Energiepark Bakendorf GmbH & Co. KG
Selbe AdresseEnergetische Verwertung von Abfällen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Steffen Franz seit 13.3.2025 | Prokura |
Robert Sauer seit 13.10.2021 | Prokura |
Peter Fiedelmeier seit 13.10.2021 | Prokura |
Sandra Oddey seit 13.10.2021 | Prokura |
Philipp Gerhard Kertscher seit 13.10.2021 | Prokura |
Julian Bade seit 13.10.2021 | Prokura |
Tim Stieger seit 23.10.2020 | Geschäftsführer |
Janett Drewke seit 23.10.2020 | Geschäftsführer |
Mike Zurbel seit 4.4.2019 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
WEMAG Netz GmbHSchwerinJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangA. Allgemeines Die WEMAG Netz GmbH hat ihren Sitz in Schwerin und ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Schwerin unter der Nummer HRB 9319 eingetragen. Der Jahresabschluss und Lagebericht der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 ist nach den Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) sowie den ergänzenden Bestimmungen des GmbHG und des EnWG aufgestellt. In die Bilanz wurden die Posten "Kraftwerksanlagen", "Stromverteilungsanlagen" und "Gasverteilungsanlagen" unter den Sachanlagen des Anlagevermögens eingefügt, da der Inhalt nicht von den vorgeschriebenen Posten gedeckt wird und dies zu einer aussagekräftigeren Darstellung der Vermögenslage führt. Der Posten "Kraftwerksanlagen" beinhaltet andere erneuerbare Energieanlagen, der Posten "Stromverteilungsanlagen" beinhaltet die Netzanlagen der Hoch-, Mittel- und Niederspannungsebenen und der Posten "Gasverteilungsanlagen" beinhaltet die Anlagen des Gasverteilnetzes. Des Weiteren ist die Gliederung um Sonderposten ergänzt worden. Der Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung liegt nach § 275 HGB das Gesamtkostenverfahren zugrunde. Mit der WEMAG AG, Schwerin, besteht seit dem 1. Januar 2010 ein Ergebnisabführungsvertrag. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der WEMAG AG mit Sitz in Schwerin einbezogen, die den Konzernabschluss für den größten und den kleinsten Kreis der Unternehmen aufstellt. Der von der WEMAG AG aufgestellte Konzernabschluss ist beim elektronischen Bundesanzeiger (www.unternehmensregister.de) abrufbar. Die WEMAG AG ist beim Amtsgericht Schwerin in das Handelsregister unter der Nummer HRB 615 eingetragen. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Aktiva Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten erfasst und linear entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten - vermindert um Abschreibungen - angesetzt. Planmäßige Abschreibungen werden für Anschaffungen bis zum 31. Dezember 2007 degressiv vorgenommen; auf die lineare Methode wird übergegangen, sobald diese zu höheren Abschreibungen führen. Es wurde von dem Wahlrecht gemäß Art. 67 Abs. 4 EGHGB Gebrauch gemacht und die Wertansätze fortgeführt. Zugänge ab dem 1. Januar 2008 werden ausschließlich linear unter Anwendung betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauern abgeschrieben. Im Jahr 2023 erfolgte die Neueinschätzung der Nutzungsdauern für die Bilanzposition "Stromverteilungsanlagen". Dabei sind Abschreibungen in Höhe von 12.281,6 TEUR entstanden, insgesamt ergab sich daraus, unter Berücksichtigung des Sonderpostens, ein positiver Ergebniseffekt in Höhe von 7.582,1 TEUR. Die Nutzungsdauern der wesentlichen Gruppen sind folgender Tabelle zu entnehmen.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit einem Wert bis 150 EUR (netto ohne Umsatzsteuer) wurden ab dem 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2017 sofort erfolgswirksam erfasst und geringwertige Vermögensgegenstände mit einem Wert zwischen 150 EUR und 1.000 EUR (jeweils netto ohne Umsatzsteuer) wurden auf einem Sammelposten erfasst und über fünf Jahre abgeschrieben. Ab dem 1. Januar 2018 werden geringwertige Vermögensgegenstände mit einem Wert bis 800 EUR sofort erfolgswirksam erfasst. Sofern eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung vorliegt, werden außerplanmäßige Abschreibungen zum Ansatz eines niedrigeren beizulegenden Wertes vorgenommen. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren zu Anschaffungskosten oder mit den niedrigeren Werten am Bilanzstichtag. Die unfertigen Leistungen sind mit den Anschaffungskosten bewertet. Sie umfassen neben den Einzelkosten auch anteilige angemessene Gemeinkosten. Die am Bilanzstichtag noch nicht abgerechnete Netznutzung für Kunden mit rollierender Abrechnung ist nach statistischen Verfahren kundenindividuell innerhalb der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abgegrenzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Allen erkennbaren Einzelrisiken und dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch angemessene Wertabschläge Rechnung getragen. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennbetrag bilanziert. Für bereits im Geschäftsjahr angefallene Ausgaben, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, wird ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Unter den Voraussetzungen des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB werden Vermögensgegenstände mit den Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen bzw. Langzeitarbeitskonten verrechnet. Gleiches gilt für die damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen und Erträge. Passiva Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennwert angesetzt. Als Sonderposten mit Rücklageanteil gemäß § 4 Fördergebietsgesetz sind steuerrechtliche Sonderabschreibungen nach dem FördG passiviert. Diese werden in Abhängigkeit von der Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände bereits während bzw. nach Ablauf des Begünstigungszeitraums linear aufgelöst. Zuwendungen für die Anschaffung von immateriellen Vermögensgegenständen werden als Sonderposten passiviert und linear über den Zeitraum der Abschreibungen der bezuschussten Vermögensgegenstände ergebniswirksam aufgelöst. Der Ausweis der Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens erfolgt unter den sonstigen betrieblichen Erträgen. Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskosten werden als Sonderposten ausgewiesen. Bis zur Aktivierung der bezuschussten Vermögensgegenstände werden empfangene Zuschüsse unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen und dann dem gesonderten Bilanzposten zugeführt. Von den empfangenen Baukostenzuschüssen werden die bis zum 31. Dezember 2002 vereinnahmten Baukostenzuschüsse über einen Zeitraum von 20 Jahren linear aufgelöst. Zugänge ab 2003 werden einheitlich entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer der bezuschussten Vermögensgegenstände aufgelöst. Die Erträge aus der Auflösung der Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskosten werden als sonstige Umsatzerlöse ausgewiesen. Die Bilanzierung der Pensionsrückstellungen, der Altersteilzeitrückstellungen und der Verpflichtungen aus der Jubiläumsgeldregelung erfolgte gemäß handelsrechtlichen Vorschriften. Als versicherungsmathematisches Verfahren für die Bewertung der Pensionsrückstellungen und die Rückstellungen aus der Jubiläumsgeldregelung wurde die Projected Unit Credit Method (projizierte Einmalbetragsmethode) gewählt. Die bei der Berechnung auf den Bilanzstichtag prognostizierten Rechnungszinssätze betragen für die Pensionsrückstellungen 1,82 % (Vorjahr 1,78 %) p. a. und für die Rückstellungen aus der Jubiläumsgeldregelung 1,74 % (Vorjahr 1,44 %) p. a. bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren. Der Rechnungszinssatz beträgt für die Altersteilzeitrückstellung 1,03 % (Vorjahr 0,59 %) p. a. Wesentliche Abweichungen zu den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssätzen Stand Ende Dezember 2023 bestanden nicht. Den Berechnungen der Pensionsrückstellungen liegen die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde. Künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen wurden mit 3,5 % p. a. (Vorjahr 3,0 % p. a.) zugrunde gelegt. Dem Unterschiedsbetrag bei den Pensionsrückstellungen gemäß § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB in Höhe von 2.737 EUR stehen frei verfügbare Rücklagen in ausreichender Höhe gegenüber. Eine Abführungssperre besteht daher nicht. Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten nach Maßgabe des HGB angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst. Die Abzinsung erfolgt mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Geschäftsjahre. Ein negativer Saldo auf dem Regulierungskonto wird entsprechend der ab dem Jahr 2017 geltenden Neufassung der ARegV als Rückstellung für ungewisse Verpflichtungen bilanziert. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Für bereits im Geschäftsjahr erhaltene Einnahmen, die Erlöse für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, wird ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Da die Gesellschaft einen Ergebnisabführungsvertrag mit der WEMAG AG, Schwerin, abgeschlossen hat und ihr Einkommen als Organgesellschaft somit dem Organträger zugerechnet wird, entfällt die Bilanzierung laufender und latenter Steuern bei der Gesellschaft für die Zeiträume ab 2010. C. Angaben zu den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 ist im Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen:
Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen entfallen 32.314,7 TEUR (Vorjahr 28.239,0 TEUR) auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, denen Verbindlichkeiten aus erhaltenen Abschlägen in Höhe von 22.121,2 TEUR (Vorjahr 22.089,4 TEUR) gegenüberstehen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen in Höhe von 9.023,6 TEUR (Vorjahr 3.523,3 TEUR) Forderungen gegen die Gesellschafterin. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen umfassen:
Die Werte der als Deckungsvermögen verwandten verpfändeten Wertpapierdepots zu Zeitwerten (entspricht Anschaffungskosten) von 1.049,6 TEUR für Altersteilzeitverpflichtungen und von 1.243,6 TEUR für Langzeitarbeitskonten (Vorjahr insgesamt 1.940,2 TEUR), die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind, wurden gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB mit den Erfüllungsbeträgen der Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen (2.189,1 TEUR) bzw. für Langzeitarbeitskonten (946,5 TEUR) verrechnet (Vorjahr insgesamt 2.851,4 TEUR). Den Personalaufwendungen aus der Veränderung der Rückstellungen für Langzeitarbeitskonten von 137 TEUR sowie für Altersteilzeitverpflichtungen von 665,3 TEUR standen 2023 Erträge in Höhe von 24,6 TEUR aus anderen Wertpapieren gegenüber, diese wurden saldiert. Der in dem aktiven Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung ausgewiesene Unterschiedsbetrag aus dem Zeitwert und den Anschaffungskosten der Vermögensgegenstände, die mit langfristigen Personalrückstellungen verrechnet wurden, unterliegt einer grundsätzlichen Abführungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB. Zum Bilanzstichtag übersteigen die frei verfügbaren Rücklagen und vororganschaftlichen Posten den Gesamtbetrag der abführungsgesperrten Beträge. Daher besteht keine Abführungssperre in Bezug auf den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen in Höhe von 1.302,8 TEUR (Vorjahr 525,3 TEUR) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen in Höhe von 316.274,3 TEUR (Vorjahr 246.023,5 TEUR) Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin. Umsatzerlöse In den Umsatzerlösen sind 5.877,8 TEUR periodenfremde Mehrerlöse enthalten. Die Erlöse aus der Netznutzung und aus Umlagen enthalten 10.426,5 TEUR periodenfremde Erlöse aus der Abrechnung für Mehr- und Mindermengen. Aus EEG- und KWK-Stromvergütungen wurden 4.271,6 TEUR Mindererlöse erreicht. Die Einspeisevergütungen auf der Aufwandsseite wurden auf gleichem Niveau korrigiert (Auflösung von Rückstellungen für ausstehende Lieferantenrechnungen). Darüber hinaus sind periodenfremde Erlöse in Höhe von 109,6 TEUR für das Einspeisemanagement dargestellt. In den Umsatzerlösen sind periodenfremde Aufwendungen aus der Ausbuchung von Forderungen in Höhe von 2.768,9 TEUR enthalten, die aus der zu hohen Abgrenzung der Übererlösabschöpfung der EEG-Gesellschaften im Sinne des Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse vom 20. Dezember 2022 resultieren. Die Umsatzerlöse werden im Inland erzielt. Sonstige betriebliche Erträge Dieser Posten enthält im Wesentlichen periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 7.060,2 TEUR. Materialaufwand Der Posten enthält periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 16.149,1 TEUR. Außerdem sind periodenfremde Aufwendungen für Ausgleichsenergie in Höhe von 1.923,3 TEUR enthalten. In den Materialaufwendungen sind periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 2.768,9 TEUR enthalten, die aus der zu hohen Abgrenzung der Übererlösabschöpfung der EEG-Gesellschaften im Sinne des Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse vom 20. Dezember 2022 resultieren. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen folgende periodenfremden Aufwendungen:
