V.O.M. Team GmbHLiquidiert

46569 Hünxe, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Duisburg HRB 23024
Eingetragen
4.1.2000
Branche
Herstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenBearbeitung und Veredlung von KunststoffwarenHerstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung
Gegenstand
ist die Unterstützung von Industrieabläufen und das Prozessmanagement.

Historie

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Management

NameRolle
Uwe Pfalzgraf
seit 30.12.2010
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Im Sand 3, 46569 Hünxe
23.750 €
95.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

V.O.M. Team GmbH

Hünxe

Jahresabschluss zum 31.12.2006

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

0,00

0,00

II. Sachanlagen

6.605,75

8.634,44

III. Finanzanlagen

8.703,69

2.264,17

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

0,00

0,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

17.182,20

13.644,42

III. Wertpapiere

0,00

0,00

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

343,84

9.310,84

C. Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

Summe Aktiva

32.835,48

33.853,87



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

Noch ausstehende Einlage

-12.271,00

-12.271,00

II. Kapitalrücklage

0,00

0,00

III. Gewinnrücklagen

0,00

0,00

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-13.536,61

-1.828,13

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

1.987,81

-11.708,48

B. Rückstellungen

28.937,61

25.178,00

C. Verbindlichkeiten

2.717,67

9.483,48

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

32.835,48

33.853,87

ANHANG

Angaben zur Bilanzierung, Bewertung und Darstellung im Jahresabschluss

Angabe

Erläuterung

EUR

Angaben zu besonderen Umständen, die dazu führen, dass der Jahresabschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt (§ 264 Abs. 2 Satz 2 HGB)

liegen nicht vor

Angabe und Begründung von Abweichungen in der Darstellung (insbesondere Gliederung der Bilanz oder GuV) gegenüber dem Vorjahr (§ 265 Abs. 1 Satz 2 HGB)

Es wurden keine abweichende Gliederungsansätze gebildet.

Begründende Angaben zu einer Gliederung der Bilanz und/oder GuV nach verschiedenen Vorschriften als Folge der Existenz mehrerer Geschäftszweige (§ 265 Abs. 4 HGB)

Es bestehen nicht mehrere Geschäftszweige.

Erläuternde Angaben, wenn in der Bilanz und/oder GuV angegebene Vorjahresbeträge mit den Werten für das aktuelle Berichtsjahr nicht vergleichbar sind (§ 265 Abs. 2 Satz 2 HGB)

Die Vorjahresbeträge wurden ohne Abweichung übernommen.

Erläuternde Angaben, wenn in der Bilanz und/oder Gewinn- und Verlustrechnung angegebene Vorjahresbeträge an die Werte des aktuellen Berichtsjahrs angepasst wurden (§ 265 Abs. 2 Satz 3 HGB)

Die Vorjahresbeträge wurden ohne Abweichung übernommen.

Angabe der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu den Anschaffungs- oder Herstellungkosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen wurden unter Zugrundlegung der betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ausschließlich linear wie auch degressiv gebildet. Von der Möglichkeit der Sofortabschreibung von geringwertige Wirtschaftsgüter wurde Gebrauch gemacht. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bzw. dem niedrigen Marktwert bewertet. Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse erfolgte unter Zugrundelegung der voraussichtlichen Verkaufserlöse unter Abzug der noch anfallenden Kosten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennbetrag ausgewiesen. Alle erkennbaren Risiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko insbesondere bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch die Bildung einer pauschalen Abschreibung Rechnung getragen. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Angabe der Grundlagen der Währungsumrechnung (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB)

Im Berichtsunternehmen waren keine Währungsumrechnungen erforderlich.

Angabe und Begründung von Abweichungen der angewandten Bilanzierung und Bewertung gegenüber dem Vorjahr und Darstellung des Einflusses auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB)

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden fortgesetzt. Es lagen keine Anhaltspunkte dafür vor von diesen abzuweichen.

