Bremer Straßenbahn Aktiengesellschaft

Flughafendamm 12, 28199 Bremen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bremen HRB 4953 HB
Eingetragen
24.8.2005
Branche
Betrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich OmnibusbahnhöfenPersonenbeförderung im EisenbahnverkehrBetrieb von Verkehrswegen für Schienenfahrzeuge
Gegenstand
Die Beförderung von Personen und Sachen mit Schienenfahrzeugen, Kraftfahrzeugen oder sonstigen für die Beförderung geeigneten Verkehrsmitteln.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Carola Aldag
seit 12.8.2025
Vorstandsmitglied
Ulrike Wagner
seit 14.2.2024
Prokura
Claudia Wiest
seit 2.3.2023
Vorstandsmitglied
Thorsten Harder
seit 14.2.2022
Vorstandsmitglied
Antke Margarethe Witt
seit 9.10.2013
Prokura

Beteiligungen

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Bremer Straßenbahn Aktiengesellschaft

Bremen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bericht des Aufsichtsrats

Im Geschäftsjahr 2023 hat der Aufsichtsrat die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Die Arbeit des Vorstands wurde sorgfältig und regelmäßig überwacht und beratend begleitet. Der Aufsichtsrat hat sich während des Geschäftsjahres durch schriftliche und mündliche Berichte des Vorstands regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Geschäftslage unter Berücksichtigung der Risiken der Unternehmenstätigkeit und des damit zusammenhängenden Risikomanagements sowie über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, über die Personalsituation, über den Geschäftsverlauf der Gesellschaft sowie über Investitionsvorhaben und grundsätzliche Fragen der Geschäftspolitik unterrichten lassen. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Plänen wurden im Einzelnen erläutert. Die strategische Ausrichtung des Unternehmens stimmte der Vorstand mit dem Aufsichtsrat ab und erörterte in regelmäßigen Abständen den Stand der Strategieumsetzung.

Im Geschäftsjahr 2023 kam der Aufsichtsrat zu fünf Sitzungen zusammen. Auch außerhalb dieser Sitzungen wurde die Vorsitzende und der Vorsitzende des Aufsichtsrats regelmäßig vom Vorstand über die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage und wesentliche Geschäftsvorfälle informiert. In Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung war der Aufsichtsrat frühzeitig eingebunden.

Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat

Gegenstand der regelmäßigen Beratungen im Aufsichtsrat waren die Planung und die aktuelle Geschäftsentwicklung des Unternehmens, die strategische Ausrichtung und die finanzielle Lage.

In der Aufsichtsratssitzung vom 14. März 2023 wurde über die aktuelle Geschäftslage sowie die Sonderprüfung nach § 7 Infrastrukturvertrag berichtet. Zudem war die Aktualisierung des Geschäftsverteilungsplans, der auch Bestandteil der Zielvereinbarungen des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 war, Inhalt der Sitzung und wurde vom Aufsichtsrat genehmigt.

Die Sitzung vom 14. Juni 2023 beinhaltete die Beratung des Jahresabschlusses gemeinsam mit den Wirtschaftsprüfern und die Erörterung einzelner Bilanzpositionen. Außerdem hat der Aufsichtsrat die Tagesordnung für die Hauptversammlung 2023 beschlossen. Ebenfalls Bestandteil dieser Sitzung war die Gehaltsentwicklung der ersten Führungsebene und des Vorstands und das Ergebnis einer Studie der Firma Kienbaum zu diesem Thema. Des Weiteren wurden die Zielvereinbarungen des Vorstands behandelt und der Vorstand berichtete ausführlich über die aktuelle Geschäftslage.

In der Sitzung vom 25. Oktober 2023 wurde Herr Staatsrat Dr. Ralph Baumheier zum neuen Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt. Er folgt auf Frau Dr. Maike Schaefer, die zuvor ihr Mandat niedergelegt hatte. Frau Monika Alke, Vorständin Personal und Arbeitsdirektorin, hat sich dazu entschieden, Ihren Vertrag bei der BSAG nicht zu verlängern und wird zum 30. Juni 2024 das Unternehmen verlassen. Im Rahmen dieser Sitzung wurde zudem über die aktuelle Geschäftslage informiert sowie eine ausführliche Analyse der finanziellen Situation der BSAG und das Stabilisierungsprogramm vorgestellt. Das Stabilisierungsprogramm wurde seitens des Vorstands etabliert, um aus dem operativen Geschäft einen Beitrag zur Begrenzung der Defizitentwicklung zu leisten. Darüber hinaus war ein weiterer Beschluss zur Elektromobilität Inhalt der Sitzung.

In einer außerordentlichen Sitzung am 7. Dezember 2023 wurde ausführlich über das aufgesetzte Stabilisierungsprogramm berichtet und die hierzu erarbeiteten Maßnahmensteckbriefe wurden vorgestellt.

Am 19. Dezember 2023 wurden die nachzubesetzenden Mitglieder der Ausschüsse des Aufsichtsrats vorgestellt und beschlossen. Herr Thorsten Harder wurde für weitere fünf Jahre zum Vorstand Technik bestellt. Dem Erwerb zweier Grundstücke für die Erweiterung der Elektromobilität wurde zugestimmt. Des Weiteren wurden das Revisionsprogramm 2024 und die Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex erläutert. Die Tagesordnungspunkte Investitionsplan und Erfolgsplan 2024 sowie die Aufnahme von Darlehen wurden nicht abschließend diskutiert und mussten auf die nächste Sitzung vertagt werden.

Ausschüsse

Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben und Vorbereitung seiner Beratungen und Entscheidungen hat der Aufsichtsrat vier Ausschüsse eingerichtet, die die Arbeit des Aufsichtsrats effektiv unterstützen.

