J. Rücker GmbHLiquidiert

41239 Mönchengladbach, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Moenchengladbach HRB 4515
Eingetragen
17.6.2003
Branche
Ingenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungGas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und KlimainstallationWärme- und Kältehandel
Gegenstand
Die Durchführung sämtlicher Tätigkeiten im Bereich Sanitär- und Heiztechnik.

Historie

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Management

NameRolle
Joachim Rücker
seit 5.7.2022
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

J. Rücker GmbH

Mönchengladbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 12.720,00
I. Sachanlagen 12.720,00
B. Umlaufvermögen 98.117,47
I. Vorräte 42.160,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 33.720,76
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 22.236,71
Bilanzsumme, Summe Aktiva 110.837,47

Passiva

31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 63.756,21
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -564,59
2. eingefordertes Kapital 25.000,00
II. Gewinnvortrag 14.676,38
III. Jahresüberschuss 24.079,83
B. Rückstellungen 24.092,50
C. Verbindlichkeiten 22.988,76
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 22.988,76
Bilanzsumme, Summe Passiva 110.837,47

Anhang


der


J. Rücker GmbH, Mönchengladbach


I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 




Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde nach dem Dritten Buch des HGB und unter Beachtung der einschlägigen Regelungen des GmbHG aufgestellt. 




Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 HGB auf. 




Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.  




Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB weitestgehend in Anspruch. 



Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 




Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt. 




Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Wesentlichen und soweit zulässig an den ertragsteuerlichen Vorschriften ausgerichtet; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen. 




Die auf den Vorjahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind unverändert beibehalten worden. 




Aufwendungen und Erträge sind periodengerecht abgegrenzt. Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmens-fortführung (Going-Concern) aufgestellt. 






II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 



Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts, das sogenannte Bilanzierungs-modernisierungsgesetz (im nachfolgenden "BilMoG"), ist in Bezug auf Ansatz- und Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 der Gesellschaft anzuwenden (Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB). Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung (Art. 66 Abs. 3 Satz 6 EGHGB) wurde kein Gebrauch gemacht. 




Die Erstanwendung des BilMoG führte nicht zu einer Erweiterung des Gliederungsschemas unserer Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung. Ebenso wenig resultierte aus der Erstanwendung eine Bewertungs- und Ausweisänderungen von Bilanzposten des Vorjahres. 




Bezüglich der Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 nicht mehr von der Erleichterungsvorschrift des § 276 Satz 1 Gebrauch gemacht. Entsprechend beginnt die Gewinn-  und Verlustrechnung nicht mehr mit dem Rohergebnis. Stattdessen werden die Posten Umsatzerlöse, sonstige betriebliche Erträge und Materialaufwand gesondert ausgewiesen. Die Vorjahresvergleichszahlen wurden für Zwecke der Vergleichbarkeit entsprechend angepasst. 



Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu den Anschaffungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen angesetzt.
Der Ansatz des Sachanlagevermögens wurde zu Anschaffungs- und Herstellungskosten vorgenommen. Soweit erforderlich, wurde auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige lineare Abschreibungen auf der Grundlage steuerlich anerkannter Höchstbeträge vermindert. 




Bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Netto-Anschaffungskosen von bis zu € 150,00 werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgesetzt; der bestandsmäßige Abgang erfolgt fiktiv im Jahr des Zugangs. 




Bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Netto-Anschaffungskosten von € 150,00 bis € 1.000,00 werden im Jahr der Anschaffung in einem Sammelposten in analoger Anwendung von § 6 Abs. 2a EStG eingestellt und über einen Zeitraum von 5 Jahren planmäßig abgeschrieben, wobei der physische  Anhang nicht berücksichtigt wird. 




Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips. 




Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Lediglich bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Ausfallrisiken durch angemessene Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. 




Die flüssigen Mittel sind zu Nennwerten am Bilanzstichtag bilanziert. 




Die aktiven Rechnungsabgrenzungskosten beinhalten Ausgaben, soweit diese auf Leistungen für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag entfallen. Diese Ausgaben werden über die betreffenden Zeiträume abgegrenzt. 




Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet. Eine Abzinsung von Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr musste nicht vorgenommen werden, weil keine solchen Rückstellungen in wesentlicher Höhe bestanden. 




Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bzw. bei erhaltenen Anzahlungen in Höhe des erhaltenen Nennwertes bilanziert. 




Im Rahmen der Fremdwährungsumrechnung werden Geschäftsvorfälle in fremder Währung grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Kurzfristige Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Langfristige Forderungen oder Verbindlichkeiten bestanden zum Stichtag nicht. 

   






III. Angaben zur Bilanz 




Gliederung und Entwicklung des Anlagevermögens
( Anlagenspiegel) haben wir zu unseren Akten genommen. 






Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben unverändert zum Vorjahr sämtlich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.    




Das gezeichnete Kapital beträgt € 25.564,59.



Alleingesellschafter ist der Kaufmann Joachim Rücker, Mönchengladbach. 




Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Urlaubsansprüche,Berufsgenossenschaftsbeiträge, Kfz-Versicherungsbeiträge, nachlaufende Kosten, Instandsetzungs-aufwendungen i.S. von § 249 HGB, Jahresabschlusskosten und Aufbewahrungs- sowie Gewährleistungsaufwendungen. 





sonstige Berichtsbestandteile

Geschäftsführer

 
Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer ist der Gas- und Wasserinstallateur Joachim Rücker, Mönchengladbach


Mönchengladbach 11 April 2012,

 
  Gez. Joachim Rücker


Angaben zur Feststellung: 

Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt. 


sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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