Angabe, ob Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten einbezogen wurden (§ 284 Abs. 2 Nr. 5 HGB)

Es wurden keine Fremdkapitalzinsen in die Bewertung einbezogen.

Angaben zur Bilanz und zu einzelnen Bilanzposten

Angaben zum Vermögen und zu aktivischen Rechnungsabgrenzungsposten

Angabe

Erläuterung

EUR

Ausweis von in der Bilanzgliederung des § 266 HGB mit arabischen Ziffern versehenen Posten (§ 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB)

liegen nicht vor

Hinweis, wenn ein in der Bilanz ausgewiesener Vermögensgegenstand zu mehreren Bilanzposten gehört (§ 265 Abs. 3 Satz 1 HGB)

liegen nicht vor

Angabe der Gründe für eine planmäßige Abschreibung eines Geschäfts- oder Firmenwerts (§ 285 Satz 1 Nr. 13 HGB)

liegen nicht vor

Gesonderter Ausweis der Ausleihungen und Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG, § 264c Abs. 1 Satz 1 HGB)

Gesellschafterverrechnungskonto

0,00

Angabe der Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bzw. über ein Jahr für jeden Forderungsposten in der Bilanz (§ 268 Abs. 4 Satz 1 HGB)

Die Forderungen haben sämtlichst eine einjährige Restlaufzeit.

Erläuterung von unter dem Posten "sonstige Vermögensgegenstände" ausgewiesenen Beträgen für Vermögensgegenstände, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen (§ 268 Abs. 4 Satz 2 HGB)

Es bedurfte keines Ausweises derartiger Beträge

Erläuterung eines aktivischen Steuerabgrenzungspostens (§ 274 Abs. 2 Satz 2 HGB)

liegen nicht vor

Für Finanzanlagen, die durch Nutzung des Wahlrechts des § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB oberhalb ihres beizulegenden Zeitwerts ausgewiesen werden, Angabe der Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte sowie der Gründe für das Unterlassen der Abschreibung und der Anhaltspunkte, aus denen abgeleitet wurde, dass die Wertminderung voraussichtlich nicht von Dauer ist (§ 285 Satz 1 Nr. 19 HGB)

liegen nicht vor

Angaben zum Eigenkapital

Angabe

Erläuterung

EUR

Angabe eines vorhandenen Gewinn- und Verlustvortrags (§ 268 Abs. 1 Satz 2 HGB)

5.984,07

Angaben zum Fremdkapital und zu passivischen Rechnungsabgrenzungsposten

Angabe

Erläuterung

EUR

Hinweis, wenn eine in der Bilanz ausgewiesene Schuld zu mehreren Bilanzposten gehört (§ 265 Abs. 3 Satz 1 HGB)

Eine Schuld, die zum mehrfachen Ausweis unter unterschiedlichen Bilanzpositionen berechtigen würde lag nicht vor.

Angaben der Vorschriften, nach denen der Sonderposten mit Rücklageanteil gebildet wurde (§ 273 HGB)

Ein Sonderposten mit Rücklageanteil aufgrund steuerlicher Vorschriften wurde nicht gebildet.

Angabe der in der Bilanz nicht ausgewiesenen Rückstellungen für vor dem 1.1.1987 entstandene Pensionsansprüche und mittelbare und ähnliche Verpflichtungen (Art. 28 Abs. 2 EGHGB)

Im Berichtsunternehmen wurden keine Pensionszusagen ereteilt. Mithin entfällt ein Wertansatz.

Gesonderte Angabe einer Rückstellung für latente Steuern (§ 274 Abs. 1 Satz 1 HGB)

Das steuerbilanzielle Ergebnis liegt nicht über dem der Handelsbilanz.