Zinsergebnis Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 14,6 TEUR. Steuern Die sonstigen Steuern enthalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 8,3 TEUR. D. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in Höhe von 24.056,0 TEUR. Im Einzelnen bestehen die finanziellen Verpflichtungen für Leistungen des Jahres 2024 gegenüber der Gesellschafterin für die Inanspruchnahme von sonstigen Serviceleistungen in Höhe von 8.693,0 TEUR. Gegenüber der WEMACOM Telekommunikation GmbH bestehen Verpflichtungen für Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Telekommunikationsnetz in Höhe von 1.566,7 TEUR. Daneben besteht zum 31. Dezember 2023 ein Bestellobligo in Höhe von 8.519,1 TEUR gegenüber Dritten. Aus Abrechnungsdienstleistungen ergeben sich Verpflichtungen in Höhe von 13.796,3 TEUR. Für die Beschaffung von Verlustenergie aufgrund der Festlegung volatiler Kosten durch die Bundesnetzagentur gem. § 11 Abs. 5 ARegV bestehen für das Jahr 2024 finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 28.681,1 TEUR. Darüber hinaus lagen keine wesentlichen sonstigen finanziellen Verpflichtungen vor. Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen Unternehmen nach § 6 b Abs. 2 EnWG Im Geschäftsjahr 2023 wurden von der WEMAG AG Dienstleistungen größeren Umfangs im Bereich kaufmännischer und sonstiger Dienstleistungen für 10.006,6 TEUR eingekauft. Ferner hat die WEMAG Netz GmbH für IT-Service sowie kaufmännische und technische Dienstleistungen 12.517,6 TEUR erlöst. Aufgrund von mit der WEMAG AG geschlossenen Stromhandels- und Stromlieferverträgen sowie sonstigen Dienstleistungsverträgen erhielt die WEMAG Netz GmbH 7.011,8 TEUR. Im Bereich des Netzgeschäftes stellte die Gesellschaft der WEMAG AG für Netznutzung inklusive Netzdienstleistungen im Berichtsjahr insgesamt einen Betrag von 53.246,3 TEUR in Rechnung. Für von der WEMAG AG ausgereichte Darlehen beläuft sich der Zinsaufwand auf insgesamt 8.926,2 TEUR. Für den regenerativen Strombezug von der WP Kurzen Trechow GmbH hatte die WEMAG Netz GmbH Aufwendungen in Höhe von 649,9 TEUR. Für den regenerativen Strombezug von der KWE New Energy Windpark Nr. 7 GmbH & Co. KG hatte die WEMAG Netz GmbH Aufwendungen in Höhe von 199,4 TEUR. Für den regenerativen Strombezug von der Energiepark Rieps GmbH & Co. KG hatte die WEMAG Netz GmbH Aufwendungen in Höhe von 101,2 TEUR. Für den regenerativen Strombezug von der Windpark Hoort 3 GmbH hatte die WEMAG Netz GmbH Aufwendungen in Höhe von 64,2 TEUR. Aus der Vermietung von Geschäftsräumen und der Überlassung von Telekommunikationsanlagen an die WEMACOM Telekommunikation GmbH erzielte die Gesellschaft Einnahmen von 1.020,6 TEUR. Für die Bereitstellung von Telekommunikationsdienstleistungen sind Kosten in Höhe von 3.761,5 TEUR entstanden. Kaufmännische Dienstleistungen wurden in Höhe von 2.741,9 TEUR an die WEMACOM Telekommunikation GmbH berechnet. Die Elektro- und Energieanlagenbau (EEB) GmbH stellte der WEMAG Netz GmbH für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten sowie Neubau von technischen Anlagen 595,2 TEUR in Rechnung. Für kaufmännische und technische Dienstleistungen wurden Einnahmen in Höhe von 47,6 TEUR erzielt. Die Gesellschaft hat für den Erwerb von technischen Anlagen an die WEMAG Projektentwicklung GmbH 47.575,8 TEUR gezahlt. Personal Die Anzahl der Mitarbeitenden nach Köpfen beträgt im Jahresdurchschnitt:
Geschäftsführung Frau Janett Drewke, Wittenburg, hauptberuflich, Herr Tim Stieger, Schwerin, hauptberuflich, Herr Sebastian Winter, Schwerin, hauptberuflich. Für die Angaben zu den Bezügen wird von der Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. Abschlussprüferhonorar Das für das Geschäftsjahr 2023 erfasste Honorar des Abschlussprüfers beträgt 35,0 TEUR für Abschlussprüfungsleistungen sowie 19,4 TEUR für andere Bestätigungsleistungen. Nachtragsbericht Nach Abschluss des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten. Ergebnisverwendung Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres in Höhe von 10.831.062,72 EUR wird gemäß Ergebnisabführungsvertrag in Höhe von 10.831.062,72 EUR an die WEMAG AG abgeführt.
Schwerin, den 31. März 2024 WEMAG Netz GmbH, Schwerin Die Geschäftsführung Entwicklung des Anlagevermögens
Lagebericht1. Grundlagen der Gesellschaft 1.1. Geschäftsmodell der Gesellschaft Die WEMAG Netz GmbH stellt als regionaler Netzbetreiber Strom in den westlichen Teilen Mecklenburg-Vorpommerns sowie in Teilen Brandenburgs und Niedersachsens die notwendige Netzinfrastruktur zur Aufnahme, Übertragung und Verteilung von Elektrizität bereit. Ebenso werden zahlreiche Netzdienstleistungen erbracht. Darüber hinaus betreibt die WEMAG Netz GmbH seit 2022 ein Gasverteilnetz. Die WEMAG Netz GmbH ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der WEMAG AG und stellt als Stromverteilnetzbetreiber für ca. 167.000 Kunden in einem Gebiet von ca. 8.060 km 2 das Netz bereit. Über das Gasverteilnetz werden ca. 800 Kunden versorgt. Die Bundesnetzagentur (Stromverteilnetz) und die Landesregulierungsbehörde Mecklenburg-Vorpommern (Gasverteilnetz) sind für die WEMAG Netz GmbH die zuständigen Regulierungsbehörden. Eine besondere Herausforderung für die WEMAG Netz GmbH ergibt sich aus der Notwendigkeit, in einem stark zersiedelten ländlichen Netzgebiet, das bestehende Verteilnetz auf die Bedürfnisse der Integration erneuerbarer Erzeugungsanlagen umzubauen und damit die Aufnahme, Verteilung und die Ableitung der dezentral erzeugten Energie sicherzustellen und jederzeit die Versorgung der angeschlossenen Kunden zu gewährleisten. Vor dem Hintergrund der starken Belastung der Lieferketten bzw. der Verfügbarkeit von Material und Leistungen auf Grund der unterschiedlichen Krisen wird die Beschleunigung der Energiewende zu einer besonderen Herausforderung für die WEMAG Netz GmbH in den nächsten Jahren werden. Die wesentlichen, für den Gasverteilnetzbetrieb notwendigen Leistungen, werden als Dienstleistung vom bisherigen Konzessionsnehmer erbracht. Darüber hinaus erbringt die WEMAG Netz GmbH übergreifende Dienstleistungen für Unternehmen der WEMAG Gruppe, die durch die Querschnittsbereiche Rechnungswesen & Buchhaltung, IT & Ausbildung sowie allgemeine Verwaltung & Fuhrpark erbracht werden. Diese Leistungen sind dadurch gekennzeichnet, dass hierfür die WEMAG Netz GmbH der Hauptbedarfsträger innerhalb der WEMAG Gruppe ist. 1.2. Ziele und Strategien Die WEMAG Netz GmbH setzt als regulierter Netzbetreiber Strom und Gas die Vorgaben des § 1 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) um und ist bestrebt, die im Rahmen der Regulierung in der Erlösobergrenze erzielbaren Rendite für die in das Anlagevermögen getätigten Investitionen zu erreichen. Darüber hinaus sind für die Erreichung der Ziele des EnWG umfangreiche Investitionen und Instandhaltungsaufwendungen notwendig, die den zuverlässigen Betrieb des Netzes und den bedarfsgerechten Netzausbau, insbesondere zum Anschluss von Erzeugungsanlagen, gewährleisten. Die sich aus der Analyse und Bewertung der Potentiale zum Ausbau der Erzeugung aus erneuerbaren Energien ergebende Netzoptimierung und Netzverstärkung sowie die konsequente Umsetzung der Orientierung der Instandhaltung und Ersatzinvestitionen am Zustand der Anlagen sind dabei die wesentlichen Handlungsfelder. Alle von der Gesellschaft durchgeführten Maßnahmen dienen dem preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltverträglichen Transport und der Verteilung elektrischer Energie. Für die Erreichung des Zielrahmens liegt das besondere Augenmerk der WEMAG Netz GmbH auf der Erreichung folgender Kernziele: - Bildung strategischer Partnerschaften mit den konzessionsgebenden Gemeinden, - Investition in das Verteilnetz unter Nutzung der Digitalisierung, - Entwicklung innovativer Lösungen für die nachhaltige Umsetzung der Energiewende und - Aufbau und Entwicklung einer Kommunikations- und Informationsstruktur auf der Basis des 450MHz-Funknetzes. Zur Prüfung und Messung der Zielerreichung hat die WEMAG Netz GmbH verschiedene Messgrößen definiert und auf dieser Grundlage Zielvorgaben entwickelt. Diese beinhalten zum Beispiel Vorgaben für die Ausstattung des Verteilnetzes mit automatisierten Stationen sowie die Entwicklung der Versorgungsunterbrechungen im Verteilnetz auf der Basis der bekannten Kenngrößen SAIDI und ASIDI. Die entscheidende Grundlage für die Zielerreichung wird die Sicherung der bestehenden Konzessionsverträge in den kommenden zehn Jahren sein. Für den Gasnetzbetrieb besteht das übergreifende Ziel, mit den über die Erlösobergrenze verfügbaren Mitteln einen wirtschaftlichen Gasnetzbetrieb sicherzustellen und in Zusammenarbeit mit der Stadtwerke Güstrow GmbH eine sichere Versorgung der angeschlossenen Kunden zu gewährleisten. 1.3. Steuerungssystem Die WEMAG Netz GmbH erstellt jährlich einen Wirtschaftsplan, der von der Gesellschafterin genehmigt wird. Zusätzlich wird eine Mittelfristplanung über einen Zeitraum von fünf Jahren vorgelegt und zur langfristigen Liquiditätsplanung eine Abschätzung des Investitionsbedarfes über aktuell 20 Jahre vorgenommen. Im Verlauf eines Geschäftsjahres wird der Plan durch Prognosen auf das Jahresende mit den jeweils aktuellen Erkenntnissen überarbeitet. Das EBIT und damit verbunden die ständige Prüfung der Kosten- und Erlösentwicklung ist dabei die wesentliche Steuerungsgröße. Darüber hinaus werden in ausgewählten Bereichen (z. B. EEG-Anschlussprozess, Verhältnis EEG-Leistung zur Last, Rückspeiseanteile, Versorgungsunterbrechungen und Verfügbarkeit Kundentelefon) auch nichtfinanzielle Indikatoren zur Prüfung herangezogen. Für die durch die WEMAG Netz GmbH gegenüber Unternehmen der WEMAG Gruppe zu erbringenden Dienstleistungen (z. B. IT, Rechnungswesen und Buchhaltung) erfolgt die Steuerung im Schwerpunkt über die regelmäßige Analyse der Erlös- und insbesondere der Kostenentwicklung, so dass eine vollständige Kostendeckung erreicht werden kann. Zur Steuerung der Gesellschaft werden monatliche Berichte erstellt, die über die Plan-/Ist-Abweichungen informieren. Für den wirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft ist es von besonderer Bedeutung, die handelsrechtliche Entwicklung mit den kalkulatorischen Auswirkungen abzugleichen. Die Liquiditätssteuerung erfolgt in einem Cash-Pooling mit der WEMAG AG. Die Unternehmensfinanzierung wird regelmäßig im Rahmen der Planungsphase und Vorschau auf das Jahresende mit den Gesellschaftern abgestimmt. 