Tiefbau Strauch GmbHLiquidiert

52152 Simmerath, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Aachen HRB 20523
Eingetragen
30.6.2016
Branche
Garten- und LandschaftsbauBeteiligungsgesellschaftenSpezialisierte Bautätigkeiten im Tiefbau
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Ausführung von Tiefbau- und Baggerarbeiten, der Garten- und Landschaftsbau sowie alle damit verbundenen Geschäfte und Tätigkeiten. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich an ähnlichen oder gleichartigen Unternehmen beteiligen.

Historie

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Management

NameRolle
Peter Strauch
seit 30.6.2016
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Tiefbau Strauch GmbH

Simmerath

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Anlagevermögen 672.994,00 449.659,00
I. Sachanlagen 672.994,00 449.659,00
B. Umlaufvermögen 504.457,26 297.661,23
I. Vorräte 50.909,00 12.350,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 444.462,06 284.700,04
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 9.086,20 611,19
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.561,57 1.641,16
Summe Aktiva 1.182.012,83 748.961,39

Passiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital 287.836,81 148.908,33
I. gezeichnetes Kapital 25.100,00 25.100,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen 0,00 -12.500,00
2. eingefordertes Kapital 25.100,00 12.600,00
II. Gewinnrücklagen 41.297,49 41.297,49
III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 95.010,84
IV. Bilanzgewinn 221.439,32 0,00
B. Rückstellungen 91.665,74 24.006,00
C. Verbindlichkeiten 743.492,18 539.204,49
D. Passive latente Steuern 59.018,10 36.842,57
Summe Passiva 1.182.012,83 748.961,39

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2017 - 31.12.2017
EUR
6.6.2016 - 31.12.2016
EUR
1. Rohergebnis 972.413,17 458.161,04
2. Personalaufwand 321.997,81 136.637,17
a) Löhne und Gehälter 239.953,68 101.322,51
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 82.044,13 35.314,66
3. Abschreibungen 102.307,20 43.289,02
a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 102.307,20 43.289,02
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 347.944,34 131.694,82
5. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.634,14 263,06
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 12.573,63 5.308,68
7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 60.417,93 46.263,57
8. Ergebnis nach Steuern 128.806,40 95.230,84
9. sonstige Steuern 2.377,92 220,00
Jahresüberschuss 126.428,48 95.010,84

Ergebnisverwendung

1.1.2017 - 31.12.2017
EUR
6.6.2016 - 31.12.2016
EUR
1. Jahresüberschuss 126.428,48 95.010,84
2. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 95.010,84 0,00
3. Bilanzgewinn 221.439,32 0,00

Anhang



Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen

Firma: Tiefbau Strauch GmbH
Sitz: 52152 Simmerath
Registergericht: Aachen
Nummer: HRB 20253

Grundlagen und Methoden

Vorliegender Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 wurde nach den Grundsätzen der Rechnungslegungsvorschriften des HGB unter Berücksichtigung des BilRUG erstellt.

Die Regelungen des GmbH-Gesetzes wurden ebenfalls berücksichtigt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Von den größenabhängigen Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch gemacht.

Auf die Erstellung eines Lageberichtes wurde aufgrund des § 264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet.

Die Bilanzierungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben, soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erfordert bzw. sich durch den Ansatz der neuen HGB Vorschriften nach BilRUG ergaben.

Die Posten des Jahresabschlusses sind insoweit mit den Vorjahreszahlen vergleichbar.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Anlagevermögen

Die Bewertung der Neuzugänge des Anlagevermögens erfolgte gem. § 252 HBG n.F.

Der Altbestand wurde gem. Art. 66 Abs. 3 EGHGB in der Bewertung nach § 252 HGB a.F. fortgeführt.

Der Wertansatz der Sachanlagen berechnete sich aus den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear bzw. degressiv vorgenommen unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Nutzungsdauer.

Ergibt der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung im Ergebnis eine höhere Jahresabschreibung, wird der Übergang vollzogen.

Bewegliche Anlagegüter bis zu einem Wert in Höhe von 410 € netto wurden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben, da nach herrschender Meinung § 254 HGB a.F. weiter angewendet werden kann analog
§ 6 Abs. 2 EStG, wenn der Wert dieses Bilanzpostens von untergeordneter Bedeutung ist.

