jambit Management Beteiligungs GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Rolf Kranz seit 23.5.2025 | Vorstandsmitglied |
Marcus Anlauf seit 12.12.2024 | Prokura |
Angelika Dürmeyer seit 12.12.2024 | Prokura |
Markus Mann seit 12.12.2024 | Prokura |
Thomas Dr. Schönmeier seit 12.12.2024 | Prokura |
Martin Hinz seit 12.12.2024 | Prokura |
Mike Seibt seit 12.12.2024 | Prokura |
Pawel Midon seit 12.12.2024 | Prokura |
Maximilian Dr. Köpke seit 12.9.2024 | Vorstandsmitglied |
Manuel Herunter seit 25.3.2022 | Prokura |
Heiko Schmidt seit 14.12.2021 | Vorstandsmitglied |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
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| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ConVista AG (vormals: enowa AG)RottendorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Lagebericht1. Grundlagen des Unternehmens 1.1 Geschäftsmodell des Unternehmens Die ConVista AG ist eine Unternehmensberatung, die Dienstleistungen rund um die digitale Transformation anbietet. Das Geschäftsmodell der ConVista AG ist darauf ausgerichtet Beratung und eigene Produktentwicklung mit Fokus auf die Branchen Versicherungswirtschaft und Industrie, die sie in ihren beiden Geschäftsbereichen" abbildet, zu verbinden. Mit mehr als 200 Mitarbeiter:innen in Deutschland ist die ConVista AG ein mittelständisches, wachsendes und familiär geführtes Unternehmen. Unsere Standorte in Deutschland liegen in Rottendorf/Würzburg (Hauptsitz), Erkrath/Düsseldorf und München. Des Weiteren sind die Tochtergesellschaften der ConVista AG in Basel (CH), Wien (A) und Shanghai (CHN) vertreten. 1.2. Entwicklung des Geschäftsmodells Mit Wirkung zum 01.01.2021 ist die ConVista AG Mitglied der ConVista-Gruppe. Die ConVista-Gruppe ist ein Zusammenschluss aus den Schwestergesellschaften ConVista Health GmbH, Axxiome Health Polska Sp. z.o.o., ConVista Consulting AG und ConVista AG. Die ConVista AG bleibt als eigenständiges Unternehmen bestehen. Der Zusammenschluss ermöglicht eine enge Zusammenarbeit der Gesellschaften und die Möglichkeit auf Ressourcen der Gruppe zurückzugreifen. Durch das breite Leistungsspektrum bieten sich Vorteile für die Kunden der ConVista AG. Ziel des Zusammenschlusses ist gemeinsames Wachstum, der Ausbau des Portfolios zum Kunden sowie die Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern. Zum Ausbau der Marke ConVista wurde die enowa AG zum 19. Dezember 2022 unbenannt in ConVista AG. Um die Strukturen innerhalb der ConVista-Gruppe zu vereinfachen ist die enowa Swiss zum 01. Januar 2022 mit der ConVista Consulting AG, Schweiz verschmolzen. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Nachdem sich das abgelaufene Kalenderjahr 2022 zunächst aufgrund der Wiederöffnung nach dem Lockdown sowie der entschlossenen politischen Maßnahmen zur Wachstumsförderung nach der Pandemie erholt hat, stellte die russische Invasion der Ukraine die EU erneut vor große Herausforderungen. Die durch den Kriegsausbruch hervorgerufenen Schockwellen wirkten international nachfragedämpfend und inflationstreibend. Während die EU im Herbst aufgrund des hohen Energiepreisdrucks, der Abnahme der Kaufkraft von Privathaushalten sowie des schwächeren außenwirtschaftlichen Umfelds und der restriktiven Finanzierungsbedingungen, von einer Rezession zum Jahresende ausgegangen war, konnte diese durch günstige Entwicklungen letztlich abgewendet werden. Insbesondere die breitere Aufstellung der Energieversorgung, der geringere Gasverbrauch im Vergleich zu den Vorjahren sowie die Tatsache, dass sich der EU-Arbeitsmarkt weiterhin kräftig entwickelt und die Arbeitslosenquote bis Ende 2022 mit 6,1 % so niedrig blieb wie nie zuvor, trugen zu einer insgesamt positiveren wirtschaftlichen Entwicklung bei. Nachdem die Wirtschaft der europäischen Union sich in 2021 nach dem Einbruch durch die Corona Pandemie wieder erholte, verzeichnete sie im Jahr 2022 laut der europäischen Statistikbehörde Eurostat, einen (kalender- und saisonbereinigten) Zuwachs