Reifenhaus Pirna GmbH

Cotta-A 15B, 01796 Dohma, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Dresden HRB 16750
Eingetragen
12.1.1999
Branche
Großhandel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehörGroßhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehörGroßhandel mit Getränken
Gegenstand
Groß- und Einzelhandel mit Gebraucht- und Neureifen, Felgen und anderem Kraftfahrzeugzubehör sowie die dazugehörenden Dienstleistungen; Großund Einzelhandel mit Getränken und Spirituosen sowie damit verbundener Import und Export sowie deren Verkauf über EBAY.

Historie

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Management

NameRolle
Günther Ehrmann
seit 3.4.2017
Prokura
Hans-Joachim Rösner
seit 29.12.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Hans-Joachim Rösner
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Hans-Joachim Rösner
50.000 DM
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Reifenhaus Pirna GmbH

Pirna

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 12.584,54 15.853,23
I. Sachanlagen 9.286,00 12.632,00
II. Finanzanlagen 3.298,54 3.221,23
B. Umlaufvermögen 124.495,90 122.366,81
I. Vorräte 29.816,85 30.150,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 80.800,80 79.615,58
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 13.878,25 12.601,23
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.462,41 299,26
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 84.205,92 95.077,13
Bilanzsumme, Summe Aktiva 222.748,77 233.596,43

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 120.641,72 124.740,68
III. Jahresüberschuss 10.871,21 4.098,96
IV. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 84.205,92 95.077,13
B. Rückstellungen 1.600,00 2.000,00
C. Verbindlichkeiten 221.148,77 231.596,43
Bilanzsumme, Summe Passiva 222.748,77 233.596,43

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:


Gliederungsgrundsätze

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.


Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.


Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Anschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.


Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen überwiegend linear vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 150,00) wurden gemäß EStG § 6 Abs.6 (2) S.1 im Erwerbsjahr nicht voll abgeschrieben.

Ausleihungen wurden mit dem steuerrechtlich zulässigen niedrigeren Barwert angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen.

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.



Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Am Abschlussstichtag bestehende Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert erläutert.

Zusatzangaben zur Bilanz

Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Ziffer 1 HGB sind nicht erforderlich, da es sich um eine sogenannte kleine Kapitalgesellschaft handelt.

Forderungen gegenüber Gesellschaftern 303,50 Euro (Vj. 0,00 Euro).

Sonstige Pflichtangaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die Gesellschaft durch den einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer Herrn Hans-Joachim Rösner, Kaufmann, vertreten. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Unterzeichnung des Jahresabschlusses


Hiermit bestätigt der Unterzeichnende die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und Auskünfte.

Pirna 30.04.2013

(Ort) (Datum)

Hans-Joachim Rösner

(Unterschrift)

Der Jahresabschluss wurde am 30.04.2013 durch die Gesellschafterversammlung festgestellt.


Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 30.4.2013.

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