Semco Maritime GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Turbinen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Björn Horst Leverenz seit 7.4.2025 | Geschäftsführer |
Philipp Balthasar Dr. Drömann seit 29.11.2023 | Prokura |
Till Frohloff seit 10.3.2023 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
NPEW North B.V. | 85.00% |
| 15.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Nordsee One GmbHOststeinbekJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 20231. Grundlagen des Unternehmens Die Nordsee One GmbH ("N1") ist Betreiber des Nordsee-Windpark Nordsee One. Der Windpark liegt ca. 40 Kilometer in nördlicher Richtung vor der Insel Juist in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Der Windpark besteht aus 54 Windenergieanlagen (WEA) der 6,15-Megawatt-Klasse und hat somit eine Anschlussleistung von insgesamt 332 Megawatt (MW). Die Genehmigung für den Betrieb des Windparks ist aktuell auf 25 Jahre nach Inbetriebnahme und somit bis zum Jahr 2042 befristet. (1) Geschäftsmodell Der Unternehmenssitz befindet sich in Oststeinbek, östlich von Hamburg gelegen. N1 hat als Geschäftszweck den Betrieb des Windparks Nordsee One und die Produktion und Vermarktung von regenerativem Strom aus Windkraft. Für den Betrieb des Offshore-Windparks hat die N1 für alle wesentlichen Tätigkeiten im Bereich Wartung und Instandhaltung und die kaufmännische Betriebsführung die Northland Power Europe GmbH (NPE) beauftragt. Zur Durchführung der oben genannten Aufgaben betreibt NPE (im Auftrag von N1), einen Zweitsitz in Norddeich. Hier befinden sich die Betriebsleitstelle, sowie das Ersatzteillager. Darüber hinaus ist die NPE-Betriebsleitstelle für die allgemeine Betriebsüberwachung des Windparks, die Netzbetriebsführung, sowie die Seeraum- und Wetterbeobachtung verantwortlich. Als umfangreichsten Service- und Wartungsvertrag, hat die N1 2019 einen Vollwartungsvertrag für die 54 Windturbinen (WTGs) mit der NPE abgeschlossen. Seitdem sichert die NPE den Betrieb der WTGs und des Windparks. Die N1 vermarktet seit April 2017 den produzierten Strom durch Direktvermarktung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Direktvermarktung erfolgt seit 2018 über den Dienstleister Uniper Energy Sales GmbH (UES), Hamburg. Die Kommunikation mit dem Direktvermarkter und dem Übertragungsnetzbetreiber erfolgt vom Unternehmenssitz aus. Der Windpark N1 ist nach §36 EEG 2014 fernsteuerbar. (2) Betriebliche Kernprozesse Das übergeordnete Ziel der N1 ist die Maximierung der Stromerträge bei gleichzeitiger Optimierung des Windparks im Rahmen eines regelkonformen Betriebs. Die N1 organisiert sich, abgeleitet aus dem übergeordneten Ziel, in vier Kernprozessen - Direktvermarktung, Instandhaltung, Betrieb und Asset Management. 2. Wirtschaftsbericht (1) Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Die N1 speist den produzierten Strom nach dem aktuellen EEG ein. Im Falle von Stromengpässen wird der nicht produzierte Strom nach dem EnWG durch den Netzbetreiber TenneT kompensiert. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb und die Einspeisung des erwirtschafteten Stroms haben sich im Berichtszeitraum nicht verändert. Negative Strompreise sind seit September 2008 an der Strombörse zulässig. Sie treten seitdem immer wieder auf. Die Zeiten, in denen an der Leipziger Energy Börse (EEX) über eine Laufzeit von 6 Stunden ein negativer Strompreis erzielt wurde, sind gegenüber 2022 gestiegen. (3) Geschäftsverlauf Das Berichtsjahr 2023 war vor allem im zweiten und dritten Quartal eher windschwach, jedoch im vierten Quartal windstark. Demgegenüber steht im Jahr 2023 eine durchgängig hohe technische und energetische Verfügbarkeit der Windenergieanlagen. Das am 15. Dezember 2022 verabschiedete Gesetz zur Abschöpfung von Zufallsgewinnen aus der Energiegewinnung fand im Berichtsjahr 2023 keine Anwendung, da der Strompreis im Jahr 2023 unter der vorgegebenen Obergrenze lag. Die Erwartungen für den Geschäftsverlauf 2023 wurden übertroffen, hauptsächlich bedingt durch die hohe technische Verfügbarkeit. 3. Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage bewegen sich für das Geschäftsjahr 2023 auf einem nach wie vor positiven Niveau. (1) Ertragslage Die Umsatzerlöse sind im Geschäftsjahr 2023 auf ca. 211 Mio. € (Vorjahr: 235 Mio. €) zurückgegangen, was im Wesentlichen auf den niedrigeren Energiepreis zurückzuführen ist. Zugrunde liegt diesem eine Gesamteinspeisung von 1,080 GWh. Die Personalkosten belaufen sich auf 0,2 Mio. € (Vorjahr: 0,2 Mio. €). Die Personalkosten setzen sich zusammen aus den Gehältern und anderen sozialen Aufwendungen der Mitarbeiter. Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Berichtsjahr resultiert im Wesentlichen aus dem Austausch von Großkomponenten im Vorjahr, die im Berichtsjahr nicht stattfanden. Das negative Finanzergebnis ist mit ca. 35 Mio. € (Vorjahr: 36 Mio. €) etwa gleichgeblieben. Die N1 hat ein Ergebnis vor sonstigen Steuern von ca. 78 Mio. € (Vorjahr: 65 Mio. €) und einen Jahresüberschuss von ca. 52 Mio. € (Vorjahr: 44 Mio. €) erzielt. (2) Finanzlage Die Bilanzsumme auf der Passivseite ist durch Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 277 Mio. € geprägt, die im Wesentlichen der Finanzierung der Windenergieanlagen dienen. Das Eigenkapital beträgt 179 Mio. € (Stammkapital 300 T €, Kapitalrücklage 60 Mio. € und Bilanzgewinn 119 Mio. €) und stellt somit einen Anteil von 25 % an der Bilanzsumme dar. 12,7 % der Bilanzsumme entfallen auf kurzfristiges Fremdkapital. Eigenkapital und Mittel- und Langfristiges Fremdkapital decken mit 571 Mio. € das Anlagevermögen jetzt zu 98 %. Der Cashflow aus operativer Tätigkeit betrug im Berichtszeitraum 124 Mio. € (Vorjahr: 147 Mio. €. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit belief sich im Geschäftsjahr 2023 auf -0,68 Mio. € (Vorjahr: - 0,36 Mio. €) und der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit belief sich im Berichtszeitraum auf -146 Mio. € (Vorjahr -137 Mio. €). Wir rechnen damit, auch künftig unsere finanziellen Verpflichtungen jederzeit erfüllen zu können. (3) Vermögenslage Die Bilanzsumme belief sich zum Bilanzstichtag auf 708 Mio. €. Sie ist gegenüber dem Vorjahr (802 Mio. €) um 11,7 % gesunken. Das Anlagenvermögen verringerte sich um 61 Mio. € und enthält hauptsächlich Abschreibungen der Windenergieanlagen. Das Umlaufvermögen und die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten verringerten sich von 161 Mio. € um 34 Mio. € auf 127 Mio. €. (4) Gesamtbewertung Die wirtschaftliche Lage der N1 hat sich entsprechend den Erwartungen positiv entwickelt. Der Stromertrag lag 1 % unter der langjährigen Jahresprognose. Die Kosten für den Betrieb des Windparks lagen innerhalb des Budgets. Die technische Verfügbarkeit und Leistungskennlinien wurden von den Windenergieanlagen eingehalten und erfüllt. (5) Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren Die aus betriebswirtschaftlicher Sicht wesentlichen Kennzahlen sind auf die Gewinn- und Verlustrechnung folgend dargestellt
Zu den nicht finanziellen Leistungsindikatoren zählt die Anzahl der Unfälle im Betrieb. Im Jahr 2023 gab es 13 unfallbedingte Ausfalltage (2022: 48). 1 (6) Angabe zu Finanzinstrumenten Die Absicherung der Zinspositionen und künftiger Zahlungsströme aus variabel verzinslichen Darlehen erfolgt mit derivativen Finanzinstrumenten (Zinsswaps). (7) Abschließende Beurteilung Insgesamt hat die Nordsee One GmbH im Jahr 2023 den Betrieb des Windparks erfolgreich gewährleistet und ist sämtlichen finanziellen Verpflichtungen vollumfänglich nachgekommen. Das Jahr 2023 zeichnete durch hohe Umsatzerlöse und die fortschreitende Fremdkapitaltilgung eine weitere Verbesserung der wirtschaftlichen Gesamtsituation ab.