von +1,8% im Vergleich zum Vorjahresquartal. Die positivere Entwicklung wurde auch in Deutschland deutlich. Das preis-, saison- und kalenderbereinigte Bruttoinlandsprodukt der größten Wirtschaftsnation der europäischen Union stieg um 1,9% im Vergleich zum Vorjahr. Das erste Quartal hatte mit +3,5% den höchsten Zuwachs im Vergleich zum Vorjahresquartal. Die Inflation betrug im Dezember 2022 +8,6% und lag im Jahresdurchschnitt gegenüber 2021 bei +7,9%. Der Inflationsdruck hält insbesondere aufgrund der weiterhin hohen Energiekosten an. Die gesamthaft positivere Stimmung verdeutlicht auch der ifo-Geschäftsklimaindex, der nach 86,4 Punkten im November zum Jahresende auf 88,6 Punkte anstieg, nachdem er zuvor zum sechsten Mal in Folge gefallen war. 2.2. Branchenentwicklung Die Konjunkturbefragung des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberatungen (BDU) zeigt für Q4 2022 eine positivere Einschätzung für die Geschäftsentwicklung im Consulting im Vergleich zu den vierteljährlichen Befragungen zuvor im Jahr. Der Indexwert für die Branche liegt bei 103,0 Punkten, ein Anstieg von 7,7 Punkten im Vergleich zu Q3/2022. Der BDU-Branchenindikator entwickelt sich deutlich stärker als der ifo-Geschäftsklimaindex für die Gesamtwirtschaft. BDU-Präsident Ralf Strehlau zeigt sich zuversichtlich, dass die positive Kundennachfrage erhalten bleibt. Im Vergleich zur Herbstbefragung 2022 haben sich sowohl die aktuelle Lage als auch die Prognose für die nächsten sechs Monate verbessert. Bei der Bewertung der aktuellen Geschäftssituation liegt jedes zweite Unternehmensberatungsunternehmen über dem geplanten Budget (42% im Q3 2022). Besonders stark zeigt sich eine verbesserte Konjunktureinschätzung bei IT-Consultingfirmen. Der Geschäftsklimaindexwert liegt in diesem Bereich bei 103,0 Punkten und ist somit um 12,2 Punkte gestiegen. Es ist erkennbar, dass die Kunden ihre Bereitschaft, in größere und länger laufende IT-Projekte zu investieren, aufgrund des besser als erwarteten Konjunkturverlaufs in der Gesamtwirtschaft wiederaufgenommen haben. Zuvor waren die Budgets für solche Projekte aufgrund der unsicheren Krisen-Situation eingefroren worden. 2.3. Geschäftsverlauf und Lage 2.3.1. Ertragslage Gewinn- und Verlustrechnung 2022
Der Geschäftsverlauf der ConVista AG war im Geschäftsjahr 2022 von einer sehr positiven Entwicklung geprägt. Die umsatzstärkste Region ist nach wie vor das Inland. Die Gesamtleistung (Umsatzerlöse und Bestandsveränderung) erhöhte sich um 15,4 %. Der Ausblick einer leicht gestiegenen Gesamtleistung im Vergleich zum vorherigen Geschäftsjahr ist somit eingetreten und die Prognose wurde erfüllt. Das prognostizierte geringe Umsatzswachstum ist somit eingetroffen. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind mit 1,1 Mio. EUR im Niveau des Vorjahres (Vj. 1,0 Mio. EUR). Hier sind im Wesentlichen Erträge aus sonstigen Verrechnungen an Tochterunternehmen und Erträge aus Währungsbewertungen enthalten. Der Materialaufwand ist von 6,4 Mio. EUR um 24,1 % auf 8,0 Mio. EUR gestiegen. Die Materialaufwandsquote stieg um 1,4 %- Punkte. Die Personalaufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr aufgrund erhöhter Personalrückstellungen gestiegen. Gleichzeitig sank die Personalaufwandsquote um 5,5 %- Punkte. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 0,2 Mio. EUR gesunken. Wesentlicher Effekt sind die Kosten für die Zusammenführung der Marke ConVista innerhalb des Konzerns.Trotzdem sank die Aufwandsquote um 2,5 %- Punkte. Das Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) des Geschäftsjahres 2022 beträgt 4,7 Mio. EUR (Vj. 1,8 Mio. EUR). Damit einhergehend stieg die EBIT-Marge auf 11,7 %. Das Finanzergebnis ist um 0,2 Mio. EUR niedriger als im Vorjahr. Der Jahresüberschuss konnte aufgrund der positiven Geschäftsverlaufes gesteigert werden (Vj. 0,6 Mio. EUR) und belief sich auf 3,2 Mio. EUR. 2.3.2 Finanzlage
