EnBW WindInvest Management GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christoph Andreas Müller seit 18.11.2013 | Vorstandsmitglied |
Martin Dr. Konermann seit 22.6.2012 | Vorstandsmitglied |
Klaus Brändle seit 6.5.2011 | Prokura |
Walter Böhmerle seit 17.10.2008 | Vorstandsmitglied |
Wolfgang Dr. Bruder seit 24.8.2005 | Vorstandsmitglied |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
EnBW Regional AktiengesellschaftStuttgartJahresabschluss zum 31.12.2011BilanzAKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAllgemeine GrundlagenDer Jahresabschluss der EnBW Regional AG, Stuttgart (REG), zum 31. Dezember 2011 ist entsprechend den gesetzlichen Regelungen erstellt und in Millionen Euro (Mio. €) ausgewiesen. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Die zur übersichtlicheren Darstellung in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefassten Posten sind im Anhang gesondert aufgeführt und erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Mit der EnBWEnergie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe (EnBW AG), ist ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Ein Organschaftsverhältnis besteht bezüglich Körperschaft- und Gewerbesteuer, für die Steuerumlagen erhoben werden, sowie hinsichtlich der Umsatzsteuer. Der Jahresabschluss der REG wird in den Konzernabschluss der EnBW AG, Karlsruhe, einbezogen, der im elektronischen Bundesanzeiger offen gelegt wird. Ein gesonderter Teilkonzernabschluss der REG wird nicht erstellt, da die Einbeziehung in den Konzernabschluss der EnBW AG für die REG gemäß § 291 HGB befreiende Wirkung hat. Der Konzernabschluss der EnBW AG wird seit dem 31. Dezember 2003 entsprechend § 315a Abs. 1 HGB zu den am Bilanzstichtag verpflichtend in der Europäischen Union anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) aufgestellt. Bilanzierung und BewertungFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauern um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode vermindert. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Herstellungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauern um plan-mäßige Abschreibungen nach der linearen Methode vermindert. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, planmäßig abgeschrieben. Die Herstellungskosten für selbst erstellte Anlagen enthalten alle aktivierungspflichtigen Kostenbestandteile. Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die Sachanlagen werden nach der Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Orientierung an den amtlichen AfA-Tabellen abgeschrieben. Für die bis zum Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes im Jahr 2010 zugegangenen Anlagegüter werden die im jeweiligen Zugangsjahr geltenden Vorschriften fortgeführt. Bis einschließlich 2009 wurde auf der Grundlage steuerlich anerkannter Höchstsätze abgeschrieben, seit dem Jahr 2010 wird ein linear verlaufender Werteverzehr zu Grunde gelegt. Bewegliche Vermögensgegenstände werden mit Ausnahme der Zu-änge in den Jahren 2006, 2007 und 2009 nach der linearen Methode abgeschrieben. Soweit steuerlich zulässig, wurde in den Jahren 2006, 2007 sowie 2009 für bewegliche Vermögensgegenstände die degressive Abschreibungsmethode angewandt. Im Zugangsjahr erfolgen die Abschreibungen zeitanteilig (pro rata temporis). Für geringwertige Anlagegüter im Sinne von § 6 Abs. 2a EStG, wird aufgrund der untergeordneten Bedeutung aus Vereinfachungsgründen ein Sammelposten gebildet. Der Sammelposten wird im Jahr der Bildung und in den folgenden vier Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel ergebniswirksam aufgelöst. Sowohl für immaterielle Vermögensgegenstände als auch für Sachanlagen werden außerplanmäßige Abschreibungen, soweit handelsrechtlich geboten, vorgenommen. Zuschreibungen erfolgen, sobald die Gründe für in Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen entfallen sind. Die Finanzanlagen sind zu den Anschaffungskosten oder gegebenenfalls niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Ausleihungen werden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder niedrigeren Tagespreisen bewertet. Die Bewertung erfolgt unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Forderungen und sonstige Vermögensgegenständesind zum Nennwert angesetzt. Ausfallrisiken werden durch ausreichende Wertberichtigungen berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko wird eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Das Gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Die noch nicht ertragswirksam gewordenen Baukostenzuschüsse(BKZ) wurden überwiegend von Kunden für Investitionen im Strombereich gezahlt. Die Auflösung der vereinnahmten Baukostenzuschüsse erfolgt linear, für Zugänge in den Jahren 2006, 2007 und 2009 degressiv, und wird den sonstigen betrieblichen Erträgen zugerechnet. Der Auflösungszeitraum entspricht der Nutzungsdauer des bezuschussten Vermögensgegenstandes. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach der Anwartschaftsbarwertmethode unter Verwendung der "Richttafeln 2005 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren von 5,12 % gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 18. November 2009 verwendet. Erwartete Gehaltssteigerungen einschließlich Karrieretrends wurden mit 0,5 % für 2012 und mit 3,0 % ab 2013 sowie erwartete Rentensteigerungen mit 1,0 % bis 2,5 % berücksichtigt. Die Fluktuation wurde mit einer Rate von 2,0 % berücksichtigt. Aufgrund der bestehenden Schuldbeitrittserklärungen der EnBW AG wird die Erfüllung dieser Verpflichtungen (Angabe unter den Haftungsverhältnissen) von derselben übernommen und die Gesellschaft leistet einen Aufwandsersatz für die Anwartschaften. Für Verpflichtungen aus Altersteilzeit sowie Langzeitarbeitszeitkonten wurden die ausschließlich der Erfüllung der Verpflichtungen dienenden, dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände mit ihrem beizulegenden Zeitwert mit den Rückstellungen verrechnet. Der beizulegende Zeitwert entspricht dem Aktivwert der Rückdeckungsversicherung. Bei der Bewertung der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen wird die Wahrscheinlichkeit von potentiell noch abzuschließenden Verträgen aus den entsprechenden Betriebsvereinbarungen mit 5 % (im Vorjahr 40 %) angesetzt. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Erläuterungen zur Bilanz(1) Anlagevermögen Die Gliederung des Anlagevermögens und seine Entwicklung gehen aus dem in Anlage 1 dargestellten Anlagenspiegel hervor. Die Aufstellung des Anteilsbesitzes nach § 285 Nr. 11 HGB der REG ist als Anlage 2 dem Anhang beigefügt. (2) Vorräte
Die Zunahme der unfertigen Leistungen um 19,0 Mio. € betrifft hauptsächlich noch nicht abgerechnete Dienstleistungen für die Durchführung von Erschließungsmaßnahmen. (3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen handelt es sich im Wesentlichen um Abgrenzungen für noch nicht in Rechnung gestellte Netzentgelte des Geschäftsjahres abzüglich der hierfür erhaltenen Anzahlungen sowie um Forderungen aus dem Dienstleistungsbereich. Bei den übrigen Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich überwiegend um die Forderungen aus dem konzerninternen Liefer- und Leistungsverkehr. Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen im Wesentlichen geleistete Anzahlungen auf Lieferungen und sonstige Leistungen sowie sonstige Forderungen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). (4) Flüssige Mittel Die Flüssigen Mittel in Höhe von 65,1 Mio. € (Vj. 0,0 Mio. €) betreffen Guthaben bei Kreditinstituten. (5) Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Der aktive Unterschiedsbetrag in Höhe von 0,6 Mio. € ergibt sich aus der Verrechnung der Vermögensgegenstände (sonstige Ausleihungen des Finanzanlagevermögens) mit der Rückstellung für Langzeitarbeitszeitkonten (sonstige Rückstellungen) gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB und ergibt sich aus dem Erfüllungsbetrag abzüglich des beizulegenden Zeitwerts.
(6) Eigenkapital Das voll eingezahlte Grundkapital zum 31. Dezember 2011 in Höhe von 91.161.100 € ist eingeteilt in 18.232.220 Stückaktien, die zu 58,5 % der EnBW AG und zu 41,5 % der Neckarwerke Stuttgart GmbH gehören. Die Gewinnrücklagen bestehen aus anderen Gewinnrücklagen und enthalten Umbewertungseffekte aus der BilMoG-Umstellung. (7) Rückstellungen Es handelt sich um Steuerrückstellungen (0,2 Mio. €; Vj. 0,5 Mio. €) sowie um Sonstige Rückstellungen (493,2 Mio. €; Vj. 298,0 Mio. €). Sie enthalten im Wesentlichen Verpflichtungen aus dem Strombezug nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz abzüglich hierfür geleisteter Anzahlungen (200,9 Mio. €), Vorsorgen für Belastungen aus dem Netzbetrieb (42,8 Mio. €), für die Mehrerlösabschöpfung entsprechend dem Beschluss der Bundesnetzagentur (23,6 Mio. €), für vertragliche und energiewirtschaftliche Verpflichtungen (36,8 Mio. €), Personalrückstellungen (55,6 Mio. €) sowie Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (55,5 Mio. €). Die Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe von 13,4 Mio. € wird gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB mit den Vermögensgegenständen saldiert ausgewiesen und errechnet sich aus dem Erfüllungsbetrag abzüglich des beizulegenden Zeitwerts. Angaben zur Verrechnung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB:
Die Rückstellungen berücksichtigen alle nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. (8) Verbindlichkeiten
Gemäß der Vereinbarung über die "Verwaltung von Liquidität" nimmt REG am Forderungs-/Verbindlichkeits-Clearing zwischen den einbezogenen Gesellschaften des EnBW-Konzerns teil. Zum Bilanzstichtag ergibt sich aus dem Kontenclearing eine Verbindlichkeit der REG auf dem Verrechnungskonto des Gesellschafters, der EnBW AG. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(9) Umsatzerlöse
