Sylt Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Kai Dennis Roolf seit 11.10.2024 | Geschäftsführer |
Burkhard Freiherr von Wangenheim seit 11.10.2024 | Geschäftsführer |
Anton Bergmann seit 13.3.2023 | Geschäftsführer |
Philipp Dr. Schülin seit 13.3.2023 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 25.00% | |
| 20.00% | |
B******* F******* v** W********* | 20.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
6 Gesellschafter
GmbH-Struktur
5 von 6 angezeigt
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Afinum Management GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023I. Grundlagen des Unternehmens Die AFINUM Management GmbH (nachfolgend "Afinum", "KVG" oder "Gesellschaft") hat ihren Sitz in München. Sie wird beim Amtsgericht München unter der Registernummer HRB 129510 geführt, ihre Geschäftsanschrift lautet Theatinerstr. 7, 80333 München. Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von Alternative Investment Funds ("AIFs"). Dies basierte im Geschäftsjahr 2023 auf Grundlage einer Registrierung nach § 44 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 4 KAGB als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die Gesellschaft erwartet ein kurz- bis mittelfristiges Wachstum der zurechenbaren Assets under Management auf ein Volumen von dauerhaft über 500 Mio. EUR. Daher hatte Afinum die Erlaubnis als AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft gemäß § 20 Abs. 1 KAGB i.V.m. § 22 KAGB beantragt. Am 21. Februar 2024 hat Afinum den Erlaubnisbescheid von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") erhalten und fungiert seither als zugelassene Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die Gesellschaft betreibt keine erlaubnispflichtigen Geschäfte nach dem KWG und nach der GewO. Die von der AFINUM Management GmbH geführten AIFs sind jeweils in der Form einer vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG aufgelegt und diese investieren in etablierte kleinere und mittelständische Unternehmen mit einem durchschnittlichen Eigenmitteleinsatz pro Investition zwischen ca. EUR 25 Mio. und ca. EUR 50 Mio., vorwiegend in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Investitionen erfolgen bevorzugt in den dezidierten Sektoren bzw. Verticals "Software&Technology", "Industrials", "Consumer", "Food", "AdTech", "Healthcare" und "Green Transformation" in Unternehmen mit positiven Ergebnissen vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen ("EBITDA"), mit erwartetem Wachstum und einem hohen Entwicklungspotenzial. Zum Ende des Geschäftsjahres erstreckte sich die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft auf die Verwaltung von drei AIFs. Die AIFs sind als sog. Spezial-AIFs im Sinne des KAGB (Kapitalanlagegesetzbuch) aufgelegt, die jeweils keine Rückgaberechte für einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren ab der Erstanlage vorsehen. Die Anleger beteiligen sich an den Afinum Spezial-AIFs jeweils unmittelbar als Kommanditisten mit einer festen Höchstkapitalzusage, eine darüberhinausgehende Nachschusspflicht der Anleger wird ausgeschlossen. Die Anleger der Spezial-AIFs sind semiprofessionelle oder professionelle Anleger im Sinne des KAGB. Zum 31. Dezember 2023 werden die folgenden drei AIFs bzw. Spezial-AIFs von der Gesellschaft verwaltet:
Der AFINUM Management GmbH obliegt - direkt oder im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages mit den geschäftsführenden Kommanditisten eines AIF - die Verwaltung und Anlage des Vermögens der AIFs. In diesem Zusammenhang gehören zum Aufgabenbereich der KVG insbesondere Tätigkeiten wie das Portfoliomanagement, das Risikomanagement, die Verwaltung der AIFs, die Zulassung von Anlegern und die Anlegerverwaltung. Die Gesellschaft ist im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit verschiedenen Risiken ausgesetzt. Wir verweisen auf unsere Darstellung im "Chancen- und Risikobericht" dieses Lageberichts. II. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Gesellschaft ist an verschiedenartigen Unternehmen beteiligt, deren Geschäftsaktivitäten auf den deutschen, europäischen und auch globalen Markt ausgerichtet sind. Die Entwicklung der Gesellschaft ist daher abhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung in verschiedenen Regionen, nicht zuletzt, weil diese Entwicklungen Rückwirkungen auf den Markt der exportabhängigen deutschen Wirtschaft haben. Laut der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat sich das globale Wachstum im Jahr 2023 überraschend robust gezeigt, wobei niedrigere Energiepreise und nachlassende Spannungen in der Lieferkette dazu beigetragen haben, die Inflation schneller als erwartet zu senken. Die jüngsten Indikatoren deuten jedoch auf eine gewisse Abschwächung des Wachstums hin. In Ermangelung weiterer negativer Angebotsschocks dürfte der nachlassende Nachfragedruck dazu führen, dass die Gesamt- und Kerninflation in den meisten Volkswirtschaften weiter zurückgeht. Laut OECD dürfte die Inflation in den meisten großen G20-Ländern bis Ende 2025 wieder auf den Zielwert zurückgehen. Geopolitische Risiken, insbesondere im Zusammenhang mit dem Konflikt, der nach den Terroranschlägen der Hamas auf Israel im Nahen Osten ausgebrochen ist, sind nach wie vor erheblich. Ein unerwarteter Anstieg der Inflation könnte zu starken Korrekturen bei den Preisen für Finanzanlagen führen, da die Märkte die Möglichkeit einpreisen, dass die Leitzinsen im Laufe der Zeit hoch bleiben. [1] Die Gesamt- und Kerninflation ging 2023 zurück. Einige der Faktoren, die im vergangenen Jahr zum Inflationsrückgang beigetragen haben, lösen sich nun auf oder kehren sich um, während andere geopolitischen Verschiebungen, extremen Wetterereignissen oder unvorhersehbaren Ereignissen ausgesetzt sind. Angesichts der Tatsache, dass die Inflation in den meisten Ländern immer noch über dem Zielwert liegt und das Wachstum der Lohnstückkosten im Allgemeinen über dem Niveau liegt, das mit den mittelfristigen Inflationszielen vereinbar ist, ist es noch zu früh, um das Ende der Inflationsepisode zu bestätigen, die 2021 begann. [2] Hochfrequente Konjunkturindikatoren deuten im Allgemeinen auf eine Fortsetzung des zuletzt beobachteten moderaten Wachstums hin. In Indien gibt es nach wie vor deutliche Anzeichen für ein kurzfristig starkes, in Europa relativ schwaches und in den meisten anderen großen Volkswirtschaften kurzfristig moderates Wirtschaftswachstum. Das globale Wachstum, das für 2023 auf 3,1 % geschätzt wird, dürfte sich 2024 auf 2,9 % und 2025 auf 3,0 % verlangsamen. [3] Die Regierungen sehen sich aufgrund der steigenden Schuldenlast und des beträchtlichen zusätzlichen zukünftigen Ausgabendruck. Stärkere kurzfristige Anstrengungen zur Eindämmung des Ausgabenwachstums und gut konzipierte mittelfristige finanzpolitische Rahmen sind erforderlich, um die Nachhaltigkeit zu gewährleisten und Flexibilität, um auf künftige Schocks zu reagieren. Die jüngsten Ergebnisse der OECD-Länder in der PISA-Studie zeigen, dass die Bildungsergebnisse sinken. Die Grundlagen für künftiges Wachstum müssen durch politische Reformen gestärkt werden, um die Bildungsergebnisse zu verbessern, die Qualifikationsentwicklung zu fördern und Zwänge auf den Arbeits- und Produktmärkten abzubauen, die die Investitionen und Erwerbsbeteiligung behindern. Die Staatsverschuldung ist im Allgemeinen höher als vor der Pandemie und liegt in vielen Ländern als Anteil am BIP auf einem Niveau, das zuvor nur in Kriegszeiten erreicht wurde. Die Regierungen müssen Haushaltspläne verabschieden, die die Generationengerechtigkeit respektieren und ihre Volkswirtschaften auf die bevorstehenden Herausforderungen vorbereiten. [4] In seiner jüngsten Marktveröffentlichung berichtete der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) für das Jahr 2023 Gesamtinvestitionen von Venture Capital und Private Equity in Deutschland in Höhe von EUR 10,5 Mrd. (-31,8% vs. 2022 von EUR 15,4 Mrd.), wovon EUR 6,5 Mrd. (-26,1% vs. 2022 von EUR 8,8 Mrd.) auf Buy-outs entfielen. Im Einklang mit dem starken Rückgang des Investitions-Volumens sank auch die Anzahl der Transaktionen von 885 im Jahr 2022 auf 774 im Jahr 2023. [5] III. Geschäftsverlauf Die Gesellschaft erzielt ihre Umsatzerlöse im Wesentlichen durch die Erbringung der o.g. Dienstleistungen für die AIFs. Dafür erhält Afinum eine Verwaltungsgebühr (sog. Management Fee). Die Gesellschaft erhält bei allen von ihr verwalteten AIFs ab Beginn der Anlageperiode des AIF eine jährliche Verwaltungsgebühr in Höhe von 2,0% p.a. auf das letztendliche Zeichnungskapital der Gesellschaft. Im Zeitablauf eines AIF reduziert sich die Verwaltungsgebühr auf Basis bestimmter Ereignisse bzw. Faktoren (z.B. reduziert sich die Verwaltungsgebühr nach Beendigung der Anlageperiode eines AIF). Die AFINUM Management GmbH erzielte im Geschäftsjahr 2023 Umsatzerlöse von TEUR 15.175 (Vorjahr TEUR 15.973) und ein EBITDA von TEUR 2.517 (Vorjahr TEUR 4.612). Der Geschäftsverlauf von Afinum war auch im Geschäftsjahr 2023 wesentlich von der Auflage der neusten Fondsgeneration mit dem Namen