pHfG
Trägergesellschaft mbH
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
566.760,00 |
368.019,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
230.883,00 |
166.203,00 |
| II.
Sachanlagen |
335.877,00 |
201.816,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.190.952,24 |
3.354.148,85 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
729,86 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.188.039,17 |
3.327.418,39 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.913,07 |
26.000,60 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
27.222,35 |
112.293,14 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
4.784.934,59 |
3.834.460,99 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
84.000,00 |
59.036,45 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.354.108,43 |
3.615.296,19 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
321.826,16 |
135.128,35 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
4.784.934,59 |
3.834.460,99 |
Anhang zum 31. Dezember 2016
pHfG Trägergesellschaft mbH
Heidelberg
A. Rechnungslegungsgrundsätze
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Firma pHfG
Trägergesellschaft mbH, wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BilRUG) vom 23. Juli
2015 aufgestellt
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen
waren dies folgende Grundsätze und Methoden:
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt und
soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
handelsrechtlichen Vorschriften vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 410,00 wurden im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Steuerrückstellungen waren für das
Geschäftsjahr keine zu bilden.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
B. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Restlaufzeiten der
Verbindlichkeiten ergeben sich aus nachfolgendem
Verbindlichkeitenspiegel:
Art der Verbindlichkeit zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
31.12.2016
|
|
kleiner 1 J.
|
1 bis 5 J.
|
größer 5 J.
|
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
84,0
|
84,0
|
0,0
|
0,0
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
245,9
|
245,9
|
0,0
|
0,0
|
gegenüber
verbundenen Unternehmen
|
975,6
|
975,6
|
0,0
|
0,0
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
3.048,6
|
3.048,6
|
0,0
|
0,0
|
Summe
|
4.354,1
|
4.354,1
|
0,0
|
0,0
|
C. Sonstige Pflichtangaben
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer: Prof. Dr. Werner
Birglechner
Ingmar Lampson
D. Ergebnisverwendung
Mit Datum vom 12. November 2012 wurde ein
Beherrschungs- und Ergebnisübernahmevertrag zwischen
der Firma pHfG Trägergesellschaft mbH, Köln
(Beteiligungsgesellschaft) und der Firma praxisDienste
GmbH, Heidelberg (Muttergesellschaft) geschlossen, heute
Education Network Heidelberg GmbH. Dem Vertrag wurde von
der Hauptversammlung der praxisDienste GmbH am 12. November
2012 zugestimmt.
Die Eintragung des Beherrschungs- und
Ergebnisübernahmevertrages in das Handelsregister
erfolgte am 15. November 2012. Somit ist der
Ergebnisübernahmevertrag mit Wirkung zum 15. November
2012 wirksam und erstmals für das Veranlagungsjahr
2012 anzuwenden.
sonstige Berichtsbestandteile
Heidelberg, den 25.09.2017 gez. Dr. Werner
Birglechner und Ingmar Lampson
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.09.2017 festgestellt.
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