Von den Netznutzungserlösen Strom einschließlich anteiliger Konzessionsabgabe betreffen 721,8 Mio. € (Vj. 803,1 Mio. €) Erlöse von verbundenen Unternehmen. In den Umsatzerlösen sind 28,9 Mio. € (Vj. 15,5 Mio. €) periodenfremde Erlöse enthalten. Hiervon betreffen 12,1 Mio. € (Vj. 12,8 Mio. €) die von der Bundesnetzagentur beschiedene Abwicklung der Abgeltung der Mehrerlöse aus dem Zeitraum November 2005 bis August 2006. Zur Verbesserung der Transparenz und Übersichtlichkeit werden ab dem Berichtsjahr die Erträge aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 45,8 Mio. € (Vj. 44,4 Mio. €) nicht mehr unter den Übrigen Erträgen, sondern unter den Umsatzerlösen aus Dienstleistungen ausgewiesen. Die Vorjahreszahlen sind entsprechend angepasst. (10) Andere aktivierte Eigenleistungen Die aktivierten Eigenleistungen in Höhe von 22,7 Mio. € (Vj. 21,0 Mio. €) beinhalten Personalkosten sowie Gemeinkosten für selbsterstellte Anlagen. (11) Sonstige betriebliche Erträge
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind 26,2 Mio. € (Vj. 54,4 Mio. €) periodenfremde Erträge enthalten. (12) Materialaufwand
Wesentliche Position in den Netzaufwendungen sind die Kosten für das vorgelagerte Netz der EnBW Transportnetze AG in Höhe von 210,3 Mio. € (Vj. 217,5 Mio. €). Von den Materialaufwendungen sind -11,4 Mio. € (Vj. -1,3 Mio. €) periodenfremd, davon betreffen -10,3 Mio. € eine Gutschrift aus dem KWK-Belastungsausgleich für 2009. (13) Personalaufwand
Bei den Aufwendungen für Altersversorgung handelt es sich im Wesentlichen um den in der Bilanzierung und Bewertung beschriebenen Aufwandsersatz für Anwartschaften bei der Altersversorgung gegenüber der EnBW AG. Aus der Umstellung auf die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes zum 01. Januar 2010 ergibt sich in 2011 letztmalig ein Effekt im Aufwandsersatz in Höhe von 72,5 € (Vj. 54,6 Mio. €). Im Personalaufwand sind darüber hinaus 5,0 Mio. € (Vj. 6,2 Mio. €) periodenfremde Aufwendungen gebucht. Beschäftigte im Jahresdurchschnitt:
Zum 31. Dezember 2011 beträgt die Beschäftigtenzahl 3.283. Darüber hinaus bestehen zum Jahresende 343 Ausbildungsverhältnisse. (14) Abschreibungen Die Position umfasst die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und auf Sachanlagen. (15) Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die Fremdleistungen für Verwaltung enthalten insbesondere Supportleistungen von Konzernschwestergesellschaften und der EnBW AG in Höhe von 133,4 Mio. € (Vj. 130,2 Mio. €). Die übrigen Aufwendungen umfassen unter anderem weitere Personalkosten wie Reisekosten, Weiterbildung sowie Versicherungen, Büromaterial, Forderungsausfälle und Zuführungen zu Rückstellungen. Periodenfremde Aufwendungen waren in Höhe von 13,6 Mio. € (Vj. 5,4 Mio. €) zu verzeichnen. (16) Finanzergebnis
Der Zinsanteil aus der Zuführung zu den sonstigen Rückstellungen reduzierte das Finanzergebnis um 23,8 Mio. € (Vj. 35,1 Mio. €). (17) Steuern
Sonstige AngabenHaftungsverhältnisse Die Gesellschaft haftet für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (1.146,5 Mio. €; Vj. 1.151,5 Mio. €) sowie für Verpflichtungen aus sonstigen Betriebsvereinbarungen in Höhe von 61,2 Mio. € (Vj. 59,0 Mio. €), deren Erfüllung die EnBW AG übernommen hat. Die Gesellschaft schätzt das Risiko einer Inanspruchnahme als nicht wahrscheinlich ein, da derzeit keine Anzeichen vorliegen, dass die EnBW AG ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen wird. Darüber hinaus haftet die Gesellschaft für Bürgschaften in Höhe von 0,6 Mio. €. Sonstige finanzielle VerpflichtungenEs bestehen Verpflichtungen aus Miet- und Pachtverträgen mit verschiedenen Grundstücksgesellschaften des EnBW-Konzerns sowie aus gepachteten Ortsnetzen in Höhe von 167,5 Mio. € (Vj. 71,9 Mio. €). Das Bestellobligo für Investitionen beträgt 88,7 Mio. €. Die konzernfremden sonstigen Verpflichtungen betragen 141,9 Mio. €. Des Weiteren bestehen finanzielle Verpflichtungen aus dem konzerninternen Liefer- und Leistungsverkehr. Die übrigen finanziellen Verpflichtungen bestehen im Rahmen des normalen Geschäftsverkehrs. Abschlussprüferhonorar Auf eine Angabe nach § 285 Nr. 17 HGB wird verzichtet, da der Jahresabschluss der Gesellschaft in den Konzernabschluss der EnBW AG einbezogen wird. Ergebniseinfluss steuerlicher Wertansätze Aufgrund steuerlicher Wertansätze erhöhte sich das Jahresergebnis um 0,8 Mio. €. Meldungen nach § 20 Abs. 4 AktG Die REG hat im Dezember 2007 folgende Mitteilung der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe, erhalten: "hiermit teile ich Ihnen gemäß § 20 Abs.4 AktG mit, dass der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Durlacher Allee 93, 76131 Karlsruhe, unmittelbar mehr als die Hälfte der Aktien an der EnBW Regional AG gehört." Die REG hat im April 2004 folgende Mitteilung der Neckarwerke Stuttgart AG, Stuttgart, erhalten: "gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG teile ich Ihnen mit, dass die Neckarwerke Stuttgart AG, Lautenschlagerstraße 21, 70173 Stuttgart, unmittelbar mehr als ¼ der Aktien an der EnBW Regional AG hält." Die REG hat im März 2004 vom Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke, Ulm, der OEW Beteiligungsgesellschaft mbH, Ulm, und der OEW Energie-Beteiligungs GmbH, Ulm, hat folgende Mitteilung erhalten: "hiermit teilen wir, der Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke, die OEW Beteiligungsgesellschaft mbH, und die OEW Energie-Beteiligungs GmbH (zusammen "OEW"), Ihnen gemäß § 20 Abs. 1 AktG mit, dass jedem von uns mehr als der vierte Teil der Aktien Ihrer Gesellschaft mittelbar gehört, da jedem von uns die Beteiligung der von uns abhängigen Energie Baden-Württemberg Aktiengesellschaft ("EnBW") an Ihrer Gesellschaft gem. § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist. Weiter teilen wir Ihnen hiermit gemäß § 20 Abs. 4 AktG mit, dass jedem von uns eine Mehrheitsbeteiligung an Ihrer Gesellschaft mittelbar gehört, da jedem von uns die Beteiligung der von uns abhängigen Energie Baden-Württemberg Aktiengesellschaft ("EnBW") an Ihrer Gesellschaft gem. § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist. Kraft Aktionärsvereinbarung mit der EDF International, Paris, kann OEW beherrschenden Einfluss im Sinne von § 17 Abs. 1 AktG auf die EnBW wie folgt ausüben: Der Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke kann beherrschenden Einfluss auf die EnBW in Verbindung mit der Aktionärsvereinbarung einmal dadurch ausüben, dass er unmittelbar rechtlicher Eigentümer eines bestimmten Anteils der EnBW ist, daneben dadurch, dass die von ihm abhängige OEW Beteiligungsgesellschaft mbH einen beherrschenden Einfluss auf die OEW Energie-Beteiligungs GmbH ausüben kann, für deren Rechnung er die Anteile an der EnBW hält. Die OEW Energie-Beteiligungs GmbH kann beherrschenden Einfluss auf die EnBW in Verbindung mit der Aktionärsvereinbarung dadurch ausüben, dass der Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke Anteile an der EnBW für ihre Rechnung hält. Die OEW Beteiligungsgesellschaft mbH kann beherrschenden Einfluss auf die EnBW in Verbindung mit der Aktionärsvereinbarung dadurch ausüben, dass die OEW Energie-Beteiligungs GmbH von ihr abhängig ist, für deren Rechnung der Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke Anteile an der EnBW hält." Die REG hat im April 2004 von der EnBW EnHol Beteiligungsgesellschaft mbH, Karlsruhe, folgende Mitteilung erhalten: "gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 4 AktG teile ich Ihnen mit, dass die EnBW EnHol Beteiligungsgesellschaft mbH, Durlacher Allee 93, 76131 Karlsruhe, mittelbar mehr als ¼ der Aktien an der EnBW Regional Aktiengesellschaft hält." Die REG hat am 17. Februar 2011 vom Land Baden-Württemberg, Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch das Finanzministerium Baden-Württemberg, Stuttgart, folgende Mitteilung erhalten: "Namens und im Auftrag des Landes Baden-Württemberg und der NECKARPRI GmbH teilen wir Ihnen hiermit gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 4 AktG - sowie bezüglich der NECKARPRI GmbH auch gemäß § 20 Abs. 3 AktG - mit, dass beiden Rechtsträgern mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung und damit zugleich auch mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an Ihrer Gesellschaft gehört. An Ihrer Gesellschaft hält die EnBW Energie Baden-Württemberg AG ("EnBW") eine Mehrheitsbeteiligung. An Ihrer Gesellschaft hält außerdem die Neckarwerke Stuttgart GmbH mehr als den vierten Teil der Aktien. Die Beteiligungen der Neckarwerke Stuttgart GmbH sind der EnBW EnHol Beteiligungsgesellschaft mbH gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen. Die Beteiligungen der EnBW EnHol Beteiligungsgesellschaft mbH sind der EnBW gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen. Aktionärin der EnBW ist die NECKARPRI GmbH. Aufgrund einer Aktionärsvereinbarung mit der ebenfalls an der EnBW beteiligten OEW Energie-Beteiligungs GmbH kann die NECKARPRI GmbH beherrschenden Einfluss im Sinne von § 17 Abs. 1 AktG auf die EnBW ausüben. Daher sind die Beteiligungen der EnBW der NECKARPRI GmbH gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen. Das Land Baden-Württemberg ist Alleingesellschafter der NECKARPRI GmbH. Daher sind die Beteiligungen der NECKARPRI GmbH dem Land Baden-Württemberg gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen. Somit sind die Mehrheitsbeteiligung der EnBW und die Aktien der Neckarwerke Stuttgart GmbH an Ihrer Gesellschaft sowohl dem Land Baden-Württemberg als auch der NECKARPRI GmbH gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen. Die REG hat am 17. Februar 2011 von der E.D.F. INTERNATIONAL S.A.,Paris, folgende Mitteilung erhalten: "Namens und in Auftrag der E.D.F. INTERNATIONAL S.A., Tour EDF, 20 Place de la Défense, 92050 Paris, Frankreich ("EDFI"), der Electricité de France S.A., 22-30 avenue de Wagram, 75008 Paris, Frankreich ("EDF"), sowie der Republik Frankreich teilen wir Ihnen gemäß §§ 20 Abs. 5 i.V.m. 20 Abs. 1, Abs. 4 AktG - bezüglich