Der Prüfungsausschuss widmete sich in seiner Sitzung dem Jahresabschluss der Gesellschaft einschließlich des Lageberichts und des Prüfberichts des Abschlussprüfers sowie der Auswahl eines Wirtschaftsprüfungsunternehmens.

Der Personalausschuss befasste sich in seinen sechs Sitzungen mit den Nachbesetzungen der Centerleitungen Betrieb, Personal und Fahrzeuge sowie der Stabsstellen Organisations- und Unternehmensentwicklung sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Zudem war die Gehaltsentwicklung der ersten Berichtsebene Gegenstand der Beratungen. Weiterhin wurde über die Vertragsverlängerungen der Vorständin Betrieb und Personal/Arbeitsdirektorin sowie des Vorstands Technik beraten. Der Prozess für die Festlegung der Zielvereinbarungen 2024 wurde diskutiert.

Der Bau- und Betriebsausschuss tagte einmal im Jahr 2023. In der Sitzung wurde über den aktuellen Status der Angebotsoffensive, den Sachstand der Elektromobilität sowie den Status laufender Bauprojekte informiert.

Der Ausschuss nach § 27 Abs. 3 MitbestG wurde im Geschäftsjahr 2023 nicht einberufen.

Corporate Governance

Die BSAG wendet freiwillig den Deutschen Corporate Governance Kodex an.

Zusammensetzung des Aufsichtsrats

In der Zusammensetzung des Aufsichtsrats gab es im Jahr 2023 folgende Veränderungen:

Die Vorsitzende des Aufsichtsrats der Bremer Straßenbahn AG Frau Senatorin a.D. Dr. Maike Schaefer hat zum 21. September 2023 Ihr Aufsichtsratsmandat niedergelegt. Die Rolle als neuer Vorsitzender hat Herr Staatsrat Dr. Ralph Baumheier übernommen. Er wurde in der Aufsichtsratssitzung vom 25.10.2023 gewählt.

In der außerordentlichen Hauptversammlung am 6. Dezember 2023 wurde gemäß dem Senatsbeschluss der Freien Hansestadt Bremen vom 10. Oktober 2023 Herr Staatsrat Dr. Martin Hagen als Mitglied der Anteilseignerseite der BSAG abberufen. Frau Karoline Linnert, Bürgermeisterin a. D. sowie Frau Susanne Holsten, Referatsleiterin Finanzen wurden zu Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseignerseite der BSAG bestellt.

Der Aufsichtsrat dankt Frau Dr. Maike Schaefer sowie Herrn Staatsrat Dr. Martin Hagen für ihre engagierte und kooperative Mitarbeit und Unterstützung im Aufsichtsrat der Bremer Straßenbahn AG.

Jahresabschluss

Die Buchführung, der Jahresabschluss und der Lagebericht der Gesellschaft wurden von dem in der ordentlichen Hauptversammlung am 14. Juni 2023 gewählten Abschlussprüfer, der FIDES Treuhand GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Bremen, geprüft. Die Prüfung hat keine Beanstandungen ergeben. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht geprüft und ohne Einwendungen gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss nach § 172 AktG festgestellt.

Der Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeitenden sowie dem Vorstand der Bremer Straßenbahn AG für die im Geschäftsjahr 2023 erbrachten Leistungen.

 

Bremen, den 24. Mai 2024

Der Aufsichtsrat

Staatsrat Dr. Ralph Baumheier, Vorsitzender

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

Grundlagen des Unternehmens

Geschäftsmodell

Die Bremer Straßenbahn AG (BSAG) ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Bremer Verkehrs- und Beteiligungsgesellschaft mbH (BVBG), die wiederum eine 100-prozentige Tochter der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) (FHB) ist.

Die BSAG erbringt Leistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen in Bremen.

Die Gesellschaft hält darüber hinaus Anteile an Unternehmen, die sowohl Leistungen im ÖPNV als auch in anderen Dienstleistungssparten erbringen.

Die BSAG hat am 27. Juni 2018 einen neuen "Vertrag über einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im straßengebundenen ÖPNV auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Bremen (ÖDLA)" mit einer Laufzeit vom 1. Januar 2019 bis 30. Juni 2041 unterzeichnet.

Die Vertragspartner sind der Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN), die Stadtgemeinde Bremen (FHB) und die Bremer Verkehrs- und Beteiligungsgesellschaft mbH (BVBG). Grundlage des Vertrags ist die Verordnung (EG) 1370/2007 vom 23. Oktober 2007 mit Wirkung vom 3. Dezember 2009.

Die BSAG wurde mit diesem Vertrag mit der Durchführung des ÖPNV für das Gebiet der Stadtgemeinde Bremen einschließlich der nach Niedersachsen abgehenden Linien beauftragt. Zugleich gewährt der Vertrag der BSAG das ausschließliche Recht auf der Grundlage von § 8 Abs. 8 PBefG zum Schutz der zu erbringenden Verkehrsdienste. Der Vertrag regelt zudem im Einzelnen das ÖPNV-Angebot in Quantität und Qualität sowie die ökonomischen und ökologischen Entwicklungen bei der BSAG.

Wesentlicher Bestandteil des ÖDLA ist der sogenannte Businessplan. Dieser gibt die Höhe der maximalen Ausgleichsleistungen an die BSAG vor (sogenannter Soll-Ausgleich). Neben den gängigen Regelungen zur Fortschreibung von Personal-, Diesel- und Bahnstromaufwendungen unterliegt der Businessplan aufgrund der Vertragslaufzeit von 22,5 Jahren jeweils nach Ablauf von sieben Jahren insgesamt zwei Revisionen.

