Mushroom Park GmbH
Welsauer Weg 20, 04860 Torgau, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hee Joo Park seit 6.3.2015 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 48.00% | |
T** W*** K*** | 3.00% |
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Tianshui Zhongxing Biotechnology Co. Ltd | 49.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Mushroom Park GmbHTorgauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Lagebericht für das Geschäftsjahr 20221. Grundlagen des Unternehmens a) Geschäftsmodell des Unternehmens Die Mushroom Park GmbH ist einer der größten Pilzzüchter in Deutschland. Mit langjähriger internationaler Erfahrung in der Branche und automatisierten Produktionsabläufen sind wir auf dem europäischen Markt konkurrenzfähig. Um langfristig am Markt teilhaben zu können, ist es unser Ziel kontinuierlich die Produktion zu steigern. Am Produktionsstandort in Torgau wird aktuell nur der braune Kräuterseitling gezüchtet. Jedoch planen wir, zukünftig weitere Pilze zu kultivieren, die dem europäischen Markt vertrauter sind. Ursprünglich stammt der Kräuterseitling aus Südkorea. Mittlerweile werden die Pilze auch in Europa, dem Mittleren Osten, Nord-Afrika und in Teilen von Asien angebaut. Durch die langjährige Erfahrung auf dem Markt und zum Teil selbst gebauten Produktionsanlagen, zielt die Mushroom Park GmbH auf eine effiziente und gleichmäßige Produktion über das ganze Jahr hinaus. Die Mushroom Park GmbH wurde in 2015 gegründet und hat in Torgau eine Produktionshalle für den Anbau von Kräuterseitlingen errichtet. Nach Fertigstellung in 2019 wurde mit der Produktion begonnen. b) Forschung und Entwicklung Mit wachsender Erfahrung aller Angestellten, transparenten Prozessen und zielorientierter Kommunikation soll es gelingen, Automatismen zu etablieren und kostenverursachende Fehler zu vermeiden. Arbeitsabläufe müssen langfristig abgestimmt werden und sollen nur prozessbedingte Kosten zur Folge haben. Fehlerproduktion und Ausschusswaren sollen vermieden werden, sodass eine maximale Wirtschaftlichkeit erzielt werden kann. 2. Wirtschaftsbericht a) Gesamtwirtschaftliche branchenbezogen Rahmenbedingungen Der Krieg in der Ukraine hat das gesamte Wirtschaftsleben im Jahr 2022 stark beeinträchtigt. Jedoch konnte sich die deutsche Wirtschaft etwas erholen. Dadurch konnte das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr um 1,9 % gesteigert werden. Die Arbeitslosenzahl sank im Vergleich zum Vorjahr um 0,5 %. Damit sank im Jahr 2022 die Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung. b) Geschäftsverlauf und Lage Der Geschäftsverlauf des Jahres 2022 wurde in Form von Kurzarbeit eingeschränkt. Die Umsatz-erlöse konnten gegenüber den Vorjahren weiter gesteigert werden. Dennoch sind wir noch weit vom Umsatzziel von rund 12 Mio. EUR entfernt. Die Mushroom GmbH züchtet ausschließlich den braunen Kräuterseitling. Einen Anstieg der Nachfrage bei Edelpilzen, wie Austernpilze, Shiitake und auch Kräuterseitlingen, konnten wir leider nicht feststellen. Der Pilzmarkt ist auf der Verbraucherseite durch seine Stabilität gekennzeichnet. Die Kräuterseitlinge tragen zu einer gesunden Ernährung bei und sind reich an essenziellen Aminosäuren und enthalten kaum Fett. Durch das zunehmende Gesundheitsbewusstsein gehen wir von leicht steigenden Absätzen in der Zukunft aus. c) Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Eine umfassende Analyse der Vermögens- und Ertragslage ist für das Jahr 2022 noch nicht möglich, da die Produktion im Jahr 2021 nicht vollumfänglich aufgrund der Corona-Pandemie laufen konnte. Im Vorjahresvergleich stellt sich die Ertragslage wie folgt dar:
