Stammdaten

Register
Amtsgericht Ingolstadt HRB 6451
Eingetragen
10.2.2006
Branche
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieSicherheitsdienste a. n. g.
Gegenstand
IT-Dienstleistungen sowie Prozessberatung, Security und SAP-Beratung

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Christian Vedder
seit 20.9.2012
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Christian Vedder
85049 Ingolstadt
12.500 €
50.00%
Eckhart Siebenhüner
90607 Rückersdorf
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Evitrion GmbH

Eichenau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 9.342,00 11.074,00
I. Sachanlagen 9.342,00 11.074,00
B. Umlaufvermögen 76.460,61 68.605,69
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 73.059,34 68.605,69
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.401,27 0,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.538,51 3.588,93
Bilanzsumme, Summe Aktiva 88.341,12 83.268,62

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 45.323,01 37.119,92
I. gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
2. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
II. Gewinnvortrag 24.619,92 16.063,53
III. Bilanzgewinn 8.203,09 8.556,39
B. Rückstellungen 23.901,55 27.863,95
C. Verbindlichkeiten 19.116,56 18.284,75
Bilanzsumme, Summe Passiva 88.341,12 83.268,62

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden zumindest teilweise in Anspruch genommen.

Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Von der Darstellungsstetigkeit wurde, falls überhaupt erforderlich, gegenüber dem Vorjahr lediglich aus folgenden Gründen abgewichen:

Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit der Darstellung

Anpassung an rechtliche Änderungen

Ungenügender Darstellungsraum

Vereinheitlichung verschiedener Einzelabschlüsse

Umstellung auf neue EDV-Anwenderprogramme

Einordnung des Unternehmens in eine andere Größenklasse

Währungsumstellung

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar bzw. wurden, was den Ausweis der nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen betrifft, an die Vorschriften des BilMoG angepasst und der Vorjahreswert für den geforderten Vorjahresvergleich entsprechend umgebucht.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Immaterielle Vermögensgegenstände

Immaterielle Vermögensgegenstände sind nicht vorhanden.

Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Bei Gebäuden wurden, falls vorliegend, die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.

Die Abschreibungen wurden, ggf. soweit steuerlich zulässig, beim beweglichen Anlagevermögen überwiegend zunächst degressiv und später linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.

Von der Vereinfachungsregelung - volle oder halbe Jahresabschreibung bei Zugang bis Mitte des Geschäftsjahres und danach - wurde, solange zulässig, gemäß EStR 44 Abs. 2 Satz 3 Gebrauch gemacht.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 150,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EStG auf 5 Jahre abgeschrieben.

Der Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter ist für die Kapitalgesellschaft von lediglich untergeordneter Bedeutung, weshalb dieser, unter Hinweis auf den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, wohl auch in Übereinstimmung mit dem HFA des IdW, auch für die Handelsbilanz übernommen worden ist.

Finanzanlagen

Es sind keine Finanzanlagen vorhanden.

Vorräte

Vorräte sind nicht vorhanden.

Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Wertberichtigungen fielen im zu betrachtenden Zeitraum nicht an.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden von der Mandantin nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Pensionsrückstellungen

Pensionszusagen wurden nicht erteilt.

Währungsumrechnung

Soweit im Jahresabschluss Posten enthalten sind, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, so wurden diese zum Tageskurs umgerechnet.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Allgemeines

Über eine Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen bzw. Schulden zu anderen Bilanzpositionen entsprechend § 265 Abs. 3 S. 1 HGB ist nach Angaben der Geschäftsführung über die in diesem Anhang gemachten Angaben hinaus nicht zu berichten.

Aktivposten

Anlagevermögen

Soweit die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nur mit unverhältnismäßigen Kosten oder Verzögerungen hätten festgestellt werden können, wurden gemäß Art. 24 Abs. 6 EGHGB die Buchwerte aus dem vorhergehenden Jahresabschluss als ursprüngliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten übernommen.

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens, sowie die Entwicklung des Postens "Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs" sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.

Umlaufvermögen

Die Gliederung, die Restlaufzeit und die Besicherung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen ist aus dem Kontennachweis ersichtlich.

In die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten besteht aus dem Betrag einer Leasing-Sonderzahlung, der entsprechend der Laufzeit des Leasingvertrages jeweils zeitanteilig wieder aufgelöst wird.

Nachdem der nach steuerlichen Vorschriften zu ermittelnde Gewinn vom handelsrechtlichen Ergebnis lediglich aufgrund permanenter Differenzen abweicht, konnte auf die gem. § 274 Abs. 1 HGB erforderliche Bildung eines aktiven Abgrenzungspostens für latente Steuern verzichtet werden.

Passivposten

Eigenkapital und Sonderposten mit Rücklagenanteil

Im ausgewiesenen Bilanzgewinn enthalten ist ein Gewinnvortrag i.H.v. EUR 24.619,92.

Von den am Jahresabschlussstichtag noch ausstehenden Einlagen in Höhe von EUR 12.500,00 waren EUR 0,00 eingefordert. Die ausstehenden Einlagen wurden mit dem gezeichneten Kapital in Höhe von EUR 25.000,00 saldiert.

Im Berichtsjahr wurde kein Sonderposten mit Rücklagenanteil gebildet bzw. aufgelöst.

Rückstellungen

Nicht passivierte Rückstellungen für laufende Pensionen, Anwartschaften auf Pensionen und ähnliche Verpflichtungen i.S.d. Art. 28 Abs. 2 EGHGB sind nicht vorhanden.

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie im Kontennachweis dargestellt und erläutert zusammen.

Auf die Bildung einer Rückstellung für latente Steuern nach § 274 Abs. 1 S. 1 HGB konnte, wie bereits beim Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten erläutert, verzichtet werden.

Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen EUR 12.207,79

davon entfallen auf:

Steuern EUR 10.711,31

im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 0,00

Gegenüber Gesellschafter-Geschäftsführern besteht am Bilanzstichtag eine kurzfristige Verbindlichkeit i.H.v. EUR 2.341,00, die aus Barauslagen herrührt.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren liegen nicht vor.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Abschlussstichtag bestehende Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert erläutert.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, wurden von der Geschäftsleitung nicht benannt.

Es bestehen die branchenüblichen Eigentumsvorbehalte. Für die Fahrzeuge der Geschäftsführer bestehen die üblichen Leasingverpflichtungen.

Sonstige Angaben

Nicht bilanzierte Pensionsverpflichtungen

Es bestehen keine nach Art. 28 EGHGB nicht bilanzierten Anwartschaften aus Pensionszusagen, die vor dem 01.01.1987 erteilt wurden.

Beteiligungen

Das Unternehmen ist nicht mit mindestens 1/5 an anderen Unternehmen beteiligt.

Ergänzende Angaben

Geschäftsführer

Familienname Vorname Berufsbezeichnung Vertretungsbefugnis
Vedder Berit Dipl.-Informatikerin (FH) Einzeln
Vedder Christian Dipl.-Wirtsch.-Ing. Einzeln

Bezüge

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge kann, da es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft handelt, gemäß § 288 Abs. 1 HGB verzichtet werden.

Beschluss

Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 08.10.2011 wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 genehmigt und festgestellt. Den Geschäftsführern/der Geschäftsführung wurde Entlastung erteilt.

Eichenau, 18.10.2011

gez. Berit Vedder gez. Christian Vedder

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