Juliane Singer GmbH & Co. KG
Selbe AdresseMusikverlage
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Werner Singer seit 8.12.2008 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Juliane Singer GmbHGrafingJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANG
I.
Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss ist gemäß § 238 ff. und § 264 ff. HGB sowie nach den gesonderten Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Eine Anpassung von Bilanzposten wegen der erstmaligen Anwendung der Vorschriften nach Einführung des BilMoG war nicht veranlasst.
II.
Angaben zur Anwendung von Bilanzierungs- u.
Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 238 - 263 HGB unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für Kapitalgesell-schaften (§§ 265 - 283 HGB). Die nachfolgenden Erläuterungen geben Aufschluss über die angewandtenBilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Wesentlichen beibehalten. Ein grundlegender Wechsel gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Die Bewertung erfolgte unverändert unter der Prämisse der Unternehmensfortführung. Die Vergleichbarkeit der Jahresabschlusszahlen mit den Vorjahreswerten ist gegeben. III. Erläuterungen zur Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Aktiva Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert aktiviert und sämtliche erkennbare Risiken berücksichtigt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahrbestanden nicht (§ 268 Abs. 4 HGB). Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 6 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen. Passiva Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet. Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr. Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungenist allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Es handelt sich durchweg hier nicht um langfristige Rückstellungen. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden nicht (§285 Nr. 1a und Nr. 2 HGB). Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafterbestanden zum Abschlussstichtag in Höhe von EUR 887,77, im Vorjahr in Höhe von EUR 887,77.
IV.
Einzelangaben zu Posten der Bilanz
Das gezeichnete Kapital von EUR 25.564,59 wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Langfristige Ausleihungen, Forderungen oder Verbindlichkeiteni. S. v. § 42 GmbHG an Gesellschafter bestanden in folgender Höhe: Verbindlichkeit EUR 887,77, im Vorjahr EUR 887,77 Haftungsverhältnisse gemäß den §§ 268 Abs. 7, 251 HGB bestanden nicht.
V.
Sonstige Pflichtangaben nach § 285 HGB
Organmitglieder (§ 285 Nr. 10 HGB) Geschäftsführung: Einzelvertretungsberechtigte(r) Geschäftsführer(in): Herr Werner Singer
Grafing, den 13.12.2011 gez. Werner Singer (Geschäftsführer)
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 17.11.2011 |
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