Zu jedem Verbindlichkeitsposten sowie zum Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten Angabe des Teilbetrags mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren (§ 285 Satz 1 Nr. 1a und Nr. 2 HGB)

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

0,00

Verbindlichkeiten aus L+L

0,00

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

0,00

Sonstige Verbindlichkeiten

0,00

Zu jedem Verbindlichkeitsposten sowie zum Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten Angabe des Teilbetrags, der durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert ist (§ 285 Satz 1 Nr. 1b, 2 HGB)

Es liegt keine grundpfandrechtliche Absicherung vor

0,00

Gesonderter Ausweis der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG § 264c Abs. 1 Satz 1 HGB)

Gesellschafterverrechnungskonto

0,00

Weitergehende Pflichtangaben

Angaben zu Haftungsverhältnissen und nicht bilanzierten Verpflichtungen

Angabe

Erläuterung

EUR

gesonderte Angabe der Beträge der in § 251 HGB bezeichneten Haftungsverhältnisse, der im Zusammenhang mit diesen gewährten Pfandrechte und sonstigen Sicherheiten sowie der unter den Haftungsverhältnissen ausgewiesenen Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen (§ 268 Abs. 7 HGB)

liegen nicht vor

Angabe des Gesamtbetrags der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz ausgewiesen und nicht zu den Haftungsverhältnissen i.S.d. § 251 HGB gehören (z.B. Miet- und Leasingverpflichtungen) (§ 285 Satz 1 Nr. 3 HGB)

Leasingverträge

0,00

Angaben zu Mitarbeitern und Organen

Angabe

Erläuterung

EUR

Abgabe der an Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats (bzw. Beirats oder eines ähnlichen Aufsichtsorgans) gewährten Vorschüsse und Kredite sowie für diese Personen eingegangene Haftungsverhältnisse (§ 285 Satz 1 Nr. 9c HGB)

Uwe Pfalzgraf

8.453,69

Angabe der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats mit Kennzeichnung des Ausichtsratsvorsitzenden, seines Stellvertreters sowie (falls vorhanden) des Vorsitzenden der Geschäftsführung (§ 285 Satz 1 Nr. 10 HGB)

Uwe Pfalsgraf

Angabe der Mitgliedschaften, die Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats in anderen Aufsichtsräten oder ähnlichen Kontrollgremien wahrnehmen (§ 285 Satz 1 Nr. 10 HGB)

Der Geschäftsführer ist kein Mitglied anderer Gremien

Angaben zu Beteiligungsverhältnissen

Angabe

Erläuterung

EUR

Angabe von Namen, Sitz, Kapitalanteil, Eigenkapital und Jahresergebnis von allen Unternehmen, an denen das berichtende Unternehmen mindestens 20 % der Anteile besitzt

Das Unternehmen hält keine Beteiligung an anderen Unternehmen.

Angabe des Bestehens einer wechselseitigen Beteiligung (§ 160 Abs. 1 Nr. 7 AktG)

Es bestehen keine wechselseitigen Beteiligungen.

Angabe des Bestehens einer Beteiligung am berichtenden Unternehmen, die dem berichtenden Unternehmen nach § 20 Abs. 1 oder Abs. 4 AktG oder § 21 Abs. 1 WpHG gemeldet wurde

Angabe von Namen, Sitz und Rechtsform der Unternehmen, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter das berichtende Unternehmen ist (§ 285 Satz 1 Nr. 11a HGB)

Das Berichtsunternehmen ist kein unbeschränkt haftender Gesellschafter an anderen Unternehmen.

Angabe von Namen, Sitz und gezeichnetem Kapital der Unternehmen, die unbeschränkt haftende Gesellschafter des berichtenden Unternehmens sind (§ 285 Satz 1 Nr. 15 HGB)

Liegt nicht vor.

Sonstige weitergehende Pflichtangaben

Angabe

Erläuterung

EUR

Name und Sitz des Mutterunternehmens des berichtenden Unternehmens, das den Konzernabschluss für den größten Kreis an Unternehmen aufstellt (§ 285 Satz 1 Nr. 14 HGB)

Das Unternehmen gehört keinem Konzern an.

 

Uwe Pfalzgraf

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