Afinum Neunte Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. geschlossene Investment-KG beeinflusst. Der Fonds Afinum 9 hatte am 31. März 2023 seinen finalen Zeichnungsschluss und ist im Jahr 2023 weitere zwei Beteiligungen eingegangen. Dabei investiert Afinum weiterhin konsequent in Nachfolgeregelungen und Wachstumspartnerschaften mit erfolgreichen Unternehmern und Managern. Die Vorgängerfonds AFINUM Siebte Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. geschlossene Investment-KG und AFINUM Achte Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. geschlossene Investment-KG befinden sich bereits in der Desinvestitionsphase und verkaufen kontinuierlich ihre Beteiligungen aus dem Fondsportfolio. a) Ertragslage Die Erträge werden im Wesentlichen aus Verwaltungsgebühren der AIFs erzielt. Die Umsatzerlöse blieben gegenüber dem Vorjahr (TEUR 15.973) im Geschäftsjahr 2023 auf einem gleichbleibend stabilen Niveau von TEUR 15.175 (Abweichung -5%). Der Fonds Afinum 9 hat im März 2023 sein schlussendliches Zeichnungskapital mit EUR 420,4 Mio. erreicht und befindet sich in der Anlageperiode, während die Fonds Afinum 7 und Afinum 8 die Anlageperiode bereits beendet haben. Durch die nach Ablauf der Anlageperiode niedrigeren Verwaltungsgebühren haben sich die Erträge aus den Fonds Afinum 7 und Afinum 8 reduziert, was aber durch die Neuauflage des Fonds Afinum 9 größtenteils kompensiert werden konnte. Die Ausgaben betreffen im Wesentlichen Verwaltungsaufwendungen, von denen die größten Anteile auf Personalkosten mit TEUR 8.683 (Vorjahr TEUR 7.939) und sonstige betriebliche Aufwendungen mit TEUR 4.133 (Vorjahr TEUR 4.497) entfallen. Die sonstigen betrieblichen Erträge sanken von TEUR 1.074 im Geschäftsjahr 2022 wieder auf ein normales Niveau von TEUR 158 im Geschäftsjahr 2023. Grund für den Rückgang waren die Weiterbelastungen von verauslagten Beratungskosten an die Fonds. Derartige Kosten wurden im Jahr 2023 von den Dienstleistern im Wesentlichen direkt an die Fonds berechnet. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen von TEUR 4.133 (Vorjahr TEUR 4.497) sind im Wesentlichen alle nicht personalbezogenen Kosten im Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb der Gesellschaft, wie beispielsweise Miete für Büroräume, Reisekosten und Weiterbelastungen von Kosten der Tochtergesellschaft AFINUM Management AG aus der Schweiz, enthalten. Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Aufwendungen gegenüber dem Vorjahr um TEUR 364 bzw. 8% resultiert im Wesentlichen aus dem Rückgang von verauslagten Beratungskosten durch deren Weiterbelastung (TEUR -822) (korrespondierend zu den sonstigen betrieblichen Erträgen), dieser Rückgang wird aber durch den Anstieg der Weiterbelastung von Kosten der Tochtergesellschaft AFINUM Management AG, Schweiz relativiert (TEUR +272). Im Ergebnis ergibt sich ein Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 1.623 gegenüber einem Jahresüberschuss von TEUR 3.064 im Vorjahr. b) Vermögens- und Finanzlage Die Bilanzsumme der AFINUM Management GmbH hat sich um TEUR 742 auf TEUR 8.300 erhöht. Dies resultiert im Wesentlichen aus der Erhöhung des Bankguthabens um TEUR 2.331 von TEUR 5.368 im Vorjahr auf TEUR 7.699 im Geschäftsjahr 2023. Dieser Anstieg wurde wiederum durch den Rückgang der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um TEUR 703 von TEUR 767 im Vorjahr auf TEUR 63 im Geschäftsjahr 2023, sowie durch den Rückgang der sonstigen Vermögensgegenstände um TEUR 958 von TEUR 1.145 im Vorjahr auf TEUR 187 im Geschäftsjahr 2023 relativiert. Das Anlagevermögen der Gesellschaft in Höhe von TEUR 218 (Vorjahr TEUR 226) enthält im Wesentlichen Schutzrechte für die Marke "AFINUM", Softwarelizenzen, EDV-Ausstattung und Finanzanlagen. In den Finanzanlagen werden im Wesentlichen die Anteile an verbundenen Unternehmen ausgewiesen, welche die 100%-Beteiligung an der Tochtergesellschaft AFINUM Management AG in der Schweiz darstellen. Die Veränderung des Anlagevermögens gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus Anschaffungen, die höher waren als die planmäßigen Abschreibungen im Geschäftsjahr 2023. Das Eigenkapital beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf TEUR 2.391 (Vorjahr TEUR 4.168) und verringerte sich durch die im Geschäftsjahr 2023 vorgenommene Gewinnausschüttung (Gewinnvortrag TEUR 3.968 vs. vorgenommen Ausschüttung TEUR 3.400) in Verbindung mit einem um TEUR 1.440 niedrigeren Jahresüberschusses im Geschäftsjahr 2023. Die Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2023 beträgt ca. 29% (Vorjahr 55%). Zudem haben die Gesellschafter der Gesellschaft nachrangige Darlehen in Höhe von gesamt TEUR 2.500 im Geschäftsjahr 2023 gewährt, um die Kapitalanforderungen einer zugelassenen Kapitalverwaltungsgesellschaft gem. § 25 KAGB bereits im Jahr 2023 einhalten zu können. Die Rückstellungen belaufen sich zum 31. Dezember 2023 auf TEUR 1.947 (Vorjahr TEUR 1.682) und betreffen vor allem Personalrückstellungen, Rückstellungen für Ertragsteuern und Rückstellungen für Prüfungs- und Beratungskosten. Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus der Bildung von Rückstellungen für Mitarbeiterboni für 2023, die erst im Jahr 2024 ausgezahlt wurden. Die Verbindlichkeiten erhöhten sich zum 31. Dezember 2023 auf TEUR 3.962 (Vorjahr TEUR 1.709), hiervon entfallen auf Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern TEUR 2.631 (Vorjahr TEUR 0). Die weiteren TEUR 334 (Vorjahr TEUR 750) entfallen auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, gegenüber der Tochtergesellschaft AFINUM Management AG aus der Schweiz, sowie gegenüber weitern Dienstleistern insbesondere Steuerberatung, IT-Service und Versicherungen die zu sonstiger betrieblicher Aufwand geführt haben und zum Stichtag 31. Dezember 2023 noch nicht bezahlt waren. Im Laufe des Geschäftsjahres bestanden aufgrund der positiven Liquiditätssituation der Gesellschaft keine Schwierigkeiten, den fälligen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass die Gesellschaft auch in Zukunft in der Lage sein wird, den Zahlungsverpflichtungen jederzeit fristgerecht nachkommen zu können. c) Finanzielle Leistungsindikatoren Der bedeutsamste finanzielle Leistungsindikator der Gesellschaft ist das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen ("Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization" oder kurz "EBITDA"). Das EBITDA im Geschäftsjahr 2023 betrug TEUR 2.517 (Vorjahr TEUR 4.612). Die Prognose für das EBITDA 2023 lag bei einem Wert unterhalb des EBITDA 2022 (TEUR 4.612), aber oberhalb von TEUR 1.000. Damit lag das EBTIDA 2023 innerhalb des prognostizierten Bereichs von TEUR 1.000 und TEUR 4.612. Die erfreuliche Entwicklung gemäß Plan resultiert im Wesentlichen aus höheren Umsatzerlösen als ursprünglich geplant. Die tatsächlichen Umsatzerlöse aus Verwaltungsgebühren des Fonds Afinum 9 übertrafen die Erwartungen, da im Geschäftsjahr 2023 das Fondsvolumen von Afinum 9 im Rahmen eines letzten Fonds Closings am 31. März 2023 weiter gesteigert werden konnte. Gleichzeitig war der Anstieg der wesentlichen Aufwandspositionen, Personalaufwand und sonstige betriebliche Aufwendungen, mit insgesamt 3% über dem Vorjahr auf hohem Niveau. Allerdings viel der Anstieg geringer aus als erwartet. d) Prognosebericht Die Geschäftsleitung der Gesellschaft geht für das Geschäftsjahr 2024 davon aus, dass die derzeitigen geopolitische Spannungen weiter bestehen bleiben und das makroökonomische Umfeld in Europa weiterhin herausfordernd bleibt, nicht zuletzt aufgrund des anhaltenden Inflationsdrucks und der damit zusammenhängenden Geld- und Zinspolitik der Europäischen Zentralbank. Zudem geht die Geschäftsleitung davon aus, dass spezifische Herausforderungen in Deutschland, wie beispielsweise der Fachkräftemangel und die Energiewende, kurz- und mittelfristig das Wachstum dämpfen können. Gemäß OECD erholt sich die Wirtschaft allmählich, es ist jedoch noch zu früh, um sicher zu sein, dass der zugrunde liegende Preisdruck vollständig eingedämmt ist. Die Arbeitsmarktbedingungen haben sich ausgeglichenen, aber das Wachstum der Lohnstückkosten liegt im Allgemeinen nach wie vor über den Raten, die mit den mittelfristigen Inflationszielen vereinbar sind. Die OECD prognostiziert für den Euroraum ein BIP-Wachstum im Jahr 2024 von 0,6% und im Jahr 2025 von 1,3%, wobei die Aktivität kurzfristig durch die restriktiven Kreditbedingungen gebremst wird, bevor sie mit der Stärkung der Realeinkommen wieder anzieht. [6] Aufgrund der langfristigen vertraglichen Beziehungen mit den AIFs und üblichen Laufzeiten der Fonds von 10 Jahren werden sich die Erträge aus der Verwaltung der von Afinum verwalteten AIFs stabil entwickeln. Im Geschäftsjahr 2024 dürfte es zu einem weiteren Sinken der Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr kommen. Die Geschäftsleitung geht davon aus, dass die Umsatzerlöse aus Verwaltungsgebühren für die Fonds Afinum 7 und Afinum 8 weiter sinken werden. Dies basiert auf der Annahme, dass bei diesen beiden Fonds weiter Beteiligungen verkauft werden, was zu einem