F&P FirstPartner Elektrotechnik GmbH
Köln
Jahresabschluss zum 30. November 2023
Bilanz zum 30. November 2023
F&P FIRSTPARTNER ELEKTROTECHNIK GMBH, KÖLN
A K T I V A
|
30.11.2023 EUR |
30.11.2022 EUR |
|
A. ANLAGEVERMÖGEN
|
205.418,00 |
587.649,80 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
5.827,00 |
6.784,00 |
| II. Sachanlagen |
74.591,00 |
108.654,00 |
| III. Finanzanlagen |
125.000,00 |
472.211,80 |
|
B. UMLAUFVERMÖGEN
|
3.249.805,06 |
2.914.453,56 |
| I. Vorräte |
1.287.960,97 |
1.498.678,42 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
1.700.702,65 |
988.680,18 |
| III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten |
261.141,44 |
427.094,96 |
|
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
|
2.900,35 |
23.486,47 |
|
D. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG
|
1.915.044,72 |
686.592,20 |
|
5.373.168,13
|
4.212.182,03 |
P A S S I V A
|
30.11.2023 EUR |
30.11.2022 EUR |
|
A. EIGENKAPITAL
|
0,00 |
0,00 |
| I. Gezeichnetes Kapital |
105.750,00 |
105.750,00 |
| II. Gewinnrücklagen |
476.764,52 |
476.764,52 |
| III. Verlustvortrag |
-1.269.106,72 |
-819.686,81 |
| IV. Jahresfehlbetrag |
-1.228.452,52 |
-449.419,91 |
| V. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
1.915.044,72 |
686.592,20 |
|
B. RÜCKSTELLUNGEN
|
389.706,12 |
329.526,30 |
|
C. VERBINDLICHKEITEN
|
4.983.462,01 |
3.882.655,73 |
|
5.373.168,13 |
4.212.182,03 |
F&P FIRSTPARTNER ELEKTROTECHNIK GMBH, KÖLN ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022/23
I. Allgemeine Angaben
Die Firma der Gesellschaft lautet F&P FirstPartner Elektrotechnik GmbH. Die Gesellschaft
hat ihren Sitz in Köln und ist eingetragen beim Amtsgericht Köln unter HRB 92415.
Der Jahresabschluss der F&P FirstPartner Elektrotechnik GmbH zum 30. November 2023
wurde nach den Vorschriften der §§ 238 ff. HGB und insbesondere §§ 264 ff. HGB aufgestellt.
Die Gesellschaft erfüllt die Voraussetzungen einer kleinen Kapitalgesellschaft im
Sinne des § 267 HGB.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze wurden beibehalten.
Die Gesellschaft hat am 26. September 2022 einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
in Eigenverwaltung (Insolvenzplanverfahren) gestellt. Die Kanzlei Runkel Rechtsanwälte,
Wuppertal, wurde als Generalbevollmächtigter für die Eigenverwaltung der Planinsolvenz
beauftragt. Das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft
wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Köln am 1. Dezember 2022 eröffnet. Als Sachwalter
wurde Herr Rechtsanwalt Jochen Müller, Leverkusen, (Kanzlei Müller Müller Insolvenzverwaltung
PartG mbB, Mechernich) bestellt. Durch Beschlussfassung des Amtsgerichts Köln (Az.
70c IN 222/22) vom 27. Dezember 2024 ist das Insolvenzverfahren durch Rechtskrafterlangung
der Insolvenzplanbestätigung am 31. Dezember 2024, 24:00 Uhr, aufgehoben worden.
Die Geschäftsführung geht davon aus, dass die Fortführung der Gesellschaft aufgrund
der im Rahmen der Insolvenz vorgenommenen bzw. eingeleiteten Maßnahmen überwiegend
wahrscheinlich ist.
Das vorangegangene Geschäftsjahr bildete vom 1. Januar 2022 bis zum 30. November 2022
ein Rumpfgeschäftsjahr. Die im Jahresabschluss, insbesondere in der Gewinn- und Verlustrechnung,
dargestellten Zahlen sind aus diesem Grund nur eingeschränkt mit dem Vorjahr vergleichbar.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten abzüglich der bisher verrechneten Abschreibungen angesetzt.
Die Verrechnung der Abschreibungen erfolgt linear pro-rata-temporis über die geschätzte
Nutzungsdauer. Die Schätzung der Nutzungsdauern erfolgt in Anlehnung an die steuerlichen
Vorschriften.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten teilweise vermindert um Abschreibungen
auf den niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt. Unfertige Leistungen
wurden zu Herstellungskosten angesetzt. In die Herstellungskosten wurden die Material-
und Fertigungskosten sowie angemessene Gemeinkosten einbezogen.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die liquiden Mittel sind
zu Nennwerten bilanziert.
Übrige Aktiva wurden mit dem Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Einzelangaben zum Jahresabschluss
a. Anlagevermögen
In den Finanzanlagen wurden im Berichtsjahr außerordentliche Abschreibungen auf Beteiligungen
von EUR 347.211,80 vorgenommen.
b. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Von den Forderungen haben EUR 53.277,09 (Vj. EUR 53.277,09) eine Laufzeit von mehr
als einem Jahr.
Unter den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen Gesellschafter
in Höhe von EUR 53.277,09 (Vj. EUR 53.277,09) ausgewiesen.
c. Rückstellungen
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
und sind jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt.
d. Verbindlichkeiten
Aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung über das Vermögen
der Gesellschaft haben die Verbindlichkeiten - wie im Vorjahr - sämtlich eine Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr.
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
in Höhe von EUR 537.236,00 (Vj. EUR 537.236,00).
e. Haftungsverhältnisse
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von TEUR
107 (Vj. TEUR 142) sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen.
IV. Sonstige Angaben
Anzahl der Arbeitnehmer
Im Jahr 2022/23 waren durchschnittlich 69 (Vj. 81) Arbeitnehmer beschäftigt.
Köln, den 22. April 2025
Timor Sieg
Die Feststellung des Jahresabschlusses zum 30. November 2023 ist am 30. Oktober 2025
erfolgt.
|