Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 93032
Vorher
Galatea Siebenundfünfzigste Vermögensverwaltungs-GmbH
Eingetragen
7.11.2005
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten und Verwalten von Grundeigentum, insbesondere der Liegenschaften in Stadtoldendorf. Die Gesellschaft übt keine nach § 34 c Gewerbeordnung erlaubnispflichtige Tätigkeit aus.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

ANJA Erste Property GmbH

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 0,00 13.553.326,08
I. Sachanlagen 0,00 13.553.326,08
B. Umlaufvermögen 9.580.184,77 5.274.717,96
I. Vorräte 0,00 30.491,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 9.296.523,96 4.987.542,35
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 283.660,81 256.684,61
Bilanzsumme, Summe Aktiva 9.580.184,77 18.828.044,04

Passiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 19.316,54 19.316,54
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 5.683,46 5.683,46
III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 0,00
B. Rückstellungen 20.000,00 17.000,00
C. Verbindlichkeiten 9.540.868,23 18.791.727,50
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 2.777.809,31 2.631.616,54
Bilanzsumme, Summe Passiva 9.580.184,77 18.828.044,04

Anhang


Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren rechtsformspezifische Regelungen zu beachten.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
Soweit die Handelsbilanz Ansätze oder Beträge enthält, die den steuerlichen Vorschriften nicht entsprechen, erfolgen die steuerlichen Hinzu- oder Abrechnungen gemäß § 60 Abs. 2 EStDV außerhalb der Bilanz.
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufgestellt und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Soweit die Ausweiswahlrechte nicht in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ausgeübt wurden, werden diese Posten im Anhang dargestellt.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Angaben zu Posten der Bilanz
Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Die Nutzungsdauer betrug 50 Jahre.
Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig unter Anwendung steuerlicher Erleichterungsvorschriften, soweit diese gegeben waren.
Bewegliche Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens bis zu einem Wert von 150 Euro (Geringwertige Wirtschaftsgüter) wurden bis zum Bilanzstichtag nicht erworben.
Umlaufvermögen
Am Bilanzstichtag waren keine in Auftrag befindliche Aufträge zu bilanzieren.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Erkennbare Risiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen.
Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden bis zu Bilanzstichtag nicht erworben.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital beträgt 25.000,00 Euro.
Sonderposten mit Rücklageanteil
Im laufenden Geschäftsjahr wurde kein Investitionsabzugsbetrag gebildet.
Rückstellungen und Verbindlichkeiten
Ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Eine Abzinsung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchstabe e) EStG war nicht erforderlich, da die Laufzeit am Bilanzstichtag weniger als 12 Monate betrug.
Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Eine Abzinsung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchstabe e EStG war nicht erforderlich, da die Laufzeit am Bilanzstichtag weniger als 12 Monate betrug bzw. es sich um verzinsliche Verbindlichkeiten, Anzahlungen oder Vorausleistungen handelte.
In den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind keine Verbindlichkeiten enthalten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind.
Sonstige Angaben
Zum Bilanzstichtag lagen Angaben gemäß keine vermerkpflichtigen Haftungsverhältnisse wie Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, der Begebung von Wechseln, aus Gewährleistungsverträgen und der Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten vor.
Forderungen gegen Verbundene Unternehmen - hier Organträgerin - bestehen in Höhe von EUR 8.402.567,62. Darin enthalten ist die Verlustübernahme gem. § 4 des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag vom 14.03.2007.
Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter bestehen nicht.
Zugunsten der Mitglieder der Geschäftsführung wurden keine Haftungsverhältnisse eingegangen.
An Mitglieder der Geschäftsführung wurden keine Vorschüsse und Kredite gewährt.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Herrn Andre Haas.
Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
 

Frankfurt, den 22.12.2015

                     
(Andre Haas)
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.12.2015 festgestellt.

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