Sparkasse Schwaben-Bodensee
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Daniel Florian Gastl seit 5.12.2024 | Vorsitzender des Vorstands |
Andreas Steinbacher seit 4.7.2024 | Vorstandsmitglied |
Wolfgang Walter Dr. Zettl seit 28.2.2022 | Vorstandsmitglied |
Bernd Fischer seit 28.2.2022 | Vorstandsmitglied |
Harald Post seit 28.2.2022 | Vorstandsmitglied |
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sparkasse Schwaben-BodenseeAugsburg, Memmingen, Lindau (Bodensee), Schwabmünchen und MindelheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtInhaltsübersicht 1. Grundlagen der Sparkasse und Geschäftsmodell 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Rahmenbedingungen 2.2 Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren 2.3 Geschäftsverlauf 2.4 Vermögenslage 2.5 Finanzlage 2.6 Ertragslage 2.7 Zusammenfassende Beurteilung der Geschäftsentwicklung und der Lage der Sparkasse 3. Nichtfinanzielle Erklärung 4. Risikobericht 4.1 Risikomanagementsystem 4.2 Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken 4.2.1 Adressenrisiko 4.2.2 Marktpreisrisiko 4.2.3 Beteiligungsrisiko 4.2.4 Liquiditätsrisiko 4.2.5 Operationelles Risiko 4.2.6 Gesamturteil der Risikolage 5. Voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken 5.1 Rahmenbedingungen 5.2 Chancen und Risiken 5.3 Geschäftsentwicklung der Sparkasse 5.4 Vermögenslage 5.5 Finanzlage 5.6 Ertragslage 5.7 Gesamtaussage Aufgrund der Anpassungen in den Risikosteuerungs- und -controllingprozessen an die neuen Anforderungen für die Risikotragfähigkeit wurde das Gebot der Darstellungsstetigkeit im Risikobericht zulässigerweise durchbrochen. 1. Grundlagen der Sparkasse und Geschäftsmodell Die Sparkasse Schwaben-Bodensee ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Augsburg, Memmingen, Lindau (Bodensee), Schwabmünchen und Mindelheim. Träger der Sparkasse ist der Sparkassenzweckverband Sparkasse Schwaben-Bodensee. Mitglieder des Sparkassenzweckverbandes sind der Landkreis Augsburg, Landkreis Unterallgäu, die Stadt Memmingen, die Stadt Lindau (Bodensee), der Landkreis Lindau (Bodensee), die Stadt Schwabmünchen und die Stadt Mindelheim. Grundsätzlich betreibt die Sparkasse alle banküblichen Geschäfte, soweit es das bayerische Sparkassengesetz und die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen oder die Satzung der Sparkasse vorsehen. Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat. Der Vorstand, bestehend aus vier Mitgliedern, leitet die Sparkasse in eigener Verantwortung, vertritt sie und führt ihre Geschäfte. Der Verwaltungsrat bestimmt die Richtlinien für die Geschäfte der Sparkasse und überwacht den Vorstand. Die Sparkasse Schwaben-Bodensee ist Mitglied des Sparkassenverbands Bayern und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband angeschlossen. Sie haftet mit den anderen bayerischen Sparkassen gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung des Sparkassenverbands Bayern für die Verbindlichkeiten des Sparkassenverbands Bayern. Die Sparkasse ist Mitglied im Sparkassenverband Bayern und über dessen Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung"). Die Sparkasse Schwaben-Bodensee unterliegt dem Regionalprinzip. Dabei steht im Vordergrund, auf Grundlage der Markt- und Wettbewerbserfordernisse vorrangig im Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und alle Bevölkerungskreise, die Wirtschaft und die öffentliche Hand ausreichend mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen zu versorgen. Zum 31. Dezember 2023 unterhält die Sparkasse fünf Hauptstellen, 52 mitarbeiterbesetzte Geschäftsstellen und 55 SB-Geschäftsstellen in unserem Geschäftsgebiet. Zum 1. Juli 2024 fusioniert die Sparkasse Schwaben-Bodensee rückwirkend mit Ablauf des 31. Dezember 2023 als übernehmendes Institut mit der Sparkasse Günzburg-Krumbach (übertragendes Institut) auf der Grundlage von Art. 16 SpkG. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogenen Rahmenbedingungen Das Jahr 2023 war von hoher Inflation geprägt, was die Kaufkraft der Einkommen sowie den Konsum schwächte. Zudem bremsten die in fast allen Währungsräumen fortgesetzten Zinssteigerungen die Nachfrage - beim Verbrauch, aber vor allem bei den Investitionen. Der Internationale Währungsfonds (IWF) beziffert das Wachstum der Weltwirtschaft 2023 auf insgesamt 3,0 %. Das BIP der USA wuchs 2023 überdurchschnittlich, wohingegen der Euroraum gemäß der Schätzung des IWF nur noch 0,7 % realen Zuwachs erzielte (Quelle: DSGV). In Deutschland kostete die bis weit in das Jahr 2023 hinein auf hohem Niveau bleibende Inflation ebenfalls Kaufkraft. Die Nominaleinkommensentwicklung zog erst zeitlich verzögert nach. Somit war im Jahresdurchschnitt die Entwicklung der Verfügbaren Einkommen mit 5,9 % nominalem Zuwachs genauso hoch wie der Anstieg der Verbraucherpreise. Mit -0,8 % schrumpfte der private Verbrauch 2023 stärker als das BIP. Die Sparquote stieg leicht um zwei Promillepunkte auf 11,3 % (Quelle: DSGV). Investitionen und Bautätigkeit in Deutschland wurden durch das erhöhte Zinsniveau infolge hoher Inflationsraten stark gebremst. Zunächst wurde noch der gute Auftragsbestand bei begonnenen Projekten abgearbeitet. Doch das Angehen neuer Projekte kam fast völlig zum Erliegen. Die Bauinvestitionen sanken preisbereinigt um 2,1 %. Am stärksten war der Rückgang im Wohnungsbau (Quelle: DSGV). Trotz der schwachen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung blieb der deutsche Arbeitsmarkt 2023 robust. Die Arbeitslosenquote hat sich trotz hoher Nettozuwanderung und stagnierender Produktion in der Abgrenzung der Bundesagentur für Arbeit 2023 nur moderat um vier Promillepunkte auf 5,7 % erhöht (Quelle: DSGV). Das Jahr 2023 war für die bayerische Wirtschaft ein Jahr der Stagnation. Eine Rezession konnte - im Gegensatz zur deutschen Wirtschaft - jedoch vermieden werden. Das BIP im Freistaat dürfte sich in etwa auf Vorjahresniveau eingependelt haben. Der bayerische Arbeitsmarkt hat im Jahr 2023 erneut Stabilität bewiesen. Die Arbeitslosenquote im Freistaat war mit 3,4 % im Jahresdurchschnitt 2023 erneut die niedrigste unter allen Bundesländern. Die Arbeitslosenquote im Regierungsbezirk Schwaben ist mit 3,1 % (Vorjahr 2,8 %) die niedrigste Quote aller Regierungsbezirke in Bayern. Die geldpolitische Bremsung war in fast allen großen Währungen in diesem Ausmaß und in dieser Geschwindigkeit ohne Beispiel. Im Euroraum wurden die Leitzinsen aus dem noch bis Mitte 2022 herrschenden Negativzins heraus in nur gut einem Jahr bis zum Herbst 2023 um 450 Basispunkte erhöht. Der Satz der Einlagefazilität erreichte zum Jahresende 4,0 % (Quelle: DSGV). Die Konjunkturumfrage der IHK Schwaben zum Jahresbeginn 2024 steht unter der Überschrift: "Keine Trendwende in Sicht - Wachstumspotenziale bleiben ungenutzt". Die Bewertung der aktuellen Geschäftslage hat sich seit dem vergangenen Herbst im Saldo weiter verschlechtert. So berichtet jedes fünfte Unternehmen von einer derzeit schlechten Situation. Im vergangenen Herbst lag dieser Anteil noch bei 18 %. Auch der Anteil derer, die von einer guten Situation berichten, ist auf 35 % gesunken. Die negative Tendenz der vergangenen rund drei Jahre hält weiter an. Der bayerisch-schwäbische Arbeitsmarkt zeigt sich weiter robust. 79 % der Unternehmen möchten die Zahl der Beschäftigten trotz der vielfältigen Herausforderungen steigern oder zumindest auf derzeitigem Niveau belassen. Der IHK-Konjunkturklimaindex stieg zu Jahresbeginn 2024 auf 100 Indexpunkte an. Er liegt damit deutlich unter dem zehnjährigen Durchschnitt von 118 Punkten. Die anhaltenden Unsicherheiten und infolgedessen weiter rückläufige Investitionen verzögern die Erholung der Wirtschaft. Die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit muss nun im Fokus einer angebotsorientierten Wirtschaftspolitik stehen, um der Wirtschaft einen spürbaren sowie anhaltenden Wachstumsschub zu verleihen (Quelle IHK Schwaben). 2.2 Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren Folgende Kennziffern stellen unsere bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren dar: • Geschäftsverlauf: Entwicklung des Kundenkreditgeschäfts, der Kundeneinlagen und der Bilanzsumme • Vermögenslage: Eigenmittelzuführung und Eigenmittelausstattung • Finanzlage: LCR, NSFR und Survival Period • Ertragslage: Betriebsergebnis vor Bewertung, Betriebsergebnis nach Bewertung und Cost-Income-Ratio (CIR) 2.3 Geschäftsverlauf Im Prognosebericht des letzten Jahres hat die Sparkasse ausgeführt, dass angesichts der gesamtwirtschaftlichen Prognosen beim Kundenkreditvolumen ein moderates Wachstum und bei den Kundeneinlagen ein leichter Rückgang erwartet wird. Die prognostizierten Erwartungen zum Geschäftsverlauf haben sich weitgehend erfüllt. Die Bilanzsumme sank im Jahr 2023 auf 9.084,3 Mio. EUR. Der Rückgang von 100,7 Mio. EUR oder 1,1 % im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf verminderte Kundeneinlagen sowie reduzierte Eigenanlagen zurückzuführen. Gleichermaßen ist ein Rückgang des Geschäftsvolumens um 104,2 Mio. EUR oder 1,1 % auf 9.419,3 Mio. EUR zu verzeichnen. In Folge der Zinsentwicklung und gesamtwirtschaftlichen Entwicklung war eine deutliche Reduzierung der Kreditnachfrage zu beobachten. Dennoch liegen die Forderungen an Kunden nach Abzug der Wertberichtigungen und der Vorsorgereserven nach § 340f HGB mit 6.267,4 Mio. EUR um 38,5 Mio. EUR (+0,6 %) über dem Vorjahresniveau. Die Veränderungen sind im Wesentlichen auf die Nachfrage nach gewerblichen Finanzierungen zurückzuführen. Die Eigenanlagen (Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere) der Sparkasse reduzierten sich um 140,9 Mio. EUR auf 1.485,9 Mio. EUR. Diese Entwicklung ist zu einem großen Teil als Reaktion auf den Einlagenabfluss der Kunden auf der Passivseite zu sehen. Bei der Barreserve war im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang um 432,7 Mio. EUR auf 120,6 Mio. EUR (-78,2 %) zu verzeichnen, der im Wesentlichen auf eine Umschichtung zu Gunsten der Einlagenfazilität bei der Deutschen Bundesbank zurückzuführen ist. Der unter den Beteiligungen ausgewiesene Anteilsbesitz der Sparkasse nimmt um 0,6 Mio. EUR auf 116,8 Mio. EUR (-0,5 %) ab. Hierzu trägt maßgeblich eine Zuschreibung auf eine Verbundbeteiligung am Jahresende und eine Rückzahlung einer Beteiligung bei. Die Anteile an verbundenen Unternehmen haben sich um 0,4 Mio. EUR auf 1,0 Mio. EUR (-25,9 %) reduziert. Maßgeblich hierfür ist die Auflösung einer Beteiligung an einem verbundenen Unternehmen. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten war ein Rückgang um 22,3 Mio. EUR auf 1.033,8 Mio. EUR (-2,1 %) zu verzeichnen, was hauptsächlich in einem niedrigeren Bestand an Weiterleitungsdarlehen begründet ist. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden weisen einen Rückgang um 131,5 Mio. EUR auf 6.957,7 Mio. EUR (-1,9 %) aus. Während die Spareinlagen mit 1.215,9 Mio. EUR um 307,3 Mio. EUR (- 20,2 %) unter dem Vorjahresniveau liegen, weisen die anderen Verbindlichkeiten mit 5.741,8 Mio. EUR eine Steigerung von 175,8 Mio. EUR oder 3,2 % auf. Die Entwicklung der anderen Verbindlichkeiten beruht auf den täglich fälligen Verbindlichkeiten, die um 614,3 Mio. EUR (-11,3 %) von 5.441,5 Mio. EUR auf 4.827,2 Mio. EUR gesunken sind. Im Gegenzug sind die Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist um 790,1 Mio. EUR (+ 635,0 %) auf 914,5 Mio. EUR gestiegen. Der Zuwachs ist hauptsächlich auf die Sparkassenbriefe zurückzuführen. Die Sparten des Dienstleistungs- und Verbundgeschäftes haben sich leicht positiv entwickelt. Diese Entwicklung ist bedingt durch das ansteigende Vertragsvolumen im Wertpapiervermittlungsgeschäft und Versicherungsgeschäft zurückzuführen. Dagegen mussten in den Sparten Immobilienvermittlungsgeschäft und Bauspargeschäft Rückgänge beim Vertragsvolumen hingenommen werden. 2.4 Vermögenslage In der folgenden Tabelle wird die Bilanzstruktur der Sparkasse dargestellt: Aktiva
Im Prognosebericht des letzten Jahres hat die Sparkasse ausgeführt, dass sie vor dem Hintergrund der Folgen des Russland-Ukraine-Kriegs und der damit verbundenen Energiekrise in Europa sowie der volatilen Zins- und Kapitalmärkte mit auf über dem Vorjahresniveau liegenden Zuführungen zum Eigenkapital (inkl. dem Fonds für allg. Bankrisiken gem. § 340g HGB) rechnet. Die prognostizierten Erwartungen hinsichtlich der Vermögenslage wurden übertroffen. In der Bilanzstruktur ergaben sich gegenüber dem Vorjahr folgende bedeutsamen Veränderungen: Von der Barreserve wurde zu Gunsten der Forderungen gegenüber KI im Rahmen der Fazilität der Deutschen Bundesbank umgeschichtet. Nach der durch den Verwaltungsrat noch zu beschließenden Verwendung des Jahresergebnisses wird die Sicherheitsrücklage 492,4 Mio. EUR betragen. Dies entspricht einer Steigerung von 24,0 Mio. EUR (+ 5,1 %) gegenüber dem Vorjahr. Zum Bilanzstichtag verfügt die Sparkasse über eine angemessene aufsichtsrechtliche Eigenmittelbasis und die Gesamtkapitalquote als Relation der Eigenmittel zum Gesamtrisikobetrag liegt bei 16,59 % (Vorjahr 17,30 %). Die Eigenmittelanforderungen in Höhe von 12,44 %, bestehend aus den Anforderungen aus Art. 92 CRR sowie § 6c KWG, wurden im Berichtsjahr jederzeit eingehalten. 2.5 Finanzlage Im Prognosebericht des letzten Jahres hat die Sparkasse ausgeführt, dass sie über ausreichend Liquidität verfügt. Zudem prognostizierte die Sparkasse eine gesicherte Refinanzierung, die Erfüllung der aufsichtsrechtlich geforderten Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) und der strukturellen Liquiditätsquote (Net Stable Fund Ratio - NSFR) sowie die Einhaltung der Survival Period. Die prognostizierten Erwartungen hinsichtlich der Finanzlage haben sich erfüllt. Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr aufgrund einer planvollen und ausgewogenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Zur Überwachung unserer Zahlungsbereitschaft dienen kurz- und mittelfristige Finanzpläne, die die fälligen Geldanlagen und -aufnahmen sowie die statistisch aus der Vergangenheit entwickelten Prognosewerte des Kundengeschäfts enthalten. Der Zeitraum für die Prognose der Liquiditätsentwicklung beträgt 5 Jahre. Die eingeräumten Kredit- bzw. Dispositionslinien bei der BayernLB wurden zeitweilig in Anspruch genommen. Von der Möglichkeit zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank im Rahmen von gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRG) wurde Gebrauch gemacht. Die Mindestquote der Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) gemäß den Vorgaben der delegierten Verordnung (EU) 2015/61 wurde im gesamten Geschäftsjahr eingehalten. Sie lag am Bilanzstichtag mit 173,4 % deutlich über dem Mindestwert. Auch die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio - NSFR) lag durchgängig über der aufsichtlichen Mindestquote von 100 %. Sie betrug zum Bilanzstichtag 125,5 %. Die Survival Period betrug zum Bilanzstichtag 4 Monate. 2.6 Ertragslage Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt. Dieser beinhaltet eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses der Sparkasse in Relation zur Durchschnittsbilanzsumme. In das danach errechnete Betriebsergebnis vor Bewertung gehen die ordentlichen Erträge aus Zins-, Dienstleistungs- und Handelsgeschäften ein. Zur Ermittlung des Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Die Ertragslage stellt sich auf Basis des Betriebsvergleichs wie folgt dar:
1) Einschließlich der Zuführung zu den Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB und zum Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB. Im Prognosebericht des letzten Jahres hat die Sparkasse ausgeführt, dass vor dem Hintergrund der Folgen des Russland-Ukraine-Kriegs und der damit verbundenen Energiekrise in Europa sowie der volatilen Zins- und Kapitalmärkte mit einem deutlich unter dem Vorjahresniveau liegenden Betriebsergebnis vor Bewertung und einem deutlichen Anstieg der Cost-Income-Ratio zu rechnen ist. Zudem prognostizierte die Sparkasse erhebliche Belastungen im Bewertungsergebnis und ein deutlich unter dem Vorjahresniveau liegendes Betriebsergebnis nach Bewertung. Die prognostizierten Erwartungen hinsichtlich der Ertragslage sind nicht eingetreten. Die Ertragslage stellt sich deutlich besser dar als erwartet. Der Zinsüberschuss ist die bedeutsamste Ertragsquelle im Geschäft der Sparkasse. Im Gegensatz zu den Vorjahren verzeichnete dieser einen deutlichen Anstieg. Ursächlich hierfür sind die deutlichen Zinsanstiege an den Geld- und Kapitalmärkten, welche sich im Geschäftsjahr sowohl auf das Kundenkreditgeschäft als auch auf das zinsbedingte Eigengeschäft der Sparkasse positiv niedergeschlagen haben. Der Provisionsüberschuss lag im Jahr 2023 insgesamt leicht über dem Vorjahreswert. Ursächlich waren im Wesentlichen steigende Erlöse aus dem Giroverkehr. Im Gegenzug gab es rückläufige Erlöse aus dem Vermittlungsgeschäft. Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen sind gestiegen. Der Anstieg ist auf höhere Gehälter infolge von Tariferhöhungen und die allgemeine Inflationsrate zurückzuführen. Das Betriebsergebnis vor Bewertung liegt mit 1,38 % (Vorjahr 1,07 %) der Durchschnittsbilanzsumme (DBS) deutlich über dem Vorjahreswert. Die auf Basis der Betriebsvergleichswerte zur Unternehmenssteuerung eingesetzte Cost-Income-Ratio (Verhältnis des aus Personal- und Sachaufwand bestehenden Verwaltungsaufwands zum um den sonstigen ordentlichen Aufwand gekürzten Bruttoertrag) beträgt 45,1 % (Vorjahr 49,7 %). Das Bewertungsergebnis fiel mit einem negativen Saldo von 72,2 Mio. EUR um 7,0 Mio. EUR deutlich höher aus als im Vorjahr. Ausschlaggebend hierfür waren eine steigende Risikovorsorge im Kreditgeschäft und die Bildung von Vorsorgereserven. Das Betriebsergebnis nach Bewertung liegt mit 0,59 % (Vorjahr 0,39 %) der Durchschnittsbilanzsumme (DBS) deutlich über dem Vorjahreswert. Mit 24,0 Mio. EUR weist die Sparkasse gegenüber dem Vorjahr ein um 17,5 Mio. EUR höheres Jahresergebnis aus. Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Jahresüberschuss und Bilanzsumme, beträgt 0,26 % (Vorjahr 0,07 %). 2.7 Zusammenfassende Beurteilung der Geschäftsentwicklung und der Lage der Sparkasse Die Sparkasse kann in Anbetracht der eingebrochenen Kreditnachfrage und den Entwicklungen an den Geld- und Kapitalmärkten auf ein positives Geschäftsjahr 2023 zurückblicken. Unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen sowie branchenspezifischen Entwicklung kann die geschäftliche Entwicklung, die Vermögens- und Finanzlage als gut beurteilt werden. Die Ertragslage hat sich gut entwickelt. Die erforderlichen Bewertungsmaßnahmen konnten aus dem laufenden Ergebnis dargestellt werden. Die Eigenkapitalbasis wurde durch den Jahresüberschuss weiter gestärkt. 3. Nichtfinanzielle Erklärung Die Sparkasse ist zur Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung gemäß § 340a Abs. 1a HGB in Verbindung mit § 289b HGB verpflichtet. Dabei wurde von der Möglichkeit zur Erstellung eines gesonderten nichtfinanziellen Berichts gemäß § 289b Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht, der zusammen mit dem Lagebericht im Unternehmensregister veröffentlicht wird. 4. Risikobericht 4.1 Risikomanagementsystem Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit ( ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung ( normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den Strategien, der Risikoinventur und der Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt. In der Geschäftsstrategie werden die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:
Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Die Sparkasse berücksichtigt aber innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikokategorien Zinsen, Spreads, Aktien und Währungen risikomindernde Diversifikationseffekte. Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
Die zuständigen Abteilungen steuern die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2028. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für ein adverses Szenario getroffen. In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze. Für den betrachteten Zeitraum von fünf Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen zwingend einzuhalten sind. Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst ( Validierung). Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht und ergänzende Berichte zu den wesentlichen Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat. Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen ( Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision. 4.2. Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken 4.2.1 Adressenrisiko Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt. Adressenrisiko im Kundengeschäft Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko). Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente: • Trennung zwischen Markt (1. Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die Geschäftsverteilung des Vorstands • Regelmäßige Bonitätsbeurteilung und Beurteilung des Kapitaldienstes auf Basis aktueller Unterlagen • Einsatz standardisierter Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringverfahren) • Interne Richtwerte für Kreditobergrenzen, die unterhalb der Großkreditgrenzen des KWG liegen, dienen der Vermeidung von Risikokonzentrationen im Kundenkreditportfolio. Einzelfälle, die diese Obergrenze überschreiten, unterliegen einer verstärkten Beobachtung • Regelmäßige Überprüfung von Sicherheiten • Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, das gewährleistet, dass bei Auftreten von signifikanten Bonitätsverschlechterungen frühzeitig risikobegrenzende Maßnahmen eingeleitet werden können • Festgelegte Verfahren zur Überleitung von Kreditengagements in die Intensivbetreuung oder Sanierungsbetreuung • Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View" • Einsatz von Sicherungsinstrumenten zur Reduzierung vorhandener Risikokonzentrationen • Kreditportfolioüberwachung auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem Reporting Zum 31. Dezember 2023 wurden etwa 57,5 % der zum Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben, 39,9 % an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen. 2,6 % wurden an öffentliche Haushalte vergeben. Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Schwerpunkte bilden mit 69 % die Ausleihungen an Dienstleistungs- und Handelsunternehmen sowie an das verarbeitende Gewerbe. Zum 31. Dezember 2023 zeigt sich folgende Größenklassenstruktur des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG:
Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich gemäß den internen Ratingklassen im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:
Risikokonzentrationen bestehen im Bereich des Dienstleistungssektors, des verarbeitenden Gewerbes sowie des Baugewerbes. Die Engagements, welche die Konzentrationsrisikogrenze überschreiten, werden auf Engagement-Ebene durch Einzelstrategien gesteuert. Der Rest besteht aus kleinteiligeren Einzelengagements. Insgesamt ist das Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratingklassen diversifiziert. Risikovorsorgemaßnahmen sind für Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, fällige Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.
