EHC Europe Home Concept GmbHLiquidiert

52159 Roetgen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Aachen HRB 13428
Eingetragen
13.1.2006
Branche
Großhandel mit keramischen Erzeugnissen und GlaswarenHerstellung von keramischen Haushaltswaren und ZiergegenständenGroßhandel mit Flachglas
Gegenstand
Im- und Export von Waren aller Art, insbesondere von Glas, Keramik, Schleifen und Geschenkartikeln. Die Gesellschaft ist zur Beteiligung an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art berechtigt.

Historie

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Management

NameRolle
Vasile Lazaridis
seit 23.8.2017
Liquidator
Chiu Yuen Mok
seit 23.8.2017
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

EHC Europe Home Concept GmbH

Roetgen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Umlaufvermögen 12.873,74 14.380,80
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 0,00 91,20
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 12.873,74 14.289,60
B. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 150,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 12.873,74 14.530,80

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 12.072,52 14.230,80
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzverlust 12.927,48 10.769,20
davon Verlustvortrag 10.769,20 9.091,08
B. Rückstellungen 300,00 300,00
C. Verbindlichkeiten 501,22 0,00
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 501,22 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 12.873,74 14.530,80

Anhang (gem. §§ 284-288 HGB)

 
Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung

1 Bilanzierungsvorschriften
Allgemeine Angaben (§ 264 Abs. 2 S. 1 HGB)
Der Jahresabschluss der EHC Europe Home Concept GmbH, Roetgen, (nachstehend kurz. "EHC
GmbH" genannt) auf den 31. Dezember 2011 wurde gem. § 264a HGB in Anwendung der Vorschriften
für kleine Kapitalgesellschaften gem. §§ 264 - 289 HGB aufgestellt. Dementsprechend besteht der Jahresabschluss
aus der Bilanz, einer Gewinn- und Verlustrechnung und einem Anhang.
Um Klarheit und Übersichtlichkeit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zu erhalten, wurden
Vermerke und Aufgliederungen ausschließlich im Berichtsteil und / oder im Anhang ausgewiesen.
Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275
HGB.
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, soweit gebildet, die Rechnungsabgrenzungsposten,
Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen
und hinreichend gegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu
dienen.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Unter der Bilanz sind - soweit vorhanden - Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von
Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen sowie
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten in einem Betrage
vermerkt. Haftungsverhältnisse sind auch angegeben, wenn ihnen gleichwertige Rückgriffsforderungen
gegenüberstehen.

1.2 Bewertungsvorschriften

1.2.1 Allgemeine Angaben
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres entsprechen den Werten der Schlussbilanz des
Vorjahres. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig
bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag
entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag
der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) erstellt. Die Bilanzierung wurde insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit
nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden nicht angepasst (Art. 67 VIII 2 EGHGB).
Zum 1. Januar 2011 war auf den Anpassungszeitpunkt für den Rechtsübergang eine BilMoG-Anpassungsbilanz
nicht erforderlich.

1.2.2 Anlagevermögen
Soweit ein Ausweis erfolgte, wurde(n):
immaterielle Vermögensgegenstände und sonstige Nutzungsrechte zu Anschaffungskosten, vermindert um
die Absetzung für Abnutzung bewertet, die Abschreibungen nach der linearen Abschreibungsmethode entsprechend
der jeweiligen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bemessen, das Sachanlagevermögen zu Anschaffungskosten
bzw. Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen angesetzt, generell
beim Anlagevermögen ein niedrigerer Wertansatz, für den die Abschreibungsgründe nicht mehr bestehen,
beibehalten, sofern der niedrigere Wertansatz bei der steuerlichen Gewinnermittlung beibehalten
werden kann und Voraussetzung dafür ist, dass dieser auch in der Handelsbilanz beibehalten wird; hinsichtlich
der Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens auf den Berichtsteil zum Jahresabschluss
verwiesen.

1.2.3 Umlaufvermögen
Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt worden. Erkennbare Einzelrisiken wurden
durch Abschreibungen auf diese Forderungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen wurde, soweit erforderlich, durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Forderungen in fremder Wahrung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet.

1.2.4 Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen und die Rückstellungen nach üblicher kaufmännischer
Schätzung ermittelt worden.
Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet
und Aufwendungen sowie Erträge des Geschäftsjahres unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden
Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
beibehalten und Abschreibungen im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Schätzung nicht vorgenommen
worden.

1.2.5 Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. des § 251 HGB und die finanziellen Verpflichtungen aus mehrjährigen Leasingverträgen
i. S. des § 285 Nr. 3 HGB werden unter der Bilanz ausgewiesen und in einer Anlage zum Anhang einzeln
erläutert, sofern solche am Abschlussstichtag bestehen.

3. Sonstige Angaben

Geschäftsführung
Die Gesellschaft wird vertreten durch
Herrn Vasile Lazaridis (einzelvertretungsberechtigt)
Herrn Chiu Yuen Mok (einzelvertretungsberechtigt)
Von der Regelung gern. § 286 Abs. 3 Nr. 2 HGB (Unterlassen von Angaben) wurde kein Gebrauch gemacht.
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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