Tiefbau
Strauch GmbH
Simmerath
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
672.994,00 |
449.659,00 |
| I.
Sachanlagen |
672.994,00 |
449.659,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
504.457,26 |
297.661,23 |
| I.
Vorräte |
50.909,00 |
12.350,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
444.462,06 |
284.700,04 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
9.086,20 |
611,19 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.561,57 |
1.641,16 |
| Summe
Aktiva |
1.182.012,83 |
748.961,39 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
287.836,81 |
148.908,33 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.100,00 |
25.100,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
0,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
25.100,00 |
12.600,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
41.297,49 |
41.297,49 |
| III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
95.010,84 |
| IV.
Bilanzgewinn |
221.439,32 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
91.665,74 |
24.006,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
743.492,18 |
539.204,49 |
| D.
Passive latente Steuern |
59.018,10 |
36.842,57 |
| Summe
Passiva |
1.182.012,83 |
748.961,39 |
Gewinn- und Verlustrechnung
|
1.1.2017 - 31.12.2017
EUR |
6.6.2016 - 31.12.2016
EUR |
| 1.
Rohergebnis |
972.413,17 |
458.161,04 |
| 2.
Personalaufwand |
321.997,81 |
136.637,17 |
| a)
Löhne und Gehälter |
239.953,68 |
101.322,51 |
| b)
soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung |
82.044,13 |
35.314,66 |
| 3.
Abschreibungen |
102.307,20 |
43.289,02 |
| a)
Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen |
102.307,20 |
43.289,02 |
| 4.
sonstige betriebliche Aufwendungen |
347.944,34 |
131.694,82 |
| 5.
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge |
1.634,14 |
263,06 |
| 6.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
12.573,63 |
5.308,68 |
| 7.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
60.417,93 |
46.263,57 |
| 8.
Ergebnis nach Steuern |
128.806,40 |
95.230,84 |
| 9.
sonstige Steuern |
2.377,92 |
220,00 |
| Jahresüberschuss |
126.428,48 |
95.010,84 |
Ergebnisverwendung
|
1.1.2017 - 31.12.2017
EUR |
6.6.2016 - 31.12.2016
EUR |
| 1.
Jahresüberschuss |
126.428,48 |
95.010,84 |
| 2.
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr |
95.010,84 |
0,00 |
| 3.
Bilanzgewinn |
221.439,32 |
0,00 |
Anhang
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Firma: Tiefbau Strauch GmbH
Sitz: 52152 Simmerath
Registergericht: Aachen
Nummer: HRB 20253
Grundlagen und Methoden
Vorliegender Jahresabschluss der Gesellschaft
für das Geschäftsjahr 2017 wurde nach den
Grundsätzen der Rechnungslegungsvorschriften des HGB
unter Berücksichtigung des BilRUG erstellt.
Die Regelungen des GmbH-Gesetzes wurden ebenfalls
berücksichtigt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine
kleine Kapitalgesellschaft.
Von den
größenabhängigen Erleichterungen
bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch
gemacht.
Auf die Erstellung eines Lageberichtes wurde
aufgrund des § 264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet.
Die Bilanzierungsmethoden sind gegenüber dem
Vorjahr unverändert geblieben, soweit nicht neue
Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erfordert bzw. sich
durch den Ansatz der neuen HGB Vorschriften nach BilRUG
ergaben.
Die Posten des Jahresabschlusses sind insoweit mit
den Vorjahreszahlen vergleichbar.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Anlagevermögen
Die Bewertung der
Neuzugänge des Anlagevermögens erfolgte
gem. § 252 HBG n.F.
Der Altbestand wurde gem. Art. 66 Abs. 3 EGHGB in der
Bewertung nach § 252 HGB a.F. fortgeführt.
Der Wertansatz der
Sachanlagen berechnete sich aus den
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen.
Die
planmäßigen Abschreibungen wurden linear
bzw. degressiv vorgenommen unter Berücksichtigung der
voraussichtlichen Nutzungsdauer.
Ergibt der Übergang von der degressiven zur
linearen Abschreibung im Ergebnis eine höhere
Jahresabschreibung, wird der Übergang vollzogen.
Bewegliche Anlagegüter bis zu einem Wert in
Höhe von 410 € netto wurden im Jahr der
Anschaffung voll abgeschrieben, da nach herrschender
Meinung § 254 HGB a.F. weiter angewendet werden kann
analog
§ 6 Abs. 2 EStG, wenn der Wert dieses
Bilanzpostens von untergeordneter Bedeutung ist.