1 Lageberichtsfremde Angabe - nicht inhaltlich
geprüft
4. Zukunftsorientierte Angaben Prognosebericht Für das Geschäftsjahr 2024 wird aus einer installierten Gesamtleistung von 252 Megawatt eine Stromerzeugungsmenge von ca. 1.228 GWh mit einem Umsatz zwischen 190 Mio. € bis 210 Mio. € erwartet. Für die Gesellschaft wird für das Geschäftsjahr 2024, bei einem planmäßigen Geschäftsverlauf und prognostizierten Windverhältnissen ein EBITDA in Höhe von ca. 170 bis 180 Mio. € erwartet. 5. Chancen- und Risikobericht (1) Risikomanagementsystem Um Chancen und Risiken angemessen steuern zu können, wurde bereits vor Baubeginn ein Risikomanagement implementiert. Im Rahmen von regelmäßig stattfindenden Risikositzungen werden die identifizierten Risiken auf ihren Status überprüft sowie neue Risiken, sofern erforderlich, aufgenommen. Darüber hinaus werden Maßnahmen zur Risikoverminderung definiert bzw. angepasst sowie auf ihre Wirksamkeit hin überprüft. Die Risiken werden in einem Risikoregister erfasst. Sämtliche erfassten Risikopositionen werden zu einem Gesamtbild aggregiert und in Bezug auf ihre wahrscheinlichen Auswirkungen auf das Gesamtbudget bzw. die Ertragsprognose analysiert. Ein softwareunterstütztes Risikomanagementsystem sowie der dazugehörige Risikomanagementprozess wurden im Jahre 2021 eingeführt und seitdem genutzt. (2) Risikobericht Es liegt in der Natur der Sache, dass Erlöse durch die Produktion von Strom mittels Windenergieanlagen wesentlich durch die Windverhältnisse beeinflusst werden. Windstärke, -richtung und -verteilung sind insofern wesentlich bestimmend für das Ergebnis der Nordsee One GmbH. Im Hinblick auf eine Unterbrechung der Stromerzeugung oder einen signifikanten Anstieg der Servicekosten hat das Projekt wesentliche Risiken identifiziert und mit der Ausarbeitung von Minderungsmaßnahmen begonnen. (3) Chancenbericht N1 ist weiterhin darauf bedacht, die Wartung zu optimieren, um Ausfälle aufgrund von Turbinenschäden so gering wie möglich zu halten. Die Zusammenarbeit mit den diversen Lieferanten, die sich im Wesentlichen um Wartung und Betrieb kümmern, wird stets verbessert. Weitere Chancen sieht die N1 im Bereich Health und Safety, um höhere Kosten durch Arbeitsausfälle zu vermeiden.