1.4. Forschung und Entwicklung Im Rahmen der Weiterentwicklung der Aufgaben und Anforderungen des Verteilnetzbetreibers wurden und werden durch die WEMAG Netz GmbH verschiedene moderne und flexible Modelle zur Spannungshaltung im Netzgebiet getestet und auf eine Nutzbarkeit im Netzgebiet untersucht. Die WEMAG Netz GmbH beteiligt sich an der Untersuchung von Möglichkeiten für die zukünftige Erbringung von Systemdienstleistungen durch Verteilnetzbetreiber. Ziel aller Maßnahmen ist es, die aktuellen und künftigen Herausforderungen, die sich aus dem starken Zubau volatiler regenerativer Erzeugungsanlagen im Netzgebiet ergeben, zu beherrschen und hierfür Lösungen zu entwickeln. Hierbei werden Grundlagen für ein modernes technisches Einspeisemanagement geschaffen und weiterentwickelt. Insgesamt ist ein hohes Maß an technischer Entwicklung des Verteilnetzbetriebes der WEMAG Netz GmbH gefragt, um den schnellen und bedarfsgerechten Umbau vom verbrauchsdominierten Verteilnetz zum einspeisedominierten Verteilnetz bei weiterhin sehr hoher Netzzuverlässigkeit sicher zu stellen. Im Jahr 2022 beteiligte sich die WEMAG Netz GmbH an dem Projekt zur "Entwicklung und Umsetzung eines nachhaltigen und innovativen Systemintegrationskonzepts für die Sektorenkopplung von Verkehr und Strom (EUniS)". Bei diesem Projekt liegt der Schwerpunkt für die WEMAG Netz GmbH in der Erarbeitung von Möglichkeiten zur Systemintegration stationärer und mobiler Speichereinheiten zur Weiterentwicklung des Redispatches im Verteilnetz. Die für die Kopplung von Verkehr und Strom notwendigen Prozesse und Verfahrensabläufe, unter Berücksichtigung eines zuverlässigen und stabilen Netzbetriebes auf der einen Seite und der Gewährleistung des öffentlichen Personennahverkehrs in ländlichen Regionen auf der anderen Seite, sollen entwickelt und implementiert werden. Im Ergebnis sollen mögliche Netzengpässe (insbesondere erzeugungsgetriebene Engpässe) reduziert werden und übertragbare Lösungen für die Sektorenkopplung unter Einbeziehung von Speichern verfügbar sein. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Politisches Umfeld Die energiepolitische Debatte des Jahres 2023 wurde durch die weiterhin spürbaren Auswirkungen des Krieges in der Ukraine sowie den sich hieraus ergebenden Anforderungen an die Umsetzung der Energiewende geprägt. Einen weiteren Schwerpunkt bildete die sich aus dem Urteil des EuGH ergebende Anforderung zur Anpassung des Regulierungsrahmens sowie die Berücksichtigung des Urteils zum Gesetz über die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021. Im Ergebnis aller Herausforderungen des Jahres 2023 ist die zukünftige Gewährleistung einer sicheren, bezahlbaren, umweltschonenden und zukunftsgerechten Energieversorgung nur mit einer beschleunigten Umsetzung der Energiewende möglich. Von besonderer Bedeutung für Verteilnetzbetreiber war dabei die Umsetzung folgender Gesetzesvorhaben: - Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht vom 04. Januar 2023, - Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich vom 14. März 2023, - Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende vom 22. Mai 2023, - Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung vom 16. Oktober 2023, - Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes vom 13. November 2023, - Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze vom 20. Dezember 2023, - Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 22. Dezember 2023, - Haushaltsfinanzierungsgesetz 2023 vom 22. Dezember 2023. Mit dem Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht wurden insbesondere Regelungen zur besseren Integration von Vorhaben zur Herstellung oder Speicherung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien sowie Anpassungen an die Integration von PV-Erzeugungsanlagen im Zuge von Verkehrswegen vorgenommen. Diese Änderungen können die zukünftige Ausbauplanung des Verteilnetzes deutlich beeinflussen. Verschiedenste Projekte bzw. Anträge innerhalb des Netzgebietes zielen auch auf die Errichtung entsprechender Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff aus EE-Erzeugung ab. Das Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich soll eine Beschleunigung von Vorhaben zur Transformation des Energiesystems bewirken. Insbesondere der Ausbau von Stromleitungen wird priorisiert, wobei die Gewährleistung des Rechtsschutzes sowie die Qualität der Bearbeitung weiterhin sichergestellt werden soll. Für die WEMAG Netz GmbH ergibt sich damit die Möglichkeit, den notwendigen Netzausbau zur Integration der Erzeugungsanlagen zukünftig zeitnaher und damit schneller umsetzen zu können. Dies würde im Gegenzug zu einer Verringerung von Eingriffen in die Erzeugungsanlagen zur Sicherstellung des Netzbetriebes führen. Inwieweit mögliche Beschleunigungen der Genehmigungsverfahren tatsächlich positive Effekte auf den Netzausbau nehmen können, hängt jedoch auch von der Verfügbarkeit technischer Betriebsmittel sowie entsprechend qualifizierten Dienstleistern ab. Die bisherige Ausstattung von Verbrauchstellen mit intelligenten Messsystemen kam in den letzten Jahren, insbesondere vor dem Hintergrund der Verfügbarkeit der Systeme sowie der geringeren Akzeptanz durch die Verbraucher nur zögerlich voran. Mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende sollen hier geänderte Rahmenbedingungen den flächendeckenden Einbau der intelligente Messsysteme fördern und beschleunigen. Kernpunkt der Regelungen sind neben der Anpassung der Clusterungen der Einbaufälle auch die Aufteilung der entsprechenden Kosten des Messstellenbetriebes zwischen dem Netznutzer und dem Anschlussnetzbetreiber. Gerade in den Fällen, in denen der Einbau eines intelligenten Messsystems auf freiwilliger Basis erfolgt, unterscheiden sich zukünftig die Aufwendungen für den Netznutzer nicht von den Kosten einer einfachen modernen Messeinrichtung. Die Differenz zwischen den sich aus der Preisobergrenze ergebenden zulässigen Erlösen des Messstellenbetreibers und den an den Netznutzer zu den verrechnenden Erlösen sind vom Anschlussnetzbetreiber bis zu einer maximalen Höhe von 80,00 EUR im Jahr zu tragen und über die Entgelte zur Netznutzung weiter zu verrechnen. Hiermit soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass durch einen umfangreichen Rollout der intelligenten Messeinrichtungen der Netzbetreiber umfangreiche Informationen zur aktuellen Netzbelastung und möglichen Engpässen insbesondere im Niederspannungsnetz erhält und somit ggf. Ableitungen zur Netzertüchtigung treffen kann. Die im Gesetz damit hinterlegte Netzdienlichkeit von intelligenten Messsystemen wird jedoch erst dann greifen, wenn diese Systeme in ausreichender Anzahl im Netz verbaut sind und auch die verschiedensten Anwendungsfälle hinreichend abdecken. Bis dahin werden die Netznutzer zusätzliche Kosten tragen, ohne dass sich hier Vorteile ergeben. Die Gesetze zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes sowie für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze richten sich in erster Linie nicht direkt an die WEMAG Netz GmbH als Betreiber eines Stromverteilnetzes, werden in der Umsetzung jedoch deutliche Auswirkungen auf die Planung und Dimensionierung des regional notwendigen Stromverteilnetzes haben. Insbesondere die Ausgestaltung der jeweiligen kommunalen Wärmeplanung und die Umsetzung der Anforderungen an die Nutzung erneuerbarer Energie zur Wärmegewinnung werden Einfluss auf die Ausgestaltung des Verteilnetzes haben. Auf der anderen Seite ist gegebenenfalls zu erwarten, dass das Gasverteilnetz mittel- bis langfristig aus der Nutzung genommen werden wird. Hier ist der entsprechende Übergang auszugestalten und umzusetzen, gerade vor dem Hintergrund, dass die Refinanzierung der getätigten Investitionen gesichert wird. Zum Jahresende 2023 wurden noch das Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften sowie das Haushaltsfinanzierungsgesetz 2023 verabschiedet. Während das Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts die Umsetzung des Urteils des EuGH als Schwerpunkt behandelt, sind mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz die ursprünglich geplanten Zuschüsse aus dem Klimatransformationsfond zu den Netzkosten der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) für 2024 entfallen, so dass hier kurzfristig deutliche Steigerungen des bundeseinheitlichen Netzentgeltes der ÜNB zu verzeichnen waren, die in der Folge Anpassungen der vorläufig zum 15. Oktober 2023 veröffentlichten Netzentgelte für 2024 erforderlich machten. Im Rahmen der Änderung des Energiewirtschaftsrechtes wurden jetzt auch von Seiten des Verordnungsgebers, der Bundesnetzagentur, deutlich erweiterte Kompetenzen zugestanden und den bestehenden Verordnungen im Rahmen des Energiewirtschaftsrecht (StromNEV, StromNZV, GasNEV, GasNZV und ARegV) eine begrenzte "Restlaufzeit" zur Gewährleistung eines rechtssicheren Übergangs aus dem bestehenden Rahmen zugeordnet. Hierzu hat die Bundesnetzagentur bereits die ersten Schritte eingeleitet und beabsichtigt, diese Herausforderung in den Jahren 2024/2025 umzusetzen. Neben den vorstehend genannten Gesetzen sind sowohl von Seiten der Bundesregierung als auch von Seiten der Regulierungsbehörde weitere Schritte zur Ausgestaltung einzelner Aspekte der Energiewende gestartet worden. Hierzu gehören insbesondere: - die Photovoltaik-Strategie - Handlungsfelder und Maßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der Photovoltaik vom 05. Mai 2023, - Stromspeicher-Strategie - Handlungsfelder und Maßnahmen für eine anhaltende Ausbaudynamik und optimale Systemintegration von Stromspeichern vom 08. Dezember 2023, - Windenergie-an-Land-Strategie - Wir stellen die Weichen für 160 Gigawatt Wind an Land bis 2035 vom Mai 2023, - Beschluss BK8-22-003-A in dem Verwaltungsverfahren nach § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 4a, § 11 Abs. 5 ARegV wegen der Festlegung volatiler Kosten zusammenhängend mit § 11 Abs. 5 ARegV zur Berücksichtigung von Verlustenergiekosten in der vierten Regulierungsperiode vom 02. Mai 2023, - Beschluss BK4-23-001 in dem Verwaltungsverfahren nach §§ 118 Abs. 46d, 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §10a Abs. 7 ARegV zur Festlegung von Regelungen für die Bestimmung des kalkulatorischen Fremdkapitalzinssatzes für Betreiber von Elektrizitäts- und Gasverteilernetzen im Kapitalkostenaufschlag vom 14. August 2023, - Beschluss BK8-22-010-A in dem Verwaltungsverfahren nach § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 14a Abs. 1 EnWG, §30 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 StromNEV i.V.m. § 17 StromNEV, § 40 Abs. 5 EnWG und § 14a Abs. 1 S. 3 Nr. 7 EnWG wegen Festlegung von Netzentgelten für steuerbare Anschlüsse und Verbrauchseinrichtungen (NSAVER) nach § 14a EnWG vom 23. November 2023, - Beschluss BK6-22-300 in dem Festlegungsverfahren zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 27. November 2023, - Beschluss BK4-22-002 in dem Verwaltungsverfahren nach §§ 21 Abs. 3 S. 4 Nr. 1a), 29 Abs. 1 EnWG zur Festlegung von Regelungen für die Bestimmung des kalkulatorischen Eigenkapitalzinssatzes für Neuanlagen im Kapitalkostenaufschlag (Anhörung), - Eckpunktepapier - Festlegung zur sachgerechten Verteilung von Mehrkosten aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien vom Dezember 2023, - Eckpunktepapier - Eckpunkte zur Festlegung der Kosten des Messwesens (BK8-23-007-A9) vom Dezember 2023. Im Jahr 2023 wurden von Seiten der Bundesregierung verschiedene Strategiepapiere zur weiteren Ausgestaltung der Transformation des Energiesystems vorgestellt. In diesen ist festzustellen, dass eine schließende Klammer, nämlich eine grundsätzliche Strategie zur Umsetzung der Energiewende, bisher fehlt. Die vorliegenden Strategien behandeln jeweils einzelne Aspekte, ohne jedoch diese im Gesamtzusammenhang sowie der gegenseitigen Beeinflussung zu betrachten. Hier besteht das Risiko, dass die Umsetzung der jeweiligen Strategien nicht zu einem volkswirtschaftlich optimalen Gesamtergebnis führen wird und damit zusätzliche Kosten für die Nutzer der Infrastrukturen bedingt. Die Festlegungen der Bundesnetzagentur im Jahr 2023 betrafen insbesondere Einzelregelungen, bei denen im Vorfeld der umfassenden Anpassung des Energiewirtschaftsrechtes Festlegungskompetenzen an die Behörde übertragen wurden. Weitere eingeleitete Verfahren dienen dem Zweck, notwendige Anpassungen an dem Verordnungsrahmen einzuleiten bzw. umzusetzen. Positiv ist hervorzuheben, dass die aktuell auf die Netzbetreiber zukommenden Anforderungen durch die Regulierungsbehörden erkannt wurden und im Resultat der Bewertung Schritte zur Abmilderung dieser zusätzlichen Belastungen für die Netzbetreiber (steigende Zinsen am Kapitalmarkt / zusätzliche Kosten aus gesetzlichen Änderungen) bzw. Netznutzer (Ausbaukosten EE-Integration) eingeleitet bzw. umgesetzt wurden. Einige dieser Maßnahmen werden die bestehenden Risiken zumindest minimieren. Das Jahr 2024 wird aus Sicht der WEMAG Netz GmbH geprägt werden durch die Umsetzung der an die Bundesnetzagentur übertragenen Aufgaben, die sich aus dem Urteil des EuGH ergeben. Ziel der Bundesnetzagentur ist es, die ab der 5. Regulierungsperiode geltenden Rahmenbedingungen in den Geschäftsjahren 2024 und 2025 festzulegen. Das entsprechende Eckpunktepapier wurde am 18. Januar 2023 veröffentlicht. Weitere finale Festsetzungen werden zur Wälzung der EE-bedingten Ausbaukosten sowie in Hinblick auf die Berücksichtigung der durch den Netzbetreiber zu tragenden Aufwendungen aus dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende erwartet. Wichtige weitere Schritte zur Sicherstellung der Ziele der beschleunigten Umsetzung der Energiewende, die aus Sicht der WEMAG Netz GmbH erfolgen müssen, sind im Jahr 2023 nicht angegangen worden. Hierzu gehören insbesondere die Wiederherstellung der Synchronisation des Ausbaus der dezentralen Erzeugungsanlagen und des für die Integration notwendigen Netzausbaus aber auch die Erarbeitung eines Zielbildes beziehungsweise einer Zielstruktur für die Energieversorgung der Zukunft, die neben den Vorgaben für die Erzeugung auch die Verfügbarkeit der Netze und die Möglichkeiten der Speicherung berücksichtigen und im Ergebnis eine gesamtwirtschaftlich optimale Lösung erarbeiten. Der derzeitige Rahmen wird langfristig einen unwirtschaftlichen Netzausbau bedingen, der darauf ausgelegt werden wird, zu jeder Zeit in jeder Richtung die maximal nötigen Energiemengen zu transportieren. Die im Jahr 2023 von der Bundesnetzagentur getroffenen Festlegungen zur Ausgestaltung der Regelungen nach § 14a EnWG zielen ebenfalls in diese Richtung. Wirtschaftliche Entwicklung Die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland im Jahre 2023 war weiterhin geprägt durch die weltweiten Krisen und die damit zusammenhängenden Preis- und Zinsentwicklungen. Unter diesen schwierigen Rahmenbedingungen wurde 2023 ein Rückgang der preisbereinigten Wirtschaftsleistung um 0,3 % verzeichnet. Dieser Verlauf wurde durch die Entwicklungen sowohl in den privaten Konsumausgaben sowie den Investitionen bedingt. Auch die staatlichen Konsumausgaben (-1,7%) sind entgegen den Entwicklungen in den vergangenen Krisen rückläufig und führten nicht zu einer Stützung der wirtschaftlichen Entwicklung. Einzig im Bereich der Ausrüstungsinvestitionen war auch im Jahr 2023 ein Anstieg zu verzeichnen. Für das kommende Jahr wird für Deutschland ein Wirtschaftswachstum in Höhe von 0,2 % (Jahreswirtschaftsbericht 2024 "Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig stärken") erwartet. Die Ausgangsbedingungen für die wirtschaftliche Entwicklung sind wegen der Abnahme im Jahr 2023 auf Grund der Auswirkungen der weltwirtschaftlichen Schwäche und den Effekten der restriktiveren Geldpolitik schlechter als ursprünglich erwartet. Positive Effekte werden aus einer Belebung des privaten Konsums im Zusammenhang mit einem deutlichen Rückgang der Inflation erwartet. Die Wirtschaft im Netzgebiet der WEMAG Netz GmbH wird durch die Land- und Forstwirtschaft, die Nahrungsmittelindustrie und den Tourismus geprägt. Vor diesem Hintergrund sind insbesondere die Entwicklungen im Zusammenhang mit den Entgelten für Energie für die weitere Entwicklung des Stromabsatzes entscheidend. Gerade weiterhin hohe Tendenzen zur verstärkten Eigenbedarfsdeckung führten hier zu Reduzierungen der Mengen, die an Kunden im Versorgungsgebiet durchgeleitet wurden. Die deutliche Dynamisierung der Anpassung der politischen Ziele steht im Gegensatz zu der langfristigen Planung des Netzausbaus, die insbesondere vor dem bemerkbaren Fachkräftemangel, den fehlenden Kapazitäten vornehmlich im Baugewerbe und den fehlenden Kapazitäten bei Herstellern wichtiger Komponenten für den Netzbetrieb bestimmt wird. Eine deutliche Beschleunigung in der Errichtung dezentraler Erzeugungsanlagen konkurriert mit dem hierfür notwendigen Netzausbau und wird die Netzengpassmanagementmaßnahmen auf einem hohen Niveau fixieren. Die hohen Entgelte für die Nutzung des Verteilnetzes erschweren darüber hinaus die Ansiedlung von Industrie und Gewerbe, so dass im Netzgebiet der WEMAG Netz GmbH kein wesentlicher Zuwachs an Verbrauchslasten zur Reduzierung der Engpässe zu erwarten ist und ein deutlicher Standortnachteil besteht. Tendenzen zur Ansiedlung von Anlagen zur Stromspeicherung bzw. Umwandlung können, wenn diese in den Erzeugungsschwerpunkten errichtet werden, zu einer Entlastung der Situation beitragen. Der Anstieg der Verbraucherpreise im Jahr 2023 fiel mit +5,9 % etwas geringer aus als im Vorjahr (2022: +6,9 %). Dieser Anstieg wurde vor allem durch die Entwicklung der Preise für Nahrungsmittel dominiert. Die Abschwächung der Preisentwicklung für Energie zum Ende des Jahres 2023 führte dagegen im Jahresverlauf nicht zu tatsächlichen Entlastungen der Verbraucher. Insgesamt stiegen die Preise für Lebensmittel um 12,3 % und für Energieprodukte um 5,3 %. Der Anstieg bei den Kosten für Dienstleistungen um 4,4 % und Waren um 7,3 % fiel im Verhältnis ebenfalls stark aus. In Zukunft ist unverändert davon auszugehen, dass die Entwicklung bei den Energiepreisen und den Vorleistungen sowie technischen Ausrüstungen wesentliche Faktoren für die Entwicklung der Verbraucherpreise darstellt. Der intensive Umbau der deutschen Energieversorgung, geprägt durch weiterhin steigende Einspeisung von Strom aus regenerativen Erzeugungsanlagen, auch durch Aufwendungen für die Bewirtschaftung von Engpässen verbunden mit Ausnahmetatbeständen bei der Verteilung der Kosten für den Netzausbau und der Integration der erneuerbaren Energien, werden hier besonders für die Stromversorgung preissteigernd wirken. Neben der sich hieraus ergebenden Nachfrage nach technischen Ausrüstungsgegenständen wird diese zusätzlich durch die steigende Mobilitäts- und Wärmewende zu Engpässen am Markt und damit verbunden weiteren Preissteigerungen führen. Die ersten Auswirkungen sind insbesondere in der deutlichen Erhöhung der Lieferzeiten insbesondere bei Großtransformatoren zu verzeichnen. Weitere Auswirkungen, die sich aus der veränderten weltweiten Nachfrage und auch aus der Verfügbarkeit konventioneller, aber auch regenerativer Erzeugung ergaben, zeigten sich in der Entwicklung der Energiepreise an der EEX. Nach dem massiven Anstieg der Energiepreise 2023 sind diese im Jahr 2024 deutlich gesunken. Eine stärkere Volatilität dieser Preise könnte sich in Zukunft aufgrund der politischen beziehungsweise behördlichen Entscheidungen im Zusammenhang mit Verbrauchanreizen (dynamische Tarife bzw. Festlegungen zur Netzentgeltreduzierung für steuerbare Verbrauchseinrichtungen) noch verstärken. Für das Netzgebiet der WEMAG Netz GmbH war im Geschäftsjahr 2023 ein deutlicher Leistungsanstieg bei gleichzeitigem Rückgang der durchgeleiteten Energiemenge zu verzeichnen. Die damit einhergehende Entsolidarisierung, die im derzeitigen System der Netzentgeltsystematik noch gefördert wird, gewährleistet damit keine verursachungsgerechte Kostentragung. Die zum 01. Januar 2025 geplante Einführung einer Kostenwälzung für EE-Ausbaukosten kann damit nur ein erster Schritt in der Umgestaltung der Netzentgeltsystematik sein, da hier nur die unterschiedlichen Belastungen der einzelnen Regionen durch die Erzeugungswende einer sachgerechten Kostenteilung angegangen wird. Die Auswirkungen der zunehmenden Eigenbedarfsdeckung in Verbindung mit der Erweiterung der Ausnahmetatbestände in der Netzentgeltsystematik berücksichtigt die Kostenverursachung immer weniger. Gerade die Orientierung auf, die dem Netz entnommene Energiemenge stellt aktuell kein angemessenes Kriterium für die Kostenverursachung, die sich grundsätzlich aus der Dimensionierung und damit der Last ergibt, mehr dar. Unternehmensentwicklung Für die WEMAG Netz GmbH war das Jahr 2023 durch umfassende Projekte zur Steigerung der Automatisierung aller Prozesse und durch die Auswirkungen der Energiewende bestimmt. Insgesamt dominierte die Antrags- und Anschlusslage insb. für Netzanschlüsse von Erzeugungsanlagen, die weitere Etablierung der Prozesse des Redispatch sowie der Start der Umsetzung der Regelungen zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen die Tätigkeit der WEMAG Netz GmbH. Die Herausforderung, die sich aus der Entwicklung des Anschlusses dezentraler Erzeugungsanlagen ergibt und zukünftig zu erwarten ist, dominierte das Investitionsverhalten der WEMAG Netz GmbH, in dem neben dem notwendigen Ausbau der Netzkapazität auch die Umsetzung neuer Konzepte in der Kommunikation mit der Fortführung der Errichtung des 450MHz-Netzes sowie der altersbedingte Ersatz von Betriebsmitteln Berücksichtigung fanden. Die in den vergangenen Jahren begonnene Digitalisierung und Anpassung bestehender Prozesse und Abläufe sowie deren Anpassung an geänderte Strukturen zur Erhaltung und Verbesserung der Effizienz wurde weitergeführt und die bestehenden Maßnahmen kontinuierlich bearbeitet. Der Rollout moderner Messeinrichtungen sowie intelligenter Messsysteme wurde fortgesetzt. Dabei kommt der Ausstattung einer angemessenen Zahl von Netznutzern mit intelligenten Messeinrichtungen im Zusammenhang mit den Anforderungen der ständigen Analyse und Bewertung des Netzzustandes eine entscheidende Rolle zu. Die Wahrnehmung der Tätigkeiten des Verteilnetzbetriebes Strom und Gas, des grundzuständigen Messstellenbetriebes sowie sonstiger Dienstleistungen, die insbesondere Leistungen der IT und kaufmännische Dienstleistungen umfassen, bilden die Geschäftsfelder der WEMAG Netz GmbH. 2.2. Geschäftsverlauf Verteilnetzbetreiber Strom Die Entwicklung der Kapazitäten aus regenerativen Erzeugungsanlagen beeinflusst in starkem Maße das Handeln der WEMAG Netz GmbH. Neben der zuverlässigen Versorgung der Kunden mit Strom besteht eine maßgebliche Aufgabe darin, den dezentral erzeugten Strom aufzunehmen, jederzeit netzverträglich im Verteilnetz zu integrieren und Stromüberschüsse abzutransportieren. Die Entwicklung der vergangenen Jahre hat sich auch 2023 bestätigt. Der aktuelle und erwartete Zuwachs von regenerativen Erzeugungsanlagen ist der wesentliche Treiber für den Ausbau und die Umstrukturierung des Verteilnetzes und bestimmt damit die strategische Planung des Asset Managements. Neue Herausforderungen ergeben sich zusätzlich aus den zum 01. Januar 2024 in Kraft getretenen Festlegungen zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen, die insbesondere in der Niederspannung mittel- bis langfristig zusätzliche Investitionen erfordern werden. Der Anstieg der Anträge auf die Zuweisung von Anschlusspunkten beziehungsweise der Anstieg der Anschlussanträge ist ungebrochen. Der bisherige Spitzenwert aus dem Jahr 2022 von 3.002 Anträgen mit einer Anschlussleistung von 13.869,8 MW wurde im Jahr 2023 erneut klar übertroffen. Bei der Anzahl der Anträge ist mit 6.351 Anträgen mehr als eine Verdopplung zu verzeichnen, wobei die beantragte Anschlussleistung mit 20.071,5 MW ebenfalls einen starken Anstieg ausweist. Die 2023 beantragte Anschlussleistung übersteigt die verbraucherseitige Jahreshöchstlast von 417,6 MW um fast das 50-fache und liegt um fast das achtfache über der bisher insgesamt im Netzgebiet der WEMAG Netz GmbH installierten Erzeugungsleistung. Demgegenüber betrug die minimale Netzlast 2023 nur 123,2 MW. Herausragender Treiber dieser Entwicklung ist die Photovoltaik (ca. 98 % der Anzahl der Anträge und 86 % der Erzeugungsleistung) mit einer durchschnittlichen Anlagengröße von 2,8 MW. Die Bearbeitung der Anträge erfordert damit auch zukünftig umfangreiche Ressourcen bei der WEMAG Netz GmbH, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund, dass im Jahr 2023 für 399 Anlagen mit einer beantragten Erzeugungsleistung von 8.865,2 MW, denen in der Vergangenheit ein Netzanschlusspunkt zugewiesen wurde und deren Umsetzung jedoch nicht mehr erfolgen wird, eine besondere Herausforderung für die strategische Netz- und Investitionsplanung.