Der Zahlungsmittelbestand stieg um 4,4 Mio. EUR auf 8,8 Mio. EUR (Vj. 4,4 Mio. EUR). Der gesteigerte Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit korreliert mit der Steigerung des Umlaufvermögen. Die Veränderung des Cash Flow aus Investitionstätigkeit besteht im Wesentlichen aus der Veräußerung der enowa swiss AG. Der gestiegene Zahlungsmittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit begründet sich vor allem aus den, im Vergleich zu 2020, geringeren Dividendenzahlungen an die Aktionäre sowie den in 2021 getilgten Darlehen von Kreditinstituten in Höhe von 1,3 Mio. EUR. 2.3.3 Vermögenslage
Die Bilanzsumme stieg im Vergleich um 5,7 Mio. EUR zum Vorjahr auf 18,2 Mio EUR. Das Anlagevermögen ist im Vergleich zum vorangegangenen Geschäftsjahr um 15,8 % gesunken. Ursache hierfür ist im Wesentlichen der Abgang der Beteiligung an der enowa Swiss AG. Im Anlagevermögen werden Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von 0,2 Mio. EUR ausgewiesen. Im Umlaufvermögen sind die Vorräte (unfertige Leistungen) im Vergleich zum Vorjahr um 0,6 Mio. EUR auf 0,7 Mio EUR gestiegen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 1,2 Mio. EUR gestiegen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind um 0,1 Mio. EUR gefallen. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind auf dem Niveau des Vorjahres bei 0,3 Mio. EUR. Die Eigenkapitalquote ist gegenüber der Vorjahresquote um 3,7 %- Punkte auf 37,6 % gestiegen. Die Veränderung im Eigenkapital resultiert aus dem im Vergleich zum Vorjahr erwirtschafteten Jahresüberschuss in Höhe von 3,2 Mio. EUR (Vj. 0,6 Mio. EUR). Insgesamt sind die Rückstellungen um 2,4 Mio. EUR gestiegen. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus den gestiegenen Personalrückstellungen. Die Verbindlichkeiten erhöhten sich um 0,7 Mio. EUR auf 3,9 Mio. EUR. Die Anzahlungen auf Bestellungen stiegen leicht um 0,1 Mio. EUR. 2.4. Finanzielle Leistungsindikatoren Zur Geschäftssteuerung werden verschiedene Steuerungsgrößen verwendet, die sich im Wesentlichen aus operativen Kennzahlen der Gewinn- und Verlustrechnung ableiten lassen. Zu diesen finanziellen Leistungsindikatoren zählen vor allem die Kennzahlen Gesamtleistung, EBIT und EBIT-Marge. Die EBIT-Marge liegt im Verhältnis zur Gesamtleistung im aktuellen Geschäftsjahr bei 11,7 % und ist im Vergleich zum Vorjahr um 6,6 %-Punkte gestiegen. Die Prognose zum leichten Anstieg wurde damit erfüllt. 2.5. Gesamtaussage Unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage schätzen wir weiterhin als gut ein. Unsere Umsatz- und Ergebnisentwicklung ist weiterhin erfreulich. Unser Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. Die Gesellschaft war jederzeit in der Lage ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. 3. Prognosebericht Trotz des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine vor fast einem Jahr ist die Wirtschaft der EU zu Beginn des Jahres 2023 besser gestartet als in der Herbstprognose der Europäischen Kommission erwartet. Obwohl ein positiver Trend zu verzeichnen ist, gibt es weiterhin Herausforderungen, die bewältigt werden müssen. Insbesondere die Energiekosten für Verbraucher und Unternehmen sind fortwährend hoch und die Kerninflation, welche die Inflation ohne Energie und unverarbeitete Nahrungsmittel misst, ist im Januar weiter gestiegen, sodass infolge dessen die Kaufkraft der Privathaushalte weiter geschwächt wird. Angesichts des fortwährenden Inflationsdrucks wird erwartet, dass die Zentralbank ihre geldpolitischen Maßnahmen verschärfen wird und dies voraussichtlich zu einer Abschwächung der Konjunktur und Verlangsamung der Investitionen führt. Die EU-Kommission geht in ihrer Winterprognose 2023 von einem Wachstum i. H. v. 0,8% in der EU und 0.9% im Euroraum aus und liegt somit trotzdem 0,5 bzw. 0,6 Prozentpunkte über der Herbstprognose. Die Wachstumserwartung für 2024 beträgt 1,6% für die EU und 1,5% für den Euroraum. Die Inflationserwartungen wurden im Vergleich zur Herbstprognose nach unten korrigiert, hauptsächlich aufgrund der Entwicklungen auf dem Energiemarkt. Es wird erwartet, dass die Inflation in der EU insgesamt auf 6,4% im Jahr 2023 und 2,8% im Jahr 2024 sinken wird. Im Euroraum dürfte die Inflation im Jahr 2023 auf 5,6% und im Jahr 2024 auf 2,5% zurückgehen. Trotz hoher Unsicherheit halten sich die Risiken für das Wirtschaftswachstum insgesamt die Waage. Die Binnennachfrage könnte aufgrund des Rückgangs der Großhandelspreise für Gas stärker ausfallen als erwartet. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass sich der Preisrückgang aufgrund der bestehenden geopolitischen Spannungen wieder umgekehrt. Die Auslandsnachfrage könnte durch die erneute Öffnung Chinas anziehen, wodurch sich die globale Inflation jedoch erhöhen könnte. Risiken in Bezug auf die Inflation bleiben insbesondere im Zusammenhang mit der Energiemarktentwicklung weiterbestehen. Die Consultingbranche folgt für das erste Halbjahr 2023 einer positiven Prognose. Etwa 36% aller Teilnehmer der BDU-Befragung "Geschäftsklima-Befragung Consulting" erwarten eine sich weiter verbessernde Geschäftsentwicklung, im Beratungsfeld IT-Beratung sind es sogar 62%. Da die vorhergesagte Rezession in der Branche milder verlief als erwartet, wird davon ausgegangen, dass die positive Kundenachfrage in den bevorstehenden Monaten anhält und eine Trendumkehr stattfindet. Für das Geschäftsjahr 2023 rechnet die ConVista AG mit einer Gesamtleistung und einem EBIT, sowie EBIT-Marge, leicht oberhalb des Vorjahres. 4. Chancen- und Risikobericht 4.1. Risiken Die ConVista AG ist den allgemeinen Risiken der Beratungsbranche und insbesondere der gesamtwirtschaftlichen sowie gesellschaftlichen Entwicklung ausgesetzt. Risiken bestehen vor allem im Hinblick auf Honoraranpassungen, Reduzierung der Projekte sowie Budgetkürzungen. Diese Risiken werden als gering bis mittel eingeschätzt. Zur Minimierung der Risiken werden kontinuierlich die Vertriebsaktivitäten ausgebaut, um sowohl neue Projekte zu gewinnen als auch das bestehende Geschäft weiter auszubauen. Gleichermaßen werden kontinuierlich Kosten optimiert und die Effizienz gesteigert. Der Wegfall von Großprojekten stellt aufgrund der breiten Aufstellung der ConVista AG zurzeit kein signifikantes Risiko dar. Ausfälle von Forderungen sind in der ConVista AG nur in einem sehr geringen Umfang zu erwarten, da sich unsere Kunden, im Wesentlichen Versicherungen und Industrie durch eine hohe Bonität und ein gutes Zahlungsverhalten auszeichnen. Zudem besteht mit einem Großteil der Kunden eine langjährige Zusammenarbeit. Die ConVista AG konzentriert sich strategisch mit der Versicherungswirtschaft und der Industrie auf zwei sehr unterschiedliche Kernbereiche, die jedoch beide einen hohen Bedarf an Digitalisierungsleistungen haben. Durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben wir gesehen, dass dieser Bedarf nach wie vor von den Unternehmen gedeckt werden muss, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Mit einer sehr breiten Kundenbasis auch innerhalb dieser beiden Kernbereiche (Versicherungswirtschaft, Chemie, Fertigung, Automotive) sieht sich die ConVista AG eventuell auftauchender wirtschaftlicher Einbrüche weiterhin sehr gut aufgestellt. Eine zeitgleiche Auftragsstornierung großer Projekte und damit einhergehende größere Umsatzeinbrüche werden als sehr unwahrscheinlich erachtet. Für 2023 wird die ConVista AG ihre Strategie auf weitere Branchen sowie auf den gesamten DACH-Raum ausrichten, um noch breiter aufgestellt zu sein. Wie auch in den Jahren zuvor, ist der Fachkräftemangel, gerade im IT-Sektor, ein anhaltendes Problem. IT- und SAP-Spezialisten der mittleren und jüngeren Generation sind innerhalb der Branche stark umworben und müssen durch verschiedene Maßnahmen für das Unternehmen gewonnen werden, um mit hoher fachlicher Kompetenz konkurrenzfähig zu bleiben und die starke Nachfrage unserer Dienstleistungen bedienen zu können. Zum Zeitpunkt der Berichterstattung besteht weiterhin ein grundsätzliches Risiko, dass Kunden aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus Investitionsentscheidungen verschieben oder zurücknehmen. Gleichermaßen könnte die Einschränkung der Reisefähigkeit oder eine Erkrankung unserer Mitarbeiter Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung der ConVista AG haben. Wir haben Richtlinien veröffentlicht und Maßnahmen entsprechend den behördlichen Empfehlungen eingeführt, um diese Risiken zu verringern. Die ConVista AG ist nur in geringem Umfang Wechselkursrisiken ausgesetzt, da der Großteil des Geschäfts über Euro bzw. in Landeswährung abgewickelt wird. Aufgrund der stabilen Liquiditäts- und Eigenkapitalsituation sind Liquiditätsrisiken nicht erkennbar. Dem Vorstand sind keine Risiken bekannt, die im Hinblick auf Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung einzeln oder in ihrer Gesamtheit zu einer Gefährdung der ConVista AG führen beziehungsweise die künftige Entwicklung des Unternehmens wesentlich beeinträchtigen können. 4.2. Chancen Chancen werden im Unternehmen identifiziert und analysiert. Ebenso wie das Risikomanagement ist auch das Chancenmanagement darauf ausgerichtet, den Wert des Unternehmens systematisch und kontinuierlich zu steigern. Eine Quantifizierung der Chancen ist nicht durchführbar, weil in der Regel die externen Rahmenbedingungen und Einflussfaktoren für die Nutzung der Chancen relevant und diese nur begrenzt durch die ConVista AG beeinflussbar sind. Wir beobachten permanent unsere Märkte und können so sich bietende Marktchancen identifizieren. Zudem sind wir im ständigen Dialog mit Kunden, um Trends und Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Chancen bestehen in der Gewinnung von Neugeschäften aufgrund von Vertriebsaktivitäten sowie in der kontinuierlichen Weiterentwicklung unserer Mitarbeiter und dem damit verbundenen Ausbau unseres Portfolios. Ein zentraler Erfolgsfaktor für die ConVista AG sind motivierte Mitarbeiter. Zur Sicherung einer langfristigen Mitarbeiterbindung positioniert sich die ConVista AG als attraktiver Arbeitgeber. Zu den entsprechenden personalpolitischen Maßnahmen gehören attraktive Vergütungssysteme, individuelle Karrieremodelle, Weiterbildungsmaßnahmen und ein interessantes Arbeitsumfeld. Die ConVista AG setzt auf Wachstum und sieht darin eine große Chance, die anhaltend hohe Nachfrage nach IT-Beratungsleistungen im Allgemeinen und nach Services von mittelständischen und hochspezialisierten Beratungshäusern im Speziellen zu befriedigen. Ebenso hat sich bewiesen, dass der Bedarf nach IT-Dienstleistungen immer wichtiger wird. Die Zukäufe in den vergangenen Geschäftsjahren haben durch die Übernahme der hochspezialisierten Mitarbeiter:innen zusätzliches Know-how eingebracht und den österreichischen Markt als SAP/IT-Dienstleister geöffnet. Umfangreiche Marketing-Maßnahmen sowie der Aufbau von Themen-Botschafter sollen dafür sorgen, die Marke ConVista AG im gesamten DACH-Raum als starke Marke für alle Leistungen rund um die digitale Transformation zu etablieren. Für 2023 werden deutliche Geschäftsimpulse insbesondere in den Branchen Gesundheitswesen, Handel sowie Chemie/Pharma erwartet. Um möglichst zeitnah auf sich ändernde Rahmenbedingungen mit direktem oder indirektem Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage reagieren zu können, wurde ein monatliches Reporting etabliert, das kontinuierlich an die Herausforderungen des Unternehmens angepasst und weiterentwickelt wird. So ist es möglich, Risiken frühzeitig zu identifizieren, zu überwachen und zu steuern. 5. Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gem. § 312 AktG Wir erklären hiermit gemäß § 312 Abs. 3 AktG was folgt: Unsere Gesellschaft hat als abhängiges Unternehmen einen Abhängigkeitsbericht nach § 312 AktG erstellt. Die Gesellschaft erhielt nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das Rechtsgeschäft vorgenommen wurde, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung. Dieser Beurteilung liegen die Umstände zu Grunde, die uns zum Zeitpunkt der berichtspflichtigen Vorgänge bekannt waren.
