Zemdes
GmbH
Dessau-Roßlau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
234.227,86 |
237.775,86 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.355,00 |
2.965,00 |
| II.
Sachanlagen |
231.872,86 |
234.810,86 |
| B.
Umlaufvermögen |
708.033,40 |
1.185.673,87 |
| I.
Vorräte |
346.480,95 |
824.369,47 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
312.971,06 |
324.937,46 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
48.581,39 |
36.366,94 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.599,58 |
2.532,54 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
1.196.317,43 |
1.347.648,12 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.147.178,27 |
2.773.630,39 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
1.372.648,12 |
1.055.721,39 |
| III.
Jahresüberschuss |
151.330,69 |
-316.926,73 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
1.196.317,43 |
1.347.648,12 |
| B.
Rückstellungen |
26.900,00 |
32.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.120.278,27 |
2.741.630,39 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.147.178,27 |
2.773.630,39 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom
01. Januar bis 31. Dezember
2016
I.
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungs-bedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Die beweglichen
Sachanlagegüter werden linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis EUR 410,00 wurden aus
Vereinfachungsgründen den steuerlichen Vorschriften
entsprechend in voller Höhe abgeschrieben
(§ 6 Abs. 2a EStG).
Die Bewertung der
Vorräte erfolgte zu den Herstellungskosten,
soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
angesetzt. Pauschale Wertberichtigungen wurden mit 1 % des
Nettoforderungsbestandes gebildet. Einzelwertberichtigungen
waren im Geschäftsjahr 2016 nicht erforderlich.
Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten
angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit den Nennwerten
bewertet.
Das
Eigenkapital wurde zum Nennwert bewertet. Es
setzt sich aus dem gezeichneten Kapital (EUR 25.000,00),
dem Verlustvortrag (./. EUR 1.372.648,12) und dem
Jahresüberschuss (EUR 151.330,69) zusammen. Es
liegt eine bilanzielle Über-schuldung der Gesellschaft
vor, so dass ein
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von
EUR 1.196.317,43 auf der Aktivseite der Bilanz
auszuweisen war. Der Berichtsgesellschaft wurden
Gesellschafterdarlehen zur Finanzierung der bilanziellen
Überschuldung bereitgestellt (Stand 31.12.2016 gleich
TEUR 1.682,8).
Zur Vermeidung einer insolvenzrechtlichen
Überschuldung der Gesellschaft erklärte der
Gesellschafter mit Vereinbarung vom 30.06.2016 den
Rücktritt seiner Darlehensforderungen (Saldo per
30.06.2016 incl. Zinsen EUR 1.634.735,16) im Rang
hinter sämtliche Forderungen anderer Gläubiger in
der Weise, dass Tilgung und Verzinsung des Darlehens ab
sofort und in der Insolvenz nur nachrangig nach allen
anderen Gläubigern im Rang des § 39 Abs. 1 Nr. 1
bis 5 InsO, also im Rang des § 39 Abs. 2 InsO verlangt
werden können - oder aus sonstigem freiem
Vermögen, also insolvenzrechtlich ungebundenem
Vermögen. In jedem Fall erfolgt der
Rangrücktritt vorrangig in der Weise, dass die
Verbindlichkeit nach § 19 Abs. 2 Satz 2
InsO nicht mehr im Überschuldungsstatus zu
passivieren ist. Weiterhin geht die
Geschäftsführung davon aus, dass in den
unfertigen Leistungen, die zum Bilanzstichtag aufgrund der
fehlenden Gewinnrealisierung mit den Herstellungskosten zu
bewerten waren, stille Reserven vorhanden sind.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihren
Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Sie sind
hinsichtlich der Restlaufzeiten wie folgt zu gliedern:
|
bis zu einem Jahr EUR
|
ein bis fünf
Jahre EUR
|
mehr als fünf
Jahre EUR
|
Bilanzansatz EUR
|
Gesamt
|
434.008,94
|
1.686.269,33
|
0,00
|
2.120.278,27
|
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Steuern
mit TEUR 32,7 (i.V. TEUR 7,4) und Verbindlichkeiten im
Rahmen der sozialen Sicherheit mit TEUR 0,1 (i.V.
TEUR 0,1) sowie Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern mit insgesamt TEUR 1.682,8 (i.V.
TEUR 1.502,6). Aufgrund einer bestehenden
Rangrücktrittserklärung des Gesellschafters vom
30.06.2016 sind die bestehenden Darlehensverbindlichkeiten
vorerst bis zum 30.06.2021 gestundet, so dass diese
insoweit insgesamt mit einer Restlaufzeit von bis zu
fünf Jahren auszuweisen waren.
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne von
§ 251 HGB (§ 268 Abs. 7 HGB).
III.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren
(§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in
voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).
IV.
Sonstige Pflichtangaben
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 15
(Vorjahr: 18) Arbeitnehmer beschäftigt. Die
Auszubildenden wurden nicht berücksichtigt
(§ 285 Nr. 7 HGB).
Mitglied des Geschäftsführungsorgans ist :
Herr Hüseyin Öktem.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht. A
V.
Ergänzende Angaben
Nach Auskunft der Geschäftsführung
bestanden keine nicht benannten
Gewährleistungsverpflichtungen. Sonstigen finanziellen
Verpflichtungen ergeben sich aus bestehenden Miet- und
Leasingverhältnissen sowie einer
Sanierungsverpflichtung.
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss
mit dem bestehenden Verlustvortrag zu verrechnen und
anschließend auf neue Rechnung vorzutragen.
Dessau-Roßlau, den 28. November 2017
gez. Herr Hüseyin Öktem
- Geschäftsführung -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.12.2017 festgestellt.
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