Merit Medical GmbH
Fahrgasse 5, 65549 Limburg an der Lahn, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Patricia Sziranyi seit 26.2.2025 | Prokura |
Pascal Fraussen seit 28.8.2024 | Prokura |
Helen Lambertina Margriet Houben seit 19.4.2023 | Prokura |
Christian Adam Smith seit 2.12.2022 | Prokura |
Mareine Callemeijn seit 2.12.2022 | Prokura |
Manon van Kregten-Maarschalkerweerd seit 13.7.2021 | Prokura |
Brian Glen Lloyd seit 9.8.2018 | Geschäftsführer |
Mark Valentine Butler seit 23.3.2012 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Merit Holdings Inc. | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Merit Medical GmbHEschbornJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Amtsgericht Flensburg . HRB 836 . Inhaltsverzeichnis A. Prüfungsauftrag B. Grundsätzliche Feststellungen I. Lage des Unternehmens 1. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter II. Falsche Darstellungen und sonstige Verstöße 1. Sonstige Verstöße C. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks des unabhängigen Abschlussprüfers D. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung E. Rechtliche Verhältnisse F. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 2. Jahresabschluss 3. Lagebericht II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses 2. Bewertungsgrundlagen 3. Änderungen in den Bewertungsgrundlagen und sachverhaltsgestaltende Maßnahmen G. Schlussbemerkung Anlagen zum Prüfungsbericht1. Bilanz zum 31. Dezember 2023 2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 3. Anhang für das Geschäftsjahr 2023 4. Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 5. Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers 6. Allgemeine Auftragsbedingungen A. Prüfungsauftrag Die Geschäftsführung der Merit Medical GmbH, Eschborn(im Folgenden auch "Merit Medical" oder "Gesellschaft" genannt)beauftragte uns gemäß dem Beschluss der Gesellschafterversammlung mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 unter Einbeziehung der zu Grunde liegenden Buchführung und des Lageberichts. Der vorliegende Prüfungsbericht richtet sich an die Merit Medical GmbH. Die Gesellschaft ist nach den in § 267 Abs. 2 HGB bezeichneten Größenmerkmalen als mittelgroße Kapitalgesellschaft einzustufen und daher prüfungspflichtig gemäß §§ 316 ff. HGB. Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben. Dem uns erteilten Prüfungsauftrag standen keine Ausschlussgründe nach §§ 319, 319b HGB, §§ 49 und 53 WPO sowie §§ 28 ff. unserer Berufssatzung entgegen. Über das Ergebnis unserer Prüfungshandlungen erstatten wir den nachfolgenden Bericht. Unserem Bericht haben wir den geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023, bestehend aus Bilanz (Anlage 1), Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) und Anhang (Anlage 3), sowie den geprüften Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 (Anlage 4) beigefügt. Wir haben diesen Prüfungsbericht nach dem Prüfungsstandard PS 450 n.F. (10.2021) "Grundsätze ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten" des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW), Düsseldorf erstellt. Unserem Auftrag liegen die als Anlage 6 beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 01. Januar 2024 zu Grunde. Die Höhe unserer Haftung bestimmt sich nach § 323 Abs. 2 HGB. Im Verhältnis zu Dritten sind Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen maßgebend. B. Grundsätzliche Feststellungen I. Lage des Unternehmens 1. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter Gemäß § 321 Abs. 1 Satz 2 HGB nehmen wir nachfolgend in unserer vorangestellten Berichterstattung zur Beurteilung der Lage des Unternehmens im Jahresabschluss und im Lagebericht durch die gesetzlichen Vertreter Stellung. Unsere Stellungnahme geben wir aufgrund eigener Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens ab, die wir im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts gewonnen haben. Hierzu gehören vertiefende Erläuterungen und die Angabe von Ursachen zu den einzelnen Entwicklungen sowie eine kritische Würdigung der zu Grunde gelegten Annahmen, nicht aber eigene Prognoserechnungen. Unsere Berichtspflicht besteht, soweit uns die geprüften Unterlagen eine Beurteilung erlauben. Insbesondere gehen wir auf die Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit und auf die Beurteilung der künftigen Entwicklung des Unternehmens ein, wie sie im Jahresabschluss und im Lagebericht ihren Ausdruck gefunden haben. Die von uns geprüften Unterlagen iSv. § 321 Abs. 1 Satz 2 HGB umfassten jene Unterlagen, die unmittelbar Gegenstand unserer Abschlussprüfung waren, also die Buchführung, den Jahresabschluss und den Lagebericht /den Jahresabschluss (unter Einbeziehung der Buchführung) und den Lagebericht sowie alle Unterlagen, wie Kostenrechnungsunterlagen, Planungsrechnungen, wichtige Verträge, Protokolle und Berichterstattungen an die für die Überwachung Verantwortlichen, die wir im Rahmen unserer Prüfung herangezogen haben. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft Hervorzuheben sind insbesondere folgende Aspekte:
Voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft Die Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Merit Medical GmbH im Lagebericht basiert auf Annahmen, bei denen Beurteilungsspielräume vorhanden sind. Wir halten diese Darstellung für plausibel. In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf folgende Kernaussagen hinzuweisen:
Die Darstellung und Beurteilung der Lage des Unternehmens und seiner voraussichtlichen Entwicklung durch die Geschäftsführung im Jahresabschluss und im Lagebericht halten wir für zutreffend. II. Falsche Darstellungen und sonstige Verstöße Gemäß § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB haben wir auch über bei Durchführung unserer Abschlussprüfung festgestellte Unrichtigkeiten (im Folgenden: falsche Darstellungen aufgrund von Irrtümern) oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften (im Folgenden: falsche Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen) sowie Tatsachen zu berichten, die schwerwiegende Verstöße von gesetzlichen Vertretern oder von Arbeitnehmern gegen Gesetz oder Gesellschaftsvertrag erkennen lassen (im Folgenden: sonstige Verstöße). 1. Sonstige Verstöße Bei der Durchführung unserer Abschlussprüfung haben wir folgende berichtspflichtige sonstige Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und/oder den Gesellschaftsvertrag festgestellt:
C. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks des unabhängigen Abschlussprüfers Nach dem Ergebnis unserer Prüfung haben wir am 24. Februar 2025 dem als Anlagen 1 bis 3 beigefügten Jahresabschluss der Merit Medical GmbH, Eschborn, zum 31. Dezember 2023 und dem als Anlage 4 beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der von uns an dieser Stelle wiedergegeben wird: "BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Merit Medical GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Merit Medical GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Merit Medical GmbH für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen." Die Verwendung des vorstehend wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts setzt unsere vorherige Zustimmung voraus. D. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung I. Gegenstand der Prüfung Im Rahmen des uns erteilten Auftrags haben wir gemäß § 317 HGB die Buchführung und den nach deutschen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht auf die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften geprüft. Die gesetzlichen Vertreter tragen die Verantwortung für die Rechnungslegung sowie die dazu eingerichteten internen Kontrollen und die gegenüber uns als Abschlussprüfer gemachten Angaben. Unsere Aufgabe als Abschlussprüfer ist es, diese Unterlagen unter Einbeziehung der Buchführung und die gemachten Angaben im Rahmen unserer pflichtgemäßen Prüfung zu beurteilen. Die Prüfung der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften gehört nur insoweit zu den Aufgaben unserer Abschlussprüfung, als sich aus diesen anderen Vorschriften üblicherweise Rückwirkungen auf den nach deutschen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellten Jahresabschluss ergeben. II. Art und Umfang der Prüfungsdurchführung Art und Umfang der beim vorliegenden Auftrag erforderlichen Prüfungshandlungen haben wir im Rahmen unserer Eigenverantwortlichkeit nach pflichtgemäßen Ermessen bestimmt, das durch gesetzliche Regelungen und Verordnungen, der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung sowie ggf. erweiternde Bedingungen für dem Auftrag und die jeweiligen Berichtspflichten begrenzt wird. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung entsprechend §§ 317 ff. HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Durchführung von Abschlussprüfungen vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob der Jahresabschluss (unter Einbeziehung der Buchführung) und der Lagebericht frei von wesentlichen falschen Darstellungen auf Grund von dolosen Handlungen oder Irrtümern sind. Im Rahmen der Prüfung werden Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unser Prüfungsurteil bildet. Ergänzend verweisen wir auf die International Standards of Auditing (ISA). Unsere Prüfung hat sich gemäß § 317 Abs. 4a HGB nicht darauf zu erstrecken, ob der Fortbestand des geprüften Unternehmens oder die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung zugesichert werden kann. Art und Umfang sowie die Ergebnisse unserer Prüfungshandlungen wurden in unseren Arbeitspapieren dokumentiert. Im Rahmen unseres risikoorientierten Prüfungsvorgehens erarbeiteten wir zunächst eine Prüfungsstrategie. Diese beruhte auf einer Einschätzung des Unternehmensumfeldes und auf Auskünften der Geschäftsleitung über die wesentlichen Unternehmensziele und Geschäftsrisiken. Unsere Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen umfassten System- und Funktionstests, analytische Prüfungshandlungen sowie Einzelfallprüfungen. Wir haben unsere aussagebezogenen Prüfungshandlungen an den Ergebnissen unserer Beurteilung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems ausgerichtet. Bei der Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sind wir wie folgt vorgegangen: Ausgehend von den externen Faktoren, den Unternehmenszielen, der Geschäftsstrategie und den Steuerungs- und Überwachungsprozessen auf der Unternehmensebene haben wir anschließend die Geschäftsprozesse analysiert. In diesem zweiten Schritt der Prozessanalyse haben wir beurteilt, inwieweit die wesentlichen Geschäftsrisiken, die einen Einfluss auf unser Prüfungsrisiko haben, durch die Gestaltung der Betriebsabläufe und der Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen reduziert worden sind. Die Erkenntnisse der Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems haben wir bei der Auswahl der analytischen Prüfungshandlungen und der Einzelfallprüfungen berücksichtigt. Soweit nach unserer Einschätzung wirksame funktionsfähige Kontrollen implementiert waren und damit ausreichende personelle, computergestützte oder mechanische Kontrollen die Richtigkeit der Jahresabschlussaussage sicherstellten, konnten wir unsere aussagebezogenen Prüfungshandlungen im Hinblick auf Einzelfälle insbesondere im Bereich der Routinetransaktionen weitgehend einschränken. Soweit uns eine Ausdehnung der Prüfungshandlungen erforderlich erschien, haben wir neben analytischen Prüfungshandlungenin Form von Plausibilitätsbeurteilungen einzelne Geschäftsvorfälle anhand von Belegen nachvollzogen und auf deren sachgerechte Verbuchung hin überprüft. Die in unserer Prüfungsstrategie festgelegten Prüfungsziele führten zu folgenden Schwerpunkten unserer Prüfung:
Von dem Vorhandensein der Forderungen sowie der Vollständigkeit der Verbindlichkeiten haben wir uns durch geeignete Prüfungshandlungen überzeugt. Bankbestätigungen von Kreditinstituten und Rechtsanwaltsbestätigungen über schwebende Rechtstreitigkeiten wurden eingeholt. Den Anhang prüften wir auf die Vollständigkeit der gesetzlich geforderten Angaben zur Herstellung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Sinne von § 264 Abs. 2 HGB. Die Angaben im Lagebericht haben wir auf Plausibilität und Übereinstimmung mit den während der Abschlussprüfung gewonnenen Erkenntnissen überprüft. Dabei waren auch die zukunftsbezogenen Aussagen im Lagebericht Gegenstand unserer Prüfung. Wir haben die Prüfung im Zeitraum Novemver 2024 bis Februar 2025 - mit Unterbrechungen - in unseren Büroräumen durchgeführt. Unsere Prüfungstätigkeit haben wir am 24. Februar 2025 abgeschlossen. Alle von uns erbetenen, nach pflichtgemäßen Ermessen zur ordnungsmäßigen Durchführung der Prüfung von den gesetzlichen Vertretern benötigten Aufklärungen und Nachweise wurden erbracht. Die Geschäftsführung hat uns die Vollständigkeit der Buchführung, des Jahresabschlusses und des Lageberichts in einer von uns eingeholten Vollständigkeitserklärung schriftlich bestätigt. E. Rechtliche Verhältnisse I. Handelsregister und Gesellschaftsvertrag Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Eschborn und ist beim Amtsgericht Frankfurt am Main im Handelsregister, Abteilung B, unter der Nummer HRB 81229 eingetragen. Die letzte Eintragung erfolgte am 28. August 2024. Es gilt der Gesellschaftsvertrag vom 16. April 2007 (UR-Nr. 130/2007 des Notars Hans Kolb). Gegenstand des Unternehmens ist das Angebot, der Verkauf und der Vertrieb von medizinischem Zubehör. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt € 25.564,59 (DM 50.000,00). Das Stammkapital wird zum Bilanzstichtag wie folgt gehalten:
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. II. Geschäftsführung und Vertretungsbefugnis Die Geschäftsführung wurde im Geschäftsjahr 2023 wahrgenommen durch:
III. Wesentliche Gesellschafterbeschlüsse Auf der Gesellschafterversammlung vom 30. April 2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
IV. Konzern- und Beteiligungsverhältnisse Die Merit Medical GmbH wird in den Konzernabschluss des obersten Mutterunternehmens, der Merit Medical Systems Inc., South Jordan, Utah, USA, einbezogen. Der Konzernabschluss der Merit Medical Systems Inc. kann auf der Homepage der Gruppe (www.merit.com) oder auf der Veröffentlichungsplattform EDGAR der amerikanischen Börsenaufsicht SEC (www.sec.gov/edgar) abgerufen werden. V. Sonstiges 1. Steuerliche Verhältnisse Die Gesellschaft wird beim Finanzamt Wiesbaden unter der Steuernummer 043 239 15348 geführt. Die Gesellschaft ist bis einschließlich 2022 steuerlich veranlagt. 2. Offenlegung Der Vorjahresabschluss zum 31. Dezember 2022 wurde am 03. Mai 2024 im Unternehmensregister veröffentlicht. F. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Im Rahmen unserer Prüfung stellen wir fest, dass die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen in allen wesentlichen Belangen die gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen. Die Buchführung wird IT-gestützt unter Verwendung von DATEV durchgeführt. Die Verfahrensabläufe in der Buchführung blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Ein angemessenes, der Größe der Gesellschaft entsprechendes rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem ist eingerichtet. Die Aufzeichnungen der Geschäftsvorfälle der Gesellschaft sind nach unseren Feststellungen vollständig, fortlaufend und zeitgerecht. Der Kontenplan ermöglicht eine klare und übersichtliche Ordnung des Buchungsstoffes mit einer für die Belange der Gesellschaft ausreichenden Gliederungstiefe. Soweit im Rahmen unserer Prüfung Buchungsbelege eingesehen wurden, enthalten diese alle zur ordnungsgemäßen Dokumentation erforderlichen Angaben. Die Belegablage ist numerisch geordnet, so dass der Zugriff auf die Belege unmittelbar anhand der Angaben in den Konten möglich ist. Die Buchführung entspricht somit den gesetzlichen Anforderungen. Die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen führen nach dem Ergebnis unserer Prüfung zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in der Buchführung, im nach deutschen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellten Jahresabschluss und im Lagebericht. 2. Jahresabschluss In dem uns zur Prüfung vorgelegten, nach deutschen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurden alle für die Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und aller größenabhängigen und rechtsformgebundenen Regelungen beachtet. Der Jahresabschluss schließt an den von uns geprüften und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Vorjahresabschluss an. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der Merit Medical GmbH für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sind nach unseren Feststellungen ordnungsmäßig aus der Buchführung und aus den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Die einschlägigen Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften wurden dabei ebenso beachtet wie der Stetigkeitsgrundsatz des § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB. Zur Ordnungsmäßigkeit der im Anhang gemachten Angaben, über die von uns nicht an anderer Stelle berichtet wird, stellen wir fest, dass die Berichterstattung im Anhang durch die gesetzlichen Vertreter vollständig und im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang ausgeführt wurde. 3. Lagebericht Im Rahmen unserer Prüfung zur Gesetzeskonformität des Lageberichts haben wir gemäß § 321 Abs. 2 Satz 1 HGB festgestellt, dass der Lagebericht in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften entspricht. II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses Über das Ergebnis unserer Beurteilung, ob und inwieweit die durch den Jahresabschluss vermittelte Gesamtaussage den Anforderungen des § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB entspricht, berichten wir nachstehend. Da sich keine Besonderheiten ergeben haben, stellen wir fest, dass der Jahresabschluss insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. 2. Bewertungsgrundlagen Die Bewertungsgrundlagen iSd. § 321 Abs. 2 Satz 4 erster Satzteil HGB umfassen die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die für die Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden maßgeblichen Faktoren (Parameter, Annahmen und die Ausübung von Ermessensspielräumen). Soweit die Darstellung der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen bereits im Anhang enthalten ist, verzichten wir an dieser Stelle auf eine Wiederholung im Prüfungsbericht. Die Beurteilung der wirtschaftlichen Zweckmäßigkeit der Bilanzierungs- und Bewertungsentscheidungen der gesetzlichen Vertreter obliegt nicht uns als Abschlussprüfer. Sie sind als geschäftspolitische Entscheidungen von den Adressaten des Berichts zu beurteilen. 3. Änderungen in den Bewertungsgrundlagen und sachverhaltsgestaltende Maßnahmen Grundsätzlich sind nach § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB die gewählten Bewertungsmethoden beizubehal ten. Für die gesamte Rechnungslegung einschließlich der Ausübung von Ansatzwahlrechten und der Ausnutzung von Ermessensspielräumen gilt das Willkürverbot. Nach § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB sind Durchbrechungen der Ansatz- und Bewertungsstetigkeit im Anhang anzugeben, zu begründen und die Auswirkungen zu erläutern. Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden oder sachverhaltsgestaltende Maßnahmen haben wir nicht festgestellt. G. Schlussbemerkung Vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n.F. (10.2021)). Die Verwendung des Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts setzt unsere vorherige Zustimmung voraus. Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) erfordert unsere erneute Stellungnahme, soweit dabei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird. Wir weisen diesbezüglich auf § 328 HGB hin.