Das Verfahren für die Bildung der Pauschalwertberichtigung ist im Anhang erläutert. Adressenrisiko im Eigengeschäft Das Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann. Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko. Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen. Ferner beinhalten Aktien eine Adressenrisikokomponente. Diese besteht in der Gefahr einer negativen Wertveränderung aufgrund von Bonitätsverschlechterung oder Ausfall des Aktienemittenten. Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente: • Festlegung von Limiten je Partner (Emittenten- und Kontrahentenlimite) • Regelmäßige Bonitätsbeurteilung der Vertragspartner anhand von externen Ratingeinstufungen sowie eigenen Analysen • Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View" Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von 2.048,5 Mio. EUR (Marktwert). Wesentliche Positionen sind dabei (Namens-)Schuldverschreibungen, Anleihen und Schuldscheindarlehen (1.483,1 Mio. EUR), Wertpapierspezialfonds und ETFs (341,3 Mio. EUR), Immobilienfonds (203,7 Mio. EUR) sowie Tages- und Termingelder (18,5 Mio. EUR). Dabei zeigt sich nachfolgende Ratingverteilung:
Beim ungerateten Volumen handelt es sich im Wesentlichen um Immobilienfonds und Aktien. Risikokonzentrationen liegen zum 31. Dezember 2023 nicht vor. 4.2.2 Markpreisrisiko Zinsänderungsrisiko Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente: • Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Zinsszenarien mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus", Betrachtung des laufenden Geschäftsjahres und der fünf Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis • Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung "MPR" • Zusätzliche Betrachtung des wertorientierten Zinsänderungsrisikos auf Basis einer modernen historischen Simulation der Marktzinsänderungen: Die negative Abweichung der Performance innerhalb der nächsten 90 Tage (Haltedauer) wird mit einem Konfidenzniveau von 95,0 % berechnet. Zur Beurteilung des Zinsänderungsrisikos orientiert sich die Sparkasse an einer definierten Benchmark (angelehnt an die Struktur des gleitenden 10-Jahresdurchschnitts 2,25 * 10J-1,25 * 3M). Abweichungen dienen als zusätzliche Information für zu tätigende Neuanlagen, Verkäufe bzw. Absicherungen • Ermittlung des Zinsrisikokoeffizienten und des Frühwarnindikators gemäß § 25a Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019 vom 6. August 2019 • Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
Spreadrisiko Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente: • Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Spreadszenarien mittels der IT-Anwendung SimCorp Dimension ("SCD") • Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "MPR" • Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip Aktienrisiko Das Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine Adressenrisikokomponente. In der normativen Perspektive umfasst das Aktienrisiko darüber hinaus das Risiko, dass Dividendenerträge nicht in der erwarteten Höhe erzielt werden können. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente: • Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Szenarien mittels der IT-Anwendung SimCorp Dimension ("SCD") • Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "MPR" • Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip Immobilienrisiko Das Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (Renditeobjekte, Rettungserwerb) als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in Immobiliengesellschaften). In der normativen Perspektive umfasst das Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente: • Periodische Ermittlung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Szenarien • Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "caballito" Währungsrisiko Das Währungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Währungskursen ergibt. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente: • Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Szenarien mittels der IT-Anwendung SimCorp Dimension ("SCD") • Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "MPR" • Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip 4.2.3 Beteiligungsrisiko Das Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung. Je nach Beteiligungsart unterscheidet man nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen. Die Steuerung des Beteiligungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente: • Rückgriff auf das Beteiligungscontrolling des Sparkassenverbands Bayern für die Verbundbeteiligungen • In der normativen Perspektive wird die Auswirkung auf aufsichtliche Quoten durch Beteiligungen berücksichtigt • Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis einer Szenarioanalyse • Regelmäßige Auswertung und Beurteilung der Jahresabschlüsse der Beteiligungsunternehmen • Regelmäßige qualitative Beurteilung der Unternehmensentwicklung, der strategischen Ausrichtung sowie der Marktstellung des jeweiligen Beteiligungsunternehmens Das Beteiligungsportfolio besteht vorwiegend aus strategischen Beteiligungen innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe. Daneben bestehen weitere Beteiligungen, die unter Renditegesichtspunkten und zur Diversifizierung gehalten werden. 4.2.4 Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen. Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen. Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen. In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet. Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente: • Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der LCR • Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der strukturellen Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR) • Regelmäßige Ermittlung der Survival Period und Festlegung einer Risikotoleranz • Diversifikation der Vermögens- und Kapitalstruktur • Regelmäßige Erstellung von Liquiditätsübersichten auf Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung, in der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten Mittelabflüssen gegenübergestellt werden • Tägliche Disposition der laufenden Konten • Liquiditätsverbund mit Verbundpartnern der Sparkassenorganisation • Definition eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines Notfallplans • Erstellung einer Refinanzierungsplanung • Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung "RKR" Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird. 4.2.5 Operationelles Risiko Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten. In dieser Definition ist das Rechtsrisiko enthalten. Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente: • Regelmäßige Schätzung von operationellen Risiken auf Basis der szenariobezogenen Schätzung von risikorelevanten Verlustpotenzialen • systematische Sammlung und Analyse eingetretener Schadensfälle in einer Schadensfalldatenbank • Periodische Steuerung und normative Perspektive: Abbildung im Plan- und adversen Szenario • Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis IT-Anwendung "OpRisk-Schätzverfahren" • Erstellung von Notfallplänen, insbesondere im Bereich der IT Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der S-Rating und Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der IT. 4.2.6 Gesamtbeurteilung der Risikolage Unser Haus verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Mit den eingerichteten Risikosteuerungs- und -controllingprozessen können die wesentlichen Risiken frühzeitig identifiziert und gesteuert sowie relevante Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden. Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 76,6 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit gegeben. Bestandsgefährdende Risiken sind nicht erkennbar. Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage als günstig. Die Eigenkapitalausstattung ist hinsichtlich der aktuellen und zukünftigen Aktivitäten der Sparkasse angemessen. 5. Voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken Die folgenden Prognosen zur voraussichtlichen Entwicklung der Sparkasse im nächsten Jahr stellen Einschätzungen dar, welche die Sparkasse auf Basis der zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen getroffen hat. Der Prognosezeitraum umfasst das Geschäftsjahr 2024. Die Prognosen basieren insbesondere auf der in der Sparkassen-Finanzgruppe üblichen Standardisierten Hochrechnung (SHR), die für die Zinsentwicklung ein Seitwärts-Szenario unterstellt. Prognosen sind naturgemäß mit Unsicherheit behaftet. Die Sparkasse weist darauf hin, dass die tatsächlichen Ergebnisse durch die Veränderungen der zugrunde liegenden Annahmen wesentlich von den Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung abweichen können. Die Sparkasse Günzburg-Krumbach wird zum 1. Juli 2024 mit der Sparkasse Schwaben-Bodensee zur neuen Sparkasse Schwaben-Bodensee fusionieren. Die Fusion wird rechtlich rückwirkend zum Ablauf des 31. Dezember 2023 vollzogen. Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Jahr 2024 werden somit für die neue Sparkasse Schwaben-Bodensee erstellt. Im Hinblick darauf stellen die beiden Sparkassen ihre Prognoseberichte bereits auf die ab dem 1. Juli 2024 entstehende neue Sparkasse Schwaben-Bodensee ab. Damit verbunden ist allerdings noch eine gewisse Unschärfe bezüglich der Planungs- und Prognosewerte, weil fusionsbedingte Effekte naturgemäß nicht vollumfänglich beziffert werden können. 5.1 Rahmenbedingungen Im Januar 2024 wurde die Wirtschaftstätigkeit bereits durch einige sich addierende externe Einflüsse gebremst. Die meisten Prognosen für das Gesamtjahr 2024 gehen jedoch vom Einsetzen einer Erholung im weiteren Jahresverlauf aus. Als mittleres Szenario erwarten die Chefvolkswirte der S-Finanzgruppe 2024 ein Wachstum in Deutschland in Höhe von 0,3 %, wohingegen für den Euroraum 0,8 % prognostiziert werden. 2024 wäre damit das fünfte schwache Jahr in Folge mit einer nur knapp über dem Vor-Pandemie-Niveau des realen BIP verlaufenden Wertschöpfung. Dabei könnte das Wachstum 2024 vor allem aus einer Zunahme des privaten Konsums generiert werden (Quelle: DSGV). Die schwierigen konjunkturellen Rahmenbedingungen bleiben nach Einschätzung der Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw) 2024 grundsätzlich bestehen. Auch der Faktor "Unsicherheit" stellt demnach eine große Belastung für die Konjunktur im Freistaat dar. Vor allem in energieintensiven Branchen ist darüber hinaus weiterhin mit massivem Kostendruck zu rechnen. Das außenwirtschaftliche Umfeld bleibt unsicher, wodurch exportseitig nur schwache konjunkturelle Impulse zu erwarten sind. Ein Hemmschuh für die bayerische Wirtschaft ist weiterhin das hohe Zinsniveau, das die Investitionsneigung der Unternehmen dämpft und die Bauwirtschaft belastet. Laut vbw Konjunkturprognose soll das bayerische BIP im Jahresdurchschnitt 2024 um maximal 0,3 % wachsen (Quelle: vbw). Der bayerische Arbeitsmarkt soll sich 2024 weiterhin stabil zeigen und die Konjunktur stützen, wenngleich ein weiterer moderater Anstieg der Arbeitslosigkeit erwartet wird (Quelle: Bayer. Staatsministerium f. Familie, Arbeit und Soziales). 5.2 Chancen und Risiken Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Zu den Risiken gehören dabei vor allem die in der Risikoberichterstattung dargestellten unternehmensspezifischen und banküblichen Gefahren. Darüber hinaus sieht die Sparkasse das Risiko, dass sich im Einlagengeschäft der über Konditionen geführte Wettbewerb als Folge der Zinspolitik der EZB weiter verstärkt. Dies würde zu einem Anstieg des Zinsaufwands führen. Diverse geopolitischen Spannungen und eine sich weiter als prognostiziert eintrübende Konjunktur können sich negativ auf die Ertragslage auswirken. Insbesondere kann dies zu künftigen Wertberichtigungen auf das Kredit- und Wertpapierportfolio führen. Daneben besteht das Risiko, dass unsere Personal- und Sachaufwendungen stärker als prognostiziert durch eine weiter zunehmende Regulatorik, den Fachkräftemangel und überproportional steigende IT-Kosten belastet werden können. Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Chancen sieht die Sparkasse vor allem in einem zunehmenden Modernisierungs- und verstärkten energetischen Sanierungsbedarf bei Bestandsimmobilien, die die Bautätigkeit stärker als prognostiziert ankurbeln könnte. Dies würde zu einer stärkeren Kreditnachfrage und einem Anstieg des Zinsertrags führen. Darüber hinaus kann die Weiterentwicklung der Vertriebsstruktur mit einem umfassenden Beratungsansatz vor Ort positive Impulse für das Wachstum und die Ergebnisbeiträge der Sparkasse liefern. Die Chance auf eine Stabilisierung bzw. Steigerung der Ertragskraft will die Sparkasse vor allem im Bereich der Provisionserträge nutzen. In der aktuellen wirtschaftlichen Situation steht die Sparkasse ihren Kunden im Rahmen ihres öffentlichen Auftrags als verlässlicher Partner auch in schwierigen Zeiten zur Verfügung. Dies bietet nach dem Selbstverständnis der Sparkasse die besten Chancen auf langfristige und im beiderseitigen Interesse erfolgreiche Geschäftsverbindung mit ihren privaten und gewerblichen Kunden. Das verstärkte Kostenmanagement bei den Geschäftsbanken im regionalen Bankenmarkt führt zu einem Rückzug von Wettbewerbern aus der Fläche. Hier bietet sich die Chance, die Sparkasse als regionale Alternative zu positionieren und Marktanteile auszubauen. Die Sparkasse sieht die Fusion als Chance mit Blick in die Zukunft, nach dem Ende der Niedrigzinsphase die neuen Herausforderungen (insbesondere steigende regulatorische Anforderungen, Begleitung des Mittelstands bei der Transformation hin zu nachhaltigen Geschäftsmodellen, Möglichkeiten der Nutzung von Künstlicher Intelligenz) für die Sparkassen erfolgreich meistern zu können. 5.3 Geschäftsentwicklung der Sparkasse Abgeleitet aus der Bestandsentwicklung des Jahres 2023 rechnet die Sparkasse beim Kundenkreditvolumen mit einem leichten Wachstum, getragen durch die Nachfrage aus dem Darlehensgeschäft mit Privat- und Firmenkunden. Im Einlagengeschäft setzt sich der über Konditionen geführte Wettbewerb fort. Vor dem Hintergrund der erwarteten konjunkturellen Entwicklung geht die Sparkasse bei den Kundeneinlagen von einem leichten Anstieg aus. Dies ist insbesondere auf die prognostizierte Entwicklung bei privaten Anlegern zurückzuführen. Insgesamt erwartet die Sparkasse aufgrund der vorgenannten Entwicklungen im Kredit- und Einlagengeschäft für das Jahr 2024 einen leichten Anstieg der Bilanzsumme. 5.4 Vermögenslage Vor dem Hintergrund der weiterhin hohen Inflation und dem sehr geringen Wirtschaftswachstum rechnet die Sparkasse mit deutlich niedrigeren Zuführungen zum Eigenkapital (inkl. dem Fonds für allg. Bankrisiken gem. § 340g HGB). Aufgrund ihrer angemessenen Eigenmittelbasis geht die Sparkasse davon aus, dass die Eigenmittelanforderungen bestehend aus den Anforderungen aus Art. 92 CRR sowie § 6c KWG auch im Jahr 2024 jederzeit eingehalten werden können. 5.5 Finanzlage Nach ihrer mittelfristigen Finanz- und Liquiditätsplanung verfügt die Sparkasse auch im Prognosezeitraum jederzeit über eine ausreichende Liquidität. Darüber hinaus ist auch die Refinanzierung gesichert. Die aufsichtsrechtlich geforderte Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) und die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio - NSFR) kann die Sparkasse auch weiterhin jederzeit erfüllen. Ebenso wird die Survival Period des kombinierten Stressszenarios größer als ein Monat sein. 5.6 Ertragslage Vor dem Hintergrund der Inflation und dem sehr geringen Wirtschaftswachstum rechnet die Sparkasse mit einem deutlich unter dem Vorjahresniveau liegenden Betriebsergebnis vor Bewertung. Ursächlich ist ein Rückgang der Zinsspanne sowie ein steigender Verwaltungsaufwand. Dies kann auch durch den steigenden Provisionsüberschuss nicht kompensiert werden. Die Sparkasse geht von einem deutlichen Anstieg der Cost-Income-Ratio aus. Beim Bewertungsergebnis des Jahres 2024 rechnet die Sparkasse mit einer deutlich niedrigeren Belastung. Die Sparkasse rechnet mit einer niedrigeren Risikovorsorge im Kreditgeschäft. Beim Bewertungsergebnis Wertpapiere erfolgten 2023 deutliche Zuschreibungen, die für 2024 weitestgehend entfallen werden. Damit geht die Sparkasse von einem deutlich unter dem Vorjahresniveau liegenden Betriebsergebnis nach Bewertung aus. 5.7 Gesamtaussage Bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage sollte eine weitere Stärkung der Eigenmittel gesichert sein. Aufgrund der vorausschauenden Finanzplanung geht die Sparkasse daher davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtsrechtlichen Kennziffern durchgängig gewährleistet sind. Insgesamt rechnet die Sparkasse vor dem Hintergrund der derzeitigen Rahmenbedingungen und der sich daraus voraussichtlich ergebenden Belastungen des Bewertungsergebnisses für das Geschäftsjahr 2024 mit einer negativen Entwicklung der Ertragslage. Die Sparkasse beurteilt ihre Perspektiven für das Geschäftsjahr 2024 unter Berücksichtigung der oben dargestellten Rahmenbedingungen insgesamt deutlich negativer als im Vorjahr. Für das Geschäftsjahr 2024 wird ein zufriedenstellendes Ergebnis erwartet. Wesentliche Einflüsse, die den Geschäftsablauf und das prognostizierte Ergebnis für das Geschäftsjahr 2024 beeinträchtigen könnten, sind aus heutiger Sicht nicht erkennbar.
Memmingen, 28. März 2024 Sparkasse Schwaben-Bodensee Vorstand Thomas Munding, Vorstandsvorsitzender Dr. Wolfgang Zettl, stv. Vorstandsvorsitzender Bernd Fischer, stv. Vorstandsvorsitzender Harald Post, Vorstandsmitglied
Augsburg, 29. April 2024 Sparkasse Schwaben-Bodensee Vorsitzender des Verwaltungsrates Martin Sailer Landrat NachhaltigkeitsberichtAllgemeinesAllgemeine InformationenBeschreiben Sie Ihr Geschäftsmodell (u. a. Unternehmensgegenstand, Produkte/Dienstleistungen) Die Sparkasse Schwaben-Bodensee übernimmt Verantwortung für Menschen in allen Lebensphasen. Mit nachhaltigen Lösungen für ihre Region und einer Bandbreite an Finanzdienstleistungen bietet sie innovative Möglichkeiten für ihre Privat-, Unternehmens- und kommunalen Kunden. Dabei verschreibt sie sich dem Gemeinwohl und steht als selbstständiges Wirtschaftsunternehmen in kommunaler Trägerschaft des "Zweckverband Sparkasse Schwaben-Bodensee" seit 1824 für Vertrauen und Qualität in Beratung und Service. Mit einer Bilanzsumme von 9,3 Milliarden Euro und 1.090 Mitarbeitenden (Stand 31.12.2023) ist die Sparkasse Schwaben-Bodensee ein bedeutender Wirtschaftsfaktor und Arbeitgeber in ihrem Geschäftsgebiet. Sie steht ihren Kunden mit 84 Geschäftsstellen - darunter 27 SB-Service-Stellen - regional und persönlich zur Seite. Durch Online-Banking, virtuelle Beratung in der Internet-Filiale und telefonische Serviceleistungen, ist sie zu jeder Zeit erreichbar. Verantwortung für Mitmenschen zeigt die Sparkasse Schwaben-Bodensee in der Förderung von Kultur, Sport, Sozialem und Umwelt durch gesellschaftliches Engagement. Weitere Informationen unter: www.spk-schwaben-bodensee.de Ergänzende Anmerkungen: Diese Entsprechenserklärung wurde extern nicht geprüft. Weitere Informationen können den über die Homepage abrufbaren Jahres- und Offenlegungsberichten bzw. dem im Bundesanzeiger veröffentlichten Jahresabschluss entnommen werden. Gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse ist die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Bayern. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Kriterien 1-10 Nachhaltigkeitskonzept Kriterien 1-4 Strategie 1. Strategische Analyse und Maßnahmen Das Unternehmen legt offen, ob es eine Nachhaltigkeitsstrategie verfolgt. Es erläutert, welche konkreten Maßnahmen es ergreift, um im Einklang mit den wesentlichen und anerkannten branchenspezifischen, nationalen und internationalen Standards zu operieren. Als Anstalt des öffentlichen Rechts ist es Aufgabe der Sparkasse Schwaben Bodensee - entsprechend ihrer Satzung - die örtliche Versorgung mit Finanzdienstleistungen nach Maßgabe der Bayerischen Sparkassenordnung sicherzustellen. Darüber hinaus verpflichtet sich das Unternehmen in besonderem Maße dem Gemeinwohl. Daher legt die Firmenidentität der Sparkasse Wert auf Nachhaltigkeit. Dieser Aspekt verbindet wirtschaftlichen Fortschritt mit sozialer Verantwortung und dem Schutz der natürlichen Umwelt. Unser Engagement geht dabei über unser Kerngeschäft hinaus. Die Grundversorgung mit Finanzdienstleistungen, die flächendeckenden Angebote von Beratungs- und Serviceleistungen und viele kulturelle, soziale, sportliche oder wissenschaftliche Entwicklungen wären in der Region ohne die Sparkasse nicht vorstellbar. Als Sparkasse erfüllen wir seit 200 Jahren unseren öffentlichen Auftrag. Wir stehen für rentables Geschäft zum Vorteil unserer Kundinnen und Kunden, welches die Grundlage bildet, unsere Heimat nachhaltig weiterzuentwickeln. Auch in Zeiten von makro-, mikro- und geopolitischen Veränderungen, einem Engpassfaktor bei der Ressource Energie sowie Zinssteigerungen, zunehmender Digitalisierung der Gesellschaft und verstärkter Regulierungsanforderungen, stellen wir uns zukunftsfähig auf. Wir haben wirtschaftliche, ökologische und soziale Themen gleichermaßen im Blick und machen uns stark für die Region: Für Städte, Gemeinden, jeden Einzelnen sowie für Unternehmen und Organisationen. Die Geschäftspolitik folgt somit satzungsgemäß und seit Gründungsjahr 1824 nachhaltigen Prinzipien. Dabei legen wir großen Wert auf eine angemessene Risikokultur. In den Mitarbeiterleitlinien sind unter anderem der verantwortungsvolle Umgang mit anvertrauten Kundengeldern und Nachhaltigkeit verankert. Wir übernehmen Verantwortung für unsere Mitmenschen und das Unternehmen selbst, weshalb Nachhaltigkeit ausdrücklich in unserer Geschäftsstrategie verankert ist. Sie prägt unser wirtschaftliches Handeln. Dies ist ein wichtiger Schlüssel für unsere zukunftsfähige Entwicklung. Um diese Entwicklung zu fokussieren, hat die Sparkasse Schwaben-Bodensee im Jahr 2020 die Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften bis 2035 unterzeichnet. Seitdem setzen wir uns aktiv dafür ein, die Pariser Klimaziele für die gesamte Volkswirtschaft zu erreichen. Ziel ist die Unterstützung von Unternehmen, Privatpersonen und Kommunen mit Blick auf einen wirksamen Klimaschutz durch geeignete Finanzdienstleistungen. Wir als Sparkasse verpflichten uns damit zur Einhaltung von Standards in den Handlungsfeldern: • Geschäftsbetrieb • Finanzierungen und Eigenanlagen • Unterstützung unserer Kunden bei der Transformation zum klimaneutralen Wirtschaften • Förderung des Kundenbewusstseins für nachhaltige Wertpapierinvestments • Befähigung von Führungskräften und Mitarbeitern zum Klimaschutz • Voranbringen des Klimaschutzes in den örtlichen Kommunen In 2023 konnten wir trotz angespannter Marktsituationen Maßnahmen realisieren und auf den Weg bringen, um das Level "Einsteiger" des DSGV-Zielbilds 2025 abzuschließen und gleichzeitig weiter zur Nachhaltigkeit in unserem Geschäftsbetrieb beitragen. Durch einen schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen können wir Kosten senken. Mit unseren Spenden- und Sponsoringaktivitäten unterstützen wir den sozialen Zusammenhalt in unserem Geschäftsgebiet. Unser Kerngeschäft dient der nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung unserer gesamten Region. Wir sichern damit nicht nur unsere Wettbewerbsfähigkeit, sondern stellen zudem einen wertvollen Partner für viele Interessensgruppen des heimischen Lebens- und Wirtschaftsraums dar. Dabei ist uns wichtig, wirtschaftlichen Fortschritt mit sozialer Gerechtigkeit und dem Schutz einer natürlichen Umwelt zu verbinden. Zukünftige Generationen sollen überall dieselben Chancen auf ein gutes Leben haben. Durch unsere unternehmerische Haltung, unsere Produkte und unsere gesellschaftlichen Initiativen, wollen wir uns für die Verkleinerung des ökologischen Fußabdrucks in unserer Region, sowie für eine Verbesserung der Lebensqualität einsetzen. Wir bekennen uns zu wesentlichen internationalen Standards und stellen unser Handeln auf lokaler Ebene in den Kontext der globalen Nachhaltigkeitsherausforderungen. Vor diesem Hintergrund setzen wir bei unserer Berichterstattung erneut auf den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK), welcher ein anerkannter nationaler und internationaler Berichtsstandard ist. 2. Wesentlichkeit Das Unternehmen legt offen, welche Aspekte der eigenen Geschäftstätigkeit wesentlich auf Aspekte der Nachhaltigkeit einwirken und welchen wesentlichen Einfluss die Aspekte der Nachhaltigkeit auf die Geschäftstätigkeit haben. Es analysiert die positiven und negativen Wirkungen und gibt an, wie diese Erkenntnisse in die eigenen Prozesse einfließen. Als öffentlichrechtliches Kreditinstitut ermöglichen wir allen Menschen in der Region - unabhängig von ihrer Finanzkraft - eine Teilnahme am Wirtschaftsleben. Wir fördern das Spar- und Vorsorgeverhalten, insbesondere im Hinblick auf die Altersvorsorge. Soziale, wirtschaftliche und ökologische Faktoren sind fester Bestandteil unserer Entscheidungen zur Weiterentwicklung der Sparkasse - zum Wohl der Region. Als kommunal verankertes Kreditinstitut übernehmen wir an den Schnittstellen von Unternehmen, Verbrauchern und Kommunen eine verantwortungsvolle Rolle bei der Lösung komplexer Zukunftsaufgaben. Wir tragen zum Erhalt stabiler Wirtschaftsstrukturen bei, fördern den Klimaschutz und unterstützen das Gelingen der Energiewende. Indem wir Unternehmen, Eigenheimbesitzer oder Gemeinden informieren und beraten, ihre Investitionen finanzieren und öffentliche Fördermittel berücksichtigen, tragen wir maßgeblich dazu bei, dass Energiesparen und Klimaschutz auf einer breiten Basis umgesetzt werden. Im Hinblick auf den Umgang mit Ressourcen fühlen wir uns zukünftigen Generationen verpflichtet und leisten unseren Beitrag, mit den benötigten Gütern und Rohstoffen verantwortungsvoll umzugehen. Wir sensibilisieren unsere Mitarbeiter beispielsweise beim Umgang mit Papier, Vermeiden von Fahrtwegen durch hybrides Arbeiten oder dem Verbrauch von Wasser und Energie. Einen weiteren Fokus legen wir auf interne Geschäftsprozesse, wie etwa Gebäudesanierungen oder die Reduzierung des Ressourcenverbrauchs. (Inside-Out-Perspektive) Die Digitalisierung nimmt hierbei einen großen Stellenwert ein, denn sie erlaubt uns, Prozesse zu optimieren. So gewinnen unsere Mitarbeitenden mehr Zeit für den direkten Kundenkontakt und die passgenaue Beratung. Gleichzeitig schaffen wir für unsere Kunden durch digitale Angebote einen barrierefreien und effektiven Zugang zu unseren Finanzdienstleistungen und Produkten - rund um die Uhr. Wir nutzen gerne die Chance, unseren Kunden mehr Flexibilität zu bieten. (Outside-In-Perspektive) Mit der Digitalisierung steigt jedoch das Risiko, den persönlichen Kontakt zu jüngeren Kundinnen und Kunden (insb. Generation Y, Z, α) zu verlieren. Mit unseren persönlichen, kundenorientierten und hochwertigen Beratungsgesprächen sowie hoher Fokussierung auf diese Zielgruppe wirken wir diesem Risiko entgegen. (Outside-In-Perspektive) Ein anderes Risiko besteht darin, dass die Frequentierung und der direkte, persönliche Kundenkontakt in den Geschäftsstellen abnehmen könnte, was sich negativ auf die Kundenbindung auswirken könnte. Auch diesen Aspekt adressieren wir mit unserem Unique-Selling-Point: Der fundierten, persönlichen Beratung vor Ort, im Einklang mit der sinnvollen Nutzung moderner Kommunikationsformate und -medien. (Outside-In-Perspektive) Eine wesentliche negative Auswirkung unserer Geschäftstätigkeit auf die Nachhaltigkeit stellt - im Verhältnis gesehen - der Verbrauch von Energie und Wärme dar, während Mobilität und Abfall von untergeordneter Bedeutung sind. Durch die Umstellung auf ökologischen Strom und Energieeinsparungen sind die CO 2 -Emissionen aus dem Geschäftsbetrieb deutlich reduziert worden. Wir gehen davon aus, dass im Rahmen des anstehenden Nachhaltigkeitsprojekts im Jahr 2024 weitere Maßnahmen zur Reduzierung der CO 2 -Emissionen aufgesetzt werden. (Inside-Out-Perspektive) Physische oder transitorische Risiken - die aus Nachhaltigkeitsaspekten resultieren - wirken mittelbar auf unsere Geschäftstätigkeit ein: Der Wert von Vermögensgegenständen oder Bauwerken, die von unserer Sparkasse finanziert werden, kann durch exogene Einflüsse maßgeblich beeinflusst werden. Physische Risiken betreffen die Auswirkungen des Klimawandels, zum Beispiel infolge extremer Wetterereignisse, die direkt und indirekt über unsere Kunden auf die Sparkasse wirken und sich beispielsweise in Form von Kreditausfällen materialisieren. Transitionsrisiken ergeben sich aus den Auswirkungen von (politischen) Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels und zur Gestaltung des Übergangs in eine kohlenstoffarme Wirtschaft. Transitionsrisiken können die Sparkasse indirekt betreffen, wenn etwa Kunden aufgrund stark steigender CO 2 -Preise in ihrer Existenz bedroht sind. (Outside-In-Perspektive) Bei der Ausreichung nachhaltiger Förderdarlehen haben wir zum Stichtag 31. Dezember 2023 eine Nachhaltigkeitsquote von 5,21 % erreicht. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies eine Erhöhung von 4,73 % um 0,48 Prozentpunkte. Diese Quote spiegelt den relativen Anteil nachhaltiger Förderdarlehen (Zusagevolumen) an unserem gesamten Kreditneugeschäft wider. Nachhaltigkeit sehen wir als Chance für unser Kreditgeschäft und werden zukünftig möglichst umfangreich nachhaltige Fördermittel zum Schutz des Klimas einsetzen. (Inside-Out-Perspektive) Aus der ökologischen Transformation des eigenen Geschäftsbetriebs und der zunehmenden Bedeutung von Nachhaltigkeit für die Stakeholder resultieren aus Sicht der Sparkasse Schwaben-Bodensee in erster Linie Chancen: Eine nachhaltige Ausrichtung des eigenen Geschäftsbetriebs steigert einerseits die Erfolge in der Nachwuchsrekrutierung, generiert andererseits Vertriebschancen im Bereich nachhaltiger Produkte und erfüllt gleichzeitig gesellschaftliche und politische Erwartungshaltungen. Neben der Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in Vertriebskampagnen und -maßnahmen prüfen wir fortlaufend, wie die Produktpalette und das Geschäftsmodell erweitert werden können, um den Kunden bedarfsgerechte Lösungen anzubieten. Dabei rückt zunehmend auch der Renovierungs- und Sanierungsbedarf vieler Immobilien zur Erreichung der Klimaziele in den Fokus. (Inside-Out-Perspektive) In 2024 setzt die Sparkasse Schwaben-Bodensee ein Nachhaltigkeitsprojekt auf: Wir machen uns zum Ziel, die bisherigen Nachhaltigkeitsaktivitäten zu analysieren. Anhand der Analyseergebnisse leiten wir anschließend konkrete Handlungsempfehlungen für tangierte Abteilungen ab, die unternehmensrelevante Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen. So sollen Weichen für die Zukunft gestellt werden, um langfristig Nachhaltigkeit im eigenen Geschäftsbetrieb und im Austausch mit unseren Kunden zu etablieren. Dieses Selbstverständnis leitet sich aus unserem öffentlichen Auftrag sowie unserer Geschäftsstrategie ab. Außerdem verfolgen wir mit den abgeleiteten Handlungsempfehlungen die Einhaltung der "Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften" bis 2035. Im Projekt beleuchten wir unter anderem im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse sowohl die Inside-Out-Perspektive, als auch die Outside-In-Perspektive. 