Zur Gewährleistung der notwendigen Flexibilität bei einer Laufzeit von 22,5 Jahren ist im Vertrag ein sogenanntes Änderungsmanagement verankert worden. Es regelt die Zu- und Abbestellung von Leistungen, Anpassungen der Qualitätsvorgaben und Änderungen von verkehrlichen Rahmenbedingungen in Form von verbindlichen Bestellungen seitens des ZVBN und die Fortschreibung des Soll-Ausgleichs.

Wirtschaftsbericht

Geschäftsverlauf

Angebot

Im Jahr 2023 erbrachte die BSAG insgesamt 20,3 Mio. Nutzwagen-Kilometer, davon 12,9 Mio. mit Bussen und 7,3 Mio. mit Straßenbahnen. Das Angebot lag um 2,3 Mio. Kilometer unter dem Planniveau und um 0,6 Mio. Kilometer unter dem Vorjahreswert von 20,9 Mio. Nutzwagen-Kilometern. Die Abnahme gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus den personalbedingten Anpassungen des Fahrplans.

Nachfrage / Fahrgastzahlen

Die Anzahl der beförderten Fahrgäste ist im Jahr 2023 mit 99,8 Mio. um 8,6 Mio. gegenüber dem Vorjahr und um 11,5 Mio. gegenüber Plan gestiegen. Die Erholung der Nachfrage ist u.a. mit dem Abklingen der Pandemie sowie Effekten aus der hohen Inflation und der Einführung des Deutschland-Tickets ab Mai zu begründen.

Ausgleichsleistungen zum ÖPNV-Rettungsschirm und Deutschland/9-Euro-Ticket

Die Abrechnung des ÖPNV-Rettungsschirms 2022 führt zu einer Veränderung der im Jahresabschluss 2022 unterstellten Forderungen. Erträge i.H.v. 3,7 Mio. EUR werden im Jahresabschluss 2023 wertberichtigt. Gleichzeitig entstehen höhere Ansprüche aus den Ausgleichsleistungen für das 9-Euro-Ticket über 1,2 Mio. EUR.

Durch einen durch die Freie Hansestadt Bremen eingerichteten "Rettungsschirm" für die Monate Januar bis April erhält die BSAG ungeplante Mittel über 2,7 Mio. EUR. Mit dem zum Mai eingeführten Deutschland-Ticket stehen der BSAG Ausgleichsleistungen i.H.v. 6,4 Mio. EUR für das Jahr 2023 zu.

Personal

Der Personalbestand betrug zum Jahresende 2.503 Mitarbeitende, davon waren 95 Auszubildende, 23 Studierende und 15 Praktikantinnen / Aushilfen.

Personalbestand 31.12.2022 31.12.2023
Mitarbeitende gesamt 2.409 2.503
davon Vorstand 3 3
davon Vollzeitkräfte 1.702 1.831
davon Teilzeitkräfte 400 375
davon in der Altersteilzeit (inkl. Freiphase) 172 161
davon Auszubildende 94 95
davon Studierende 34 23
davon Aushilfen, Praktikant:innen 4 15
Personal (Aktive) in Vollzeit 31.12.2022 31.12.2023
Fahrdienst 939 1.018
Sonstiges Personal 875 883
Gesamt 1.814 1.901

Im Vergleich zum Vorjahr stieg der Personalbestand in Vollzeitpersonalen (VZP) insgesamt um 87 VZP. Im Fahrdienst nahm der Bestand um 79 VZP zu, in den sonstigen Bereichen stieg der Personalbestand um acht VZP.

Das Altersteilzeitmodell soll, wie in der Vergangenheit, als personalpolitisches Instrument, soweit es finanzierbar und operativ sinnvoll ist, fortgeführt werden.

Ertragslage

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse lagen mit 135,8 Mio. EUR um 12,0 Mio. EUR (9,7 %) über dem Vorjahreswert und um - 42,5 Mio. EUR (- 23,8 %) unter Plan. Ein wesentlicher Treiber dieser Entwicklung ist die Erholung der Nachfrage in Verbindung mit der Einführung des Deutschland-Tickets, wodurch die Erträge aus der Personenbeförderung inkl. der Ausgleichsleistungen zum Deutschland-Ticket mit 112,0 Mio. EUR über dem Vorjahresniveau von 95,8 Mio. EUR liegen und damit um 17,7 Mio. EUR (18,7 %) höher als geplant ausfielen. Die Umsätze mit der Freien Hansestadt Bremen mit 18,8 Mio. EUR liegen aufgrund von Verzögerungen von Baumaßnahmen, insbesondere für die Linie 1 Huchting und die "Linie 2 verbindet", gegenüber Vorjahr um -4,9 Mio. EUR und gegenüber Plan um - 60,6 Mio. EUR geringer.

Bestandsveränderungen

Die Veränderungen im Bestand an unfertigen Leistungen betrugen im Berichtsjahr 2023 - 0,2 Mio. EUR und lagen damit um - 0,3 Mio. EUR unter dem Vorjahresniveau und um - 0,2 Mio. EUR unter Plan. Die Veränderungen beruhen auf Weiterberechnungen von Leistungen an den BgA.

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge lagen mit 23,4 Mio. EUR um - 9,3 Mio. EUR (- 28,5 %) unter dem Vorjahresniveau und um 13,0 Mio. EUR (124,1 %) über Plan. Der Rückgang im Vergleich zu 2022 ist maßgeblich durch den ÖPNV-Rettungsschirm in Höhe von 20,5 Mio. EUR begründet. Gegenüber Plan wirken die Gewährung eines Bremischen Rettungsschirms für die Monate Januar bis April mit 2,7 Mio. EUR, ein Energiekostenzuschuss zur Kompensation erhöhter Bezugspreise für Diesel und Fahrstrom durch Bremen mit 5,1 Mio. EUR sowie Schadenersatzleistungen für verspätete Fahrzeuglieferungen mit 1,3 Mio. EUR und Haftpflichtschäden mit 1,7 Mio. EUR positiv auf die sonstigen betrieblichen Erträge.