Die installierte Anschlussleistung von regenerativen Erzeugungsanlagen im Netzgebiet der WEMAG Netz GmbH liegt zum Jahresende 2023 bei 2.615 MW. Dies entspricht einem Anstieg von 281,0 MW (+12,0 %) gegenüber dem Vorjahr. Haupttreiber für den Zuwachs ist der Ausbau der Photovoltaikanlagen und der Windenergieanlagen. So nahm die installierte Leistung der PV-Anlagen um 122,1 MW (+11,2 %) und der Windenergieanlagen um 158,2 MW (+14,5 %) zu. Demgegenüber erfolgte die Außerbetriebnahme von 6 Windenergieanlagen mit einer installierten Erzeugungsleistung von 10,0 MW. Die installierte Kraftwerksleistung der regenerativen Erzeugungsanlagen ist mittlerweile mehr als sechsmal so hoch, wie die maximale Höchstlast im Netz von 417,6 MW. Dies hatte zur Folge, dass es im Jahr 2023 an 356 Tagen (357 Tage im Vorjahr) zu Rückspeisungen in das Übertragungsnetz der 50Hertz Transmission GmbH kam. An 114 Tagen (Vorjahr 110 Tage) wurde ausschließlich in das Übertragungsnetz zurückgespeist. Die hohe Einspeisung in der Mittelspannung führte ebenso wie im Vorjahr an 359 Tagen zu einer Rückspeisung aus der Mittelspannung in die Umspannebene Hoch-/ Mittelspannung. Die im Jahr 2022 erstmalig aufgetretenen Rückspeisungen aus der Niederspannung haben 2023 deutlich zugenommen. So kam es hier an 123 Tagen (Vorjahr 12 Tage) zu Rückspeisungen in die Umspannebene Mittel- zur Niederspannung. Zum Erhalt der Systemsicherheit musste die Einspeiseleistung im Verteilnetz, im Rahmen des Redispatch, in 332 Fällen um bis zu 169 MW auf Grund von Engpässen im Verteil- oder Übertragungsnetz reduziert werden.
In der Zukunft ist vor dem Hintergrund der erweiterten Ziele der Bundes- und Landesregierung mit einem deutlich beschleunigten Anstieg der angeforderten Anschlussleistung aus regenerativen Erzeugungsanlagen im Netzgebiet der WEMAG Netz GmbH zu rechnen. Insgesamt lag die Einspeisemenge aus regenerativen Erzeugungsanlagen im Jahr 2023 bei 3.898 Mio. kWh gegenüber 3.687 Mio. kWh im Vorjahr. Im Netzgebiet beträgt der Anteil der Einspeisung aus regenerativen Erzeugungsanlagen am Gesamtabsatz des Netzes (inklusive Durchleitung an nachgelagerte Netzbetreiber) ca. 229 % und liegt damit deutlich über den politischen Zielvorgaben der Bundesregierung für das Jahr 2045. Der Anteil der Einspeisung aus regenerativen Erzeugungsanlagen am Letztverbraucherabsatz (ohne nachgelagerte Netzbetreiber) beträgt bereits ca. 379 %. Damit wäre rein bilanziell die Versorgung aller angeschlossenen Kunden (Letztverbraucher und nachgelagerte Netzbetreiber) durch regenerativ erzeugten Strom mehrfach möglich. Die WEMAG Netz GmbH erkennt keine Anzeichen, dass sich diese Entwicklung in den nächsten Jahren abschwächen wird. Die sich daraus ergebenden Anforderungen an die Gestaltung der Infrastruktur bedingen weitere umfangreiche Investitionen in das Leitungsnetz. Diese müssen, verbunden mit innovativer Technologie zur Sicherung der Systemstabilität und mit stärkerer Speicherinfrastruktur, den erzeugten Strom möglichst effizient und sicher aufnehmen. Zusätzlich ist die künftig verstärkte Nutzung in anderen Energiesektoren (Wasserstoff, Wärme, Verkehr, usw.) zu berücksichtigen. Alle Maßnahmen sind netzverträglich auszugestalten und Netzengpässe im Zusammenhang mit der Aufnahme von dezentral erzeugter Energie sollen auf ein Minimum reduziert werden. Grundzuständiger Messstellenbetreiber Die WEMAG Netz GmbH hat gegenüber der zuständigen Regulierungsbehörde zum 30. Juni 2017 erklärt, die Aufgaben des grundzuständigen Messstellenbetreibers für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme zu übernehmen. Beginnend im Jahr 2018 erfolgte im Netzgebiet der WEMAG Netz GmbH der Rollout moderner Messeinrichtungen. Zum Ende des Jahres 2023 waren 90.148 moderne Messeinrichtungen im Netzgebiet verbaut, was einer Quote von 58,48 % der auszustattenden Messeinrichtungen entspricht. Im Jahr 2020 wurden nach dem Vorliegen der Markterklärung für die ersten Anwendungsfälle die ersten 16 intelligenten Messsysteme installiert (0,07 %). Weitere 1.377 intelligente Messeinrichtungen wurden in den Jahren 2021 bis 2023 installiert, so dass die Quote aktuell 10,76 % beträgt. Mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende beabsichtigt die Bundesregierung die zeitlichen Vorgaben der Umsetzung zu verkürzen und alle Verbraucher ab einem Jahresverbrauch von 6.000 kWh bis Ende 2030 mit intelligenten Messeinrichtungen beziehungsweise modernen Messeinrichtungen auszustatten. Die WEMAG Netz GmbH wird hier bestrebt sein, neben einer Optimierung der Prozesse und Wege beim Tausch der Messeinrichtungen auch die Nutzungsdauer der herkömmlichen Messtechnik, die in den Netzentgelten mit einer Nutzungsdauer von 20 Jahren berücksichtigt werden, möglichst optimal auszunutzen. Verteilnetzbetreiber Gas Zum 01. Januar 2022 hat die WEMAG Netz GmbH den Verteilnetzbetrieb Gas für vier Gemeinden im Umland der Stadt Güstrow vom vorherigen Konzessionsinhaber der Stadtwerke Güstrow GmbH übernommen. Im Netzgebiet wurden insgesamt 17,6 Mio. kWh an Letztverbraucher, fast ausschließlich Haushaltskunden und kleinere Gewerbekunden, verteilt. Zur Sicherstellung des Netzbetriebes hat die WEMAG Netz GmbH mit der Stadtwerke Güstrow GmbH folgende Dienstleistungsverträge abgeschlossen: - Dienstleistungsvertrag zwischen WEMAG Netz GmbH und Stadtwerke Güstrow GmbH, - Vertrag zur Betriebsführung des Gasnetzes Umlandgemeinden Güstrow. Beide Netzbetreiber konnten sich 2023 auf die Höhe der übergehenden Erlösobergrenze einigen und den gemeinsamen Antrag bei der Regulierungskammer Mecklenburg-Vorpommern stellen. Die Kalkulation der Netzentgelte 2022 erfolgte für beide Netzgebiete (Stadtwerke Güstrow und WEMAG Netz) noch einheitlich, so dass für 2023 ein deutlicher Anstieg der Netzentgelte im Netzgebiet der WEMAG Netz GmbH zu verzeichnen war. 2.3. Lage 2.3.1. Ertragslage Die über das Netz verteilte Energie (inklusive Netzverluste und Betriebsverbrauch) betrug im Jahr 2023 1.740 Mio. kWh (2022: 1.950 Mio. kWh). Im Haushalts- und Kleingewerbebereich kam es gegenüber dem Jahresabschluss 2021 zu einem deutlichen Rückgang von ca. 19,0 GWh (-3,8 %). Mit Abrechnung der Verbräuche 2022 (im Jahresabschluss 2022 kann nur eine Hochrechnung verwendet werden) im Jahr 2023 wurde ein um ca. 8,7 GWh geringerer Stromabsatz bei Kleinkunden festgestellt als in der Hochrechnung angenommen. Wirtschaftlich werden diese Effekte entsprechend der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) über das Regulierungskonto in späteren Geschäftsjahren ausgeglichen. Der Absatz der Industrie- und Gewerbekunden (inkl. nachgelagerter Netzbetreiber) sank gegenüber dem Vorjahr um ca. 74,6 GWh (-5,8 %). Hier gab es bei nachgelagerten Netzbetreibern Absatzrückgänge (-6,4 %). So sank die Durchleitung an die E.DIS Netz GmbH (-14,3 %) und die DB Energie (-8,4%) deutlich, während im Segment der Stadtwerke eine leichtere Reduktion (-3,5 %) festzustellen war. Bei den Gewerbekunden in der Umspannebene von der Hoch- zur Mittelspannung (-8,4 %), der Mittelspannung (-5,9 %) und der Niederspannung (-5,5 %) setzt sich der Trend der vergangenen Jahre weiter fort. Die Ertragslage der WEMAG Netz GmbH ist geprägt durch die aktuellen Regulierungsmechanismen, festgelegt im EnWG, den ergänzenden Verordnungen sowie den Festlegungen der Bundesnetzagentur. Die Unternehmenssteuerung orientiert sich an diesen Vorgaben. Mit dem 01. Januar 2009 wurde das Modell der Anreizregulierung für Strom- und Gasnetzbetreiber in Deutschland eingeführt. Als Basis für die Netznutzungsentgelte und damit die Erlöse der WEMAG Netz GmbH wurden am 16. Mai 2019 für das Jahr 2019 und für die Folgejahre bis 2023 durch die Bundesnetzagentur Erlösobergrenzen festgelegt. Im vorangegangenen Vergleichsverfahren wurde der WEMAG Netz GmbH eine Effizienz von 100 % sowie ein Effizienzbonus in Höhe von 5 % für diesen Zeitraum bescheinigt. Die Ermittlung der Kostenbasis für die kommenden Regulierungsperiode wurde durch die Bundesnetzagentur für die WEMAG Netz abgeschlossen, der Prozess zur Ermittlung des Effizienzwertes und damit die Festlegung der Erlösobergrenze für den Zeitraum 2024-2028 steht jedoch noch aus. Die Ertragslage der WEMAG Netz GmbH ist geprägt durch die aktuellen Regulierungsmechanismen, festgelegt im EnWG, den ergänzenden Verordnungen sowie den Festlegungen der Bundesnetzagentur. Die Unternehmenssteuerung orientiert sich an diesem Vorhaben. Mit dem 01. Januar 2009 wurde das Modell der Anreizregulierung für die Netznutzungsentgelte und damit die Erlöse der WEMAG Netz GmbH wurden am 16. Mai 2019 für das Jahr 2019 und für die Folgejahre bis 2023 durch die Bundesnetzagentur Erlösobergrenzen festgelegt. Im vorangegangenen Vergleichsverfahren wurde der WEMAG Netz GmbH eine Effizienz von 100 % sowie ein Effizienzbonus von 5 % für diesen Zeitraum bescheinigt. Für die vierte Regulierungsperiode 2024-2028 wurde durch die Bundesnetzagentur die Prüfung der Netzkosten durchgeführt und Mitte 2023 abgeschlossen. Das Verfahren zur Festlegung der Erlösobergrenze, insbesondere die Ermittlung des Effizienzwertes sowie die Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors sind noch nicht beendet. Die Ende des ersten Quartals begonnene Anhörung zur Festlegung der Erlösobergrenze lässt eine Verschlechterung des Effizienzwertes der WEMAG Netz GmbH für die vierte Regulierungsperiode erwarten. Im Ergebnis könnte hier die Effizienz unter 100 % sinken. Die Ergebnisse der Prüfung sowie die weitere Entwicklung der Anforderungen an die Verteilnetzbetreiber werden das Ergebnis der WEMAG Netz GmbH dominieren. Für das Regulierungskonto des Jahres 2021 wurde entsprechend den geänderten Vorgaben der Anreizregulierungsverordnung erstmalig der Antrag zum 31. Dezember 2022 gestellt. Hierfür wurde ein Mindererlös in Höhe von 845 TEUR ermittelt. Der Antrag für die Auflösung des Regulierungskontos für das Jahr 2022 mit einem Mindererlös in Höhe von 6.108 TEUR wurde fristgerecht zum 31. Dezember 2023 gestellt. Beide Verfahren wurden von Seiten der Regulierungsbehörde bisher nicht bearbeitet. Zum Jahresabschluss 2023 wird für das Regulierungskonto des Geschäftsjahres 2023 ein Mehrerlös in Höhe von 16.335 TEUR ausgewiesen, der in den Jahren 2026-2028 in den Netzentgelten berücksichtigt wird. Die Netznutzungsentgelte der WEMAG Netz GmbH stiegen 2023 gegenüber dem Vorjahr. Hauptursache für die Steigerung sind neben den Auswirkungen des