Stammdaten

Register
Amtsgericht Freiburg HRB 718990
Eingetragen
28.11.2018
Branche
GasthöfeBetrieb von BaumschulenBetrieb von Verkehrswegen für Straßenfahrzeuge
Gegenstand
Betrieb des Landgasthof Linde.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Carina Steimle
seit 28.11.2018
Geschäftsführer
Julia Steimle
seit 28.11.2018
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
40.00%
40.00%

Gesellschafter
Beta

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
Carina Steimle
Markdorf
10.000 €
40.00%
Julia Steimle
Markdorf
10.000 €
40.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Landgasthof Linde GmbH

Markdorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 76.743,00 92.296,00
I. Sachanlagen 76.743,00 92.296,00
B. Umlaufvermögen 321.399,53 273.117,17
I. Vorräte 10.000,00 10.000,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 264.447,96 254.323,56
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 46.951,57 8.793,61
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 299,00
Aktiva 398.142,53 365.712,17

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 261.464,15 218.931,75
I. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
1. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
2. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
II. Gewinnvortrag 206.431,75 161.631,04
III. Jahresüberschuss 42.532,40 44.800,71
B. Rückstellungen 58.244,62 51.031,31
C. Verbindlichkeiten 78.433,76 95.749,11
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 31.768,86 33.714,11
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 46.664,90 62.035,00
Summe Passiva 398.142,53 365.712,17

Anhang zum Jahresabschluß 2023


der Landgasthof Linde GmbH

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches sowie des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Nach den Größenklassen des § 267 HGB handelt es sich bei diesem Unternehmen um eine kleine Kapitalgesellschaft.

Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, die keinen Betrag ausweisen, werden gem. § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ist gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände (u.a. Software) werden aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Erworbene Software, deren Anschaffungskosten 800 Euro nicht übersteigt, wird als beweglicher Gegenstand des Anlagevermögens behandelt.
Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Bewegliche Anlagegegenstände werden linear abgeschrieben.

Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Anschaffungspreis von 250 Euro werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt. Geringwertige Anlagegüter mit einem Anschaffungspreis über 250 Euro bis 800 Euro werden aktiviert und im Jahr der Anschaffung abgeschrieben.

Das Vorratsvermögen wird grundsätzlich mit den Anschaffungskosten bewertet. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Der Wert wurde geschätzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages eingesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des Überschusses.

C. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung

I. Bilanz

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus den Bilanzanlagen ersichtlich.

In den Rechnungsabgrenzungsposten sind Aufwendungen erfasst soweit sie auf Zeiträume nach dem Bilanzstichtag entfallen. Zum Bilanzstichtag waren keine RAP erforderlich.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sind nicht vorhanden. Eine Absicherung von Verbindlichkeiten durch Grundschulden besteht nicht.

II. Gewinn- und Verlustrechnung

Angaben hierzu entfallen, da keine erläuterungspflichtigen Sachverhalte gegeben sind.

D. Sonstige Angaben

Es bestehen folgende nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind:
Am Bilanzstichtag bestand eine Mietverpflichtung gegenüber Gesellschaftern mit unbestimmter Laufzeit mit einem Jahresbetrag von 264.000 €.

Der Jahresüberschuss wird mit 42.532 € festgestellt. Dieser wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Markdorf, 14. April 2025

gez.: Carina Steimle und Julia Boßhart, Geschäftsführerinnen

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.04.2025 festgestellt.

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