Rückgang der Verwaltungsgebühren führt. Zudem befindet sich die Fondslaufzeit des Fonds Afinum 7 seit April 2023 in der Verlängerungsphase (über die ursprüngliche Fondslaufzeit von 10 Jahren hinaus) und wurde im April 2024 final bis 31. Dezember 2024 verlängert, was zu einem weiteren Rückgang der zu vereinnahmenden Verwaltungsgebühren führt. Ferner geht die Geschäftsführung davon aus, dass im Jahr 2024 keine neuen Produkte bzw. Fonds aufgelegt werden, die zusätzliche Management Fee generieren würden. Das EBITDA dürfte im Geschäftsjahr 2024 im Vorjahresvergleich weiter sinken und noch minimal positiv sein. Die Geschäftsleitung schätzt, dass das EBITDA im Geschäftsjahr 2024 bei einem Wert zwischen TEUR 0 und TEUR 500 liegt, dies beruht auf der Annahme gestiegener Kosten aus erhöhten regulatorischen Anforderungen, steigender Investitionen in Software zur Skalierung des Geschäftsmodells und nicht zuletzt aufgrund zusätzlicher sonstiger betrieblicher Aufwendungen (insbesondere Raumkosten und Werbe- und Reisekosten). Dies dürfte in Summe zu einer Steigerung der laufenden Kosten führen, die das EBITDA bei bereits rückläufigen Umsatzerlösen schmälert. Aufgrund der hohen geopolitischen und makroökonomischen Unsicherheit ist die Prognosefähigkeit jedoch weiterhin erheblich eingeschränkt. e) Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage der Gesellschaft Die Geschäftsführung schätzt aufgrund der erfolgreichen Neuauflage des Fonds Afinum Neunte Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. geschlossene Investment-KG den Geschäftsverlauf des Geschäftsjahres 2023 insgesamt als positiv ein und es hat die Erwartungen leicht übertroffen. VI. Chancen- und Risikobericht a) Risikomanagement und internes Kontrollsystem Die Geschäftsaktivitäten von Afinum sind wie jede unternehmerische Betätigung mit Chancen und Risiken verbunden. "Risiken" werden als mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse definiert, die bei einem Eintritt zu einer für die Gesellschaft negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Umgekehrt können "Chancen" zu einer positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen. b) Chancen- und Risikobericht i) Künftige wirtschaftliche Rahmenbedingungen - Konjunkturelle und Geopolotische Entwicklung Die Entwicklung in der Welt, in Europa und insbesondere Deutschland wird durch die Geschäftsführung regelmäßig beurteilt. Im Fokus stehen die Auswirkungen des fortlaufenden Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und dem Konflikt, der nach den Terroranschlägen der Hamas auf Israel im Nahen Osten ausgebrochen ist, sowie der hohen Inflation und der steigenden Zinsen. Hieraus sich ergebende Wechselkursschwankungen und Zinserhöhungen sowie ein Nachfragerückgang beeinflussen die Entwicklung der von den Fonds gehaltenen Beteiligungen in unterschiedlichem Umfang. Afinum prüft laufend Maßnahmen, um die Auswirkungen der bestehenden Unsicherheiten und Faktoren auf die verwalteten AIFs zu minimieren. Dies soll mit kontinuierlichen Gesprächen innerhalb des Teams und der Überwachung laufender Kennzahlen gelingen, um frühzeitig Risiken zu identifizieren. Die Risiken aus den geopolitischen und konjunkturellen Entwicklungen werden insgesamt als mittel eingeschätzt. Dies spiegelt die Verwaltung von Fonds mit Portfolien aus z.T. sehr unterschiedlichen Branchen wider, welche wiederum unterschiedlich von den betrachteten makroökonomischen Faktoren betroffen sind. Die Geschäftsführung wird zeitnah durch eine umfassende und regelmäßige Berichterstattung über die Geschäftsentwicklungen informiert. Ein regelmäßiges Controlling und Reporting ist etabliert, um Ausfall- und Liquiditätsrisiken frühzeitig erkennen und steuern zu können. ii) Geschäftsmodell-immanente Chancen und Risiken Der Erfolg des Geschäftsmodells von Afinum hängt davon ab, geeignete Akquisition zu identifizieren, diese zu angemessenen Konditionen zu erwerben und schlussendlich zu einem attraktiven Preis zu verkaufen, um eine hohe Rendite auf das eingesetzte Kapital zu erzielen. Verstärkte Wettbewerbssituation Die Anzahl der Mitbewerber im Wettbewerb um Investitionsmöglichkeiten nimmt weiterhin zu, auch aus dem Ausland. Allerdings ist Afinum ein sehr etablierter Manager mit einer Historie von ca. 24 Jahren und erfolgreichen Transaktionen in der Vergangenheit im Markt für etablierte mittelständische Unternehmen. Chancen und Risiken aus dem Akquisitionsprozess Mit dem Erwerb von Unternehmen sind erhebliche steuerliche, rechtliche und wirtschaftliche Risiken verbunden, selbst