EHC Europe
Home Concept GmbH
Roetgen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
12.873,74 |
14.380,80 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
0,00 |
91,20 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
12.873,74 |
14.289,60 |
| B.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
150,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
12.873,74 |
14.530,80 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
12.072,52 |
14.230,80 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
12.927,48 |
10.769,20 |
| davon
Verlustvortrag |
10.769,20 |
9.091,08 |
| B.
Rückstellungen |
300,00 |
300,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
501,22 |
0,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
501,22 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
12.873,74 |
14.530,80 |
Anhang (gem. §§ 284-288 HGB)
Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung
1 Bilanzierungsvorschriften
Allgemeine Angaben (§ 264 Abs. 2 S. 1 HGB)
Der Jahresabschluss der EHC Europe Home Concept GmbH,
Roetgen, (nachstehend kurz. "EHC
GmbH" genannt) auf den 31. Dezember 2011 wurde gem.
§ 264a HGB in Anwendung der Vorschriften
für kleine Kapitalgesellschaften gem.
§§ 264 - 289 HGB aufgestellt. Dementsprechend
besteht der Jahresabschluss
aus der Bilanz, einer Gewinn- und Verlustrechnung und
einem Anhang.
Um Klarheit und Übersichtlichkeit der Bilanz und
der Gewinn- und Verlustrechnung zu erhalten, wurden
Vermerke und Aufgliederungen ausschließlich im
Berichtsteil und / oder im Anhang ausgewiesen.
Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275
HGB.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, soweit gebildet,
die Rechnungsabgrenzungsposten,
Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit
gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und
Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital
und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen
und hinreichend gegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu
dienen.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
HGB gebildet worden.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Unter der Bilanz sind -
soweit vorhanden - Verbindlichkeiten aus der
Begebung und Übertragung von
Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und
Scheckbürgschaften und aus
Gewährleistungsverträgen sowie
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten in einem
Betrage
vermerkt. Haftungsverhältnisse sind auch
angegeben, wenn ihnen gleichwertige
Rückgriffsforderungen
gegenüberstehen.
1.2 Bewertungsvorschriften
1.2.1 Allgemeine Angaben
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres entsprechen den Werten der
Schlussbilanz des
Vorjahres. Bei der Bewertung wurde von der
Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. Es ist
vorsichtig
bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren
Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag
entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn
diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag
der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt
geworden sind.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) erstellt. Die Bilanzierung wurde insoweit
angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit
nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen
wurden nicht angepasst (Art. 67 VIII 2 EGHGB).
Zum 1. Januar 2011 war auf den Anpassungszeitpunkt
für den Rechtsübergang eine
BilMoG-Anpassungsbilanz
nicht erforderlich.
1.2.2 Anlagevermögen
Soweit ein Ausweis erfolgte, wurde(n):
immaterielle Vermögensgegenstände und
sonstige Nutzungsrechte zu Anschaffungskosten, vermindert
um
die Absetzung für Abnutzung bewertet, die
Abschreibungen nach der linearen Abschreibungsmethode
entsprechend
der jeweiligen betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer bemessen, das Sachanlagevermögen zu
Anschaffungskosten
bzw. Herstellungskosten, vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen angesetzt, generell
beim Anlagevermögen ein niedrigerer Wertansatz,
für den die Abschreibungsgründe nicht mehr
bestehen,
beibehalten, sofern der niedrigere Wertansatz bei der
steuerlichen Gewinnermittlung beibehalten
werden kann und Voraussetzung dafür ist, dass
dieser auch in der Handelsbilanz beibehalten wird;
hinsichtlich
der Zusammensetzung und Entwicklung des
Anlagevermögens auf den Berichtsteil zum
Jahresabschluss
verwiesen.
1.2.3 Umlaufvermögen
Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt worden. Erkennbare Einzelrisiken
wurden
durch Abschreibungen auf diese Forderungen
berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den
Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen wurde, soweit
erforderlich, durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
Forderungen in fremder Wahrung sind mit dem
Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet.
1.2.4 Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen und die
Rückstellungen nach üblicher kaufmännischer
Schätzung ermittelt worden.
Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit
dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet
und Aufwendungen sowie Erträge des
Geschäftsjahres unabhängig von den Zeitpunkten
der entsprechenden
Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt
worden.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
beibehalten und Abschreibungen im Rahmen
vernünftiger kaufmännischer Schätzung nicht
vorgenommen
worden.
1.2.5 Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. des § 251 HGB
und die finanziellen Verpflichtungen aus mehrjährigen
Leasingverträgen
i. S. des § 285 Nr. 3 HGB werden unter der
Bilanz ausgewiesen und in einer Anlage zum Anhang einzeln
erläutert, sofern solche am Abschlussstichtag
bestehen.
3. Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Die Gesellschaft wird vertreten durch
Herrn Vasile Lazaridis (einzelvertretungsberechtigt)
Herrn Chiu Yuen Mok (einzelvertretungsberechtigt)
Von der Regelung gern. § 286 Abs. 3 Nr. 2 HGB
(Unterlassen von Angaben) wurde kein Gebrauch gemacht.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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