J.
Rücker GmbH
Mönchengladbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
12.720,00 |
| I.
Sachanlagen |
12.720,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
98.117,47 |
| I.
Vorräte |
42.160,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
33.720,76 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
22.236,71 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
110.837,47 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
63.756,21 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-564,59 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
14.676,38 |
| III.
Jahresüberschuss |
24.079,83 |
| B.
Rückstellungen |
24.092,50 |
| C.
Verbindlichkeiten |
22.988,76 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
22.988,76 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
110.837,47 |
Anhang
der
J. Rücker GmbH, Mönchengladbach
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde nach
dem Dritten Buch des HGB und unter Beachtung der
einschlägigen Regelungen des GmbHG aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 HGB auf.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB gewählt.
Die Gesellschaft nimmt die
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 274a und 288 Abs. 1 HGB weitestgehend in
Anspruch.
Geschäftsjahr
ist das Kalenderjahr.
Im Interesse einer besseren Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die
Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend im Anhang
aufgeführt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im
Wesentlichen und soweit zulässig an den
ertragsteuerlichen Vorschriften ausgerichtet;
handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.
Die auf den Vorjahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind unverändert beibehalten
worden.
Aufwendungen und Erträge sind periodengerecht
abgegrenzt. Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der
Unternehmens-fortführung (Going-Concern) aufgestellt.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das am 29. Mai 2009 in Kraft
getretene Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts, das
sogenannte Bilanzierungs-modernisierungsgesetz (im
nachfolgenden "BilMoG"), ist in Bezug auf Ansatz- und
Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss
für das Geschäftsjahr 2010 der Gesellschaft
anzuwenden (Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB). Von der
Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung (Art. 66 Abs.
3 Satz 6 EGHGB) wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Erstanwendung des BilMoG führte nicht zu
einer Erweiterung des Gliederungsschemas unserer Bilanz
oder der Gewinn- und Verlustrechnung. Ebenso wenig
resultierte aus der Erstanwendung eine Bewertungs- und
Ausweisänderungen von Bilanzposten des Vorjahres.
Bezüglich der Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde für den Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2010 nicht mehr von der Erleichterungsvorschrift
des § 276 Satz 1 Gebrauch gemacht. Entsprechend
beginnt die Gewinn- und Verlustrechnung nicht mehr
mit dem Rohergebnis. Stattdessen werden die Posten
Umsatzerlöse, sonstige betriebliche Erträge und
Materialaufwand gesondert ausgewiesen. Die
Vorjahresvergleichszahlen wurden für Zwecke der
Vergleichbarkeit entsprechend angepasst.
Immaterielle Vermögensgegenstände wurden
zu den Anschaffungskosten vermindert um
planmäßige lineare Abschreibungen angesetzt.
Der Ansatz des
Sachanlagevermögens wurde zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten vorgenommen. Soweit erforderlich, wurde
auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die
Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens
wurden nach Maßgabe der voraussichtlichen
Nutzungsdauer um planmäßige lineare
Abschreibungen auf der Grundlage steuerlich anerkannter
Höchstbeträge vermindert.
Bewegliche Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens mit Netto-Anschaffungskosen von bis zu
€ 150,00 werden im Jahr der Anschaffung in voller
Höhe abgesetzt; der bestandsmäßige Abgang
erfolgt fiktiv im Jahr des Zugangs.
Bewegliche Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens mit Netto-Anschaffungskosten von
€ 150,00 bis € 1.000,00 werden im Jahr der
Anschaffung in einem Sammelposten in analoger Anwendung von
§ 6 Abs. 2a EStG eingestellt und über einen
Zeitraum von 5 Jahren planmäßig abgeschrieben,
wobei der physische Anhang nicht berücksichtigt
wird.
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu
Anschaffungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips.
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die
sonstigen Vermögensgegenstände sind
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Lediglich
bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
erkennbare Ausfallrisiken durch angemessene
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Die
flüssigen Mittel sind zu Nennwerten am
Bilanzstichtag bilanziert.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungskosten beinhalten
Ausgaben, soweit diese auf Leistungen für eine
bestimmte Zeit nach dem Stichtag entfallen. Diese Ausgaben
werden über die betreffenden Zeiträume
abgegrenzt.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und
wurden in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags gebildet. Eine Abzinsung von
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr musste nicht vorgenommen werden, weil keine
solchen Rückstellungen in wesentlicher Höhe
bestanden.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag bzw. bei erhaltenen Anzahlungen in
Höhe des erhaltenen Nennwertes bilanziert.
Im Rahmen der
Fremdwährungsumrechnung werden
Geschäftsvorfälle in fremder Währung
grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt
der Erstverbuchung erfasst. Kurzfristige
Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden
zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
Langfristige Forderungen oder Verbindlichkeiten bestanden
zum Stichtag nicht.
III. Angaben zur
Bilanz
Gliederung und Entwicklung des Anlagevermögens
(
Anlagenspiegel) haben wir zu unseren Akten genommen.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben unverändert
zum Vorjahr sämtlich eine Restlaufzeit von unter einem
Jahr.
Das
gezeichnete Kapital beträgt €
25.564,59.
Alleingesellschafter ist der Kaufmann Joachim
Rücker, Mönchengladbach.
Die
sonstigen Rückstellungen betreffen im
Wesentlichen
Urlaubsansprüche,Berufsgenossenschaftsbeiträge,
Kfz-Versicherungsbeiträge, nachlaufende Kosten,
Instandsetzungs-aufwendungen i.S. von § 249 HGB,
Jahresabschlusskosten und Aufbewahrungs- sowie
Gewährleistungsaufwendungen.
sonstige Berichtsbestandteile
Geschäftsführer
Alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer ist der Gas- und
Wasserinstallateur Joachim Rücker,
Mönchengladbach
Mönchengladbach 11 April 2012,
Gez. Joachim Rücker
Angaben zur Feststellung:
Der
Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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