Die Finanzlage der Gesellschaft stellt sich anhand einer Kapitalflussrechnung wie folgt dar:
Die Vermögenslage stellt sich im Einzelnen wie folgt dar:
Die Vermögenslage auf der Aktivseite durch das Anlagevermögen (69,2 % der Bilanzsumme) und auf der Passivseite durch eine Fremdkapitalquote in Höhe von 97,4 % geprägt. Die Gesellschaft ist zum 31.12.2022 mit 7.093 T€ bilanziell überschuldet. Zur Abwendung der Überschuldung sind die Gesellschafter mit ihren jeweiligen Darlehensforderungen im Rang hinter sämtliche Forderungen aller gegenwärtigen und zukünftigen anderen Gläubiger zurückgetreten. d) Finanzielle Leistungsindikatoren Als finanzielle Leistungsindikatoren dienen Umsatz-, Eigenkapital- und auch Gesamtkapitalrendite. Diese bewegen sich momentan, gemäß den Darstellungen unter Punkt 2 c) auf einem negativen Niveau. Lediglich die Umsatzerlöse entwickelten sich positiv, liegen jedoch noch hinter den Erwartungen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass mit der Produktion der Pilze erst im Jahr 2019 begonnen wurde und das Geschäft sich auch im Jahr 2022 nicht erwartungsgemäß entwickelte. 3. Prognosebericht Aufgrund der Errichtung unserer Gesellschaft, dem Bau der Fabrikationsanlage sowie die damit verbundenen Anlaufkosten haben wir bislang Verluste verzeichnet. Wir gehen in unser Planungsrechnung, die Worst und Best Case Szenarien abbildet, davon aus, dass sich die Entwicklung auf der Grundlage der bestehenden Kapazität deutlich verbessern wird. Wir erwarten in 2023 letztmalig einen Jahresfehlbetrag; ab dem Jahr 2025 gehen wir von positiven Jahresergebnissen aus. Die Umsatzerlöse werden sich nach unserer Planungsrechnung, die ein worst und best Case in Szenario abbildet, auf 11,6 Mio. € im Worst Case und auf 12,3 Mio € im Best Case in Abhängigkeit von der Preisentwicklung im Jahr 2026 steigern. Unsere Produktionskapazitäten werden wir im Jahr 2025 ausgeschöpft haben. Wir gehen davon aus, dass wir auch die Steigerungen im Aufwandsbereich, insbesondere durch den Mindestlohn im Personalaufwand, durch Preiserhöhungen an unsere Kunden weitergeben können. Aufgrund der Abschreibungen von ca. 1 Mio. € jährlich ergibt sich bereits ab 2022 ein positiver CashFlow aus laufender Geschäftstätigkeit und damit keine Notwendigkeit weiterer Finanzierungs-zuschüsse durch die Gesellschafter. Wir erwarten, dass sich in den nächsten Jahren eine positivere Entwicklung verzeichnen wird. Der Ausbau von bestehenden Kundenbeziehungen und die Akquise von Neukunden soll weiterhin angestrebt werden. Mit der Produktion von weiteren Pilzsorten soll das Sortiment erweitert werden umso auch die Marktposition zu stärken. Mit einer steigenden Nachfrage nach Edelpilzen wird auch in den nächsten Jahren gerechnet. Wesentliche Änderungen in der Geschäftspolitik sind nicht geplant. 