Stammdaten

Register
Amtsgericht Aschaffenburg HRB 6448
Eingetragen
9.9.1991
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder wenigerEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t
Gegenstand
der Kauf und Verkauf von Kraftfahrzeugen aller Art, Kraftfahrzeugzubehör und verwandten Waren und alle damit in Zusammenhang stehenden Reparatur- und Serviceleistungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Simone Seitz
seit 21.6.2019
Prokura
Carsten Seitz
seit 20.9.2013
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
75.50%
24.50%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Carsten Seitz
Niedernberg
151000
75.50%
F****** H******
49000
24.50%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Autohaus Seitz GmbH

Obernburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 2.447.987,33 1.761.493,96
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.357,50 2,50
II. Sachanlagen 2.429.274,50 1.744.136,13
III. Finanzanlagen 17.355,33 17.355,33
B. Umlaufvermögen 8.787.674,74 4.665.368,30
I. Vorräte 7.010.966,33 2.251.761,31
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.770.834,04 2.304.079,03
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 135.500,00 132.103,81
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 5.874,37 109.527,96
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.056,39 2.448,58
Aktiva 11.239.718,46 6.429.310,84

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 372.151,21 683.397,22
I. Gezeichnetes Kapital 102.258,38 102.258,38
II. Bilanzgewinn 269.892,83 581.138,84
davon Gewinnvortrag 581.138,84 465.520,04
B. Rückstellungen 962.795,67 1.191.647,67
C. Verbindlichkeiten 9.904.771,58 4.554.265,95
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 9.809.242,08 4.554.265,95
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 95.529,50  
Passiva 11.239.718,46 6.429.310,84

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Autohaus Seitz GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Die Gesellschaft hat das Wahlrecht zur Anwendung der erhöhten Schwellenwerte bereits für das Geschäftsjahr 2023 in Anspruch genommen (Art. 93 Abs. 2 EGHGB). Auf Basis der neuen Schwellenwerte des § 267 HGB ist die Gesellschaft retrospektiv als klein einzustufen, da sie zum 31.12.22 und zum 31.12.21 mindestens zwei der drei angehobenen Schwellenwerte für mittelgroße Kapitalgesellschaften nicht überschritten hatte.

Angabe und Erläuterung von nicht vergleichbaren Vorjahreszahlen

Der Jahresabschluss enthält einzelne Posten, deren Werte mit den Vorjahreszahlen nicht vergleichbar sind.

Die folgende Aufstellung zeigt die betreffenden Posten: Vorräte, insbesondere fertige Erzeugnisse und Waren und hier den Bestand Neu- und Gebrauchtfahrzeuge.

Aufgrund der veränderten Marktsituation hat sich die Bewertung verändert. Bisher konnten sowohl Neu- als auch Gebrauchtfahrzeuge in der Regel über den Anschaffungskosten verkauft werden. In den vergangenen Jahren ergab sich beim Vergleich von Anschaffungskosten und Teilwert daher kein Abwertungsbedarf. Fahrzeuge die zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung noch nicht veräußert waren wurden bisher anhand Ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zeitanteilig abgeschrieben.
Durch die inflationäre Situation hat sich die Nachfrage verändert, gleichzeitig haben sich die Probleme innerhalb der Lieferkette entspannt, so dass Neuwagen gut und schnell verfügbar sind, was zu einem Verfall der Preise für Gebrauchtfahrzeuge geführt hat.
Daher waren die Neuwagen per 31. Dezember 2023 unverändert mit den Anschaffungskosten zu bewerten. Auch  für zum Bilanzerstellungstag noch nicht verkaufte Fahrzeuge wurde keine Abschreibung vorgenommen. Die Gebrauchtwagen mussten teilweise abgewertet werden. Dies betrifft im Wesentlichen Gebrauchtfahrzeuge, die aus in der Vergangenheit abgeschlossenen Flottenverträgen, im Jahr 2023 zurückgenommen werden mussten. Durch den, bei Abschluss des Flottenvertrags, erwartbaren hohen Rückkaufswert, mussten diese Fahrzeuge nun überteuert zurückgekauft werden. Da der erzielbare Verkaufspreis unter diesen Anschaffungskosten liegt, war in diesen Fällen zwingend eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert geboten. Diese Abwertung betrifft Fahrzeuge, die in Zeiten einer anderen Marktlage angekauft wurden, bzw. für die in diesen Zeiten eine Rückkaufsvereinbarung getroffen wurde. Gebrauchtwagen die erst angekauft wurden nachdem der Preis bereits wieder der Marktsituation angepasst war, konnten -wie bisher- zu Anschaffungskosten bewertet werden.

