energielenker BGA Trebbin GmbH
Münster
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.714.351,43 |
1.949.326,93 |
| I.
Sachanlagen |
1.714.351,43 |
1.949.326,93 |
| B.
Umlaufvermögen |
794.962,03 |
879.978,31 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
346.173,68 |
453.125,68 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
448.788,35 |
426.852,63 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
23.730,43 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.509.313,46 |
2.853.035,67 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
18.850,49 |
61.795,54 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
405.000,00 |
405.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
343.204,46 |
314.416,16 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
42.945,05 |
28.788,30 |
| B.
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen |
64.854,55 |
151.327,00 |
| C.
Rückstellungen |
326.588,00 |
337.551,58 |
| D.
Verbindlichkeiten |
2.099.020,42 |
2.302.361,55 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.509.313,46 |
2.853.035,67 |
Anhang zum 31. Dezember 2020
der
energielenker BGA Trebbin GmbH
48155 Münster
A. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
1.
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Münster und
ist eingetragen beim Amtsgericht Münster unter der
Nummer HRB 18214.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Gesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff., 264 ff. HGB sowie
den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
Der Jahresabschluss ist entsprechend der
gesellschaftsvertraglichen Regelung vor Ergebnisverwendung
aufgestellt worden.
2.
Aktiva
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Bemessung der Abschreibungen erfolgt unter Anwendung eines
für die Gesellschaft individuell erarbeiteten
Komponentenansatzes. Die Vorgehensweise entspricht der
Regelung, wie sie in IDW RH HFA 1.016 kodifiziert ist.
Danach werden die abnutzbaren
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in
ihre wesentlichen Komponenten aufgeteilt. Für jede so
definierte Komponente wird ein individueller
Abschreibungsplan festgelegt. Die planmäßige
Abschreibung des gesamten Vermögenswertes ergibt sich
dann als Summe der Abschreibungsbeträge der einzelnen
Komponenten. Die Ausbuchung einer einzelnen Komponente wird
als Teilabgang und deren Ersatz wird als Teilzugang
erfasst. Großreparaturen bzw. Inspektionen sind von
dieser Regelung ausgenommen; die Ausgaben für diese
Maßnahmen werden als Aufwand im Jahr ihrer Entstehung
erfasst.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem
Einzelanschaffungswert von bis zu Euro 800,00 wurden
entsprechend der steuerlichen Vorschriften im Zugangsjahr
in voller Höhe abgeschrieben.
Ohne Rücksicht darauf, ob ihre Nutzung zeitlich
begrenzt ist, werden bei Vermögensgegenständen
des Anlagevermögens bei voraussichtlich dauernder
Wertminderung außerplanmäßige
Abschreibungen vorgenommen, um diese mit dem niedrigeren
Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen
ist.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige
Vermögensgegenstände und
Rechnungsabgrenzungskosten sind mit dem Nominalwert
ausgewiesen.
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
angesetzt.
3.
Passiva
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Der Sonderposten für Investitionszuschüsse
wird entsprechend des Darlehensvertrages über die
Laufzeit des Darlehens aufgelöst.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen, sie sind ausreichend bemessen
und nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung in
Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt.
Wesentliche Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst.
Die Verbindlichkeiten werden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
4.
Gewinn- und Verlustrechnung
Aufwendungen und Erträge wurden auf das
Geschäftsjahr abgegrenzt. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren i. S.
von § 275 HGB aufgestellt.
B. Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen
Posten
I. Posten der Bilanz
1.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben sämtlich eine
Restlaufzeit von unter einem Jahr.
2.
Verbindlichkeiten
Vom Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindichkeiten
sind innerhalb eines Jahres EUR 1.204.192,42 (Vorjahr: EUR
957.937,55).
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr betragen EUR 894.828,00 (Vorjahr: EUR
1.344.424,00).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestehen, wie im Vorjahr, nicht.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
in Höhe von EUR 1.488.615,05 (Vorjahr: EUR
1.859.047,60) sind durch Grundschulden,
Sicherungsübereignungen und Forderungszession
gesichert.
C. Sonstige Pflichtangaben
I. Organe der Gesellschaft
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurde die Geschäftsführung wahrgenommen durch:
- Tobias Dollberg, Greven (bis zum 02.11.2020)
- Bernhard Hugenroth, Telgte (ab dem 03.11.2020)
II. Größenabhängige Erleichterung
In Bezug auf die Pflichtangaben
gem. § 285 HGB werden die
größenabhängigen Erleichterungen
gem. § 288 HGB in Anspruch genommen. Die
Angaben gem. § 286 HGB wurden unterlassen.
III. Arbeitnehmer
Die Gesellschaft beschäftigte im
Geschäftsjahr keine Arbeitnehmer.
IV. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Aus Rohstofflieferverträgen hat die Gesellschaft
bis zum Ende des Geschäftsjahres 2026 Verpflichtungen
von insgesamt TEUR 7.326.
Münster, den 21. März 2022
energielenker BGA Trebbin GmbH
48155 Münster
gez. Bernhard Hugenroth (Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.04.2022 festgestellt.
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