Materialaufwand

Die Materialaufwendungen sind mit 61,2 Mio. EUR um 0,6 Mio. EUR (0,9 %) gegenüber dem Vorjahr angestiegen, lagen jedoch um - 64,5 Mio. EUR (- 51,3 %) unter dem Planansatz. Bei den Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe lag der Aufwand für Bahnstrom mit 5,8 Mio. EUR um 0,1 Mio. EUR über dem Vorjahreswert und um - 3,9 Mio. EUR unter dem Planniveau. Die Aufwendungen für Dieselkraftstoff sanken mit 8,7 Mio. EUR um -1,6 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr und um - 4,0 Mio. EUR unter Plan. Der sonstige Materialaufwand ist mit 13,4 Mio. EUR um 1,7 Mio. EUR (14,5 %) gegenüber dem Vorjahr gestiegen und um 0,1 Mio. EUR (0,6 %) gegenüber Plan. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen fielen mit 30,6 Mio. EUR um -0,5 Mio. EUR (-1,6 %) geringer als im Vorjahr und um -55,9 Mio. EUR (-64,6 %) niedriger als im Plan aus. Der wesentliche Grund hierfür sind Verschiebungen beim Bau der Verlängerung der Linie 1 Huchting und der "Linie 2 verbindet" sowie die Infrastrukturinstandhaltung.

Personalaufwand

Der Personalaufwand lag mit 130,0 Mio. EUR um 13,0 Mio. EUR (11,1 %) über dem Vorjahr und um - 2,9 Mio. EUR (- 2,2 %) unter dem Planansatz.

Aufgrund der Auswirkungen des Tarifabschlusses sowie einer höheren Anzahl an Mitarbeitenden stiegen die Entgelte einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge und sonstiger Bezüge mit 117,5 Mio. EUR um 8,2 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr an, lagen jedoch aufgrund von Personalunterdeckungen, insbesondere im Fahrdienst, um - 2,1 Mio. EUR unter der Planannahme.

Die Zuweisungen zu Rückstellungen für Urlaub, Gleitzeit etc. liegen mit 1,4 Mio. EUR aufgrund der Anpassungen im Zuge des Tarifabschlusses um 1,2 Mio. EUR höher als im Vorjahr und um 1,2 Mio. EUR höher als im Plan. Die Veränderung der Altersteilzeitrückstellungen lag mit 0,2 Mio. EUR um 0,2 Mio. EUR über dem Vorjahreswert und um 1,1 Mio. EUR über Plan.

Die Dotierung des Demografietopfes erfolgte mit 1,5 Mio. EUR und lag damit auf Plan. Die Inanspruchnahme des Demografietopfes entsprach mit 1,7 Mio. EUR ebenfalls dem Vorjahreswert, lag aber um 0,4 Mio. EUR unter Plan. Die Aufwendungen für Altersversorgung sind im Berichtszeitraum mit insgesamt 7,7 Mio. EUR, insbesondere wegen übernommener Verpflichtungen der Ruhegeldkasse, um 1,8 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr gestiegen und um - 4,2 Mio. EUR gegenüber dem Plan gesunken. Durch höhere Beiträge zur Berufsgenossenschaft liegen die sonstigen Abgaben mit 1,7 Mio. EUR um 0,4 Mio. EUR über dem Vorjahreswert und um 0,6 Mio. EUR über Plan.

Abschreibungen auf das Anlagevermögen

Die Abschreibungen sind mit 28,6 Mio. EUR um 3,3 Mio. EUR (12,9 %) gegenüber dem Vorjahresniveau angestiegen und lagen um - 4,1 Mio. EUR (-12,5 %) unter dem Planwert. Der wesentliche Treiber der Abweichung sind die Aktivierung der neuen Straßenbahnfahrzeuge GT8N-2 und die allgemeine Investitionsabwicklung.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen mit 24,3 Mio. EUR sowohl um 4,9 Mio. EUR (25,0 %) über dem Vorjahreswert als auch um 3,4 Mio. EUR (16,2 %) über Plan. Der wesentliche Treiber für die Abweichung sind periodenfremde Aufwendungen von 3,7 Mio. EUR wegen der Endabrechnung des Ausgleichs aus dem ÖPNV-Rettungsschirm für 2022.. Die IT-Wartungskosten lagen um 0,5 Mio. EUR über Vorjahr und um - 0,8 Mio. EUR unter Plan. Die Aufwendungen für die Einführung neuer Dienstkleidung lagen um 1,4 Mio. EUR über Vorjahr und um 0,1 Mio. EUR über Plan. Gegenläufig wurden zur Aufstockung von Ausbildungskapazitäten im KOM-Bereich externe Fahrschulen mit einem Volumen über 0,5 Mio. EUR beauftragt.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Der Aufwand für Zinsen und ähnliche Aufwendungen lag mit insgesamt 6,6 Mio. EUR um 1,1 Mio. EUR (20,5 %) über dem Vorjahreswert und um - 2,7 Mio. EUR (- 29,5 %) unter den Planannahmen. Der wesentliche Treiber für die Abweichungen gegenüber Plan waren die geringeren Darlehensbedarfe u.a. auf Grund von Verschiebungen von geplanten Investitionen sowie ungeplanten Zuschüssen der FHB.

Beteiligungsaktivitäten

Für die BSAG war die Consult Team Bremen - Gesellschaft für Verkehrsplanung und Bau mbH (CTB) insbesondere als Projektsteuerin für Maßnahmen zum Ausbau des Straßenbahnnetzes tätig. Das Ergebnis der CTB ist mit 0,1 Mio. auf Planniveau.

Die TM Traffic Marketing GmbH vermarktet die Werbeflächen in und auf den Fahrzeugen der BSAG.