Hätte man die zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung, noch nicht verkauften Neufahrzeuge abgeschrieben, wäre eine Abwertung um 119.241,39 Euro erforderlich  gewesen. Der Verkauf erfolgt  jedoch ausnahmslos über dem Einkaufspreis. Eine Abschreibung ist wirtschaftlich unrealistisch und wurde daher per 31. Dezember .23 nicht mehr vorgenommen. Im Wirtschaftsjahr 2022 war der damals vorhandene -noch nicht verkaufte- Fahrzeugbestand um 3.124,50 Euro abgewertet worden.
Die große Diskrepanz dieser beiden Werte ist darauf zurückzuführen, dass der Bestand der Neufahrzeuge aufgrund der beschriebenen Marktsituation per 31.12.22 mit 519.772,59 Euro deutlich niedriger (um 4.494.999,50 Euro) als per 31. Dezember 23  mit 5.014.772,03 Euro war.
Da hinsichtlich der Neufahrzeuge kein Preisverfall ersichtlich ist und hier davon auszugehen ist, dass die Kaufzurückhaltung der Konsumenten abebbt, werden diese Neufahrzeuge im Lauf der Zeit über den bilanzierten Einkaufspreisen veräußert werden können.

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: Autohaus Seitz GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Obernburg
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Aschaffenburg
Registergerichts-Nr.: 6448

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

Grundlage des vorliegenden Jahresabschlusses sind die handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Im Einzelnen betrifft dies folgende Grundsätze und Methoden:

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Die Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 250,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als 250,00 Euro aber nicht mehr als 1.000,00 Euro wurde ein Sammelposten gebildet und linear über 5 Jahre abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

-  Beteiligungen zu Anschaffungskosten

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt.

Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Risiken durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung auf die Netto-Forderungen ausreichend Rechnung getragen.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Pensionsrückstellungen betragen Euro 415.920,00.

Auf Grund der geänderten Bewertung von Verpflichtungen, die die Bildung einer Rückstellung erfordern, wäre eine Auflösung von Rückstellungen erforderlich gewesen. Hier wurde das Wahlrecht des Art. 67 Abs. 1 S. 2 EGHGB angewandt. Die Rückstellungen wurden beibehalten, soweit der aufzulösende Betrag bis spätestens zum 31. Dezember 2024 wieder zugeführt werden müsste.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend wieder.

Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden

Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:



Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden
Euro
Erfüllungsbetrag der Schulden
489.090,00
Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte
73.170,00
verrechnete Aufwendungen
6.323,94
verrechnete Erträge
1.813,00


sonstige Rückstellungen

Auf Grund der geänderten Bewertung der Verpflichtungen, die die Bildung einer Rückstellung erfordern, wäre eine Auflösung der Rückstellungen erforderlich, die jedoch bis zum 31. Dezember 2024 wieder zugeführt werden müsste. Wir haben hier von dem Beibehaltungswahlrecht des Art. 67 Abs. 1 S. 2 EGHGB Gebrauch gemacht. Die Überdeckung beträgt zum 31.12.2023 Euro 125,22.

Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt Euro 9.453.537,90.

Die nachfolgenden Sicherungsarten und Sicherungsformen sind mit den Verbindlichkeiten verbunden:

Bei den gesicherten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von Euro 1.453.765,02 handelt es sich um Sicherungsübereignung sowie einer Bürgschaft von Herrn Carsten Seitz.

Bei den gesicherten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von Euro 7.999.772,88 handelt es sich um Warenlieferungen unter Eigentumsvorbehalt.

Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB

Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind die folgenden Haftungsverhältnisse zu vermerken:

Im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit übernehmen wir in seltenen Fällen Bürgschaften. Dabei ist es für uns erforderlich, Zahlungen an den Begünstigten zu leisten, wenn ein anderer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt oder Leistungen nicht vertragsgemäß erfüllt. Der Umfang der übernommenen Verpflichtungen ist aus den nachstehenden Angaben ersichtlich.
Der dargestellte Betrag zeigt nicht die künftig aus diesen Verträgen zu erwartenden Zahlungsströme, da alle Eventualverbindlichkeiten nach unserer Einschätzung ohne Inanspruchnahme auslaufen.

Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
Betrag

Euro
aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften
8.468,78


Bürgschaft MCE Bank
zwei Händler-Bürgschaften i.H.v. 8.468,78 EUR. Eine Inanspruchnahme ist aus heutiger Sicht unwahrscheinlich, eine Abbildung auf der Passivseite der Bilanz war daher nicht geboten. Ebenso liegt der mit den besicherten Fahrzeugen erzielbare Verwertungspreis deutlich über den maximalen Bürgschaftsbeträgen.

Ausschüttungssperre

Der Gesamtbetrag, der gem. §253 Abs. 6 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, ermittelt sich wie folgt:
Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem
durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem
durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im
laufenden Geschäftsjahr in Höhe von EUR 4.789,00.

Sonstige Pflichtangaben

Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:

Im Rahmen der Schlussabrechnung der Corona Überbrückungshilfe III hat  sich eine noch ausstehende Forderung in Höhe von 34.176,78 EUR ergeben. Die entsprechende Festsetzung und Auszahlung durch die Bewilligungsstelle steht noch aus. Aus diesem Grund ist dieser Ertrag bisher noch nicht als Forderung und sonstiger betrieblicher Ertrag berücksichtigt.

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 42.

sonstige Berichtsbestandteile

Unterschrift der Geschäftsführung

Obernburg a. Main, 23.10.24
gez. Carsten Seitz
Ort, Datum
Unterschrift

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.09.2024 festgestellt.

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