owmedia
GmbH
Eckental
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9.383,00 |
11.706,99 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
563,00 |
987,00 |
| II.
Sachanlagen |
8.820,00 |
10.719,99 |
| B.
Umlaufvermögen |
38.523,12 |
24.531,26 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
24.167,53 |
17.716,69 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
14.355,59 |
6.814,57 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.224,84 |
3.709,99 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
51.130,96 |
39.948,24 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
31.483,24 |
27.228,29 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
2.228,29 |
8.214,41 |
| III.
Jahresüberschuss |
4.254,95 |
-5.986,12 |
| B.
Rückstellungen |
2.728,19 |
3.013,40 |
| C.
Verbindlichkeiten |
16.919,53 |
9.706,55 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
16.919,53 |
9.706,55 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
51.130,96 |
39.948,24 |
Anhang
A. Angaben und Erläuterungen zur Form des
Jahresabschlusses
Die Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgte nach den Gliederungsvorschriften
§§ 266, 275 HGB unter Berücksichtigung des
BilMoG.
Die Gesellschaft ist nach § 267 HGB eine kleine
Kapitalgesellschaft. Für diese gelten die
größenabhängigen Erleichterungen im Sinne
§ 288 HGB.
B. Allgemeine Angaben zur Bewertung und Bilanzierung
Die Überprüfung der Bilanzpositionen und
Bewertungsmethoden ergab, dass sich für die Firma
owmedia GmbH keinerlei zwingende Unterschiede zwischen
Steuer- und Handelsbilanz ergeben.
Im Einzelnen waren das folgende Grundsätze und
Methoden:
Anlagevermögen
Die Vermögensgegenstände sind mit den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet worden. Bei
abnutzbaren Vermögensgegenständen sind
planmäßige Abschreibungen vorgenommen worden.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit
Anschaffungskosten bis Euro 410,00 wurden im
Anschaffungsjahr 2011 grundsätzlich aktiviert und in
voller Höhe abgeschrieben.
Art. 67 Abs. 4 EGHGB ermöglicht es, niedrigere
Wertansätze aufgrund steuerrechtlicher Abschreibungen
beizubehalten, auch wenn die Rechtsgrundlage dafür
durch das BilMoG weggefallen ist. Vom
Wertbeibehaltungswahlrecht wurde Gebrauch gemacht.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und die sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit ihren Nennwerten
angesetzt.
Risiken werden durch eine aktivisch gekürzte
Pauschalwertberichtigung zu Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen berücksichtigt. Einzelrisiken waren nicht
zu erkennen.
Flüssige Mittel
Guthaben bei Kreditinstituten und die flüssigen
Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzung
Unter dieser Position sind Zahlungsausgänge
erfasst, welche sich auf eine bestimmte Zeit nach dem
Abschlussstichtag beziehen.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist und entsprechen den zu
erwartenden Aufwendungen.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag (BilMoG: Erfüllungsbetrag)
angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Gewinn- und Verlustrechnung
Abschreibungen wurden in Form eines Anlagenspiegels,
der alle erforderlichen Angaben enthält, dargestellt.
Bezüge der Geschäftsführer sind
vertraglich geregelt.
Die Immobilie wurde von der Gesellschaft angemietet.
Der geschlossene Mietvertrag und die Höhe des
Mietzinses entspricht kaufmännischer Beurteilung.
Ergebnisverwendung
Der ausgewiesene Jahresüberschuss wird
vorgetragen.
C. Geschäftsführungsorgane
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Herrn Oliver Wedel geführt.
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.12.2012 festgestellt.
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