Stammdaten

Register
Amtsgericht Neubrandenburg HRB 20968
Eingetragen
20.9.2019
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von landwirtschaftlichen Maschinen und GerätenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von landwirtschaftlichen Grundstoffen, lebenden Tieren, textilen Rohstoffen und HalbwarenGroßhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten
Gegenstand
der Handel von Gebrauchs- und Verbrauchsgütern, Handel mit Gütern der Agrarwirtschaft, die Vermietung und Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen, Vermietung von landwirtschaftlichen Geräten, Vermietung von beweglichen Wirtschaftsgütern, Verwaltung von eigenen Immobilien, Sanierung von eigenen Immobilien, Vermittlung von Bauaufträgen, Durchführung von Bauhelfertätigkeiten

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Waltraud Landorf
seit 29.9.2021
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Demmin
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

AGDL Agrar GmbH

Demmin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

131.729,00

B. Umlaufvermögen

58.561,61

C. Rechnungsabgrenzungsposten

D. Aktive latente Steuern

E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Summe Aktiva

190.290,61



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

109.501,40

B. Rückstellungen

18.978,17

C. Verbindlichkeiten

61.811,04

D. Rechnungsabgrenzungsposten

E. Passive latente Steuern

Summe Passiva

190.290,61

Der Jahresabschluss wird auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvor­schriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Nach den in § 267 HGB an­gegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Die Gesellschaft nimmt die Erleichterungen gem. § 274a Nr. 1 - 3 und Nr. 5 HGB - u.a. die Befreiung der Anwendung der Vorschrift über die Abgrenzung latenter Steuern - in Anspruch.

Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu be­achten.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und - soweit abnutzbar - um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nut­zungsdauer vermindert.

Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren Buch­wert angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. den Wiederbeschaffungskosten angesetzt. Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos werden ggf. Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaften einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

Das Kapital wird zum Nennbetrag angesetzt.

Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen sind in Höhe des Betrages ange­setzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Verbindlichkeiten werden mit ihrer jeweiligen Rückzahlungsverpflichtung bilanziert.

Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB be­stehen keine.

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