HKS
Systemtechnik GmbH
Borchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
323.274,50 |
342.157,60 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
154.136,50 |
184.773,50 |
| II.
Sachanlagen |
152.458,00 |
157.384,10 |
| III.
Finanzanlagen |
16.680,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.008.926,13 |
798.386,18 |
| I.
Vorräte |
383.695,51 |
296.934,41 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
299.796,84 |
181.590,65 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
342,42 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
325.433,78 |
319.861,12 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.592,74 |
3.009,46 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.340.793,37 |
1.143.553,24 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
325.148,75 |
103.872,78 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
24.732,75 |
0,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
275.416,00 |
78.872,78 |
| B.
Rückstellungen |
200.313,62 |
82.010,15 |
| C.
Verbindlichkeiten |
815.331,00 |
957.670,31 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
546.569,04 |
413.312,71 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
268.761,96 |
544.357,60 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.340.793,37 |
1.143.553,24 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der HKS Systemtechnik GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH Gesetzes zu beachten. Für die
Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgte zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich
kumulierter Abschreibungen. Die Herstellkosten beinhalten
die nach steuer lichen Vorschriften
aktivierungspflichtigen Beträge. Bei der Bemessung der
Nutzungsdauer wird auf die betrieblichen Erfahrungen
abgestellt, die sich weitgehend mit den Angaben in den
steuerlichen AfA-Tabellen decken.
Die im Kalenderjahr 2019 neu angeschafften
Gegenstände des Anlagevermögens wurden
entsprechend ihrer Nutzungsdauer linear abgeschrieben.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit
dem Nominalwert bewertet. Dem Niederstwertprinzip wurde
durch die Einstellung von Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen. Die sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
bewertet.
Rückstellungen wurden aufgrund vorsichtiger
kaufmännischer Bewertung in Ansatz gebracht.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Name der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die
Geschäftsführer Herrn Winfried Steins und Herrn
Christian Monz geführt.
sonstige Berichtsbestandteile
Borchen, 15.04.2020
gez. Achim Mansen
gez. Christian Monz
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.08.2020 festgestellt.
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