VISIONAPARTMENTS Berlin GmbH
Selbe AdresseVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Kaspar Mathias Eisenhut seit 5.3.2026 | Prokura |
Bastiaan Olivier Don seit 26.9.2017 | Prokura |
Ireneusz Marian Zybinski seit 26.9.2017 | Prokura |
Emmanuel Anang Nmai seit 1.2.2016 | Prokura |
Beatrice Mangold seit 1.2.2016 | Prokura |
Anja Graf seit 10.12.2014 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
VISION AG | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
VISION Frankfurt GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANGI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der VISION Frankfurt GmbH, mit Sitz in 10178 Berlin (Amtsgericht Charlottenburg Abteilung B Nr. 163328), auf den 31.12.2023 wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB (§§ 238 ff.) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) aufgestellt. Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264 Abs. 2 HGB). Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontoform nach § 266 HGB. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Die Bewertung wird trotz der bestehenden bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen, da die Gesellschaft in einem auf den Bilanzstichtag aufzustellenden Vermögensstatus aufgrund eines Rangrücktritts der Gesellschafterin in Höhe von EUR 13.000.000,00 Verbindlichkeiten in entsprechender Höhe nicht auszuweisen hätte. Zusätzlich stehen der Gesellschaft liquide Mittel bis zu einem Betrag von EUR 13.000.000,00 durch die Vision AG, Schweiz, zur Verfügung. Davon waren zum Bilanzstichtag EUR 11.544.799,01 ausgeschöpft. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. II. Spezielle Ausführungen Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen, angesetzt. Die Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu Anschaffungskosten bewertet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Ausführungen zur Bilanz Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 88,30 (Vj. EUR 0,00). Der Betrag der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände hat wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Der Betrag der Verbindlichkeiten gliedert sich für das Geschäftsjahr 2023 wie folgt:
Der Betrag der Verbindlichkeiten gliedert sich für das Geschäftsjahr 2022 wie folgt:
Die Gesellschafterin, VISION AG, hat ein Darlehen in der Höhe bis max. EUR 13.000.000,00 gewährt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind mit einer Buchgrundschuld in Höhe von EUR 12.000.000,00 besichert. Zudem wurden die Guthaben bei Kreditinstituten verpfändet, Miet- und Pachtzinsforderungen sowie Rechte und Ansprüche aus Versicherungsverträgen, aus dem Grundstückskaufvertrag, aus dem Generalunternehmervertrag und aus sonstigen Verträgen im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben abgetreten sowie das Inventar sicherungsübereignet. III. Sonstige Ausführungen
Die Gesellschaft wird vertreten durch (§ 285 Nr. 10 HGB): · Anja Graf, Mitglied des Verwaltungsrats der Vision AG
Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer/-innen
Die Gesellschaft Beschäftigte in 2023 durchschnittlich 13 Arbeitnehmer/-innen.
Nachtragsbericht
Es liegen keine wesentlichen Ereignisse nach dem Abschlussstichtag vor.
Berlin, den 30. Juni 2024 gez. die Geschäftsführung Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 12. September 2024 |
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