Oststeinbek, 17. Juli 2024 Nordsee One GmbH Die Geschäftsführung Till Frohloff Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
Anhang Für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023Nordsee One GmbHOststeinbek1. Allgemeine Grundlagen Die Gesellschafter der Nordsee One GmbH, Oststeinbek, (im Folgenden kurz: "Gesellschaft" oder "Nordsee One") sind die NPEW North B.V. (85 %), Amsterdam, Niederlande, und die Nordsee Windpark Beteiligungs GmbH (15%), Essen. Die Gesellschaft wird im Handelsregister beim Amtsgericht Lübeck unter HRB 18294 HL geführt. Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung werden in EUR (€) aufgestellt. Die Beträge und Vorjahresbeträge im Anhang werden in Tausend Euro (T€) angegeben. In der Gewinn- und Verlustrechnung sowie in den Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung werden Erträge mit positivem Vorzeichen und Aufwendungen mit negativem Vorzeichen dargestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Alle Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und davon-Vermerke werden teilweise im Anhang gemacht. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen kaufmännischer vorsichtiger Beurteilung Rechnung. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige, lineare Abschreibungen vermindert. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen linear bewertet. Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen werden einbezogen. Zinsen für Fremdkapital gemäß § 255 Abs. 3 Satz 2 HGB wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung gemäß § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB wurden nicht aktiviert. Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind keine Herstellungskosten angefallen. Die genannten Bewertungsmethoden wurden in den Vorjahren im Rahmen der Erstellung des Windparks angewendet. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten oder zu niedrigeren Tagespreisen angesetzt. Der Lagerbestand wird durch eine permanente Inventur bewertet. Die physische Inventur im Berichtsjahr hat im Dezember stattgefunden. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden, bei einer Restlaufzeit von 19 Jahren, mit einem Zinsfuß von 1,8 % p. a. abgezinst. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden unsaldiert ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2023 wurden derivative Finanzinstrumente (Zinsswaps) zur Absicherung künftiger Zahlungsströme aus variabel verzinslichen (Euribor) Darlehen verwendet. Diese werden gem. § 254 HGB zu einer Bewertungseinheit zusammengefasst. Soweit Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB gebildet werden, kommen folgende Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zur Anwendung: Ökonomische Sicherungsbeziehungen werden durch die Bildung von Bewertungseinheiten bilanziell nachvollzogen. In den Fällen, in denen sowohl die "Einfrierungsmethode", bei der die sich ausgleichenden Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko nicht bilanziert werden, als auch die "Durchbuchungsmethode", wonach die sich ausgleichenden Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko sowohl des Grundgeschäfts als auch des Sicherungsinstruments bilanziert werden, angewandt werden können, wird die Durchbuchungsmethode angewandt. Die sich ausgleichenden positiven und negativen Wertänderungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung brutto erfolgswirksam erfasst. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wird dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Hs. 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 S. 1 HGB) beachtet. 3. Erläuterungen zur Bilanz (1) Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Die Windturbinen werden über die Laufzeit der Betriebsgenehmigung abgeschrieben. (2) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Alle Forderungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen lassen sich wie folgt aufteilen.