umfangreichen Investitionsprogramms, die Entwicklung des Regulierungskontos sowie der Beschaffungskosten für die Verlustenergie. Die Netzentgelte erhöhten sich 2023 in der Hochspannung um 45 %, in der Umspannung von der Hoch- zur Mittelspannung um 18 %, in der Mittelspannung um 21 % und im Bereich der Haushaltskunden- sowie im Kleingewerbebereich um 28 %. Im Jahr 2024 sind die Netzentgelte nochmals deutlich gestiegen. Der auch zukünftig zu erwartende Anstieg der Netzkosten wird, wenn das vorliegende Eckpunktepapier der Bundesnetzagentur zur sachgerechten Verteilung von Mehrkosten aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien umgesetzt wird, nicht ausschließlich durch die Verbraucher im Versorgungsgebiet zu tragen sein. Vielmehr ist initial zum 01. Januar 2025 mit einer deutlichen Senkung der Netzentgelte zu rechnen. Mit dem Abschmelzen der Einspeisevergütung für PV-Anlagen sowie des weiteren Einbaus kleiner, auch für den Haushaltsbereich nutzbarer Speicherlösungen, werden die Absatzmengen in Zukunft eher witterungsbedingten Schwankungen unterliegen und schwer prognostizierbar sein. Diese werden die erwarteten Effekte der Kostenwälzung auf die Netzentgelte dämpfen. Die Umsatzerlöse der WEMAG Netz GmbH stiegen um 64,6 % (134,3 Mio. EUR) gegenüber dem Vorjahr und beliefen sich auf 342,3 Mio. EUR. Dies ist im Wesentlichen durch die Entwicklung der Einspeisevergütung aus EEG (+120,7 Mio. EUR) bedingt. Die Erlöse aus EEG, die einen Anteil an den Umsatzerlöse von ca. 46,2 % ausweisen, tragen jedoch nicht zur Ertragskraft der WEMAG Netz GmbH bei. Grund für den starken Anstieg ist die Entwicklung der Preise an der Strombörse, durch deren Rückgang höhere EEG-Zahlungen an Erzeuger zum Ausgleich der zugesicherten Vergütung notwendig wurden. Die durch die WEMAG Netz GmbH zu leistenden Zahlungen an die Einspeiser liegen jedoch noch deutlich unter den Erlösen, die in den Jahren bis 2021 erzielt wurden. Der Materialaufwand betrug im laufenden Geschäftsjahr 256,1 Mio. EUR, der Personalaufwand 26,4 Mio. EUR und die Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 19,8 Mio. EUR. Die wirtschaftliche Entwicklung der WEMAG Netz GmbH ist anhand ausgewählter Eckdaten und Kennzahlen in nachfolgender Tabelle dargestellt.
1) inkl. Einspeisemanagement Für das abgelaufene Geschäftsjahr wurden ein EBIT in Höhe von 18,7 Mio. EUR und ein Ergebnis vor Ergebnisabführung von 10,8 Mio. EUR ausgewiesen. Sowohl EBIT als auch das Ergebnis vor Gewinnabführung liegen über dem Niveau des Vorjahres und auch über Planniveau. Unter der Berücksichtigung, der sich aus den Rahmenbedingungen des Jahres 2023 ergebenden Herausforderungen und Marktentwicklungen, ist das Geschäftsjahr 2023 erfolgreich verlaufen. Einen besonderen Effekt auf die erfreuliche Ergebnisentwicklung, der sich auch langfristig auswirken wird, resultiert aus der Anpassung der handelsrechtlichen Nutzungsdauern an die in der StromNEV festgelegten unteren Nutzungsdauern der jeweiligen technischen Anlagenklassen. 2.3.2. Finanzlage
Der Finanzmittelbestand betrug am 31. Dezember 2023 0,3 Mio. EUR. Der Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt 38,7 Mio. EUR und aus der Finanzierungstätigkeit 54,8 Mio. EUR. Diesem steht ein Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit in Höhe von 94,6 Mio. EUR gegenüber. Der Zufluss aus vereinnahmten Zuwendungen und Zuschüssen wird unter der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Die Finanzierung erfolgt vorwiegend durch Gesellschafterdarlehen. 2.3.3. Kapitalstruktur
1) Bilanzielles Eigenkapital zuzüglich 70 % des Sonderpostens mit Rücklageanteil und 70 % der Baukostenzuschüsse/Hausanschlusskosten Das Eigenkapital und die eigenkapitalähnlichen Mittel betragen zum Bilanzstichtag damit 145,8 Mio. EUR (VJ: 143,6 Mio. EUR). Der Anteil an der Bilanzsumme beträgt somit 25,6 % (VJ: 30,9 %). Die sonstigen Rückstellungen erhöhen sich aufgrund der Bewertung zum Jahresabschluss um 28,8 Mio. EUR auf 73,1 Mio. EUR und resultieren überwiegend aus ausstehenden Lieferantenrechnungen (43,3 Mio. EUR) sowie dem Regulierungskonto (22,5 Mio. EUR). Die Verbindlichkeiten erhöhen sich um 71,3 Mio. EUR. Dies resultiert aus der zur Finanzierung der Investitionen notwendigen Darlehensaufnahme. Die Bilanzsumme beträgt 568,4 Mio. EUR, wovon 5,0 Mio. EUR auf das Stammkapital entfallen. 2.3.4. Investitionen Die Investitionen in das Anlagevermögen, einschließlich immaterieller Vermögensgegenstände, beliefen sich 2023 auf rund 96,1 Mio. EUR und liegen damit deutlich über den Abschreibungen. Schwerpunkte waren Maßnahmen zum Ausbau und zur Optimierung des Stromverteilungsnetzes in einem Netzgebiet, das von ländlicher Struktur mit langen Versorgungswegen, hoher Einspeisung erneuerbarer Energien und geringer Versorgungsdichte geprägt ist. In 2023 wurde vor allem in den Bau der neuen 110-kV-Leitung vom Umspannwerk Parchim-Süd zum neu zu errichtenden Umspannwerk Vietlübbe, in die Errichtung des Umspannwerkes Vietlübbe, der Beschaffung mehrerer Großtransformatoren, der Ertüchtigung des Umspannwerkes Wüstmark sowie in die Ertüchtigung der 110-kV-Freileitung vom Umspannwerk Görries zum Umspannwerk Wittenburg investiert. Ebenso erfolgten umfangreiche Investitionen zum Ausbau und zur Ertüchtigung des Mittelspannungs- und Niederspannungsnetzes im Wesentlichen für die weitere Aufnahme regenerativen Stroms. Weitere Schwerpunkte bildeten die Investitionen in die Errichtung des 450MHz-Funknetzes, die laufende Erneuerung des Fuhrparks, die Erneuerung der Liegenschaften sowie in die IT-Ausstattung der Unternehmensgruppe. Die Investitionsmittel flossen in folgende Anlagengruppen:
2.3.5. Liquidität Die Liquidität des Unternehmens war zu jeder Zeit gesichert. Die Optimierung der Zahlungsströme erfolgt durch ein Cash-Pooling mit der WEMAG AG. 2.3.6. Vermögenslage Im Vergleich zum Jahresabschluss 2022 stieg die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2023 um 103,4 Mio. EUR auf 568,5 Mio. EUR.
Im Anlagevermögen erhöhten sich die Vermögensgegenstände aufgrund der getätigten Investitionen in Höhe von 96,1 Mio. EUR um 75,9 Mio. EUR. Denen stehen im Wesentlichen Abschreibungen in Höhe von 19,8 Mio. EUR für Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände gegenüber. Die kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände stiegen um 25,1 Mio. EUR ebenso stiegen die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen um 4,1 Mio. EUR. Die Guthaben bei Kreditinstituten sanken um 1,1 Mio. EUR und die Vorräte um 0,6 Mio. EUR. Im Ergebnis stieg das Umlaufvermögen um 27,4 Mio. EUR. 2.3.7. Mitarbeitende Zum 31. Dezember 2023 beschäftigte die WEMAG Netz GmbH 341 Mitarbeitende. 3. Tätigkeitsabschlüsse Die WEMAG Netz GmbH hat im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen die Möglichkeit genutzt, die Aufgaben des grundzuständigen Messstellenbetreibers wahrzunehmen. Mit dem Beginn des Einbaues moderner Messeinrichtungen zum 01. Januar 2018 werden die Anforderungen zur buchhalterischen Trennung der Konten für den Bereich Stromverteilung und Messstellenbetrieb nach MsbG umgesetzt. Seit dem 01. Januar 2022 ist die WEMAG Netz GmbH darüber hinaus der Verteilnetzbetreiber Gas für vier Gemeinden im Umland der Stadt Güstrow. Ergänzend zur Kontentrennung erstellt die WEMAG Netz GmbH die Tätigkeitsabschlüsse für die Stromverteilung, Gasverteilung und den Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme. Diese sind Bestandteil des Jahresabschlusses der WEMAG Netz GmbH und gehören zur Kernkompetenz eines Verteilnetzbetreibers, wobei sie unterschiedlichen Restriktionen bzw. Regulierungsmechanismen unterliegen. Die Tätigkeit Stromnetzbetrieb, die vom Umfang deutlich dominiert, wird durch die StromNEV und die ARegV determiniert. Die Umsetzung der Regeln werden bei der WEMAG Netz GmbH durch die Bundesnetzagentur überwacht. Entsprechend der erprobten und bewährten Verfahren sind die Prozesse im Rahmen der Regulierung wirtschaftlich umgesetzt und bilden den Grundstock sowohl für das Vermögen der WEMAG Netz GmbH als auch das Ergebnis, welches an den Gesellschafter abgeführt wird. Für den Gasnetzbetrieb ist die Regulierungskammer Mecklenburg-Vorpommern die zuständige Behörde. Der Umfang dieses Tätigkeitsbereiches erfordert sehr starke Anstrengungen, um die zugestandene Eigenkapitalverzinsung zu realisieren und einen positiven Ergebnisbeitrag aus diesem Tätigkeitsfeld zukünftig zu erzielen. Demgegenüber wird die Tätigkeit des Messstellenbetriebes für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme durch die Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes reguliert. Diese Regulierung beinhaltet klare Vorgaben zur Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen sowie eine Preisobergrenze, die je nach Anwendungsfall, durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber zu beachten ist. Dieses Segment der Tätigkeit der WEMAG Netz GmbH befindet sich weiterhin im Aufbau, da die Umrüstung aller Messstellen über Fristenregelungen sowie die Verfügbarkeit der entsprechenden Technik einen längeren Zeitraum umfassen wird. Die beiden letztgenannten Tätigkeiten umfassen derzeit nur einen sehr geringen wirtschaftlichen Teil der WEMAG Netz GmbH und sind noch nicht wirtschaftlich abbildbar. Dies liegt vor allem in den Aufwendungen zur Einführung der Geschäftsfelder. Darüber hinaus werden durch die WEMAG Netz GmbH auch Dienstleistungen, die nicht den vorstehend genannten Tätigkeiten zuzuordnen sind, erbracht. Entsprechend den Anforderungen des EnWG und der Festlegung der Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur sind die Tätigkeitsabschlüsse für die Elektrizitätsverteilung, Gasverteilung und den Messstellenbetrieb Bestandteil des Jahresabschlusses der WEMAG Netz GmbH. 3.1. Tätigkeit Elektrizitätsverteilung 3.1.1. Ertragslage Die Umsatzerlöse in der Tätigkeit Elektrizitätsverteilung stiegen im Geschäftsjahr 2023 um 133,3 Mio. EUR (68,5%) gegenüber dem Vorjahr und belaufen sich auf 327,8 Mio. EUR. Dies ist im Wesentlichen durch die Entwicklung der Einspeisevergütung aus EEG (+120,7 Mio. EUR) bedingt. Der Materialaufwand betrug im laufenden Geschäftsjahr 253,4 Mio. EUR, der Personalaufwand 22,5 Mio. EUR und die Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 17,8 Mio. EUR. Die wirtschaftliche Entwicklung der Tätigkeit Elektrizitätsverteilung ist anhand ausgewählter Eckdaten und Kennzahlen in nachfolgender Tabelle dargestellt.
