Stammdaten

Register
Amtsgericht Darmstadt HRB 40772
Vorher
BVE Busverkehr Egner Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Eingetragen
15.1.1993
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Gegenstand geändert, nun: Durchführung, Erfüllung und Sicherstellung von Pensionszusagen/Betriebsrenten

Historie

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Management

NameRolle
Bernhard Egner
seit 6.11.2006
Geschäftsführer
Edith Egner
seit 6.11.2006
Prokura

Gesellschafter
Beta

Keine Daten verfügbar

Konzern- und Jahresabschlüsse

"BVE Busverkehr Egner Gesellschaft mit beschränkter Haftung"

Wald-Michelbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
T-Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

2.541,00

3

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

23.615,60

15

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

308.354,69

260

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

87.574,33

128

C. Rechnungsabgrenzungsposten

1.460,00

2

Summe Aktiva

423.545,62

408



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
T-Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

100.000,00

100

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag

42.894,79

17

V. Jahresüberschuss

6.070,21

26

B. Rückstellungen

183.310,14

146

C. Verbindlichkeiten

91.270,48

119

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

423.545,62

408

ANHANG

A.I. Vorbemerkungen

Bei der BVE BUSVERKEHR EGNER GmbH handelt es sich nach den handelsrechtlichen Vorschriften um eine kleine Kapitalgesellschaft.

Der Jahresabschluss der BVE BUSVERKEHR EGNER GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Mit Umstellung auf das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 29. Mai 2009 (BilMoG) ergeben sich bei der BVE Busverkehr Egner GmbH Änderungen hinsichtlich des Bewertungsansatzes und des Ausweises der Pensionsrückstellung zu den steuerlichen Vorschriften.

Gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Abs. 2 HGB n.F. ist die Pensionsverpflichtung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag zu bewerten.

Ferner ist die Altersvorsorgeverpflichtung mit dem Zeitwert des sogen. Deckungsvermögen gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB n.F. zu verrechnen (Verrechnungspflicht).

Bei der Bestimmung des Erfüllungsbetrags wurde ein Rechnungszins in Höhe von 3,2100 % p.a. zugrunde gelegt.

A.I.I. Rechtliche Verhältnisse

Die Gesellschaft entstand durch notariellen Vertrag vom 03. Dezember 1992 und durch Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichtes am 19. Januar 1993; die Gesellschaft hat ihre Tätigkeit zum 01. Januar 1993 aufgenommen.

Der Gegenstand der Gesellschaft ist der Personentransport sowie der Linien- und Reisebusverkehr.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in 69483 Unter-Schönmattenwag/Wald-Michelbach, Kirchstraße 2 .

Das Wirtschaftsjahr der Gesellschaft entspricht dem Kalenderjahr.

Zum Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Bernhard Egner bestellt. Er vertritt die Gesellschaft allein und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB ( Selbstkontrahierungsverbot ) befreit.

Herr Bernhard Egner ist alleiniger Gesellschafter.

Das Stammkapital beträgt € 100.000,--.

A.I.II. Steuerliche Verhältnisse

Die Gesellschaft wird beim Finanzamt Bensheim unter der Steuernummer 005 229 50174 geführt.

Mit Herrn Bernhard Egner (Besitzunternehmen) besteht ein steuerliches Betriebsaufspaltungsverhältnis. Die wesentlichen Betriebsgrundlagen werden von Herrn Bernhard Egner angemietet (sachliche Verflechtung). Auch die Voraussetzungen der personellen Verfechtung sind erfüllt.

A.II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten, die planmäßig linear über die jeweils zu erwartende betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben wurden.

Die Vorräte wurden unter dem Grundsatz der Einzelbewertung zu Einstandspreisen am Bilanzstichtag bewertet.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden zum Nominalwert bilanziert. Es wurden keine Einzel- und Pauschalwertberichtigungen gebildet.

Die liquiden Mittel setzen sich aus dem Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten zusammen.

Der Rechnungsabgrenzungsposten besteht aus einer periodengerechten Verteilung der Betriebsversicherungen.

Für die ungewissen Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurde eine Pensionsrückstellung auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen gebildet.

Die Pensionsverpflichtung wurde mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt und mit der Rückdeckungsversicherung, die zu dem Deckungsvermögen gehört, verrechnet.

Der im Zeitwert enthaltene Ertrag aus der verpfändeten Rückdeckungsversicherung (Deckungsvermögen) wurde handelsrechtlich mit den Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsverpflichtung saldiert.

Gemäß der Gesetzesänderung des § 253 Abs. 2 HGB wurde die Rückstellung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren in Höhe von 3,2100 % berechnet. Der Unterschiedsbetrag, der sich aus der Differenz zwischen der Rückstellung mit dem 10-Jahresdurchschnittszinssatz und dem 7-Jahresdurchschnittszinssatz von 2,3200 % ergibt, beträgt € 38.686,00.

Er unterliegt der Ausschüttungssperre.

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihren Rückzahlungsbeträgen angesetzt.

Es besteht eine Darlehensforderung gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von TEUR 32.5.

Die Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von TEUR 1 (i.Vj. TEUR 1), Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter von TEUR 0,00 (i.Vj. TEUR 37,5) und sonstige Verbindlichkeiten von TEUR 90 (i.Vj. TEUR 81) aus. Letztere haben insgesamt eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

 

Wald-Michelbach, den 26. Juni 2019

gez. Bernhard Egner

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 26. Juni 2019

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