Die übrigen Beteiligungen der BSAG hatten ein unwesentliches Geschäftsvolumen. Bedeutsame Risiken sind gegenwärtig nicht erkennbar.

Ergebniseinhaltung im Kontraktzeitraum des ÖDLA 2023

Mit einem Verlust von 90,1 Mio. EUR lag das Ergebnis der BSAG um 19,6 Mio. EUR (27,8 %) über dem Vorjahreswert. Der finanzielle Nettoeffekt vor angemessenem Gewinn überschreitet den Soll-Ausgleich des ÖDLA vor angemessenem Gewinn im Jahr 2023.

Beträge
in Mio. EUR
2023
Soll-Ausgleich vor angemessenem Gewinn 114,1
Finanzieller Nettoeffekt vor angemessenem Gewinn 122,1
Abweichung 8,0
kumulierte Abweichung seit 2019 -13,3

Finanzlage

Zusammenfassung der Kapitalflussrechnung

Beträge
in Mio. EUR
2023
Liquide Mittel * am 01.01.2023 21,7
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -75,6
Cashflow aus Investitionstätigkeit -70,0
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 158,8
Liquiditätswirksame Veränderung 13,2
Liquide Mittel * am 31.12.2023 34,9

* ohne Treuhandkonten Demografie

Zur Finanzierung der Investitionen in Höhe von 72,0 Mio. EUR und zur planmäßigen Tilgung von Altdarlehen in Höhe von 22,3 Mio. EUR hat die BSAG im Rahmen der Finanzierungstätigkeit im Jahr 2023 langfristige Darlehen mit einem Volumen von 54,3 Mio. EUR aufgenommen. Die Kreditverbindlichkeiten (einschließlich Zinsabgrenzung) betrugen zum Ende des Geschäftsjahres 296,1 Mio. EUR. Damit ergibt sich eine Zunahme gegenüber dem Vorjahr von 32,7 Mio. EUR bzw. 12,4 %.

Im Zusammenhang mit dem Verlustausgleich sind bei der BSAG im Jahr 2023 Zahlungen in Höhe von 98,6 Mio. EUR eingegangen.

Einzahlungen aus Zuschüssen waren im Jahr 2023 in Höhe von 33,8 Mio. EUR zu verzeichnen.

Die Zahlungsfähigkeit war im Jahr 2023 zu jeder Zeit gewährleistet.

Investitionen

Der Gesamtwert der Investitionstätigkeit im Geschäftsjahr 2023 betrug 72,0 Mio. EUR und lag damit um 13,0 Mio. EUR (15,27 %) unter dem Vorjahr und um 35,5 Mio. EUR (-33,0 %) unter dem Planansatz. Die Schwerpunkte der Investitionen lagen in der Beschaffung und Inbetriebnahme von Straßenbahnen und Linienbussen, auf dem Um- und Ausbau von Gebäuden im Zuge des Programms UNOSE, sowie auf Infrastrukturarbeiten sowohl als Ersatzbau als auch im Zuge von UNOSE. Die Abweichung gegenüber dem Plan ist im Wesentlichen auf Verschiebungen diverser Maßnahmen im Bereich der Infrastruktur (-27,9 Mio. EUR), Lieferplananpassungen bei Straßenbahnen (-5,1 Mio. EUR) und Bussen (+15,3 Mio. EUR), Verschiebungen bei Maschinen (-8,1 Mio. EUR) und Sonderfahrzeugen (-3,6 Mio. EUR) sowie bei Hard- und Software (-3,7 Mio. EUR) zurückzuführen.

Die Zugänge betreffen folgende Anlagenklassen:

Anlagenklasse Mio. EUR
Immaterielle Vermögensgegenstände 0,7
Grundstücke und Bauten 0,1
Gleisanlagen, Streckenausrüstung 4,4
Fahrzeuge für Personenverkehr 39,8
Technische Anlagen und Maschinen 1,5
Betriebs- und Geschäftsausstattung 2,1
Anzahlungen und Anlagen im Bau 23,4
72,0

Vermögenslage

Die Bilanzsumme erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr deutlich um 52,0 Mio. EUR (8,4 %) auf 673,8 Mio. EUR. Dies ist insbesondere auf das um 42,3 Mio. EUR gestiegene Anlagevermögen, die um 13,1 Mio. EUR gestiegenen liquiden Mittel und die um 9,9 Mio. EUR gesunkenen Forderungen gegen verbundene Unternehmen zurückzuführen. Auf der Passivseite erhöhten sich insbesondere die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um 32,7 Mio. EUR, die sonstigen Verbindlichkeiten um 14,7 Mio. EUR, der Sonderposten für Investitionszuschüsse um 6,3 Mio. EUR und die Rückstellungen um 2,4 Mio. EUR. Demgegenüber reduzierten sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 2,2 Mio. EUR und die Rechnungsabgrenzungsposten um 1,9 Mio. EUR.

Unter Berücksichtigung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse verringerte sich die Eigenkapitalquote von 34,6 % im Vorjahr auf 32,9 %.

Nichtfinanzielle Erklärung

Mit nachhaltigem Handeln soll die Zukunft des ÖPNV im Raum Bremen und der mit ihm in Berührung stehenden Menschen langfristig positiv mitgestaltet werden. Dementsprechend entwickelt und optimiert die BSAG gemeinsam mit den Vertragspartnern, Aufgabenträgern und Anteilseignern konsequent ihre Dienstleistungsangebote und Prozesse, um ihrem Dienstleistungsanspruch gerecht zu werden. Hierbei wird auch die steigende Nachfrage nach Mobilität berücksichtigt.

