SOTEC GmbH

Stammdaten

Register
Amtsgericht Düsseldorf HRB 54255
Eingetragen
22.6.2006
Branche
Großhandel mit sonstigen Büromaschinen und -einrichtungenGroßhandel mit WerkzeugmaschinenGroßhandel mit sonstigen Maschinen
Gegenstand
Handel mit und der Vertrieb von Büromaschinen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Hubert Holz-Sosnowski
seit 22.6.2006
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

SOTEC GmbH

Düsseldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

0,00

0,00

II. Sachanlagen

47.361,00

34.218,00

III. Finanzanlagen

0,00

0,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

64.486,50

65.636,50

II. Forderungen/ Sonst. Verm.gegenstände

62.341,07

59.232,23

III. Wertpapiere

0,00

0,00

IV. Kassenbestand/ Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks

49.165,41

104,21

C. Rechnungsabgrenzungsposten

1.391,26

1.814,50

Summe Aktiva

224.745,24

161.005,44



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/ Verlustvortrag

28.822,92

26.263,12

V. Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag

19.170,04

2.559,80

B. Rückstellungen

5.942,60

2.065,60

C. Verbindlichkeiten

145.809,68

105.116,92

D. Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

0,00

Summe Passiva

224.745,24

161.005,44

Haftungsverhältnisse nach §§ 251 und 268 (7) HGB bestehen nicht.

Vorschüsse/ Kredite nach § 285 Nr. 9 Buchstabe c HGB bestehen nicht.

ANHANG

Der Jahresabschluss der Firma Sotec GmbH für das Geschäftsjahr 2020 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Das Handelsgesetzbuch in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMog) vom 25. Mai 2009 wird erstmals ab dem 01. Januar 2010 angewendet.

Auf eine Anpassung von Vorjahreszahlen wurde im Einklang Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB verzichtet. Nach den in § 267 (1) HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine Kleinstgesellschaft. Die Gesellschaft nimmt die Befreiungsvorschriften des § 288 (1) HGB für kleine Kapitalgesellschaften grundsätzlich in Anspruch.


Die Wertansätze der Bilanz zum 31.12.2019 wurden unverändert übernommen. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn-und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk im Anhang gewählt. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um die planmäßige lineare Abschreibung gemäß der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, angesetzt. Erforderlichenfalls werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Finanzanlagen wurden -soweit vorhanden- mit dem Nennwert zum Ansatz gebracht.

Vorräte betreffen im Wesentlichen Kopiersysteme und deren Zubehör (Einzugsrollen, Trommeln, Fixierungen), Drucker, Toner, Tinte sowie Druckköpfe aller Art. Für das Vorratsvermögen gilt gem. § 252 Abs. 3 HGB der allgemeine Grundsatz der Einzelbewertung. Es wurde somit nach § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB höchstens mit den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten bewertet.

Ergab sich für bestimmte Gegenstände des Vorratsvermögens zum Abschlussstichtag ein niedrigerer Marktpreis, so wurde dieser nach § 253 Abs. 4 Satz 1 HGB angesetzt. Die gesetzlich zulässigen Bewertungsvereinfachungsverfahren wurden unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips ausgenutzt.

Die Aktivierung der Reparaturmaterialien, Hilfsstoffe und Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaffungskosten nach der FIFO- Methode (first-in, first-out) bzw. zu den niedrigeren Marktpreisen zum Bilanzstichtag. Unfertige und fertige Erzeugnisse sind mit den Herstellungskosten angesetzt. Berücksichtigt sind hierbei die direkt zurechenbaren Kosten sowie die Materialgemeinkosten und auch die Fertigungsgemeinkosten.

Die sonstigen Rückstellungen zum 31.12.2020 berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. In den Verbindlichkeiten sind neben den kurzfristig fälligen Posten auch Positionen mit einer Restlaufzeit > 1 J. enthalten. Die Einzelaufstellung ergibt sich aus dem Kontenblatt bzw. der Kontokorrentaufstellung.

 

Düsseldorf, den 15. Dezember 2021

gez. Hubert Holz-Sosnowski

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 15. Dezember 2021

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