Automobilservice Langenlonsheim GmbH

Binger Straße 22, 55450 Langenlonsheim, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bad Kreuznach HRB 4918
Eingetragen
27.7.2005
Branche
Sonstige Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder wenigerReparatur und Instandhaltung von KrafträdernSonstige Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t
Gegenstand
Der Betrieb einer Kfz-Meisterwerkstatt.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Desiree Rittweiler
seit 19.8.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Désireé Rittweiler
55450 Langenlonsheim, Binger Straße 22
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Automobilservice Langenlonsheim GmbH

Langenlonsheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 130.350,00 163.361,00
I. Sachanlagen 130.350,00 163.361,00
B. Umlaufvermögen 1.239.938,63 926.057,88
I. Vorräte 198.730,48 141.803,71
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 847.728,27 584.008,11
davon gegen Gesellschafter 26.252,49 9.600,52
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 193.479,88 200.246,06
C. Rechnungsabgrenzungsposten 8.821,03 8.821,03
Aktiva 1.379.109,66 1.098.239,91

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 771.429,95 731.365,81
I. Gezeichnetes Kapital 35.465,09 19.965,09
II. Gewinnvortrag 711.400,72 704.471,09
III. Jahresüberschuss 24.564,14 6.929,63
B. Rückstellungen 36.265,75 32.497,56
C. Verbindlichkeiten 571.413,96 334.376,54
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 562.388,40 325.739,64
Summe Passiva 1.379.109,66 1.098.239,91

Anhang

Grundlagen des Jahresabschlusses

Buchführung und Inventar, erteilte Auskünfte

Für die Gesellschaft besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht.

Die auf den 31. Dezember 2023 durchgeführte Inventur wurde von mir nicht beobachtet. Organisatorische Vorbereitungen und Festlegungen von Durchführungsanweisungen wurden von mir ebenfalls nicht vorgenommen.

Das Vorratsvermögen wurde von der Gesellschaft bestandsmäßig zum Abschlussstichtag erfasst. Das Inventarverzeichnis ist von der Geschäftsführung unterzeichnet. An der Erfassung der Vorräte habe ich nicht mitgewirkt.

Auskünfte erteilte die Geschäftsführung. Die Geschäftsführung benannte folgende Auskunftspersonen:

Alle erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise wurden von der Geschäftsführung und von den zur Auskunft benannten Mitarbeitern bereitwillig erbracht.

Festlegungen über die Ausübung von Wahlrechten

Erforderliche Entscheidungen über die Ausübung materieller und formeller Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechte sowie Ermessensentscheidungen) gehören nicht zur Erstellung des Jahresabschlusses. Ich habe meinen Auftraggeber jedoch über die Ausübung materieller und formeller Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechte sowie Ermessensentscheidungen) in Kenntnis gesetzt, Entscheidungsvorgaben meines Auftragsgebers hierzu eingeholt und diese im Rahmen der Erstellung exakt nach den Vorgaben des Kaufmanns bzw. der gesetzlichen Vertreter ausgeübt.

Entsprechendes galt für Entscheidungen über die Anwendung von Aufstellungs- und Offenlegungserleichterungen des Jahresabschlusses für Kleinstkapitalgesellschaften.

Ich habe meinen Auftraggeber darüber hinaus über gesetzliche Fristen zur Aufstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses aufgeklärt.

Feststellungen zu den Grundlagen des Jahresabschlusses

Die Vorjahreswerte bzw. Saldovorträge wurden von mir gemäß Auftrag nicht geprüft.

Soweit sich im Rahmen meiner Jahresabschlusserstellung Buchungen ergaben, habe ich diese mit der Geschäftsführung meines Auftraggebers abgestimmt. Die Abschlussbuchungen wurden bis zum Abschluss meiner Tätigkeit vorgenommen.

Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der §§ 266, 275 und 267a HGB. Das Anlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß entwickelt.

Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Langenlonsheim, den 30.12.2024

gez. Desiree Rittweiler (Geschäftsführerin)


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.12.2024 festgestellt.

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