G. Glock Container GmbH

Hainstraße 9, 61130 Nidderau, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hanau HRB 95514
Eingetragen
5.2.2016
Branche
Güterbeförderung in der BinnenschifffahrtGüterbeförderung in der Hochsee- und KüstenschifffahrtErbringung von Logistikdienstleistungen
Gegenstand
die Durchführung von Transporten aller Art, insbesondere von Containern.

Historie

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Management

NameRolle
Gundolf Glock
seit 5.2.2016
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

G. Glock Container GmbH

Nidderau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 18.333,00 20.833,00
I. Sachanlagen 18.333,00 20.833,00
B. Umlaufvermögen 130.266,74 170.515,09
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 58.933,37 127.587,10
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 71.333,37 42.927,99
Summe Aktiva 148.599,74 191.348,09

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 113.468,09 50.664,03
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
III. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
IV. Gewinnvortrag 38.164,03 56.503,20
V. Jahresüberschuss 62.804,06 -18.339,17
B. Rückstellungen 12.574,22 13.592,65
C. Verbindlichkeiten 22.557,43 127.091,41
Summe Passiva 148.599,74 191.348,09

Anhang für das Geschäftsjahr 2019

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen sind zum Nennwert bewertet. Unverzinsliche Ausleihungen sind zum Barwert angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Jahresabschlusskosten.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Geschäftsführer / Vorstand

Name, Vorname Tätigkeit/ausgeübter Beruf
Glock, Gundolf Kaufmann, Geschäftsführer

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Hanau, den 14.01.2021

....................................................

Gundolf Glock, Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 14.1.2021.

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