Die sonstigen Vermögensgegenstände betragen 25.335 T€ (Vorjahr: 42.797 T€). In den sonstigen Vermögensgegenstände ist ein Bankkonto mit einem Saldo von insgesamt 25.335 T€ (Vorjahr: 21.113 T€) ausgewiesen, das nicht frei verfügbar ist, da es der Sicherung von zukünftigen Zahlungsverpflichtungen dient. (3) Rechnungsabgrenzungsposten Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten in der Höhe von 8.136 T€ (Vorjahr: 9.431 T€) beinhalten insbesondere: 4.654 T€ (Vorjahr: 6.206 T€) Bankgebühren, die über die Laufzeit der Bankfinanzierung linear aufgelöst werden, sowie 1.749 T€ (Vorjahr: 1.947 T€) geleistete Vorauszahlungen für den Service- und Maintenancevertrag des Windparks. (4) Latente Steuern Es wurden latente Steuern gebildet für die Abweichung im Bereich der Rückstellung zur Rückbauverpflichtung zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz. Der Steuersatz der latenten Steuern ist, unter Berücksichtigung der gewerbesteuerlichen Aufteilung, mit 30,07 % angesetzt. (5) Eigenkapital Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 300 T€. Die NPEW North B.V., Amsterdam, Niederlande, hält 85 % der Gesellschaftsanteile. Die Nordsee Windpark Beteiligungs GmbH, Essen, Deutschland (RWE), hält die verbleibenden 15 % der Gesellschaftsanteile. Die Kapitalrücklage wurde gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB gebildet. (6) Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten hauptsächlich die Rückstellungen Rückbauverpflichtung des Windparks in Höhe von 9.312 T€ (Vorjahr: 5.943 T€). (7) Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten teilen sich wie folgt auf verbundene, beteiligte und sonstige Unternehmen auf.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultieren in Höhe von 29.748 T€ (Vorjahr: 39.522 T€) aus langfristigen Darlehen. Darüber hinaus bestehen Verbindlichkeiten aus einem langfristigen Darlehen von 168.574 T€ (Vorjahr: 227.598 T€) gegenüber verbundenen Unternehmen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen in Höhe von 6.878 T€ (Vorjahr: 3.701 T€) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die sonstigen Verbindlichkeiten resultieren im Wesentlichen aus der Umsatzsteuerverbindlichkeit in Höhe von 2.145 T€ (Vorjahr: 7.402 T€). 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung (1) Allgemein Die Gesellschaft speist seit März 2017 Strom ein. Im Berichtsjahr wurden Umsatzerlöse in Höhe von 210.900 T€ (Vorjahr: 234.664 T€) erzielt. (2) Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen 1.108 T€ (Vorjahr: 707 T€) und beinhalten im Wesentlichen Erträge aus Weiterbelastungen an Dritte und verbundene Unternehmen (216 T€) sowie sonstige weitere Erträge in Höhe von 892 T€. (3) Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 38.713 T€ (Vorjahr: 73.230 T€) bestehen im Wesentlichen aus:
5. Sonstige Angaben (1) Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 316.621 T€. Davon bestehen gegenüber verbundenen Unternehmen 261.502. Berücksichtigt wurde dabei ein langfristiger Instandhaltungs- und Wartungsvertrag bis 2027 mit jährlichen Aufwendungen von mEUR 21 sowie Zinsen auf Gesellschafterdarlehen mit Laufzeiten bis 2042 in Höhe von insgesamt mEUR 186. (2) Nahestehende Personen und Unternehmen Es wurden keine Geschäfte zu nicht marktüblichen Bedingungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen durchgeführt. (3) Ausschüttungssperre Für die gebildeten aktiven latenten Steuern in Höhe von 518 T€ besteht gem. § 268 Abs. 8 HGB eine Ausschüttungssperre. Diese kommt jedoch aufgrund ausreichender Kapitalrücklagen nicht zur Anwendung. (4) Mitglieder der Geschäftsführung Der Geschäftsführung der Gesellschaft gehörte während des Berichtzeitraums an:
Die Gesamtbezüge der Geschäftsführer werden gemäß § 286 Abs. 4 HGB nicht angegeben. (5) Mitarbeiter Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 2 Mitarbeiter (Vorjahr: 2) beschäftigt. (6) Konzernverhältnisse Der Abschluss wird in folgende Gesellschaften konsolidiert (in Konsolidierungsstufen):
(7) Honorar des Abschlussprüfers Der Abschlussprüfer hat für das Geschäftsjahr ein Gesamthonorar von TEUR 90 berechnet, das vollständig auf Abschlussprüfungsleistungen entfällt. (8) Nachtragsbericht Nach dem Stichtag haben sich keine weiteren Vorgänge von besonderer Bedeutung ergeben, die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetreten und weder in der GuV noch in der Bilanz berücksichtigt sind. (9) Feststellung des Jahresabschlusses Der Vorjahresabschluss wurde am 14. November 2023 durch die Gesellschafter festgestellt. (10)Vorschlag zur ErgebnisverwendungDer verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von 119.302.118,42 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Oststeinbek, 17. Juli 2024 Nordsee One GmbH Die Geschäftsführung Till Frohloff Entwicklung des Anlagevermögens für 2023