dann, wenn vor dem Erwerb eine eingehende Analyse des Unternehmens (Due Diligence) stattgefunden hat. Verbindlichkeiten, Verpflichtungen und andere Lasten des jeweiligen Zielunternehmens, die zum Zeitpunkt des Erwerbs trotz der durchgeführten Due Diligence nicht bekannt oder identifizierbar waren, können sich in erheblichem Maße nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der operativen Gesellschaften auswirken und die Ergebniserwartungen der von Afinum verwalteten AIFs beeinflussen. Diversifizierung der verwalteten AIFs Bei der Auswahl der Beteiligungen für die AIFs ist Afinum auf die DACH-Region fokussiert. Eine explizite Beschränkung auf eine Branche besteht nicht und eine Konzentration auf eine Branche wird damit vermieden. Afinum ist damit grundsätzlich einem geringen Branchen- oder Regionalrisiko ausgesetzt. Afinum ist bestrebt, diese Risiken über eine Diversifikation von Beteiligungen zu minimieren und damit die Risiken einzelner Branchen oder Regionen aus konjunkturellen Schwankungen oder geopolitischen Entwicklungen zu begrenzen. Geopolitische und konjunkturelle Entwicklungen und die Entwicklung der Finanzmärkte insgesamt vollziehen sich jedoch regelmäßig über Branchen und Regionen hinweg. Ihr Einfluss auf den geschäftlichen Erfolg lässt sich durch eine Diversifikation daher nicht vollständig reduzieren. iii) Finanzwirtschaftliche Risiken und Finanzierungsrisiken Preisänderungsrisiko Preis-, Absatz- und Bedarfsschwankungen bis hin zu Lieferengpässen bei Kunden und Lieferanten sowie allgemeine Schwankungen auf den Rohstoff-, Kapital- und Währungsmärkten können sich negativ auf die Vermögens- und Ertragslage, der durch die AIFs gehaltenen operativen Gesellschaften, und somit letztlich auf den entsprechenden AIF auswirken. Den Risiken begegnet die Gesellschaft und die durch die Gesellschaft verwalteten Fonds durch kontinuierliche und zeitnahe Überwachung der Geschäftsergebnisse und Indikatoren der Fonds (z.B. Renditekennzahlen wie IRR, Liquiditätssituation des Fonds, quartalsweise Umsatz- und Ergebnisentwicklungen der Investments in den Fonds), um frühzeitig gegensteuern zu können. Das Risiko besteht jedoch, dass die vorhandenen Informationen nicht ausreichen, zu spät oder falsch sind und dadurch Fehlentscheidungen getroffen werden. Finanzierungsrisiken Afinum sieht die weitere Entwicklung der AIFs und der darin gehaltenen Beteiligungen teilweise abhängig von Finanzierungsrisiken, die einen wichtigen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben können. In der Regel beinhalten Kreditverträge Covenants Regeln und weitere Verpflichtungen, deren Verletzung dem Finanzierungspartner das Recht zur Kündigung einräumen und damit negative Auswirkungen auf die Finanzlage der Management Gesellschaften haben können. Die längerfristige Zinskurve im Euroraum hat mit einem starken Anstieg bereits auf die Inflationsentwicklung der letzten 1,5 Jahre reagiert. Bei einem Anhalten der aktuellen Inflation ist davon auszugehen, dass das Zinsniveau weiter ansteigt. Dies wirkt sich insbesondere auf die bestehenden Finanzierungen ohne Zinsbindung aus. Die Gesellschaft kann den Risiken frühzeitig begegnen, indem bei Investitionsentscheidungen ein konservativerer Einsatz von Bankdarlehen abgewogen wird. iv) Rechtliche und Compliance-Risiken Im Zusammenhang mit ihrer Geschäftstätigkeit kann Afinum mit verschiedenen Rechtsstreitigkeiten und rechtlichen Verfahren konfrontiert werden. Derzeit bestehen keine Rechtsstreitigkeiten. Insbesondere unterliegt Afinum als KVG regulatorischen Anforderungen und ist daher z.B. Durchsetzungsmaßnahmen ausgesetzt. Durch die Gesellschaft wurden umfassende Prozesse zur Analyse, Verhinderung und Steuerung von Risiken mit Bezug zu Geldwäsche implementiert. So werden insbesondere sowohl die Mittelherkunft als auch die Mittelverwendung durch vorgegebene Prozesse überprüft. Verstöße dagegen könnten sich nachteilig auswirken, insbesondere durch Geldbußen und Rufschädigungen. Afinum hat die Compliance Risiken analysiert und eine entsprechende Aufbau- und Ablauforganisation zur Verhinderung von Regelverstößen geschaffen. c) Gesamteinschätzung zur Chancen- und Risikosituation Hinsichtlich der künftigen Entwicklung der Gesellschaft sind über das normale Maß hinausgehende und mit dem Geschäft verbundene Risiken nicht zu erkennen. Bestandsgefährdende Risiken werden als sehr gering eingeschätzt. Organisatorisch wurden alle sinnvollen und vertretbaren Voraussetzungen geschaffen, um bei möglichen Risikosituationen frühzeitig informiert zu sein und entsprechend handeln zu können. Es ist nicht ausgeschlossen, dass zukünftige Ergebnisse von den heutigen Erwartungen der Geschäftsführung wesentlich abweichen. Insbesondere lassen sich die aktuelle geopolitische Lage und die konjunkturelle Entwicklung nicht verlässlich abschätzen.
