Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Moveket GmbH
Rudolf-Diesel-Straße 21, 71154 Nufringen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Peter Streicher seit 13.4.2022 | Geschäftsführer |
Christoph Borek seit 7.2.2020 | Prokura |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 5.18% |
Ungelöste Beteiligungen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
Catman Top S.à r.l. | 80.82% |
| 10.60% | |
Catman MEP GmbH | 3.40% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Moveket GmbH (vormals: Movecat GmbH)NufringenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz zum 31. Dezember 2022
Anhang für das Geschäftsjahr 20221. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die Movecat GmbH hat ihren Sitz in 71154 Nufringen, Rudolf-Diesel-Straße 21. Sie ist unter HRB 244027 im Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart eingetragen. 2. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Der Jahresabschluss wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des HGB unter Berücksichtigung des GmbHG aufgestellt. Das Gliederungsschema der Bilanz nach § 266 HGB wurde gemäß § 265 Abs. 5 HGB um die Posten Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegen/gegenüber Gesellschaftern beziehungsweise "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" erweitert. Darüber hinaus wurde gemäß bzw. analog zu § 265 Abs. 6 HGB die Bezeichnung von Posten der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung an ihren tatsächlichen Inhalt angepasst. Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen des §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB zum Teil in Anspruch. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. 3. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird - unter Berücksichtigung der avisierten Auftragslage und von Restrukturierungs- und Finanzierungsmaßnahmen - von dem Grundsatz der Unternehmensfortführung gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ausgegangen. Dies wurde auf Basis der Planungsrechnungen 2023 ff., einer positiven Geschäftserwartung für 2023 und finanziellen Stützungsmaßnahmen von Gruppenunternehmen durchgeführt. Sollte die Gesellschaft ihre geplanten Umsatzziele 2023 ff und die positiven operativen Cash Flows deutlich verfehlen und die Gesellschafterin und die verbundenen Unternehmen ihre derzeitigen finanziellen Stützungsmaßnahmen nicht aufrechterhalten oder wesentlich reduzieren wäre die Entwicklung der Gesellschaft wesentlich beeinträchtigt. Es wird vom Wahlrecht der Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens entsprechend § 248 Abs. 2 HGB Gebrauch gemacht. Die Bewertung erfolgt zu Herstellungskosten entsprechend § 255 Abs. 2a HGB. Abgeschlossene Entwicklungsleistungen werden über deren unternehmensindividuelle Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die Bewertung der entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und des Sachanlagevermögens erfolgt gemäß § 255 Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 253 Abs. 3 HGB zu (fortgeführten) Anschaffungskosten. Es wurde die lineare Abschreibungsmethode nach Maßgabe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer angewandt. In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter/Vermögensgegenstände wird handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern/ Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Geschäftsjahr der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgaben/Aufwendungen erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das/den einzelne(n) Wirtschaftsgut/Vermögensgegenstand EUR 800,00 nicht übersteigen. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 1 HGB unter Berücksichtigung von § 253 Abs. 4 HGB bewertet. Die Ermittlung erfolgt mit den Anschaffungskosten bzw. zu einem niedrigeren anzusetzenden Marktpreis (Einkaufspreis) am Bilanzstichtag. Auf überalterte oder schwergängige Vermögensgegenstände wurden angemessene Wertberichtigungen vorgenommen. Unfertige und fertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB unter Berücksichtigung von § 253 Abs. 4 HGB angesetzt. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen werden gemäß § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB offen vom Vorratsvermögen abgesetzt und mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Die Bewertung der geleisteten Anzahlungen auf Vorräte, Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und liquiden Mittel ist zum Nominal- oder Nennwert bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert erfolgt. Zur Abdeckung des allgemeinen Kredit‑ und Zinsrisikos ist eine Pauschalwertberichtigung von 1 % auf den nicht einzelwertberichtigten Forderungsbestand aus Lieferungen und Leistungen zum Bilanzstichtag gebildet worden. Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Auszahlungen und fällige Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen, soweit diese nicht unter anderen Bilanzposten erfasst sind, und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die latenten Steuern werden auf temporäre Differenzen von Wertansätzen zwischen Handels- und Steuerbilanz und aufgrund von steuerlicher Verlustvorträge gemäß § 274 HGB gebildet. Der Berechnung liegen, die zum Realisationszeitpunkt erwarteten Steuersätze zu Grunde, die am Bilanzstichtag gültig bzw. gesetzlich verabschiedet sind. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet ausgewiesen. Die Aktivierung eines Überhangs latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts. 4. Angaben zur Bilanz Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden Einzelwertberichtigungen in Höhe von 253 T€ (Vj. 253 T€) und Pauschalwertberichtigungen in Höhe von 18 T€ (Vj. 18 T€) berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern stellen ausschließlich Darlehensverbindlichkeiten sowie dazugehörige Zinsen dar. Die Zusammensetzung der Verbindlichkeiten unter Angabe der Restlaufzeiten ermittelt sich wie folgt:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von 3.101 T€ wie folgt besichert: - gewährte Grundschuld - Sicherungsabtretung aller Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Globalzession) sowie des kompletten Warenlagers Sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 11 T€ (Vj.: 21 T€) sind durch Sicherungsübereignung von Anlagevermögen besichert. Im Geschäftsjahr 2022 wurden passive latente Steuern (492 T€) aufgrund der Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens vollständig durch aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge ausgeglichen. Bei der Berechnung wurde ein Steuersatz von 28 % zugrunde gelegt. Auf den Ansatz eines darüber hinausgehenden aktiven Überhangs an latenten Steuern wurde gem. § 274 Abs. 1 S. 2 HGB verzichtet. 5. Sonstige Angaben Mutterunternehmen Das Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die AF Lifting Holding GmbH, Grünwald. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestanden folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen: Miete und Leasing: 114 T€ Bestellobligo: 25 T€ Geschäftsführung Der Geschäftsführung gehörten im Geschäftsjahr 2022 an: Herr P. Streicher, Aichtal, hauptberuflich, seit 19. Februar 2022 Herr O. Nachbauer, Altdorf, hauptberuflich bis 23. August 2022 Auf die Angabe gemäß § 285 Nr. 9a und b HGB wird unter Bezug auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Personalentwicklung Der durchschnittliche Personalbestand ohne Geschäftsführer und Auszubildende setzt sich wie folgt zusammen:
Nufringen, 27. Februar 2023Peter Streicher, GeschäftsführerAngabe gemäß § 328 Abs. 1a S. 1 HGBAm 28. August 2023 wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 festgestellt. |
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