der EDFI und der EDF auch gemäß §§ 20 Abs. 5 i.V.m. Abs. 3 AktG - mit, dass seit dem 17. Februar 2011 keinem der Vorgenannten mehr - weder unmittelbar noch mittelbar - eine Mehrheitsbeteiligung oder eine Beteiligung in Höhe von mehr als dem vierten Teil der Aktien an Ihrer Gesellschaft gehört." Der REG wurde am 6. April 2011 für die NECKARPRI-Beteiligungsgesellschaft mbH i.Gr., Stuttgart, folgende Mitteilung übermittelt: "Namens und im Auftrag der NECKARPRI-Beteiligungsgesellschaft mbH i.Gr. teilen wir Ihnen hiermit gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 AktG mit, dass der NECKARPRI-Beteiligungsgesellschaft mbH i.Gr. mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung und damit zugleich auch mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an Ihrer Gesellschaft gehört. An Ihrer Gesellschaft hält die EnBW Energie Baden-Württemberg AG ("EnBW") eine Mehrheitsbeteiligung. An Ihrer Gesellschaft hält außerdem die Neckarwerke Stuttgart GmbH mehr als den vierten Teil der Aktien. Die Beteiligungen der Neckarwerke Stuttgart GmbH sind der EnBW EnHol Beteiligungsgesellschaft mbH gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen. Die Beteiligungen der EnBW EnHol Beteiligungsgesellschaft mbH sind der EnBW gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen. Aktionärin der EnBW ist die NECKARPRI-Beteiligungsgesellschaft mbH i.Gr. Aufgrund einer Aktionärsvereinbarung mit der ebenfalls an der EnBW beteiligten OEW Energie-Beteiligungs GmbH kann die NECKARPRI-Beteiligungsgesellschaft mbH i.Gr. beherrschenden Einfluss im Sinne von § 17 Abs. 1 AktG auf die EnBW ausüben. Daher sind die Beteiligungen der EnBW der NECKARPRI-Beteiligungsgesellschaft mbH i.Gr. gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen. Somit sind die Mehrheitsbeteiligung der EnBW und die Aktien der Neckarwerke Stuttgart GmbH an Ihrer Gesellschaft der NECKARPRI-Beteiligungsgesellschaft mbH i.Gr. gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen." Angaben zu den Organen Unter der Voraussetzung, dass die variable Tantieme entsprechend dem zurückgestellten Wert festgesetzt wird, erhalten die Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 eine Gesamtvergütung von 1.891.348 €. (Vj. 1.795.209 €). Frühere Mitglieder des Vorstands erhielten im Geschäftsjahr 2011 Gesamtbezüge in Höhe von 389.918,94 €. Auszahlungen erfolgten über die EnBW Energie Baden-Württemberg AG. Es bestehen Pensionsverpflichtungen in Höhe von 7.017.453 € (Vj. 6.646.760 €), die bei der EnBW Energie Baden-Württemberg AG passiviert sind. Im Geschäftsjahr 2011 wurden von der Gesellschaft keine Vorschüsse und Kredite an die Organmitglieder gewährt. Es wurden keine Haftungsverhältnisse zugunsten von Organmitgliedern eingegangen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats bezogen 143.594,42 € (Vj. 139.164,23 €) an Vergütung. Weitere Informationen sind in Anlage 3 zusammengestellt. Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG)Gemäß § 6b Abs. 2 EnWG sind Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen sowie assoziierten Unternehmen, wenn sie aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage von wesentlicher Bedeutung sind, gesondert auszuweisen. Im Geschäftsjahr 2011 waren dies: · Vereinbarung mit der EnBW AG über die Erbringung von konzerninternen Leistungen (62,0 Mio. € Aufwand) · Darlehensvertrag mit der EnBW Kraftwerke AG mit Valuta vom 2. Mai 2005 über 130 Mio. € (7,8 Mio. € Zinsaufwand) · Darlehensvertrag mit der EnBW AG mit Valuta vom 1. Dezember 2010 über 130 Mio. € (6,5 Mio. € Zinsaufwand) · Vereinbarung mit der EnBW AG über die Verwaltung von Liquidität (198,0 Mio. € Verbindlichkeit zum 31.12.2010, Zinsaufwand 4,2 Mio. €) Von der EnBW Operations GmbH werden Abrechnungsdienstleistungen für die REG auf der Grundlage vertraglicher Vereinbarungen durchgeführt. Die EnBW Systeme Infrastruktur Support GmbH übernimmt für die REG die Funktionen Rechnungswesen und Steuern, Einkauf und Logistik, Informationsverarbeitung, Personalwesen, Recht und Versicherungen und Gebäudemanagement. Die Leistungen werden anhand eines detaillierten Leistungsverzeichnisses mittels konzerneinheitlicher Verrechnungspreise abgerechnet. Die REG hat ihre Betriebs- und Verwaltungsgebäude zu marktüblichen Konditionen von den Immobiliengesellschaften des EnBW-Konzerns gemietet.
Stuttgart, 27. Januar 2012 EnBW Regional AG Dr. Bruder Böhmerle Edlefsen Dr. Gößmann Entwicklung des Anlagevermögens 2011 in Mio. €
Anteilsbesitz gemäß § 285 Nr. 11 HGB
Aufsichtsrat Dr. Dirk Mausbeck, Karlsruhe ab 23.11.2011 Mitglied des Vorstands der EnBW Energie Baden-Württemberg AG Vorsitzender des Aufsichtsrats Christian Buchel, Karlsruhe bis 31.05.2011 Mitglied des Vorstands der EnBW Energie Baden-Württemberg AG Vorsitzender des Aufsichtsrats Achim Binder, Stuttgart Stellvertretender Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der EnBW Regional AG sowie Vorsitzender des Betriebsrats Regionalservice der EnBW Regional AG Mechaniker Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats Rüdiger Braun, Abstatt bis 31.12.2011 Geschäftsführer des Neckar-Elektrizitätsverbands Heinz Eininger, Kirchheim unter Teck Landrat des Landkreises Esslingen Helmut Engelhardt, Lauffen am Neckar bis 23.03.2011 Betriebsrat des Gemeinschaftsbetriebs der EnBW Regional AG, Netzgebiet Baden-Franken, der ZEAG Energie AG und der NHF Netzgesellschaft Heilbronn-Franken mbH Elektromeister Werner Herkert, Weingarten Geschäftsführer, ver.di Bezirksverwaltung Ravensburg Uwe Hertel, Karlsruhe ab 24.03.2011 Stellvertretender Vorsitzender des Betriebsrats Regionalservice der EnBW Regional AG Elektromonteur Helmut Himmelsbach, Heilbronn Oberbürgermeister Heidi Holzhay, Stuttgart ab 24.03.2011 Betriebsratsvorsitzende Netzgebiet Stuttgart der EnBW Regional AG Technische Zeichnerin Michael Kirsch, Mannheimbis 23.03.2011 Leiter Rechnungswesen und Steuern der EnBW Energie Baden-Württemberg AG Thomas Kusterer, Karlsruhe ab 24.03.2011 Mitglied des Vorstands der EnBW Energie Baden-Württemberg AG Alfred Luplow, Schorndorf Gewerkschaftssekretär, ver.di Bezirk Stuttgart Anita Mack, Stutensee bis 23.03.2011 Betriebsrat des Gemeinschaftsbetriebs der EnBW Regional AG, Netzgebiet Baden-Franken, der ZEAG Energie AG und der NHF Netzgesellschaft Heilbronn-Franken mbH Bürokauffrau Manfred Maly, Calw-Alzenberg bis 23.03.2011 Stellvertretender Vorsitzender des Betriebsrats Netzgebiet Mittlerer Neckar der EnBW Regional AG Technischer Sachbearbeiter Lothar Mennig, Meßstetten Bürgermeister Arnold Messner, Aichwaldab 24.03.2011 Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der EnBW Regional AG sowie Vorsitzender des Betriebsrats Netzgebiet Mittlerer Neckar der EnBW Regional AG Elektromechaniker Margret Mergen, Karlsruhe Erste Bürgermeisterin Dr. Wolf-Rüdiger Michel, Rottweil Landrat des Landkreises Rottweil Thomas Miksa, Rechberghausen Leiter der Regionalzentren Alb-Neckar und Schwarzwald-Neckar der EnBW Regional AG Bodo Moray, Mannheim Landesfachbereichsleiter des Landesfachbereichs Ver- und Entsorgung, ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg, Stuttgart Michelle Müssig, Waldenbuch bis 23.03.2011 Betriebsrätin Regionalservice der EnBW Regional AG Kaufmännische Sachbearbeiterin Steffen Pfisterer, Bretzfeld ab 24.03.2011 Vorsitzender des Gemeinschaftsbetriebsrats Netzgebiet Baden-Franken der EnBW Regional AG, ZEAG Energie AG und NHF mbH Elektrotechnikermeister Thomas Reumann, Eningen unter Achalm Landrat des Landkreises Reutlingen Dr. Heiko Schmid, Mittelbiberach Landrat des Landkreises Biberach Bernd Schumann, Munderkingen Vorsitzender des Betriebsrats Netzgebiet Bodensee-Oberschwaben Montagemeister Dr. Jürgen Zieger, Esslingen ab 01.01.2012 Oberbürgermeister Vorstand Dr. Wolfgang Bruder, Offenburg Vorstandsvorsitzender Vorstand Unternehmensentwicklung, Kommunale Beziehungen Hans-Georg Edlefsen, Waldbronn Vorstand Kaufmännische Angelegenheiten Dr. Thomas Gößmann, Esslingen Vorstand Technik Walter Böhmerle, Esslingen Arbeitsdirektor Vorstand Personal Lagebericht der EnBW Regional AG1. Aufgaben und Ziele Die EnBW Regional AG (REG) ist im Rahmen ihres Konzernauftrags in Baden-Württemberg für die Verteilnetzinfrastruktur, Konzessionsverträge, netznahe Dienstleistungen sowie Dienstleistungen für Beteiligungen verantwortlich. Ziel der REG ist es dabei, für den Konzern im liberalisierten Energiemarkt nachhaltig Erträge zu erwirtschaften, indem Netze spartenübergreifend, diskriminierungsfrei und benchmarkorientiert betrieben werden. Im Markt für netznahe Dienstleistungen will die REG eine führende Position einnehmen und mit ihrem Know-how und ihrem Dienstleistungsangebot ein führender Partner für Kommunen und Stadtwerke sein. 2. Geschäfts- und Rahmenbedingungen 2.1. Struktur der Gesellschaft Die REG betreibt das größte Verteilnetz in Baden-Württemberg im Hoch-, Mittel- und Niederspannungsbereich (110 kV, 33 kV, 20 kV, 10 kV, und 0,4 kV) sowie das EnBW Weitverkehrsnetz für die Datenübertragung. In der Sparte Wasser ist die REG Eigentümerin des Wassertransport- und Wasserverteilnetzes einschließlich umfangreicher Speicher- und Pumpanlagen im Stadtgebiet von Stuttgart. Neben dem Betrieb ist sie auch für die Projektierung, den Bau und die Instandhaltung dieser Netze verantwortlich. Als Dienstleister ist die REG, bis zur vollständigen Umsetzung des unabhängigen Übertra-gungsnetzbetreibers (ITO) Anfang 2012, mit der Projektierung, dem Bau und der Instandhaltung des Transportnetzes 220/380 kV (einschließlich der Umspannung nach 110 kV) der EnBW Transportnetze AG (TNG) beauftragt. Die REG ist ebenso als Dienstleister für die EnBW Gas GmbH (GAS) und die EnBW Gasnetze GmbH (GNG) tätig, für welche sie die technische Geschäftsbesorgung bezüglich aller Speicher-, Ein- und Ausspeiseanlagen sowie der Netze übernimmt. Die REG erbringt zudem für und vertreibt an kommunale Kunden, Stadtwerke, Industriekunden und Konzerngesellschaften