Autohaus
Seitz GmbH
Obernburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.447.987,33 |
1.761.493,96 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.357,50 |
2,50 |
| II.
Sachanlagen |
2.429.274,50 |
1.744.136,13 |
| III.
Finanzanlagen |
17.355,33 |
17.355,33 |
| B.
Umlaufvermögen |
8.787.674,74 |
4.665.368,30 |
| I.
Vorräte |
7.010.966,33 |
2.251.761,31 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.770.834,04 |
2.304.079,03 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
135.500,00 |
132.103,81 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.874,37 |
109.527,96 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.056,39 |
2.448,58 |
| Aktiva |
11.239.718,46 |
6.429.310,84 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
372.151,21 |
683.397,22 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
102.258,38 |
102.258,38 |
| II.
Bilanzgewinn |
269.892,83 |
581.138,84 |
| davon
Gewinnvortrag |
581.138,84 |
465.520,04 |
| B.
Rückstellungen |
962.795,67 |
1.191.647,67 |
| C.
Verbindlichkeiten |
9.904.771,58 |
4.554.265,95 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
9.809.242,08 |
4.554.265,95 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
95.529,50 |
|
| Passiva |
11.239.718,46 |
6.429.310,84 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Autohaus Seitz GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt
werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in
der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Gesellschaft hat das Wahlrecht zur Anwendung der
erhöhten Schwellenwerte bereits für das
Geschäftsjahr 2023 in Anspruch genommen (Art. 93 Abs. 2
EGHGB). Auf Basis der neuen Schwellenwerte des § 267 HGB
ist die Gesellschaft retrospektiv als klein einzustufen, da
sie zum 31.12.22 und zum 31.12.21 mindestens zwei der drei
angehobenen Schwellenwerte für mittelgroße
Kapitalgesellschaften nicht überschritten hatte.
Angabe und Erläuterung von nicht vergleichbaren
Vorjahreszahlen
Der Jahresabschluss enthält einzelne Posten, deren
Werte mit den Vorjahreszahlen nicht vergleichbar sind.
Die folgende Aufstellung zeigt die betreffenden Posten:
Vorräte, insbesondere fertige Erzeugnisse und Waren und
hier den Bestand Neu- und Gebrauchtfahrzeuge.
Aufgrund der veränderten Marktsituation hat sich
die Bewertung verändert. Bisher konnten sowohl Neu- als
auch Gebrauchtfahrzeuge in der Regel über den
Anschaffungskosten verkauft werden. In den vergangenen Jahren
ergab sich beim Vergleich von Anschaffungskosten und Teilwert
daher kein Abwertungsbedarf. Fahrzeuge die zum Zeitpunkt der
Bilanzerstellung noch nicht veräußert waren wurden
bisher anhand Ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
zeitanteilig abgeschrieben.
Durch die inflationäre Situation hat sich die
Nachfrage verändert, gleichzeitig haben sich die
Probleme innerhalb der Lieferkette entspannt, so dass
Neuwagen gut und schnell verfügbar sind, was zu einem
Verfall der Preise für Gebrauchtfahrzeuge geführt
hat.
Daher waren die Neuwagen per 31. Dezember 2023
unverändert mit den Anschaffungskosten zu bewerten.
Auch für zum Bilanzerstellungstag noch nicht
verkaufte Fahrzeuge wurde keine Abschreibung vorgenommen. Die
Gebrauchtwagen mussten teilweise abgewertet werden. Dies
betrifft im Wesentlichen Gebrauchtfahrzeuge, die aus in der
Vergangenheit abgeschlossenen Flottenverträgen, im Jahr
2023 zurückgenommen werden mussten. Durch den, bei
Abschluss des Flottenvertrags, erwartbaren hohen
Rückkaufswert, mussten diese Fahrzeuge nun
überteuert zurückgekauft werden. Da der erzielbare
Verkaufspreis unter diesen Anschaffungskosten liegt, war in
diesen Fällen zwingend eine Abschreibung auf den
niedrigeren Teilwert geboten. Diese Abwertung betrifft
Fahrzeuge, die in Zeiten einer anderen Marktlage angekauft
wurden, bzw. für die in diesen Zeiten eine
Rückkaufsvereinbarung getroffen wurde. Gebrauchtwagen
die erst angekauft wurden nachdem der Preis bereits wieder
der Marktsituation angepasst war, konnten -wie bisher- zu
Anschaffungskosten bewertet werden.
Hätte man die zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung,
noch nicht verkauften Neufahrzeuge abgeschrieben, wäre
eine Abwertung um 119.241,39 Euro erforderlich gewesen.
Der Verkauf erfolgt jedoch ausnahmslos über dem
Einkaufspreis. Eine Abschreibung ist wirtschaftlich
unrealistisch und wurde daher per 31. Dezember .23 nicht mehr
vorgenommen. Im Wirtschaftsjahr 2022 war der damals
vorhandene -noch nicht verkaufte- Fahrzeugbestand um 3.124,50
Euro abgewertet worden.
Die große Diskrepanz dieser beiden Werte ist
darauf zurückzuführen, dass der Bestand der
Neufahrzeuge aufgrund der beschriebenen Marktsituation per
31.12.22 mit 519.772,59 Euro deutlich niedriger (um
4.494.999,50 Euro) als per 31. Dezember 23 mit
5.014.772,03 Euro war.
