der jeweils kürzesten steuerlich für zulässig gehaltenen Nutzungsdauer abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Die Rückstellungen werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken.

Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Weitere Angaben zur Bilanz (§ 285 HGB)

1. Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten teilen sich wie folgt auf:

a) Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von weniger als 5 Jahren EUR 205.732,05
b) Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren 0,00
EUR 205.732,05

Von den Verbindlichkeiten sind durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert:

Zu Ziffer a) EUR 944,86
Zu Ziffer b) EUR 0,00

2. Im Geschäftsjahr waren zur Geschäftsführung folgende Personen berufen:

- Herr Frank Grözinger

Die Angabe der Geschäftsführerbezüge unterbleibt gemäß § 288 HGB.

3. Beteiligungen an anderen Unternehmen mit einer Beteiligung von mindestens 20 % waren weder im Geschäftsjahr noch zum Bilanzstichtag gegeben.

4. Abschreibungen auf einen Geschäfts- oder Firmenwert waren im Berichtsjahr nicht gegeben.

5. Zum Bilanzstichtag waren keine Eingliederungen in ein anderes Unternehmen gegeben.

6. Die Rückstellungen für Pensionen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach der PUC-Methode unter Verwendung der "Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck bewertet. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz der letzten 10 Jahre bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren von 1,82 % (Vj. 1,78%) verwendet. Sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 97 wurden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit Pensionsrückstellungen verrechnet, da diese aufgrund Verpfändungsvereinbarung dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen dienen.

 

73779 Deizisau, den 6. Juni 2024

gez. Frank Grözinger

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