Netzdienstleistungen sowie Dienstleistungen im Bereich Telekommunikation. Der überwiegende Teil dieser Geschäfte betrifft Kunden in Baden-Württemberg. Die Ertragsseite der REG wird wesentlich durch die Netzentgelte bestimmt. Weitere Ertragskomponente ist das Dienstleistungsgeschäft. Diese Themen sind Kern des aus vier Geschäftsfeldern bestehenden Geschäftsmodells. Im Einzelnen sind dies: Geschäftsfeld (GF) 1: Management regulierter Netze In diesem Geschäftsfeld betreibt die REG das Management von Konzessionen, das Regulierungsmanagement und das Strategische Anlagenmanagement für das Stromverteilnetz in und um Baden-Württemberg. GF 2: Management von Dienstleistungen anderer regulierter Netze im Konzern Im Geschäftsfeld 2 erbringt die REG Dienstleistungen für die weiteren konzerninternen Netzgesellschaften in Baden-Württemberg. Insbesondere umfasst dies die für das Stromtransportnetz verantwortliche EnBW Transportnetz AG (TNG) und die für das Gasverteilnetz verantwortliche EnBW Gasnetz GmbH (GNG). GF 3: Management von Dienstleistungen für Stadtwerke / Kommunen und Sonstige Im Geschäftsfeld 3 vertreibt die REG entsprechend den Marktanforderungen netznahe und sonstige Dienstleistungen an Stadtwerke, Kommunen, Industriekunden, Zweckverbände und Schwestergesellschaften in nicht-regulierten Märkten in und um Baden-Württemberg. GF 4: Operations Im Geschäftsfeld "Operations" werden die im Rahmen interner Dienstleistungsverträge benötigten Leistungen für die drei anderen Geschäftsfelder erbracht. 2.2. Entflechtung gemäß § 6b EnWG Folgende im § 6b Abs. 3 EnWG genannten Tätigkeiten werden von der REG ausgeführt: - Elektrizitätsverteilung - Andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors - Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors Die Tätigkeit "Elektrizitätsverteilung", von welcher die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der REG wesentlich bestimmt wird, umfasst die Netztechnik und den Netzbetrieb für das Stromverteilnetz der REG. Außerdem sind das Konzessions- und Regulierungsmanagement sowie das Strategische Anlagemanagement hier zugeordnet. Die "anderen Tätigkeiten innerhalb der Elektrizitätssektors" beinhalten die Dienstleistungen für andere Stromnetzgesellschaften des EnBW-Konzerns. Bei den "Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors" werden der Betrieb des Wassergeschäfts in Stuttgart sowie netznahe und sonstige Dienstleistungen erfasst. Für diese Tätigkeiten werden im Rechnungswesen gesonderte Konten geführt; und für den Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung wird ein Tätigkeitsabschluss aufgestellt. 3. Geschäftsverlauf 3.1 Markt und Wettbewerbssituation Netzentgelte Entsprechend den Vorgaben der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) hat die REG zum 01.01.2011 eine Anpassung der Erlösobergrenze vorgenommen. Dabei hat sich eine Steigerung von rd. 3 % gegenüber dem Jahr 2010 ergeben. Dieser Anstieg resultierte vor allem durch die Genehmigung eines zusätzlichen Erweiterungsfaktors und die Anerkennung der Verlustenergiekosten durch die Bundesnetzagentur (BNetzA). Die REG hat ihre voraussichtlichen Netzentgelte für 2012 fristgerecht am 14.10.2011 veröffentlicht. Aufgrund von geänderten gesetzlichen Bestimmungen und Vorgaben der BNetzA hat die REG ihre voraussichtlichen Netzentgelte angepasst und diese endgültigen Netzentgelte am 19.12.2011 im Internet veröffentlicht. Die wesentlichen Einflussfaktoren für die Anpassung der Erlösobergrenzen 2012 sind in Kapitel 8.1. "Netzentgelte 2012" beschrieben. Regulierung der Stromnetze Die REG hatte wegen der aus ihrer Sicht nicht sachgerechten Bestimmung des Ausgangsniveaus und der Erlösobergrenzen für die 1. Regulierungsperiode geklagt und vom Bundesgerichtshof (BGH) im Beschluss vom 28.06.2011 in maßgeblichen Klagepunkten Recht bekommen. Folglich waren die von der Behörde festgelegten Erlösobergrenzen, welche die Basis für die Netzentgeltkalkulation bilden, zu niedrig angesetzt. Die Nachholung für die vergangenen Jahre der 1. Regulierungsperiode findet sich nach den Vorgaben der BNetzA in den Netzentgelten für das Jahr 2012 und den Folgejahren wieder. Dies führt zu einem Anstieg der Netzentgelte über alle Spannungsebenen. Änderung des Energiewirtschaftsgesetz am 04.08.2011 in Kraft getreten Bedingt durch das 3. Binnenmarktpaket der EU musste das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Deutschland geändert werden. Im gleichen Zug wurde eine Vielzahl neuer Bestimmungen eingeführt. Diese führen zu einem erheblichen Mehraufwand nicht nur im Netz sondern auch in der Verwaltung der REG. Die wichtigsten Änderungen für die REG sind: - Änderung der Bestimmungen zum Konzessionswechsel - Steuerung von unterbrechbaren Verbrauchern in Verbindung mit reduzierten Netzentgelten - Einführung von intelligenten Messsystemen (Smart-Meter-Technik) - Stärkere Zusammenarbeit zwischen Übertragungs- und nachgelagerten Verteilnetzbetreibern - Veröffentlichung der Netzentgelte für das nächste Kalenderjahr bereits am 15.10. des Vorjahres Entlastung von Netzkunden mit hoher Jahresnutzungsdauer und Netzkunden mit atypischer Netznutzung (§ 19 Abs. 2 StromNEV) Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen energieintensive Betriebe von den Kosten, die direkt durch den Umbau der Elektrizitätswirtschaft entstehen, entlastet werden. Hierzu sieht die Neufassung des § 19 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) eine Befreiung von den allgemeinen Netzentgelten für Netzkunden mit hoher Jahresnutzungsdauer und Stromabnahme sowie für Netzkunden mit atypischer Netznutzung vor. Diese Ausnahmereglung gilt rückwirkend zum 01.01.2011. In diesem Zusammenhang wird für den Ausgleich der dadurch entfallenden Erlöse dieser Kundengruppe ab dem 01.01.2012 ein neuer Zuschlag auf die Netznutzung analog dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz-Zuschlag eingeführt. Da von der BNetzA eine zeitlich zu enge Vorgabe für die Umsetzung gemacht wurde, werden die Energielieferanten diesen Zuschlag nicht rechtzeitig in alle Produkte einpreisen können. Einführung eines Qualitätselements in die Anreizregulierung Mit den Festlegungen zur Einführung der Qualitätsregulierung fanden jahrelange Vorarbeiten ihren Abschluss. Das Qualitätselement wurde in der Gesetzgebung vorgesehen um ein "Sparen auf Kosten der Qualität", wie es in der Anreizregulierung theoretisch möglich ist, zu verhindern. Netzbetreiber mit einer Netzzuverlässigkeit über einem definierten Referenzwert erhalten künftig einen Bonus (Zuschlag auf die Erlösobergrenze), Netzbetreiber mit schlechter Netzzuverlässigkeit einen Malus. Das Qualitätselement wird ab dem Jahr 2012 (s. hierzu auch Kapitel 8.1., "Netzentgelte 2012") in der Erlösobergrenze berücksichtigt. Erweiterungsfaktor Netzbetreiber können die Kostenerhöhungen, die bei einer nachhaltigen Änderung der Versorgungsaufgabe entstehen, bei der Anpassung der Erlösobergrenze über den Erweiterungsfaktor (§ 10 ARegV) geltend machen. Die REG hat auch für 2011 einen Erweiterungsfaktor anerkannt bekommen. Unbundling-Compliance Das Unbundling-Compliance hat in der REG einen hohen Stellenwert. In dem Unbundling-Compliance-Bericht nach § 7a Abs. 5 EnWG sind die zum Unbundling und damit zur Förderung eines fairen Wettbewerbs ergriffenen Maßnahmen, Sensibilisierungsprogramme und Schulungen der REG dargestellt. Am 31.03.2011 erfolgte die Veröffentlichung des Unbundling-Compliance-Berichts der EnBW AG für 2010. Der Bericht für 2011 wird zum 31. März 2012 vom Compliance-Office der EnBW AG als verantwortliche Stelle im Konzern veröffentlicht werden. Berichte und Anfragen der Bundesnetzagentur (BNetzA) Im Jahr 2011 forderte die BNetzA von der REG Berichte zu verschiedenen Themen an: - Für den Monitoringbericht 2011 (Berichtsjahr 2010) waren die Marktteilnehmer aufgefordert, Auskünfte zu erteilen, die ein repräsentatives Bild vom Stand der Marktöffnung im Energiesektor zeichnen sollen. Für Verteilnetzbetreiber (VNB) lagen die Schwerpunkte der Fragen auf Elektrizitätserzeugungsanlagen, Investitionsverhalten, Lieferantenwechsel der Kunden und Messstellenbetrieb. Die BNetzA hat den Monitoringbericht Ende November 2011 veröffentlicht. - Im Bericht zu Versorgungsstörungen geht es um die Aufbereitung aller Störungen, die zu einer Versorgungsunterbrechung bei Endkunden und Weiterverteilern geführt haben. Gefragt wird nach Art, Dauer, Ursache und Ausmaß der Störung. Das Produkt aus der Störungsdauer und der Anzahl der betroffenen Letztverbraucher wird als Nichtverfügbarkeit definiert. Hier erreichte die REG (Berichtszeitraum 2010) eine Verbesserung des letztjährigen Wertes. Die Berichtsdaten werden zur Bestimmung des Qualitätselements von der BNetzA verwendet. - Die von der BNetzA eingeleiteten Verfahren betrafen zu einem großen Teil Fälle von Sonderformen der Netznutzung, die durch den § 19 StromNEV induziert wurden. Hier erhalten Netznutzer mit stark abweichender Lastcharakteristik einen Nachlass auf das Netzentgelt. Die Höhe des Nachlasses muss von der BNetzA genehmigt werden. Im Jahr 2011 kam es zu rund 560.000 Wechselprozessen (inkl. Ein- und Auszügen) im Netz der REG. Rund 30 Kunden wandten sich im Rahmen einer Verbraucherbeschwerde an die BNetzA wegen nicht fristgerechter Durchführung des Lieferantenwechsels. In allen Fällen konnte die REG nachweisen, dass der Fehler auf Lieferantenseite gelegen hatte. Entwicklungen im EEG-Bereich Nachdem die Zahl der EEG-bedingten Netzanschlussbegehren im Jahr 2010 auf knapp 28.500 Anfragen stieg, wurden im Jahr 2011 rund 24.000 Anfragen bearbeitet. Nach einer verhaltenen Anfrageentwicklung im ersten Halbjahr, haben die EEG-bedingten Netzanschlussbegehren insbesondere im vierten Quartal stark zugenommen. Veröffentlichungspflichten Den Veröffentlichungspflichten aus dem EnWG und den zugehörigen Verordnungen ist die REG im Jahr 2011 termingerecht nachgekommen. Im Wesentlichen sind dies Netzstrukturdaten, Last- und