Hilgers
GmbH
Leichlingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
55.537,97 |
46.481,88 |
| I.
Sachanlagen |
25.908,00 |
33.617,00 |
| II.
Finanzanlagen |
29.629,97 |
12.864,88 |
| B.
Umlaufvermögen |
44.833,54 |
44.713,33 |
| I.
Vorräte |
18.951,01 |
3.654,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
10.809,63 |
23.981,25 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
15.072,90 |
17.078,08 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.639,21 |
4.136,23 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
103.010,72 |
95.331,44 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
40.579,40 |
30.862,53 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
14.579,40 |
4.862,53 |
| B.
Rückstellungen |
5.323,03 |
3.918,75 |
| C.
Verbindlichkeiten |
57.108,29 |
60.550,16 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
103.010,72 |
95.331,44 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss,
zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
gesetzlichen Vorschriften (HGB und GmbHG) erstellt. Die
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden an den
ertragsteuerlichen Vorschriften ausgerichtet.
I. Bilanzierungsvorschriften (§ 246 - § 251
HGB)
1.Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist.
2.Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
3.Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
4.Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen.
5.Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 HGB gebildet worden.
II.Bewertungsvorschriften (§ 252 - § 256a
HGB)
1.Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
2.Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche
Gegebenheiten nicht entgegen.
3.Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
4.Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert sind.
Einzelne Posten sind wie folgt bewertet worden:
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Bei der Bemessung der planmäßigen
Abschreibung sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten
auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der
Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird.
Die Möglichkeiten der degressiven Abschreibung
wurden, soweit steuerlich zulässig, genutzt.
Von der Bewertungsfreiheit nach § 6 (2) EStG
wurde Gebrauch gemacht.
Die Bewertung der Waren erfolgte zu
Anschaffungskosten und zwar unter Beachtung des
Niederstwertprinzips.
Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgte zu
Herstellungskosten gemäß § 255 (2) S. 2 HGB
mit den gemäß R 33 EStR einzubeziehenden
Aufwendungen unter Einbeziehung der notwendigen
Gemeinkosten und anderer Kostenbestandteile nach § 255
(2) S. 3 und 4 HGB.
5.Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch
Abschreibungen auf diese Forderungen berücksichtigt.
Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag
ausgewiesen.
6.Die Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt.
7.Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt worden.
8.Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
B.Sonstige Pflichtangaben (§ 285 HGB)
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurde die Geschäftsführung durch folgende
Personen wahrgenommen:
Herr Stephan Hilgers
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.06.2013 festgestellt.
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