1 OECD: OECD Economic Outlook, Zwischenbericht
(Februar 2024)
München, den 12. Juli 2024 AFINUM Management GmbH Dr. Gernot Eisinger, Geschäftsführer Anton Bergmann, Geschäftsführer Dr. Philipp Schülin, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
Handelsrecht Anhang zum 31. Dezember 2023Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der AFINUM Management GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren im Geschäftsjahr 2023 die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB), die für registrierungspflichtige AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften gelten, zu beachten. Am 21. Februar 2024 hat Afinum den Erlaubnisbescheid von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") erhalten und fungiert seither als zugelassene Kapitalverwaltungsgesellschaft. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang (einschließlich Anlagenspiegel, Verbindlichkeitenspiegel). Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind überwiegend in diesem Anhang aufgeführt. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von größenabhängigen Erleichterungen Gebrauch gemacht. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:
Bei vorübergehenden Wertminderungen von Finanzanlagen werden diese zu fortgeführten Anschaffungskosten oder auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Sie wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks werden mit ihren Nominalwerten angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten werden mit den Nennwerten angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Umrechnung der Geschäftsvorfälle in fremder Währung erfolgt mit dem Kurs am Entstehungstag bzw. bei Fremdwährungsforderungen mit dem am Bilanzstichtag geltenden Devisenkassamittelkurs. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind ebenfalls zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet. Aufwendungen und Erträge werden unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung verbucht, wenn sie betrieblich veranlasst bzw. realisiert sind. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Beziehungen zu Tochterunternehmen Im Geschäftsjahr 2023 hielt die Gesellschaft 100% der Kapitalanteile am Tochterunternehmen Afinum Management AG, Zürich/ Schweiz. Die Afinum Management AG hatte aus Basis des vorläufigen Jahresabschlusses zum 31.12.2023 eine Bilanzsumme von 965.693,18 €, ein Eigenkapital von 774.677,92 € und einen Jahresüberschuss von 133.103.15 €. Angaben zur Bilanz Anlagevermögen Zur Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände sowie des Sach- und Finanzanlagevermögens wird auf den Anlagenspiegel verwiesen. Umlaufvermögen Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten im Wesentlichen:
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände haben analog Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestehen keine. Eigenkapital Das Stammkapital von 200.000,00 € (Vj. 200 T€) ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Steuerrückstellungen Die Steuerrückstellungen umfassen die voraussichtlichen körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Verpflichtungen der Gesellschaft in Höhe von 713.584,77 € (Vj. 849 T€). Sonstige Rückstellungen Die Rückstellungen gliedern sich wie folgt:
Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt, Vorjahreswerte in Klammern, Beträge in €:
Wie oben dargestellt bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern i.H.v. 2.631.250,00 € (Vj. 0 €), davon entfallen 2.500.000,00 € (Vj. 0 €) auf im Geschäftsjahr erhaltene Gesellschafterdarlehen und deren Verzinsung i.H.v. 131.250,00 € (Vj. 0 €). Bei den Gesellschafterdarlehen handelt es sich um nachrangige Darlehen, die im Geschäftsjahr 2023 gewährt wurden, um die Kapitalanforderungen einer zugelassenen Kapitalverwaltungsgesellschaft gem. § 25 KAGB bereits im Jahr 2023 einhalten zu können. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind die folgenden Haftungsverhältnisse zu vermerken:
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse werden fast ausschließlich im Inland erzielt und verteilen sich auf folgende Bereiche:
Währungsumrechnung Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erlöse aus Kursdifferenzen von 9.424,61 € (Vj. 9 T€), die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus Kursdifferenzen von 3.894,31 € (Vj. 11 T€). Abschreibungen Im Geschäftsjahr wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen (Vj. 0 €). Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung Erträge von außergewöhnlicher Bedeutung sind nicht vorhanden. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Weiterbelastung von Kosten i.H.v 107.398,28 € (Vj. 1.012 T€) enthalten. Auch die Aufwendungen enthalten weder Positionen von außergewöhnlicher Größenordnung noch außergewöhnlicher Bedeutung. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten unteranderem Raumkosten i.H.v. 400.529,56 € (Vj. 374 T€), Versicherungen i.H.v. 25.325,19 € (Vj. 24 T€), Wartungskosten i.H.v. 84.275,87 € (Vj. 75 T€), Reise- und Fahrzeugkosten i.H.v. 266.453,09 € (Vj. 220 T€) und Weiterbelastungen von Kosten der Tochtergesellschaft AFINUM Management AG aus der Schweiz i.H.v. 2.169.641,26 € (Vj. 1.897 T€), Beratungshonorare i.H.v. 245.664,39 € (Vj. 249 T€). Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen folgende, nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind:
Im Vorjahr beliefen sich die kurzfristigen sonstigen finanziellen Verpflichtungen (bis 1 Jahr) auf 427 T€ und die mittelfristigen sonstigen finanziellen Verpflichtungen (1 bis 5 Jahre) auf 1.029 T€. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 19. Honorar für den Abschlussprüfer Das Honorar der KPMG AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beträgt für das Geschäftsjahr 2023 35.000,00 € (Vj. 53 T€ Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft). Ausschüttungsgesperrte Beträge Nach § 268 Abs. 8 HGB ist der Betrag der aktiven latenten Steuern, der die passiven latenten Steuern übersteigt von der Ausschüttung gesperrt. Da keine latenten Steuern bestehen existiert kein ausschüttungsgesperrter Betrag. Organe Neben dem Geschäftsführer Dr. Gernot Eisinger sind seit dem 01.02.2023 noch Anton Bergmann und Dr. Philipp Schülin als Geschäftsführer bestellt. Mitglieder der Geschäftsführung waren zum Bilanzstichtag 31.12.2023 die folgenden Personen:
Herr Dr. Thomas Bühler ist als Geschäftsführer zum 31.03.2024 ausgeschieden und zum 01.04.2024 als Vorsitzender des Aufsichtsrats berufen worden. Hinsichtlich der Bezüge der Organmitglieder verzichtet die Gesellschaft in Ausübung des Wahlrechts gemäß § 286 Abs. 4 HGB auf die Angaben, da nur drei Mitglieder der Geschäftsführung zum Bilanzstichtag Bezüge von der Gesellschaft erhielten. Die Geschäftsführer Herr Dr. Bühler, Herr Dr. Eisinger und Herr Bergmann waren im Geschäftsjahr 2023 als Geschäftsführer bei der Afinum Management GmbH angestellt und haben ihre Geschäftsführervergütung von der Gesellschaft bezogen. Herr Dr. Schülin ist nicht bei der Afinum Management GmbH angestellt und bezieht auch kein Gehalt von der Gesellschaft. Herr Dr. Schülin ist bei der Afinum Management AG, Schweiz angestellt. Verbundene Unternehmen Die Gesellschaft hält 100% an der AFINUM Management AG, Zürich. Das Eigenkapital der AFINUM Management AG betrug 588.008,85 CHF am 31.12.2022 (Vj. 434 TCHF), der Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2022 betrug 154.123,36 CHF (Vj. 118 TCHF). Der Umrechnungskurs EUR - CHF gem. §256a HGB betrug zum 31.12.2022 0,9847 (Quelle: www.ecb.europa.eu). Vorschlag für die ErgebnisverwendungDer Jahresüberschuss per 31.12.2023 beläuft sich auf 1.623.147,60 €. Der Bilanzgewinn i.H.v. 2.191.460,33 € soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Unterschrift der Geschäftsführung
München, den 12. Juli 2024 Dr. Gernot Eisinger Anton Bergmann Dr. Philipp Schülin Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2023
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die AFINUM Management GmbH, München Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der AFINUM Management GmbH, München, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der AFINUM Management GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 45a Abs. 1 KAGB i. V. m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 45a Abs. 1 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der Geschäftsführung für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist die Geschäftsführung verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Geschäftsführung dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 45a Abs. 1 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 15. Juli 2024 KPMG
AG
Griesbeck, Wirtschaftsprüfer Wahls, Wirtschaftsprüfer |
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