REMA GmbH & Co. KGLiquidiert
95032 Hof, DEUStammdaten
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Management
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1 Gesellschafter
Kommanditgesellschaft (KG)
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
REMA GmbH & Co. KGHofJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016BilanzAktiva
AnhangA. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der REMA GmbH & Co. KG, Hof, wurde aufgrund der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267a HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine Kleinstkapitalgesellschaft & Co. Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. Das Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung ist im Vergleich zum Vorjahr durch erstmalige Anwendung der u. a. durch das BilRUG geänderten Vorschriften des HGB in folgenden Punkten neu: Streichung der bisherigen Posten "außerordentliche Erträge" und "außerordentliche Aufwendungen" sowie "Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit" und "außerordentliches Ergebnis", Einfügung des Postens "Ergebnis nach Steuern" zwischen den Posten "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" und "sonstige Steuern". B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht. Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sach- anlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der vor- aussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor. Die Rechnungsabgrenzungsposten sind zum Nennwert angesetzt. Sie betreffen Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand nach diesem Bilanzstichtag darstellen. Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungsbetrag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten wie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und sonstige Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt Latente Steuern Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latender Steuern wurde in Anspruch genommen. C. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. Verbindlichkeiten
D. Sonstige Angaben Die persönlich haftende Gesellschafterin ist die Burger Verwaltungs GmbH mit Sitz in Hof und einem Stammkapital von 25.000,00 €. Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer: 45 Haftungsverhältnisse/Finanzielle Verpflichtungen sonstige finanzielle Verpflichtungen
Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn Matthias Burger, Gebäudereinigermeister, als Geschäftsführer der Burger Verwaltungs GmbH, Hof geführt. sonstige Berichtsbestandteile
Hof, 31.01.2018 gez. Matthias Burger, Geschäftsführer Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 05.02.2018 festgestellt. |
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