KONART
GmbH
Höchstadt a.d.Aisch
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2,00 |
375,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.098.768,12 |
1.015.662,07 |
| davon
Forderungen an Gesellschafter |
1.521,58 |
1.297,08 |
| Aktiva |
1.098.770,12 |
1.016.037,07 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
255.151,02 |
282.329,96 |
| B.
Rückstellungen |
28.531,20 |
34.112,15 |
| C.
Verbindlichkeiten |
815.087,90 |
699.594,96 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
364.106,53 |
280.671,17 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
450.981,37 |
418.923,79 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
363.849,47 |
258.807,84 |
| Summe
Passiva |
1.098.770,12 |
1.016.037,07 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches, wie sie am 25. Mai 2009 verkündet
wurden, aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und
bei der Offenlegung wurden in Anspruch genommen.
Im Einzelnen wurden folgende Grundsätze und
Methoden berücksichtigt:
Gliederungsgrundsätze
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den gesetzlichen Erfordernissen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Eine Mitzugehörigkeit von
Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen
Posten der Bilanz bestand nicht.
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungs-abgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben worden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB
und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften
des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S.
von § 251 HGB lagen nicht vor.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Angaben zur Bewertung einzelner Positionen:
Immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sowie Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bewertet und sofern sie der Abnutzung
unterliegen, entsprechend der voraussichtlichen
Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.
Im Vorratsvermögen sind (sofern gegeben) die in
Ausführung befindlichen Aufträge aktiviert.
Der Ansatz erfolgt aufgrund der Bewertung der
Geschäftsführung.
Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung bewertet. Sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt
Erläuterungen zu einzelnen Positionen der Bilanz
und der Gewinn- und Verlustrechnung
Hinsichtlich der Entwicklung und Gliederung des
Anlagevermögens sowie hinsichtlich des Gesamtbetrags
sowie hinsichtlich Aufgliederung und Besicherung der
Verbindlichkeiten, sowie der Angaben über die Laufzeit
der Verbindlichkeiten werden die
größenabhängigen Erleichterungen des §
288 HGB in Anspruch genommen.
Die Forderungen gegen Gesellschafter betrugen €
1.521,58(VJ. € 1.297,08).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betrugen € 363.849,47(VJ. € 258.796,80).
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz ausgewiesen sind und keine
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB darstellen,
lagen nicht vor.
Sonstige Angaben
Als einzelvertretungsberechtigter
Geschäftsführer war im Geschäftsjahr 2023
bestellt:
Herr Roland Fliedner, Kaufmann, Höchstadt
Herr Sergiu-Catalin Chirita, Kaufmann, Pitesti,
Rumänien
Herr Alin-Constantin Dumitrescu, Kaufmann,
Röttenbach
Ein Lagebericht wurde nicht erstellt. Es wurde die
Befreiungsvorschrift des § 264 I S. 4 HGB in Anspruch
genommen.·
sonstige Berichtsbestandteile
Höchstadt, den 17.02.2025
Roland Fliedner, Höchstadt
Sergiu-Catalin Chirita, Pitesti, Rumänien
Alin-Constantin Dumitrescu, Röttenbach
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.02.2025
festgestellt.
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