1) inkl. Einspeisemanagement Die Verbesserung der Ertragslage gegenüber dem Vorjahr resultiert unter anderem aus der Entwicklung der Investitionen und deren Berücksichtigung in der Erlösobergrenze. Darüber hinaus wirkt sich die Übergangslösung zum sogenannten Sockeleffekt in der Regulierungssystematik im letzten Jahr einer Regulierungsperiode am stärksten aus. Die Entwicklung des zur Finanzierung der Investitionen notwendigen Fremdkapitals sowie die allgemeinen Kostensteigerungen dämpfen die ergebnisverbessernden Effekte. 3.1.2. Vermögenslage
Im Vergleich zum Jahresabschluss 2022 stieg die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2023 um 101,2 Mio. EUR auf 552,9 Mio. EUR. Im Anlagevermögen erhöhten sich die Vermögensgegenstände aufgrund der getätigten Investitionen, denen im Wesentlichen Abschreibungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände gegenüber stehen. Die Forderungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände stiegen um 28,7 Mio. EUR. Demgegenüber sanken die Vorräte um 0,6 Mio. EUR und die Guthaben bei Kreditinstituten um 1,1 Mio. EUR. Der Anstieg der Forderungen resultiert in überwiegendem Maße aus dem Anstieg der Vergütung nach EEG sowie den gestiegenen Netzentgelten. Auf der Finanzierungsseite erhöhten sich insbesondere die Baukostenzuschüsse (+3,4 Mio. EUR), die Verbindlichkeiten (+69,1 Mio. EUR), die Rückstellungen (+28,8 Mio. EUR) sowie das Eigenkapital um 0,1 Mio. EUR. 3.2. Tätigkeit Gasverteilung 3.2.1. Ertragslage Die Umsatzerlöse in der Tätigkeit Gasverteilung erhöhten sich im Geschäftsjahr 2023 um 133,2 TEUR (+32,7%). Wesentlicher Treiber für diese Entwicklung ist der Beginn der neuen Regulierungsperiode. Der Materialaufwand erhöhte sich im laufenden Geschäftsjahr um 28,0 TEUR (+7,3%) und die Abschreibungen auf Sachanlagen des Anlagevermögens auf Grund der getätigten Inbetriebnahmen um 20,3 TEUR. Die wirtschaftliche Entwicklung der Tätigkeit Gasverteilung ist anhand ausgewählter Eckdaten und Kennzahlen in nachfolgender Tabelle dargestellt.
3.2.2. Vermögenslage
Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2023 betrug 2.406,9 TEUR. Die Zunahme des Anlagevermögens resultiert aus den getätigten Investitionen. Diesen stehen im Wesentlichen Abschreibungen für Sachanlagen gegenüber. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände betrugen 220,5 TEUR. Auf der Finanzierungsseite beliefen sich die Baukostenzuschüsse auf 19,8 TEUR, die Rückstellungen auf 207,8 TEUR und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen auf 1.740,7 TEUR. 3.3. Tätigkeit Messstellenbetrieb 3.3.1. Ertragslage Die Umsatzerlöse in der Tätigkeit des Messstellenbetriebes für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme stiegen gegenüber dem Vorjahr um 73,7 TEUR (5,6 %). Dies ist im Wesentlichen durch den weiteren Einbau moderner Messeinrichtungen begründet. Der Materialaufwand stieg im laufenden Geschäftsjahr um 321,7 TEUR (28,2 %) und die Abschreibungen auf Sachanlagen sanken um 127,0 TEUR. Die wirtschaftliche Entwicklung der Tätigkeit Messstellenbetrieb ist anhand ausgewählter Eckdaten und Kennzahlen in nachfolgender Tabelle dargestellt.
Die derzeitigen negativen Ergebnisbeiträge des Tätigkeitsbereiches Messstellenbetrieb resultieren im Wesentlichen aus den noch erhöhten Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Aufbau des Geschäftsbereiches und der dazugehörigen Prozesse sowie dem noch nicht erfolgten Abschluss des Rollout. Mit dem Abschluss des Aufbaus sowie der vollständigen Verfügbarkeit der intelligenten Messsysteme für alle notwendigen Anwendungsbereiche wird sich das Ergebnis des Tätigkeitsbereiches weiter verbessern und anschließend stabilisieren. 3.3.2. Vermögenslage
Im Vergleich zum Jahresabschluss 2022 stieg die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2023 um 167,5 TEUR. Das Anlagevermögen erhöhte sich aufgrund der getätigten Investitionen, denen im Wesentlichen Abschreibungen für Sachanlagen gegenüberstehen. Die kurzfristigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sanken um 24,4 TEUR auf 585,7 TEUR. Auf der Finanzierungsseite sanken insbesondere das Eigenkapital (-13,3 TEUR) und die Rückstellungen (-62,0 TEUR), demgegenüber stiegen die Verbindlichkeiten (+242,9 TEUR). 4. Chancen- und Risikobericht 4.1. Prognosebericht Der Einfluss der erneuerbaren Energien wird sich in den nächsten Jahren deutlich verstärken und sich insbesondere auf die Investitionstätigkeit der WEMAG Netz GmbH auswirken. Zusätzlich wird die weitere Elektrifizierung insbesondere der Bereiche Verkehr und Wärme signifikanten Einfluss auf die Steuerung und den Kapazitätsbedarf (insb. Anschlussleistungsbedarf) des Verteilnetzes nehmen. Die im Jahr 2023 erfolgte Ausgestaltung der Regelungen nach § 14a EnWG zur Flankierung der Prozesse des Redispatch wird im Jahr 2024 sowie den darauffolgenden Jahren umfangreiche Schritte zur weiteren Digitalisierung erfordern, um auch tatsächlich zu qualitativ besseren Kenntnissen des aktuellen Systemzustandes bis in die Niederspannung zu führen. Hierfür sind technisch belastbare, wirtschaftlich tragfähige Lösungen im Zusammenhang mit dem Einsatz intelligenter Messsysteme zu entwickeln. Daneben führen die stetigen Anpassungen der bestehenden und etablierten Prozesse und Abläufe zu beständigen Änderungen an den Bestandssystemen, die nicht nur über die durch die Erlösobergrenze zur Verfügung gestellten Mittel realisiert werden müssen, sondern auch entsprechende Personal- und Dienstleisterkapazitäten binden. Die Umsetzung und wirtschaftliche Optimierung notwendiger Investitionen sowie die kontinuierliche Erhöhung der Prozesseffizienz unter den komplexen Rahmenbedingungen bleibt weiterhin eine wesentliche Managementherausforderung der nächsten Jahre. Die koordinierte Bereitstellung von Systemdienstleistungen aus dem Verteilnetz und die weitere Zusammenarbeit im Rahmen der Systemstabilität mit den Übertragungsnetzbetreibern muss hinsichtlich sich verändernder Rahmenbedingungen weiter ausgestaltet und vertieft werden. Angesichts der sich abzeichnenden Nutzung von erneuerbaren Energien durch Elektromobilitäts- und Wärmeanwendungen sowie weiterer neuer Anwendungsfelder, sieht die WEMAG Netz GmbH mittel- bis langfristig einen leichten Absatzanstieg, der den aktuell sinkenden Absatz der Haushaltskunden stabilisieren bzw. zu einem leichten Anstieg führen kann. Demgegenüber steht allerdings ein Trend zunehmender Eigenerzeugung durch Klein- und Kleinst-PV-Anlagen (insb. Balkonanlagen), der sich merklich dämpfend auf die Verbrauchsentwicklung auswirkt. Für die Entwicklung der Erlösobergrenze und der Netzentgelte geht die WEMAG Netz GmbH zukünftig eher von einer weiter steigenden Belastung der Netznutzer aus, die durch die zu erwartende Festlegung der Bundesnetzagentur zur sachgerechten Verteilung von Mehrkosten aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien für die Kunden im Netzgebiet abgemildert und im Jahr 2025 zu einer deutlichen Entlastung in den Entgelten für Netznutzung führen wird. Die für das Jahr 2024 zu beobachtende Steigerung der Netzentgelte, vor allem in der Hochspannung und in der Umspannung von der Hoch- zur Mittelspannung, werden nicht dauerhaft in dieser Höhe erfolgen. Einmaleffekte, wie zum Beispiel der Wegfall des Bundeszuschusses zu den Entgelten der Übertragungsnetzbetreiber sowie die massive Steigerung der Aufwendungen zur Beschaffung der Netzverluste, sind in den kommenden Jahren nicht zu erwarten. Die Gesamtentwicklung hängt jedoch in entscheidendem Maße von der Beseitigung der Netzengpässe, aber auch von der allgemeinen Preisentwicklung sowie im speziellen von der Entwicklung der Preise an der EEX ab. Obwohl die veränderten Rahmenbedingungen und die noch offene zukünftige Ausgestaltung des Regulierungsrahmens eine Ergebnisprognose zunehmend schwieriger gestalten, erwartet die WEMAG Netz GmbH, dass durch entsprechende Maßnahmen das Ergebnis vor Finanzierung und Gewinnabführung auf einem angemessenen Niveau stabilisiert werden kann. Unter Berücksichtigung der in den kommenden Jahren umzusetzenden Anforderungen im Rahmen der weiteren Digitalisierung und Optimierung der Prozesse, der Etablierung der Prozesse des Redispatch und der Festlegungen der Regulierungsbehörde zu den Eigenkapitalzinsen für die 4. Regulierungsperiode, wird ein auf dem Niveau des Jahres 2023 liegendes EBIT in Höhe von 18,4 Mio. EUR erwartet. 4.2. Risikobericht 4.2.1. Risikomanagementsystem Die WEMAG-Gruppe betreibt ein zentral gesteuertes Risikomanagementsystem entsprechend dem KonTraG, in welchem alle Gesellschaften der Unternehmensgruppe abgebildet sind. Das implementierte Risikomanagementsystem wurde auch im Jahr 2023 kontinuierlich fortgeführt sowie weiterentwickelt und ist in die Überwachungs- und Steuerungsprozesse integriert. Risiken werden unter der Anwendung der geltenden Risikorichtlinien standardisiert durch die einzelnen Unternehmensbereiche bzw. Gesellschaften der WEMAG-Gruppe erfasst, regelmäßig überprüft und gegebenenfalls aktualisiert. Die Beurteilung der potentiellen Schadenshöhe erfolgt für das aktuelle Jahr sowie für zwei weitere Planjahre und wird mit angemessenen Mitteln durch die jeweiligen Risikoverantwortlichen der einzelnen Bereiche sowie den Vorstand überwacht. Für jedes Risiko werden die gegebenenfalls erforderlichen individuellen Steuerungsmaßnahmen ergriffen und nachgehalten. Die Bewertung der Risiken erfolgt auf Grundlage der Nettoerwartungswertmethode. Der Erwartungswert zeigt Risikoschadenswerte, die bei Eintritt vor (brutto) bzw. nach (netto) Maßnahmen als realistisch angesehen werden. Relevante Einzelrisiken und die Gesamtrisikolage der Gesellschaft werden quartalsweise mit der Geschäftsführung geprüft und an die Gesellschafterin berichtet. Bei wesentlichen Veränderungen erfolgt eine umgehende Information an die aufgeführten Beteiligten. 