Umlaufvermögen
Die Vorräte wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. War der Tageswert zum Bilanzstichtag niedriger, wurde dieser angesetzt.

Die Vorratsbewertung der Berichtspflichtigen wurde lt. der von der GmbH erstellten Inventur ungeprüft übernommen.
Forderungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen und Wertpapiere wurden erkennbare Risiken berücksichtigt.

Rückstellungen
Die übrigen Rückstellungen betreffen ausschließlich sonstige Rückstellungen. Diese werden so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag passiviert. Falls die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten mit dem höheren Tageswert ausgewiesen.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren lagen am Bilanzstichtag nicht vor.

Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB

Verbindlichkeiten aus der Übertragung von Wechseln, (Verbindlichkeiten aus Bürgschaften), Wechsel- und Scheckbürgschaften bestanden nicht.

Ebenso wurden Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten nicht bestellt.

Latente Steuern

Nach § 274 HGB sind latente Steuern in der Handelsbilanz auszuweisen.

Latente Steuern lagen nicht vor, da die Handelsbilanz mit der Steuerbilanz übereinstimmt (Einheitsbilanz).

Entsprechend der Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer vom 22.10.2012 zum Ausweis passiver latenter Steuern als Rückstellungen in der Bilanz wurden wegen der Abweichung der Steuerbilanz von der Handelsbilanz folgende Grundsätze angewendet:

Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten nach § 249 Abs.1 Satz 1 HGB für passive latente Steuern sind auszuweisen, wenn am Abschlussstichtag zwar eine rechtlich noch nicht entstandene Verbindlichkeit vorliegt, diese aber wenigstens wirtschaftlich entstanden und hinreichend konkretisiert ist. Für passive latente Steuern soll dies ausnahmsweise in den Fällen vorliegen, in denen die Ansatz- oder Bewertungsdifferenz auf steuerlichen Tatbeständen beruht, mit denen der Steuergesetzgeber eine Steuerstundung bezweckt. In diesen Fällen besteht zwar am Abschluss­stichtag rechtlich noch keine Steuerverbindlichkeit, wohl aber ist sie wirtschaftlich entstanden, weil der Steuerpflichtige den Tatbestand verwirklicht hat, aus dem sich demnächst die Steuerschuld ergeben kann. Dabei könnte es sich im vorliegenden Fall wegen der Inanspruchnahme des Investitionsab­zugs­betrages nach § 7g Abs.1 EStG handeln. Die Bildung einer steuerfreien Rücklage hängt davon ab, ob aus der Sicht des Abschlussstichtages es eine hinreichende Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnah­me (Entstehung der Steuer) besteht, sodass der Investitionsabzugsbetrag in der Zukunft ohne Übertragung auf ein Wirtschaftsgut aufgelöst werden wird.

Im Kalenderjahr 2014 wurde bei der eingebrachten Einzelfirma Peter Strauch ein Investitionsabzugsbetrag gebildet. Das entsprechende Wirtschaftsgut wurde im Kalenderjahr 2016 angeschafft.

Aufgrund dieser o.a. Gegebenheiten, ist eine entsprechende Rückstellung nach § 249 Abs.1 Satz 1 HGB insbesondere unter Beachtung des kaufmännischen Vorsichtsprinzips nicht auszuweisen.

Sonstige Pflichtangaben
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich die wirtschaftliche Lage wieder.

Eigenkapitalanteile von Wertaufholungen lagen nicht vor.

Der Gesamtbetrag, der nach § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt 0,00 €.

Im Wirtschaftsjahr 2017 waren durchschnittlich 10 Personen beschäftigt.

Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

-Geschäftsführer: Peter Strauch, Schießgasse 16, 52152 Simmerath

Liste der Gesellschafter nach dem Stand vom 31.12.2017

1. Peter Strauch
Schießgasse 16
52152Simmerath

Betrag der Stammeinlage: € 25.100,00

Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:

Verrechnungskonto Peter Strauch # 1792 70.611,38 Euro S


Simmerath, den

Peter Strauch (Geschäftsführer)

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