Umlaufvermögen
Die Vorräte wurden mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet. War der Tageswert zum
Bilanzstichtag niedriger, wurde dieser angesetzt.
Die Vorratsbewertung der Berichtspflichtigen wurde
lt. der von der GmbH erstellten Inventur ungeprüft
übernommen.
Forderungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des
Niederstwertprinzips angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen und Wertpapiere
wurden erkennbare Risiken berücksichtigt.
Rückstellungen
Die übrigen Rückstellungen betreffen
ausschließlich sonstige Rückstellungen. Diese
werden so bemessen, dass sie nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken
und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
passiviert. Falls die Tageswerte über den
Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten mit dem höheren Tageswert
ausgewiesen.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren lagen am Bilanzstichtag nicht vor.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
Verbindlichkeiten aus der Übertragung von
Wechseln,
(Verbindlichkeiten aus Bürgschaften), Wechsel-
und Scheckbürgschaften bestanden nicht.
Ebenso wurden Sicherheiten für fremde
Verbindlichkeiten nicht bestellt.
Latente Steuern
Nach § 274 HGB sind latente Steuern in der
Handelsbilanz auszuweisen.
Latente Steuern lagen nicht vor, da die
Handelsbilanz mit der Steuerbilanz übereinstimmt
(Einheitsbilanz).
Entsprechend der Verlautbarung der
Bundessteuerberaterkammer vom 22.10.2012 zum Ausweis
passiver latenter Steuern als Rückstellungen in der
Bilanz wurden wegen der Abweichung der Steuerbilanz von der
Handelsbilanz folgende Grundsätze angewendet:
Rückstellungen für ungewisse
Verbindlichkeiten nach § 249 Abs.1 Satz 1 HGB für
passive latente Steuern sind auszuweisen, wenn am
Abschlussstichtag zwar eine rechtlich noch nicht
entstandene Verbindlichkeit vorliegt, diese aber wenigstens
wirtschaftlich entstanden und hinreichend konkretisiert
ist. Für passive latente Steuern soll dies
ausnahmsweise in den Fällen vorliegen, in denen die
Ansatz- oder Bewertungsdifferenz auf steuerlichen
Tatbeständen beruht, mit denen der Steuergesetzgeber
eine Steuerstundung bezweckt. In diesen Fällen besteht
zwar am Abschlussstichtag rechtlich noch keine
Steuerverbindlichkeit, wohl aber ist sie wirtschaftlich
entstanden, weil der Steuerpflichtige den Tatbestand
verwirklicht hat, aus dem sich demnächst die
Steuerschuld ergeben kann. Dabei könnte es sich im
vorliegenden Fall wegen der Inanspruchnahme des
Investitionsabzugsbetrages nach § 7g Abs.1
EStG handeln. Die Bildung einer steuerfreien Rücklage
hängt davon ab, ob aus der Sicht des
Abschlussstichtages es eine hinreichende Wahrscheinlichkeit
einer Inanspruchnahme (Entstehung der Steuer) besteht,
sodass der Investitionsabzugsbetrag in der Zukunft ohne
Übertragung auf ein Wirtschaftsgut aufgelöst
werden wird.
Im Kalenderjahr 2014 wurde bei der eingebrachten
Einzelfirma Peter Strauch ein Investitionsabzugsbetrag
gebildet. Das entsprechende Wirtschaftsgut wurde im
Kalenderjahr 2016 angeschafft.
Aufgrund dieser o.a. Gegebenheiten, ist eine
entsprechende Rückstellung nach § 249 Abs.1 Satz
1 HGB insbesondere unter Beachtung des kaufmännischen
Vorsichtsprinzips nicht auszuweisen.
Sonstige Pflichtangaben
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang
geben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage wieder.
Eigenkapitalanteile von Wertaufholungen lagen nicht
vor.
Der Gesamtbetrag, der nach § 268 Abs. 8 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt 0,00
€.
Im Wirtschaftsjahr 2017 waren durchschnittlich 10
Personen beschäftigt.
Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen
Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des
Unternehmens durch folgende Personen geführt:
-Geschäftsführer: Peter Strauch,
Schießgasse 16, 52152 Simmerath
Liste der Gesellschafter nach dem Stand vom
31.12.2017
1. Peter Strauch
Schießgasse 16
52152Simmerath
Betrag der Stammeinlage: € 25.100,00
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Verrechnungskonto Peter Strauch # 1792 70.611,38
Euro S
Simmerath, den
Peter Strauch (Geschäftsführer)
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