A. Prüfungsauftrag Die Geschäftsführung der Nordsee One GmbH, Oststeinbek, (im Folgenden kurz: "Gesellschaft" oder "Nordsee One" ) hat uns aufgrund des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 14. November 2023 mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 unter Einbeziehung der zugrunde liegenden Buchführung und des Lageberichts beauftragt. Bei unserer Abschlussprüfung haben wir die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet. Für diesen Auftrag gelten, auch im Verhältnis zu Dritten, unsere als Anlage beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017. Wir verweisen ergänzend auf die dort in Ziffer 9 enthaltenen Haftungsregelungen und auf den Haftungsausschluss gegenüber Dritten sowie die weiteren Bestimmungen der beigefügten Anlage "Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt". Der vorliegende Prüfungsbericht richtet sich an die Gesellschaft. B. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks Zu dem Jahresabschluss und dem Lagebericht haben wir folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: "Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Nordsee One GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Nordsee One GmbH, Oststeinbek - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Nordsee One GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Anlage zum Bestätigungsvermerk: Nicht inhaltlich geprüfte Bestandteile des Lageberichts Die nachfolgend aufgeführten lageberichtsfremden Angaben, die zu den "Sonstigen Informationen" zählen, haben wir nicht inhaltlich geprüft. Lageberichtsfremde Angabe im Lagebericht sind Angaben, die nicht nach §§ 289 bis 289f HGB vorgeschrieben, nach DRS 20 gefordert sind: Angaben zu "unfallbedingten Ausfalltagen" ." C. Grundsätzliche Feststellungen I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse halten wir die Darstellung und Beurteilung der Lage des Unternehmens und seiner voraussichtlichen Entwicklung durch die gesetzlichen Vertreter im Jahresabschluss und im Lagebericht für zutreffend. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft Hervorzuheben sind insbesondere die folgenden Aspekte:
Voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft Die Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft im Lagebericht basiert auf Annahmen, bei denen Beurteilungsspielräume vorhanden sind. Wir halten diese Darstellung für plausibel. In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf folgende Kernaussagen hinzuweisen:
II. Sonstige Verstöße Bei der Durchführung der Abschlussprüfung haben wir die im Folgenden aufgeführten Tatsachen festgestellt, die schwerwiegende Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften darstellen oder erkennen lassen (sonstige Verstöße): Der Vorjahresabschluss und die übrigen vom Gesetz hierfür vorgesehenen Unterlagen sind entgegen § 325 HGB nicht offengelegt worden. Wir haben die Geschäftsführung auf die Offenlegungspflichten hingewiesen. D. Prüfungsdurchführung I. Gegenstand der Prüfung Im Rahmen des uns erteilten Auftrags haben wir gemäß § 317 HGB die Buchführung, den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - und den Lagebericht auf die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften geprüft. Die maßgebenden Rechnungslegungsgrundsätze für unsere Prüfung des Jahresabschlusses waren die Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 bis 256a HGB und der §§ 264 bis 288 HGB sowie die Sondervorschriften des GmbH-Gesetzes. Ergänzende Bilanzierungsbestimmungen aus dem Gesellschaftsvertrag ergeben sich nicht. Prüfungskriterien für den Lagebericht waren die Vorschriften des § 289 HGB. II. Art und Umfang der Prüfung Unsere Prüfung haben wir in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Die Prüfung erstreckt sich nicht darauf, ob der Fortbestand des geprüften Unternehmens oder die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung zugesichert werden kann. Grundlage unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes ist die Entwicklung einer Prüfungsstrategie und eines darauf abgestimmten Prüfungsprogramms, mit dem Ziel ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu erlangen, um das Prüfungsrisiko auf ein vertretbar niedriges Maß zu reduzieren. Das Prüfungsprogramm