VR
Garten-Service GmbH
Recklinghausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2020
EUR |
30.6.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
135.587,82 |
163.816,82 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
239,00 |
1.196,00 |
| II.
Sachanlagen |
135.348,82 |
162.620,82 |
| B.
Umlaufvermögen |
223.646,47 |
304.981,68 |
| I.
Vorräte |
76.370,40 |
93.088,86 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
130.505,90 |
203.713,90 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
16.770,17 |
8.178,92 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
12.222,32 |
4.070,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
192.146,18 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
563.602,79 |
472.868,50 |
Passiva
|
|
30.6.2020
EUR |
30.6.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
37.649,05 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
11.649,05 |
11.042,34 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
229.795,23 |
-606,71 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
192.146,18 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
210.084,00 |
256.997,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
353.518,79 |
178.222,45 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
353.518,79 |
178.222,45 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
563.602,79 |
472.868,50 |
Anhang
Allgemeine Hinweise
Die VR Garten-Service GmbH hat ihren Sitz in
Recklinghausen und ist eingetragen in das Handelsregister
beim Amtsgericht Recklinghausen (HRB 2720).
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG).
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach
§§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie
nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Für das
Geschäftsjahr 2019/2020 gelten die Vorschriften
für kleine Kapitalgesellschaften.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das
Gliederungsschema des Gesamtkostenverfahrens
gemäß § 275 Abs. 2 HGB angewandt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der
Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um
planmäßige, lineare Abschreibungen vermindert.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die
Abschreibungen auf Zugänge des
Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich
zeitanteilig. Zugänge von Geringwertigen
Wirtschaftsgütern werden ab dem 01.01.2008 im
Wesentlichen in einen Sammelposten eingestellt und
entsprechend den steuerlichen Vorschriften über eine
Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben. Aufgrund der
Geringfügigkeit der hiervon betroffenen Positionen
wurde diese Vorgehensweise in der Handelsbilanz zum
30.06.2020 beibehalten. Die Entwicklung der einzelnen
Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der
Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel
dargestellt.
Die
Vorräte werden zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten
angesetzt.
Die Bestände an
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu
durchschnittlichen Einstandspreisen oder zu niedrigeren
Tagespreisen am Bilanzstichtag aktiviert.
Die
unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu
Herstellungskosten bewertet, die auf der aktuellen
Betriebsabrechnung beruhen. Neben den direkt zurechenbaren
Materialeinzelkosten und Fertigungslöhnen werden die
Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der
Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des
Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch
die Fertigung veranlasst ist, berücksichtigt. In allen
Fällen erfolgte die verlustfreie Bewertung. Alle
erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus
überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter
Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten
ergeben, sind, sofern notwendig, durch angemessene
Abwertungen berücksichtigt.
Die
Forderungen und
sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
angesetzt und haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Als
aktive
Rechnungsabgrenzungsposten sind die Vorauszahlungen
für künftige Zeiträume zeitanteilig
abgegrenzt.
Von dem Wahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB
hinsichtlich des Ansatzes von
aktiven
latenten
Steuern auf Abweichungen zwischen der Handelsbilanz
und der Steuerbilanz sowie auf steuerliche
Verlustvorträge wurde Gebrauch gemacht.
Die Bewertung der
Pensionsverpflichtungen erfolgte nach den
anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik
mittels der sog. 'Projected-Unit-Credit-Methode'
(PUC-Methode). Der Rückstellungsbetrag
gemäß der PUC-Methode ist definiert als der
versicherungsmathematische Barwert der
Pensionsverpflichtungen, der von den Mitarbeitern bis zu
diesem Zeitpunkt gemäß Rentenformel und
Unverfallbarkeitsregelung aufgrund ihrer in der
Vergangenheit abgeleisteten Dienstzeiten verdient worden
ist.
Der Rückstellungsbetrag wurde unter Einbeziehung
von Trendannahmen hinsichtlich des zukünftigen
Gehalts- bzw. Rentenniveaus ermittelt. Als biometrische
Rechnungsgrundlagen wurden die 'Richttafeln 2018 G' von
Klaus Heubeck verwendet. Für die Abzinsung wurde
pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren
unterstellt und dafür der von der Deutschen Bundesbank
auf den Bilanzstichtag ermittelte Marktzinssatz der
vergangenen zehn Jahre von 2,94 % zugrunde gelegt. Folgende
weitere Annahmen liegen der Bewertung zugrunde:
| Rechnungszinssatz |
p.a.: 2,51 % |
(Vj.: 2,94 %) |
| Rententrend |
p.a.: 0,5 % |
(Vj.: 0,5 %) |
Als Finanzierungsendalter wurden die nach dem
RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz 2007
frühestmöglichen Rentenbeginnalter angesetzt.
Aus der Abzinsung der Rückstellungen mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre
ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 9.773,00 EUR
(Vorjahr 11.353,00 EUR). Dieser Betrag ist für die
Ausschüttung gesperrt.
Die
sonstigen
Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung bemessen.
Die
Rückstellungen und
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Sonstige Angaben
Es existieren keine Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind
gesichert durch eine Grundschuld in Höhe von
1.278.000,00 EUR (2.500.000,00 DEM).
Es bestehen die branchenüblichen
Eigentumsvorbehalte.
Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter im
Geschäftsjahr betrug 69 Mitarbeiter.
Von den Vereinfachungsregeln des § 286 Abs. 4
HGB (Geschäftsführerbezüge), § 286 Abs.
2 HGB (Aufgliederung der Umsatzerlöse) und § 285
Nr. 3 a (sonstige finanzielle Verpflichtungen) i. V. m.
§ 288 Abs. 1 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Ergebnisverwendungsvorschlag
Der Geschäftsführer schlägt vor, den
sich aus dem Gewinnvortrag in Höhe von 11.649,05 EUR
und dem Jahresfehlbetrag in Höhe von -229.795,23 EUR
ergebenden Bilanzverlust in Höhe von -218.146,18 EUR
auf neue Rechnung vorzutragen.
Geschäftsführung
Geschäftsführer im Geschäftsjahr war
der Kaufmann Volker Verheyen.
Recklinghausen, den 10. Dezember 2020
der Geschäftsführer
gez. Volker Verheyen
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.12.2020 festgestellt.
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