3. Ziele Das Unternehmen legt offen, welche qualitativen und/oder quantitativen sowie zeitlich definierten Nachhaltigkeitsziele gesetzt und operationalisiert werden und wie deren Erreichungsgrad kontrolliert wird. "Die Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Wirtschaft, insbesondere des Mittelstands, mit kreditwirtschaftlichen Leistungen" ist gemäß § 1 der Sparkassenordnung unsere Aufgabe. In der Sparkassen-Geschäftsstrategie formulieren wir übergeordnete Ziele und definieren die wesentlichen Geschäftsaktivitäten. Unter dem Punkt Nachhaltigkeit ist die Orientierung am Deutschen Nachhaltigkeitskodex, am Zielbild 2025 des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, sowie an den SDGs (Sustainable Development Goals) der Vereinten Nationen verankert. Grundsätzlich unterstützen wir alle 17 globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf: - Bezahlbarer und sauberer Energie - (Finanzierungen zur Unterstützung des Wandels) - Menschenwürdiger Arbeit und Wirtschaftswachstum - (Zahlung von Tariflöhnen und Finanzierung der Unternehmen und Menschen in der Region) - Weniger Ungleichheiten - (Gleichstellungsbeauftragte, finanzielle Bildung zur Beseitigung von Ungleichheit) - Nachhaltigen Städten und Gemeinden - (Förderung und Unterstützung von Vereinen und Finanzierung von sozialem Wohnungsbau) - Partnerschaften zur Erreichung der Ziele Hinzu kommt die Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für ein klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften, die im November 2020 unterzeichnet wurde. Sie bezieht sich inhaltlich auf die Grundsätze für verantwortungsbewusstes Bankwesen der Vereinten Nationen (Principles for Responsible Banking, United Nations Environment Programme Finance Initiative). Das bedeutet konkret, dass sich die Sparkasse Schwaben-Bodensee für das Pariser Klimaabkommen ("1,5 Grad Ziel") einsetzt. Unseren Beitrag leisten wir vor allem durch einen CO 2 -neutralen Geschäftsbetrieb bis 2035. Unvermeidbare Restemissionen können durch Ankauf von Zertifikaten, Aufforstung oder weitere Maßnahmen kompensiert werden. Aus den kreditwirtschaftlichen Leistungen resultieren trotz sorgfältiger Bonitätsprüfungen innerhalb unserer ausgereiften Kreditvergabeprozesse insbesondere Adressausfallrisiken. Vor allem für diese halten wir als Sparkasse unser Risikokapital vor. Das Unternehmen ist durch seine risikoneutrale Geschäftspolitik gut aufgestellt und geht nur Risiken ein, die beherrschbar sind und im Einklang mit der Risikotragfähigkeit stehen. Es werden verschiedenste Verfahren eingesetzt, welche die Risiken möglichst erkennbar und dadurch steuerbar machen. Wir sind uns daher unserer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst und unterstützen die ökonomische und soziale Entwicklung unseres Geschäftsgebietes. In einem herausfordernden Marktumfeld ist dem Erhalt und der Steigerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besonderes Gewicht beizumessen. Im Jahr 2024 steht ein Nachhaltigkeitsprojekt an. Die Projektergebnisse sollen in konkrete Handlungsempfehlungen für die einzelnen Fachabteilungen münden und durch den Gesamtvorstand priorisiert werden. Daher können zum aktuellen Zeitpunkt noch keine Erläuterungen hinsichtlich der Priorisierung bestimmter Nachhaltigkeitsziele und -aspekten abgegeben werden. Grundsätzlich ist das Thema Nachhaltigkeit aufbauorganisatorisch im Vorstandsstab angesiedelt. Damit wird die Wichtigkeit des Themas Nachhaltigkeit innerhalb unseres Hauses deutlich. Ein zusätzliches, wesentliches Handlungsfeld ist der Erhalt und der Ausbau der Marktposition der Sparkasse. Neben einem ansprechenden Marktauftritt sind eine adäquate Produktpalette und ein effizientes Vertriebsmanagement wichtige Ansatzpunkte. Im Rahmen des Sachkostenmanagements erfolgt durch die Abteilungen Prozesse und IT sowie Projekte, Querschnitt und Facility Management eine turnusmäßige Analyse der einzelnen Kostenpositionen. Ein Schwerpunkt ist hierbei die Reduzierung der Kosten für den Unterhalt (vor allem Energie) sowie des allgemeinen Ressourcenverbrauchs (zum Beispiel im Bereich des Papierverbrauchs). Siehe hierzu auch die Kriterien 11 bis 13 sowie die dazugehörigen Leistungskriterien. Für unsere Sparkasse bilden gut ausgebildete und engagierte Mitarbeiter den Grundstein zur Erreichung unserer Ziele. Neben deren Qualifikationsprofil Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sind ebenso zukunftsbezogene Handlungskompetenzen, wie beispielsweise mediale Kompetenz, stetig weiterzuentwickeln. Die Sparkasse bekennt sich in den Mitarbeiterleitlinien zur Nachhaltigkeit, diese verbinden wirtschaftlichen Fortschritt mit sozialer Verantwortung und dem Schutz der natürlichen Umwelt. Unser Engagement geht dabei weit über die ganzheitliche und umfassende Beratung in allen Geldfragen und Finanzdienstleistungen sowie das zur Verfügung stellen passgenauer Lösungen unter Wahrung gegenseitiger Interessen - hinaus. Mit diesen Leitlinien erfüllt die Sparkasse die in den MaRisk formulierten Anforderungen eines Verhaltenskodex. 4. Tiefe der Wertschöpfungskette Das Unternehmen gibt an, welche Bedeutung Aspekte der Nachhaltigkeit für die Wertschöpfung haben und bis zu welcher Tiefe seiner Wertschöpfungskette Nachhaltigkeitskriterien überprüft werden. Wertschöpfung bedeutet für die Sparkasse mehr als Geld oder Gewinn. Uns geht es darum, die Lebensqualität im Geschäftsgebiet nachhaltig zu verbessern. Als Kreditinstitut erbringt die Sparkasse einen Großteil der Wertschöpfung selbst. Die Nachhaltigkeit der Kundenbeziehung ist für uns von grundlegender Bedeutung. Wir sind zudem bestrebt, Nachhaltigkeitskriterien in allen Bereichen der Wertschöpfungskette zu berücksichtigen: Beim Bezug von Produkten und Dienstleistungen werden beispielsweise regionale Firmen und Lieferanten bevorzugt um Emissionen aus dem Transport zu reduzieren. In unserer gesamten Wertschöpfung wird der Aspekt ökonomischer Nachhaltigkeit beachtet. Dies zeigt sich insbesondere in einer wirtschaftlich verantwortungsbewussten Kreditvergabe und unserer qualitativ hochwertigen Finanzberatung. Auch soziale und ökologische Faktoren werden in verschiedenen Stufen der Wertschöpfungskette berücksichtigt. Dies erstreckt sich vom Angebot nachhaltiger Geldanlagen bis hin zur Berücksichtigung von sozialen und ökonomischen Kriterien bei Darlehensmitteln. Durch eine hohe Transparenz der geschäftspolitischen Ziele kann sich die Sparkasse an der Erfüllung der Nachhaltigkeitskriterien messen lassen. Diese drücken sich insbesondere darin aus, dass sich die Sparkasse Schwaben-Bodensee fair gegenüber Kunden verhält und eine qualitativ hochwertige Beratung im Vordergrund steht. "Aus der Region. Für die Region." Für die Sparkasse Schwaben-Bodensee steckt in dieser einfachen Grundidee ein überzeugendes Geschäftsmodell - unsere regionale Ausrichtung sorgt dafür, dass dieses Motto gelingt: Die Einlagen unserer Kunden dienen insbesondere der Vergabe von Krediten an kleine und mittlere Unternehmen, private Personen und Kommunen im Geschäftsgebiet. Durch die partnerschaftliche Zusammenarbeit werden die Wirtschaftskreisläufe vor Ort gestärkt. Unseren Kunden bieten wir auch Anlageprodukte in verschiedenen Assetklassen mit einem besonders ökologischen und sozialen Nutzen an. Dazu zählen etwa nachhaltige Fonds der DekaBank. Derzeit findet leider noch keine vollständige Wirkungsmessung unserer Eigenanlagen im Depot A sowie unserer Finanzprodukte in Bezug auf die Bilanzierung finanzierter Emissionen nach PCAF oder ähnlichen Standards statt. Das liegt unter anderem an einer unzureichenden Datengrundlage, beispielsweise im Bereich der Energieeffizienzklasse von finanzierten Objekten sowie fehlenden Möglichkeiten zur Messung der Emissionen von Darlehen an Unternehmens- und Firmenkunden, welche derzeit noch keinen Berichtspflichten im Nachhaltigkeitsbereich unterliegen. Allerdings werden wir im Rahmen des im kommenden Jahr anstehenden Nachhaltigkeitsprojektes Prozesse und verfügbare Tools analysieren, um für die künftige Berichterstattung nach CSRD die Einhaltung der Berichtspflichten sicherzustellen und unseren Anspruchsgruppen ein möglichst genaues Bild der Auswirkungen unserer Geschäftsaktivitäten bieten zu können. Das stetige Bemühen um die Optimierung der Verfahrensweisen in den betrieblichen Abläufen und der eingesetzten Technologien, die Verwendung umweltverträglicher Materialien sowie die Beachtung gesetzlicher Normen zum Umweltschutz, bestimmen unser tägliches Handeln. Diese Haltung erwarten wir auch von unseren Lieferanten. Darüber hinaus sind wir mit den wichtigsten Dienstleistungspartnern, Lieferanten sowie Gesprächspartnern immer wieder im Austausch. Dieser findet in der Regel auf persönlicher Basis im Rahmen einer regelmäßigen Kommunikationskultur statt. Die Sparkasse Schwaben-Bodensee bekennt sich zu Ihrer Verantwortung für Menschenrechte und Umwelt in ihren Lieferketten. Entsprechend werden die Bestimmungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) beachtet. Insbesondere mit Wirkung der rechtlichen Fusion mit der Sparkasse Günzburg-Krumbach zum 01.07.2024 erweitert die Sparkasse die Anwendungsbereiche im Rahmen der "direkten Betroffenheit". Die Erfüllung der Sorgfaltspflichten nach den Anforderungen des LkSG, Risikoanalysen im eigenen Geschäftsbereich und bei Zulieferern sowie Präventionsmaßnahmen erhöhen die Transparenz der Lieferketten. Gleichzeitig stellen wir mit Wirkung zum 01.07.2024 ein Beschwerdeverfahren online über unsere Webseite zur Verfügung, um Beschwerden in Bezug auf mögliche Menschenrechts- und Umweltverstöße entlang der eigenen Lieferkette oder im eigenen Geschäftsbereich entgegen zu nehmen. Im Rahmen unseres Auslagerungsmanagements werden alle Auslagerungsunternehmen regelmäßig und anlassbezogen einer Risiko- und Leistungsbewertung unterzogen. Dabei werden auch nachhaltige Prinzipien geprüft. Im Rahmen der Risikoinventur analysiert die Sparkasse auf Basis der aktuellen Erkenntnisse den Einfluss von Nachhaltigkeitsrisiken auf jede Risikokategorie und berücksichtigt das Ergebnis. Kriterien 5-10 zu Prozessmanagement 5. Verantwortung Die Verantwortlichkeiten in der Unternehmensführung für Nachhaltigkeit werden offengelegt. Die nachhaltige Ausrichtung unserer Sparkasse ist eine gesamtunternehmerische Kernaufgabe, die alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleichermaßen betrifft. Der Vorstand leitet die Sparkasse und ist daher für strategische Entscheidungen zur kontinuierlichen Weiterentwicklung des Nachhaltigkeitsmanagements zuständig. Die Umsetzung der Nachhaltigkeitspolitik kann nur gelingen, wenn alle Führungskräfte mit gutem Beispiel vorangehen. Sie sind angehalten, Handlungspotenzial zu erkennen und bei ihren Mitarbeitenden ein Bewusstsein für nachhaltiges Handeln zu etablieren. Im Zuge der gesetzlichen CSR-Berichterstattung werden die relevanten Prozesse und Themen mindestens einmal jährlich betrachtet und bewertet, um weitere Verbesserungspotenziale zu erkennen. 6. Regeln und Prozesse Das Unternehmen legt offen, wie die Nachhaltigkeitsstrategie durch Regeln und Prozesse im operativen Geschäft implementiert wird. Da die Nachhaltigkeitsthemen in unserer Geschäftsstrategie verankert sind, kann bei der Umsetzung auf etablierte Prozesse und Strukturen zurückgegriffen werden. Standardisierte Prozesse unterstützen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dabei, ihre Kunden optimal zu beraten und auf einen ressourcenschonenden Umgang mit Verbrauchsmaterialien zu achten. Des Weiteren finden die Mitarbeiterleitlinien unseres Hauses Anwendung. Das allgemeine Verständnis für Nachhaltigkeit lässt sich in unserem Haus auf diese drei wesentlichen Fragen herunterbrechen: -Was wollen wir besser machen? - Was wollen wir fördern? - Was wollen wir vermeiden? An diesen Fragen richtet sich das Engagement der Sparkasse Schwaben-Bodensee aus. Die einzelnen Entscheidungen werden von jeweiligen Fachbereichen in enger Abstimmung mit dem Vorstand getroffen und kontrolliert. Über alle geschäftspolitischen Themen, auch über Themen, die die Nachhaltigkeit betreffen, wird in wöchentlichen Vorstandssitzungen, in Jour-Fixe-Gesprächen zwischen den Vorständen und den Bereichs- oder Abteilungsleitern sowie in einer regelmäßigen Führungsrunde informiert und diskutiert. Die operativen Umsetzungen verantworten dann - je nach Thema und Zuständigkeit - die einzelnen Fachbereiche. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden zeitnah per Intranet oder über Veranstaltungen informiert. 7. Kontrolle Das Unternehmen legt offen, wie und welche Leistungsindikatoren zur Nachhaltigkeit in der regelmäßigen internen Planung und Kontrolle genutzt werden. Es legt dar, wie geeignete Prozesse Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Konsistenz der Daten zur internen Steuerung und externen Kommunikation sichern. Durch das Ziel- und Vergütungssystem der Sparkasse Schwaben-Bodensee wird gewährleistet, dass unsere Unternehmensziele durch entsprechende Kontinuität nachhaltig erreicht werden. Diese passen wir im Rahmen der Weiterentwicklung jährlich an die aktuellen Erfordernisse und Gegebenheiten an. Dabei legen wir großen Wert darauf, dass neben kurzfristigen Ergebniszielen auch Anreize für längerfristige Veränderungen im Sinne unserer nachhaltigen Geschäftspolitik geschaffen werden. Die Ziele werden jährlich aus der Gesamtunternehmensplanung abgeleitet. Eine Überprüfung findet fortlaufend statt. Dabei werden Vorstand, Führungskräfte und Mitarbeiter regelmäßig über den Stand der Zielerreichung informiert. Um eine durchgehend hohe Datenqualität zu gewährleisten, werden die zu erfassenden Daten gezielt festgelegt und technisch mit Mussinhalten besetzt. Zusätzlich sorgt ein engmaschiges Kontrollnetz für die Qualitätssicherung der Daten. Auch im Rahmen unseres Impulsmanagements nutzen wir Hinweise unserer Kunden zur Qualitätsverbesserung. Die Sparkasse stellt im Zuge ihrer Budget- und Materialverwaltung fortlaufend sicher, dass die Prozesse hinsichtlich der Nachhaltigkeit eingehalten werden. Dieses Kriterium ist für das im Haus verwendete Material in einer verbindlichen Regelung vorgegeben. Auf dieser Basis entwickeln wir die unternehmensinternen Prozesse kontinuierlich und zukunftsorientiert weiter. Laufende und neue Handlungsfelder werden bewertet und neu formuliert. Die Datenerhebung diverser Leistungsindikatoren - wie sie etwa der Deutsche Nachhaltigkeitskodex in Verbindung mit dem GRI SRS-Standard vorsieht - erfolgt aus den uns vorliegenden Rechnungen der Versorger. Die Leistungsindikatoren beschreiben unseren aktuellen Umsetzungsstand und zeigen Handlungsfelder auf. Damit ist eine Vergleichbarkeit gewährleistet, welche der Kontrolle dient. Unsere Nachhaltigkeitsleistungen dokumentieren wir im Rahmen unseres Lage- bzw. Nachhaltigkeitsberichts zum Beispiel anhand folgender Indikatoren: Im Bereich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: - Gesamtzahl der Beschäftigten - (Mit Anzahl der Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten) - Altersstruktur der Beschäftigten - Arbeitsbedingte Verletzungen - (Die Werte sind innerhalb der Leistungsindikatoren 14 bis 16 dargestellt.) Im Bereich des Sparkassenbetriebs: - Stromverbrauch (in kWh) - (Davon Anteil Ökostrom/konventioneller Strom) - Wasserverbrauch (In m 3 ) - Papierverbrauch (In Stück Seiten) - Kilometerleistung unserer Geschäftsfahrzeuge - CO 2 -Emmisionen - (Die Werte sind innerhalb der Kriterien 11 bis 13 und deren Leistungsindikatoren dargestellt.) Leistungsindikatoren zu den Kriterien 5 bis 7 Leistungsindikator GRI SRS-102-16: Werte Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. eine Beschreibung der Werte, Grundsätze, Standards und Verhaltensnormen der Organisation. Verbindliche Verhaltensrichtlinien liefern uns einen Handlungsrahmen. Sie helfen dabei, im betrieblichen Alltag ethische und rechtliche Fragen angemessen zu beantworten und dienen der Prävention von Geldwäsche, Betrug, Korruption und Interessenskonflikten sowie dem Datenschutz. Der Compliance-Beauftragte und unsere interne Revision schärfen kontinuierlich das Bewusstsein unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für diese Standards und überwachen, dass sie eingehalten werden. Im Jahr 2023 haben wir in einem Kulturprojekt, unter Einbezug externer Unterstützung, ein komprimiertes (kulturelles) Zielbild für unsere Sparkasse Schwaben-Bodensee erstellt: Wir für unsere Kunden - Wir sind Gestalter für und in unserer Region in der wir bestens vernetzt sind. - Daher sagen unsere Kunden: Die Sparkasse Schwaben-Bodensee ist MEINE SPARKASSE! - Wir begegnen unseren Kunden auf Augenhöhe - über alle Kommunikationswege. Wir kümmern uns um die Anliegen unserer Kunden. - Unser Erfolg ist auch der Erfolg unserer Kunden - darauf sind wir stolz! Wir im Miteinander - Wir gewinnen Agilität durch sinnvolle Digitalisierung, moderne Arbeitsmethoden und eine gute Fehlerkultur. - Wir gestalten gemeinsam und machen Betroffene zu Beteiligten. Dabei pflegen wir eine hohe Transparenz und packen Dinge einfach und pragmatisch an. - Wir sprechen Probleme an und finden gemeinsam eine Lösung. Diese gehen wir an, damit es wieder läuft. - Dabei sind wir miteinander wertschätzend im Dialog - über alle Hierarchieebenen. - Durch einen einheitlichen Führungsprozess schaffen wir eine moderne, offene, situative Führungskultur. - Unser Ziel heißt weg vom hierarchischen Denken, hin zu mehr Selbstverantwortung und Selbstbestimmtheit. Wir vertrauen uns gegenseitig. - Uns kennzeichnen eine positive Haltung und Denkweise. Wir sind zufrieden und haben Freude bei unserer Arbeit. - Wir haben Perspektiven für unsere persönliche Karriere und nutzen die laufenden Weiterbildungsangebote der Sparkasse in Kompetenz und Persönlichkeit. - Unser "Wir-Gefühl" macht uns stark. Wir sind ein eingespieltes Team und gehen freundlich und vertrauensvoll miteinander um. Das leben wir auch in der Distanz. Wir kümmern uns! - Das macht es für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter attraktiv, Teil unseres Teams zu werden. Darüber hinaus haben wir ebenfalls unsere Mitarbeiterleitlinien angepasst. Diese enthalten unter anderem das kulturelle Zielbild und sollen eine angemessene Verhaltens- und Risikokultur in der Sparkasse unterstützen und stellen im Sinne der MaRisk den Verhaltenskodex der Sparkasse dar. Wesentliche Inhalte unter dem Fokus der Erfüllung aufsichtlicher Anforderungen werden hier formuliert und künftig weiterentwickelt. Die Mitarbeiterleitlinien werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. 8. Anreizsysteme Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist. Die Sparkasse Schwaben-Bodensee verknüpft mit ihrem Zielsystem qualitative und quantitative Aspekte. Damit stellen wir sicher, dass Ergebnisziele und Anreize für nachhaltiges Handeln darin verankert sind. Grundlage für den Erfolg unseres Hauses ist das Sparkassen-Finanzkonzept, das als nachhaltiges Ziel in der Kundenberatung verankert ist. Die ganzheitliche Beratung wird anhand von Kennzahlen regelmäßig gemessen. Die verantwortlichen Führungskräfte sorgen für eine qualitativ hochwertige Umsetzung. Das Vergütungssystem ist angemessen, transparent und auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichtet. Gleichzeitig steht es im Einklang mit den strategischen Zielen unserer Sparkasse. Die fixe und variable Vergütung stehen in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander, um eine nachhaltige Beratung und Kundenbeziehung zu fördern. Die Zielerreichung der Sparkassen-Finanzkonzeptgespräche wirkt sich auf die Höhe der variablen Vergütung aus. Nach Einschätzung der Sparkasse bestehen keine Anreize zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risiken und auch keine Anreize, die der Wahrung von Kundeninteressen speziell im Wertpapierdienstleistungsgeschäft entgegenstehen würden. Über regelmäßige Reportings werden die Ziele und deren Erreichung an den Vorstand und die verantwortlichen Führungskräfte kommuniziert, um bei Bedarf möglichen Auffälligkeiten entgegenwirken zu können. Die variablen Vergütungsbestandteile aller Mitarbeiter und des Vorstandes liegen i. d. R. nicht über 25 % der festen Vergütung. Die Vergütung des Vorstands ist nicht an Nachhaltigkeitsziele im engeren Sinne gekoppelt. Unser Vergütungssystem unterstützt jedoch unsere Nachhaltigkeitsziele unterhalb der Vorstandsebene, da Ergebnisziele und Anreize für nachhaltiges Handeln in unserem Zielsystem verankert sind. Mit dem bestehenden System sehen wir uns gut positioniert. Es wird jährlich ein Vergütungsbericht gemäß § 16 der Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) erstellt. Darin sind die Vergütungsstrukturen genauer dargestellt. Der Offenlegungsbericht zur Institutsvergütungsverordnung ist auf unserer Homepage veröffentlicht. Im Rahmen einer Sitzung des Verwaltungsrats wird über diesen Bericht informiert. Leistungsindikatoren zu Kriterium 8 Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten: i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien; ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz; iii. Abfindungen; iv. Rückforderungen; v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten. b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen. Zu a: i.) Die Vergütung unserer Verwaltungsräte erfolgt nach den Empfehlungen des Sparkassenverbandes Bayern. Die Vorstände der Sparkasse Schwaben-Bodensee haben einen Privatdienstvertrag auf Grundlage der Empfehlung des Sparkassenverbandes Bayern. Unsere Führungskräfte erhalten entsprechend dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) feste und variable Vergütungen zuzüglich einer erfolgsabhängigen übertariflichen Zuwendung nach den hausinternen Regelungen in Höhe von i. d. R. maximal 25 % des Jahresgehalts. Die Veröffentlichung der Kennzahlen erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. ii.) Diese Punkte sind nicht Inhalt unserer Vergütungspolitik, deshalb können wir dazu keine Angaben machen. iii.) Gemäß Institutsvergütungsverordnung (IVV) haben wir Grundsätze für die Zusage von Abfindungen geregelt. iv.) Gemäß IVV haben wir eine Rückzahlungspflicht im Fall negativer Erfolgsbeiträge geregelt. v.) Die Veröffentlichung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Zu b: Die Bemessung des Jahresgrundbetrages und der variablen Vergütung der Führungskräfte trifft der Gesamtvorstand u. a. anhand des Kriteriums: "Beitrag des Verantwortungsbereiches für den Erfolg der Gesamtsparkasse unter Berücksichtigung eines kostenbewussten, ertragsorientierten und risikobegrenzenden Handelns der Führungskräfte unter Beachtung der Nachhaltigkeit". Der Verwaltungsrat wird einmal jährlich über den Umsetzungsstand des Vergütungssystems informiert. Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land. Aus Vertraulichkeitsgründen erfolgt hierzu keine Veröffentlichung. 9. Beteiligung von Anspruchsgruppen Das Unternehmen legt offen, wie gesellschaftliche und wirtschaftlich relevante Anspruchsgruppen identifiziert und in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden. Es legt offen, ob und wie ein kontinuierlicher Dialog mit ihnen gepflegt und seine Ergebnisse in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden. Die Sparkasse Schwaben-Bodensee steht für herausragende Dienstleistungen, motivierte Mitarbeiter und eine durchdachte Organisationsstruktur. Hinter unserem 200-jährigen Erfolg stehen gemeinsame Werte und eine Firmenphilosophie, die unser tägliches Handeln bestimmen. In unserer Unternehmenskultur ist fest verankert, Leistung zu fordern und zu fördern - das alles mit gegenseitigem Respekt und Verantwortungsbewusstsein. Als öffentlichrechtliches Kreditinstitut richtet sich unser Interesse auf den Ausbau langfristiger und stabiler Beziehungen zu unseren Kunden und zu unseren Mitarbeitern. Das schafft Vertrauen als Basis für eine lange und zufriedene Zusammenarbeit. Aus unserem gemeinwohlorientierten Geschäftsmodell und dem zugrundeliegenden öffentlichen Versorgungsauftrag ergeben sich die Anspruchsgruppen der Sparkasse. Menschen, Unternehmen und Kommunen in unserem Geschäftsgebiet sollen von der Geschäftstätigkeit der Sparkasse Schwaben-Bodensee profitieren. Als nicht kapitalmarktorientierter Finanzdienstleister ist die Sparkasse denjenigen verpflichtet, die in der Region leben und tätig sind. Die Sparkasse Schwaben-Bodensee und die Mehrzahl ihrer Mitarbeitenden sind in der Region verwurzelt. Als Sparkasse führen wir im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit und unseres gesellschaftlichen Engagements einen kontinuierlichen Austausch mit unseren Kundinnen und Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitenden, der Wirtschaft, den gesellschaftlichen Institutionen sowie den Bürgerinnen und Bürgern in der Region. Wir sehen den Austausch mit all diesen Gruppen als wichtiges Element bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen. Darüber hinaus sind diese Gruppen wichtige Impulsgeber, um Trends und Entwicklungen sowie Chancen und Risiken für die Zukunftsfähigkeit und Weiterentwicklung unserer Sparkasse frühzeitig zu erkennen. Sie unterstützen uns bei der Wahrnehmung unserer Verantwortung als regionaler, öffentlich-rechtlicher Finanzdienstleister. Alle Anspruchsgruppen können mit der Sparkasse in Kontakt treten, wenn sie der Meinung sind, die Sparkasse sei ihrer Verantwortung nicht in ausreichendem Maße nachgekommen. Dafür stehen Kunden, Mitarbeitern, der Öffentlichkeit und allen anderen Personen und Personengruppen verschiedene Wege zur Verfügung. Sie können zum Beispiel vor Ort in den Geschäftsstellen, per Telefon, über die Internetseiten der Sparkasse, per E-Mail oder Brief mit ihren Anliegen an die Sparkasse herantreten. Wir nutzen den Austausch mit unseren Anspruchsgruppen, um unsere Geschäftspolitik, unser Produktangebot und unsere gesellschaftlichen Initiativen weiterzuentwickeln. Obwohl wir immer bemüht sind unser Bestes zu geben, kann es manchmal dennoch einen Anlass zur Reklamation geben. Wir verstehen Reklamationen als Chance zur Verbesserung der Kundenbindung und zur Optimierung unserer Arbeit und lösen diese im Rahmen unseres Beschwerde- und Qualitätsmanagements. Mit unseren Kunden pflegen wir deshalb eine offene und ehrliche Kommunikation und stellen Ihnen persönliche Ansprechpartner mit hoher fachlicher sowie sozialer Kompetenz zur Seite. Die Ziele und Wünsche unserer Kunden erfahren wir in regelmäßigen Finanzkonzeptgesprächen. Die Anzahl der Gespräche wird erfasst, bestimmte Kennzahlen messen die Zielerreichung. Eine auf die Kundenbedürfnisse zugeschnittene Beratung mit passenden Produkten und Dienstleistungen wird so sichergestellt. Um Neukunden für unser Haus zu gewinnen, setzen wir auf eine breite Ansprache über zahlreiche Medien, soziale Netzwerke und präsentieren uns auf Veranstaltungen und Messen. Die Kommunikation mit dem Verwaltungsrat und der Verbandsversammlung erfolgt über den Vorstand. In der Regel finden jährlich fünf Sitzungen des Verwaltungsrats statt. Die Verbandsversammlung tagt zweimal pro Jahr. Unsere Mitarbeitenden sind das Fundament unseres Unternehmens und maßgeblich für den Erfolg mitverantwortlich. Wir bieten unseren Mitarbeitern langfristige und sichere Arbeitsplätze. Die Auswahl unserer Mitarbeiter erfolgt mit größter Sorgfalt und unser Anliegen ist es, motivierte, ortsansässige Mitarbeiter fest zu beschäftigen und eigene Auszubildende auszubilden. Unter unseren Mitarbeitern pflegen wir eine offene und klare Kommunikation. Veranstaltungen und gemeinsame Aktivitäten sorgen dafür, dass sich unsere dezentral arbeitenden Mitarbeiter regelmäßig persönlich begegnen und austauschen. Bei der internen Kommunikation setzen wir vor allem auf unser Intranet. Den Dialog mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern führen wir auf unterschiedliche Weise: Vielseitige Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, Informationsveranstaltungen, persönliche Gespräche, Teambesprechungen und Feedbackgespräche sowie Videobotschaften und Podcasts. Weitere Bindeglieder zwischen den Mitarbeitenden und der Sparkasse Schwaben-Bodensee sind der Betriebsarzt sowie die Beauftragten zu einzelnen Themenschwerpunkten - wie beispielsweise Schwerbehindertenbeauftragter oder Gleichstellungsbeauftragte. Mit unseren Partnern der Sparkassenfinanzgruppe stehen wir in engem Kontakt und setzen auf eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit. Leistungsindikatoren zu Kriterium 9 Leistungsindikator GRI SRS-102-44: Wichtige Themen und Anliegen Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. wichtige, im Rahmen der Einbindung der Stakeholder geäußerte Themen und Anliegen, unter anderem: i. wie die Organisation auf diese wichtigen Themen und Anliegen − auch über ihre Berichterstattung − reagiert hat; ii. die Stakeholder-Gruppen, die die wichtigen Themen und Anliegen im Einzelnen geäußert haben. Die Zufriedenheit unserer Kundinnen und Kunden steht für uns an erster Stelle. Sie ist die Grundlage der Erfüllung unseres öffentlichen Auftrags. Zufriedene Kunden empfehlen uns als Finanzpartner weiter und ermöglichen uns, Ressourcen zu erwirtschaften, die wir in die Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft in der Region investieren. Die Sparkasse legt Wert darauf, individuell und im Dialog Lösungen zu finden, Anregungen von Kunden und Mitarbeitern sowie von Organisationen und Vereinen aufzunehmen und umzusetzen. Aus Gesprächen mit unseren Anspruchsgruppen wissen wir, dass eine flächendeckende regionale Präsenz und das Angebot von Finanzdienstleistungen für alle Kundengruppen besonders wichtig sind. Kundenorientiertes, faires Verhalten und vielfältige Förderungen gemeinnütziger Einrichtungen stehen bei unseren Anspruchsgruppen ebenfalls im Fokus. Nach wie vor besteht eine Nachfrage an digitalen Services, die die Prozesse zwischen der Sparkasse und ihren Kunden vereinfachen und Ressourcen schonen. Hierauf reagieren wir und investieren vorrangig in Lösungen, die für Kunden Mehrwerte schaffen. Seitens unserer Unternehmens- und Firmenkunden verzeichnen wir 2023 vermehrt Anfragen in Bezug auf künftig relevante CSRD-Berichtspflichten und Informationen zu Förderungen im Bereich nachhaltiger Transformation des Geschäftsbetriebs. Die Umsetzung der Qualitätsvorgaben überprüfen wir regelmäßig im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems. Kundenbeschwerden sehen wir dabei als Chance, uns zu verbessern. Kundinnen und Kunden, die in einem Konflikt mit der Sparkasse keine für sie zufriedenstellende Lösung erreichen konnten, haben die Möglichkeit, sich an die Verbraucherschlichtungsstelle zu wenden. Die zuständige Stelle für die Sparkasse Schwaben-Bodensee ist die Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen und Giroverband e.V. (DSGV). Ihr Ziel ist eine außergerichtliche und somit kostengünstige und schnelle Streitbeilegung. Häufig genannte Privatkundenthemen sind Fragen der allgemeinen Beratung und zu Konditionen oder Preisen. Anliegen mit konkretem Bezug zur Nachhaltigkeit, zum Beispiel zum Thema nachhaltige Geldanlagen, verzeichnen wir hier nach wie vor nur vereinzelt. 