Rottendorf, den 27. März 2023 gez. Carsten Börner, Vorstand gez. Hans-Peter Holl, Vorstand gez. Heiko Schmidt, Vorstand BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Firma ConVista AG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Vorschriften der §§ 246 - 251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 268 - 274a, 276 und 277 HGB, und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252 - 256a HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt. Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung finden die Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB sowie §§ 152ff AktG Anwendung. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Die Gesellschaft erfüllt die Größenkriterien einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 2 HGB. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 267, 276, 288 HGB teilweise Gebrauch gemacht. Aufgrund neuer Erkenntnisse wurde im Rahmen der Aufstellung für den Jahresabschluss 2022 festgestellt, dass die Rückstellung für Jubiläumszuwendungen in 2021 zu niedrig bewertet und somit auch zu niedrig passiviert wurde. Die Änderung wurde in laufender Rechnung korrigiert, weshalb die Vorjahreszahlen nicht vergleichbar sind. Im Wesentlichen betreffen die Änderungen die Bilanzposition sonstigen Rückstellungen (Erhöhung 1,2 Mio. EUR), Löhne und Gehälter (Erhöhung 1,1 Mio. EUR) und Zinsen und ähnliche Aufwendungen (Erhöhung 0,1 Mio. EUR). II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und monatsgenau vorgenommen. Für die Nutzungsdauern werden die Höchstsätze der amtlichen Afa-Tabellen zu Grunde gelegt. Die Nutzungsdauer wird anhand der steuerlichen AfA-Tabelle geschätzt. Zugänge im Berichtsjahr bis Euro 800,00 werden sofort abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten - Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten - Ausleihungen zum Nennwert Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Für das allgemeine Kreditrisiko wurde eine Pauschalwertberichtigung von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abgesetzt. Sachverhalte, die den Schluss zulassen, dass einzelne Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einem über das allgemeine Kreditrisiko hinausgehenden Risiko behaftet sind, lagen nicht vor. Einzelwertberichtigungen waren daher nicht erforderlich. Die liquiden Mittel wurden mit dem Nennwert angesetzt. Der Posten aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält im Voraus bezahlte Ausgaben, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Das Grundkapital beträgt unverändert Euro 2.000.000,00. Die Steuerrückstellungen betreffen die noch nicht veranlagten Steuern für das Geschäftsjahr 2022. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Insbesondere sind die nachfolgenden nicht unerheblichen Rückstellungsarten enthalten: Personalkosten, Archivierung, Ausstehende Eingangsrechnungen, Gewährleistungen, Jahresabschlusserstellung und Jahresabschlussprüfung. Als Erfahrungssatz für die pauschale Gewährleistungsrückstellung wurden 0,05 % der garantiebehafteten Umsätze des aktuellen Jahres zugrunde gelegt. Die Bewertung erfolgt mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die erhaltenen Anzahlungen sind um die darin enthaltene Umsatzsteuer vermindert (Nettomethode). Der Posten passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält im Voraus erhaltene Einnahmen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Der Jahresabschluss enthält auf fremde Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet wurden. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr sind mit dem Euroreferenzkurs am Bilanzstichtag bewertet. Die Erträge aus Währungsumrechnung betrugen Euro 2.680,01 (Vorjahr: Euro 3.578,23). Die Aufwendungen aus Währungsumrechnung beliefen sich auf Euro 6.745,47 (Vorjahr: Euro 1.363,18). Aus unterschiedlichen Wertansätzen bei den aktivierten Geschäfts- und Firmenwerten sowie den Rückstellungen für Jubiläumszusagen in der Handels- und Steuerbilanz ergeben sich aktive latente Steuern. Das Aktivierungswahlrecht nach § 274 HGB wird dahingehend ausgeübt, dass die aktiven latenten Steuern nicht aktiviert werden. Ebenfalls besteht keine Ausschüttungssperre. III. Angaben zur Bilanz Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Abschreibung auf Geschäfts- oder Firmenwert Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wurde aktiviert. Als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer werden 10 Jahre festgelegt. Mitzugehörigkeitsvermerke Einzelne Sachverhalte können im vorliegenden Gliederungsschema mehreren Bilanzposten zugeordnet werden. Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit wird dazu folgende Erläuterung gegeben: Die Mitzugehörigkeitsvermerke betreffen folgende Posten und Sachverhalte: Die nachfolgend aufgeführten Bilanzposten betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Die nachfolgend aufgeführten Bilanzposten betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