Einspeiseverläufe, Preisblätter für die Netznutzung, Menge und Preis der beschafften Verlustenergie sowie Musterverträge. Kooperatives Regulierungsmanagement (KRM) Auch im Jahr 2011 führte die REG das Kooperative Regulierungsmanagement (KRM) durch. In regelmäßigen Treffen werden den Beteiligungspartnern aus dem Netzbereich aktuelle Themen vorgestellt und Handlungsempfehlungen abgegeben. Aufgrund der durchweg positiven Erfahrungen wird das KRM auch im Jahr 2012 fortgeführt. Liberalisierung des Messwesens Messstellenbetrieb und Messdienstleistungen Gemäß § 21b EnWG können Anschlussnutzer einen Dritten mit der Durchführung des Messstellenbetriebs und der Messung beauftragen. Der Messstellenbetreiberrahmenvertrag und der Messrahmenvertrag für das Netzgebiet der REG, die im Internet veröffentlicht sind, entsprechen der Festlegung zur Standardisierung von Verträgen und Geschäftsprozessen im Bereich des Messwesens vom 9. September 2010 (Strom: BK6-09-034). Auch die Abwicklung des Wechsels des Messstellenbetreibers bzw. des Messdienstleisters erfolgt gemäß der vorgenannten Festlegung. Derzeit bestehen mit ca. 35 Messstellenbetreibern/Messdienstleistern Rahmenverträge. Intelligente Messsysteme (Smart Meter) Nach § 21c EnWG sind Messstellenbetreiber verpflichtet ab technischer Verfügbarkeit in den Fällen Neuanlagen und Renovierungen, Letztverbraucher größer 6.000 kWh/a und EEG-/KWKG-Neuanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 7 kW Messsysteme einzubauen, die in ein Kommunikationsnetz eingebunden sind und über ein Schutzprofil verfügen. Im Netzgebiet der REG werden bis zur technischen Verfügbarkeit von Messsystemen in den bisherigen gesetzlichen Fällen auf Grundlage § 118b EnWG weiterhin elektronische EDL21-Zähler eingebaut. Für die konzeptionelle Erarbeitung einer REG-Umsetzungsstrategie wurde eine Projektgruppe "REG-Strategie Messsysteme nach § 21c EnWG (Smart Meter)" als Bestandteil des Gesamtkonzepts Smart Grid gegründet. 3.2. Netzbetrieb Der Betrieb der Stromnetze erfolgte grundsätzlich zuverlässig und mit guter Versorgungssicherheit. Von Großstörungen durch Extremwetterereignisse blieb die REG im Jahr 2011 verschont. Die hohe Versorgungsqualität wird, insbesondere durch umfangreiche Investitions- und Instandhaltungsprogramme, auch weiterhin aufrechterhalten. Insgesamt gewährleistete die REG sowohl in den Stromnetzen als auch in den Gas- und Wassernetzen eine gute Versorgungszuverlässigkeit. Technische Daten - Sparte Strom Zum 31.12.2011 betrug die Gesamtlänge des Stromnetzes der REG ca. 100.000 km. Dieser Wert hat sich gegenüber dem Vorjahr leicht erhöht. Ca. 30 % der Leitungslängen sind in der Mittel- und ca. 60 % in der Niederspannung in Betrieb. Die Anzahl der Umspannwerke, Ortsnetz- und Schaltstationen entwickelte sich wie folgt:
- Sparte Wasser
Auf Aufforderung und in Absprache mit dem Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg als Aufsichtsbehörde hat sich die REG zur Maststahlsanierung verpflichtet, d.h. in den Spannungsebenen Hoch- und Mittelspannung Strommasten mit Baujahren vor 1968 zu sanieren, auszutauschen oder durch Verkabelung zu ersetzen. Die Identifikation der betroffenen Masten im Bereich Hochspannung erfolgt dabei durch Zustandserfassung im Wesentlichen durch Materialprüfungen, z.B. Bauteilzugversuche und chemischen Analysen. Im Bereich Mittelspannung wurden alle betroffenen Masten einer standortbezogenen Gefährdungsanalyse unterzogen und entsprechend kategorisiert. Gemäß dieser Kategorisierung werden die zu sanierenden Masten in einem bis 2020 angelegten Erneuerungsprogramm ausgetauscht bzw. durch Verkabelung ersetzt. 3.3. Dienstleistungen Die REG bietet als der Netzinfrastrukturdienstleister in Baden-Württemberg ihren Kunden ein vielfältiges Dienstleistungsspektrum. Aufbauend auf den Kompetenzen als Netzbetreiber reicht das Angebot von der fachlichen Beratung bis hin zum langfristigen Betrieb. Im Bereich der netznahen Dienstleistungen bietet die REG beispielsweise von umfänglichen technischen und kaufmännischen Betriebsführungen über die Errichtung von Trafostationen bis hin zu Planung, Bau und Betrieb von Netzen der Strom-, Gas-, Wasser-, und Fernwärmeversorgung, Errichtung von Photovoltaik sowie Straßenbeleuchtung das komplette Leistungsspektrum eines großen Netzbetreibers an. Dienstleistungen in den Bereichen Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Informations- und Kommunikationsnetzen oder in der Erarbeitung von spezifischen IT- und Servicelösungen für Stadtwerke runden das Dienstleistungsangebot ab. Die Ergebnisse aus netznahen Dienstleistungen konnten im Geschäftsjahr 2011 auf hohem Niveau gehalten werden. In Folge des anhaltenden Trends zur dezentralen Energieerzeugung verzeichnet die REG auch eine sehr hohe Nachfrage nach Trafostationen. Zusätzlich werden vermehrt komplexere Netzdienstleistungen für die Anbindung größerer erneuerbarer Erzeugungsanlagen angefragt. Aufbauend auf den guten Ergebnissen einer Kundenbefragung der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) wurde das Jahr zur systematischen Optimierung kundenrelevanter Prozesse genutzt. Die REG sieht im Dienstleistungsbereich Wachstumschancen und wird daher dieses Geschäftsfeld durch Verstärkung der Vertriebsaktivitäten sowie Weiterentwicklung des Dienstleistungsportfolios ausbauen. 3.4. Konzessionen Die REG hält zum 31. Dezember 2011 667 Stromkonzessionen. In 2011 schloss die REG 22 Stromkonzessionen direkt ab. Für weitere sieben liegen Gemeinderatsbeschlüsse zugunsten der REG vor. Die Gesamtzahl der seit dem 1. Januar 2005 neu abgeschlossenen Stromkonzessionen erhöht sich damit auf 538 inkl. Vertragszusammenführungen. Indirekt konnten über Beteiligungen weitere 25 Konzessionen gesichert werden. Zudem waren im Dezember 2011 bereits 142 weitere Konzessionen zur Vergabe ausgeschrieben. Diese Konzessionen stehen zum Neuabschluss an. Allerdings liegen für knapp 70 % dieser Konzessionen Wettbewerbsangebote vor. Trotz großer Anstrengungen wurden in den letzten Jahren 43 Konzessionen im Wettbewerb verloren und 17 Teilortskonzessionen an kommunaleigene Stadtwerke abgegeben. Zukünftige Konzessionsentscheidungen unterliegen damit einem deutlich härter werdenden Wettbewerb. 3.5. Beteiligungen In 2011 beteiligte sich die REG an 4 Netzgesellschaften. Die Beteiligungen an der Stromnetzgesellschaft Hechingen GmbH & Co. KG (74,9 %), an der Stromnetzgesellschaft Hechingen Verwaltungsgesellschaft mbH (74,9 %), an der Regionalnetze Linzgau GmbH (25,1 %) sowie an der SWE Netz GmbH (16,1 %) erfolgten im Wesentlichen durch Sacheinlage von Stromversorgungsanlagen und -einrichtungen. Zusätzlich wurde in 2011 die Elz-Neckar Verwaltungsgesellschaft GmbH, die Elz-Neckar GmbH & Co. KG, die Stromnetzgesellschaft Laupheim GmbH & Co. KG sowie die Stromnetzgesellschaft Laupheim Verwaltungs GmbH mit jeweils 100% Anteil durch Bareinlage gegründet. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2011 hält die REG somit 31 Beteiligungen. 4. Lage der Gesellschaft Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der REG bewegte sich im Geschäftsjahr 2011 im erwarteten Rahmen und war insgesamt zufriedenstellend. Wegen der gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen sowie den Auswirkungen des unverändert starken Anstiegs der Anzahl dezentraler Einspeiseanlagen war ein Ergebnisrückgang zu verzeichnen. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres haben sich nicht ergeben. 4.1. Umsatzerlöse Die REG erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2011 einen Umsatz von 2.931,0 Mio. €; das sind 11,3 % mehr als im Vorjahr. Diese Erhöhung ist auf die Zunahme der Stromerlöse aus EEG zurückzuführen. Die Umsatzentwicklung im Einzelnen:
Die Netzentgelte sind geringfügig um 0,8 % gesunken. Die um periodenfremde Effekte bereinigten Erlöse betragen 1.048,8 Mio. € (Vj. 1.066,0 Mio. €). Der Rückgang ist u.a. auf Erlösschmälerungen aufgrund der Neufassung des § 19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung vom 28.07.2011 (- 15,7 Mio. €) sowie auf geringere Zuschläge zu den Netzentgelten nach KWKG zurückzuführen (- 16,6 Mio. €). Gegenläufig wirkte die Erhöhung der Erlösobergrenze nach § 4 ARegV. Durch den weiteren starken Zubau von EEG - Erzeugungsanlagen sowie der deutlichen Überschreitung des langjährigen Durchschnittswertes bei der Sonneneinstrahlung im Jahr 2011, sind die Erlöse aus der Weiterlieferung der eingespeisten Energie an den Übertragungsnetzbetreiber um 38,3 % gestiegen. Dieser Steigerung der Erlöse steht eine entsprechende Zunahme der Materialaufwendungen aus dem EEG-Strombezug gegenüber. 4.2. Ergebnis und Geschäftsverlauf Die Ergebnisentwicklung stellt sich wie folgt dar:
Das Ergebnis vor Ertragsteuern und Zinsen (EBIT) hat sich um 49,3 Mio. € oder 46,6 % auf 56,4 Mio. € verringert, obwohl sich die Rohmarge aus dem Netzbetrieb (Netzentgelte abzüglich der Kosten für das vorgelagerte Netz) um rd. 7,0 Mio. € erhöht hat. Der Rückgang ist u.a. auf höhere Personalaufwendungen zurückzuführen (35,0 Mio. €). Neben höheren Umlagen der EnBW AG aus der Dotierung der Pensionsrückstellungen nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) (+ 17,9 Mio. €) haben hierzu auch höhere Lohn- und Gehaltsaufwendungen aufgrund eines höheren durchschnittlichen Beschäftigtenstandes sowie tarifliche Einkommenserhöhungen beigetragen (+ 10,9 Mio. €). Darüber hinaus war das Vorjahresergebnis durch einmalige positive Ergebniseffekte, insbesondere aus der Auflösung von Rückstellungen sowie Erträge aus Ortsnetzabgängen geprägt. Zusätzlich wird das EBIT 2011 durch regulatorische Belastungen beeinflusst. Unter Berücksichtigung der geringeren Ertragssteuerumlage an den Organträger EnBW AG (- 17,3 Mio. €) ergab sich eine um 26,9 Mio. € höhere Ergebnisübernahme durch die EnBW AG in Höhe von 38,9 Mio. €. 4.3. Investitionen Die Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen betrugen215,5 Mio. €.