10. Innovations- und Produktmanagement Das Unternehmen legt offen, wie es durch geeignete Prozesse dazu beiträgt, dass Innovationen bei Produkten und Dienstleistungen die Nachhaltigkeit bei der eigenen Ressourcennutzung und bei Nutzern verbessern. Ebenso wird für die wesentlichen Produkte und Dienstleistungen dargelegt, ob und wie deren aktuelle und zukünftige Wirkung in der Wertschöpfungskette und im Produktlebenszyklus bewertet wird. Die Sparkasse Schwaben-Bodensee genießt das Vertrauen ihrer privaten und gewerblichen Kunden. Wir sind uns bewusst, dass wir mit unseren Produkten und Dienstleistungen eine hohe Verantwortung für unsere Kunden sowie für die wirtschaftliche Entwicklung der Region tragen. Visionäres Denken bringt uns als Sparkasse immer weiter voran und sorgt für die stetige Entwicklung der Sparkasse. In einem jährlich stattfindenden Forum mit allen dem Vorstand direkt unterstellten Führungskräften werden Anforderungen des Marktes und der Kunden diskutiert und neue Ausrichtungen abgestimmt. Auf Basis der Ergebnisse dieser Recherchen wird die Angebotspalette kontinuierlich und zielgerichtet weiterentwickelt. Wir bieten unseren Kunden Nachhaltigkeitsfonds und Umweltfonds der Deka Investment sowie deren Kooperationspartner für Geldanlagen an. Neben den klassischen Rendite- und Risikoüberlegungen berücksichtigen diese Fonds mit einem ausdrücklichen Nachhaltigkeitsbezug auch ökologische, soziale und ethische Aspekte. Allen Bürgern bieten wir Zugang zu modernen Finanzdienstleistungen. Unsere Dienstleistungen richten wir nach dem Nutzen unserer Kunden aus. Neuerungen im Online-Banking sowie die Nutzung von S-Apps treiben wir dabei aktiv voran. Als Sparkasse finanzieren wir ein breites Spektrum von sozialen Investitionen, die beispielsweise in die Schaffung bezahlbaren Wohnraums, den Ausbau der Infrastruktur, die Sanierung von öffentlichen Gebäuden oder Schulen und Kitas fließen. Wir begleiten unsere Kunden auch bei energieeffizienten und klimaschonenden Immobilienvorhaben (Kauf, Bau, Sanierung, Renovierung und Umbau). Hierfür haben wir in der Vergangenheit Kernkompetenzen bei Projektfinanzierungen mit dem Schwerpunkt regenerative Energien sowie bei der Begleitung von Finanzierungen von kommunalen Wärmenetzen zur Sicherung regionaler Energieversorgung aufgebaut. Außerdem beraten wir zu geförderten Darlehen und Direktzuschüssen - wie etwa der KfW und der LfA Förderbank Bayern. Dies trägt maßgeblich zur Erhöhung des Anteils energieeffizienter Gebäude am Gesamtgebäudebestand bei. Insbesondere Menschen mit kleineren und mittleren Einkommen stellt die Bezahlbarkeit von Wohnraum vor Herausforderungen. Die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum gehört auch in unserer Region zu den vordringlichen Aufgaben. Als Sparkasse beraten und unterstützen wir unsere Kunden beim Kauf, Bau oder auch Umbau von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen. Dabei binden wir neben den zinsgünstigen öffentlichen KfW-Förderprogrammen auch das Baukindergeld oder KfW-Kredite für altersgerechtes Umbauen ein. Den Energiebedarf von Gebäuden zu verringern, ist ein Schwerpunkt der deutschen Klimaschutzpolitik. Sowohl im Bereich der Wohnimmobilien als auch in öffentlichen und gewerblichen Gebäuden lassen sich durch die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien sowie durch energieeffiziente Neubauten wichtige Einsparpotenziale erschließen, die zur Abschwächung des Klimawandels beitragen. Als führender Partner für die Finanzierung von Wohnimmobilien, engagiert sich die Sparkasse für ökologisch verträgliches Wohnen. Mit Einführung des Sparkassen-Klimakredits im Jahr 2022 unterstützen wir unsere Kunden bei der Durchführung von energetischen Sanierungen. Durch den Rückbau staatlicher Förderprogramme ist eine Lücke entstanden, die wir durch ein Produkt mit einer attraktiven, bonitätsunabhängigen Zinskondition und einer unkomplizierten Beantragung mit sofortiger Auszahlung schließen möchten. Als nachhaltiger Beitrag für die Region werden 2,00 Euro je 1.000,00 Euro Finanzierungssumme in ein nachhaltiges, regionales Projekt gespendet. Das bedeutet, dass unsere Kunden mit der Finanzierung gleichzeitig nachhaltige Projekte in der Region fördern und damit einen "doppelten" Beitrag leisten. Unsere gewerblichen Kunden begleiten wir über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg. Von der Existenzgründung über Expansion und Auslandsgeschäft bis zur Unternehmensnachfolge. Neben der Energieeinsparung ist auch die Energiegewinnung ein wichtiges Thema für viele Branchen. Zahlreiche Unternehmen suchen nach alternativen Energiequellen, wie beispielsweise Photovoltaikanlagen oder Wasserstoff etc., um aufgrund der Marktentwicklung die Autarkie bei der Energieversorgung zu erhöhen. Investitionen in die Energieeinsparung bei Gebäuden und Maschinen begleiten wir mit Finanzierungen in öffentlich geförderten Programmen. Die Energieerzeugung ist inzwischen zum Beispiel für viele Landwirte ein wichtiges zweites Standbein. Sie erzeugen Strom, Wärme und Biomethan aus Biogas. Auch die Wertschöpfung durch Photovoltaik ist nicht nur im landwirtschaftlichen Umfeld stark gewachsen. Erneuerbare Energien nehmen inzwischen generell einen hohen Stellenwert ein und werden in Zukunft noch wichtiger werden. Mit entsprechenden Förderprogrammen unterstützen wir diese Vorhaben. Als Eigenanlagen kauft die Sparkasse unter anderem Investments in Green Bonds und Social Bonds. Zudem investiert die hauseigene Vermögensverwaltung der Sparkasse in einen Mikrofinanzfonds, der Kredit- und Finanzinstitute in Schwellen- und Entwicklungsländern refinanziert. Die Stiftergemeinschaft der Sparkasse legt ihr Kapital unter anderem in einen Nachhaltigkeitsfonds der Deka Investment GmbH mit ethischen Ausschlusskriterien an. Wir beziehen Nachhaltigkeitsrisiken in den Investmentprozess unseres hauseigenen Vermögensmandats ein. Unter einem Nachhaltigkeitsrisiko verstehen wir ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (ESG), dessen bzw. deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition innerhalb der Portfolios haben könnte. Wir verfolgen zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken folgende Strategien auf Einzeltitelbasis: - Ausschluss von Finanzinstrumenten mit direktem Bezug zu Agrarrohstoffen - Vermeidung von Finanzinstrumenten mit einem ESG-Rating unterhalb B (Beim ESG-Rating handelt es sich um ein Rating von MSCI ESG Research, welches die wesentlichen ESG-Faktoren einer Branche zur Identifikation der Stärksten [AAA] und Schwächsten [CCC] bewertet.) Im Rahmen unseres Investmentprozesses und im Hinblick auf die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken verwenden wir Daten der Nachhaltigkeitsagentur MSCI ESG Research. Vor jeder Investition wird durch die Vermögensverwalter das ESG-Rating eines Finanzinstruments eingesehen und geprüft. Im regelmäßig stattfindenden Kontrollprozess ermöglicht der Einsatz von Inasys WebOffice ESG Nachhaltigkeit eine zielführende Überprüfung der Einhaltung der definierten Strategien bei den im Bestand befindlichen Finanzinstrumenten in den Vermögensmandaten. Somit wird sichergestellt, dass die beschriebenen Strategien eingehalten werden. Seitdem Nachhaltigkeitsrisiken in den Investmentprozess unseres hauseigenen Vermögensmandats einbezogen werden, ist bis zum Erstellen dieses Berichts kein Fall eingetreten, der die definierten Strategien nicht erfüllt. Wäre dies der Fall, würde analysiert und geprüft werden, ob die im Bestand befindlichen Finanzinstrumente in den Vermögensmandaten aufgrund des Umstandes veräußert werden müssten. Daneben arbeiten wir an innerbetrieblichen Innovationen, auch um unseren ökologischen Fußabdruck zu verringern. Unser Projekt- und Prozessmanagement nutzt dabei die Chancen der Digitalisierung. Neben der Prozessoptimierung und Standardisierung rückt dabei auch immer mehr das Thema Automatisierung in den Fokus. Zudem setzt die Sparkasse weiterhin auf Online-Meetings, Webinare und Webcasts. All diese Maßnahmen erhöhen den Nutzungskomfort und sparen Fahrtwege und -zeiten ein. Die Auswirkungen von nachhaltigen Anlageprodukten und Darlehen können wir nach derzeitiger Datenlage nicht quantifizieren. Wir gehen jedoch von einer Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks aus. Leistungsindikatoren zu Kriterium 10 Leistungsindikator G4-FS11 Prozentsatz der Finanzanlagen, die eine positive oder negative Auswahlprüfung nach Umwelt- oder sozialen Faktoren durchlaufen. (Hinweis: der Indikator ist auch bei einer Berichterstattung nach GRI SRS zu berichten) Die Sparkasse setzt das Nachhaltigkeitsscreening des Deka Research Hub ein. Damit lassen sich die Eigenanlagen im Hinblick auf folgende Nachhaltigkeitskriterien analysieren: - Verstöße gegen UN Global Compact, - Beteiligung an den umstrittenen Geschäftsfelder Rüstung, Fossile Brennstoffe und Tabak, - Freedom House Index. Der Freedom House Index wird hierbei für Staaten angewendet. Die anderen Kriterien finden für Unternehmen Anwendung. Weniger als 3 % der aktuellen Finanzanlagen im Depot A weisen eine negative Auswahlprüfung auf. Kriterien 11-20 Nachhaltigkeitsaspekte Kriterien 11-13 Umweltbelange 11. Inanspruchnahme von natürlichen Ressourcen Das Unternehmen legt offen, in welchem Umfang natürliche Ressourcen für die Geschäftstätigkeit in Anspruch genommen werden. Infrage kommen hier Materialien sowie der Input und Output von Wasser, Boden, Abfall, Energie, Fläche, Biodiversität sowie Emissionen für den Lebenszyklus von Produkten und Dienstleistungen. Als Kreditinstitut ist der Ressourcen- und Energieverbrauch im bundesweiten Vergleich zwar kein maßgeblicher Faktor an den Gesamtemissionen, dennoch ist für unser Haus der wirtschaftliche und bewusste Einsatz von Ressourcen auch in diesem Bereich eine Selbstverständlichkeit. Darüber hinaus zeigt die aktuelle Umwelt- und Energiekrise auf, wie wichtig ein nachhaltiges und vorausschauendes Ressourcen- und Energiemanagement sind. Die Geschäftstätigkeit der Sparkasse Schwaben-Bodensee stellt keine Beeinträchtigung der Umwelt dar und hat für die Standorte keine negativen Auswirkungen. Deshalb wurde speziell für diesen Bereich kein eigenes Konzept erstellt. Unser übergreifendes Ziel, den Verbrauch von Energie und Ressourcen kontinuierlich zu verringern, verfolgen wir konsequent, indem Einsparpotenziale regelmäßig analysiert werden. Um Verbesserungspotenziale zu identifizieren und durchgeführte Maßnahmen zu bewerten, werden unter anderem die wesentlichen Ergebnisse der regelmäßig durchgeführten Energieaudits herangezogen. Daraus abgeleitete Maßnahmen unterstützen uns dabei, Energie- und Kosteneinsparungen zu realisieren. In 2023 wurde das Energieaudit erneut durchgeführt, erstmals für das seit 2022 fusionierte Gesamthaus Schwaben-Bodensee. Fusionsbedingt wurden für eine Zeitreihenbetrachtung auch die Daten der Kreissparkasse Augsburg erfasst. Im Ergebnis zeigt sich, dass der Gesamtenergieverbrauch gegenüber 2018 um 16,7% reduziert werden konnte. Damit können wir den positiven Trend aus dem Vorjahr an dieser Stelle bestätigen. In 2022 nutzte die Sparkasse Schwaben-Bodensee externe Unterstützung mit dem Ziel, die Energieversorgung weiter zu optimieren. Ein Ergebnis hieraus ist die Prüfung der Möglichkeit eines Repowerings der bestehenden PV-Anlage in Memmingen, welche in 2023 begonnen hat und nach wie vor andauert. Folgende wesentliche Ressourcen werden für den Geschäftsbetrieb genutzt: Kategorie: Gebäudeenergie Strom: Generell wird beim Strombezug auf klimaneutralen- sowie Öko-Strom gesetzt. Der Anteil für das Jahr 2022 betrug in den Regionen Memmingen, Lindau und Mindelheim bereits über 82% des Gesamtstromverbrauches. Durch die erstmalige Zusammenfassung der Verbrauchsdatenlage (Zusammenführung der Strombezugsdaten der beiden Althäuser) hinsichtlich Stromherkunft hat sich das Ökostromverhältnis 2023 auf 68% reduziert. Für die Jahre 2024 und 2025 wurden bereits neue Stromverträge für nahezu alle Filialen abgeschlossen. Die neuen Verträge beinhalten nun die Versorgung mit 100% Ökostrom, sodass das Ökostromverhältnis in den kommenden Jahren wieder ansteigt. Zusätzlich erfolgt die nachhaltige Erzeugung von Strom, überwiegend zur Eigennutzung, mittels Photovoltaikanlagen. Verteilt auf derzeit 4 Standorte ergibt sich daraus eine aktuelle Leistung von ca. 300 kWp. Dabei konnte der Anteil von selbst produziertem Strom gegenüber dem Gesamtstromverbrauch seit 2017 von 2% auf 15,4% in 2023 gesteigert werden. Dabei beträgt die Steigerung zum Vorjahr 1,2 Prozentpunkte. Seit 2016 ist es gelungen den gesamten Stromverbrauch von ca. 2,8 Mio. kWh auf ca. 1,8 Mio. kWh zu senken. Hierfür besteht ein detailliertes Controlling-Instrument. Wärme/ Heizung: Der Energieverbrauch für das Gesamthaus bezüglich Heizung und Wärme liegt aktuell bei ca. 2,8 Mio. kWh. Allerdings basiert dieser Wert aufgrund derzeit unvollständiger Datenlage zu weiten Teilen auf Basis der Zahlen aus 2022 oder älter. Es wird nach aktueller Datenlage von einer Reduzierung um ca. 400.000 kWh gegenüber dem Vorjahr ausgegangen. In der Hauptstelle Memmingen wird ein modernes Grundwasser-Wärmepumpen-System eingesetzt, das den Energiebedarf auf ein Drittel des ursprünglichen Energieverbrauches reduzieren konnte. Kategorie: Geschäftsreisen / Verkehr Der Bestand an Dienstfahrzeugen belief sich im Gesamthaus zum Jahresende 2023 auf insgesamt 22 Kfz-Fahrzeuge und hat sich damit um ein Fahrzeug gegenüber 2022 reduziert. Der Fuhrpark beinhaltet zudem ein Hybridfahrzeug. Die Gesamtlaufleistung aller Fahrzeuge stieg im Vergleich zum Vorjahr. Ursache hierfür sind die nach der Corona-Pandemie wieder vermehrt notwendigen Dienstfahrten. Bereich Süd: Laufleistung von 210.000 auf 236.000 km (+12%) Darüber hinaus forderte die Fusion einen erhöhten Bedarf an Dienstfahrten, hauptsächlich zwischen den Standorten Augsburg und Memmingen. Für die fusionierte Sparkasse Schwaben-Bodensee liegen noch keine historischen Vergleichswerte vor. Zwar hat für die Region Süd die Laufleistung zugenommen, liegt aber immer noch - trotz des deutlich erweitertem Geschäftsgebietes - auf dem Niveau von 2019. Dieser Indikator zeigt, dass viele Besprechungen weiterhin online abgehalten werden und nur wirklich notwendige Fahrten vorgenommen werden. Kategorie: Papier Der Druckoutput beläuft sich für das Jahr 2023 im Gesamthaus Schwaben-Bodensee auf ca. 6,3 Mio. Stück. (Siehe Tabelle Leistungsindikatoren in Kapitel 12.) Gegenüber dem Vorjahr konnte damit eine Reduktion des Druckoutputs um rund 1,1 Mio. Stück bzw. 14% erzielt werden. Ständige Bemühungen im Ausbau digitaler Prozesse, wie z. B. die Einführung des E-Archivs oder der elektronischen Bewilligung, machen sich weiterhin positiv bemerkbar. Ein weiterer Aspekt in der Kategorie Papier sind die papierhaften Kontoauszüge. Durch digitale Angebote, wie dem elektronischen Postfach, ist ein Ausdruck in vielen Fällen nicht mehr nötig, was sich positiv im Druckoutput widerspiegelt. Dadurch reduziert sich auch der Ressourcenverbrauch unserer Kunden, da keine Ablageordner für zu Hause benötigt werden und zusätzlich das Altpapiervolumen reduziert wird. Kategorie: Wasser Der Wasserverbrauch wird beispielhaft für die Hauptstellen Memmingen, Lindau, Mindelheim und Augsburg ermittelt. Für das Jahr 2022 lag der Wasserverbrauch bei 2.985 m 3 und konnte damit um rund 800 m 3 bzw. 21% reduziert werden. Für das Jahr 2023 liegen die Werte voraussichtlich final erst in Q3/2024 vor. Wir gehen auch hier von einem sinkenden Verbrauch aus. 12. Ressourcenmanagement Das Unternehmen legt offen, welche qualitativen und quantitativen Ziele es sich für seine Ressourceneffizienz, insbesondere den Einsatz erneuerbarer Energien, die Steigerung der Rohstoffproduktivität und die Verringerung der Inanspruchnahme von Ökosystemdienstleistungen gesetzt hat, welche Maßnahmen und Strategien es hierzu verfolgt, wie diese erfüllt wurden bzw. in Zukunft erfüllt werden sollen und wo es Risiken sieht. Ein Ziel der Sparkasse ist es, die technischen Anlagen in ihrer Effizienz und Betriebsweise ökologisch sowie schonend für die natürlichen Ressourcen einzusetzen und zu betreiben. Abgeleitet aus den regelmäßig durchgeführten Analysen zu Einsparpotenzialen sowie den Ergebnissen und Maßnahmen aus den Audits sind die im Folgenden dargestellten Projekte und Maßnahmen bereits realisiert oder in Planung. Zur Messung, inwieweit die Maßnahmen Wirkung zeigen, wurde ein detailliertes "Energie-Controlling" geschaffen. Kategorie: Gebäudeenergie Strom Der generelle Fokus liegt auf der Verwendung von Öko-Strom. Der bisher erreichte Wert soll weiter ausgebaut werden, bei gleichzeitiger Reduzierung des Strombedarfes. Es wird laufend geprüft, ob ein weiterer Ausbau von Photovoltaik-Anlagen zur Eigenerzeugung von Strom möglich ist, z.B. auf angemieteten Gebäuden mit langfristigen Mietverträgen. In 2024 werden auf unseren Gebäuden in Königsbrunn und Gersthofen zwei neue PV-Anlagen installiert, daneben laufen Prüfungen bezüglich des Repowerings einer bestehenden Anlage sowie eines "Balkonkraftwerkes". Für das Gesamthaus wurden die Vorgaben der Energieeinsparverordnungen (z. B. EnSikuMaV) umgesetzt, die beispielsweise durch die Abschaltung von Werbeanzeigen und nicht benötigter Beleuchtung zu Stromeinsparungen führen. Teilweise hat auch ein Verzicht auf einzelne Lampen in Verkehrsflächen stattgefunden - "es reicht jetzt jede zweite". Diesen Ansatz führen wir weiterhin fort. Eine weitere Maßnahme zur Einsparung von Strom ist die Optimierung der Betriebszeiten unserer Lüftungsanlagen. Dies beinhaltet die Anpassung der Zeitprogramme (Reduzierung des Betriebs an Wochenenden, Feiertagen) und nach Möglichkeit die gänzliche Abschaltung der Lüftung, wenn ausreichend andere Möglichkeiten zur Lüftung (z.B. über Fenster) vorhanden sind. Nach eingehender Überprüfung der Machbarkeit wurde zudem in Teilen auch die Kühlung in Technikräumen abgeschaltet. Standardmäßig gibt es keine Warmwasserversorgung in den Handwaschbecken. Die Trinkwassererwärmung wurde deaktiviert. Bei unserer IT-Arbeitsplatzausstattung achten wir auf stromsparende Geräte. So werden seit Jahren an nahezu allen Arbeitsplätzen unserer Mitarbeiter sogenannte Thin-Clients eingesetzt. Diese zeichnen sich durch eine deutlich geringere Leistungsaufnahme gegenüber herkömmlichen vollausgestatteten PCs aus. Darüber hinaus werden zentrale Maßnahmen ergriffen, um alle PCs in der Nacht automatisch auszuschalten. Seit 2023 werden an ausgewählten Standorten vorab bestimmte SB-Geräte wie Geldautomaten und SB-Terminals in den Nachtstunden zentral heruntergefahren und abgeschaltet. Dies betrifft primär Standorte mit mehreren Geräten, ein Gerät bleibt weiterhin in Betrieb. Ferner werden SB-Geräte in Geschäftsstellen mit sehr niedriger Frequentierung nachts abgeschaltet. Zur Optimierung der Haustechnik wurde unter anderem bereits vor einigen Jahren eine LED-Offensive gestartet. Gemäß eines definierten Umrüstungsplans unter Nachhaltigkeits- und Wirtschaftlichkeitsaspekten werden weiterhin Maßnahmen zur Reduzierung des Stromverbrauches durchgeführt. Im Rahmen der Offensive wurden in 2023 weitere sechs Geschäftsstellen vollständig oder weitestgehend auf LED-Technik umgestellt, darunter z.B. die Filialen Ettringen, Markt Wald, Gersthofen und Königsbrunn. Die LED-Offensive läuft auch in den Folgejahren weiter, um die noch verbleibenden Standorte umzurüsten. Zudem wurden im Rahmen der Optimierung der Haustechnik Anpassungen und Erweiterungen von Bewegungsmeldern durchgeführt, wodurch Leuchtzeiten verkürzt werden. Im Jahr 2022 wurde in der Hauptstelle Memmingen eine Optimierungsmaßnahme zur Ermittlung der Grundlast des Stromverbrauches angestoßen. Hier erfolgte zunächst eine Bestandsaufnahme (z. B. Aufstellung des Stromverbrauches aller Serverschränke, Routersysteme, Kühlschränke, etc.) Als Maßnahme aus dieser Bestandsaufnahme wurden diverse (dauerhafte) Stromverbraucher deaktiviert, durch neue Technik ersetzt oder ganz abgebaut. Dies betraf Bereiche wie TV- und Netzwerkkomponenten, Durchsagesysteme, etc. In der Hauptstelle Memmingen konnten durch die in 2021 angestoßene und mittlerweile abgeschlossene Grundsanierung der Tiefgarage weiterhin positive Entwicklungen bei den Einsparmaßnahmen bezüglich des Stromverbrauches erreicht werden. Die Umstellung der Beleuchtung auf LED sowie die Ausstattung der gesamten Tiefgarage mit Präsenzmeldern hat sich im Jahre 2022 bewährt. Die Beleuchtung wird nur dann in Teilbereichen der Tiefgarage aktiviert, wenn sich hier auch jemand aufhält. Darüber hinaus wurden überflüssige Lichtquellen reduziert. Zudem wurde eine Maßnahme zur Reduzierung des Flächenüberhangs durchgeführt, um Einsparungen zu erzielen. Diese wird im Anschluss in der Rubrik "Wärme / Heizung" näher beschrieben. Wärme / Heizung Zur Reduzierung der Heizenergie sind die Vorgaben der Energieeinsparverordnungen (z. B. EnSikuMaV), insb. Begrenzung der Raumtemperatur auf 19 Grad in der Heizperiode 2022/2023 umgesetzt worden. Außerdem wurde die Deaktivierung automatischer Beschattungsanlagen in der Hauptstelle Memmingen in den Wintermonaten, zur vollen Nutzung des Sonneneintrages als "kostenlose" und ressourcensparende Heizungsunterstützung, veranlasst. Des Weiteren wurden die im Folgenden beschriebenen Maßnahmen umgesetzt: Für das gesamte Gebäude der Geschäftsstelle Lindenberg wurde seitens des Vermieters die alte Gasheizung durch eine neue Heizung mit modernster Brennwerttechnik ersetzt. Um den Energieverbrauch kontinuierlich zu optimieren, wurde in der Hauptstelle Memmingen eine Analyse bezüglich der Nutzung von Büroplätzen und benötigter Kapazitäten / Ressourcen durchgeführt. Die Analyse ergab, dass ein Gebäudeteil im Altbau mit Heizenergieträger Gas, während der kalten Winterszeit nicht benötigt wird. Die Mitarbeitenden wurden im energieeffizienten Neubau untergebracht, wodurch CO 2 -Emissionen, Stromverbrauch und Heizkosten eingespart werden konnten. Zudem nehmen immer mehr Mitarbeitende das Angebot des mobilen Arbeitens wahr. Dies ist auch ein Anlass dafür, Flächenüberhanganalysen auch an anderen Standorten durchzuführen und Optimierungen zu realisieren. Eine wesentliche Maßnahme zur Optimierung des Strom- und Wärmeverbrauchs ist die Erstellung eines Energieversorgungskonzeptes zur Versorgung mit erneuerbaren Energieträgern im Wärme- und Strombereich inkl. Prüfung des Einsatzes von intelligenten Stromspeichern an den Hauptstandorten Memmingen und Augsburg. Die daraus entstandenen Ergebnisse nehmen wir als Impulse für unsere weiteren Bemühungen zur Umsetzung einer nachhaltigen Energieversorgung. Kategorie: Geschäftsreisen / Verkehr Zur Reduzierung des Verkehrsaufkommens wurden die Kurierfahrten zwischen den Geschäftsstellen zum Austausch interner Post reduziert. Das sogenannte Geschäftsstellen-Scanning wurde 2021 erfolgreich pilotiert mit dem Ziel, Zahlungsverkehrsbelege (z. B. papierhafte Überweisungen) in den Geschäftsstellen einzuscannen und zur Verarbeitung elektronisch weiterzuleiten. Seit Juni 2022 konnten dadurch nächtliche Kurierfahrten zwischen den Geschäftsstellen um 50% reduziert werden. Die Fahrtkilometer reduzierten sich dadurch bereits um über 100.000 km pro Jahr, was einer Minderung der CO 2 -Emissionen um rund 13 Tonnen pro Jahr entspricht. Zudem wurde ein Angebot zum mobilen Arbeiten an geeigneten Arbeitsplätzen geschaffen. Daneben wird verstärkt auf Webinare sowie Video- und Telefonkonferenzen gesetzt. Dadurch werden Fahrstrecken und in der Folge CO 2 -Emissionen eingespart. Kategorie: Papier In den letzten Jahren haben wir unter anderem folgende ressourcensparende Maßnahmen umgesetzt: Ersatz vieler Arbeitsplatzdrucker durch wenige Stockwerksdrucker und beidseitiges schwarz/weiß Drucken als Standardeinstellung bei allen Druckern, verbunden mit dem Einsatz von Pen-Pads für die elektronische Signatur, um auf Papier zu verzichten. Darüber hinaus wird ständig daran gearbeitet, die Nutzung des elektronischen Postfaches durch unsere Kunden zu erhöhen, um papierhafte Ausdrucke zu reduzieren. Zudem werden im Rahmen unserer Digitalisierungsoffensive kontinuierlich Prozesse und Angebote hinsichtlich möglicher Optimierungspotenziale in Bezug auf Nachhaltigkeitseffekte für unser Haus bewertet und weiter ausgebaut. Kategorie: Wasser Im täglichen Betrieb kann der Verbrauch von Ressourcen nicht gänzlich vermieden werden. Um jedoch unnötigen Verbrauch zu vermeiden, wird der Wasserverbrauch unserer Hauptstellen regelmäßig kontrolliert, um gegebenenfalls vorhandene Leckagen oder sonstige Auffälligkeiten schnell zu erkennen und zu beseitigen. In der Region Süd wurden im Jahr 2022 verbaute Boiler, Ventile, Spülungen, Wasserhähne und ähnliche Objekte überprüft, um Defekte, Verkalkungen und weitere Mängel zu identifizieren und zu beheben. Hierdurch konnte im Jahr 2023 bereits eine Reduktion des Wasserverbrauches herbeigeführt werden. Die Maßnahmen zur Einsparung bzw. Optimierung der Ressourceneffizienz erfolgen durch aktiv gelebte Praxis sowie ein transparentes und detailliertes Fortschrittscontrolling, um den ökologischen Fußabdruck unserer Sparkasse kontinuierlich zu verringern. Hierzu erfolgte bereits die Berufung von dezentralen Energieverantwortlichen aus dem Kreis der Führungskräfte je Lokation / Abteilung. Diese sorgen für die Informationsweitergabe zum Energiesparen, haben die Einhaltung der Energiesparmaßnahmen im Blick und sorgen für Impulse. Gemäß der Selbstverpflichtung für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften haben wir uns zum Ziel gesetzt, bis 2035 die CO 2 -Neutralität zu erreichen. So werden z.B. nach Durchführung des Energieaudits und der Entwicklung eines extern unterstützten Energieversorgungskonzeptes in 2023 mögliche quantitative Teilziele zur Erreichung der CO 2 -Neutralität abgeleitet. Im Rahmen der Risikoinventur und der Überprüfung der Risikolandkarte wurden keine wesentlichen Risiken bzw. nur eine geringe Anfälligkeit für Nachhaltigkeitsrisiken in Bezug auf das Ressourcenmanagement identifiziert, die mit der Geschäftstätigkeit und -beziehung, Produkten und Dienstleistungen verknüpft sind. Leistungsindikatoren zu den Kriterien 11 bis 12Leistungsindikator GRI SRS-301-1: Eingesetzte Materialien Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. Gesamtgewicht oder -volumen der Materialien, die zur Herstellung und Verpackung der wichtigsten Produkte und Dienstleistungen der Organisation während des Berichtszeitraums verwendet wurden, nach: i. eingesetzten nicht erneuerbaren Materialien; ii. eingesetzten erneuerbaren Materialien.
Leistungsindikator GRI SRS-302-1: Energieverbrauch Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus nicht erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten. b. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten. c. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen den gesamten: i. Stromverbrauch ii. Heizenergieverbrauch iii. Kühlenergieverbrauch iv. Dampfverbrauch d. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen die/den gesamte(n): i. verkauften Strom ii. verkaufte Heizungsenergie iii. verkaufte Kühlenergie iv. verkauften Dampf e. Gesamten Energieverbrauch innerhalb der Organisation in Joule oder deren Vielfachen. f. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm. g. Quelle für die verwendeten Umrechnungsfaktoren.
Leistungsindikator GRI SRS-302-4: Verringerung des Energieverbrauchs Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. Umfang der Verringerung des Energieverbrauchs, die als direkte Folge von Initiativen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz erreicht wurde, in Joule oder deren Vielfachen. b. Die in die Verringerung einbezogenen Energiearten: Kraftstoff, elektrischer Strom, Heizung, Kühlung, Dampf oder alle. c. Die Grundlage für die Berechnung der Verringerung des Energieverbrauchs wie Basisjahr oder Basis/Referenz, sowie die Gründe für diese Wahl. d. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm. Der Energieverbrauch wird laufend kontrolliert und durch angemessene Maßnahmen permanent reduziert - zum Beispiel durch Flächenreduzierungen, den Einsatz von LED-Leuchtmitteln, den Austausch von Heizkreis-Umwälzpumpen oder mit einer verbesserten Steuerung der Gebäudetechnik. In 2023 konnte eine Reduktion des Stromverbrauchs um rund 250.000 kWh realisiert werden. Leistungsindikator GRI SRS-303-3: Wasserentnahme Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. Gesamte Wasserentnahme aus allen Bereichen in Megalitern sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend): i. Oberflächenwasser; ii. Grundwasser; iii. Meerwasser; iv. produziertes Wasser; v. Wasser von Dritten. b. Gesamte Wasserentnahme in Megalitern aus allen Bereichen mit Wasserstress sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend): i. Oberflächenwasser; ii. Grundwasser; iii. Meerwasser; iv. produziertes Wasser; v. Wasser von Dritten sowie eine Aufschlüsselung des Gesamtvolumens nach den in i-iv aufgeführten Entnahmequellen. c. Eine Aufschlüsselung der gesamten Wasserentnahme aus jeder der in den Angaben 303-3-a und 303-3-b aufgeführten Quellen in Megalitern nach den folgenden Kategorien: i. Süßwasser (≤1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (Total Dissolved Solids (TDS))); ii. anderes Wasser (>1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (TDS)). d. Gegebenenfalls erforderlicher Kontext dazu, wie die Daten zusammengestellt wurden, z. B. Standards, Methoden und Annahmen.