Flensburg, den 24. Februar 2025 ttp
Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH
Dr. Katharina Theis, Wirtschaftsprüferin Robert Binder, Wirtschaftsprüfer BILANZ zum 31. Dezember 2023der Merit Medical GmbHEschbornAKTIVA
PASSIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG für die Zeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2023der Merit Medical GmbH, Eschborn
Anhang für das Geschäftsjahr 2023A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Merit Medical GmbH wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 Abs. 2 HGB. Die Schutzklauseln wurden teilweise in Anspruch genommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft läuft vom 01.01. bis zum 31.12. Die Gesellschaft wird beim Amtsgericht Frankfurt am Main im Handelsregister unter HRB 81229 geführt. Der Firmensitz ist Eschborn, die Geschäftsanschrift wurde in 2024 nach Limburg an der Lahn verlegt. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Sonderposten sowie Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden, soweit dies nach den Vorschriften des § 246 HGB nicht ausdrücklich gefordert wird. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis zu fünf Jahren) vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis zu zehn Jahren) vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Forderungen in fremder Währung werden im Rahmen der Zugangsbewertung mit dem Devisenmittelkurs am Tage des Geschäftsvorfalls bewertet. Verluste aus Kursänderungen bis zum Abschlussstichtag werden stets, Gewinne aus Kursänderungen nur bei Restlaufzeiten von einem Jahr oder weniger berücksichtigt. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Die Gesellschaft ist in einen Konzern Cash-Pool einbezogen. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Steuerrückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Gesellschaft unterhält keine Forschungs- oder Entwicklungsaktivitäten. 2. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. C. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Zusammensetzung und Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens kann dem beigefügten Anlagespiegel entnommen werden. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. 3. Eigenkapital Das Stammkapital beträgt € 25.564,59 und ist in voller Höhe eingezahlt. Der Gewinnvortrag zum 31. Dezember 2023 hat sich wie folgt entwickelt:
4. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von T€ 829 entfallen im Wesentlichen auf Rückstellungen für Umsatzboni für Einkaufskooperationen in Höhe von T€ 421 (Vorjahr T€ 175), für noch nicht abgerechnete Leistungen in Höhe von T€ 85 (Vorjahr T€ 153) sowie Mitarbeiterboni in Höhe von T€ 227 (Vorjahr T€ 175) und ausstehende Urlaubstage in Höhe von T€ 43 (Vorjahr T€ 38). 5. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr (Vorjahr T€ 0). D. Sonstige Angaben 1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Aus sonstigen finanziellen Verpflichtungen (Miet- und Leasingverpflichtungen) bestehen Verpflichtungen im Folgejahr und in den darauffolgenden zwei Jahren in Höhe von jeweils T€ 174. 2. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 38 (Vorjahr 35), davon waren 20 weiblich und 18 männlich. 3. Verwendung des Jahresergebnisses Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von € 1.177.087,07 auf neue Rechnung vorzutragen. 4. Konzernzugehörigkeit Die Zahlen des vorliegenden Abschlusses werden in den Konzernabschluss des obersten Mutterunternehmens, der Merit Medical Systems, Inc., 1600 West Merit Parkway, South Jordan, Utah, USA, einbezogen. Die Merit Medical Systems, Inc. erstellt den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen. Der Konzernabschluss der Merit Medical Systems, Inc. kann auf der Homepage der Gruppe (www.merit.com) oder auf der Veröffentlichungsplattform EDGAR der amerikanischen Börsenaufsicht SEC (www.sec.gov/edgar) abgerufen werden. 5. Namen aller Mitglieder des Geschäftsführungsorgans Im Geschäftsjahr 2023 waren als Geschäftsführer bestellt:
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Herr Fred Lampropoulos ist einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Geschäftsführer beziehen für Ihre Tätigkeit keine Vergütung von der Gesellschaft. 6. Nachtragsbericht Ereignisse nach dem Bilanzstichtag von besonderer Bedeutung, welche weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, haben sich nicht ergeben.