Bereits im Jahr 2018 wurden in einem längeren Diskussionsprozess die für die BSAG wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte aus interner und externer Sicht definiert. Sie helfen dabei, dass wir uns auf die wichtigen Themen konzentrieren, und machen Schwerpunktsetzungen möglich. Wir berichteten über diese wesentlichen Aspekte in unserem Nachhaltigkeitsbericht, der im Jahr 2023 wiederum in Bezug auf den internationalen Berichtsstandard der Global Reporting Initiative (GRI) erstellt wird und in einer Online-Version (https://www.bsag.de/unternehmen/ueber-uns/nachhaltigkeit.html) erscheint. Im Zuge der kommenden CSRD-Berichtspflicht wurde Ende des Jahres 2023 die Wesentlichkeitsanalyse nach den Kriterien der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) aktualisiert. Diese beinhaltet die Betrachtung der Inside-Out- (Umwelt- und soziale Wesentlichkeit) und der Out-side-In-Perspektiven (finanzielle Wesentlichkeit). Die BSAG möchte damit alle wesentlichen Themen betrachten, die sowohl Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Umwelt haben als auch Themen, welche die BSAG selbst beeinflussen können.

Die Corona-Pandemie beschäftigte das Unternehmen nur noch in den ersten Monaten des Jahres. Die Maskenpflicht im ÖPNV war eine der letzten Maßnahmen, die noch bis Februar Bestand hatte.

Zentrales Ziel für die Arbeit der BSAG war und ist die Rückkehr in den regulären Fahrplan. Leider gelang es nicht immer, auf allen Linien den regulären Fahrplan umzusetzen. Nach den dramatisch gesunkenen Fahrgastzahlen während der Corona-Pandemie hat die BSAG für das Jahr 2023 das Ziel erreicht, im Monat November 95 % der Nachfrage (Anzahl Unternehmensfahrten) des gleichen Monats des Jahres 2019 wieder zu erlangen. Dieses Nachfrageniveau hat sich trotz des noch reduzierten Angebotes verstetigt.

Positive Effekte für die Fahrgäste und neue Chancen für die Verkehrswende brachte das Deutschland-Ticket. Als Nachfolger für das erfolgreiche 9-Euro-Ticket gestartet, bietet das neue Ticket Pendlerinnen und Pendlern aus dem Bremer Umland eine spürbare monatliche finanzielle Entlastung. Auch erhöht es die Chance, dass private Pkw zugunsten von Bus und Bahn stehen gelassen werden.

In der öffentlichen Diskussion hat der Klimaschutz und damit die Diskussion, wie wir zukünftig klimaneutrale Mobilität leben, deutlich an Stellenwert gewonnen.

Im Jahr 2022 hat die BSAG ein integriertes Klimaschutzkonzept beschlossen und somit die Klimaschutzstrategie aus dem Jahr 2019 aktualisiert. Sie hat sich darin das Ziel gesetzt, bis 2038 klimaneutral hinsichtlich der direkten CO 2 -Emissionen der BSAG zu werden. Auch indirekt verursachte CO 2 -Emissionen, welche z.B. in der Lieferkette der bezogenen Produkte entstehen, sollen reduziert werden.

Ein wesentlicher Hebel auf dem Weg zur Klimaneutralität ist die Elektrifizierung der Busflotte. Im Jahr 2023 waren insgesamt 20 batterieelektrische Busse im Linienbetrieb. Der nächste Meilenstein ist die Beschaffung von 50 Elektro-Gelenkbussen. Diese sollen auf dem Betriebshof in Blumenthal untergebracht, geladen und gewartet werden. Ohne den Umbau des Betriebshofs an der Ermlandstraße in Bremen-Nord kann die Umstellung von Dieselbussen zu batteriebetrieben Fahrzeugen nicht gelingen. Dafür sind umfangreiche Baumaßnahmen erforderlich - im Erdreich und oberirdisch. Um künftig mehr als 50 Elektrobusse gleichzeitig über Nacht laden zu können, ist eine entsprechend leistungsfähige Anbindung an das Stromnetz erforderlich. Zudem braucht es Ladestationen auf dem Betriebshof und eine Erweiterung der Betriebswerkstatt. Der dafür nötige Umbau des Betriebshofs und die Beschaffung der Busse soll im Jahr 2025 abgeschlossen werden.

Zur Steigerung der Attraktivität des ÖPNV in Bremen tragen auch regelmäßige Fahrzeugbeschaffungen bei. Bis zum 31. Dezember 2023 wurden 76 neue Straßenbahnen des Typs GT8N-2 in Betrieb genommen. Der Einsatz der neuen Straßenbahngeneration liegt somit im Plan. Im Dezember 2021 wurde eine Optionsauslosung gezogen in der Größenordnung von sieben Straßenbahnen für die zukünftige Verkehrsentwicklung in Bremen. Somit werden insgesamt 84 neue Straßenbahnen beschafft. Das derzeit größte Projekt, der Neubau der Betriebswerkstatt und Umsteigeanlage in Gröpelingen, schreitet weiter voran. Anfang Juni 2022 wurden die Arbeiten in der Umsteigeanlage soweit abgeschlossen, dass eine Inbetriebnahme durch die ÖPNV-Nutzung erfolgen konnte. Auch der neue Betriebshof kann voraussichtlich bis Mitte August 2024 fertiggestellt und in Betrieb genommen werden.

Prognose-, Chancen- und Risikobericht

Prognosebericht

In der Sitzung vom 7. Februar 2024 wurde die Planung für das Geschäftsjahr 2024 durch den Aufsichtsrat der BSAG verabschiedet. Grundlage für die Planung ist der am 27. Juni 2018 unterzeichnete neue »Vertrag über einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im straßengebundenen ÖPNV auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Bremen (ÖDLA)« und der darin enthaltene Businessplan für die Jahre 2019 bis 2026.

