Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 48389
Vorher
H.J. Hilgers GmbH
Eingetragen
12.3.1979
Branche
BeteiligungsgesellschaftenGroßhandel mit SanitärkeramikManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Sanitär- und Installationsgewerbes. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Claudia Hilgers
seit 8.6.2009
Prokura
Stefan Hilgers
seit 8.7.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Stephan Hilgers
Leichlingen
26.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Hilgers GmbH

Leichlingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Anlagevermögen 55.537,97 46.481,88
I. Sachanlagen 25.908,00 33.617,00
II. Finanzanlagen 29.629,97 12.864,88
B. Umlaufvermögen 44.833,54 44.713,33
I. Vorräte 18.951,01 3.654,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 10.809,63 23.981,25
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 15.072,90 17.078,08
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.639,21 4.136,23
Bilanzsumme, Summe Aktiva 103.010,72 95.331,44

Passiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 40.579,40 30.862,53
I. gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Gewinnvortrag 14.579,40 4.862,53
B. Rückstellungen 5.323,03 3.918,75
C. Verbindlichkeiten 57.108,29 60.550,16
Bilanzsumme, Summe Passiva 103.010,72 95.331,44

Anhang


A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss, zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften (HGB und GmbHG) erstellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden an den ertragsteuerlichen Vorschriften ausgerichtet.

I. Bilanzierungsvorschriften (§ 246 - § 251 HGB)

1.Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist.

2.Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

3.Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

4.Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

5.Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.

II.Bewertungsvorschriften (§ 252 - § 256a HGB)

1.Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

2.Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen.

3.Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.

4.Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.

Einzelne Posten sind wie folgt bewertet worden:
Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.
Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibung sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird.

Die Möglichkeiten der degressiven Abschreibung wurden, soweit steuerlich zulässig, genutzt.
Von der Bewertungsfreiheit nach § 6 (2) EStG wurde Gebrauch gemacht.
Die Bewertung der Waren erfolgte zu Anschaffungskosten und zwar unter Beachtung des Niederstwertprinzips.

Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgte zu Herstellungskosten gemäß § 255 (2) S. 2 HGB mit den gemäß R 33 EStR einzubeziehenden Aufwendungen unter Einbeziehung der notwendigen Gemeinkosten und anderer Kostenbestandteile nach § 255 (2) S. 3 und 4 HGB.

5.Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Abschreibungen auf diese Forderungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

6.Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

7.Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

8.Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

B.Sonstige Pflichtangaben (§ 285 HGB)

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die Geschäftsführung durch folgende Personen wahrgenommen:

Herr Stephan Hilgers

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.06.2013 festgestellt.

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