S.
Hövelmann GmbH
Bornheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
BILANZ
AKTIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Anlagevermögen
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25.007,00
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27.357,00
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I. Sachanlagen
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25.007,00
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27.357,00
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B. Umlaufvermögen
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659.512,90
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603.599,31
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I. Vorräte
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114.575,69
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0,00
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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9.746,08
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28.584,86
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III. Wertpapiere
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374.235,76
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408.895,84
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IV. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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160.955,37
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166.118,61
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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315,49
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0,00
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Summe Aktiva
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684.835,39
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630.956,31
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PASSIVA
|
Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
|
Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
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526.586,30
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515.703,30
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I. Gezeichnetes Kapital
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25.000,00
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25.000,00
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II.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
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490.703,30
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389.942,29
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III.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
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10.883,00
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100.761,01
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B. Rückstellungen
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142.815,32
|
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111.782,00
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C. Verbindlichkeiten
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15.433,77
|
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3.471,01
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Summe Passiva
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684.835,39
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630.956,31
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ANHANG
Anwendung des Handelsgesetzbuches
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
Die Gesellschaft zählt zu den kleinen
Kapitalgesellschaften.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben sich
gegenüber dem Vorjahr aufgrund der Einführung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes zum Teil
verändert. Die Veränderungen gegenüber dem
Vorjahr werden bei den betreffenden Positionen
erläutert. Die Wertansätze in der Bilanz der S.
Hövelmann GmbH zum 31.12.2009 wurden unverändert
als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.
Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungskosten
angesetzt und um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die abnutzbaren Vermögensgegenstände
werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer
unter Anwendung der steuerlich zulässigen
Höchstsätze linear abgeschrieben. Geringwertige
Wirtschaftsgüter bis 410,00 € werden
gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Zugangsjahr voll
abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter in
Höhe von 150,00 € bis 1.000,00 €, die bis
zum 31.12.2009 angeschafft wurden, werden weiterhin
gemäß § 6 Abs. 2a EStG mit 20%
jährlich abgeschrieben.
Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten
aktiviert.
Die ausgewiesenen Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und
wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abzuzinsen.
Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen wurde auf
Basis des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
durchgeführt und erfolgte nach den allgemein
gültigen Regeln der Versicherungsmathematik. Die
Rentensteigerung wurde mit 2% berücksichtigt. Als
biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln
2005 G" von Klaus Heubeck verwendet. Als Rechnungszins
wurde der in der Rückstellungsabzinsungsverordnung
genannte Zins für die pauschale Restlaufzeit von 15
Jahren angesetzt.
In der Steuerbilanz erfolgt die Bewertung der
Pensionsverpflichtungen nach den
versicherungsmathematischen Grundsätzen gem. § 6a
EStG. Der Rechnungszinssatz beträgt 6 %.
Im Vorjahr wurden die Rückstellungen mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert. Die Bewertung erfolgte im
Vorjahr zum Rückzahlungsbetrag.
Zum Bilanzstichtag bestanden
Fremdwährungspositionen. Diese wurden am
Bilanzstichtag zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet.
Für Posten mit Restlaufzeiten von über einem Jahr
wurde das Anschaffungskostenprinzip beachtet.
Erläuterungen und ergänzende Angaben zu Bilanz
und GuV
Das Anlagevermögen ist in der Anlagenentwicklung
dargestellt, aus der sich auch die Abschreibungen des
Geschäftsjahres ergeben.
Die sonstigen Forderungen enthalten Forderungen
gegenüber Gesellschafter in Höhe von TEUR 2.
Die sonstigen Vermögensgegenstände
enthalten keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von
über einem Jahr.
Die sonstigen Rückstellungen betreffen
Rückstellungen für Tantiemen, Jahresabschluss-
und Steuererklärungskosten sowie
Gewährleistungsrückstellungen.
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten keine
Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern.
Aktive oder passive latente Steuern wurden unter
Inanspruchnahme der Befreiungsvorschrift des § 274a
Nr. 5 HGB nicht abgegrenzt.
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.
Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
lag die Führung der Geschäfte unverändert
bei
Herrn Helmut Hövelmann und Frau Charmian Hazel
Hövelmann.
Die Voraussetzungen des § 264 (2) Satz 2 HGB
liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über
sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB
angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im
Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Bornheim, den 08. Dezember 2011
Helmut Hövelmann
S. Hövelmann GmbH
Geschäftsführer
Charmian Hazel Hövelmann
S. Hövelmann GmbH
Geschäftsführerin
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 08.12.2011
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