Limburg an der Lahn, den 24. Februar 2025 Fred Lampropoulos Mark Butler Brian Glen Lloyd ANLAGENSPIEGEL zum 31. Dezember 2023Merit Medical GmbHEschborn
Lagebericht1. Grundlage des UnternehmensDie Merit Medical GmbH ist im Handelsregister unter HR B 81229, Amtsgericht Frankfurt am Main, eingetragen und ist Teil der international tätigen Merit Medical Gruppe. Die Geschäftsanschrift wurde im Februar 2024 nach Limburg an der Lahn verlegt. Alleinige Gesellschafterin ist die Merit Holdings Inc., USA. Die Konzernobergesellschaft Merit Medical Systems Inc., South Jordan, Utah, USA, ist an der NASDAQ Global Select Market gelistet (Kürzel: MMSI). Die Merit Medical GmbH wurde 2007 gegründet und vertreibt medizinische Spezialgeräte, vorwiegend hergestellt von anderen Merit Medical Gruppengesellschaften in den USA, Irland, Singapur und Mexiko im deutschsprachigen Raum entweder direkt über die bestehenden OEM- Vertriebskanäle oder für bestimmte Märkte und Produktgruppen unter Zuhilfenahme von Handelsvertretern. Die Merit Medical Gruppe ist ein führender Hersteller und Vermarkter von proprietären medizinischen Einwegprodukten für interventionelle, diagnostische und therapeutische Verfahren, insbesondere in der Kardiologie, Radiologie, Onkologie, Intensivpflege und Endoskopie. Die Merit Medical Gruppe beschäftigte zum Stichtag 6.950 Mitarbeiter in 40 Ländern. Die Merit Medical GmbH bedient sich zur Durchführung der logistischen Prozesse der Gesellschafterin Merit Holdings Inc. als Dienstleister und unterhält daher kein eigenes Lager. Die Merit Medical GmbH tritt im bestehenden Vertriebsmodell als Veräußerer auf, wird aber erst im Zeitpunkt des Versands der Waren zu deren Eigentümer (Limited Risk Distributor Model). Es werden keine eigenen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten durchgeführt, da diese Bereiche ebenfalls durch andere Gruppengesellschaften wahrgenommen werden. 2. Wirtschaftsbericht2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenMit einem preisbereinigten Rückgang des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 0,3 % im Jahr 2023 hat die deutsche Wirtschaft die Erwartungen nicht erfüllen können. Auch das Jahr 2024 hat mit einem leichten Rückgang des BIP um 0,2 % geschlossen. Damit befindet sich Deutschland derzeit in einer Rezession. Wesentliche Ursachen hierfür waren eine zurückgehende Wettbewerbsfähigkeit, ausgelöst durch hohe Energiekosten, hohe Arbeitskosten sowie zunehmende bürokratische Belastungen. Steigende Zinsen und eine allgemeine Verunsicherung der Verbraucher führte zu einer Kaufzurückhaltung der privaten Haushalte (Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 15. Januar 2025). Der leichte Anstieg des BIP in der EU in Höhe von 0,4 % im Jahr 2023 zeigt, dass Deutschland von den oben beschriebenen Belastungen besonders betroffen war (Eurostat, Key Figures on Europe 2024 Edition). Die Inlandsumsätze der Medizintechnikindustrie stiegen laut Bundesverband Medizintechnikindustrie (BVMed) um rund 6 % und konnten sich damit von der schlechten allgemeinen Entwicklung abkoppeln. Hinsichtlich der Entwicklung im Bereich der Medizintechnik wirken sich verschiedene, auch langfristige, Entwicklungen aus: - Die demographische Entwicklung führt zu einer steigenden Zahl älterer und zum Teil an mehreren Krankheiten leidender Menschen, welche zu einer insgesamt steigenden Nachfrage nach medizintechnischen Produkten führt. - Krankenhäuser sind der wesentliche Abnehmer für die von der Merit Medical GmbH vertriebenen Produkte. Laut dem DKI (Deutsches Krankenhausinstitut) haben im Jahr 2023 61 % der Krankenhäuser einen Fehlbetrag und 9 % ein nur ausgeglichenes Ergebnis ausgewiesen. Im Jahr 2022 waren dies noch 54 % und 11 %. Diesen Ergebnisdruck versuchen die Krankenhäuser, soweit es möglich ist, an die Vorlieferanten weiterzugeben. - Die seit Mai 2021 verbindliche europäische Medizinprodukteverordnung (EU) 745/2017 (Medical Device Regulation, MDR) stellt einen im Vergleich zu der vorherigen Situation erheblich höheren regulatorischen Aufwand für die Zulassung von Medizinprodukten dar. Vor diesem Hintergrund geht der Branchenverband BVMed von einer weiterhin guten Nachfrage nach Medizintechnik Produkten bei jedoch anhaltend hohem Margendruck aus. Aufgrund der in Deutschland stark mittelständisch geprägten Struktur der Branche wird eine sich verstärkende Konsolidierungstendenz in der Branche erwartet, um zum Beispiel die steigenden Kosten der Regulierung besser schultern zu können. 