GULB
Handelsgesellschaft mbH
Frankfurt
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1,50 |
1,50 |
| I.
Sachanlagen |
1,50 |
1,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
32.490,24 |
28.355,00 |
| I.
Vorräte |
4.012,00 |
3.795,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
12.404,11 |
12.990,81 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
16.074,13 |
11.569,19 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
32.491,74 |
28.356,50 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
27.803,76 |
26.271,92 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
707,33 |
-1.241,68 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.531,84 |
1.949,01 |
| B.
Rückstellungen |
2.242,57 |
1.586,09 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.445,41 |
498,49 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
32.491,74 |
28.356,50 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gulb Handelsges.mbH, Frankfurt ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde nach
den Vorschriften der §§ 266, 267 und 275 Abs. 2
HGB gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
Von den gemäß § 288 HGB bestehenden
Erleichterungsvorschriften sowie der Möglichkeit zur
Unterlassung von Angaben entsprechend § 286 HGB wurde
Gebrauch gemacht.
Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der
Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt.
Die in Art. 66 Abs. 3 EGHGB
(Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz) beschriebenen
Änderungen werden ab dem Geschäftsjahr 2010
angewendet. Es haben sich keine Auswirkungen auf den
Ansatz, den Ausweis und die Bewertung von
Vermögensgegenständen und Schulden ergeben.
Somit sind die Posten der Bilanz sowie der Gewinn-
und Verlustrechnung mit denen des Vorjahres vergleichbar.
Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die Zahlen des
aktuellen Abschlusses sind mit den Vorjahreszahlen
vergleichbar.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die
Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
erfolgt unter Beachtung der handelsrechtlichen Vorschriften
entsprechend den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung.
Im Einzelnen werden folgende
Bewertungsgrundsätze angewandt:
Das
Anlagevermögen ist zu Anschaffungskosten,
vermindert um die zulässige lineare Abschreibung,
angesetzt. Die Geringwertigen
Vermögensgegenstände werden entsprechend den
steuerlichen Vorschriften abgeschrieben.
Das
Vorratsvermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten ohne den Ansatz von Fremdkapitalzinsen
angesetzt. Aufnahme und Bewertung erfolgte durch die
Gesellschaft. Das Niederstwertprinzip wurde beachtet.
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden
zum Nennbetrag, vermindert um angemessene Pauschal- und
Einzelwertberichtigungen angesetzt.
Die
übrigen Forderungen und
liquiden Mittel werden zum Nennwert bilanziert.
Die
Rückstellungen für betriebliche Steuern
decken den voraussichtlichen Steueraufwand für den
vorliegenden Jahresabschluss.
Die
sonstigen Rückstellungen werden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten und erkennbaren
Risiken in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Betrachtungsweise notwendigen
Erfüllungsbetrages gebildet.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr wurden, soweit vorhanden, abgezinst.
Alle
übrigen Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
I
II. Angaben zu einzelnen Posten des
Jahresabschlusses
Die Ertragsteuerbelastung ist ausschließlich
auf das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäfts-
tätigkeit zurückzuführen.
Die Auswirkungen der Beachtung der Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes zum 1. Januar 2010
haben zu den folgenden Änderungen im Ausweis
geführt:
Angaben gem. § 268 Abs. 4, § 285 Nr. 1 und 2
HGB/Vermerkposten der Bilanz
| • |
Forderungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden nicht
.
|
| • |
Forderungen gegenüber
Gesellschaftern: Euro 0,00 (i. Vj. Euro
0,00)
|
| • |
Die nach § 285 Nr.1 und
Nr.2 HGB erforderlichen Zusatzangaben zu den
Verbindlichkeiten zu der Bilanz zum
31. Dezember 2010 ergeben sich aus der
nachfolgenden Übersicht:
|
Art der
Verbindlichkeit
|
Gesamt
Euro
|
Restlaufzeit
bis 1 Jahr
Euro
|
Restlaufzeit
über 5 Jahre
Euro
|
Gesamt
Vorjahr
Euro
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Verbindlichkeiten aus
der Ausstellung von Wechseln
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
2.445,41
|
2.445,41
|
0,00
|
498,49
|
- davon
gegenüber
Gesellschaftern
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
- davon aus Steuern
|
1.078,99
|
1.078,99
|
0,00
|
498,49
|
- davon im Rahmen
der sozialen Sicherheit
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
IV. Sonstige Angaben
Finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 1b HGB)
Die vorstehenden Verbindlichkeiten sind nicht
besichert.
Haftungsverhältnisse (§ 285 Nr. 27 i. Verb.
mit § 251 oder § 268 Abs. 7 HGB)
Es bestanden zum Bilanzstichtag keine
Haftungsverhältnisse.
Geschäftsführung (§ 285 Nr. 10 HGB)
Die Gesellschaft wurde im Geschäftsjahr 2010
durch den Geschäftsführer
| • |
Herr Andreas
Wohlrab, Frankfurt,
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vertreten. Der Geschäftsführer war von den
Beschränkungen des § 181 HGB befreit
Der Geschäftsführer hat im
Geschäftsjahr keine Bezüge erhalten.
Frankfurt, im November 2011
Die Geschäftsleitung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.12.2011 festgestellt.
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