EIKONA
Mobile Apps GmbH
Volkach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
20.149,00 |
2.091.655,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
2.047.890,00 |
| II.
Sachanlagen |
20.148,00 |
43.765,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.710.040,91 |
3.342.346,25 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.780.224,04 |
3.021.149,38 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
929.816,87 |
321.196,87 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.158,67 |
22.110,67 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
|
2.768.418,86 |
| Aktiva |
4.733.348,58 |
8.224.530,78 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.231.581,14 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
7.095.000,00 |
1.095.000,00 |
| III.
Bilanzverlust |
3.888.418,86 |
3.888.418,86 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
|
2.768.418,86 |
| B.
Rückstellungen |
173.865,00 |
1.258.745,17 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.327.902,44 |
6.965.785,61 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.327.902,44 |
6.965.785,61 |
| Passiva |
4.733.348,58 |
8.224.530,78 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023
bis 31. Dezember 2023
der
EIKONA Mobile Apps GmbH
(ehemals "Fleetboard Logistics GmbH")
Volkach
_________________________________________
1. Allgemeine Erläuterungen
Der Jahresabschluss der EIKONA Mobile Apps GmbH,
Volkach (Amtsgericht Würzburg, HRB 14133)
(ehemals "Fleetboard Logistics GmbH"), zum 31. Dezember
2023 ist nach den Vorschriften der §§ 242
ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen
für kleine Kapitalgesellschaften sowie des GmbHG
aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt vor
Ergebnisverwendung.
Die EIKONA Mobile Apps GmbH hatte mit deren 100%igen
Gesellschafterin, der Daimler Truck AG, Stuttgart, mit
notarieller Vereinbarung vom 20. November 2019 einen
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
geschlossen. Die EIKONA Mobile Apps GmbH hat sich mit
dieser Vereinbarung unter die Leitung der Daimler Truck AG
gestellt und dazu verpflichtet ihre zukünftigen
Gewinne mit handelsrechtlicher Wirkung ab dem 1. Oktober
2019 vollständig an die Daimler Truck AG
abzuführen. Gleichzeitig hat sich die Daimler Truck AG
verpflichtet ab dem 1. Oktober 2019 eventuelle
Verluste der EIKONA Mobile Apps GmbH vollständig zu
übernehmen. Die Vertragslaufzeit war zunächst
unbefristet und konnte frühestens zum Ende des
Geschäftsjahres der EIKONA Mobile Apps GmbH ordentlich
gekündigt werden, wenn die steuerliche erforderliche
Mindestlaufzeit für die körperschaft- bzw.
gewerbesteuerliche Organschaft erfüllt ist. Die ist
nach derzeitiger Rechtslage ein Fünfjahreszeitraum
(§ 14 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 17 KStG,
§ 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG).
Mit notarieller Vereinbarung vom 13. Dezember 2023
hat die Daimler Truck AG 50,1 % des Stammkapitals an der
EIKONA Mobile Apps GmbH an die EIKONA Beteiligungs GmbH,
Volkach, mit Wirkung zum 1. Februar 2024
veräußert. Da mit Vollzug der Transaktion die
Voraussetzungen einer finanziellen Eingliederung der
Organgesellschaft EIKONA Mobile Apps GmbH für die
Organträgerin Daimler Truck AG in steuerlicher
Hinsicht nicht mehr vorliegen werden, hat die Daimler Truck
AG und die EIKONA Mobile Apps GmbH den Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag vom 20. November 2019 mit
Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2023 einvernehmlich am
14. Dezember 2023 aufgehoben.
Die Gesellschafterin, die Daimler Truck AG,
Stuttgart, hat zudem am 17. Februar 2023 beschlossen an die
Gesellschaft eine sonstige Zuzahlung in das Eigenkapital
bzw. in die Kapitalrücklage der Gesellschaft im Sinne
des § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in Höhe von 6.000
T€ zu leisten. Die Einzahlungsverpflichtung erfolgte
durch Aufrechnung eines bestehendes Gesellschafterdarlehens
der Gesellschaft in dieser Höhe.
Im Übrigen sind bei der Gesellschaft
umfangreiche stille Reserven im Anlagevermögen
vorhanden. Auf dieser Basis und aufgrund der bestehenden
Unternehmens- und Finanzplanung für 2024/2025 hat die
Geschäftsführung eine positive
Fortführungsprognose festgestellt.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
grundsätzlich die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden unverändert maßgebend.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände wurden zu den
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear
oder soweit gesetzlich zulässig degressiv vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 800,00 € wurden im
Zugangsjahr voll abgesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt.
Fertige und unfertige Leistungen sind zu den
Herstellungskosten bewertet. Neben den direkt zurechenbaren
Kosten sind auch anteilige Fertigungs- und
Materialgemeinkosten sowie der Werteverzehr des
Anlagevermögens, soweit er durch die Fertigung
veranlasst ist, in die Herstellungskosten einbezogen. Sind
die erzielbaren Verkaufserlöse unter
Berücksichtigung der noch anfallenden Kosten und eines
angemessenen Gewinnanteils niedriger, kamen diese zum
Ansatz.
