PEV GmbHLiquidiert

75173 Pforzheim, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 505114
Eingetragen
30.7.2001
Branche
Herstellung von handgeführten Werkzeugen mit MotorantriebBau von Industrieanlagen, außer GebäudenHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Gegenstand
Die industrielle Herstellung, insbesondere Planung, Entwicklung und Konzeption als Generalunternehmer, wobei handwerkliche Tätigkeiten durch Dritte ausgeführt werden. Zum Gegenstand gehört insbesondere die Erbringung von Dienstleistungen und Facility-Management.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

PEV GmbH

Pforzheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 563,00 1.088,00
I. Sachanlagen 563,00 1.088,00
B. Umlaufvermögen 58.112,82 63.031,73
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 57.327,03 61.355,06
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 785,79 1.676,67
Bilanzsumme, Summe Aktiva 58.675,82 64.119,73

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 45.103,57 52.064,05
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 27.064,05 23.169,76
III. Jahresfehlbetrag 6.960,48 -3.894,29
B. Rückstellungen 1.200,00 1.700,72
C. Verbindlichkeiten 12.372,25 10.354,96
Bilanzsumme, Summe Passiva 58.675,82 64.119,73

Anhang


  I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Firma PEV GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches gemäß den §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Normen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB). Die handelsrechtlichen Bestimmungen in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BILMOG) wurden erstmalig angewendet. Die Vorjahresvergleichszahlen wurden auf Grundlage des Wahlrechts gemäß Artikel 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Firma PEV GmbH weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Der Jahresabschluss umfasst neben der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung auch den nach § 264 Abs. 1 S. 1 HGB zu erstellenden Anhang. Ein Lagebericht war gemäß § 264 Abs. 1 HGB nicht zu erstellen.

Die Aufstellung der Bilanz erfolgte nach den Gliederungsvorschriften des § 266 HGB unter Inanspruchnahme der größenabhängigen Erleichterung nach § 266 Abs. 1 S. 3 HGB. Die Davon-Vermerke der Bilanz wurden aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit in den Anhang übernommen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren in Staffelform gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den Erleichterungen und Schutzklauseln gemäß §§ 274 a, 276, 286 und 288 HGB teilweise Gebrauch gemacht. Für die Offenlegung des Jahresabschlusses wird von den Schutzklauseln gemäß §§ 325 und 326 HGB, soweit anwendbar, Gebrauch gemacht.


II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung erfolgte grundsätzlich unter Zugrundelegung der Fortführung des Unternehmens.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.

Die Anschaffungs- und Herstellungskosten beweglicher Gegenstände des Anlagevermögens mit Beträgen im Einzelfall von bis zu Euro 150,00 wurden, wie im Vorjahr, sofort als Aufwand erfasst.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Euro 150,01bis Euro 410,00 wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen wurden für die voraussichtlichen und noch nicht veranlagten Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuerverpflichtungen gebildet.

Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.


III. Angaben zur Bilanz

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.

Verbindlichkeiten

Zum Bilanzstichtag bestehen Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter/den Gesellschaftern in Höhe von Euro 5.301,12 (Vorjahr: TEuro 0,0).

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betragen insgesamt Euro 0,00 (Vorjahr: TEuro 0,0).

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr betragen insgesamt Euro 12.372,25 (Vorjahr: TEuro 10,3).

Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB.

IV. Sonstige Pflichtangaben

Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Astrid Ute Weiss, Geschäftsführerin  


Pforzheim, im Dezember 2011
 
gez. Ute Astrid Weiss
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.12.2011 festgestellt.

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