4.2.2. Risiken Die aktuellen Bedingungen des Regulierungssystems und die Anforderungen, die durch die Energiewende gestellt werden, bilden den wesentlichen Risikorahmen ab. So führt der in der Anreizregulierung festgelegte Rahmen für die Ermittlung der Eigenkapitalzinssätze mit einer unterschiedlichen zeitlichen Datenbasis von Basiszinssatz und Risikozuschlag in der 4. Regulierungsperiode zu weiter deutlich geringeren Eigenkapitalzinssätzen, die damit eine Verschlechterung der Ertragssituation des Netzbetreibers bewirken. Die erwartete Anpassung der Eigenkapitalzinsen für Investitionen ab dem 01. Januar 2024 im Rahmen des Kapitalkostenaufschlages wirkt dieser Entwicklung vorerst entgegen. Gleichzeitig erfordert die Entwicklung der EE-Erzeugung im Netzgebiet den weiteren Ausbau des bestehenden Verteilnetzes, um die sich aus den vorhandenen Netzengpässen ergebenden Abschaltungen von Erzeugungsanlagen zu reduzieren und den unverzüglichen Anschluss neuer Erzeugungsanlagen zu gewährleisten. Mögliche Verzögerungen bei der Genehmigung notwendiger Investitionen sowie Proteste gegen geplante Vorhaben können zu Verzögerungen und zu einem Bedarf an zusätzlichen Investitionsmitteln führen (verstärkte Verkabelung), wodurch andere Investitionen in das Verteilnetz beeinträchtigt werden können. Darüber hinaus können Verzögerungen des Ausbaus des Verteilnetzes in zusätzliche Redispatchaufwendungen münden und langfristig die Effizienz verringern. Neben den Risiken, die sich aus dem Regulierungsrahmen ergeben, bestehen weitere Risiken, die einen größeren Einfluss auf die Ertragslage nehmen können. Hierzu gehören vor allem Risiken aus der Bewirtschaftung der Bilanzkreise, der Erneuerung von Anlagen vor Ende der Nutzungsdauer, der Rückerstattung von Netzentgelten sowie dem Anschlussprozess von Erzeugungsanlagen. Zu den bestehenden Risiken, die sich aus dem Kerngeschäft des Netzbetriebes ergeben, sind in den vergangenen Jahren zusätzliche Risiken aus der zunehmenden Digitalisierung aller Prozesse hinzugestoßen. Darüber hinaus verantwortet die WEMAG Netz GmbH die Informationstechnik der WEMAG Gruppe und hat in diesem Zusammenhang auch für die Sicherheit der Informationstechnik und -wege zu sorgen. Die gehäuften erfolgreichen Angriffe auf IT-Systeme anderer Branchenunternehmen bedingen die weiter konsequente Betrachtung, Bewertung und Vermeidung möglicher Systemausfälle der Informationstechnik. Die weitere Erfassung und Bewertung der sich hier ergebenden Risiken mit den Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb der WEMAG-Gruppe bilden einen der Schwerpunkte der Risikoüberarbeitung des Jahres 2024. Die Gesamtbeurteilung der gegenwärtigen Risikosituation hat ergeben, dass es keine Anhaltspunkte für Risiken gab oder gibt, die den Fortbestand des Unternehmens im Berichtszeitraum gefährdet haben oder über diesen hinaus gefährden könnten. 4.3. Chancenbericht Chancen ergeben sich für die WEMAG Netz GmbH aus einer Optimierung der Planung und Umsetzung von notwendigen Investitionen, die alle Möglichkeiten zur optimalen Refinanzierung der Anlagegüter ausschöpft. Weitere Chancen liegen in der Erhöhung der Netzzuverlässigkeit sowie in der stetigen Steigerung der Effizienz der Arbeitsabläufe, die zukünftig eine vollständige Nutzung der Möglichkeiten der Anreizregulierungsverordnung (Effizienzbonus) ermöglichen. Die ständige Effizienzsteigerung in den Prozessen und Abläufen an den Anforderungen des sich ändernden Regulierungsrahmens reduzieren somit bestehende Risiken und bieten zusätzliche Chancen zur Verbesserung des Ergebnisses.
Schwerin, den 31. März 2024 WEMAG Netz GmbH, Schwerin Die Geschäftsführung Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die WEMAG Netz GmbH, Schwerin Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der WEMAG Netz GmbH, Schwerin,- bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der WEMAG Netz GmbH, Schwerin, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse § entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und § vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus § identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. § gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. § beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. § ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. § beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. § beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. § führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbGPrüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die WEMAG Netz GmbH, Schwerin, ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung, Gasverteilung und moderner und intelligenter Messstellenbetrieb nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie den als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft. Nach unserer Beurteilung § wurden die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen erfüllt und § aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, § ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und § ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG entsprechen. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Hamburg, 12. April 2024 RSM
Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Jens Engel, Wirtschaftsprüfer Tim Juskowiak, Wirtschaftsprüfer Tätigkeitsabschluss "Elektrizitätsverteilung" für das Geschäftsjahr 2023 der WEMAG Netz GmbHBilanz zum 31. Dezember 2023 für die Tätigkeit "Elektrizitätsverteilung"Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Tätigkeit "Elektrizitätsverteilung"
Erläuterungen zum Tätigkeitsabschluss "Elektrizitätsverteilung" zum 31. Dezember 2023 A. Allgemeines Die WEMAG Netz GmbH ist gemäß § 6b Abs. 3 EnWG verpflichtet, in ihrer Rechnungslegung getrennte Konten für die in § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 6 EnWG genannten Tätigkeitsbereiche so zu führen, wie dies erforderlich wäre, wenn diese Tätigkeiten von rechtlich selbständigen Unternehmen ausgeführt würden. B. Erläuterungen zu den Zuordnungsregeln und Abschreibungsmethoden gemäß § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG Die bei der Erstellung des Tätigkeitsabschlusses angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die Abschreibungsmethoden sind im Jahresabschluss der WEMAG Netz GmbH ersichtlich. Die WEMAG Netz GmbH ist ausschließlich in den Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung", "Gasverteilung" und "moderner und intelligenter Messstellenbetrieb" sowie "sonstige Tätigkeiten" tätig. Die Zuordnung zu den einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach der Residualwertmethode. Dabei wurden ausgehend vom Jahresabschluss der Gesellschaft der Tätigkeitsabschluss "moderner und intelligenter Messstellenbetrieb" sowie "sonstige Tätigkeiten" bei den einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für den Geschäftsbereich "Netzbetrieb" entsprechend berücksichtigt. Entsprechend den Anforderungen der getrennten Buchführung wurde der Geschäftsbereich "Netzbetrieb" in die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung" sowie "Gasverteilung" aufgeteilt. Die direkt zugeordneten Aufwendungen wurden aus der Gewinn- und Verlustrechnung direkt übernommen, weitere Positionen ggf. geschlüsselt. Das zugeordnete Eigenkapital ist auf Grundlage des Verhältnisses des Sachanlagevermögens zum Bilanzstichtag den Tätigkeitsbereichen zugeordnet. C. Erläuterungen zur Tätigkeitsbilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten des Vorjahres hatten Verbindlichkeiten in Höhe von 617,0 TEUR eine Laufzeit von ein bis fünf Jahren und 990,3 TEUR eine Laufzeit von mehr als fünf Jahren. Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen des Vorjahres hatten 110.872,3 TEUR eine Laufzeit von ein bis fünf Jahren und 113.059,5 TEUR eine Laufzeit von mehr als fünf Jahren. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen des Vorjahres hatten in Höhe von 1 TEUR eine Laufzeit von mehr als fünf Jahren. Die sonstigen Verbindlichkeiten des Vorjahres hatten in Höhe von 64,0 TEUR eine Laufzeit von ein bis fünf Jahren. Alle anderen Verbindlichkeiten des Vorjahres hatten eine Laufzeit von bis zu einem Jahr.
Schwerin, den 31. März 2024 WEMAG Netz GmbH, Schwerin Die Geschäftsführung Tätigkeitsabschluss "Gasverteilung" für das Geschäftsjahr 2023 der WEMAG Netz GmbHBilanz zum 31. Dezember 2023 für die Tätigkeit "Gasverteilung" Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Tätigkeit "Elektrizitätsverteilung"
Erläuterungen zum Tätigkeitsabschluss "Gasverteilung" zum 31. Dezember 2023A. Allgemeines Die WEMAG Netz GmbH ist gemäß § 6b Abs. 3 EnWG verpflichtet, in ihrer Rechnungslegung getrennte Konten für die in § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 6 EnWG genannten Tätigkeitsbereiche so zu führen, wie dies erforderlich wäre, wenn diese Tätigkeiten von rechtlich selbständigen Unternehmen ausgeführt würden. B. Erläuterungen zu den Zuordnungsregeln und Abschreibungsmethoden gemäß § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG Die bei der Erstellung des Tätigkeitsabschlusses angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die Abschreibungsmethoden sind im Jahresabschluss der WEMAG Netz GmbH ersichtlich. Die WEMAG Netz GmbH ist ausschließlich in den Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung", "Gasverteilung" und "moderner und intelligenter Messstellenbetrieb" sowie "sonstige Tätigkeiten" tätig. Die Zuordnung zu den einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach der Residualwertmethode. Dabei wurden ausgehend vom Jahresabschluss der Gesellschaft der Tätigkeitsabschluss "moderner und intelligenter Messstellenbetrieb" sowie "sonstige Tätigkeiten" bei den einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für den Geschäftsbereich "Netzbetrieb" entsprechend berücksichtigt. Entsprechend den Anforderungen der getrennten Buchführung wurde der Geschäftsbereich "Netzbetrieb" in die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung" sowie "Gasverteilung" aufgeteilt. Die direkt zugeordneten Aufwendungen wurden aus der Gewinn- und Verlustrechnung direkt übernommen, weitere Positionen ggf. geschlüsselt. Das zugeordnete Eigenkapital ist auf Grundlage des Verhältnisses des Sachanlagevermögens zum Bilanzstichtag den Tätigkeitsbereichen zugeordnet. C. Erläuterungen zur Tätigkeitsbilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr auch, eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen des Vorjahres hatten 1.448,0 TEUR eine Laufzeit von ein bis fünf Jahren. Alle anderen Verbindlichkeiten des Vorjahres hatten eine Laufzeit von bis zu einem Jahr.
Schwerin, den 31. März 2024 WEMAG Netz GmbH, Schwerin Die Geschäftsführung Tätigkeitsabschluss "moderner und intelligenter Messstellenbetrieb" für das Geschäftsjahr 2023 der WEMAG Netz GmbHBilanz zum 31. Dezember 2023 für die Tätigkeit "moderner und intelligenter Messstellenbetrieb" Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Tätigkeit "moderner und intelligenter Messstellenbetrieb"
Erläuterungen zum Tätigkeitsabschluss "moderner und intelligenter Messstellenbetrieb" zum 31. Dezember 2023 A. Allgemeines Die WEMAG Netz GmbH ist gemäß § 6b Abs. 3 EnWG sowie des MsbG verpflichtet, in ihrer Rechnungslegung getrennte Konten für die in § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 6 EnWG genannten Tätigkeitsbereiche so zu führen, wie dies erforderlich wäre, wenn diese Tätigkeiten von rechtlich selbständigen Unternehmen ausgeführt würden. B. Erläuterungen zu den Zuordnungsregeln und Abschreibungsmethoden gemäß § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG Die bei der Erstellung des Tätigkeitsabschlusses angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die Abschreibungsmethoden sind im Jahresabschluss der WEMAG Netz GmbH ersichtlich. Für die Anfertigung des Tätigkeitsabschlusses der WEMAG Netz GmbH werden die Posten des Aktiv- und des Passivvermögens sowie die Aufwendungen und Erträge der Unternehmenstätigkeit direkt zugeordnet. Das zugeordnete Eigenkapital ist auf Grundlage des Verhältnisses des Sachanlagevermögens zum Bilanzstichtag den Tätigkeitsbereichen zugeordnet. C. Erläuterungen zur Tätigkeitsbilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen des Vorjahres hatten 1.623,4 TEUR eine Laufzeit von ein bis fünf Jahren. Alle anderen Verbindlichkeiten des Vorjahres hatten eine Laufzeit von bis zu einem Jahr.
Schwerin, den 31. März 2024 WEMAG Netz GmbH, Schwerin Die Geschäftsführung Die Gesellschafterversammlung hat am 19.04.2024 den Jahresabschluss vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 festgestellt. |
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