Landgasthof
Linde GmbH
Markdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
76.743,00 |
92.296,00 |
| I.
Sachanlagen |
76.743,00 |
92.296,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
321.399,53 |
273.117,17 |
| I.
Vorräte |
10.000,00 |
10.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
264.447,96 |
254.323,56 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
46.951,57 |
8.793,61 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
299,00 |
| Aktiva |
398.142,53 |
365.712,17 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
261.464,15 |
218.931,75 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
206.431,75 |
161.631,04 |
| III.
Jahresüberschuss |
42.532,40 |
44.800,71 |
| B.
Rückstellungen |
58.244,62 |
51.031,31 |
| C.
Verbindlichkeiten |
78.433,76 |
95.749,11 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
31.768,86 |
33.714,11 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
46.664,90 |
62.035,00 |
| Summe
Passiva |
398.142,53 |
365.712,17 |
Anhang zum Jahresabschluß 2023
der Landgasthof Linde GmbH
A.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches sowie
des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Nach den Größenklassen des § 267 HGB
handelt es sich bei diesem Unternehmen um eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung,
die keinen Betrag ausweisen, werden gem. § 265 Abs. 8
HGB nicht angegeben.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung ist gegenüber dem Vorjahr
unverändert geblieben.
B.
Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände (u.a. Software) werden
aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen
Nutzungsdauer abgeschrieben. Erworbene Software, deren
Anschaffungskosten 800 Euro nicht übersteigt, wird als
beweglicher Gegenstand des Anlagevermögens behandelt.
Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Bewegliche Anlagegegenstände werden linear
abgeschrieben.
Geringwertige Anlagegüter bis zu einem
Anschaffungspreis von 250 Euro werden im Jahr der
Anschaffung in voller Höhe aufwandswirksam
berücksichtigt. Geringwertige Anlagegüter mit
einem Anschaffungspreis über 250 Euro bis 800 Euro
werden aktiviert und im Jahr der Anschaffung abgeschrieben.
Das Vorratsvermögen wird grundsätzlich mit
den Anschaffungskosten bewertet. Alle erkennbaren Risiken
im Vorratsvermögen, die sich aus
überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter
Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene
Abwertungen berücksichtigt. Der Wert wurde
geschätzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
eingesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des
Überschusses.
C.
Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und
Verlustrechnung
I.
Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus den
Bilanzanlagen ersichtlich.
In den Rechnungsabgrenzungsposten sind Aufwendungen
erfasst soweit sie auf Zeiträume nach dem
Bilanzstichtag entfallen. Zum Bilanzstichtag waren keine
RAP erforderlich.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren sind nicht vorhanden. Eine Absicherung von
Verbindlichkeiten durch Grundschulden besteht nicht.
II.
Gewinn- und Verlustrechnung
Angaben hierzu entfallen, da keine
erläuterungspflichtigen Sachverhalte gegeben sind.
D.
Sonstige Angaben
Es bestehen folgende nicht in der Bilanz ausgewiesene
oder vermerkte finanzielle Verpflichtungen, die für
die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind:
Am Bilanzstichtag bestand eine Mietverpflichtung
gegenüber Gesellschaftern mit unbestimmter Laufzeit
mit einem Jahresbetrag von 264.000 €.
Der Jahresüberschuss wird mit 42.532 €
festgestellt. Dieser wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Markdorf, 14. April 2025
gez.:
Carina Steimle und Julia Boßhart,
Geschäftsführerinnen
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.04.2025
festgestellt.
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