Der verabschiedete Wirtschaftsplan 2024 sieht einen Verlustausgleich von 115,0 Mio. EUR und damit einen Rückgang um -16,4 Mio. EUR (-12,5 %) gegenüber dem Vorjahresplan vor. Die 115,0 Mio. EUR sind das Ergebnis eines vorangegangenen intensiven Planungsprozesses - unter der Maßgabe der vereinbarten Einsparung von rd. 10,0 Mio. EUR über das auf fünf Jahre angelegte Stabilisierungsprogramm. Unter Berücksichtigung der Inflationsbedingten Preiseffekte und den vorgesehenen Ausgleichsleistungen für das Deutschland-Ticket wird der fortgeschriebene Soll-Verlust des ÖDLA für das Jahr 2024 voraussichtlich um 13,9 Mio. EUR verfehlt.

Ertragsseitig wird von Erträgen aus der Personenbeförderung in Höhe von 118,4 Mio. EUR ausgegangen. Im Vergleich zum Vorjahresplan bedeutet dies einen Erholungseffekt von 24,1 Mio. EUR (25,6 %).

Gemäß den Gremienbeschlüssen des Verkehrsverbunds Bremen/Niedersachsen GmbH (VBN) ist ein Anstieg der Tarife für das Jahr 2024 für das Stadtgebiet Bremen von 5,1 % vorgesehen und in der Planung berücksichtigt. Effekte aus der Einführung des Deutschland-Ticket wurden geschätzt, können sich im Laufe des Jahres aber durch die Einnahmeaufteilung und einer möglicherweise schwankenden Nachfrage ändern.

Bei den betriebsnahen Umsatzerlösen in Höhe von 2,9 Mio. EUR wird ebenfalls von einer Erholung der pandemiebedingten Effekte im Bereich der erhöhten Beförderungsentgelte um 0,2 Mio. EUR gegenüber dem Ist des Vorjahres ausgegangen.

Die Umsätze mit der Freien Hansestadt Bremen sinken aufgrund des Voranschreitens der Bauprojekte "Verlängerung der Linie 1 nach Huchting" sowie der Umsteigeanlage Gröpelingen um 26,9 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahresplan.

Die sonstigen betrieblichen Erträge steigen um 0,1 Mio. EUR auf 10,5 Mio. EUR und bewegen sich damit auf dem Vorjahresplanniveau.

Aufwandseitig weist der geplante Materialaufwand mit 105,7 Mio. EUR einen Rückgang um 20,0 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahresplan auf. Dies ist insbesondere auf die geringere Entwicklung der Energiekosten um 5,8 Mio. EUR sowie auf die geringeren Bauleistungen für den BgA und Dritte um 19,5 Mio. EUR zurückzuführen. Gegenläufig steigen die Instandhaltungsaufwendungen preisbedingt um 5,3 Mio. EUR ggü. der Vorjahresplanung.

Der geplante Personalaufwand steigt gegenüber dem Vorjahresplan von 132,9 Mio. EUR auf 135,7 Mio. EUR um 2,8 Mio. EUR. Maßgeblich für den Anstieg sind der Tarifabschluss 2023 sowie der Personalaufbau im Fahrdienst. Gegenläufig wirken geringere Aufwendungen für die Pensionsrückstellungen.

Die geplanten Abschreibungen werden aufgrund der geplanten Investitionen, insbesondere durch die fortlaufende Aktivierung der neuen Straßenbahnen, mit 35,0 Mio. EUR um 2,3 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahresplan höher ausfallen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind mit 21,2 Mio. EUR um 0,3 Mio. EUR gestiegen. Insbesondere die Wartungskosten für Software und sonstigeallgemeine Dienstleistungen sind um 1,4 Mio. EUR gestiegen, gegenläufig wirkt die Beschaffung der neuen Dienstkleidung im Jahr 2023 mit -1,1 Mio. EUR.

Das geplante Finanzergebnis steigt mit 12,2 Mio. EUR um 3,0 Mio. EUR im Vergleich zu der Planung des Vorjahres aufgrund der gestiegenen Darlehenszinsen im Rahmen der Finanzierung der Investitionen.

Die genehmigte Investitionsplanung der Jahre 2024 und folgende weist vor Überträgen aus den Vorjahren ein Volumen von insgesamt 23,4 Mio. EUR auf. Davon entfallen auf das Jahr 2024 selbst 12,1 Mio. EUR. Hierbei bilden die Investition in Infrastrukturanlagen mit 16,4 Mio. EUR (davon 10,6 Mio. EUR in Folgejahren) und in Hard- und Software (2,5 Mio. EUR) den größten Anteil am Gesamtvolumen ab.

Weitere Schwerpunkte der geplanten Investitionstätigkeit sind Sonderfahrzeuge mit 1,8 Mio. EUR (davon 0,6 Mio. EUR in Folgejahren), Maschinen und Werkzeuge (1,2 Mio. EUR, davon 0,1 Mio. EUR in Folgejahren) sowie Vertriebstechnik und Fahrzeugausrüstungen (0,8 Mio. EUR).

Aus in Vorjahren genehmigten Investitionsplänen befinden sich Investitionen in Höhe von 112,7 Mio. EUR im Überhang und in der Umsetzung des Jahres 2024. Die wichtigsten Maßnahmen hierbei sind bereits genehmigte Infrastrukturmaßnahmen im Zusammenhang mit UNOSE inkl. Werkstattausstattung (16,4 Mio. EUR), der Bau des Polizeikommissariats in Gröpelingen (11,6 Mio. EUR), die Ersatzbeschaffung von Linienbussen (14,9 Mio. EUR), weitere Straßenbahnen des Typs GT8N-2 für Angebotsoffensiven (15,0 Mio. EUR), E-Bus-Ladeinfrastrukturanlagen (19,9 Mio. EUR), Sonderfahrzeugen (2,6 Mio. EUR), Maschinen (8,1 Mio. EUR), Infrastrukturanlagen (18,4 Mio. EUR) sowie Investitionen in Hard- und Software (3,3 Mio. EUR).

