SIVAplan
GmbH
Troisdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
150.880,00 |
46.178,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
24,00 |
24,00 |
| II.
Sachanlagen |
150.856,00 |
46.154,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
22.939.198,40 |
10.345.071,88 |
| I.
Vorräte |
14.712.303,00 |
4.554.063,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
694.138,38 |
231.319,38 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
7.532.757,02 |
5.559.689,50 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
48.506,18 |
30.622,58 |
| Aktiva |
23.138.584,58 |
10.421.872,46 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
815.100,51 |
486.524,02 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
250.000,00 |
250.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
928.704,98 |
928.704,98 |
| III.
Bilanzverlust |
363.604,47 |
692.180,96 |
| B.
Rückstellungen |
410.032,00 |
319.890,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
21.913.452,07 |
9.615.458,44 |
| Summe
Passiva |
23.138.584,58 |
10.421.872,46 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gründung der Gesellschaft erfolgte durch
formwechselnde Umwandlung der "SIVAplan GmbH & Co. KG".
Die SIVAplan GmbH hat ihren Sitz in Troisdorf. Sie
ist im Handelsregister Siegburg unter HR B 14587
eingetragen.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches einschließlich der Neuregelungen
des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BiLRUG)
aufgestellt ( §§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
Von den größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften im
Sinne der §§ 274 a, 276 und 288 HGB wurde
Gebrauch gemacht.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung
immaterieller Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Die
Abschreibungen erfolgten bei Anschaffungen ab dem
01.01.2010 linear. Für Anschaffungen vor dem
Wirtschaftsjahr 2010 erfolgten die Abschreibungen teilweise
linear und teilweise degressiv.
Für Anschaffungen mit Anschaffungskosten bis
€ 800,00 wurden aus Vereinfachungsgründen
entsprechend § 6 II EStG diese geringwertigen
Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung voll
abgeschrieben.
Außerplanmäßige Abschreibungen
wurden nicht vorgenommen.
Bei den
Vorräten sind die Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe zu Einstandspreisen oder zu niedrigeren
Wiederbeschaffungskosten am Bilanzstichtag bewertet.
Die Bewertungsmethode der unfertigen Erzeugnisse hat
sich nicht geändert.
Die unfertigen Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten bzw. soweit niedriger, unter Beachtung
der Grundsätze der verlustfreien Bewertung zu
Verkaufserlösen abzüglich noch anfallender
Aufwendungen bewertet. In den Herstellungskosten werden
neben allen Einzelkosten auch Material- und
Fertigungsgemeinkosten und Abschreibungen einbezogen;
Nicht jedoch Verwaltungs- und Vertriebskosten sowie
Fremdkapitalzinsen.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die
sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer,
geminderter Verwendbarkeit sowie anderen Gründen
ergeben, werden durch angemessene Abwertungen
berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wurde durch Bildung
angemessen dotierter Pauschalwertberichtigungen Rechnung
getragen.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
Die Ermittlung der
Rückstellung für Pensionen erfolgte nach
§ 253 Abs. 2 HGB n.F. unter Anwendung der Projected
Unit Credit Methodes (PUCM). Es wurde ein Rechnungszins von
5,15 % angesetzt. Zukünftig zu erwartende
Rentensteigerungen wurden nicht einbezogen.
Es wurden die Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck
"Richttafeln 2005G" zugrunde gelegt.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihren
Erfüllungsbeträgen bilanziert.
Abzinsungen waren sowohl bei den Rückstellungen
als auch bei den Verbindlichkeiten nicht vorzunehmen.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Im Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag in Höhe
von € 692.180,96 enthalten.
Die Entwicklung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Gegenstände des
Sach- und Finanzanlagevermögens ist in nachfolgendem
Anlagenspiegel dargestellt.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt zum 31.12.2023
€ 21.813.452,07 (31.12.2022
€ 9.615.458,44).
Zum Bilanzstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB.
IV. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt
durch den Geschäftsführer, Herrn Volker Hegele.
Zum 31. Dezember 2023 bestanden neben den in der
Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten sonstige finanzielle
Verpflichtungen für die Nutzung des unbeweglichen
Anlagevermögens von jährlich
€ 199.800,00 sowie für die finanziellen
Verpflichtungen aus Leasingverträgen von insgesamt
€ 54.977,64.
Bei der Verpflichtung aus Leasingverträgen
handelt es sich um 5 Kraftfahrzeuge mit einer Grundmietzeit
von 36 Monaten, endend im Januar 2024 bis August 2026..
sonstige Berichtsbestandteile
Troisdorf, 31.03.2025
gez.
Volker Hegele, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.03.2025
festgestellt.
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