4. Chancen- und Risikobericht Ausgehend von unseren Prognosen zu Chancen und Risiken mit wesentlichen Auswirkungen auf unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden von uns wie folgt Kategorien definiert und entsprechend ihrer Auswirkung und dem Zeithorizont bis 2026 eingeschätzt. Diese Risiken haben sich nach unserer Einschätzung in ihrer Definition und Gewichtung gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. a) Risiken der zukünftigen Entwicklung Branchenspezifische Risiken Der Fachkräftemangel wirkt sich auch auf unser Unternehmen aus. In Zukunft werden wir uns verstärkt auf die Akquise von jungen Fachkräften konzentrieren. Des Weiteren wissen wir nicht, wie sich die Energiepreise entwickeln. Ertragsrisiken Wir sehen derzeit kein Risiko für einen Preisverfall bei braunen Kräuterseitlingen, da die Nachfrage weiterhin steigt. Die Gesellschaft verfügt über einen solventen Kundenstamm, daher ist im Jahr 2023 mit keinen weiteren Forderungsausfällen zu rechnen. 5. Finanzwirtschaftliche Risiken Finanzwirtschaftliche Risiken bestehen in der Finanzierung der bisher angefallenen Anlaufverluste. Zu deren Absicherung haben die Gesellschafter langfristige Darlehen gewährt und deren Tilgung bis 2023 ausgesetzt. Darüber hinaus wurde der Rangrücktritt für diese Darlehen vereinbart. Wir gehen davon aus, dass keine weiteren Liquiditätshilfen seitens der Gesellschafter notwendig sind. b) Chancen der zukünftigen Entwicklung Durch ein ansteigendes Gesundheitsbewusstsein in der Bevölkerung werden Pilze zunehmend als gesundes Nahrungsmittel wahrgenommen. Die Nachfrage nach Edelpilzen, wie den braunen Kräuterseitling, steigt somit weiterhin. c) Gesamtaussage Die Jahresergebnisse 2021 und 2022 waren stark negativ, da die Produktion erst im Jahr 2019 begonnen hat. Somit ist die Gesellschaft zum 31.12.2022 mit 7.092 T€ bilanziell überschuldet. Zur Vermeidung einer Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne sind die Gesellschafter mit ihren jeweiligen Darlehensforderungen im Rang hinter sämtliche Forderungen aller gegenwärtigen und zukünftigen anderen Gläubiger zurückgetreten. Darüber hinaus wurde die Laufzeit der gewährten Darlehen noch einmal deutlich verlängert. Der Fortbestand unserer Gesellschaft ist wesentlich davon abhängig, inwieweit unsere Gesellschafter bereit sind, weitere Verluste finanziell abzudecken und die bestehenden Darlehen weiterhin zu verlängern. Gleichsam ist entscheidend, ob es uns gelingt, in dem geplanten Zeithorizont unsere Produktionskapazitäten auszulasten und Preissteigerungen auf der Beschaffungsseite und im Personalbereich aufgrund des Mindestlohns an unsere Kunden weiterzugeben. Wir gehen für die künftige Entwicklung davon aus, dass sich das Betriebsergebnis ab dem Jahr 2023 auf einem positiven Niveau bewegen wird. Wir werden die bereits eingeleiteten Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz intensivieren, so dass wir für künftige Jahre von einem positiven Jahresergebnis ausgehen. Insbesondere erwarten wir, dass die Umsatzerlöse steigen werden, da wir ab dem Jahr 2025 unsere Produktionskapazitäten ausgelastet haben werden.