Der Wasserverbrauch wird beispielhaft für die Hauptstellen Memmingen, Lindau, Mindelheim und Augsburg ermittelt. Die historischen Werte für Augsburg sind nicht angegeben, da Augsburg vor der Fusion zur Sparkasse Schwaben-Bodensee nicht zur Abgabe eines Nachhaltigkeitsberichtes verpflichtet war. Daher ist eine harmonisierte Darstellung der Daten nicht möglich. Für das Jahr 2023 liegen die Werte voraussichtlich final erst in Q3/2024 vor. Es handelt sich jeweils um Trinkwasser, eine weitere Untergliederung in die dargestellten Quellen findet nicht statt und ist leider nicht darstellbar. Leistungsindikator GRI SRS-306-3 (2020): Angefallener Abfall Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. Gesamtgewicht des anfallenden Abfalls in metrischen Tonnen sowie eine Aufschlüsselung dieser Summe nach Zusammensetzung des Abfalls. b. Kontextbezogene Informationen, die für das Verständnis der Daten und der Art, wie die Daten zusammengestellt wurden, erforderlich sind. Das Gesamtgewicht von Abfällen wird aufgrund der Geringfügigkeit in unseren Geschäftsfeldern nicht ermittelt. Altpapier wird datenschutzkonform der Wiederverwertung zugeführt. 13. Klimarelevante Emissionen Das Unternehmen legt die Treibhausgas(THG)-Emissionen entsprechend dem Greenhouse Gas (GHG) Protocol oder darauf basierenden Standards offen und gibt seine selbst gesetzten Ziele zur Reduktion der Emissionen an. Die Verkleinerung des ökologischen Fußabdrucks hilft, unsere Lebensgrundlagen zu erhalten. Aus unserer unternehmerischen Verantwortung und unserem Selbstverständnis als Sparkasse bekennen wir uns zum Prinzip der Nachhaltigkeit. So wie alle anderen Unternehmen sind wir gefordert, unsere Anstrengungen zur Verbesserung unserer Klimabilanz zu intensivieren und unsere Treibhausgasemissionen aus dem Geschäftsbetrieb zu senken. Dieses Globalziel haben wir bislang noch nicht mit quantitativen Einzelzielen mit festen Bezugsgrößen hinterlegt. Im Mittelpunkt des betrieblichen Umweltschutzes steht bei uns die Optimierung des Ressourcenverbrauchs. Das gilt insbesondere dort, wo wir direkten Einfluss nehmen können, wie zum Beispiel beim Gebäudemanagement. Unser Hauptziel ist die Reduktion unserer CO 2 -Emissionen. Aus diesem Grund achten wir bei einer Gebäudemodernisierung oder einem Umbau auf die Umsetzung der energetischen Modernisierungsmaßnahmen nach EnEV und EEWärmeG. In 2023 wurde erneut das Energieaudit nach DIN 162471 durchgeführt, erstmals für das fusionierte Gesamthaus Schwaben-Bodensee. Neben einer Bestandsaufnahme des Energieverbrauchs des Gesamthauses wurden dabei auch Vor-Ort-Begehungen durchgeführt. Hier wurden die Zentralen Memmingen, Augsburg, Schwabmünchen, sechs Geschäftsstellen sowie zwei Verwaltungsstandorte zusammen mit dem Energieauditor begangen. Als Ergebnis wurde eine Reduktion der CO 2 -Emissionen um 7% gegenüber 2018 festgestellt. Zur weiteren aktiven Steuerung wird seit dem Berichtsjahr 2022 das VfU-Tool zur Bestimmung des CO 2 -Fußabdruckes für das Gesamthaus genutzt. Da für die Berechnung des Berichtsjahres einige Daten erst Mitte des Folgejahres zur Verfügung stehen, werden als Proxy die Werte jeweils aus dem Vorjahr herangezogen, um einen Näherungswert zu erhalten. Gemäß der Selbstverpflichtung für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften haben wir uns zum Ziel gesetzt, bis 2035 die CO 2 -Neutralität zu erreichen. Leistungsindikatoren zu Kriterium 13 Leistungsindikator GRI SRS-305-1 (siehe GH-EN15): Direkte THG-Emissionen (Scope 1) Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. Bruttovolumen der direkten THG-Emissionen (Scope 1) in Tonnen CO 2 -Äquivalent. b. In die Berechnung einbezogene Gase; entweder CO 2 , CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle. c. Biogene CO 2 -Emissionen in Tonnen CO 2 -Äquivalent. d. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich: i. der Begründung für diese Wahl; ii. der Emissionen im Basisjahr; iii. des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben. e. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle. f. Konsolidierungsansatz für Emissionen; ob Equity-Share-Ansatz, finanzielle oder operative Kontrolle. g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm. Siehe Leistungsindikator GRI SRS3053: Sonstige indirekte THG-Emissionen (Scope 3), da alle 3 Scopes zusammen dargestellt sind. Leistungsindikator GRI SRS-305-2: Indirekte energiebezogenen THG-Emissionen (Scope 2) Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. Bruttovolumen der indirekten energiebedingten THG-Emissionen (Scope 2) in Tonnen CO 2 -Äquivalent. b. Gegebenenfalls das Bruttovolumen der marktbasierten indirekten energiebedingten THG-Emissionen (Scope 2) in Tonnen CO 2 -Äquivalent. c. Gegebenenfalls die in die Berechnung einbezogenen Gase; entweder CO 2 , CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle. d. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich: i. der Begründung für diese Wahl; ii. der Emissionen im Basisjahr; iii. des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben. e. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle. f. Konsolidierungsansatz für Emissionen; ob Equity-Share-Ansatz, finanzielle oder operative Kontrolle. g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme. Siehe Leistungsindikator GRI SRS-305-3: Sonstige indirekte THG-Emissionen (Scope 3), da alle 3 Scopes zusammen dargestellt sind. Leistungsindikator GRI SRS-305-3: Sonstige indirekte THG-Emissionen (Scope 3) Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. Bruttovolumen sonstiger indirekter THG-Emissionen (Scope 3) in Tonnen CO 2 -Äquivalenten. b. Gegebenenfalls die in die Berechnung einbezogenen Gase; entweder CO 2 , CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle. c. Biogene CO 2 -Emissionen in Tonnen CO 2 -Äquivalent. d. Kategorien und Aktivitäten bezüglich sonstiger indirekter THG-Emissionen (Scope 3), die in die Berechnung einbezogen wurden. e. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich: i. der Begründung für diese Wahl; ii. der Emissionen im Basisjahr; iii. des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben. f. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle. g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme. Die Sparkasse nimmt grundsätzlich zur Ermittlung die Werte aus dem relevanten Berichtsjahr, sofern diese vorliegen. Da für die Berechnung des Berichtsjahres einige Daten erst Mitte des Folgejahres zur Verfügung stehen, werden als Proxy die Werte jeweils aus dem Vorjahr herangezogen, um einen Näherungswert zu erhalten.
Leistungsindikator GRI SRS-305-5: Senkung der THG-Emissionen Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. Umfang der Senkung der THG-Emissionen, die direkte Folge von Initiativen zur Emissionssenkung ist, in Tonnen CO 2 Äquivalenten. b. In die Berechnung einbezogene Gase; entweder CO 2 , CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle. c. Basisjahr oder Basis/Referenz, einschließlich der Begründung für diese Wahl. d. Kategorien (Scopes), in denen die Senkung erfolgt ist; ob bei direkten (Scope 1), indirekten energiebedingten (Scope 2) und/oder sonstigen indirekten (Scope 3) THG-Emissionen. e. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme. Auf Grundlage der vorhandenen Datenbasis (siehe Kriterium 13 sowie Leistungsindikatoren zu Kriterium 13), ermittelt durch das Tool des "Verein für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten" (VfU), lässt sich insgesamt eine etwa 9,25-prozentige Reduktion der THG-Emissionen um 141 Tonnen CO 2 -Äquivalente (CO 2 e) von 1.523,2 Tonnen CO 2 e in 2022 auf 1.382,2 Tonnen CO 2 e in 2023 feststellen. Im Wesentlichen basiert die Senkung auf den folgenden Maßnahmen: - Nutzung von Geothermie über Wärmepumpen - Verwendung neuester Brennwerttechnik - Systematische Umstellung der Beleuchtung auf LED-Lichttechnik - Installation von Photovoltaikanlagen - Ausstattung der gebäudetechnischen Anlagen mit moderner Regeltechnik - Einbau neuer Umwälzpumpen (Hocheffizienzpumpen) in den Heizungsanlagen aller drei Hauptstellen Eine genauere Zuordnung zu den einzelnen Scopes und Aussagen zu den jeweiligen Auswirkungen der einzelnen Maßnahmen, sind zum aktuellen Zeitpunkt aufgrund der Datenlage noch nicht möglich. Dieses Handlungsfeld haben wir bereits identifiziert und werden es im anstehenden Nachhaltigkeitsprojekt adressieren. Das VfU-Tool bezieht alle Treibhausgase nach GHG-Protokoll mit in die Berechnung ein und gibt ausschließlich Werte als entsprechende CO 2 -Äquivalente (CO 2 e) aus. Für die Veränderung des CO 2 -Fußabdrucks des Gesamthauses wird das Basisjahr 2022 gewählt, da hier die Fusion mit der Kreissparkasse Augsburg stattfand sowie erstmals das VfU-Tool zur Bestimmung eingesetzt wurde. Berichterstattung zur EU-Taxonomie 1.) Leistungsindikatoren (KPI) Berichten Sie die für Ihr Unternehmen nach Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung in Verbindung mit den Delegierten Rechtsakten für das zurückliegende Geschäftsjahr zu veröffentlichenden Leistungsindikatoren (KPI). [So sind z.B. bei berichtpflichtigen Nicht-Finanzunternehmen Angaben zum Anteil der Umsatzerlöse, der Investitionsausgaben (CapEx) und der Betriebsausgaben (Opex), die mit ökologisch nachhaltig Wirtschaftsaktivitäten verbunden sind, erforderlich. Berichtspflichtige Finanzunternehmen müssen demgegenüber Asset-orientierte Angaben machen, wobei nach der jeweiligen Art des Finanzunternehmens zu unterscheiden ist. Der Umfang der Pflichtangaben wird in den kommenden Berichtsjahren gemäß Art. 8 EU-Taxonomie-Verordnung ((EU) 2020/852) i.V.m. den Delegierten Rechtsakten für alle berichtspflichtigen Unternehmen steigen. Daher können auch unter Aspekt 3.) weitere Darstellungen zu den Leistungsindikatoren (KPI) erfolgen.] Hinweis: Sie können hierfür die Tabellenfunktion nutzen. Meldebogen 0 - Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung offenzulegenden KPI Green Asset Ratio Die Green Asset Ratio der Sparkasse Schwaben-Bodensee auf Basis der Umsatz-KPI der Gegenpartei beträgt zum Geschäftsjahresende 2023 0,44 % (Bogen "0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung offenzulegenden KPI", Excel-Feld E8). Die Green Asset Ratio der Sparkasse Schwaben-Bodensee auf Basis der CapEx-KPI der Gegenpartei beträgt zum Geschäftsjahresende 2023 0,44 % (Bogen "0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung offenzulegenden KPI", Excel-Feld F8). Diese beiden Zahlen liegen im Rahmen der Erwartungen und dürften im Branchenvergleich üblich sein. Es wurden in den vergangen Jahren umfangreiche Anstrengungen unternommen die regulatorischen Anforderungen zur Verordnung (EU) 2020/852 (EU-Taxonomie) Nachhaltigkeitsregulatorik in die Kreditprozesse, Bewertungsprozesse von Kapitalmarktanlagen, den Datenhaushalt und die weitestgehend automatisiert laufende Ableitungslogik der Kennzahlen aus dem Datenhaushalt in die Taxonomiemeldebögen zu ermöglichen. Die GARs liegen im Rahmen der Erwartungen, da: - Größere Anteile der Aktiva der Sparkasse Schwaben-Bodensee gegenüber nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Firmenkunden bestehen. Potentielle taxonomiekonforme Kredite an diese Unternehmen, zu denen neben klassischen KMUs (Handwerksbetrieben, kleinen Dienstleistern) auch größere Betriebe ohne Nachhaltigkeitsberichtspflicht, sowie finanzierte Projekte von Zweckgesellschaften gehören, dürfen nicht in den Zähler bei der Berechnung der GAR einbezogen werden, erhöhen im Nenner aber die Bemessungsgrundlage. - Es trotz intensiver Bemühungen bisher noch nicht möglich ist, den kompletten Bestand an bereits ausgereichten Immobilienfinanzierungen gegenüber privaten Haushalten bzgl. Taxonomiekonformität nach zu erfassen. Denn regelmäßig ist die Erfolgsquote der relevanten Datenbeschaffung z. B. bezüglich Energieeffizienzklassen anhand Energieausweisen nur dann hoch, wenn Gesprächsanlässe mit den Kunden generiert werden konnten. Gesprächsanlässe sind zumeist Prolongationen oder sonstige Anpassungen am Kreditvertrag. Es wird mit einem stetig verbesserten Datenbestand und damit auch steigenden KPIs in den kommenden Jahren gerechnet. Im Neukreditgeschäft werden Energieausweise von privaten Haushalten seit einiger Zeit ohnehin eingesammelt. - Ein größerer Anteil der gehaltenen Kapitalmarktpositionen im Depot-A besteht gegenüber Emittenten, die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. Dabei handelt es sich z. B. auch um Unternehmen aus Drittstaaten. Diese Positionen erhöhen die Bemessungsgrundlage (Nenner), dürfen im Zähler aber nicht berücksichtigt werden. Anteil der Vermögenswerte die nicht im Zähler der GAR einbezogen werden Der Anteil der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden, beträgt für 2023 50,84 % (Bogen "0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI", Excel-Feld H8). Diese Kennzahl wird im Wesentlichen determiniert durch Risikopositionen gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen (i. d. R. Kredite) und nicht-finanziellen Kapitalgesellschaften (direkt und/oder indirekt gehaltenen Kapitalmarktpositionen), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. Grundsätzlich wäre eine Bewertung der Taxonomiekonformität von zweckgebundenen KMU-Krediten möglich, unterbleibt aber wegen der fehlenden Anrechenbarkeit. Nicht zweckgebundene KMU-Finanzierungen könnten aufgrund fehlender KPIs dieser Unternehmen ohnehin nicht positiv auf die Kennzahlen einwirken. Einen wichtigen Anteil an dieser Kennzahl haben die kurzfristigen Interbankenkredite. Diese Risikoposition besteht zumeist gegenüber Kreditinstituten, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nicht-finanzieller Informationen unterliegen. Das heißt grundsätzlich stünden taxonomierelevante Kennzahlen von diesen Kreditinstituten zur Verfügung, dürfen aber nicht für die Berechnung der institutseigenen GAR herangezogen werden. Im Geschäftsjahr 2023 hatte dies noch keine Auswirkungen auf die Kennzahlen, da aktuellste verfügbare KPIs von 2022 sind, und damals Kreditinstitute noch nicht verpflichtet waren, Taxonomiekonformitätsquoten zu veröffentlichen. Meldebogen 1 - Vermögenswerte für die Berechnung der GAR Private Haushalte Durch Wohnimmobilien besicherte Kredite gegenüber privaten Haushalten Zum Geschäftsjahresende 2023 hatte die Sparkasse Schwaben-Bodensee ein Volumen an Wohnimmobiliendarlehen gegenüber privaten Haushalten in Höhe von 3.334 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz", Feld a25) begeben. Dies entspricht ca. 36,50 % (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz", Feld a25 geteilt durch Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz", Feld a48) der gesamten erfassten Vermögenswerte im Nenner. Die Sparkasse Schwaben-Bodensee finanziert dabei einen Querschnitt des Gebäudebestands der Region. Neben der Finanzierung von Neubauten, die tendenziell eher energieeffizient gebaut wurden, finanziert die Sparkasse auch ältere Gebäude mit einer schlechteren Energiebilanz. Die derzeitige Taxonomiekonformitätsquote der finanzierten Wohnimmobilien gegenüber privaten Haushalten beträgt 1,1 % (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz", Feld b25). Zu dieser Quote tragen dabei grundsätzlich diejenigen Darlehen erhöhend bei, bei denen eine Energieeffizienzklasse von A oder besser nachgewiesen werden konnte. Die Nachweise über die Energieeffizienzklasse werden dabei über die Energieausweise erbracht. Im Neukreditgeschäft werden seit einiger Zeit Energieausweise mit angefordert. Die große Herausforderung bestand und besteht darin, Energieeffizienzklassen für den Altbestand nach zu erfassen. In der Vergangenheit war es nicht erforderlich Energieausweise systematisch zu erheben. Es ist zu erwarten, dass sich die Datenbasis in den kommenden Jahren verbessern wird, was sich voraussichtlich positiv auf die Taxonomie-KPIs in diesem Bereich auswirken dürfte. Konkret wurden im Bereich der durch Wohnimmobilien besicherten Kredite gegenüber privaten Haushalten verschiedene Vereinfachungen zur Ermittlung der ökologisch nachhaltigen Finanzierungen getroffen. So erfolgte z. B. die Ableitung der Taxonomiekonformität von Baufinanzierungen pauschal nach der Energieeffizienzklasse des Finanzierungsobjektes. Eine Taxonomiekonformität i. H. v. 100 % (grün) wurde dabei bei allen Baufinanzierungen (Bestand wie Neugeschäft) angenommen, bei denen das Baujahr und durch Energieausweis nachgewiesene Energieeffizienzklasse folgende Bedingungen erfüllen. Erstens bei einem Baujahr vor oder in 2020, wenn die Energieeffizienzklasse "A" oder "A+" ist. Zweitens bei einem Baujahr nach dem 31.12.2020, wenn die Energieeffizienzklasse nur "A+" ist. Mit dieser Umsetzung wurden bereits die neuen regulatorischen Anforderungen durch das Sustainable-Finance-Paket der EU-Kommission vom 21.11.2023 berücksichtigt. Entsprechend werden Baufinanzierungen mit einer schlechteren oder keiner ermittelbaren Energieeffizienzklasse (also ungleich A+ und A) als nicht taxonomiekonform klassifiziert. Gebäudesanierungskredite Die Sparkasse Schwaben-Bodensee weist zum Geschäftsjahresende 2023 Gebäudesanierungskredite gegenüber Privaten Haushalten in Höhe von 154 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a26) aus. Davon wurden 154 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld ab26) als taxonomiefähig klassifiziert. 2 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld ac26) konnten als ökologisch nachhaltig klassifiziert werden. Die Ableitung der Taxonomiefähigkeit dieser Darlehensart basiert im Wesentlichen auf Basis einer internen Klassifizierung des Verwendungszwecks der Darlehenskonten, welche im Kreditbeantragungsprozess festgelegt wird. Relevant sind hierbei die Ausprägungen "Modernisierung und Instandsetzung bestehender Gebäude Eigenheim/ETW", "Modernisierung und Instandsetzung bestehender Gebäude übriger Wohnungsbau (MFH)", sowie "Modernisierung / Renovierung". Bei diesen Darlehen handelt es sich nicht um durch Immobilien besicherte Darlehen. Eine Ableitung der Taxonomiekonformität ist für das Bestandsgeschäft aufgrund häufig fehlender Informationen und Nachweisen zu den konkreten Kundenvorhaben regelmäßig nicht möglich. Sofern bei Darlehen eine Verbindung zu potentiell ökologisch nachhaltigen Drittmitteln (Förderdarlehen) vorlag, erfolgt die Ableitung der Taxonomiefähigkeit und -konformität darüber. Kfz-Kredite Kreditinstitute sollen Auskunft über taxonomiekonforme Kfz-Kredite gegenüber natürlichen Personen offenlegen. Alle seit Ende 2023 neu vergebenen Kfz-Kredite an private Haushalte werden bezüglich Taxonomiekonformität bewertet. Bei allen Neufinanzierungen werden Kundeninformationen bezüglich der Emissionen der zu finanzierenden Kraftfahrzeuge erhoben. Zum Geschäftsjahresende sind daher insgesamt 0 % der vergebenen Kfz-Kredite gegenüber privaten Haushalten taxonomiekonform. Von der Sparkasse werden dabei künftig lediglich Finanzierungen von emissionsfreien Kraftfahrzeugen als taxonomiekonform erfasst. Der Anteil von 0 % an taxonomiekonformen Finanzierungen in diesem Bereich erklärt sich damit, dass zunächst ausschließlich das Neugeschäft von der Pflicht zur Ermittlung der Taxonomiekonformität betroffen ist. Diese Pflicht besteht aufgrund der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 erst zum Geschäftsjahresende 2023. Darüber hinaus erklärt sich der noch geringe Anteil dadurch, dass ein Großteil der am Markt existierenden emissionsfreien Fahrzeuge Neufahrzeuge sind und häufig die Autobanken oder Leasingunternehmen direkt die Erstfinanzierer dieser Neufahrzeuge sind. Nicht-Finanzunternehmen Die Sparkasse Schwaben-Bodensee hat zum Geschäftsjahresende 2023 0 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a20) Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Diese Positionen enthalten alle Risikopositionen, die als allgemeine oder zweckgebundene Darlehen klassifiziert wurden, sowie direkt gehaltene Anleihen und Aktien von Nicht-Finanzunternehmen dieser Kategorie. Von der Sparkasse nicht direkt gehaltene Fremd- und Eigenkapitalanteile von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen, z. B. über Publikums- oder Spezialfonds (auch Dachfonds-Konstrukte), können grundsätzlich auch in diese Kategorie gehören, können technisch aber für 2023 noch nicht abgebildet werden. Diese sind derzeit noch im Meldebogen 1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR in den Zellen a 38 a 39 zu finden. Die in den Fonds enthaltenen taxonomiekonformen Risikopositionen zahlen daher nicht positiv auf die Green Asset Ratio ein. Eine bessere Zuordnung dieser Risikoposition für die kommenden Berichte wird angestrebt. Derzeit sind 0 % (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis CapEx" Feld c20) bzw. 0 % (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis CapEx" Feld a20) der Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen taxonomiefähig bzw. taxonomiekonform. Da ein Großteil unserer Unternehmenskunden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind, und Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen zumeist nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden dürfen, fällt diese Einzelkennzahl entsprechend sowie die GAR insgesamt vergleichsweise niedrig aus. Die Kennzahl für allgemeine Risikopositionen (allgemeine Darlehen, gehaltene Anleihen und Aktien) wird im Wesentlichen determiniert durch die KPI-Angaben der jeweiligen Unternehmen zum Umweltziel 1. Nur sehr wenige Unternehmen haben eine Analyse der Wirtschaftstätigkeiten nach dem Umweltziel 2 vorgenommen. Die den Kennzahlen der Sparkasse Schwaben-Bodensee zugrunde liegenden Unternehmensdaten stammen vom Geschäftsjahresende 2022. Dabei handelt es sich um die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts aktuellsten vorliegenden Unternehmensinformationen. Hinweis zu den zugrundeliegenden Unternehmensdaten: Für die Ermittlung der Kennzahlen und die Befüllung der einzelnen Meldebögen konnte auf eine umfangreiche Stammdatenliste zurückgegriffen werden. Diese Liste enthält Taxonomiedaten von deutlich über 1.200 Finanz- und Nichtfinanz-Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union, die potentiell der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung zum Geschäftsjahresende 2022 unterlagen. Die Liste enthält zahlreiche taxonomierelevante Kennzahlen. Dazu zählen: Unternehmensname, LEI-Code (Legal Entity Identifier); Taxonomiefähigkeits- und konformitätsquote, Quote der Übergangstätigkeiten sowie Quote der ermöglichenden Tätigkeiten für die Umweltziele 1, 2 und auf Gesamtunternehmensebene. Alle Kennzahlen wurden auf Basis der Turnover- (Umsatz-) und CapEx (Investitionsausgaben)-KPIs der Nicht-Finanzunternehmen erhoben. Zusätzlich enthält diese Liste noch Informationen von mehreren Dutzend EU-Unternehmen über deren Angaben zum Meldebogen 1 "Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas". Diese Stammdatenliste wurde zentral innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe erstellt, durch manuelle Übernahme der Angaben aus den einzelnen Unternehmensberichten vom Geschäftsjahresende 2022. Eine umfassende Qualitätssicherung zu dieser Stammdatenliste ist erfolgt. Kennzahlen von Finanzunternehmen, die über die Taxonomiefähigkeitsquoten hinaus gehen, liegen für 2022 nicht vor. Aufgrund dieser umfassenden Unternehmensdaten war für die Sparkasse Schwaben-Bodensee die Ableitung der Taxonomie-KPIs der allgemeinen Risikoposition gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Nicht-Finanzunternehmen vergleichsweise einfach möglich. Im Datenhaushalt der Sparkasse mussten im Wesentlichen zwei aufwendige Anpassungen händisch vorgenommen werden. Das betraf die Ermittlung und Zuordnung der LEI-Codes bei Unternehmenskunden, unabhängig von deren Größe. Dies betraf auch die datentechnische Festlegung, ob ein Unternehmenskunde der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung zum Geschäftsjahresende 2023 unterlag. Danach konnten die erhobenen relevanten Unternehmensstammdaten mit Hilfe des zentralen IT-Dienstleisters der Sparkassen-Finanzgruppe (Finanz Informatik - FI) in den Datenhaushalt überführt werden. Finanzunternehmen Die Sparkasse Schwaben-Bodensee weist gegenüber Finanzunternehmen, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen zum Geschäftsjahresende 2023 Risikopositionen in Höhe von 0 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a2) auf. Davon sind 0 % (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis CapEx" Feld aa2) taxonomiefähig und 0 % (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis CapEx" Feld ab2) taxonomiekonform. Finanzunternehmen müssen erstmals Kennzahlen zur Taxonomiekonformität zum 31. Dezember 2023 berichten. Die Grundlage für die Erstellung dieses Nachhaltigkeitsberichts sind jedoch die Unternehmenskennzahlen von Finanzunternehmen vom Geschäftsjahresende 2022 (Anm.: Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Nachhaltigkeitsberichts lagen noch keine Kennzahlen von Finanzunternehmen für 2023 vor) und die bewerteten zweckgebundenen Finanzierungen gegenüber Finanzunternehmen. Die von den Finanzunternehmen für deren Geschäftsjahresende 2022 veröffentlichten Taxonomiekennzahlen enthalten im Wesentlichen nur eine Taxonomiefähigkeitsquote. Diese Quote weicht in ihrer Berechnungslogik aufgrund der Vorgaben der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 sogar von der Berechnungslogik für das Geschäftsjahresende 2023 ab. Ein Vergleich zwischen den beiden Jahresscheiben ist nicht möglich. Die Kennzahlen zur Taxonomiekonformität von Risikopositionen gegenüber Finanzunternehmen für das Geschäftsjahresende 2023 können daher theoretisch nur von zweckgebundenen Darlehen an diese Finanzunternehmen determiniert werden. Zweckgebundene taxonomiekonforme Darlehen an diese Gesellschaften lagen nicht (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld c2) vor. Daher ist die Taxonomiekonformitätsquote in diesem Geschäftsbereich 0 % (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz" Feld b2). Kreditinstitute Die Sparkasse Schwaben-Bodensee hat zum Geschäftsjahresende 2023 0 Mio. Euro (Bogen 1. "Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a3) Risikopositionen gegenüber Kreditinstituten, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Diese Positionen enthalten alle Risikopositionen, die als allgemeine oder zweckgebundene Darlehen klassifiziert wurden (0 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a4) - davon 0 % (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz" Feld ab4) taxonomiekonform), sowie direkt gehaltene Anleihen und Aktien (0 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a5 + Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a6) - davon 0 % taxonomiekonform) in dieser Kategorie. Taxonomiekonforme zweckgebundene Darlehen gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Kreditinstituten liegen nicht (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld d4) vor. Grundsätzlich erfolgte die Ableitung der Eigenschaft "Kreditinstitut" in diese Kategorie im Meldebogen anhand der üblichen FINREP-Kategorisierung und einer zusätzlichen individuellen Einschätzung bzgl. der Nachhaltigkeitsberichtspflicht des jeweiligen Kreditinstituts. Zu den allgemeinen Darlehen zählen auch die Einlagen bei anderen Kreditinstituten. Von der Sparkasse nicht direkt gehaltene Fremd- und Eigenkapitalanteile von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen z. B. mittels Publikums- oder Spezialfonds (auch Dachfonds-Konstrukte) können grundsätzlich auch in diese Kategorie gehören, können technisch aber für 2023 noch nicht darin abgebildet werden. Diese sind derzeit noch der Meldeposition laufende Nummer 38 bzw. 39 zu finden. Die in den Fonds enthaltenen taxonomiekonformen Risikopositionen zahlen daher nicht positiv auf die Green Asset Ratio ein. Eine genauere Zuordnung dieser Risikoposition für die kommenden Berichtsjahre wird angestrebt. Ein Teil der Risikopositionen gegenüber der Unternehmenskategorie "Kreditinstitute" besteht auch gegenüber Kreditinstituten, die selbst nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtig sind. Diese Risikopositionen gegenüber diesen Kreditinstituten dürfen nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden, darf aber auch nicht vom Nenner abgezogen werden und verzerrt damit die GAR. Die den Kennzahlen der Sparkasse Schwaben-Bodensee zugrunde liegenden Unternehmensdaten stammen vom Geschäftsjahresende 2022 und betragen grundsätzlich 0 %. Dies liegt an der im Vergleich zu Nicht-Finanzunternehmen um ein Jahr erst später einsetzenden vollständigen Taxonomie-Berichtspflicht. Dabei handelt es sich um die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts aktuellsten vorliegenden Unternehmensinformationen. Versicherungsunternehmen Es bestehen keine relevanten Risikopositionen gegenüber dieser Kategorie von Unternehmen. Wertpapierfirmen Es bestehen keine relevanten Risikopositionen gegenüber dieser Kategorie von Unternehmen. Verwaltungsgesellschaften Es bestehen keine relevanten Risikopositionen gegenüber dieser Kategorie von Unternehmen. Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften Die Sparkasse Schwaben-Bodensee ist ein starker Finanzierungspartner für Kommunen vor Ort. Die meisten Forderungen gegenüber lokalen Gebietskörperschaften stellen sogenannte Kassenkredite dar. Mit diesen unterstützt die Sparkasse Schwaben-Bodensee die jederzeitige Liquiditätssicherung der Kommunen/Städte im Geschäftsgebiet. Es konnten keine (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld ac28) taxonomierelevante Darlehen gegenüber lokalen Gebietskörperschaften zum Geschäftsjahresende identifiziert werden. Taxonomiekonforme zweckgebundene Darlehen gegenüber lokalen Gebietskörperschaften liegen nicht (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld ad28) vor. Ein wichtiger Anteil an der Bilanzsumme der Sparkasse Schwaben-Bodensee machen die Kassenkredite aus. Diese können nicht positiv auf den Zähler der erfassten Vermögenswerte zur Berechnung der GAR einzahlen und dürfen auch nicht vom Nenner der erfassten Vermögenswerte, wie etwa Staatsanleihen, abgezogen werden. Damit lässt sich ein Teil der geringen GAR i. H. v. 0,44 % (Basis Turnover) bzw. 0,44 % (Basis CapEx) (Bogen "0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI", Excel-Feld e8 bzw. f8) erklären. Darüber hinaus ist die Sparkasse dennoch sehr aktiv bei der Kreditvergabe gegenüber kommunalen Unternehmenskunden. So wurde in der Vergangenheit z. B. der kommunale Wohnungsbau finanziert. Die Kreditnehmer sind in diesen Fällen jedoch regelmäßig nicht die kommunalen Gebietskörperschaften selbst, sondern z. B. kommunale Wohnungsunternehmen. Die Kredite an diese kommunalen Wohnungsunternehmen werden jedoch im Meldebogen 1 in der Zeile 35 aufgeführt. Diese Kredite - auch wenn sie in Teilen ökologisch nachhaltigen Projekten dienen - dürfen derzeit nicht für die Berechnung der Taxonomiekennzahlen angesetzt werden. Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien Die Sparkasse Schwaben-Bodensee hat derzeit keine derartigen Vermögenwerte. Meldebogen 1 - Vermögenswerte die nicht in den Zähler für die GAR Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - KMU und nicht-Finanzielle Kapitalgesellschaften Die Sparkasse Schwaben-Bodensee hat zum Geschäftsjahresende 2023 4.531 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a33) Risikopositionen gegenüber Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung nicht unterliegen. Diese Positionen enthalten alle Risikopositionen, die als allgemeine oder zweckgebundene Darlehen klassifiziert wurden, sowie direkt gehaltene Anleihen und Aktien von Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen dieser Kategorie. Zusätzlich enthalten diese Risikopositionen auch die von der Sparkasse erworbenen allgemeinen Publikums- oder Spezialfondsanteile. Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - KMU Bei den 4531 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a33) Risikopositionen gegenüber nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen handelt es sich im Wesentlichen um die klassischen KMU-Kredite. Der Hauptteil der Unternehmensfinanzierungen der Sparkasse Schwaben-Bodensee betrifft somit Kreditgeschäft, welches bisher überhaupt nicht von der Taxonomie erfasst ist. Eine Berücksichtigung dieses großen Anteils an der Gesamtaktiva i.H.v. 47,96% (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a33 geteilt durch Feld a53)) kann aufgrund regulatorischer Vorgaben der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 nicht positiv auf die Taxonomiekennzahlen (z. B. GAR) einzahlen. Dadurch, dass diese Risikopositionen nicht aus dem Nenner der Bemessungsgrundlage für die Berechnung der GAR herausgerechnet werden dürfen, wird die GAR negativ verzerrt. Da die Sparkasse Schwaben-Bodensee besonders aufgrund ihrer regionalen Ausrichtung im Bereich der Unternehmensfinanzierung auf KMU-Finanzierung fokussiert ist, wird dieser die GAR verzerrende Effekt verstärkt. Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - Nicht-KMU Bei den 4.531 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a33) Risikopositionen gegenüber nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen handelt es sich neben den klassischen KMU-Krediten auch um Kredite an größeren und großen Unternehmen, die z. B. aufgrund einer fehlenden Kapitalmarktorientierung oder aufgrund einer von der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung nicht erfassten Rechtsform, nicht einer Nachhaltigkeitsberichtspflicht unterliegen. Dazu zählen auch Kredite an Unternehmen, die Tochtergesellschaften von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Muttergesellschaften sind. Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen verzerren die GAR der Sparkasse Schwaben-Bodensee zusätzlich negativ. Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - Fondsanteile Von der Sparkasse nicht direkt gehaltene Fremd- und Eigenkapitalanteile von Unternehmen, z. B. mittels Publikums- oder Spezialfonds (auch Dachfonds-Konstrukte), werden grundsätzlich auch in dieser Kategorie abgebildet. Es ist möglich, dass in diesen Fonds-Konstrukten Risikopositionen gegenüber Unternehmen enthalten sind, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Eine technische Ableitung bzw. Zuordnung dieser Risikopositionen im Meldebogen 1 (Vermögenswerte für die Berechnung der GAR) zu den laufenden Nummern 2 bis 23 ist für das Geschäftsjahresende 2023 IT-technisch leider nicht möglich. Es besteht die Möglichkeit, dass in diesen Risikopositionen auch taxonomiekonforme Anteile enthalten sind. Diese Anteile wirken aufgrund der fehlenden IT-technischen Zuordnungsmöglichkeit in die entsprechenden Zeilen nicht erhöhend auf die Taxonomiekennzahlen der Sparkasse Schwaben-Bodensee. Eine bessere Zuordnung dieser Risikoposition für den kommenden Bericht wird angestrebt. Die betroffenen Fondsanteile sind IT-technisch für 2023 größtenteils den laufenden Nummern 38 bzw. 39 im Berichtsbogen 1 zugeordnet. Die GAR auf Basis CapEx oder Turnover der Sparkasse wird dadurch für das Geschäftsjahresende 2023 möglicherweise unterzeichnet. Derzeit sind 0 % (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis CapEx" ab20) der Risikopositionen gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Nicht-Finanzunternehmen taxonomiekonform. Da ein Großteil unserer Unternehmenskunden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind, und Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen zumeist nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden dürfen, fällt diese Einzelkennzahl entsprechend sowie die GAR insgesamt vergleichsweise niedrig aus. Die Kennzahl für allgemeine Risikopositionen (allgemeine Darlehen, gehaltene Anleihen und Aktien) wird im Wesentlichen determiniert durch die KPI-Angaben der jeweiligen Unternehmen zum Umweltziel 1. Nur sehr wenige Unternehmen haben eine Analyse der Wirtschaftstätigkeiten nach dem Umweltziel 2 vorgenommen. Die den Kennzahlen der Sparkassen Schwaben-Bodensee zugrunde liegenden Unternehmensdaten stammen vom Geschäftsjahresende 2022. Dabei handelt es sich um die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts aktuellsten vorliegenden Unternehmensinformationen. Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - Unternehmen aus Drittstaaten Die Sparkasse Schwaben-Bodensee hat zum Geschäftsjahresende 2023 215 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a40) Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen und Finanzunternehmen, die ihren Sitz in einem Staat außerhalb der europäischen Union haben. Allgemeine Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen, zu denen neben allgemeinen Darlehen auch von der Sparkasse direkt gehaltene Inhaberschuldverschreibungen und Aktien gehören, können nicht in die Berechnung der Green-Asset-Ratio einbezogen werden. Eine Herausrechnen aus dem Nenner kann aus regulatorischen Gründen nicht durchgeführt werden. Dies hat einen voraussichtlich negativen Effekt auf die GAR der Sparkasse. Es konnte festgestellt werden, dass Unternehmen aus Drittstaaten trotz fehlender Pflicht in Teilen umfangreiche Taxonomiekennzahlen veröffentlichen. Meldebogen 1 - Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte Die Vermögenswerte der Sparkasse Schwaben-Bodensee, welche nicht in den Zähler und den Nenner der GAR einbezogen werden dürfen, umfassen für 2023 314 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a49). Dies entspricht ca. 3,32 % (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a49 geteilt durch Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a53) der gesamten Aktiva. Diese Kennzahl wird im Wesentlichen determiniert durch Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten sowie Einlagen bei der Zentralen Notenbank. Relevante Handelsbuchpositionen existieren nicht. (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a52). Zentralstaaten und Supranationale Emittenten Die Sparkasse Schwaben-Bodensee hat zum Geschäftsjahresende 2023 Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten und supranationalen Emittenten über 244 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a50). Dies entspricht ca. 2,58 % (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a50 geteilt durch Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a53) der Gesamtaktiva. Diese Risikopositionen dürfen nicht im Zähler und Nenner der GAR einbezogen werden. Diese Kennzahlen werden im Wesentlichen determiniert durch Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten, welche traditionell einen höheren Anteil an der Bilanzsumme der Sparkasse ausmachen. Die Sparkasse Schwaben-Bodensee hält direkt sogenannte grüne Anleihen von staatlichen Emittenten. Es besteht keine Möglichkeit diese möglicherweise taxonomiekonformen Risikopositionen in die Berechnung der Green Asset Ratio einfließen zu lassen. Risikopositionen gegenüber Zentralbanken Die Sparkasse Schwaben-Bodensee hat zum Geschäftsjahresende 2023 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken über 70 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a51). Dies entspricht ca. 0,74 % (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a51 geteilt durch Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a53) der Gesamtaktiva. Diese Risikopositionen dürfen nicht im Zähler und Nenner der GAR einbezogen werden. Bei dieser Risikoposition handelt es sich im Wesentlichen um Einlagen bei der Deutschen Bundesbank. Meldebogen 2 - GAR-Sektorinformationen GAR-Sektorinformationen Im Meldebogen "2. GAR-Sektorinformationen" sind alle Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen aufzuführen, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Wie im Abschnitt zu Nicht-Finanzunternehmen dargestellt, bestehen für das Berichtsjahr 2023 keine Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen und die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind. (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a20). Wären solche Positionen vorhanden, wäre die Auflistung der einzelnen Vermögenswerte konsolidiert auf Ebene des vierstelligen NACE-Codes, welcher dem Nicht-Finanzunternehmen zugeordnet wurde, denkbar. Berichtsbogen - Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas Berichtsbogen 1. Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas Dieser Berichtsbogen enthält grundsätzlich Angaben darüber, ob berichtende Unternehmen Wirtschaftstätigkeiten im Bereich der Kernenergie oder des fossilen Gases nachgehen. Darunter zählen u. a. der Bau oder Betrieb von Kraftwerken und Anlagen zur Stromerzeugung mittels Kernkraft oder der Verfeuerung von fossilem Gas. Dazu zählt aber auch die Finanzierung oder das Halten von Risikopositionen in diesen Wirtschaftstätigkeiten. Durch das Halten von Risikopositionen in diesen Bereichen, z. B. mittels Inhaberschuldverschreibung oder Eigenkapitalanteilen von Unternehmen, die diesen Wirtschaftstätigkeiten nachgehen, müssen die Angaben dieser Unternehmen auch auf die Angaben des berichtenden Kreditinstituts übertragen werden. Die Kreditinstitute sind damit indirekt investiert. Der Berichtsbogen enthält sechs Fragestellungen, die jeweils mit JA oder NEIN zu beantworten sind. Allgemeine Darlehen an nachhaltigkeitsberichtspflichtige Unternehmen oder gehaltene Inhaberschuldverschreibungen sowie Aktien von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen, die in ihrer Berichterstattung die einzelnen Fragen bejaht haben, führen beim berichtenden Kreditinstitut damit automatisch auch zu einer Bejahung der jeweiligen Fragestellung, unabhängig davon wie hoch der dem Kreditinstitut indirekt zurechenbare Anteil an der Wirtschaftstätigkeit ist. Kreditinstitute haben häufig größere Bestände an verschiedenen direkt gehaltenen Fremd- und Eigenkapitalanteilen von einer Vielzahl von Unternehmen. Die Zahl der zuzuordnen Fremd- und Eigenkapitalanteile erhöht sich nochmals durch indirekt gehaltene Fremd- oder Eigenkapitalanteile mittels allgemeinen Publikums- oder Spezialfonds. Es ist daher möglich, das Finanzunternehmen aufgrund ihres breit diversifizierten Anlageportfolios in diesem Berichtsbogen Fragen bejahen. Die Sparkasse Schwaben-Bodensee verneint alle sechs Fragen zu den Wirtschaftstätigkeiten. Für die Beantwortung der Fragen wurde auf die zuvor bereits erwähnte zentrale Stammdatenliste zurückgegriffen. Insgesamt lässt sich feststellen, dass für 2022 erst wenige Dutzend Unternehmen Angaben zu diesem Meldebogen gemacht haben. Im Wesentlichen haben Energieerzeuger bzw. Finanzunternehmen entsprechende Angaben veröffentlicht. Aufgrund noch fehlender quantitativer Unternehmensangaben (aus den jeweiligen Geschäftsberichten der Unternehmen von 2022) bzgl. der restlichen Meldebögen zu den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas und keiner direkt von der Sparkasse Schwaben-Bodensee begebenen zweckgebundenen Finanzierung, ist für das Geschäftsjahresende 2023 keine Befüllung der restlichen quantitativen Meldebögen zu Kernenergie und fossilem Gas möglich. In den kommenden Berichtsperioden wird sich die Datenlage verbessern und die einzelnen Meldebögen können voraussichtlich mit Kennzahlen befüllt durch die Sparkasse Schwaben-Bodensee veröffentlicht werden. Qualitative Angaben zu den veröffentlichten taxonomierelevanten Leistungsindikatoren 1. Erläuterungen zu Art und Zielen der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten Die Risikopositionen der Sparkasse Schwaben-Bodensee mit denen taxonomiefähige oder taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden können, betreffen im Wesentlichen die Kategorie 7 "Baugewerbe und Immobilien" der in der delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 aufgeführten Wirtschaftstätigkeiten. Diese Risikopositionen bestehen im Wesentlichen gegenüber privaten Haushalten und KMU. Letzte dürfen bei der Veröffentlichung von Kennzahlen derzeit nicht berücksichtigt werden, was sich negativ auf die GAR insgesamt auswirkt. Allgemeine Risikopositionen gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmenskunden (z. B. allgemeine Darlehen, Inhaberschuldverschreibungen, Aktien) determinieren weitere wichtige Teile der GAR der Sparkasse Schwaben-Bodensee. Die Art und die Ziele der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten werden dabei von den Unternehmenskunden beeinflusst, da deren KPIs lediglich in den Datenhaushalt der Sparkasse übernommen werden. Die taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber privaten Haushalten werden im Wesentlichen durch das Umweltziel 1 "Klimaschutz" determiniert. Dies liegt daran, dass es für die allermeisten Finanzierungsvorhaben in diesem Bereich am Wesentlichsten ist. Die taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten, welche über die allgemeinen Risikopositionen vom Unternehmenskunden übernommen werden, basieren im Wesentlichen auch auf dem Umweltziel 1. Dies liegt daran, dass die Unternehmenskunden bei der Ermittlung der Kennzahlen für das Geschäftsjahresende 2022 in den allermeisten Fällen ausschließlich die Bestimmung der Taxonomiekonformität nach Umweltziel 1 vorgenommen haben. Dies schlägt dann auch indirekt auf die Kennzahlen der Sparkasse durch. Die anderen vier Umweltziele werden erst in den kommenden Berichtsperioden Einfluss auf die GAR und die weiteren Kennzahlen der Sparkasse Schwaben-Bodensee nehmen. 2. Entwicklung der Art und der Ziele der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Lauf der Zeit Für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 veröffentlichte die Sparkasse Schwaben-Bodensee aufgrund der regulatorischen Vorgaben erste einzelne taxonomierelevante Kennzahlen. Dazu zählte eine Taxonomiefähigkeitsquote. Diese sind jedoch nicht vergleichbar mit der Taxonomiefähigkeitsquote aus dem Meldebogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz / Basis CapEx" vom Geschäftsjahr 2023. Die Bemessungsgrundlage für 2023 unterscheidet sich von der der Vorjahre erheblich. Bei den bisherigen Taxonomiefähigkeitsquoten mussten Kreditinstitute die Summe der taxonomiefähigen Vermögenswerte durch die Gesamtaktiva teilen. Die Taxonomiefähigkeitsquote für 2023 hat eine andere Bemessungsgrundlage im Nenner. Von den Gesamtaktiva sind verschiedene Positionen abzuziehen. Taxonomiekonformitätsquoten werden nun erstmalig für das Geschäftsjahr 2023 veröffentlich. Angaben über Entwicklung der Art und der Ziele der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Lauf der Zeit können daher erstmals sinnvoll ab dem Jahr 2025 (für Geschäftsjahr 2024) geleistet werden. 3. Beschreibung der Einhaltung der Verordnung (EU) Nr. 2020/852 in der Geschäftsstrategie des Finanzunternehmens, bei den Produktgestaltungsprozessen und der Zusammenarbeit mit Kunden und Gegenparteien Nachhaltigkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der Geschäftsstrategie. In der Geschäftsstrategie und im täglichen Handeln bekennt sich die Sparkasse Schwaben-Bodensee zu einer nachhaltigen Geschäftspolitik. Die Verordnung (EU) Nr. 2020/852 (EU-Umwelttaxonomie) sowie die dazugehörigen verschiedenen delegierten Verordnungen haben für die Sparkasse Schwaben-Bodensee eine sehr hohe Bedeutung. Denn EU-Taxonomie betrifft wesentliche Geschäftsfelder. Dazu zählen im Wesentlichen das komplette Privatkundengeschäft, die Kapitalmarktanlagen und einen kleinen Teil der Unternehmenskunden. Darüber hinaus kann die EU-Taxonomie dazu beitragen, dass Finanzströme leichteren Zugang zu ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigen finden. Aufgrund der Bedeutung der EU-Taxonomie ist es daher für die Sparkasse Schwaben-Bodensee besonders wichtig, das Regelwerk in der Geschäftsstrategie, bei Produktgestaltungsprozessen und der Zusammenarbeit mit Kunden und Gegenparteien zu beachten. Dies findet seit Ende 2023 umfassend statt. Es werden umfangreiche Anstrengungen unternommen die EU-Taxonomie anzuwenden. 4. Qualitative Angaben zur Anpassung der Handelsbestände an die Verordnung (EU) Nr. 2020/852, einschließlich der Gesamtzusammensetzung, beobachteten Trends, Ziele und Leitlinien Die Sparkasse Schwaben-Bodensee hatte zum Geschäftsjahresende keine Handelsbuchpositionen. Daher entfällt diese Berichtsposition. 5. Zusätzliche oder ergänzende Angaben zur Untermauerung der Strategien des Finanzunternehmens und zur Bedeutung der Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten in ihrer Gesamttätigkeit. Diese Anforderungen sind abgedeckt mit den Ausführungen in 1. und 3. Kriterien 14-20 Gesellschaft 14. Arbeitnehmerrechte Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht. Die Sparkasse Schwaben-Bodensee unterliegt als öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Im Rahmen hausinterner Regelungen gibt es eine Vielzahl an übertariflichen Regelungen zum Wohle der Mitarbeiter. Dazu gehören die variable Arbeitszeit, übertarifliche Vertriebsanreize, das betriebliche Gesundheitsmanagement sowie übertarifliche Leistungsanreize. Über die gesetzlichen und hausinternen Regelungen werden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfassend im Intranet informiert. Der Personalrat vertritt durch seine gesetzlichen Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Informationsrechte die Interessen der Mitarbeiter entsprechend der Vorgaben des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (BayPVG). Im Rahmen des betrieblichen Vorschlagswesens sind die Mitarbeiter aufgefordert, Verbesserungsvorschläge einzureichen und sich aktiv an der Weiterentwicklung unseres Hauses zu beteiligen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die Möglichkeit, mit eigenen Ideen konstruktiv am Prozess und der Umsetzung des Nachhaltigkeitsgedankens mitzuwirken. In Arbeitskreisen und Projekten werden betroffene Mitarbeiter in die operative Umsetzung der geschäftspolitischen Ziele involviert. Das grundsätzlich jährliche Mitarbeiterorientierungsgespräch zwischen Mitarbeiter und unmittelbarer Führungskraft sowie die Führungskräftebeurteilung (anonyme Bewertung der Führungsleistung durch die Mitarbeiter - Durchführung: i. d. R. alle drei Jahre) sind Plattformen, um Feedback von den Mitarbeitern zu erhalten. Gemeinwohlorientierung ist Teil unserer geschäftspolitischen Ausrichtung. Deshalb ermutigen wir unsere Mitarbeiter auch, sich für die Gesellschaft zu engagieren: Die Sparkasse fördert aktiv das soziale und ehrenamtliche Engagement ihrer Beschäftigten, indem sie beispielsweise Mitgliedsbeiträge übernimmt, wenn Mitarbeiter in Vereinen bestimmte Funktionen innehaben. Die Geschäftstätigkeit der Sparkasse beschränkt sich überwiegend auf ihr Geschäftsgebiet. Die Sparkasse Schwaben-Bodensee betreibt keine Niederlassung im Ausland. Durch unsere strikte Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und der regionalen Begrenzung unserer Geschäftstätigkeit sehen wir weder hieraus, noch aus unseren Geschäftsbeziehungen und unseren Produkten und Dienstleistungen wesentliche Risiken, die negative Auswirkungen auf Arbeitnehmerrechte haben könnten. Mit diesen Maßnahmen, die jährlich überprüft werden, halten wir die Arbeitnehmerrechte dauerhaft und konsequent ein. Die Zielerreichung für die Einhaltung von Arbeitnehmerrechten ist nicht extra definiert, da der Anspruch immer bei hundert Prozent liegt. Der Bereich "Personal" ist aufbauorganisatorisch dem Vorstandsvorsitzenden unterstellt. Somit ist der Vorstand in sämtliche Personalangelegenheiten, die durch die Personalabteilung initiiert werden, eingebunden. Ein separates Konzept zu Arbeitnehmerrechten oder Qualifizierung existiert nicht, da alle wesentlichen Belange in Gesetzen, in der Geschäftsstrategie oder in Dienstvereinbarungen geregelt sind. Aus diesem Grund nehmen wir keine weitere Risikoanalyse vor. 15. Chancengerechtigkeit Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt. Faire Beschäftigung und Tariftreue Als öffentlichrechtliches Kreditinstitut unterliegen wir dem "Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Bereich Sparkassen", in welchem Gehälter, Arbeitszeiten und weitere Arbeitsbedingungen geregelt sind. Alle Beschäftigten haben Arbeitsverträge nach diesem Tarifvertrag. Wir sind ein attraktiver Arbeitgeber, für Berufsanfänger wie für bereits im Beruf stehende Personen. Die Mehrzahl unserer Beschäftigten sowie Führungskräfte lebt auch im Geschäftsgebiet. Vor Ort bilden wir Nachwuchskräfte aus und entwickeln ihre Fähigkeiten und Kenntnisse kontinuierlich innerhalb unserer Sparkasse weiter. Unsere Ausbildungsquote lag im Jahr 2023 bei 11,6 %. Die Mehrzahl unserer Auszubildenden hat eine duale Berufsausbildung gewählt, bei der sich praxisnahes Lernen in der Sparkasse und im Berufsschulunterricht ergänzen. Die meisten Auszubildenden streben einen Abschluss als Bankkauffrau oder Bankkaufmann an. Unser Ziel ist es, geeignete Auszubildende nach dem Abschluss ihrer Berufsausbildung in ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis zu übernehmen. So lag die Übernahmequote unserer Auszubildenden in 2023 bei 79,0 %. Bereits während der Berufsausbildung ist es uns als Sparkasse wichtig, unseren jungen Kolleginnen und Kollegen Sicherheit und Perspektive, aber auch interessante und flexible Arbeitsfelder zu bieten. Im Rahmen der Ausbildung stärken wir daher durch selbst organisierte oder projektbezogene Arbeitsformen die Eigenverantwortlichkeit und die Kreativität unserer Auszubildenden. Gleichbehandlung und Entgelttransparenz Die Gleichbehandlung aller Beschäftigten unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion oder Nationalität ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Unsere Beschäftigten werden auf der Grundlage der geltenden tariflichen Bestimmungen unabhängig vom Geschlecht bei vergleichbaren Anforderungen gleich vergütet. Wir erstellen gemäß Paragraf 16 der Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) jährlich einen Vergütungsbericht und veröffentlichen diesen auf unserer Homepage, sofern dies gesetzlich gefordert wird. Darin sind die Vergütungsstrukturen genauer dargestellt. Wir erfüllen die Anforderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und haben die dazu erforderlichen Strukturen und Abläufe in der Sparkasse Schwaben-Bodensee etabliert. Mitbestimmung und Beteiligung Entsprechend den Vorgaben des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (BayPVG) ist die Beteiligung und Mitbestimmung der Beschäftigten gewährleistet. Im Rahmen des betrieblichen Vorschlagswesens können Beschäftigte Ideen, Optimierungs- und Verbesserungsvorschläge einreichen und sich aktiv an der Weiterentwicklung der Sparkasse beteiligen. Diversität und Chancengerechtigkeit In der Sparkasse arbeiten Menschen aus unterschiedlichen Generationen, mit unterschiedlichen Qualifikationen, Lebensentwürfen oder kulturellen Hintergründen. Von ihren breit gefächerten Potenzialen können wir als Sparkasse profitieren. Die Anerkennung und Förderung unterschiedlicher Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse ist eine wichtige Ressource für innovatives und zukunftsgerichtetes unternehmerisches Handeln. Vielfalt hilft uns auch, für die junge Generation attraktiv zu bleiben. Wir fördern die Möglichkeit zum Austausch zwischen jungen und etablierten Mitarbeitern, schaffen gezielte Anlässe, sie miteinander ins Gespräch zu bringen. Als ein vordringliches Entwicklungsfeld im Bereich der Diversität sehen wir die Förderung von Frauen in Führungspositionen. Gemessen an ihrem Anteil an der Gesamtzahl der Beschäftigten sind sie in Führungspositionen über alle Ebenen noch nicht entsprechend vertreten. Die stetige Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen der Sparkasse hat für uns daher hohe Priorität, ohne dass hier feste Vorgaben für eine Quote definiert wurden. In 2023 waren 24 von 98 Führungsstellen E2 bis E3 mit Frauen besetzt. Die Sparkasse achtet bei externen Einstellungen auf die Einsatzmöglichkeiten von schwerbehinderten Bewerbern. Im Auswahlverfahren hat eine Behinderung keinen Einfluss auf die Vergabe des Arbeitsplatzes. Bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes wird auf die persönlichen Bedürfnisse des Bewerbers Rücksicht genommen. Chancengleichheit und Gleichstellung ist für uns ein wichtiges Thema. Dafür ist insbesondere unsere Gleichstellungsbeauftragte zuständig. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben hat die Sparkasse ihr Gleichstellungskonzept gemäß den gesetzlichen Grundlagen (Artikel 4 bis 6 des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes vom 01.07.1996) aktualisiert. Alle fünf Jahre werden zu einem bayernweit gleichen Stichtag bzw. Erhebungszeitraum Gleichstellungskonzepte erstellt bzw. fortgeschrieben. Ziel dieses Konzepts ist es, die Verwirklichung der Gleichstellung von Männern und Frauen im Beruf unter Wahrung des Vorrangs von Eignung, Befähigung sowie Vorrang von fachlicher Leistung zu fördern und zu festigen. Chancengleichheit und Vielfalt werden als übergreifende Themen betrachtet, die in kein zeitliches Raster eingebettet werden können. Sie sind vielmehr Bestandteil der gesellschaftlichen Veränderung, auf die wir reagieren und die wir als Chance sehen können, um unsere geschäftspolitischen Überlegungen zu überprüfen. Eine zeitliche Festlegung der Ziele erfolgt nicht. Familie und Beruf Eine familienfreundliche Personalpolitik ist uns ein wichtiges Anliegen. Für familiengerechte Arbeitsbedingungen engagieren wir uns daher umfassend und mit großer Überzeugung. Dazu gehört auch, dass wir in der Sparkasse eine Kultur der Kollegialität fördern, in der die Rücksichtnahme auf familiäre Erfordernisse Teil der teamorientierten Arbeitsorganisation ist. Wir möchten außerdem für Frauen bessere Voraussetzungen schaffen, um ihren Karriereweg mit den Anforderungen des Familienlebens in Einklang zu bringen. Ebenso wollen wir Männer stärker ermutigen, Zeit für die Familie zu investieren. Auch die Pflege von Angehörigen fördern wir mit spezifischen Maßnahmen. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erreichen wir durch die Gestaltung von mitarbeiterorientierten Arbeitszeitmodellen, die sowohl den Mitarbeitern als auch der Sparkasse entgegenkommen. Unser Anspruch ist es, unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verlässliche und umfassende Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung individueller Lebenskonzepte zu bieten. Die Wünsche der Mitarbeiter nach notwendigen, persönlichen Auszeiten in bestimmten Lebensphasen, wie zum Beispiel für die Kindererziehung oder die Pflege von Angehörigen, werden von der Sparkasse geprüft und - soweit möglich - genehmigt, ebenso die Wünsche nach Reduzierung oder Ausweitung der Arbeitszeit. Gesundheit Der Sparkasse liegen die Gesundheit, das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit ihrer Mitarbeiter besonders am Herzen. Nur wer innerlich ausgeglichen und körperlich fit ist, kann sich motiviert seinen Aufgaben widmen. Mit einem umfassenden Angebot fördern wir die Gesundheit unserer Beschäftigten, etwa durch betriebsärztliche Betreuung, Betriebssport und ergonomische Arbeitsplätze. Wir unterstützen die Gesundheitsprävention für unsere Mitarbeiter sowie deren Angehörige durch Informationsangebote, Seminare etc. Die Sicherheit am Arbeitsplatz stellen wir durch die Umsetzung der Vorgaben nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sicher. Seit Jahren stellt sich die Sparkasse mit einem betrieblichen Gesundheitsmanagement aktiv der Verantwortung, die Gesundheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen und zu fördern. Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung sowie Maßnahmen zur Arbeitssicherheit, zur medizinischen Vorsorge und zur Gesundheitsförderung durch Bewegung, Ernährung und Stressabbau sind wichtige Etappen, um die Arbeitsbedingungen in unserem Haus fortlaufend zu verbessern. Daneben schaffen Regelungen für die Wiedereingliederung von Langzeitkranken sowie zur Überfallprävention und Überfallnachsorge weitere wichtige Rahmenbedingungen, um nachhaltig gesund und aktiv im Beruf zu sein. Seit einigen Jahren bieten wir im Rahmen der Entgeltumwandlung das Leasing von Fahrrädern an. Zum Jahresende 2023 bestehen 79 aktive Leasingverträge von Bikes und E-Bikes. 16. QualifizierungDas Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht. Qualifizierte Mitarbeiter sind unser wichtigstes Gut. Unser Ziel ist es daher, die Beschäftigten unseres Hauses zu fördern und bestmöglich durch gezielte Weiterbildung und Qualifizierungsangebote in ihrer Funktion zu unterstützen, auf die anstehenden Veränderungen vorzubereiten und damit ihre Leistungsfähigkeit zu erhalten. Wir legen Wert auf gut ausgebildete Beschäftigte und fördern das lebenslange Lernen sowie die Weiterentwicklung der persönlichen Fähigkeiten. Die Bewältigung der durch den Werte- und Kulturwandel, die demografische Entwicklung, die Digitalisierung und die Nachhaltigkeit ausgelösten Transformationsprozesse hat für uns als Sparkasse oberste Priorität. Wir bieten in Zusammenarbeit mit Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe ein breites Spektrum an betrieblichen Weiterbildungsangeboten an. Hierdurch eröffnen wir unseren Mitarbeitern langfristige berufliche Perspektiven sowohl in den Fach- als auch in den Führungsebenen unseres Hauses. Menschliche Nähe unterscheidet uns von unseren Mitbewerbern - diesen persönlichen Kontakt wollen wir trotz des notwendigen Umbaus der Filialstruktur erhalten. Um dies zu gewährleisten, liegt weiterhin ein besonderer Schwerpunkt auf der Qualifikation unserer Beschäftigten für eine kanalübergreifende Kundenbetreuung. Damit dies gelingt, nutzen wir überwiegend das Qualifizierungsangebot unserer Sparkassenakademie. In die betriebliche Weiterbildung haben wir im Berichtsjahr ca. 525.000 Euro investiert. Im Durchschnitt hat jeder Mitarbeiter im Jahr 2023 an 2,9 Weiterbildungstagen teilgenommen. Nach der Ausbildung bieten wir die betriebliche Weiterbildung zum Sparkassenfachwirt/Bankfachwirt und anschließend zum Sparkassenbetriebswirt/Bankbetriebswirt an. Bei studieninteressierten Beschäftigten mit entsprechendem betrieblichem Bedarf fördern wir das Studium zum Bachelor of Science, bzw. Bachelor of Arts an der verbundeigenen Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe. Folgende Weiterbildungen konnten im Jahr 2023 begleitet und umgesetzt werden: - Sparkassenkauffrau: 1 Beschäftigte - (Sparkassen) FachwirtIn: 10 Beschäftigte - (Sparkassen) BetriebswirtIn: 5 Beschäftigte - Bachelor: 1 Beschäftigte Für das Jahr 2024 wurden gezielt Weiterbildungen geplant. Die Anzahl der in Weiterbildung befindlichen Beschäftigten ergibt sich jedes Jahr aus dem Bedarf an gut qualifizierten Beschäftigten, der aus der Fluktuation, dem demographischen Wandel und der Bereitschaft der Beschäftigten für eine Weiterbildung resultiert. Das Qualifizierungsprogramm zur oberen Führungsebene umschließt neben fachbezogenen Seminaren den Besuch des Lehrinstituts an der Hochschule für Finanzwirtschaft & Management in Bonn mit dem Abschluss zum diplomierten Sparkassenbetriebswirt. Besonders leistungsstarke Bachelorabsolventen können ein Studium zum "Master of Business Administration (MBA)" anschließen, welches sie für obere Führungsaufgaben qualifiziert. Das Aufzeigen von Stärken und Entwicklungschancen jedes einzelnen Mitarbeiters sowie die Unterstützung in der beruflichen und persönlichen Entwicklung sind wesentliche Führungsaufgaben und zentraler Bestandteil der Mitarbeiterförderung. Unsere Führungskräfte sind erste Ansprechpartner und Personalentwickler vor Ort. Unser Beurteilungsinstrument ist maßgeblich, um unsere Mitarbeiter umfassend für ihre Aufgaben zu qualifizieren. Wir legen großen Wert darauf, dass Entwicklung und Karriere in unserer Sparkasse möglich sind und gefördert werden. Der Grundsatz der potenzialorientierten Weiterbildung bildet die Basis in der Aufstiegsförderung. Im Rahmen der Anpassungsweiterbildung werden laufend Maßnahmen organisiert, um auf neue Anforderungen und die verschiedenen, sich rasch wandelnden Aufgabenfelder des Bankgeschäftes und der Arbeitswelt angemessen zu reagieren. Hausinterne und externe Bildungsmaßnahmen ermöglichen unseren Mitarbeitern, die arbeitsplatzbezogenen Kenntnisse und Fähigkeiten zu intensivieren und zu erweitern sowie den technischen, ökonomischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen. Bereits während der Ausbildung vermitteln wir grundlegende und breitgefächerte Beratungs- und Fachkompetenz - mit dem Ziel, unsere zukünftigen Bankkaufleute von Beginn an bestmöglich für ihre zukünftigen Aufgaben auszubilden. Ergänzend zum Berufsschulangebot und der IHK-Ausbildungsprogramme werden in unserem Haus zusätzliche auf die Sparkassenbedürfnisse zugeschnittene Kenntnisse und Standards vermittelt. Die Ausbildung von jungen Nachwuchskräften genießt bei der Sparkasse Schwaben-Bodensee hohe Priorität und gilt als Investition in die Zukunft der Sparkasse sowie in die Attraktivität der Region. Die Abteilung Personalentwicklung kümmert sich gezielt um den beruflichen Nachwuchs und bezieht in die Personalentwicklung gesellschaftliche sowie demographische Entwicklungen mit ein. Und so werden wir uns auch zukünftig als verantwortungsvoller Ausbildungsbetrieb und attraktiver Arbeitgeber präsentieren. Es liegt im Interesse unseres Hauses, gut ausgebildete Nachwuchskräfte für unsere Arbeit zu begeistern und zu qualifizieren. Die genannten Zielsetzungen sind übergreifende Themen und lassen sich in kein zeitliches Raster einbetten. Gleichzeitig haben sich unsere Maßnahmen, in die der Vorstand eingebunden ist, in der Praxis bewährt und zu einer hohen Qualifikation unserer Mitarbeiter geführt. Aktuell erkennen wir in unserer Vorgehensweise keine Risiken. Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16 Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. Für alle Angestellten: i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen; ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen); iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen; iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen; v. Anzahl der gearbeiteten Stunden. b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden: i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen; ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen); iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen; iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen; v. Anzahl der gearbeiteten Stunden. Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten. Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. Für alle Angestellten: i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen; ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen; iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen; b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden: i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen; ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen; iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen. Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten. Im Jahr 2023 ergibt sich das folgende Bild: - 19 Arbeitsunfälle (davon 18 Wegeunfälle und 1 Unfall am Arbeitsplatz) - Krankheitsquote 5,0 % inklusive der Langzeitkranken - Keine arbeitsbedingten Todesfälle In unserer Sparkasse gibt es einen Arbeitssicherheitsausschuss, welcher aus folgenden Teilnehmern besteht und sich mindestens quartalsweise trifft: - Fachkraft für Arbeitssicherheit - Beide Betriebsärztinnen - Vertreter des Personalrats - Mitarbeiter Organisation (Bereiche PIT und PQF) - Mitarbeiter Personalabteilung Die Sparkasse unterstützt die Gesundheit ihrer Mitarbeiter aktiv mit zahlreichen Maßnahmen. Dazu zählt der Arbeitssicherheitsausschuss ebenso wie ein mit dem Personalrat abgestimmtes Wiedereingliederungsmanagement. Im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements gibt es zahlreiche präventive Angebote. Dazu gehören Massagen, Seminare über gesundes Essen, Yoga-Kurse und Fitness-Checks. Förmliche Vereinbarungen mit Gewerkschaften bestehen nicht. Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen: a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern. b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind. Siehe hierzu Erläuterungen zum Arbeitssicherheitsausschuss und zum Gesundheitszirkel (vgl. Leistungsindikator GRI SRS-403-10). Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und WeiterbildungenDie berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach: i. Geschlecht; ii. Angestelltenkategorie. Die Sparkasse stellt ihren Mitarbeitern ein umfassendes internes und externes Bildungsprogramm zur Verfügung. Das Bildungsangebot beinhaltet Seminare zum Ausbau fachlicher und persönlichkeitsbezogener Kompetenzen. Die Anzahl der betrieblichen Weiterbildungstage lag bei der Sparkasse Schwaben-Bodensee in 2023 im Durchschnitt bei 2,9 Tagen pro bankspezifisch Beschäftigtem. Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien: i. Geschlecht; ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt; iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen). b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien: i. Geschlecht; ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt; iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen). Der Verwaltungsrat der Sparkasse setzte sich zum 31.12.2023 aus 2 weiblichen und 21 männlichen Mitgliedern zusammen. Am 31.12.2023 beschäftigte die Sparkasse Schwaben-Bodensee 1.090 Mitarbeitende. Von den aktiven Beschäftigten inklusive der Auszubildenden und den nicht bankspezifischen Angestellten (979 Mitarbeitende) waren 435 (44,4 %) Mitarbeitende männlich und 544 (55,6 %) weiblich. Einen Mitarbeitenden mit dem Geschlechtsmerkmal divers haben wir nicht beschäftigt. Von den aktiven bankspezifisch Beschäftigten (854 Mitarbeitende, exkl. Auszubildende) waren 371 (43,4 %) Mitarbeitende männlich und 483 (56,6 %) weiblich. Die Altersstruktur der aktiven bankspezifisch Beschäftigten (854 Mitarbeitende, exkl. Auszubildende) sah wie folgt aus:
Die Schwerbehindertenquote per 31.12.2023 betrug 4,2 % (36 schwerbehinderte Mitarbeitende im Verhältnis zu 854 aktiven Mitarbeitenden exkl. Auszubildende). 98 aktive Mitarbeitende bildeten die 2. und 3. Führungsebene: - 24 Frauen (24,5 %) - 74 Männer (75,5 %) Zusammensetzung des Vorstandes: - vier männliche Vorstandsmitglieder - davon sind drei über 50 Jahre - und einer über 60 Jahre 52 Mitarbeitende befanden sich in Elternzeit oder Sonderurlaub nach Elternzeit: - 51 Frauen (98,1 %) - 1 Mann (1,9 %) 385 Mitarbeitende befanden sich in Altersteilzeit (Ruhephase) und 2 in Erwerbsunfähigkeitsrente. 385 Mitarbeitende befanden sich in Teilzeitbeschäftigung (von 865 aktiven Beschäftigten inklusive Nichtbankspezifischen): - Teilzeitquote: 44,5 % - 323 Frauen (83,9 %) - 62 Männer (16,1 %) Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums. b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte: i. Von der Organisation geprüfter Vorfall; ii. Umgesetzte Abhilfepläne; iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden; iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage. Für den Berichtszeitraum sind keine Diskriminierungsvorfälle bekannt. 17. MenschenrechteDas Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen. Die Achtung der Menschenrechte gehört zum Selbstverständnis der Sparkasse Schwaben-Bodensee. Als gemeinwohlorientierte Sparkasse liegt der Fokus unserer Geschäftstätigkeit auf der Region. Unsere Mitarbeiter, Kunden, Geschäftspartner und Lieferanten kommen überwiegend aus dem Geschäftsgebiet. Alle relevanten Geschäftstätigkeiten werden durch die Compliance-Funktion überwacht. Dies beinhaltet unter anderem die Prüfung gesetzeskonformen Handelns gemäß dem deutschen und europäischen Recht. Die Achtung der Menschenrechte ist explizit im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert. Der Vorstand sowie der Verwaltungsrat geben mit der Geschäfts- und Risiko-Strategie und den Mitarbeiterleitlinien die Einhaltung einer ausgeprägten Compliance-Kultur vor und stellen somit nachhaltig gesetzeskonformes Handeln sicher. Nach aktueller Einschätzung liegen bei den Produkten und Dienstleistungen der Sparkasse Schwaben-Bodensee keine wesentlichen Risiken in Bezug auf die Verletzung von Menschenrechten vor. Dies begründet die Tatsache, dass zum aktuellen Zeitpunkt kein eigenständiges Menschenrechtskonzept mit entsprechenden Zielen und Maßnahmen notwendig ist. Um sicherzustellen, dass Menschenrechtsverletzungen auch zukünftig nachhaltig vermieden werden, verfolgt die Sparkasse in folgenden drei Dimensionen die dargestellten Handlungen und Maßnahmen: Mitarbeiter Um sicher zu stellen, dass alle Mitarbeiter gleichbehandelt werden, ist im Unternehmen die Rolle einer Gleichstellungsbeauftragung etabliert. Zudem besteht ein Personalrat, der sich für die Belange der Mitarbeiter einsetzt. Die Sparkasse erfüllt alle gesetzlichen Vorgaben sowie die tariflichen Anforderungen, z.B. an Mitbestimmung, Arbeitsschutz oder Gesundheitsförderung. Programme, wie z.B. die "Bonus-Zeit" sollen den Mitarbeitern die Möglichkeit geben, eine ausgewogene Work-Life-Balance zu erlangen, falls in bestimmten Lebensphasen der reguläre Urlaubsanspruch von derzeit 32 Tagen nicht ausreichen sollte. Durch sich ständig weiter entwickelnde Personalentwicklungskonzepte und Mitarbeitergespräche soll sichergestellt werden, dass der Mitarbeiter sich aktiv ins Unternehmen einbringen kann und seine Bedürfnisse bestmöglich erfüllen kann. Kunden Die Kundenzufriedenheit ist neben der Mitarbeiterzufriedenheit eines unserer wichtigsten Ziele und auch explizit in der Geschäftsstrategie verankert. Unser Angebot für Kunden wird laufend optimiert - z.B. werden nachhaltige Produkte angeboten. Zudem wird über das existierende Beschwerdemanagement laufend Kundenfeedback eingeholt und mögliche Kundenreklamationen als Chance betrachtet, Verbesserungen für die Kunden zu realisieren. Lieferanten und Dienstleister Auch beim Einkauf von Produkten und Dienstleistungen sind Nachhaltigkeitskriterien, unter Berücksichtigung der Kosten und der Leistung, verbindliche Entscheidungsfaktoren für die Sparkasse. Beim Einkauf von Waren sowie bei Dienstleistungen oder Handwerksleistungen setzen wir vorwiegend auf Firmen, die bei uns in der Region ansässig sind. Hier muss auf der gesetzlichen Grundlage davon ausgegangen werden, dass diese Firmen die in Deutschland geltenden und kontrollierten Gesetze einhalten. Bei Dienstleistern wird explizit darauf geachtet, dass diese das Mindestlohngesetz einhalten. Am 11. Juni 2021 hat der Bundestag das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verabschiedet, welches mit Wirkung zum 01.01.2023 in Kraft getreten ist. Es stellt klare Anforderungen an die unternehmerischen Lieferketten und die damit verbundenen Sorgfaltspflichten mit dem Ziel, Menschenrechte und die Umwelt in der globalen Wirtschaft besser zu schützen. In 2023 sind alle Unternehmen ab mindestens 3.000 Mitarbeitern (2024 ab mind. 1.000 Mitarbeitern) direkt betroffen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Per Gesetz ist die Sparkasse vom Anwendungsbereich im Jahr 2023 nicht tangiert - zukunftsorientiert ist das unternehmerische Handeln jedoch bereits danach ausgerichtet. Leistungsindikatoren zu Kriterium 17Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden. b. Die verwendete Definition für "erhebliche Investitionsvereinbarungen". Eine detaillierte Überprüfung ist nicht erforderlich, da wir unsere Waren fast ausschließlich von deutschen Firmen beziehen, die entsprechenden Gesetzen unterliegen und nach diesen geprüft werden. Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern. Unsere Standorte unterliegen alle dem deutschen Recht und werden deshalb in diesem gesetzlichen Rahmen betrieben und geprüft. Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden. Eine detaillierte Überprüfung ist nicht erforderlich, da wir unsere Waren fast ausschließlich von deutschen Firmen beziehen, die entsprechenden Gesetzen unterliegen und nach diesen geprüft werden. Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden. b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden. c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden. d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden. e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung. Bei der Auftragsvergabe an Dritte streben wir durch eine Zusammenarbeit mit regionalen Lieferanten und Dienstleistern eine wirtschaftliche und soziale Stärkung unserer Region an und nutzen soweit möglich kurze Anlieferwege. Im Rahmen unserer originären Geschäftstätigkeit besteht keine Gefahr von Menschenrechtsverletzungen. In 2024 erfolgt vor dem Hintergrund der erstmaligen direkten Betroffenheit im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aufgrund der Fusion mit der Sparkasse Günzburg-Krumbach zum 01.07.2024 eine sukzessive Umsetzung der Anforderungen. Darunter zählt u.a. die Durchführung von Risikoanalysen unmittelbarer Zulieferer. 18. GemeinwesenDas Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt. Die Sparkasse Schwaben-Bodensee leistet als Arbeitgeber, Steuerzahler und Auftraggeber einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung ihres Geschäftsgebiets. Sie sichert die Versorgung der Region mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen und stärkt den Wettbewerb im Kreditgewerbe. Das gemeinwohlfördernde, regionale Geschäftsmodell der Sparkasse ist in unserer Satzung fest verankert. Die Versorgung aller Bevölkerungskreise mit modernen Bankdienstleistungen ist integraler Bestandteil der gemeinwohlorientierten Geschäftsphilosophie der Sparkasse. Dadurch ist die Sparkasse Schwaben-Bodensee aus dem Sparkassenauftrag heraus das Kreditinstitut für alle Bürgerinnen und Bürger in der Region. Ihren Kunden bietet sie ein dichtes Filialnetz, ergänzt durch SB-Standorte sowie Telefon- und Online-Banking. Wir ermöglichen auch wirtschaftlich schwächeren Personen die Teilnahme am Wirtschaftsleben, stellen Basis-Bankdienstleistungen für jedermann bereit und geben Kredite zu fairen und verlässlichen Konditionen. Mit unserem Geschäftsmodell fördern wir das wirtschaftliche Wachstum, den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Weiterentwicklung der Region. Wir tragen verlässlich zum Gemeinwohl und zu einer nachhaltigen Wohlstandsentwicklung bei und engagieren uns für eine hohe Lebensqualität für alle Menschen in unserer Heimat. Als Sparkasse sind wir seit jeher Teil der regionalen Wirtschaftskreisläufe, sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen. Unsere Kunden schätzen uns als persönlichen Berater, verlässlichen Geschäftspartner und Förderer der Region. Die besondere Beziehung zu den Städten und Landkreisen in unserem Geschäftsgebiet, zur Wirtschaft und zu den Menschen ist die Basis für unseren Erfolg und bleibt der Kern unserer Identität als Sparkasse. Im Interesse unserer Kunden verbinden wir die analoge und die digitale Welt miteinander. Wir wollen das Beste aus beiden Welten kombinieren: Bequeme und effiziente digitale Lösungen mit persönlicher Nähe und kompetenter Beratung. Damit richten wir unser Angebot konsequent am Bedarf und am veränderten Nutzungsverhalten unserer Kunden aus. Viele einfache Bankgeschäfte lassen sich inzwischen gut und schnell über das Internet erledigen. Immer mehr alltägliche Bankgeschäfte erledigen unsere Kunden von unterwegs mit dem Smartphone oder Tablet. Hierfür bieten wir mit unseren Sparkassen-Apps leistungsfähige und sichere Lösungen an. Eine weitere wichtige Entwicklung sind steigende Transparenzanforderungen unserer Anspruchsgruppen. Diese werden insbesondere durch die wachsende Bedeutung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Finanzbranche auch perspektivisch weiter verstärkt. Wir sind gefordert, Menschen und Unternehmen in der Region bei der Transformation zu mehr Nachhaltigkeit zu unterstützen. Wir sind nicht nur Ansprechpartner rund um das Thema Finanzen. In unserer Unternehmensphilosophie ist die Übernahme von gesellschaftlicher Verantwortung fest verankert. Wir fühlen uns unserem öffentlichen Auftrag verpflichtet und wollen für das Gemeinwohl Sorge tragen - finanziell, inhaltlich und personell. Mit unseren vielfältigen Spenden- und Sponsoring-Engagements in Kultur, Bildung, Sport, Umwelt, Wissenschaft und Soziales machen wir viele Dinge erst möglich. Auf diese Weise kommt der Geschäftserfolg der Sparkasse allen Einwohnern im Geschäftsgebiet zugute. Darüber hinaus verbleiben die Erträge der lokalen Wirtschaft in der Region, dies ist eine zentrale Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung vor Ort. Für unser gesellschaftliches Engagement sind wir auf vielfältige Weise in unserem Geschäftsgebiet vernetzt. Vorrangige dauerhafte Ziele sind die Gemeinwohlorientiertheit der Sparkasse sichtbar zu machen, die bunte Vielfalt in der Region zu erhalten und eine möglichst breite Wirkung zu erzielen. In zahlreichen Projekten und Initiativen, die wir gemeinsam mit Partnern aus Gesellschaft und Öffentlichkeit ins Leben gerufen haben, leisten wir wertvolle Beiträge für ein lebenswertes Umfeld. Wir verfolgen neben unserem Spenden- und Sponsoring-Konzept auch ein Stiftungskonzept, um lokale Gemeinschaften, Vereine und Initiativen zu unterstützen. Hierbei verfolgen wir das Ziel jährlich wiederkehrend die Belange der Region im sozialen, kulturellen, sportlichen Bereich sowie in Bildung und Tradition zu unterstützen und zu fördern. Dazu werden Anfragen bewertet und gezielt Projekte ausgewählt, die zukunftsweisend für die Region und das gesellschaftliche Leben sind. Dabei ist es wichtig, dass unter den Regionen in unserem weitläufigen Geschäftsgebiet eine ausgeglichene Zuwendung herrscht und die Bedeutung der Kategorien (Sport, Kultur, Soziales etc.) entsprechend der Ausprägung Beachtung findet. Dies sowie die weiteren Maßnahmen werden stetig mit der Unternehmensführung abgestimmt. Die vorgegebenen Budgets unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung. Mit unserer Stiftergemeinschaft sind wir "Anstifter zum Stiften": Die Sparkasse ermöglicht allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Organisationen, sich über die Stiftergemeinschaft mit eigenen Stiftungen oder Zustiftungen für das Gemeinwohl zu engagieren. Seit Gründung der Stiftergemeinschaft im Jahr 2008 wurden allein unter ihrem Dach über 100 (Unter) Stiftungen mit einem Gesamtstiftungsvermögen von ca. 11 Mio. Euro ins Leben gerufen. Jedes Jahr werden ausschüttungsfähige Mittel in Höhe von ca. 160.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen gespendet. Mit diesen Geldern wurden Projekte und Aktivitäten aus den Bereichen Bildung und Wissenschaft, Kunst und Kultur, Sport und Soziales sowie Umwelt- und Tierschutz gefördert. Wir wissen, dass wir nur in einem intakten sowie zukunftsfähigen, gesellschaftlichen und ökologischen System erfolgreich sein können. Einen besonderen Stellenwert hat deshalb seit vielen Jahren das Engagement in Umweltschutzprojekte. Zudem engagieren wir uns für die finanzwirtschaftliche Bildung in der Region, da eine moderne Wirtschafts- und Finanzbildung dem grundlegenden Verständnis für wirtschaftliche, bzw. finanzielle Zusammenhänge dient. Damit werden Menschen befähigt, ihre eigenen Finanzen kompetent und vorausschauend zu handhaben. Dies beginnt bereits im Kindes- und Jugendalter. Darum nehmen wir unseren öffentlichen Auftrag besonders ernst, die Wirtschaftserziehung der Jugend und deren Entwicklung zu unterstützen. Dazu bieten wir den Schulen beispielsweise den Schul-Service in Kooperation mit dem Deutschen Sparkassenverlag an. Weitere Angebote sind das Planspiel Börse sowie Betriebserkundungen in unserem Haus. Diese ermöglichen Schülerinnen und Schülern einen Blick hinter die Kulissen der Sparkasse Schwaben-Bodensee. Dabei erhalten sie einen Einblick in den bargeldlosen Zahlungsverkehr und die Möglichkeiten im Rahmen des Online Banking bzw. Mobilen Banking. Je nach Klassenstufe erläutern wir zudem das Bankensystem, geben Einblick in wichtige Finanzthemen (Kredit, Vermögensanlage und Altersvorsorge) und stellen die Sparkasse mit ihren Ausbildungsmöglichkeiten vor. Außerdem unterstützen wir die regionale Wirtschaft und fördern den Austausch mit wesentlichen Anspruchsgruppen durch die Mitgliedschaft in den örtlichen Gewerbevereinen, der Industrie- und Handelskammer, dem Bund der Selbständigen sowie durch zahlreiche Veranstaltungen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in vielen Bereichen ehrenamtlich aktiv, was uns mit großem Stolz erfüllt und beispielsweise durch eine Übernahme der Vereinsbeiträge in bestimmten Ämtern gefördert wird. Kern des öffentlichen Auftrags ist es, Verantwortung für das Gemeinwohl zu übernehmen. Mit der genannten Maßnahmenvielfalt und all unseren Initiativen tragen wir in angemessener Weise und aktiv zum Gemeinwohl unserer Region bei. Unsere Förderengagements stehen in Einklang mit unseren geschäftsstrategischen Zielsetzungen und den Nachhaltigkeitszielen der Sparkasse. Die Förderungen werden mit dem Vorstand abgestimmt und die Interne Revision prüft die Rechtmäßigkeit und Einhaltung der notwendigen Betriebsabläufe. Unsere Ausrichtung wird jährlich unter Einbindung des Vorstands im Rahmen der Geschäftsstrategie geprüft. In Verbindung mit der breiten Streuung der Spendengelder sowie der Regelungen zur Mittelverwendung über einen Kompetenzkatalog, sehen wir grundsätzlich keine wesentlichen Risiken bei der Vergabe und führen entsprechend auch keine weitergehenden Risikoanalysen durch. Die Verteilung der Spenden aus dem Reinertrag des PS-Sparen und Gewinnens erfolgt ausschließlich nach den Vorgaben der Genehmigungsbehörde für die Durchführung des "Sparkassen-PS Sparen und Gewinnen der bayerischen Sparkassen". Das Verständnis darüber, wie das Gemeinwohl über Zuwendungen an Vereinigungen und Einrichtungen gefördert werden soll, ist in unserem Geschäftsgebiet sehr unterschiedlich. Daher machen wir als Sparkasse keine Vorgaben hinsichtlich des gesellschaftlichen Bereichs, sondern verfolgen bei den meisten Förderungen eine offene Antragskultur. Allerdings muss die Gemeinnützigkeit im Sinne der Abgabenordnung gegeben sein. Leistungsindikatoren zu Kriterium 18Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher WertDie berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen-Ausgaben-Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden: i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse; ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene; iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: "unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert" abzüglich des "ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts". b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden. Im Jahr 2023 hat die Sparkasse im Rahmen ihrer Aktivitäten in die Sozial-, Sport-, Bildungs-, Kultur- und Umweltförderung rund 635.000 Euro investiert. Hieraus ergibt sich ein indirekter Nutzen für die Sparkasse Schwaben-Bodensee, der sich in einer verstärkten Kundenbindung, einer Imageverbesserung und damit einer Abgrenzung vom Wettbewerb ausdrückt. Die Spenden und sonstigen Förderbeiträge verteilten sich im Jahr 2023 wie folgt:
Eine Erhebung der monetären Wirkungen erfolgt nicht und kann auch nur schwer gemessen werden. Für die Gesellschaft ergibt sich ein direkter Nutzen, der sich in der Unterstützung der Initiativen im Geschäftsgebiet widerspiegelt. Auch hier erfolgt jedoch keine Messung der Wirkung. Der unmittelbar erzeugte wirtschaftliche Wert kann technisch nicht ermittelt werden. Weiterführende Angaben können dem Lagebericht entnommen werden. Wir verweisen hier auf die Ausführungen in Kapitel 2 (Wirtschaftsbericht) des Lageberichts der Sparkasse Schwaben-Bodensee zum 31. Dezember 2023 ab Seite 3 ff. 19. Politische EinflussnahmeAlle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden. Die Sparkasse Schwaben-Bodensee ist Mitglied im Sparkassenverband Bayern (SVB). Der SVB zählt, wie die anderen regionalen Sparkassen- und Giroverbände, auch zu den Trägern des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV). Der DSGV nimmt als Dachverband die Interessen der Sparkassenfinanzgruppe in bankpolitischen, kreditwirtschaftlichen und aufsichtsrechtlichen Fragen gegenüber den Institutionen des Bundes und der Europäischen Union wahr. Als Kreditinstitut unterliegt die Sparkasse den umfangreichen rechtlichen Anforderungen an die Finanzdienstleistungsbranche. Darüber hinaus gilt für uns das bayerische Sparkassengesetz. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Im Sparkassengesetz ist die regelmäßige Überprüfung, ob die gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen seitens der Sparkasse eingehalten werden, enthalten. Zu den relevanten aktuellen Richtlinien zählen insbesondere: - Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) - Mindestanforderungen an die Compliance (MaComp) - Basel I-III - Kreditwesengesetz (KWG) Die Sparkasse verhält sich politisch neutral und tätigt keine Spenden oder sonstige Zuwendungen an Parteien, Politiker oder Regierungen. Somit entstehen für uns keine Risiken, welche regelmäßig analysiert werden müssten. Auf die Erstellung eines Konzepts zur Verhinderung politischer Einflussnahme wurde aus diesen Gründen verzichtet. Die Behandlung von Zuwendungen, Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vergünstigungen ist in der allgemeinen Dienstanweisung unseres Hauses geregelt. Leistungsindikatoren zu Kriterium 19Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem. b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde. Es wurden keine politischen Spenden getätigt. 20. Gesetzes- und richtlinienkonformes VerhaltenDas Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden. Integrität ist eines der leitenden Prinzipien unserer Geschäftstätigkeit. Gesetzes- und regelkonformes Verhalten sowie "das Richtige tun" sind die Basis für das Vertrauen, welches Kunden, Partner, die Gesellschaft und Mitarbeiter in die Sparkasse Schwaben-Bodensee setzen. Dieses Vertrauen ist unser wichtigstes Kapital für die Zukunftsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit unseres Bankgeschäfts. Unser Handeln wird bestimmt durch folgende Prinzipien, die verbindlich und in gleicher Weise für alle Mitarbeiter sowie die Mitglieder des Vorstands gelten: - Konsequente Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen - Fairer, ehrlicher und verlässlicher Umgang miteinander sowie mit Kunden und Geschäftspartnern - Loyalität gegenüber dem Unternehmen - Unterlassung jeglicher Form von Diskriminierung - Vermeidung von Interessenkonflikten Wir achten darauf, dass alle Gesetze und sonstigen Bestimmungen, die für unsere Aktivitäten maßgebend sind, eingehalten werden (Umsetzung gesetzlicher Regelungen wird durch MaRisk [Mindestanforderungen an das Risikomanagement] Compliance überwacht). Insbesondere wird keinerlei Form von Korruption, Bestechung oder Bestechlichkeit geduldet. Auftretende Interessenkonflikt werden gemanagt und entsprechende Maßnahmen in der Interessenkonfliktpolicy dargestellt. Wir verfügen über Dienstanweisungen zur Korruptionsprävention, die für alle Mitarbeiter gelten. Zur operativen Umsetzung verfügt die Sparkasse über ein Beauftragtenwesen, zu dem Themenfelder wie Geldwäsche Terrorismusfinanzierung und sonstige strafbare Handlungen, Compliance, Notfallmanagement, Datenschutz und Arbeitsschutz gehören. Die Beauftragten wachen darüber, dass die Gesetze und Richtlinien hinsichtlich Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, sonstiger strafbarer Handlungen oder Daten- bzw. Arbeitsschutz eingehalten werden und stellen mittels entsprechender Verfahren sicher, dass im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben und internen Regelungen gehandelt wird. Darüber hinaus wird die Einhaltung erlassener Anweisungen und Regelungen durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter laufend im Rahmen der genehmigten Prüfungsplanung durch die Interne Revision geprüft. Die Beauftragten erstatten sowohl jährlich als auch anlassbezogen Berichte an den Vorstand. Regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter (zum Beispiel Webbased Training für Geldwäsche) stellen sicher, dass die festgelegten Regeln und Maßnahmen im Unternehmen auch gelebt werden. Themenbezogen werden alle Mitarbeiter über unser Intranet sensibilisiert und es erfolgen konkrete anlassbezogene Schulungen. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten verstehen wir als Daueraufgabe unseres Hauses. Insofern werden keine grundsätzlichen Ziele mit Zeitbezug festgelegt. Erfordern neue oder geänderte Gesetze und Richtlinien Anpassungen der Vorgehensweisen in unserem Haus, werden selbstverständlich zeitliche Umsetzungsvorgaben festgelegt. Die jeweils geltenden Regelungen werden in der jeweils aktuellen Fassung der Aufbau- und Ablauforganisation sowie im internen Kontrollsystem (IKS) berücksichtigt. Der Bereich Compliance/Beauftragte der Sparkasse Schwaben-Bodensee betrachtet die gesetzlich definierten Aufgaben hinsichtlich der Bereiche Geldwäsche/Zentrale Stelle, Wertpapier-Compliance und MaRisk-Compliance als Ziele, über deren Umsetzung bzw. Erreichung er in seiner jährlichen Berichterstattung informiert und ggf. geeignete Maßnahmen bei einer Nichterreichung darstellt und einfordert. Im Berichtsjahr wurden keine Risiken aus der Geschäftstätigkeit, aus Geschäftsbeziehungen oder aus den angebotenen Produkten und Dienstleistungen identifiziert, die negative Auswirkungen auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung haben könnten. Die vom MaRisk Compliance durchgeführte Risikoanalyse ergab keine Anhaltspunkte für das Vorliegen eines entsprechenden Risikos. Leistungsindikatoren zu Kriterium 20Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden. b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden. Bewertung von Risiken im Bereich Bekämpfung von Korruption und Bestechung Sparkassen unterliegen spezialgesetzlichen Regelungen zur Prävention und Bekämpfung von kriminellen Handlungen wie Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Betrug, Korruption, Insiderhandel, Marktmanipulation, Wirtschaftskriminalität und anderen sonstigen strafbaren Handlungen. Daneben sind Regeln zum Datenschutz und Embargovorschriften/Finanzsanktionen einzuhalten. Die Prävention sonstiger strafbarer Handlungen ist Teil des in der Sparkasse vorhandenen "Internen Kontrollsystems" (IKS) und umfassend und individuell geregelt. Im Rahmen der durch den Geldwäsche-Beauftragten (GwB) zu erstellenden Risikoanalyse (RA) werden die von der Sparkasse diesbezüglich implementierten Maßnahmen und die potenziellen Risiken aufgenommen und bewertet. Der GwB muss Änderungsprozesse des IKS begleiten und ggf. die Risikobewertung anpassen. Die Beauftragten stellen über Vorkehrungen und detaillierte Gegenmaßnahmen sicher, dass im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben gehandelt wird. Eine regelmäßige Bestandsaufnahme und Bewertung der rechtlichen Regelungen und Vorgaben unter Nutzung der Verbandsunterstützung ermöglicht eine Identifizierung von möglichen Compliance-Risiken. Anlassbezogen, z.B. aufgrund neuer rechtlicher Entwicklungen, werden die Geschäftsbereiche informiert und notwendige Maßnahmen ergriffen. Instrumente zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung Wir erwarten von unseren Mitarbeitern, dass sie stets rechtskonform handeln, das heißt, dass sie sowohl externe als auch interne Regeln und Gesetze befolgen. Für die Überwachung dieser in Arbeitsanweisungen geregelten Vorgaben ist in unserem Haus der Compliance- sowie der Geldwäschebeauftragte zuständig. Diese sind unabhängig vom operativen Geschäft und haben umfassende Befugnisse und einen uneingeschränkten Informationszugang. Weiter unterstützen und beraten diese den Vorstand bei der Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Die Beauftragten erstatten sowohl jährlich als auch anlassbezogen Berichte an den Vorstand. Die Informationen werden an die interne Revision und an den Verwaltungsrat weitergeleitet. In unserem Haus pflegen wir eine Compliance-Kultur. Um Compliance-Verstöße zu vermeiden, sind alle Mitarbeiter aufgefordert, sich mit ihren Fragen und Hinweisen an ihre Führungskräfte, die Fachbereiche oder die Beauftragten zu wenden. Damit Unregelmäßigkeiten früh erkannt werden können, geben wir unseren Mitarbeitern die Möglichkeit, diese vertraulich anzuzeigen (sog. Hinweisgebersystem). Die oben genannten Maßnahmen beziehen sich auf das Gesamthaus. Da eine isolierte Prüfung der einzelnen Betriebsstätten nicht erfolgt, können hierzu keine quantifizierten Angaben (Gesamtzahl und Prozentsatz) erfolgen. Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten: a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle. b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden. c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden. d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren. Es wurden im Jahr 2023 keine Korruptionsfälle gemeldet und festgestellt. Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar: i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder; ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen; iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden. b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus. c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden. Im Jahr 2023 ist es zu keinen Bußgeldzahlungen oder nicht monetären Strafen gekommen. BilanzAktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