In allen Fällen wurden die Vorräte
verlustfrei bewertet.
Die Forderungen und die sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert unter
Abzug der erforderlichen Wertberichtigungen ausgewiesen.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der
Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag auszuweisen,
soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem
Tag darstellen.
Das Eigenkapital ist zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden für alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten
gebildet. Diese wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von
Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr
betrug, erfolgte eine Abzinsung steuerrechtlichen
Vorschriften. Für die Abzinsung des
Erfüllungsbetrages wurden die steuerlichen
Abzinsungszinssätze verwendet.
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
3. Weitere Angaben zur Bilanz
a) Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
unter einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene
Unternehmen betreffen vollständig die Gesellschafterin
und beinhalte im Wesentlichen den Anspruch aus
Verlustübernahme für das das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 in Höhe
von 3.044 T€ sowie 250 T€ aus laufender
Verrechnung.
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sind solche gegenüber verbundenen Unternehmen in
Höhe von 216 T€ enthalten.
b) Rückstellungen
In den sonstigen Rückstellungen sind
insbesondere Rückstellungen für Personalkosten in
Höhe von 105,8 T€, Rückstellungen
für Gewährleistung i. H. v. 25 T€,
Rückstellungen für Prozesskosten in Höhe von
9,6 T€, Rückstellungen für Raumkosten in
Höhe von 1,0 T€ sowie Rückstellungen
für Verwaltungskosten in Höhe von 32,5 T€
enthalten.
c) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind im nachstehenden
Verbindlichkeitenspiegel erläutert:
|
|
Stand
31.12.2023
(T€)
|
Restlaufzeit
bis ein Jahr
(T€)
|
Restlaufzeit
über ein Jahr (T€)
|
Restlaufzeit
über 5 Jahre (T€)
|
1.
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
122,4
Vj. (143,9)
|
122,4
Vj. (143,9)
|
0,0
(0,0)
|
0,0
(0,0)
|
2.
|
Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen
|
0,0
Vj. (6.410,0)
|
0,0
Vj. (6.410,0)
|
0,0
(0,0)
|
0,0
(0,0)
|
3.
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
1.205,5
Vj. (411,9)
|
1.205,5
Vj. (411,9)
|
0,0
(0,0)
|
0,0
(0,0)
|
|
- davon aus Steuern
|
56,0
|
56,0
|
0,0
|
0,0
|
|
- davon im Rahmen der
sozialen Sicherheiten
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen betrafen im Vorjahr vollständig
Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin.
4. Grundlagen der Fremdwährungsumrechnung
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit
einer Laufzeit bis zu einem Jahr werden mit dem am
Abschlussstichtag geltenden Stichtagskurs umgerechnet.
Langfristige Fremdwährungsforderungen und
-verbindlichkeiten werden zum Stichtagskurs angesetzt,
soweit die Entstehungskurse nicht niedriger waren (bei
Aktivposten) oder höher lagen (bei Passivposten).
Gewinne und Verluste aus der Umrechnung von
Fremdwährungsgeschäften in
lokale Währung werden erfolgswirksam erfasst und
unter dem Posten "sonstige betriebliche
Erträge" bzw. "sonstige betriebliche
Aufwendungen" ausgewiesen.
5. Sonstige Angaben
a) Anzahl der Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich
beschäftigt:
|
Anzahl
|
Vollzeit
|
Teilzeit
|
Angestellte *)
|
25
|
23
|
2
|
Gesamt
|
25
|
23
|
2
|
*) ohne Geschäftsführung und Auszubildende
b) Organe der Gesellschaft
- Herr Manuel Drescher,
Geschäftsführer, Volkach
- Herr Jürgen Ruppel,
Geschäftsführer, Laichingen (bis 7. Februar 2024)
- Herr Maximilian Teltzrow,
Geschäftsführer, Kornwestheim (bis 21. Juli 2023)
Auf die Angabe der Gesamtbezüge der
Geschäftsführer wird nach § 286 Abs. 4 HGB
verzichtet.
c) Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen nach § 285 Nr. 3a HGB
in Höhe von 77,9 T€ sonstige finanzielle
Verpflichtungen und entfallen auf Leasing- und
Mietverpflichtungen.
d) Angaben zum Mutterunternehmen
Mutterunternehmen i. S. d. § 285
Nr. 14a HGB ist die Daimler Truck AG, Stuttgart
HRB 762884.
e) Ereignisse nach dem Abschlussstichtag
Ereignisse von besonderer Bedeutung nach dem
Abschlussstichtag liegen nicht vor.
f) Aufstellungserleichterungen
Die Gesellschaft nimmt teilweise die Erleichterungen
für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des
§ 267 Abs. 1 HGB in Anspruch.
Volkach, den 10. Juni 2024
EIKONA Mobile Apps GmbH
_______________________
Manuel Drescher
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.06.2024
festgestellt.
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