Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 86129
Eingetragen
12.12.2002
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieBeteiligungsgesellschaftenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
Gegenstand
die Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet computerbasierter Handelsstrategien für die Finanzmärkte. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Beratung in wirtschaftlichen Fragen und besonders in Fragen der Finanzmärkte. Hierbei steht wiederum die Anlageberatung sowie die Anlage- und Abschlussvermittlung im Vordergrund, welche ausschließlich für Rechnung und unter der Haftung eines dafür verantwortlichen Haftungsträgers gemäß § 2 Abs. 10 Satz 1 KWS erbracht werden, wenn das haftende Unternehmen dies der Bundesanstalt angezeigt hat. Das Unternehmen ist nicht berechtigt, anderweitig Geschäfte zu tätigen, die einer Erlaubnispflicht i.S. des § 32 KWG unterliegen. Ferner tätigt das Unternehmen keine Geschäfte, die der Makler- und Bauträgerordnung unterliegen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Pablo Heß
seit 21.8.2009
Vorstandsmitglied
Vorstandsmitglied

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

TRYCON G.C.M. AG

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 41.593,00 10.839,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4,00 4,00
II. Sachanlagen 41.589,00 10.835,00
B. Umlaufvermögen 1.883.175,47 1.575.701,68
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 249.628,50 240.183,85
II. Wertpapiere 1.531.267,29 858.339,58
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 102.279,68 477.178,25
C. Rechnungsabgrenzungsposten 9.024,00 0,00
Summe Aktiva 1.933.792,47 1.586.540,68

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.347.328,77 1.129.153,61
I. Gezeichnetes Kapital 85.000,00 87.750,00
II. Kapitalrücklage 235.250,00 235.250,00
III. Gewinnvortrag 564.903,61 257.312,53
IV. Jahresüberschuss 462.175,16 548.841,08
B. Rückstellungen 563.520,57 402.982,17
C. Verbindlichkeiten 22.943,13 54.404,90
Summe Passiva 1.933.792,47 1.586.540,68

Anhang

Allgemeine Angaben

Der handelsrechtliche Jahresabschluss zum 31.12.2023 der TRYCON G.C.M. AG, Hochstr. 35 - 37, 60313 Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 86129) wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes (AktG) zu beachten.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 267, 276, 288, 274a HGB Gebrauch gemacht.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, insgesamt im Anhang aufgeführt.

Im Einzelnen waren folgende Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze maßgebend:

1. Gliederungsgrundsätze

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen denen des Vorjahres.

2. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind grundsätzlich nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind gegebenenfalls nachfolgend gesondert angegeben.

3. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.

Die Bilanzierung und Bewertung erfolgten unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Soweit nicht anders dargestellt, werden alle Beträge in Euro (EUR) ausgewiesen. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bilanziert. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß § 253 Abs. 3 HGB linear bzw. degressiv und pro rata temporis vorgenommen.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden zu Nominalwerten bilanziert.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen und dieser Aufwand je Einzelposition EUR 800,00 übersteigt.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Kosten- und Preissteigerungen einbezogen.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Verbindlichkeitenspiegel
Restlaufzeiten
Art der Verbindlichkeit Gesamtbetrag bis 1 Jahr über 1 Jahr über 5 Jahre
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
8.908,67 8.908,67 0,00 0,00
- Vorjahr 1.056,20 1.056,20 0,00 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 14.034,46 14.034,46 0,00 0,00
- Vorjahr 53.348,70 53.348,70 0,00 0,00
Summe 22.943,13 22.943,13 0,00 0,00

Außer den üblichen Eigentumsvorbehalten bei Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestanden sonst keine Sicherungsrechte, über die gemäß § 285 Nr. 1b HGB zu berichten ist.


Anzahl der Mitarbeiter

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Arbeitnehmer beschäftigt.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 2.9.2024.

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