AnhangDer Jahresabschluss wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach den vorgeschriebenen Formblättern. Die Bilanz wurde unter teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. In Ausübung des Wahlrechtes nach § 11 Satz 3 RechKredV enthalten die zu Posten oder Unterposten der Bilanz nach Restlaufzeiten gegliederten Beträge keine anteiligen Zinsen. Das jeweilige Wahlrecht zur Aufrechnung gemäß § 340f Abs. 3 HGB und § 340c Abs. 2 HGB wurde in Anspruch genommen. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB). Forderungen Forderungen an Kunden und Kreditinstitute (einschließlich Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen) haben wir zum Nennwert bilanziert. Bei der Auszahlung von Darlehen einbehaltene Disagien werden auf deren Laufzeit bzw. Festzinsbindungsdauer verteilt. Für akute Ausfallrisiken haben wir bei Forderungen an Kunden in Höhe des zu erwartenden Ausfalls Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Außerdem haben wir Pauschalwertberichtigungen nach den Grundsätzen der Stellungnahme zur Rechnungslegung IDW RS BFA 7 auf den latent gefährdeten Forderungsbestand gebildet. Dabei wurde die Pauschalwertberichtigung in Höhe des erwarteten Verlustes über einen Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten geschätzt. Wertpapiere Wertpapiere der Liquiditätsreserve werden nach dem strengen Niederstwertprinzip mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit den niedrigeren Börsenkursen bzw. Marktpreisen oder den niedrigeren beizulegenden Werten bewertet. Bei den festverzinslichen Wertpapieren des Anlagebestands werden im Hinblick auf die Dauerbesitzabsicht nur Abschreibungen vorgenommen, soweit es sich voraussichtlich um eine dauernde Wertminderung handelt. Für die Ermittlung des Bewertungskurses haben wir die Wertpapiere daraufhin untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. In den Fällen, in denen wir insoweit nicht von einem aktiven Markt ausgehen konnten, haben wir die Bewertung anhand von gerechneten Kursen des kursversorgenden Systems vorgenommen, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted Cashflow-Modell zugrunde liegt. Anteile an einem Investmentvermögen, die als Sondervermögen ausgestaltet sind, werden, soweit kein Börsen- oder Marktpreis vorliegt, mit dem Rücknahmepreis bewertet. Sonstige Anteile an Investmentfonds werden mit dem Net Asset Value (NAV) bewertet. Immobilienfonds ohne unmittelbare Veräußerungsabsicht werden zu Wiederbeschaffungskosten bewertet. Besteht eine Veräußerungsabsicht, werden diese Bestände zu Verkaufspreisen bewertet. Soweit kein Börsen- oder Marktpreis vorliegt, erfolgt in diesem Fall die Bewertung mit dem Nettovermögenswert abzüglich Rücknahme- und Illiquiditätsabschlag. Finanzinstrumente des Handelsbestands Während des Jahres waren keine Finanzinstrumente des Handelsbestands im Bestand. Der Bilanzposten "Fonds für allgemeine Bankrisiken" nach 340g HGB übersteigt die gesetzlich geforderte Höchstgrenze gemäß § 340e Abs. 4 Satz 2 Nr. 4 HGB. Von der Auflösung des übersteigenden Betrages wird abgesehen. Beteiligungen und Anteile an verbundene Unternehmen Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen werden nach dem strengen Niederstwertprinzip zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Wert am Bilanzstichtag bewertet. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bilanziert. In 2008 erfolgte bei neu erworbenen beweglichen Vermögensgegenständen der Wechsel von der degressiven auf die lineare Abschreibung auf der Grundlage der von der Finanzverwaltung veröffentlichten AfA-Tabellen. Bis 2009 erworbene oder selbst erstellte Gebäude werden planmäßig mit den höchsten steuerlich zulässigen Sätzen abgeschrieben. Ab 2010 angeschaffte oder selbst erstellte Gebäude werden linear über eine Nutzungsdauer von 33 1/3 Jahren abgeschrieben. Liegt der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Vermögensgegenständen über dem Wert, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist und handelt es sich dabei um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Geringwertige Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten 250 Euro ohne Umsatzsteuer nicht übersteigen, werden im Jahr der Anschaffung sofort als Aufwand erfasst. Geringwertige Vermögensgegenstände von über 250 Euro bis 800 Euro ohne Umsatzsteuer werden im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben. Die in der Vergangenheit vorgenommenen steuerlichen Abschreibungen i. S. d. § 254 HGB a. F. werden überwiegend fortgeführt. Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände werden nach dem strengen Niederstwertprinzip zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Der Unterschied zwischen dem Erfüllungs- und dem Ausgabebetrag wird unter den Rechnungsabgrenzungen ausgewiesen und zeitanteilig erfolgswirksam aufgelöst. Rückstellungen Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Soweit erforderlich, werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Bei Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von einem Jahr oder weniger erfolgt keine Abzinsung. Die übrigen Rückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Rückstellungen für Pensionen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend dem Teilwertverfahren auf der Grundlage der Heubeck Richttafeln RT 2018 G ermittelt. Sie wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 1,82 %. Aus der Berechnung der Rückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre und der vergangenen sieben Geschäftsjahre ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von 545 TEUR. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,4 % (ohne Karrieretrend) und Rentensteigerungen von jährlich 2,4 % unterstellt. Der Karrieretrend wurde gesondert berücksichtigt. Bei der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen wurde unterstellt, dass sich der Verpflichtungsumfang sowie der Diskontsatz erst zum Ende der Periode ändern. Die Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes bzw. Zinseffekten einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden saldiert mit dem Aufzinsungsergebnis im sonstigen betrieblichen Aufwand bzw. Ertrag erfasst. Für die Verpflichtung zur Leistung von Beihilfen an Pensionäre und aktive Mitarbeiter für die Zeit ihres Ruhestandes in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen wird eine Rückstellung gebildet. Der Bemessung wird die aktuelle Sterbetafel des BMF (Bundesministerium der Finanzen) zur Bewertung einer lebenslangen Nutzung oder Leistung gemäß § 14 Abs. 1 BewG und die Vereinfachungsregelung des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB für die Ermittlung des Abzinsungssatzes zugrunde gelegt. Bei dieser sowie allen übrigen wesentlichen Rückstellungen wird die Änderung des Verpflichtungsumfangs bei der Aufzinsung unterjährig berücksichtigt. Die Erfolge aus Änderungen des Abzinsungssatzes werden im Falle von Rückstellungen für Bankprodukte im Zinsbereich, ansonsten unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Die Erfolge aus Zinseffekten einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden in dem GuV-Posten ausgewiesen, in dem auch die Aufwendungen zur Rückstellungsdotierung ausgewiesen werden. Auch bei der Ermittlung der Aufzinsungserfolge dieser Rückstellungen haben wir unterstellt, dass eine Änderung des Abzinsungssatzes erst zum Ende der Periode eintritt. Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs) Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden sowie derivative Finanzinstrumente, insbesondere Zins-Swaps, des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss. Fonds für allgemeine Bankrisiken Im Geschäftsjahr wurde eine weitere Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB vorgenommen. Derivative Finanzinstrumente Derivative Finanzinstrumente, die nicht dem Handelsbestand zugeordnet und in keine Bewertungseinheit einbezogen sind, werden grundsätzlich einzeln bewertet. Für entstandene Bewertungsverluste haben wir Rückstellungen gebildet. Daraus entstandene Bewertungsgewinne bleiben außer Ansatz. Die zur Steuerung der globalen Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswaps wurden in die verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs) einbezogen und waren somit nicht gesondert zu bewerten. Die Sparkasse hat zwei Swap-Pakete (jeweils bestehend aus Receiver- und Payerswaps, die in Kombination den Charakter von Forwardswaps aufweisen) mit einem Gesamtvolumen von 40 Mio. EUR im Bestand. Die einzelnen Swap-Pakete dienen zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken des originären Zinsbuchs, nicht in der Art des Hedgings von Zinsänderungsrisiken, dass bestehende Sensitivitäten des Zinsbuchs in den einzelnen Laufzeitbändern reduziert werden, sondern indem eine gegensätzliche Parallelshift-Sensitivität in einem neuen Laufzeitband aufgebaut wurde. Im Jahresabschluss 2023 war die Bildung einer Drohverlustrückstellung (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) für den saldierten Barwert der jeweiligen Swap-Pakete erforderlich. Diese konnte um die bereits bestehenden Upfrontzahlungen für die Marge aus den jeweiligen Swap-Paketen gekürzt werden. Für den verbleibenden Betrag wurde eine Rückstellung in Höhe von insgesamt 1.787 TEUR gebildet. Währungsumrechnung Die Währungsumrechnung erfolgt gemäß § 256a i. V. m. 340h HGB. Die Umrechnung der auf fremde Währung lautenden Bilanzposten und der am Bilanzstichtag nicht abgewickelten Kassageschäfte erfolgte generell mit dem Kassamittelkurs. Eine besondere Deckung gemäß § 340h HGB sehen wir als gegeben an, soweit eine Identität von Währung und Betrag der gegenläufigen Geschäfte vorliegt. Die Umrechnungsergebnisse aus Geschäften, die in die besondere Deckung einbezogen sind, werden saldiert je Währung in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen ausgewiesen. Zum Jahresende nicht abgewickelte Termingeschäfte werden mit den entsprechenden Terminkursen umgerechnet. Die Aufwendungen und Erträge aus der Währungsumrechnung außerhalb der besonderen Deckung werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen ausgewiesen. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ Aktivseite Posten 3: Forderungen an Kreditinstitute
Posten 4: Forderungen an Kunden
Posten 5: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Bei den nicht mit dem Niederstwert bewerteten börsenfähigen Wertpapieren handelt es sich um Wertpapiere mit Endfälligkeiten 2024 bis 2026. Aufgrund der bestehenden Marktlage gehen wir davon aus, dass die Wertminderungen bei den wie Anlagevermögen bewerteten Wertpapieren nicht von Dauer sind, da die Wertpapiere bis zur Endfälligkeit mit Einlösung zu 100 % gehalten werden. Posten 6: Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Anteile an Investmentvermögen An folgenden Investmentvermögen halten wir mehr als 10 % der Anteile:
Beim Immobilienspezialfonds Patrizia Gewerbe-Immo Deutschland 1 ist eine Rückgabefrist von fünf Monaten vereinbart. Beim Immobilienspezialfonds CORESIS Deutsche Wirtschaftszentren ist eine Rückgabefrist von fünf Monaten vereinbart. Für die weiteren dargestellten Investmentvermögen lagen keine Beschränkungen in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe vor. Posten 7: Beteiligungen Unter den Beteiligungen werden die Anteile an folgenden Unternehmen ausgewiesen. Die Unternehmen weisen nach den letzten uns vorliegenden Jahresabschlüssen Eigenkapital und Ergebnis wie folgt aus:
Darüber hinaus ist die Sparkasse Schwaben-Bodensee an folgenden Unternehmen beteiligt, die keinen Jahresabschluss offenzulegen haben:
Der übrige Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 HGB ist für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung. Posten 8: Anteile an verbundenen Unternehmen Unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen werden die Anteile an folgenden Unternehmen ausgewiesen. Die Unternehmen weisen nach den letzten uns vorliegenden Jahresabschlüssen Eigenkapital und Ergebnis wie folgt aus:
Auf die Erstellung eines Konzernabschlusses wurde verzichtet, weil die Einbeziehung des Tochterunternehmens für die Verschaffung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung ist (§ 296 Abs. 2 HGB). Posten 9: Treuhandvermögen Das Treuhandvermögen betrifft in voller Höhe Forderungen an Kunden. Posten 12: Sachanlagen Die Sachanlagen entfallen mit 16.236 TEUR auf Grundstücke und Bauten, die von der Sparkasse im Rahmen ihrer eigenen Tätigkeit genutzt werden, und mit 3.746 TEUR auf die Betriebs- und Geschäftsausstattung. Posten 13: Sonstige Vermögensgegenstände Die Sparkasse hält als unbeschränkt haftende Gesellschafterin Anteile an der DKE-GbR, Berlin. In den sonstigen Vermögensgegenständen werden Barsicherheiten für die Bankenabgabe des Restrukturierungsfonds in Höhe von 314 TEUR (im Vorjahr 314 TEUR) bilanziert. Posten 14: Rechnungsabgrenzungsposten Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält 150 TEUR (im Vorjahr 182 TEUR) Unterschiedsbetrag aus dem Ansatz von Verbindlichkeiten mit ihrem Erfüllungsbetrag, soweit dieser höher ist als der Ausgabebetrag. Latente Steuern Aufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz und außerbilanzieller Korrekturen bestehen zum 31. Dezember 2023 Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen durch absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Eine passive Steuerabgrenzung war demzufolge nicht erforderlich, auf den Ansatz aktiver latenter Steuern wurde verzichtet. Die wesentlichen künftigen Steuerbelastungen resultieren aus unterschiedlichen Wertansätzen bei den Sachanlagen, den Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren, Beteiligungen, Forderungen an Kunden und sonstigen Vermögensgegenständen. Die zum Ausgleich der künftigen Steuerbelastungen benötigten absehbaren künftigen Steuerentlastungen ergeben sich im Wesentlichen aus unterschiedlichen bilanziellen Ansätzen bei den Forderungen an Kunden, Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sowie Rückstellungen. Die Ermittlung der Differenzen erfolgte unter Zugrundelegung eines Steuersatzes von 28,50 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag). Aus Beteiligungen an Personengesellschaften resultierende, lediglich der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegende Differenzen wurden bei den Berechnungen mit 15,825 % bewertet. Verlustvorträge, die zu einer Steuerentlastung führen und kompensatorisch in die Berechnung der latenten Steuern einzubeziehen sind, bestehen nicht. Entwicklung des Anlagevermögens
*) ohne antizipative Zinsen und sonstige Abgrenzungen Passivseite Posten 1: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Posten 2: Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
Posten 4: Treuhandverbindlichkeiten Die Treuhandverbindlichkeiten entfallen in voller Höhe auf Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Posten 6: Rechnungsabgrenzungsposten Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält 770 TEUR (im Vorjahr 840 TEUR) Unterschiedsbetrag aus dem Ansatz von Hypothekendarlehen und anderen Forderungen mit ihrem Nennbetrag, soweit dieser höher als der Auszahlungsbetrag oder die Anschaffungskosten ist und Zinscharakter hat. Posten 9: Nachrangige Verbindlichkeiten Für von der Sparkasse eingegangene nachrangige Verbindlichkeiten sind im Geschäftsjahr insgesamt Aufwendungen von 4 TEUR angefallen. Folgende nachrangige Verbindlichkeiten übersteigen 10 % des Gesamtbetrags der nachrangigen Verbindlichkeiten:
Eine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung auf Verlangen der Gläubiger ist nicht gegeben. Eine Umwandlungsmöglichkeit in Kapital oder eine andere Schuldform ist nicht vereinbart oder vorgesehen. Die verbliebene nachrangige Verbindlichkeit (ohne anteilige Zinsen) mit 2 TEUR übersteigt nicht 10 % des Gesamtbetrags der nachrangigen Verbindlichkeiten. Sie hat eine Durchschnittsverzinsung von 4,2 % und eine Ursprungslaufzeit von 20 Jahren und wird nicht in dem Jahr, das auf den Bilanzstichtag folgt, fällig. Die Bedingungen der nachrangigen Verbindlichkeiten entsprechen den Anforderungen des Artikels 63 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR). Mehrere Posten betreffende Angaben Vermögensgegenstände und Schulden in fremder Währung Auf Fremdwährung lauten Vermögensgegenstände im Gesamtbetrag von 59.089 TEUR und Verbindlichkeiten im Gesamtbetrag von 58.556 TEUR. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU DEN POSTEN UNTER DEM BILANZSTRICH Posten 1: Eventualverbindlichkeiten Hinsichtlich der unter den Eventualverbindlichkeiten ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungen sowie Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten sind bis zum Aufstellungszeitpunkt des Jahresabschlusses keine signifikanten Erkenntnisse und Informationen bekannt geworden, die eine Inanspruchnahme daraus erwarten lassen. Bei unseren Kreditgewährungen werden in diesem Posten für Kreditnehmer übernommene Bürgschaften und Gewährleistungsverträge erfasst. Auf Basis der regelmäßigen Bonitätsbeurteilungen der Kunden im Rahmen unserer Kreditrisikomanagementprozesse gehen wir für die hier ausgewiesenen Beträge davon aus, dass sie nicht zu einer wirtschaftlichen Belastung der Sparkasse führen werden. Auch haben sich in den letzten Jahren nur unbedeutende Ansprüche Dritter ergeben. Posten 2: Andere Verpflichtungen Wir gehen derzeit mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon aus, dass die unwiderruflichen Kreditzusagen künftig von den Kreditnehmern in Anspruch genommen werden. In den unwiderruflichen Kreditzusagen sind nach den Erkenntnissen der Sparkasse keine akut ausfallgefährdeten Kredite enthalten. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Posten 1 a): Zinserträge aus Kredit- und Geldmarktgeschäften Im Posten "Zinserträge aus Kredit- und Geldmarktgeschäften" sind Erträge aus der Abzinsung bzw. aus der Änderung des Diskontierungssatzes von Rückstellungen in Höhe von 33 TEUR (im Vorjahr 7 TEUR) enthalten. Posten 2: Zinsaufwendungen Im Posten "Zinsaufwendungen" sind Aufwendungen aus der Aufzinsung bzw. aus der Änderung des Diskontierungssatzes von Rückstellungen in Höhe von 0 TEUR (im Vorjahr 1 TEUR) enthalten. Posten 5: Provisionserträge - Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung Die wesentlichen an Dritte erbrachten Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung entfallen auf die Vermittlung von Produkten der Verbundpartner (Versicherungen, Bausparverträge, Immobilien, Investmentzertifikate, Fondsanteile). Posten 8: Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von 1.088 TEUR (im Vorjahr 1.278 TEUR) und Erträge aus der Änderung des Diskontierungszinssatzes von Rückstellungen in Höhe von 82 TEUR (im Vorjahr 14 TEUR) enthalten. Posten 12: Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von 448 TEUR (im Vorjahr 496 TEUR) und Aufwendungen aus der Aufzinsung bzw. Änderung des Diskontierungssatzes von Rückstellungen in Höhe von 690 TEUR (im Vorjahr 1.696 TEUR) enthalten. Posten 21: Außerordentliche Aufwendungen Die außerordentlichen Aufwendungen entfallen ausschließlich auf Aufwendungen, die unmittelbar in der Fusion begründet sind. Posten 29: Bilanzgewinn Der Verwaltungsrat wird den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 in seiner für den 17.06.2024 vorgesehenen Sitzung feststellen. Der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses sieht vor, den Bilanzgewinn vollständig der Sicherheitsrücklage zuzuführen. Ausschüttungssperre Am Abschlussstichtag bestehen gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB (Unterschiedsbetrag aus der Berechnung der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre und der vergangenen sieben Geschäftsjahre) ausschüttungsgesperrte Beträge in Höhe von 545 TEUR. Die Ausschüttungssperre wirkt nicht, da in Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die Sicherheitsrücklage dotiert wurde. Beeinflussung des Jahresergebnisses durch steuerrechtliche Vorschriften Die Sparkasse Schwaben-Bodensee fällt aufgrund der Nichterreichung der Umsatzerlösgrenze des § 1 MinStG nicht in den Anwendungsbereich der Mindestbesteuerung. Sonstige Angaben Derivative Finanzinstrumente Die Arten und der Umfang derivativer Finanzinstrumente, bezogen auf die Nominalwerte der zu Grunde liegenden Referenzwerte, sind in folgender Aufstellung zusammengestellt:
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte derivative Finanzinstrumente:
1 Zinsswaps mit einem negativen Marktwert von 8.218 TEUR und einem positiven Marktwert von 14.368 TEUR dienen der Steuerung des globalen Zinsänderungsrisikos und wurden in die verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs) einbezogen. Daher sind sie nicht gesondert zu bewerten. Für Zinsswaps werden die beizulegenden Zeitwerte als Barwert zukünftiger Zinszahlungsströme auf Basis der Marktzinsmethode ermittelt. Dabei finden die Diskontierungskurven zum Bilanzstichtag Verwendung, die den Veröffentlichungen Refinitivs entnommen werden. Die beizulegenden Zeitwerte der Devisentermingeschäfte werden für bestimmte Währungen (Standarduniversum) aus den Barwerten der gegenläufigen Zahlungsströme (Fremdwährung und in Euro) ermittelt. Dabei werden für die bestimmten Währungen die jeweils währungsspezifische Diskontierungskurven herangezogen. Für alle weiteren Währungen wird die USD-Diskontierungskurve herangezogen. Die Umrechnung erfolgt anhand der zuletzt verfügbaren Währungs-Spotkurse. Die Marktdaten werden von Refinitiv bezogen. Angaben zu nicht passivierten pensionsähnlichen Verpflichtungen Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Schwaben-Bodensee Mitglied in der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden (ZVK). Die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung). Hierbei werden im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz und ein Zusatzbeitrag bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Aus den Zusatzbeiträgen wird gemäß § 64 ZVK-Satzung innerhalb des Vermögens der ZVK ein separater Kapitalstock aufgebaut. Insgesamt betrug im Geschäftsjahr 2023 der Finanzierungssatz (Umlagesatz 3,75 % und Zusatzbeitrag 4,00 %) 7,75 % der umlagepflichtigen Gehälter. Der Umlagesatz bleibt im Jahr 2024 unverändert. Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die ZVK, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der ZVK im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 46.984 TEUR betrugen im Geschäftsjahr 2023 3.641 TEUR. Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag auf 67.300 TEUR. Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigerung von 1,00 % und unter Anwendung der aus den Heubeck-Richttafeln RT 2005 G abgeleiteten Richttafeln RTZV-P ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde. Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die ZVK die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der Verantwortliche Aktuar der ZVK in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der ZVK. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind Die Träger der Sparkasse Schwaben-Bodensee und der Sparkasse Günzburg-Krumbach haben in der Erkenntnis, dass angesichts der Zukunftsaufgaben ein Bündeln ihrer Kräfte förderlich ist, die Vereinigung zur neuen Sparkasse Schwaben-Bodensee per 1. Juli 2024 beschlossen. Als Verschmelzungsstichtag im Sinne von Art. 16 Abs. 1 Satz 2 zweiter Halbsatz SpkG wurde der Ablauf des 31. Dezember 2023 festgelegt. Die Vereinigung ist geleitet mit Blick in die Zukunft, nach dem Ende der Niedrigzinsphase, die neuen Herausforderungen (insbesondere steigende regulatorische Anforderungen, Begleitung des Mittelstands bei der Transformation hin zu nachhaltigen Geschäftsmodellen, Möglichkeiten der Nutzung von Künstlicher Intelligenz) für die Sparkassen erfolgreich meistern zu können. Gesamtbezüge des Vorstandes und des Verwaltungsrates Den Mitgliedern des Vorstandes wurden für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 1.717 TEUR gewährt. Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhielten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 347 TEUR. Pensionsrückstellungen und -zahlungen für bzw. an frühere Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebene An frühere Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebene wurden 1.785 TEUR gezahlt; die Pensionsrückstellungen für diesen Personenkreis betrugen am 31.12.2023 29.707 TEUR. Kreditgewährungen an Vorstand und Verwaltungsrat Die Sparkasse hatte zum 31.12.2023 Kredite an Mitglieder des Vorstandes in Höhe von 1.315 TEUR und an Mitglieder des Verwaltungsrates in Höhe von 1.958 TEUR gewährt. Honorare für den Abschlussprüfer Die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Bayern ist gemäß § 22 SpkO sowie § 340k HGB gesetzlicher Abschlussprüfer unseres Jahresabschlusses. Für Abschlussprüfungsleistungen fielen im Geschäftsjahr 2023 Aufwendungen in Höhe von 265 TEUR an, davon betrafen 18 TEUR das Vorjahr. Die Aufwendungen für andere Bestätigungsleistungen belaufen sich auf 36 TEUR und entfallen im Wesentlichen auf vom Abschlussprüfer erbrachte Leistungen gemäß § 89 Wertpapierhandelsgesetz. Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien von großen Kapitalgesellschaften Das Vorstandsmitglied Herr Bernd Fischer ist Mitglied im Aufsichtsrat der Deutsche Sparkassen Leasing AG & Co. KG. Verwaltungsrat und Vorstand Verwaltungsrat
Mitarbeiter / -innen
Memmingen, 27.03.2024 Sparkasse Schwaben-Bodensee Vorstand Thomas Munding, Vorstandsvorsitzender Dr. Wolfgang Zettl, Vorstandsmitglied Bernd Fischer, Vorstandsmitglied Harald Post, Vorstandsmitglied
Augsburg, 29.04.2024 Sparkasse Schwaben-Bodensee Vorsitzender des Verwaltungsrates Martin Sailer, Landrat Offenlegung nach § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023("Länderspezifische Berichterstattung")Die Sparkasse Schwaben-Bodensee hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Schwaben-Bodensee besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Sparkasse Schwaben-Bodensee definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 235.713 TEUR. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 734. Der Gewinn vor Steuern beträgt 52.195 TEUR. Die Steuern auf den Gewinn betragen 27.864 TEUR. Die Steuern betreffen laufende Steuern. Die Sparkasse Schwaben-Bodensee hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersVermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Schwaben-Bodensee, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Bewertung der Forderungen an Kunden aus dem risikorelevanten gewerblichen Kreditgeschäft Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angaben im Anhang, Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden". Das Risiko für den Abschluss Die Identifikation eines Wertberichtigungserfordernisses und die Ermittlung einer Einzelwertberichtigung für Kundenforderungen aus dem risikorelevanten gewerblichen Kreditgeschäft beinhalten wesentliche Schätzunsicherheiten und Ermessensspielräume, die sich durch die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Kreditnehmers sowie durch die Bewertung von Kreditsicherheiten ergeben. Die Bewertung der Forderungen an Kunden aus dem risikorelevanten gewerblichen Kreditgeschäft hat wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss, insbesondere auf die Ertragslage der Sparkasse. Unsere Vorgehensweise in der Prüfung Im Rahmen unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes haben wir die Prozesse und Verfahren zur Risikofrüherkennung im risikorelevanten gewerblichen Kundenkreditgeschäft sowie zur ordnungsgemäßen buchhalterischen Erfassung von Einzelwertberichtigungen einer Aufbau- und Funktionsprüfung unterzogen. Darüber hinaus führten wir aussagebezogene Prüfungshandlungen in Form von Einzelfallprüfungen bestimmter Kreditengagements durch. Die in die Einzelfallprüfung einbezogenen Kreditengagements wurden in einer bewussten Auswahl nach Risikomerkmalen bestimmt. Zu den herangezogenen Risikomerkmalen gehörten insbesondere Bonitäts- und Besicherungsaspekte. Die ausgewählten Kreditengagements haben wir hinsichtlich einer ordnungsgemäßen Handhabung des Kreditgeschäfts untersucht und beurteilt, ob mit hinreichender Sicherheit eine Rückführung der Forderung durch den Kreditnehmer zu erwarten ist. Sofern dies nicht zu erwarten ist, haben wir die der Bewertung zugrunde liegenden Annahmen insbesondere hinsichtlich der Höhe der in Zukunft noch zu erwartenden Zahlungseingänge aus der Verwertung vorhandener Kreditsicherheiten gewürdigt. Unsere Schlussfolgerungen Auf Basis der durchgeführten Prüfungshandlungen konnten wir uns von der Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen bei der Bewertung der Forderungen an Kunden aus dem risikorelevanten gewerblichen Kreditgeschäft überzeugen. Sonstige Informationen Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen, die uns voraussichtlich nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt werden, umfassen den gemäß § 289b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchstabea HGB zusammen mit dem Lagebericht nach § 325 HGB zu veröffentlichenden nichtfinanziellen Bericht für das Geschäftsjahr 2023. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen - wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder - anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Vorstand) und des Aufsichtsorgans (Verwaltungsrat) für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse. - führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO: Wir sind nach § 22 Abs. 3 der Sparkassenordnung i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO in Einklang stehen. Wir haben folgende Leistungen zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen erbracht: - Prüfung des Wertpapierdienstleistungs- und Depotgeschäfts - Bestätigung gemäß § 16j Abs. 2 FinDAG Verantwortliche Wirtschaftsprüfer Der verantwortliche Wirtschaftsprüfer für die Prüfung ist Herr Jürgen Röthemeyer.
München, den 21. Mai 2024 Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Bayern Schmidt, Wirtschaftsprüferin Röthemeyer, Wirtschaftsprüfer Bericht des VerwaltungsratesDer Verwaltungsrat hat während des Berichtsjahres die ihm nach den gesetzlichen und satzungsmäßigen Bestimmungen obliegenden Aufgaben, die auch die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstandes umfassen, in turnusmäßigen Sitzungen wahrgenommen. Der Verwaltungsrat wurde vom Vorstand während des Berichtsjahres laufend über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung, grundsätzliche Fragen der Geschäftspolitik sowie über alle sonstigen wichtigen Angelegenheiten der Sparkasse eingehend unterrichtet. Den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht hat die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Bayern im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Mit Beschluss des Verwaltungsrates vom 17. Juni 2024 wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 festgestellt sowie der Lagebericht über das Geschäftsjahr 2023 gebilligt. Entsprechend dem Vorschlag des Vorstandes beschloss der Verwaltungsrat den Bilanzgewinn des Jahres 2023 von Euro 18.000.732,04 der Sicherheitsrücklage zuzuführen.
Lindau, den 17. Juni 2024 Vorsitzender des Verwaltungsrates Martin Sailer, Landrat |
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