Stammdaten

Register
Amtsgericht Rostock HRB 12554
Vorher
Makler Krüger GmbH
Eingetragen
20.3.2013
Branche
Vermittlung von KreditenAlle anderen Finanzdienstleistungen a. n. g.Tätigkeiten von Versicherungsmaklerinnen und -maklern
Gegenstand
Gegenstand des Geschäfts sind Finanzdienstleistungen, insbesondere - Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter nach § 34c GewO, - Versicherungsvermittler, Versicherungsberater nach § 34d GewO, - Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO, - Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Jörg Krüger
seit 20.3.2013
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
75.00%
25.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Jörg Krüger
Rostock
26.000 €
75.00%
D**** S*****
8.666 €
25.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Mare Finanz GmbH

Rostock

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 1.618.203,34 725.869,45
B. Umlaufvermögen 547.296,67 713.149,55
C. Rechnungsabgrenzungsposten 160,00 1.206,43
Summe Aktiva 2.165.660,01 1.440.225,43

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 114.699,76 231.109,30
B. Rückstellungen 94.443,62 103.855,72
C. Verbindlichkeiten 1.955.838,52 1.103.447,35
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 339.021,24 449.161,85
D. Rechnungsabgrenzungsposten 678,11 1.813,06
Summe Passiva 2.165.660,01 1.440.225,43

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Die Mare Finanz GmbH hat ihren Sitz in Rostock und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Rostock (Reg.Nr. HRB12554).

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Vorjahreszahlen sind zu Vergleichszwecken angegeben.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Von der Darstellungstätigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen.

Die Posten der Bilanz sind mit den entsprechenden Vorjahresbeträgen vergleichbar gem. § 265 Abs. 2 HGB.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses macht die Gesellschaft soweit möglich von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften Gebrauch. Insbesondere erfolgt keine Erfassung von latenten Steuern in der Handelsbilanz (§ 274a Nr. 5 HGB).

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wurde aktiviert. Als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wurden 10 Jahre festgelegt.

2. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß EStG § 7 Abs. 1 nach der linearen Methode vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

3. Finanzanlagen

Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Ausleihungen wurden mit dem Nennwert angesetzt.

Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt.

4. Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen.

5. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

6. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

7. Pensionsrückstellungen

Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt.

8. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

I. Allgemeines
II. Aktivposten
III. Rückstellungen

Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt.

Bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen werden gemäß einem versicherungsmathematischen Gutachten künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie Rentenanpassungen berücksichtigt. Zur Ermittlung der Verpflichtungen werden die Sterbetafeln nach Prof. Dr. Klaus Heubeck (Richttafeln 2018 G) zugrunde gelegt.

IV. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

C. Ergänzende Angaben

I. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

(1) Geschäftsführer

Familienname Vorname Funktion Vertretungsbefugnis
Krüger Jörg Geschäftsführer einzelvertretungsberechtigt
Postleitzahl / Wohnort
18055 Rostock

Gemäß Gesellschafterbeschluss 19.12.2024 wird der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 genehmigt und festgestellt. Dem Geschäftsführer wird Entlastung erteilt.

Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2023

19.12.2024 Rostock

(Datum) (Ort)

gez. Jörg Krüger

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 19.12.2024.

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