Agrargenossenschaft Neustadt eG
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ulrike Grollmuß seit 7.8.2013 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Agrargenossenschaft Neustadt eGNeustadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2024Bilanz
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten Das Viehvermögen wurde auch handelsrechtlich nach den Richtwerten des BMF bewertet. Im Viehvermögen sind Tiere des Anlagevermögens in Höhe von 317.955 Euro sowie Tiere des Umlaufvermögens in Höhe von 2.800 Euro enthalten. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die eigen erzeugten Futtermittel werden durch die Gesellschaft selbst aufgenommen und anhand einer uns vorgelegten Inventurzusammenstellung nachgewiesen. Die Bewertung des Bestandes erfolgte nach Maße, Zahl und/oder Größe zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung individueller Einflüsse. Das Feldinventar stellt den finanziellen Wert der Feldfrüchte zum 30. Juni 2024 dar. Die Bewertung erfolgte nach den aktualisierten Richtwerten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen. Die Sonderposten enthalten im Wesentlichen zweckgebundene Zuwendungen. Eine Auflösung erfolgt parallel der Abschreibung des entsprechenden Anlagegutes. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Vorjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Für das Berichtsjahr waren Steuerforderungen einzustellen. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Passive Rechnungsabgrenzungsposten sind für Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen, gebildet. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Anlagenspiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte sowie die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 7.990,57 Euro (Vorjahr: 8.878,40 Euro). Sonstige Vermögensgegenstände In den sonstigen Vermögensgegenständen sind größere Beträge enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen. Dabei handelt es sich um Beträge, die erst nach dem Bilanzstichtag zu Einnahmen führen, aber zum Zweck der periodengerechten Gewinnermittlung bereits zum Bilanzstichtag als Einnahmen erfasst wurden. Entwicklung der Ergebnisrücklagen Aus dem Ergebnis des Vorjahres wurden 100.000,00 Euro in die Ergebnisrücklagen eingestellt. Im Berichtsjahr wurden 0,00 Euro aus den Ergebnisrücklagen entnommen. Aus dem Beteiligungsfonds gem. §39a der Satzung wurden aus dem Ergebnis des Vorjahres 100.000,00 Euro eingestellt. Ein Teil des Vorjahresergebnisses wurde ausgeschüttet und der verbleibende Gewinn in den Gewinnvortrag eingestellt. Sonderposten Der Sonderposten in Höhe von 1.691,00 Euro (Vorjahr: 2.368,00 Euro) für einen Investitionszuschuss wird über die Nutzungsdauer der bezuschussten Wirtschaftsgüter aufgelöst. Die Restlaufzeit ist größer einem Jahr. Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen Rückstellungen für Latente Steuern Im Berichtsjahr war aufgrund der Diskrepanzen zwischen Handels- und Steuerbilanz eine Rückstellung für latente Steuern in Höhe von Euro 233.402,94 (Vorjahr: 210.701,17) einzustellen. latente Steuern aus temporären Differenzen
sonstige Berichtsbestandteile
Unterschrift der Geschäftsführung
Angaben zur Feststellung:
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