Stadtwerke Wunstorf Verwaltungs-GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Henning, Dipl.-Ing. Radant seit 6.10.2023 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Meersolarenergie GmbHWunstorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 21.08.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023
Anhang für das Rumpfgeschäftsjahr 2023 der Meersolarenergie GmbH WunstorfA. Allgemeine Hinweise Das Unternehmen ist beim Amtsgericht Hannover unter HRB 226069 eingetragen. Die Gesellschaft wurde im August 2023 gegründet; es handelte sich somit um ein Rumpfgeschäftsjahr. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gem. den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 2 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben wir "davon - Vermerke" zu Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung in den Anhang aufgenommen. Aus dem gleichen Grunde wurden die Angaben zu Haftungsverhältnissen (§ 251 HGB i. V. mit § 268 Abs. 7 HGB) sowie die Angaben zur Mitzugehörigkeit (§ 265 Abs. 3 HGB) zu anderen Posten der Bilanz ebenfalls im Anhang gemacht. B. Angaben zu Bilanzierung und Bewertung Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die den planmäßigen Abschreibungen zugrunde liegenden Nutzungsdauern sind in Anlehnung an die in den steuerlichen Abschreibungstabellen vorgegebenen Nutzungsdauern festgesetzt worden. Zugänge ab 2008 werden bis zu einem Einzelanschaffungswert von € 250,00 sofort abgeschrieben. Bei Anschaffungskosten von über € 250,00 und bis € 1.000,00 wird ein Sammelposten gebildet, der gleichmäßig über 5 Jahre abgeschrieben wird. Alle Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert ausgewiesen. Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Die Kapitalanteile und Rücklagen sind zum Nennbetrag angesetzt. Diese entsprechen dem Gesellschaftsvertrag und der Eintragung in das Handelsregister. Bei den sonstigen Rückstellungen sind alle ungewissen Verbindlichkeiten und sonstigen erkennbaren Risiken mit dem Erfüllungsbetrag berücksichtigt. Soweit in den sonstigen Rückstellungen enthaltene Beträge eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben, sind diese unter Berücksichtigung zu erwartender Kosten- und Preissteigerungen bewertet und unter Heranziehung des durchschnittlichen Marktzinssatzes der letzten sieben Jahre gemäß § 253 Abs. 2 HGB auf den Bilanzstichtag abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. C. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens geht aus dem Anlagenspiegel hervor. Die Forderungen gegen Gesellschafter sowie die sonstigen Vermögensgegenstände haben sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Das gezeichnete Kapital ist voll eingezahlt und beträgt T€ 25. Die sonstigen Rückstellungen betreffen ausstehende Kosten für Jahresabschluss- und Vertragsprüfung sowie die Betriebsführung. Für die Verbindlichkeiten bestehen folgende Restlaufzeiten:
D. Sonstige Pflichtangaben Im Durchschnitt des Geschäftsjahres waren folgende Mitarbeiter beschäftigt:
Als Geschäftsführer ist bestellt:
Ein Aufsichtsrat existiert nicht. Die Aufsichtspflichten werden von der Gesellschafterversammlung wahrgenommen. Die Aufwendungen nach § 285 Nr. 17 HGB betragen nach Buchstabe: a) € 6.000,00 Der Jahresfehlbetrag soll vorgetragen werden. Da die Aussichten auf eine positive Entwicklung fehlen, ist eine Einstellung der Betriebstätigkeit im Frühjahr 2024 beschlossen worden.
Wunstorf, 22. April 2024 Meersolarenergie GmbH Henning Radant Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss wurde am 24. Juni 2024 festgestellt. |
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