AGDL Agrar GmbH
Jarmener Straße 42, 17109 Demmin, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Waltraud Landorf seit 29.9.2021 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AGDL Agrar GmbHDemminJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
Der Jahresabschluss wird auf Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Nach den in §
267 HGB angegebenen Größenklassen ist die
Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
Die Gesellschaft nimmt die Erleichterungen gem. §
274a Nr. 1 - 3 und Nr. 5 HGB - u.a. die Befreiung der
Anwendung der Vorschrift über die Abgrenzung latenter
Steuern - in Anspruch.
Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und - soweit abnutzbar - um
planmäßige Abschreibungen entsprechend der
Nutzungsdauer vermindert.
Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bzw. mit
dem niedrigeren Buchwert angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
werden mit dem Nennwert bzw. den Wiederbeschaffungskosten
angesetzt. Zur Berücksichtigung des allgemeinen
Kreditrisikos werden ggf. Pauschalwertberichtigungen
gebildet. Bei zweifelhaften einbringlichen Forderungen
werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Das Kapital wird zum Nennbetrag angesetzt.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten werden mit ihrer jeweiligen
Rückzahlungsverpflichtung bilanziert.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB bestehen keine. |
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