Service Training GmbHLiquidiert

73230 Kirchheim unter Teck, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 231967
Eingetragen
21.6.2004
Branche
Erbringung von allen anderen Unterrichtsdienstleistungen a. n. g.Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von Dienstleistungen für Erziehung und Unterricht a. n. g.
Gegenstand
Durchführung von Schulungen im Dienstleistungsbereich, insbesondere zum Kundenkontakttraining.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Theodor Vüllings
50.00%
Monika Vüllings
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Theodor Vüllings
12.500 €
50.00%
Monika Vüllings
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Service Training GmbH

Kirchheim unter Teck

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Ausstehende Einlage

15.500

12.500

I. Anlagevermögen

II. Immaterielle Vermögensgegenstände

III. Sachanlagen

50

306

IV. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

955

106

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

132.895

134.447

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Aktiva

146.400

147.359



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000

25.000

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

118.887

116.672

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

B. Rückstellungen

1.999

2.349

C. Verbindlichkeiten

514

3.338

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

146.000

147.359

ANHANG

1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich an den steuerlichen Bestimmungen.

1.1 Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen basieren auf den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern. Die Vereinfachungsregel gemäß § 6 Abs. 2 EStG zur vollen Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern im Jahr der Anschaffung wurde in Anspruch genommen.

1.2 Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.

1.3 Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung erkennbarer Risiken bewertet.

1.4 Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt.

1.5 Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

 

Monika Vüllings

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 02.07.2013

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