Sophia's
GmbH
Schenefeld/Krs. Pinneberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.026,50 |
1.246,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.024,00 |
1.244,00 |
| II.
Sachanlagen |
2,50 |
2,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.371,23 |
2.850,26 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
468,71 |
415,06 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.902,52 |
2.435,20 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
1.605,12 |
306,09 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
5.002,85 |
4.402,85 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
26.605,12 |
25.306,09 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
1.605,12 |
306,09 |
| B.
Rückstellungen |
1.200,00 |
600,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.802,85 |
3.802,85 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
5.002,85 |
4.402,85 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im
Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss der Firma wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung
des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und des
GmbH-Gesetzes aufgestellt. Eine Anpassung der
Vorjahresbeträge wurde nicht vorgenommen, da keine
Abweichungen vorhanden waren.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte gemäß
§ 266 HGB.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Aufbau und Gliederung der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung entsprechen dem Vorjahr. Aufgrund des
BilMoG musste keine Anpassungsbilanz zum 01.01.2010
erstellt werden.
II. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung
der handelsrechtlichen Ausweis- und Bewertungsvorschriften
erstellt. Auf die Aufstellung einer gesonderten
Steuerbilanz wurde verzichtet, da keine zwingenden
Abweichungen zur Handelsbilanz vorliegen.
Die Zugänge zum Sachanlagevermögen sind zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.
Die nach § 253 Abs. 2 HGB notwendigen
Abschreibungen wurden vorgenommen. Den
planmäßigen Abschreibungen lagen die in den
steuerlichen Abschreibungstabellen vorgegebenen
Nutzungsdauern zugrunde, da keine Abweichungen
gegenüber den betrieblichen Nutzungsdauern
festgestellt wurden.
Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden bis
einschließlich 2007 im Jahr des Zugangs in voller
Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt. Für die
Neuzugänge ab 2008 bis 2009 erfolgte die Bildung eines
Sammelpostens gem. § 6 Abs. 2a EStG, der über
fünf Jahre abgeschrieben wird (Poolabschreibung).
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert unter
Berücksichtigung des erkennbaren Ausfallrisikos
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verbindlichkeiten angemessen.
Rückstellungen, die gemäß § 253
Abs. 2 HGB abzuzinsen wären, lagen nicht vor.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Angaben zu den Positionen der Bilanz
Forderungen mit einer Restlaufzeit von über
einem Jahr bestehen nicht.
Von den Verbindlichkeiten haben € 3.802,85 eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen
Sicherheit betragen € 0,00.
Die Verbindlichkeiten aus Steuern betragen €
0,00.
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen
Verbindlichkeiten in Höhe von € 345,63.
IV. Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurde die Geschäftsführung durch Frau Sophia
Quensell wahrgenommen.
Die Gesellschaft beschäftigt neben der
Gesellschafter-Geschäftsführerin keine weiteren
Mitarbeiter.
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Es bestanden keine finanziellen Verpflichtungen von
Bedeutung.
Schenefeld, im September 2011
gez. Sophia Quensell
-Geschäftsführerin-
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.10.2011 festgestellt.
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