Angaben zur Zahl der Aktien jeder Gattung Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt Euro 2.000.000,00. Das Grundkapital ist eingeteilt in 2.000.000 Stückaktien mit Nennwert von jeweils Euro 1,00. Sämtliche Aktien der Gesellschaft lauten auf den Namen. Vom Grundkapital hält die ConVista Holding GmbH einen Anteil von 70,00 %, die Carsten Börner GmbH einen Anteil von 29,50 % und Herr Markus Frisch einen Anteil von 0,50 %. Die ConVista Holding GmbH, München, hat uns gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihr eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehört. Weiter hat uns die MTI Beteiligungen GmbH, Eschborn, gemäß §§ 20 Abs. 1, 3 und 4, 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehört, da die MTI Beteiligungen GmbH, Eschborn, eine Mehrheitsbeteiligung an der ConVista Holding GmbH, München, hält und der MTI Beteiligungen GmbH, Eschborn, die Beteiligung an der ConVista Holding GmbH, München, an unserer Gesellschaft gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist. Weiter hat uns Herr Matthias Tomann, Nürnberg, gemäß §§ 20 Abs. 1, 3 und 4, 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihm mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehört, weil er sämtliche Geschäftsanteile an der MTI Beteiligungen GmbH, Eschborn, hält und ihm die mittelbare Beteiligung der MTI Beteiligungen GmbH, Eschborn, an unserer Gesellschaft somit gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind. Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen oder vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Der Ansatz der verrechneten Vermögenswerte erfolgte mit den Anschaffungskosten. Angabe zu Restlaufzeitvermerken Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 3.889.252,74 Euro (Vorjahr: 3.206.895,49 Euro). Verbindlichkeiten-Spiegel Die nachfolgende Darstellung zeigt die Restlaufzeiten der in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten sonstigen finanziellen Verpflichtungen Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus abgeschlossenen Mietverträgen für Immobilien und Mobilien und aus Leasingverträgen für Kraftfahrzeuge und Büro- und Geschäftsausstattung. Die sich aus abgeschlossenen vertraglichen Dauerschuldverhältnissen ergebenden finanziellen Verpflichtungen betragen für die Mindestvertragslaufzeit insgesamt ca. 3,8 Mio. Euro. Sonstige finanzielle Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen nicht. V. Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:
Namen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs gehörten die folgenden Personen dem Vorstand an:
Dem Aufsichtsrat gehörten folgende Personen an:
Der Vorsitzende des Aufsichtsrates war im Geschäftsjahr Ekkhard Issel (bis 28.02.2022) und Matthias Tomann (seit 28.02.2022). Die Hauptversammlung hat gemäß § 286 Abs. 4 HGB beschlossen, auf die Angabe der Bezüge der Unternehmensorgane zu verzichten. Angaben über den Anteilsbesitz an anderen Unternehmen Gemäß § 285 Nr. 11 HGB wird über nachstehende Unternehmen berichtet:
Ein Konzernabschluss ist nach § 293 HGB nicht erforderlich, da die Größenmerkmale nicht überschritten werden. Allerdings wurde freiwillig ein Konzernabschluss aufgestellt. Die ConVista AG, Rottendorf wurde deshalb in den Konzernabschluss der ConVista AG, Rottendorf miteinbezogen. VI. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung Vorgänge nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2022, die den Geschäftsverlauf der Gesellschaft beeinträchtigen könnten, sind dem Vorstand derzeit nicht bekannt. Vorschlag bzw. Beschluss zur ErgebnisverwendungDer Hauptversammlung wird vorgeschlagen vom Bilanzgewinn in Höhe von 3.245.552,66 EUR eine Dividende von 1,61 EUR je dividendenberechtigter Aktie (2.000.000 Stück), insgesamt 3.220.000,00 EUR, auszuzahlen und den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von 25.552,66 EUR auf neue Rechnung vorzutragen. Bericht des AufsichtsratsNiederschrift über die Sitzung des Aufsichtsrats der ConVista AG eingetragen beim Amtsgericht Würzburg unter HRB 9541 vom 26. April 2023 (in Teilen zugleich Sitzung des Vorstandes/GMC) Teilnehmer der Aufsichtsratssitzung: Aufsichtsrat Matthias Tomann (Vorsitzender) Tim Tomann (stellvertretender Vorsitzender) Sascha Mika Vorstand und GMC: Carsten Börner (Vorstand) Hans-Peter Holl (Vorstand und GMC-Mitglied) Herr Heiko Schmidt (Vorstand und GMC-Mitglied) Martin Hinz (GMC-Mitglied) Entschuldigt: Jörg Renger (GMC-Mitglied) Pawel Midon (GMC-Mitglied) Thomas Schönemeier (GMC-Mitglied) Gäste Herr Rupprecht, Herr Kurt (Wirtschaftsprüfer), nur TOP 1 (Jahresabschlüsse) Angelika Dürmeyer (Finance) Protokollant Marcus Anlauf Tagesordnung 1. Jahres- und Konzernabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2022 - Erörterung und Prüfung des Jahresabschlusses (mit Bericht des Wirtschaftsprüfers) o Beschlussfassung über die Billigung des Jahresabschlusses o Erörterung und Prüfung des Vorschlags des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns und Entlastungen - Erörterung und Prüfung des Konzernabschlusses (mit Bericht des Wirtschaftsprüfers) o Beschlussfassung über die Billigung des Konzernabschlusses - Erörterung und Prüfung des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (mit Bericht des Wirtschaftsprüfers) 2. Erörterung und Verabschiedung des Berichts des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung 3. Geschäftsverlauf: Bericht über die Geschäftsentwicklung bis Ende Q1/2023 4. Beschlussvorschläge an die Hauptversammlung 5. Sonstige Themen Die Aufsichtsratsmitglieder verzichteten auf die Einhaltung der Vorschriften für die Einberufung und Durchführung der heutigen Aufsichtsratssitzung, einschließlich etwaiger Beschlussfassungen. Die Anlagen sowie der Protokollentwurf waren den Mitgliedern des Aufsichtsrates vorab zugegangen. Die Sitzung begann um 09:00 Uhr. Zu TOP 1 (Jahres- und Konzernabschluss) Der Vorstand und Frau Dürmeyer erläuterten den Jahres- und den Konzernabschluss 2022 (Anlagen 1a und 1b) einschließlich des Berichts über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht, Anlage 1c). Die Wirtschaftsprüfer erläuterten im Anschluss die Abschlüsse und den Prüfungsablauf entlang der Anlage 1d. Die Mitglieder des GMC, insbesondere des Vorstandes, bestätigen ihre einstimmigen Beschlüsse aus März 2023, - den Jahres- und den Konzernabschluss 2022 einschließlich des Berichts über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen wie in den Anlagen 1a, 1b und 1c wiedergegeben aufzustellen. Der Aufsichtsrat fasste sodann einstimmig folgenden Beschluss: - Der Jahresabschluss der ConVista AG für das Geschäftsjahr 2022 wird gebilligt. Die Mitglieder des GMC, insbesondere des Vorstandes, beschlossen einstimmig und der Aufsichtsrat erklärte seine Zustimmung und beschloss einstimmig, der Hauptversammlung folgende Beschlussvorschläge zu unterbreiten: 1. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von EUR 3.245.552,66 wie folgt zu verwenden:
2. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 zu erteilen. 3. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 zu erteilen. 4. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG AG, Nürnberg, als Wirtschaftsprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss 2023 zu bestellen. 5. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen für den Fall der Verhinderung des Aufsichtsratsvorsitzenden vor, Herrn Marcus Anlauf zum Vorsitzenden der Hauptversammlung zu wählen. Zu TOP 2 (Bericht des Aufsichtsrates) Der diesem Protokoll als Anlage 2 beiliegende Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung wurde einstimmig verabschiedet und anschließend vom Aufsichtsratsvorsitzenden unterzeichnet. Zu TOP 3 (Geschäftsverlauf: Bericht über die Geschäftsentwicklung in Q1/2023) Der Vorstand und Herr Mika erläuterte diesen TOP basierend auf der als Anlage 3 beiliegenden Unterlage. Zu TOP 4 (Beschlussvorschläge an die Hauptversammlung) Keine neben den in TOP 1 genannten. Zu TOP 5 (Sonstige Themen) Keine Beschlüsse insoweit. Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst. Der Aufsichtsratsvorsitzende dankte den Teilnehmern für die konstruktive Sitzung und schloss die Sitzung um 10:25 Uhr.
München, den 26. April 2023 Der Aufsichtsratsvorsitzende gez. Matthias Tomann sonstige Berichtsbestandteile
Rottendorf, den 27. März 2023 gez. Carsten Börner, Vorstand gez. Hans-Peter Holl, Vorstand gez. Heiko Schmidt, Vorstand Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 26.04.2023 festgestellt. BestätigungsvermerkWir haben den Jahresabschluss der ConVista AG (bis 18. Dezember 2022: enowa AG), Rottendorf, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ConVista AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
02.05.2023
München, den 26. April 2023 KPMG
AG
gez. Rainer Rupprecht, Wirtschaftsprüfer gez. Ertan Kurt, Wirtschaftsprüfer
28.04.2023 |
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