Von den Investitionen in das Sachanlagevermögen entfallen 166,8 Mio. € auf Verteilungsanlagen. Davon wurden 31,4 Mio. € in Umspannwerke, 46,1 Mio. € in Mittelspannungsanlagen und 65,8 Mio. € in Netzumspannstationen und Niederspannungsanlagen investiert. Außerdem betreffen 11,4 Mio. € die Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie 33,8 Mio. € geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau. 4.4. Finanzierung Die finanziellen Transaktionen wurden im Rahmen des zentralen Verrechnungsverkehrs und des Cash Poolings über die EnBW AG abgewickelt. Der bestehende Cash-Pool-Vertrag wurde zum 29.12.2011 gekündigt. Die Finanzierung der REG war im Geschäftsjahr 2011 jederzeit gesichert. Der Finanzmittelbestand hat sich stichtagsbezogen um 67,2 Mio. € auf - 132,9 Mio. € (Vj - 65,7 Mio. €) verringert. Die Cashflow-Bestandteile im Einzelnen:
Zum Mittelzufluss aus dem Operating Cashflow hat neben den Abschreibungen die Zunahme der kurzfristigen Rückstellungen (+ 186,8 Mio. €) beigetragen. Gegenläufig wirkte sich die Erhöhung des Forderungsbestandes (+ 86,6 Mio. €) sowie der Abbau der kurzfristigen Verbindlichkeiten (- 54,0 Mio. €) aus. Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit setzt sich zusammen aus den Auszahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände (3,5 Mio. €), Sachanlagen (208,0 Mio. €) und Finanzanlagen (10,4 Mio. €), vermindert um vereinnahmte Baukostenzuschüsse(43,4 Mio. €) sowie Verkaufserlöse aus Anlagenabgängen (22,9 Mio. €). Die Investitionstätigkeit der REG ist mit 167,5 Mio. € unverändert hoch. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit resultiert aus der Übernahme des Verlustes 2011 durch die EnBW AG. 4.5. Vermögens- und Kapitalstruktur Die Bilanzsumme der REG hat sich im Vergleich zum 31. Dezember 2010 um 250,1 Mio. € oder 15,3 % erhöht. Hierzu haben neben der investitionsbedingten Erhöhung des Anlagevermögens (+ 75,1 Mio. €) unter anderem die Zunahme der Vorräte (+ 23,3 Mio. €) sowie der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände (+ 86,6 Mio. €) beigetragen. Auf der Passivseite spiegelt sich die höhere Bilanzsumme vor allem in höheren kurzfristigen Rückstellungen (+ 190,9 Mio. €) und Verbindlichkeiten (+ 54,0 Mio. €) wider. Im Einzelnen: Die Zugänge zu den immateriellen Vermögensgegenständen und den Sachanlagen (215,5 Mio. €) lagen um 82,0 Mio. € über den Abschreibungen des Geschäftsjahres (133,5 Mio. €). Der Anteil der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen an der Bilanzsumme ist aufgrund der Zunahme des Umlaufvermögens auf 74,3 % (Vj. 81,7 %) zurückgegangen. Im Umlaufvermögen sind die Vorräte hauptsächlich wegen der Erhöhung des Bestandes an unfertigen Leistungen um 23,4 Mio. € angestiegen. Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind, insbesondere aus der Erhöhung der Forderungen aus dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz, um 76,9 Mio. € höher als im Vorjahr. Der Anteil des Umlaufvermögens an der Bilanzsumme beträgt nunmehr 22,4 %(Vj. 15,1 %). Die Höhe des bilanziellen Eigenkapital ist mit 415,8 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Die Eigenkapitalquote reduzierte sich aufgrund der größeren Bilanzsumme um 3,4 Prozentpunkte auf 22,1 % (Vj. 25,5 %). Die Rückstellungen setzen sich vor allem aus Personalrückstellungen, ausstehenden Rechnungen sowie Risikovorsorgen aus dem Netzbetrieb zusammen. Ihre deutliche Erhöhung um 194,9 Mio. € auf 493,4 Mio. € ist im Wesentlichen auf erhöhte Verpflichtungen gegenüber Einspeisern nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (+ 160,6 Mio. €) zurückzuführen. Die langfristigen Fremdmittel aus der konzerninternen Darlehensaufnahme sind mit 260,0 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten haben um 79,3 Mio. € zugenommen. Dies resultiert aus der Erhöhung der Verbindlichkeiten aus dem Forderungs- und Verbindlichkeits-Clearing mit der EnBW AG um 132,3 Mio. €. Gegenläufig war der Abbau der sonstigen Verbindlichkeiten um 50,4 Mio. €. 5. Personal 5.1. Entwicklung der Mitarbeiterzahlen der REG Zum 31. Dezember 2011 beschäftigte die REG 3.283 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (dies entspricht 3.197 Mitarbeiterkapazitäten (MAK)), das sind 134 Mitarbeiter bzw. 4,3 % mehr als im Vorjahr. 5.2. Personalstruktur Bei der REG waren zum 31. Dezember 2011 insgesamt 244 Mitarbeiter in Teilzeit beschäftigt (inkl. Altersteilzeit), dies entspricht 7,4 % (Vj. 6,7 %) der Gesamtbelegschaft. Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit unserer Mitarbeiter lag bei 21,3 Jahren (Vj. 21,2 Jahre), das Durchschnittsalter lag bei 44,5 Jahren (Vj. 44,3 Jahre). Der Anteil der Frauen an der Gesamtbelegschaft lag bei 16,6 % (Vj. 16,2 %). 5.3. Ausbildung Zum 31. Dezember 2011 betrug die Anzahl unserer Auszubildenden 343, dies entspricht einer Ausbildungsquote von 9,5 % (Vj. 10,6 %). Die Auszubildendenzahl ist nicht in den unter 5.1. genannten Mitarbeiterzahlen enthalten. 5.4. Personalaufwand Der Personalaufwand ist im Berichtsjahr um 35,0 Mio. € bzw. 10,1 % auf 382,7 Mio. € gestiegen (Vj. 347,7 Mio. €). Grund hierfür ist, dass zum einen die Gehälter und sozialen Abgaben um 12,1 Mio. € auf 263,1 Mio. € (Vj. 251,0 Mio. €) gestiegen sind. Zum anderen sind die Aufwendungen für Altersversorgung um 22,9 Mio. € auf 119,6 Mio. € (Vj. 96,7 Mio. €) gestiegen. 6. Umweltmanagement Die internen Audits durch das REG Umweltmanagement (REG XU) erfolgten von Mai bis Juli in den umweltrelevanten Organisationseinheiten der REG. Das externe Überwachungsaudit durch die Firma "GUTcert", Berlin, für die Geltungsbereiche Energie-, Trinkwasser- und Gasversorgung konnte im September 2011 wiederum erfolgreich abgeschlossen werden. Es wurden keine Abweichungen oder Beanstandungen festgestellt. Im Laufe des Jahres wurden von REG XU im Umweltmanagement verschiedene Schulungen durchgeführt, an denen rund 300 Mitarbeiter teilnahmen. REG XU unterstützt als Dienstleister auch andere EnBW-Konzerngesellschaften und externe Kunden bei der Durchführung des Umweltmanagementsystems. Die Vor-Ort-Begehungen im Zuge der Präqualifizierung der Tiefbau-, Netzbau- und Entsorgungsfirmen wurden fortgeführt. Zwischenzeitlich sind über 1.000 Firmen erfasst. Begehungen erfolgten auch im Auftrag von anderen Konzerngesellschaften. 7. Risikobericht Enge Kontakte des zentralen Risikomanagements der REG mit den Fachbereichen und dem Konzernrisikomanagement sowie die regelmäßige Überprüfung der Einzelrisiken sichern die Transparenz der wesentlichen Risiken. Als Frühwarnindikatoren wurden Einflussgrößen ermittelt, die Veränderungen an der Risikosituation frühzeitig anzeigen, um Gegenmaßnahmen rechtzeitig einleiten zu können. Im abgelaufenen Geschäftsjahr erfolgte ein regelmäßiges, quartalsmäßiges Risikoreporting an die Entscheidungsträger der REG und im Konzern. Größere Veränderungen wurden zusätzlich monatlich berichtet. Der Aufsichtsrat der REG wurde 2011 in seinen Sitzungen regelmäßig umfassend über die Risikosituation unterrichtet. Im Jahr 2011 war für die REG keine Bestandsgefährdung im Sinne des § 91 Abs. 2 AktG erkennbar. Besondere Aufmerksamkeit widmete die REG nach wie vor folgenden Risikokategorien: - Marktrisiken: Die Basis zur Erhebung von Netznutzungsentgelten im Nieder- und Mittelspannungsnetz bilden die bestehenden Konzessionsverträge. Die REG hat alle Konzessionsverträge einer Risikoeinschätzung unterworfen und Regionalkonzepte entwickelt, die ein strukturiertes und zielgerichtetes Vorgehen zur Sicherung der bestehenden Konzessionsverträge ermöglichen. - Politisch-rechtliche Risiken: Es ist zu befürchten, dass die Strombranche vor dem Hintergrund der Stromausfälle im Münsterland im November 2005, die zwar ursächlich auf die dortige extreme Wettersituation zurückzuführen sind, dennoch - möglicherweise auf Druck der öffentlichen Meinung - ein generelles, über die bereits in Eigeninitiative von den Netzbetreibern gestarteten Maßnahmen hinausgehendes Austauschprogramm von Freileitungsmasten, die vor 1968 erbaut wurden (Stichwort Thomasstahl) initiieren muss. - Operative Risiken: Dem geringen dinglichen Sicherungsgrad im 110-kV-Leitungsbereich wird dahingehend begegnet, dass neue Leitungen sowie zu erneuernde Anlagen auch hinsichtlich reiner Grundstücksüberspannungen rechtlich gesichert werden. 