2.2. Geschäftsverlauf der Merit Medical GmbH im Geschäftsjahr 2023Die eingeleitete Umstrukturierung des Vertriebs mit einer stärker generalistischen Ausrichtung bei einer Optimierung der Gebietszuschnitte machte sich im Geschäftsjahr 2023 weiter positiv bemerkbar. Die Unterstützung der Mitarbeiter im Außendienst durch starke Innendienstfunktionen trägt wesentlich zum Erfolg bei. Die Gesellschaft zieht für die interne Unternehmenssteuerung im Wesentlichen die Umsatzerlöse heran. 2.3 ErtragslageDer Umsatz stieg im Geschäftsjahr 2023 um 9,0 % von TEUR 30.482 auf TEUR 33.224. Die Erhöhung des Personalaufwands um 8,9 % oder TEUR 362 von TEUR 4.077 auf TEUR 4.439 ist insbesondere Folge von Gehaltssteigerungen und einem moderaten Personalaufbau. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sanken um 4,2 % oder TEUR 73 von TEUR 1.729 auf TEUR 1.655. Der Rückgang ergab sich insbesondere durch geringere externe Vertriebsaufwendungen und niedrigere Beratungsaufwendungen. Im Ergebnis stieg der Jahresüberschuss um 83,1 % oder TEUR 534 auf TEUR 1.177. Die Umsatzrendite stieg von 2,1 % in 2022 auf 3,5 % in 2023 nach einem leichten Rückgang im Vorjahr. 2.4 VermögenslageDie Vermögenslage zeigt eine deutliche Erhöhung der Bilanzsumme um rd. 19,3 % von TEUR 7.612 auf TEUR 9.078. Die Gesellschaft verfügt über keine eigenen Vorratsbestände, da die Warenbewirtschaftung und Logistik von einer anderen Gesellschaft der Merit Medical Gruppe wahrgenommen wird. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stiegen im Einklang mit den gestiegenen Umsatzerlösen um 5,9 % oder TEUR 130 auf TEUR 2.330 an und machen 25,7 % (Vorjahr: 28,9 %) der Bilanzsumme aus. Insgesamt beläuft sich der Forderungsbestand auf 7,0 % (Vorjahr: 7,2 %) des Jahresumsatzes. Die Lieferverbindlichkeiten sind im Berichtsjahr um TEUR 64 auf TEUR 111 angestiegen. Das Anlagevermögen spielt mit 0,3 % der Bilanzsumme nur eine untergeordnete Rolle und ist vollständig durch das Eigenkapital gedeckt. Das bilanzielle Eigenkapital hat um TEUR 1.177 auf TEUR 7.513 zugenommen, da das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorgetragen wurde. Die Eigenkapitalquote der Merit Medical GmbH sank nur leicht von rd. 83,2 % auf 82,7 %. 2.5 FinanzlageDie kurzfristigen Verbindlichkeiten sowie die Rückstellungen sind durch die Forderungen gedeckt. Die Gesellschaft ist in einen Konzern Cash-Pool einbezogen. Wir konnten im Berichtsjahr durch kurzfristige Zahlungen Skontoerträge realisieren. Die Gesellschaft war jederzeit in der Lage, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. 2.6 Finanzielle und nichtfinanzielle LeistungsindikatorenIn der Merit Medical GmbH werden als finanzielle Leistungsindikatoren und zur internen Steuerung im Wesentlichen Umsatzzahlen sowie Auftragseingänge verwendet. Die Merit Medical GmbH bedient sich ebenfalls nicht finanzieller Leistungsindikatoren, die zur erfolgreichen Steuerung des Unternehmens beitragen. So sind die Themen Mitarbeiteraufbau und -entwicklung stark in den Vordergrund gerückt. 3. PrognoseberichtDie Geschäftsführung der Gesellschaft erwartet für das Geschäftsjahr 2024 weiter positive Impulse auf der Kostenseite durch die implementierten Anpassungen internen Vertriebsstrukturen. Die Gesellschaft wird ihre schlanken Strukturen beibehalten, um eine möglichst effiziente Versorgung ihrer Kunden zu gewährleisten. Die Merit Medical Gruppe wird nicht für alle Produkte das aufwendige Zulassungsverfahren nach der MDR (Medizinprodukteverordnung (EU) 745/2017 Medical Device Regulation) beantragen, so dass hier eine gewisse Ausdünnung im Produktportfolio eintreten wird. Auch ist davon auszugehen, dass die Situation der Krankenhäuser als Hauptabnehmer auch in den Jahren 2024 und 2025 angespannt sein wird und der Margendruck hoch bleiben wird, zumal sich immer mehr Krankenhäuser und Abnehmer Einkaufsverbünden in der Hoffnung anschließen, hierdurch Vorteile aus den gepoolten Abnahmemengen ziehen zu können. Demgegenüber stehen die durch den demographischen Wandel steigende Nachfrage und innovative Produktentwicklungen der Merit Medical Gruppe. Das Management der Merit Medical GmbH plant für das Geschäftsjahr 2024 einen weiteren Umsatzanstieg um rund 5-7 % und ein Jahresergebnis in der Größenordnung von EUR 1 Mio. 4. Chancen- und RisikoberichtKonkrete wirtschaftliche und den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Risiken mit besonderem Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind für den Zeitraum der nächsten zwei Jahre nicht erkennbar. 