Da hinsichtlich der Neufahrzeuge kein Preisverfall
ersichtlich ist und hier davon auszugehen ist, dass die
Kaufzurückhaltung der Konsumenten abebbt, werden diese
Neufahrzeuge im Lauf der Zeit über den bilanzierten
Einkaufspreisen veräußert werden können.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
| Firmenname laut
Registergericht: |
Autohaus Seitz GmbH |
| Firmensitz laut
Registergericht: |
Obernburg |
| Registereintrag: |
Handelsregister |
| Registergericht: |
Aschaffenburg |
| Registergerichts-Nr.: |
6448 |
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Grundlage des vorliegenden Jahresabschlusses sind die
handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Im Einzelnen betrifft dies folgende Grundsätze und
Methoden:
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Anschaffungskosten beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von 250,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als
250,00 Euro aber nicht mehr als 1.000,00 Euro wurde ein
Sammelposten gebildet und linear über 5 Jahre
abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
wurden zum Nominalwert angesetzt.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
wurden erkennbare Risiken durch angemessene
Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen
Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung auf die Netto-Forderungen
ausreichend Rechnung getragen.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet.
Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1
Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags bewertet. Die
Pensionsrückstellungen betragen Euro 415.920,00.
Auf Grund der geänderten Bewertung von
Verpflichtungen, die die Bildung einer Rückstellung
erfordern, wäre eine Auflösung von
Rückstellungen erforderlich gewesen. Hier wurde das
Wahlrecht des Art. 67 Abs. 1 S. 2 EGHGB angewandt. Die
Rückstellungen wurden beibehalten, soweit der
aufzulösende Betrag bis spätestens zum 31. Dezember
2024 wieder zugeführt werden müsste.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich
die wirtschaftliche Lage zutreffend wieder.
Verrechnung von Vermögensgegenständen und
Schulden
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Verrechnung von Vermögensgegenständen
und Schulden
|
Euro
|
Erfüllungsbetrag der
Schulden
|
489.090,00
|
Zeitwert der verrechneten
Vermögenswerte
|
73.170,00
|
verrechnete Aufwendungen
|
6.323,94
|
verrechnete Erträge
|
1.813,00
|
sonstige Rückstellungen
Auf Grund der geänderten Bewertung der
Verpflichtungen, die die Bildung einer Rückstellung
erfordern, wäre eine Auflösung der
Rückstellungen erforderlich, die jedoch bis zum 31.
Dezember 2024 wieder zugeführt werden müsste. Wir
haben hier von dem Beibehaltungswahlrecht des Art. 67 Abs. 1
S. 2 EGHGB Gebrauch gemacht. Die Überdeckung
beträgt zum 31.12.2023 Euro 125,22.
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5
Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt Euro 9.453.537,90.
Die nachfolgenden Sicherungsarten und Sicherungsformen
sind mit den Verbindlichkeiten verbunden:
Bei den gesicherten Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten in Höhe von Euro 1.453.765,02 handelt
es sich um Sicherungsübereignung sowie einer
Bürgschaft von Herrn Carsten Seitz.
Bei den gesicherten Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen in Höhe von Euro 7.999.772,88 handelt es
sich um Warenlieferungen unter Eigentumsvorbehalt.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind die folgenden
Haftungsverhältnisse zu vermerken:
Im Rahmen der üblichen
Geschäftstätigkeit übernehmen wir in seltenen
Fällen Bürgschaften. Dabei ist es für uns
erforderlich, Zahlungen an den Begünstigten zu leisten,
wenn ein anderer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt oder
Leistungen nicht vertragsgemäß erfüllt. Der
Umfang der übernommenen Verpflichtungen ist aus den
nachstehenden Angaben ersichtlich.
Der dargestellte Betrag zeigt nicht die künftig
aus diesen Verträgen zu erwartenden Zahlungsströme,
da alle Eventualverbindlichkeiten nach unserer
Einschätzung ohne Inanspruchnahme auslaufen.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
|
Betrag
|
|
Euro
|
aus Bürgschaften,
Wechsel- und Scheckbürgschaften
|
8.468,78
|
Bürgschaft MCE Bank
zwei Händler-Bürgschaften i.H.v. 8.468,78
EUR. Eine Inanspruchnahme ist aus heutiger Sicht
unwahrscheinlich, eine Abbildung auf der Passivseite der
Bilanz war daher nicht geboten. Ebenso liegt der mit den
besicherten Fahrzeugen erzielbare Verwertungspreis deutlich
über den maximalen Bürgschaftsbeträgen.
Ausschüttungssperre
Der Gesamtbetrag, der gem. §253 Abs. 6 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt, ermittelt sich wie
folgt:
Bei den Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem
Ansatz nach dem
durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen
zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem
durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen
sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im
laufenden Geschäftsjahr in Höhe von EUR
4.789,00.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei
der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:
Im Rahmen der Schlussabrechnung der Corona
Überbrückungshilfe III hat sich eine noch
ausstehende Forderung in Höhe von 34.176,78 EUR ergeben.
Die entsprechende Festsetzung und Auszahlung durch die
Bewilligungsstelle steht noch aus. Aus diesem Grund ist
dieser Ertrag bisher noch nicht als Forderung und sonstiger
betrieblicher Ertrag berücksichtigt.
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 42.
sonstige Berichtsbestandteile
Unterschrift der Geschäftsführung
Obernburg a. Main,
23.10.24
|
gez. Carsten Seitz
|
Ort, Datum
|
Unterschrift
|
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.09.2024
festgestellt. |