8. Ausblick 8.1. Künftige Branchenentwicklung Energiewende mit ihren Herausforderungen, Beschleunigung der Energiewende Die Ereignisse in Fukushima im Frühjahr 2011 führten zu einer Revision der Politik im Energiebereich. Der beschleunigte Umbau der Energieerzeugung, insbesondere die dauerhafte Abschaltung großer Erzeugungsanlagen, führt auch zu einer Veränderung der Lastflüsse. Die Allokation von Erzeugungseinheiten koppelt sich zunehmend von der Allokation des Verbrauchs ab. Die Auswirkungen betreffen nicht nur die Übertragungsnetzbetreiber, sondern auch die Verteilnetzbetreiber. Durch die dezentrale Einspeisung sind gerade die niedrigeren Spannungsebenen betroffen. Dies erfordert auch von der REG große Anstrengungen. Der Einspeisevorrang, verbunden mit der Pflicht zum Netzausbau, bindet Kapital und Personal. Zudem können die steigenden Kosten für Personal und Abwicklungsprozesse während einer Regulierungsperiode nicht geltend gemacht werden, was zu einer Belastung des Ergebnisses führt. Ein Ersatz dieser Kosten ist nur teilweise und mit Zeitverzug möglich. Im Zuge des Smart Grid Konzepts der REG wird intensiv untersucht, wie die Kosten für den benötigten Kapazitätsausbau durch den Einsatz modernster Technik gedämpft werden können. Entwicklung bei den Erneuerbaren Das in weiten Teilen zum 01.01.2012 in Kraft tretende EEG 2012 wurde im August 2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Aufgrund der EEG-Novelle ergeben sich die folgenden wesentlichen Neuerungen und Auswirkungen auf die REG: - Ausdehnung des Einspeisemanagements auf Photovoltaik (PV)-Anlagen zwischen 30 kW und 100 kW mit Inbetriebnahme ab 2009. - Erweiterung der Netzausbaupflicht auf vorgelagerte Netze bis einschließlich 110 kV-Ebene bei Rückspeisung von EEG-Strom aus nachgelagerten Netzen. - Weitere Diversifizierung der Vergütungssätze, insbesondere bei Biomasse, Einführung verringerter Vergütungssätze bei Verstößen gegen einzelne Bestimmungen des EEG sowie von energieträgerbezogenen und sich monatlich ändernden Marktprämien bei Direktvermarktung. - Diversifizierung der Möglichkeiten zur Direktvermarktung (künftig drei Modelle). - Zuständigkeit des Netzbetreibers für den Messstellenbetrieb und die Messung von EEG-Anlagen, sofern der Anlagenbetreiber keinen dritten Messstellenbetreiber im Sinne von § 21b EnWG beauftragt hat. Die REG hat unmittelbar nach Veröffentlichung des EEG 2012 mit den Vorbereitungen zur Umsetzung begonnen. Aufgrund der Komplexität vieler neuer Regelungen, die umfangreiche IT-Entwicklungen erfordert, und der teilweise noch nicht abgeschlossenen juristischen Bewertung, wird die Abwicklung in einigen Teilbereichen in den ersten Monaten nach Inkrafttreten nur manuell erfolgen können. Netzentgelte 2012 Gemäß dem am 04.08.2011 novellierten EnWG haben die Netzbetreiber ihre Netzentgelte bis zum 15.10. des Vorjahres zu veröffentlichen. Damit soll den Energievertrieben eine sichere Kalkulationsbasis gegeben werden. Die REG hatte ihre voraussichtlichen Netzentgelte 2012 fristgerecht am 14.10.2011 veröffentlicht. Wegen einer Gesetzesänderung zum generellen Produktivitätsfaktor, die am 16.12.2011 den Bundesrat passierte und der von der BNetzA erteilten Anweisung, diese Änderung in den Netzentgelten 2012 zu berücksichtigen, mussten die Netzentgelte neu kalkuliert werden. Sie wurden am 19.12. erneut veröffentlicht. Die Preise steigen im Durchschnitt um ca. 11 % gegenüber dem Vorjahr. Dieser Anstieg resultiert unter anderem aus dem Beschluss des BGH zur Entscheidungspraxis der BNetzA bei der Festlegung der Erlösobergrenzen. Die REG hatte wegen der aus ihrer Sicht nicht sachgerechten Bestimmung des Erlöspfades für die 1. Regulierungsperiode geklagt und vom BGH in nahezu allen Klagepunkten Recht bekommen. Folglich waren die von der Behörde festgelegten Erlösobergrenzen, welche die Basis für die Netzentgeltkalkulation bilden, zu niedrig angesetzt. Die Nachholung für die vergangenen Jahre der 1. Regulierungsperiode findet sich nach den Vorgaben der BNetzA in den Netzentgelten für das Jahr 2012 und den Folgejahren wieder. Erstmalig kommt das Qualitätselement zum Ansatz. Da das REG-Stromnetz eine durchschnittliche Netzqualität aufweist, beeinflusst das Qualitätselement die Erlösobergrenze nicht nennenswert. Allerdings ist hier die Entwicklung genau zu beobachten, da sich der Referenzwert entsprechend der Netzqualität der anderen Netzbetreiber verändern kann. Umsetzung ITO / 3. Binnenmarktpaket Bei der Ausgestaltung der TNG zum unabhängigen Übertragungsnetzbetreiber (ITO - inde-pendent transmission operator) kommt es zu Personalübergängen aus mehreren EnBW- Gesellschaften. Die REG ist als bisheriger Dienstleister der TNG ebenfalls von diesen Personalübergängen betroffen. Zwischen den Betriebsräten und den betroffenen Gesellschaften wurde eine Betriebsvereinbarung über einen Interessenausgleich und Sozialplan zur Umsetzung der Anforderungen des 3. Binnenmarktpakets abgeschlossen. Darüber hinaus wurde von der Gewerkschaft ver.di ein Personalüberleitungstarifvertrag ausgehandelt. Inhalt ist u. a. der Ausschluss von betriebsbedingten Beendigungskündigungen bis Ende 2014. Kostenprüfung für die 2. Regulierungsperiode (2014-2018) Die in 2011 entstandenen Kosten und Erlöse bilden die wesentlichen Grundlagen für die Erlösobergrenzen der 2. Regulierungsperiode. Die BNetzA wird die Kosten prüfen und einen Effizienzvergleich mit anderen Netzbetreibern durchführen. Ein Schwerpunkt der Prüfung sollen die internen Leistungsverrechnungen mit Konzerndienstleistern sein. Hierzu ist auch eine Prozesskostenanalyse angekündigt. Erste Vorarbeiten zur Bereitstellung des umfangreichen Zahlenmaterials wurden bereits in 2011 durchgeführt. Die REG hat sich darüber hinaus in mehreren Projekten auf die anstehende Kostenprüfung vorbereitet. § 14a EnWG: Steuerung von unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen in Niederspannung Mit der Einführung des § 14a EnWG sind die Netzbetreiber unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet ein reduziertes Netzentgelt, erstmals in 2012 auch für Elektromobile, anzubieten. Diese Gesetzesänderung stellt den Einstieg in die Smart-Grid-Technologie dar, bei der steuerbare Verbraucher entsprechend dem Energieangebot aus EEG-Anlagen eingesetzt werden sollen. Näheres soll in einer Verordnung geregelt werden. Verkabelungspflicht für Hochspannungsleitungen auf neuen Trassen Höhere Kosten werden künftig für den Neubau von 110 kV-Leitungen erwartet. Bis zum 2,75-fachen darf der Bau einer 110 kV-Kabelstrecke im Vergleich zu einer entsprechenden Freileitung mehr kosten, bevor die Verbindung als Freileitung geplant werden darf - allerdings nur, soweit dem naturschutzfachliche Belange nicht entgegenstehen. Eigenkapitalverzinsung: Festlegung der BNetzA für die 2. Regulierungsperiode Die BNetzA hat am 31.10.2011 die Eigenkapitalzinssätze für die 2. Regulierungsperiode (2014 bis 2018) festgelegt. Danach werden Neuanlagen bei einer kalkulatorischen Eigenkapitalquote bis zu 40 % mit 9,05 % p.a. (Vorher 9,29 % p.a.) und Altanlagen mit 7,14 % p.a. (Vorher 7,56 % p.a.) verzinst. Hintergrund für die Absenkung ist insbesondere das allgemein rückläufige Zinsniveau. 8.2. Künftige Entwicklung der REG Die Strategie und damit die zukünftige Entwicklung der REG orientieren sich an vier "KERN"-Zielen: Konzessionen und Kommunale Partnerschaften, Effizienzsteigerung, Regulierungsmanagement, Nachhaltiges Wachstum. K- Konzessionen und Kommunale Partnerschaften Bei der Konzessionssicherung wird eine Versachlichung der Diskussion über die Rekommunalisierung angestrebt. Ein weiterer Fokus wird die Sicherung der Konzessionen im Gebiet des Neckar-Elektrizitätsverbandes, in Stuttgart sowie im Bodenseeraum sein. Als Baustein zur Ausgestaltung des Konzernziels "dezentraler Lösungsanbieter" strebt die REG den Ausbau und die Weiterentwicklung kommunaler Partnerschaften an. E- Effizienzsteigerung Nach dem im Oktober 2009 erfolgten Abschluss des Projektes REG FUTURE werden das Workforce-Management und die neu definierten Prozesse und Schnittstellen noch umfassender in den Betriebsabläufen umgesetzt. Durch die Verankerung einer Kultur der kontinuierlichen Verbesserung (KVP) und den damit verbundenen Verbesserungsideen der Mitarbeiter wird ein Beitrag zur Effizienzverbesserung geleistet. Zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit sowie zur dauerhaften und nachhaltigen Zukunftssicherung hat die EnBW im Herbst 2010 das Konzernprojekt FOKUS gestartet und das Zielvolumen im September 2011 von 300 Mio. € auf 750 Mio. € erhöht. Dabei werden Maßnahmen hinsichtlich Konzernstruktur, Effizienzsteigerung und Personalbeitrag erarbeitet und umgesetzt. Dies wird auch Auswirkungen auf die REG, als eine der Kerngesellschaften des EnBW-Konzerns, haben. R- Regulierungsmanagement Für die REG wird die aktive Vorbereitung auf die zweite Regulierungsperiode ab 2014 eine wesentliche Rolle spielen. Als eine weitere Herausforderung stellt sich die Erhaltung der Netzsubstanz und Versorgungsqualität bei gleichzeitiger Effizienzsicherung im Rahmen der Anreizregulierung dar. N- Nachhaltiges Wachstum Eine Kompensation möglicher sinkender Erlöse auf Grund von Konzessionsverlusten soll durch das Wachstum im Dienstleistungsbereich erfolgen. Dabei stellt die Verankerung einer stärkeren Kundenorientierung in der REG einen wesentlichen Parameter dar. Des Weiteren wird der Dienstleistungsvertrieb in den Regionalzentren auf eine aktive Marktbearbeitung ausgerichtet und insgesamt eine Verbreiterung der Kundenbasis für das Dienstleistungsgeschäft angestrebt. In die Dienstleistungsportfolio-Analyse werden die Herausforderungen auf Grund der Marktentwicklung hin zu einer dezentralen Energieerzeugung - inklusive der neuen Anforderung Smart Metering - integriert. Zum damit verbundenen Thema Smart Grid werden derzeit Optionen für ein Geschäftsmodell innerhalb eines Kompetenzzentrums untersucht. 8.3. Erwartete Ergebnisentwicklung Für die Geschäftsjahre 2012 und 2013 wird mit einem operativen Ergebnis (EBIT) gerechnet, welches im Durchschnitt rund 50 % über dem Ergebnis des erfolgreichen Jahres 2010 liegt. Dies resultiert im Wesentlichen aus einer Erhöhung der Erlösobergrenze in Folge des BGH-Beschlusses vom Juni 2011. Die positive Wirkung für 2012 und 2013 resultiert vor allem aus der Nachholung der Beträge, um welche die Erlösobergrenzen 2009 bis 2011 laut Gerichtsbeschluss zu gering ausgefallen sind. Ebenfalls einen positiven Ergebnisbeitrag im Planungszeitraum ergibt sich aus Maßnahmen im Rahmen des Konzernprojekts FOKUS. 