4.1 RisikoberichtDie Merit Medical GmbH ist als reine Vertriebsgesellschaft davon abhängig, dass die Gruppengesellschaften, welche neue Geräte und Therapien entwickeln, in den jeweiligen Bereichen innovative und wettbewerbsfähige Produkte entwickeln und dass die produzierenden Gesellschaften die Geräte und anderen Produkte in der gebotenen Qualität bereitstellen. Die verschärften Zulassungsbedingungen für medizintechnische Geräte der EU (MDR) können dazu führen, dass nicht nur für eingeführte und erprobte Produkte der Verkauf eingestellt, sondern auch für neue Produkte wegen eines ungünstigen Aufwands-Ertragsverhältnisses durch die hohen regulatorischen Kosten der Zulassung auf eine Produkteinführung verzichtet wird. Hieraus können sich nachteilige Effekte auf den Umsatz der Gesellschaft ergeben. So wurde der Produktbereich "Wirbelsäule" komplett eingestellt. Auch in den Jahren 2024 und 2025 werden noch Auswirkungen der MDR erwartet. Es gibt Bestrebungen, in bestimmten Bereichen mit nur begrenzten Fallzahlen zu einer Lockerung oder Modifikation der Vorschriften auf EU-Ebene zu gelangen. Inwieweit sich hierdurch Erleichterungen ergeben, bleibt abzuwarten. Der Trend auf Seiten der Krankenhäuser, die Nachfrage in Einkaufsgemeinschaften (GPO, Group Purchasing Organisations) zu bündeln, um niedrige Preise bei den Anbietern durchzusetzen, hält unvermindert an. Dies kann zu einer Belastung der erzielbaren Margen führen. Darüber hinaus kann die prekäre Lage bei vielen Krankenhäusern zu Insolvenzen und zu entsprechenden Forderungsausfällen führen. Die Gesellschaft beobachtet die Entwicklung und arbeitet an Maßnahmen zur Risikominderung. Generell ist mit weiteren Maßnahmen des Gesetzgebers und der Versicherungsträger zu rechnen, um die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen zu bremsen. Solche Maßnahmen können sich negativ auf die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft auswirken. 4.2 ChancenberichtDie Merit Medical GmbH verfügt über eine große Anzahl an aktiven Kunden und generiert darüber hinaus permanent Neukundenkontakte und Geschäftsabschlüsse. Das umfassende Lösungs-Portfolio und die verschiedenen Geschäftsfelder geben ihr die Möglichkeit die Kunden auf umfassende Weise bedarfsgerecht anzusprechen. Im Jahr 2025 wird mit der Markteinführung der Wrapsody Produktfamilie, welche insbesondere Erleichterungen für Dialysepatienten verspricht, begonnen, von der wir uns auch für den deutschen Markt positive Impulse versprechen. Der demographische Wandel wird dazu führen, dass die Nachfrage nach den von der Merit Medical GmbH vertriebenen Produkten weiter ansteigt. Die Gruppe arbeitet daran, in den von ihr definierten Fokusanwendungen führende Geräte und Therapien zu entwickeln. Trotz der beschriebenen Probleme ist das Gesundheitswesen in den von der Merit Medical GmbH betreuten Regionen sehr leistungsfähig und hinreichend finanziert, um auch technisch anspruchsvolle Therapien zum Wohle der Patienten umsetzen zu können. 5. Gesamtaussage und NachtragsberichtZusammengefasst beurteilt die Geschäftsführung der Gesellschaft den Verlauf des Geschäftsjahres 2023 als gut. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres mit Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind nicht eingetreten.
Limburg, 24. Februar 2025 Fred Lampropoulos, Salt Lake City, USA Mark Butler, Rockbarton North Salthill, Irland Brian Glen Lloyd, Salt Lake City, USA Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Merit Medical GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Merit Medical GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Merit Medical GmbH für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Flensburg, den 24. Februar 2025 ttp
Revisions- гтв Treuhandgesellschaft mbH
Dr. Katharina Theis, Wirtschaftsprüferin Robert Binder, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss wurde am 12. März 2025 vom Gesellschafter festgestellt. |
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