enthält die von den Mitgliedern des Prüfungsteams durchzuführenden Prüfungshandlungen nach Art, zeitlicher Einteilung und Umfang. Bei der Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern auf Abschluss- und Aussageebene erlangen wir ein Verständnis von dem Unternehmen und dessen Umfeld, einschließlich des internen Kontrollsystems und ggf. der für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen. Diese Prüfungshandlungen zur Risikobeurteilung ergänzen wir um Datenanalysen. Darauf aufbauend führen wir ggf. Funktionsprüfungen durch, um die Wirksamkeit von relevanten Kontrollen zu beurteilen. Die Erkenntnisse aus diesen Prüfungshandlungen haben wir bei der Festlegung der aussagebezogenen analytischen Prüfungshandlungen und der Einzelfallprüfungen berücksichtigt, die darauf ausgerichtet sind, wesentlich falsche Darstellungen aufzudecken. Bei der Planung und Durchführung der Prüfung als auch bei der Beurteilung der Auswirkungen von identifizierten falschen Darstellungen auf die Prüfung und von etwaigen nicht korrigierten falschen Darstellungen auf den Abschluss und ggf. den Lagebericht haben wir das Konzept der Wesentlichkeit beachtet. Unser Prüfungsprogramm hat folgende Schwerpunkte umfasst:
Weiterhin haben wir u. a. folgende Standardprüfungshandlungen vorgenommen:
Alle von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise sind erbracht worden. Die gesetzlichen Vertreter haben uns die Vollständigkeit dieser Aufklärungen und Nachweise sowie der Buchführung, des Jahresabschlusses und des Lageberichts schriftlich bestätigt. E. Feststellungen zur Rechnungslegung I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht die Buchführung den gesetzlichen Vorschriften. Die aus weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen haben zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht geführt. Als zusammenfassendes Ergebnis unserer Prüfung, die sich auf
erstreckt hat, haben wir den in Abschnitt B wiedergegebenen Bestätigungsvermerk erteilt. Die Gesellschaft macht hinsichtlich der Angaben zu den Gesamtbezügen des Geschäftsführungsorgans gemäß § 285 Nr. 9 HGB von der Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB nach unserer pflichtgemäßen Beurteilung der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse zu Recht Gebrauch. II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 1. Bewertungsgrundlagen Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie den für die Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden maßgeblichen Faktoren einschließlich etwaiger Auswirkungen von Änderungen an diesen Methoden machen wir folgende Angaben: Sonstige Rückstellungen Die Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2023 eine Rückstellung (EUR 9,3 Mio.; im Vorjahr EUR 5,1 Mio.) für die nach Ablauf der Pacht bzw. Ende der Nutzung erforderliche Demontage der auf gepachteten bzw. eigenen Grundstücken betriebenen Windenergieanlagen aus. Die Rückbauverpflichtungen bestehen aufgrund vertraglicher Verpflichtungen mit den Verpächtern der Grundstücke oder aufgrund von öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen. Die Rückstellungen für die Kosten des Rückbaus wurden auf der Grundlage eines Gutachtens eines externen Sachverständigen von 2023 (ermittelter Wert vor Inflationierung EUR 79,6 Mio.) unter Berücksichtigung einer Rückbau-spezifischen erwarteten Inflationsrate (2,20 %) und einer Abzinsung mit dem der Laufzeit der jeweiligen Anlage entsprechenden Zinssatz von börsennotierten Bundeswertpapieren entsprechend § 253 Abs. 2 HGB gebildet. Sie werden ratierlich zugeführt. Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang (Anlage 3). 2. Zusammenfassende Beurteilung Nach unserer pflichtgemäß durchgeführten Prüfung sind wir zu der in unserem Bestätigungsvermerk getroffenen Beurteilung gelangt, dass der Jahresabschluss insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. F. Schlussbemerkung Den vorstehenden Bericht über unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 der Nordsee One GmbH, Oststeinbek, erstatten wir in Übereinstimmung mit § 321 HGB unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf (IDWPS 450 n. F. (10.2021)).
Hamburg, 18. Juli 2024 EY
GmbH & Co. KG
Thorsten Borchard, Wirtschaftsprüfer Barnstedt Carolin, Wirtschaftsprüferin |
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