8.4. Erwartete Sachinvestitionen Für die nächsten Jahre sind weiterhin umfangreiche Investitionen in die Stromnetze geplant. Das erwartete Investitionsvolumen in 2012 beträgt 187 Mio. €. Durch Zukunftsthemen wie den Ausbau der Windenergie und den Aufbau intelligenter Netze wird mit einem Anstieg des Investitionsvolumens auf 249 Mio. € in 2014 gerechnet. Über 80 % der Investitionen werden auf den Bereich Stromverteilung entfallen. Die übrigen Investitionen betreffen im Wesentlichen die Bereiche Dienstleistungen und Wasserversorgung. 8.5. Ausblick Personal Die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Konzernprojekts FOKUS, die im Personalbereich ab Ende 2014 konzernweit einen EBIT-wirksamen Entlastungseffekt in Höhe von jährlich 250 Mio. € generieren, werden in den nächsten Jahren einen Schwerpunkt der Personalarbeit bilden. Insbesondere die Wechselwirkungen mit der betriebsdemografischen Notwendigkeit einer kontinuierlichen Verjüngung der Mitarbeiterstruktur und der Maßgabe, Kompetenzen in neuen Themen (Smart Grid, EEG etc.) aufzubauen und in den Kernkompetenzen zu erhalten, gilt es hierbei zu beachten. Kontinuierliche Analysen der demografischen Szenarien geben Aufschluss über Bereiche mit besonderem Handlungsbedarf. Einen weiteren Schwerpunkt wird der Personalbereich bei der Fortführung des Führungs- und Kulturprozesses, der im Jahr 2010 unter dem Titel "REGtime" gestartet ist und 2011 gelebt wurde, setzen. Wichtig ist es auch die aufgrund der zweiten konzernweiten Mitarbeiterbefragung abgeleiteten Maßnahmen weiterzuverfolgen. Einen operativen Schwerpunkt stellt der Abschluss des dritten Binnenmarktpakets dar, in dessen Zuge es wahrscheinlich zu einer wesentlichen Zahl an Neueinstellungen und Transfers bei REG und TNG kommen wird und eine große Anzahl von Mitarbeitern zum Transportnetzbetreiber wechselt. Der Personalbereich wird sich ggf. entsprechend den Ergebnissen aus dem Konzernprojekt FOKUS neu ausrichten. Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat überwachte und begleitete die Geschäftsführungsmaßnahmen des Vorstands im Berichtsjahr gemäß den ihm nach Gesetz und Satzung zugewiesenen Kontroll- und Beratungsaufgaben. Er war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung eingebunden und wurde vom Vorstand regelmäßig, zeitnah und umfassend über den aktuellen Gang der Geschäfte, alle wesentlichen Gesichtspunkte der Unternehmensplanung und -strategie sowie über die wirtschaftliche Lage und die Risikosituation einschließlich des Risikomanagements unterrichtet. Dem Aufsichtsrat wurden Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen im Einzelnen erläutert. In vier ordentlichen Sitzungen am 23.03., 08.06., 21.09. und 23.11.2011 befasste sich der Aufsichtsrat eingehend mit mündlichen Berichten und schriftlichen Beschlussvorlagen des Vorstands. Am 15.12.2011 erfolgte eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren. Darüber hinaus forderte er zu einzelnen Themen selbst Berichte und Informationen des Vorstands an, die ihm jeweils unverzüglich und vollständig zugegangen sind. Eine Einsichtnahme in die Bücher und Vermögensgegenstände der Gesellschaft war nicht erforderlich, da keine klärungsbedürftigen Sachverhalte vorlagen. Schwerpunkte der Beratungen und Beschlussfassungen im Geschäftsjahr 2011 waren: · Berichte des Vorstands zur Geschäftslage · Jahresabschluss 2010 · Halbjahresergebnis 2011 · Beauftragung des Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr 2011 · Wirtschaftsplan 2012 und Mittelfristplanung bis 2014 · Vorschläge an die Hauptversammlung am 23.03.2011, u.a. zur Neuwahl der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat und zur Änderung der Satzung der Gesellschaft und der Geschäftsordnung des Vorstands aufgrund gesetzlicher Neuerungen · Neuwahl des Aufsichtsratsvorsitzenden, des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden sowie der Mitglieder für die Ausschüsse des Aufsichtsrats · Überarbeitung des Vergütungssystems für den Vorstand aufgrund der Änderungen des Aktiengesetzes · Stand der Konzessionssicherung · Gründungen von gemeinsamen Netzgesellschaften · Integration GAS Netz und Technik in die EnBW Regional AG · Dienstleistungsaktivitäten - Angebotsvergaben · Regulatorische Themen, u.a. im Zusammenhang mit dem 3. Binnenmarktpaket · Effizienzprojekt FOKUS der EnBW · Risikomanagement/Internes Kontrollsystem (IKS) Auch außerhalb der Sitzungen des Aufsichtsrats hat der Aufsichtsratsvorsitzende mit den Vorständen Fragen der geschäftspolitischen Ausrichtung, der strategischen Ziele sowie wichtige Einzelvorgänge besprochen. Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2011 sind unter Einbeziehung der Buchführung von dem von der ordentlichen Hauptversammlung am 23.03.2011 gewählten und aufgrund des Beschlusses des Aufsichtsrats vom 21.09.2011 beauftragten Abschlussprüfer KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, geprüft worden. Die Prüfung führte zu keinerlei Einwendungen, so dass der Abschlussprüfer einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilen konnte. Prüfungsschwerpunkte waren u. a. · Prozess der Jahresabschlusserstellung · Bestand und Bewertung des Sachanlagevermögens · Bestand und Bewertung des Finanzanlagevermögens · Bilanzierung und Bewertung der Rückstellungen, insbesondere im Strombereich · Prozess der Jahresverbrauchsabgrenzung der Netznutzungsentgelte · Bilanzielle Behandlung des Regulierungskontos nach § 5 ARegV (Anreizregulierungsverordnung) · Abbildung von Netzentgeltermäßigungen im Rahmen des § 19 Abs. 2 StromNEV. Der Bericht des Abschlussprüfers ist allen Aufsichtsratsmitgliedern ausgehändigt worden; der Bericht wurde in die Aussprache und Prüfung des Jahresabschlusses einbezogen. Der Abschlussprüfer hat an den Beratungen des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss teilgenommen, über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und für Erläuterungen zur Verfügung gestanden. Der Aufsichtsrat hat von dem Prüfungsergebnis Kenntnis genommen. Er hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht seinerseits geprüft. Für den Aufsichtsrat ergaben sich nach eigener Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011 und des Lageberichts keine Einwendungen. Daher billigte der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss in seiner Bilanzsitzung am 21.03.2012, womit der Jahresabschluss festgestellt ist. Mit Ablauf der Hauptversammlung am 23.03.2011 endete die aufgrund der konzernweiten Synchronisierung der Amtsperioden die Amtszeit der Vertreter der Anteilseigner. Somit war eine Neuwahl erforderlich. In den Aufsichtsrat gewählt wurden: · Rüdiger Braun, Bürgermeister, Abstatt · Christian Buchel, Vorstandsmitglied der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe · Heinz Eininger, Landrat, Esslingen · Helmut Himmelsbach, Oberbürgermeister, Heilbronn · Thomas Kusterer, Mitglied des Vorstands der EDF Energy; ab 01.04.2011 Mitglied des Vorstands der EnBW Energie Baden-Württemberg AG · Lothar Mennig, Bürgermeister, Meßstetten · Margret Mergen, Erste Bürgermeisterin, Karlsruhe · Dr. Wolf-Rüdiger Michel, Landrat, Rottweil · Thomas Reumann, Landrat, Reutlingen · Dr. Heiko Schmid, Landrat, Biberach In der im Anschluss an die Hauptversammlung stattgefundenen konstituierenden Sitzung wurde Herr Christian Buchel zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie Herr Achim Binder zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Nach Ausscheiden von Herrn Christian Buchel wurde Herr Dr. Dirk Mausbeck, Mitglied des Vorstands der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, in der Aufsichtsratssitzung am 23.11.2011 zum Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Alle übrigen Veränderungen im Aufsichtsrat der EnBW Regional AG im Jahr 2011 sind in der Anlage zum "Bericht des Aufsichtsrats" hinterlegt. Wir danken den im Geschäftsjahr 2011 aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedenen Mitgliedern für ihr Engagement zur Unterstützung des Unternehmens. Unser Dank gilt des Weiteren dem Vorstand, den Betriebsräten sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die im Jahr 2011 geleistete Arbeit.
Stuttgart, den 21. März 2012 Der Aufsichtsrat derEnBW Regional AG Dr. Dirk Mausbeck, Vorsitzender Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss --bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang-- unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der EnBW Regional Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 geprüft. Nach § 6b Abs. 5 EnWG umfasste die Prüfung auch die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen und Tätigkeitsabschlüsse aufzustellen sind. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften sowie die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt sind. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht sowie für die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter, die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie die Beurteilung, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten nach § 6b Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen und Tätigkeitsabschlüsse aufzustellen sind, hat zu keinen Einwendungen geführt.
Stuttgart, den 27. Januar 2012 KPMG
AG
Stratmann, Wirtschaftsprüfer Rupperti, Wirtschaftsprüfer Die Billigung bzw. Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am: 21.03.2012 |
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