Torgau, den 06. Juni 2024 Hee Joo Park, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2022Aktiva
Passiva
Hinweis nach § 328 Absatz 1a Satz 2 HGB: Der erteilte Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den vollständigen Jahresabschluss. Im Rahmen der Offenlegung wurden die Erleichterungsvorschriften des § 327 HGB in Anspruch genommen. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022
Anhang für das Geschäftsjahr 2022Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Mushroom Park GmbH, mit Sitz in Torgau, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Leipzig (HRB 31225), zum 31. Dezember 2022 ist nach den Vorschriften des HGB aufgestellt worden. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde die Angabe im Anhang gewählt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr bestehen darüber hinaus nicht. Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wurde unter der Prämisse des Fortbestands der Gesellschaft aufgestellt, da eine positive Fortbestehungsprognose besteht. Es liegt eine Rangrücktrittsvereinbarung der Gesellschafter vor, in welcher die Gesellschafter mit ihren jeweiligen Darlehensforderungen im Range hinter sämtlichen Forderungen aller gegenwärtigen und zukünftigen anderen Gläubigern zurücktreten. Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Abschreibungen des beweglichen Sachanlagevermögens wurden planmäßig entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen, wobei grundsätzlich die lineare Methode angewandt wurde. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten EUR 800,00 nicht übersteigen, wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG sofort abgeschrieben. Aus der Corona-Pandemie bestehen keine Tatbestände, welche eine außerplanmäßige Abschreibung von Immateriellen Vermögensgegenständen und von Sachanlagevermögen erfordern. Vorräte Die Vorräte sind die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die Waren. Sie wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Wertabschläge auf den niedrigeren beizulegenden Wert wurden vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Der Ansatz der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert. Einzelwertberichtigungen waren in Höhe von TEUR 700 zu bilden. Die liquiden Mittel, bestehend aus dem Kassenbestand und dem Guthaben bei Kreditinstituten, wurden zum Nominalwert bewertet. Unter den Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden Ausgaben, die das folgende Jahr betreffen, soweit erforderlich, gebildet. Zuschüsse für Investitionen in das Anlagevermögen sind passivisch in einem Sonderposten abgegrenzt. Die Auflösung des Sonderpostens erfolgt entsprechend der Nutzungsdauer der bezuschussten Vermögensgegenstände. Rückstellungen Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen, soweit diese nicht unter anderen Bilanzpositionen erfasst sind. Sie wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Erläuterungen zur Bilanz Zur Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände sowie der Sach- und Finanzanlagen wird auf die Anlagenentwicklung verwiesen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben vollumfassend eine Restlaufzeit kleiner einem Jahr. Das Stammkapital von EUR 2.000.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Die unfertigen Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten auf Basis von Einzelkosten angesetzt. Wertabschläge auf den niedrigeren beizulegenden Wert wurden anhand der erzielbaren Verkaufserlöse abzüglich der noch anfallenden Kosten angemessen gebildet. Die Fertigen Erzeugnisse und Waren sind mit dem Verkaufspreis abzüglich angemessener Wertabschläge in Höhe von 10 % bewertet. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Die aktiven latenten Steuern aus den vorhandenen steuerlichen Verlustvorträgen führen insgesamt zu einem Aktivüberhang, der nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt wurde. Bei den Sonstigen Rückstellungen handelt es sich um Rückstellungen für Jahresabschluss- und Prüfungskosten sowie Rückstellungen für Personalkosten. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag ausgewiesen werden. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag bewertet.
Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die geschäftsüblichen Eigentumsvorbehalte. Die Sonstigen Verbindlichkeiten enthalten TEUR 29.482,2 (Vj. 29.107,5) gegenüber Gesellschaftern, TEUR 42,9 (Vj. 39,6) aus Steuern sowie TEUR 75,3 (Vj. 73,8) im Rahmen der sozialen Sicherheit. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Unter den Sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge aus der Zinskorrektur in Höhe von TEUR 24,2 (Vj. 1.403,3) sowie Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von TEUR 31,5 (Vj. 26,3) erfasst. Unter den Sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung sind Aufwendungen in Höhe von TEUR 526,1 (Vj. 426,1) enthalten. Unter den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im wesentlichen Raumkosten in Höhe von TEUR 791,2 (Vj. 639,2), Kosten der Warenabgabe in Höhe von TEUR 471,0 (Vj. 473,8) sowie Verluste aus Einzelwertberichtigung von Forderungen in Höhe von TEUR 700,0 (Vj. 0,0). Sonstige Angaben Zahl der Arbeitnehmer Im Jahresdurchschnitt waren 109 Mitarbeiter (Vorjahr: 85) im Unternehmen beschäftigt. Davon waren 109 als Angestellte beschäftigt. Gesellschaftsorgane Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn Hee Jo Park geführt. Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Bestandsgefährdende Risiken Bilanzielle Überschuldung Die Gesellschaft ist zum 31.12.2022 mit TEUR 7.092 bilanziell überschuldet. Zur Abwendung der Überschuldung sind die Gesellschafter mit ihren jeweiligen Darlehensforderungen im Range hinter sämtlichen Forderungen aller gegenwärtigen und zukünftigen anderen Gläubiger zurückgetreten. Die Bilanzierung erfolgt unter Unternehmensfortführungswerten. Ohne die erfolgreiche Umsetzung der den Planungsrechnungen zugrundeliegenden Annahmen über die Entwicklung der Umsätze und Aufwendungen besteht die positive Fortbestehensprognose nur insoweit, wie die Gesellschaft durch die Gesellschafter weiterhin finanziell entsprechend ausgestattet wird und die Gesellschafter die Tilgung aussetzen und die Darlehen entsprechend prolongieren. Nachtragsbericht gemäß § 285 Nr. 33 HGB Prognose, Ausblick Für das Jahr 2023 konnte leider keine steigende Nachfrage nach deutschen Speisepilzen verzeichnet werden. Die bestehenden Unsicherheiten in den Märkten und Lieferketten haben dazu geführt, dass das Wirtschaftsjahr 2023 abermals mit einem Jahresfehlbetrag abgeschlossen hat. Dennoch kann weiterhin festgestellt werden, dass der Lebensmitteleinzelhandel (LEH) bei der Auswahl seiner Lieferanten vermehrt sein Augenmerk auf deutsche Produktion, eine lückenlose Rückverfolgbarkeit der Ware und hohe Zertifizierungsstandards richtet. Auch der regionale Bezug der Lieferanten zu ihren Produkten ist ein nicht nur wichtiges Auswahlkriterium, sondern häufig kaufentscheidend. Beim Absatz von Speisepilzen erwarten wir durch eine steigende Nachfrage vom Discounter in den nächsten Jahren höhere Umsätze. Bereits Im Jahr 2022 sind die Verkaufspreise leicht gestiegen. Wir rechnen ab 2024 insbesondere bei Waren mit regionalem Bezug weiterhin mit steigenden Preisen auf dem deutschen Speisepilzmarkt, da die real vorhandenen Kostensteigerungen in den Bereichen Logistik, Energie und Beschaffung sowie vor allem bei den Personalkosten Anpassungen erfordern. Auswirkungen des Ukraine Kriegs und der Energie Krise Der seit Februar 2022 anhaltende Krieg in der Ukraine sowie die damit verbundene Energiekrise haben gravierende Auswirkungen auf das gesamte wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben in Deutschland. Insbesondere haben die stark gestiegenen Energiepreise nicht nur direkte Auswirkungen auf unsere Gas- und Strompreise, sondern auch indirekt auf die Waren- und Warenbezugskosten. Die Lieferanten erheben dadurch einen zusätzlichen Energiekostenzuschlag auf die Roh-, Hilf- und Betriebsstoffe (Substrate) und auf das gesamte Verpackungsmaterial. Dadurch werden unsere Aufwendungen auch in 2023 weiter steigen. Verwendung des Jahresergebnisses Der Jahresfehlbetrag für 2022 beträgt EUR 1.193.469,67 und soll zusammen mit dem Verlustvortrag auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Torgau, den 06. Juni 2024 Hee Joo Park, Geschäftsführer Anlagenspiegel vom 01. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfersan die Mushroom Park GmbH Eingeschränkte Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Mushroom Park GmbH, Torgau - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Mushroom Park GmbH, Torgau für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 III Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung mit Ausnahme der genannten Einschränkungen der Prüfungsurteile zum Jahresabschluss zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und für das Prüfungsurteil zum Lagebericht Wir wurden mit Datum vom 06.03.2024 als gesetzlicher Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und Lageberichts der Mushroom Park GmbH für das Geschäftsjahr 2022 bestellt. Die Inventur zum Ende des Geschäftsjahres 2022 haben wir somit nicht beobachten können. Wir waren nicht in der Lage, uns durch alternative Prüfungshandlungen von den am 31.12.2022 gehaltenen Vorratsmengen in Höhe von EUR 911.328,25 mit hinreichender Sicherheit zu überzeugen. Ausgangspunkt unserer Prüfung war der Jahresabschluss zum 31.12.2021 mit eingeschränktem Prüfungsvermerk. Da sowohl der ausgewiesene Anfangs- als auch der Endbestand der Vorräte von uns nicht beurteilt werden können - und damit auch der Wareneinsatz 2022 - sind Jahresergebnis und Eigenkapitalausweis mit Unsicherheiten behaftet. Dieser Sachverhalt beeinträchtigt möglicherweise auch die Darstellung des Geschäftsverlaufs im Lagebericht einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage der Gesellschaft sowie die Beurteilung der Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung. Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Das Eigenkapital zum 31.12.2022 ist durch den Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2022 sowie durch den Verlustvortrag aufgezehrt. Zum 31.12.2022 wird ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von EUR 7.092.819,84 ausgewiesen. Es liegen Rangrücktrittsvereinbarungen in Bezug auf die Gesellschafterdarlehen einschließlich nicht gezahlter Zinsen hierauf in Höhe von EUR 19.500.000,00 vor. Die Gesellschaft hat zum 31.12.2022 liquide Mittel in Höhe von EUR 1.040.680,39. Wir verweisen insoweit auf die Angaben im Abschnitt VI. des Anhangs "Bestandsgefährdende Risiken" sowie die Angaben im Abschnitt "4. Chancen- und Risikobericht", "c) Gesamtaussage" des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass die Mushroom Park GmbH zum Abschlussstichtag bilanziell überschuldet ist. Die Gesellschaft verfügt darüber hinaus derzeit über eine nur schwache Ertragskraft. Die Liquidität konnte im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit aufrechterhalten werden, da die Zinsen auf die Gesellschafterdarlehen in Höhe von EUR 374.661,32 nicht gezahlt wurden. Die künftige Entwicklung hängt außerdem davon ab, inwieweit es der Gesellschaft gelingt, die geplanten Maßnahmen zur Erhöhung der Ertrags- und Selbstfinanzierungskraft erfolgreich umzusetzen. Wie in den Angaben im Abschnitt "VI Bestandsgefährdende Risiken, Bilanzielle Überschuldung" des Anhanges sowie im Abschnitt 4. Chancen- und Risikobericht, c) Gesamtaussage im Lagebericht dargelegt, ist der Fortbestand der Gesellschaft wesentlich davon abhängig, inwieweit die Gesellschafter bereit sind, die bestehenden Darlehen zu verlängern. Geplant ist mit einem leicht positiven Cash-Flow. Gleichsam ist entscheidend, ob es gelingt, in dem geplanten Zeithorizont bis 2025 die Produktionskapazitäten auszulasten und Preissteigerungen auf der Beschaffungsseite und im Personalbereich aufgrund der steigenden Personalkosten an die Kunden weiterzugeben. Diese Gegebenheiten deuten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Hinweise auf einen sonstigen Sachverhalt Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Mushroom Park GmbH für das vorherige, am 31.12.2021 endende Geschäftsjahr, die Grundlage für die Vergleichsangaben im Jahresabschluss und Lagebericht zum 31.12.2022 sind, wurden von einem anderen Abschlussprüfer geprüft, der mit Datum vom 07.06.2023 modifizierte Prüfungsurteile zu diesem Jahresabschluss und Lagebericht abgegeben hat. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."
Erfurt, den 2. September 2024 ETG
Schneider & Zien GmbH
Heinz-Peter Mertens, Wirtschaftsprüfer Danny Oppermann, Wirtschaftsprüfer |
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