Insgesamt sollen im Jahr 2024 Investitionen mit einem Volumen von 124,8 Mio. EUR realisiert werden.

Die Auszahlungen der BSAG können nicht vollumfänglich durch Einzahlungen aus der Geschäftstätigkeit finanziert werden. Es sind zusätzlich Einzahlungen in Form von Verlustübernahmen der BVBG, Darlehen und Zuschüssen erforderlich. Für das Geschäftsjahr 2024 sind Darlehensaufnahmen in Höhe von 143,3 Mio. EUR geplant. Da auch im Jahr 2024 der Jahresfehlbetrag durch die BVBG ausgeglichen werden soll, stehen in Höhe der geplanten Abschreibungen auf Anlagevermögen abzüglich der geplanten Auflösung des Sonderpostens insgesamt 28,3 Mio. EUR Mittel zur Innenfinanzierung zur Verfügung.

Infolge der Unsicherheiten der allgemeinen geopolitischen Lage und deren Einfluss auf Lieferketten und Preisentwicklungen ist der Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 weiterhin unter einer außergewöhnlich hohen Unsicherheit erstellt worden. Lieferengpässe und mögliche Preisentwicklungen bei Energie und sonstigen Materialbedarf können zu betrieblichen Einschränkungen und finanziellen Belastungen führen.

Risikobericht

Risikomanagement

Die Grundlage für den "Vertrag über einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im straßengebundenen ÖPNV auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Bremen" (ÖDLA) bildet die Verordnung (EG) 1370/2007. Die BSAG ist vertraglich verpflichtet, das ÖPNV-Angebot in Quantität und Qualität nach genauen vertraglichen Regelungen zu erbringen.

Neben der Bewertung von potenziellen beihilferechtlichen Risiken, die sich aus der Weiterentwicklung und Anpassungen des öffentlichen Dienstleistungsvertrags ergeben könnten, analysiert und überwacht die BSAG auch stetig die vollständige Vertragserfüllung.

Hierzu existiert zur Steuerung der Risiken ein Risikomanagementsystem, das unmittelbar aus den gesetzlichen Anforderungen abgeleitet ist. Bestandsgefährdende Risiken werden frühzeitig erfasst und an den Vorstand berichtet, um im Bedarfsfall entsprechend schnell Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Das Risikomanagementsystem ist in einem Risikohandbuch beschrieben, in dem der Umgang mit Risiken definiert ist. Im Zuge der stetigen Weiterentwicklung der Corporate Governance wurden das Risikomanagementsystem sowie das Risikohandbuch analysiert und die Risikomatrix erstellt und fortlaufend aktualisiert. Das Risikomanagement umfasst die Prozesse Risikoinventur (Erst- und Folgeinventur), Berichterstattung (quartalsweise Berichterstattung über den Risikostatus) und adhoc-Meldungen (unterjährige kritische Statusänderungen). Frühwarnsignale werden definiert; mit deren Hilfe können bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt werden.

Risiken

Die Risikoposition der BSAG wird im Wesentlichen von den Vergaberisiken bestimmt. Nach der Unterzeichnung des neuen ÖDLA 2019 bis 2041 am 27. Juni 2018 durch die Gremien der FHB und des ZVBN hat sich dieses Risiko allerdings deutlich reduziert.

Eine über das Berichtsjahr hinaus andauernde Veränderung der Risikopositionen stellen der Kriegsausbruch in der Ukraine und die damit verbundenen volkswirtschaftlichen Auswirkungen dar. Die Unsicherheiten in der allgemeinen geopolitischen Lage und mögliche Folgen für die BSAG sind derzeit nicht abschätzbar. Neben dem deutlichen Anstieg der Energie- und Baupreise sind negative Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit bei Energie, Rohstoffen oder Ersatzteilen nicht auszuschließen. Des Weiteren warnt das Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik im Zuge der kriegerischen Auseinandersetzungen vor möglichen Cyberangriffen auf kritische Infrastrukturen und Unternehmen der Daseinsvorsorge. Die skizzierten Risiken können zu Produktionseinschränkungen bzw. Produktionsausfällen führen.

Ein vergaberechtliches Risiko für die BSAG bildet die mögliche Einführung eines umlagefinanzierten öffentlichen Personennahverkehrs. Der Systemwechsel von einem nutzerfinanzierten auf einen umlagefinanzierten öffentlichen Personennahverkehr könnte der im öffentlichen Dienstleistungsauftrag verankerten Dienstleistungskonzession entgegenstehen. Eine dementsprechende Aufhebung des aktuellen Dienstleistungsvertrags einschließlich einer Neuvergabe ist nach derzeitigem Kenntnisstand rechtlich nicht auszuschließen.

Die Fortführung des Deutschland-Tickets ist zumindest für das Jahr 2024 nahezu sicher. Unklar hingegen ist die zukünftige Einnahmeaufteilung sowie die Fortführung der Ausgleichsleistungen über das Jahr 2024 hinaus. Ein Ende der Ausgleichsleistung hätte erhebliche Auswirkungen auf die Erlöse aus Personenbeförderung und damit auf das Ergebnis der BSAG. Die Effekte wären aber über den ÖDLA abgedeckt und stellen damit kein existenzgefährdendes Risiko dar.

Der Wandel am Arbeitsmarkt und ein wachsender Fachkräftemangel führen zu höheren Aufwendungen im Bereich der Personalakquise sowie der Aus- und Fortbildung bei der BSAG. Risiken und Chancen bestehen gleichermaßen im Bereich der ungeplanten Fluktuation und der weiteren Entwicklung am Arbeitsmarkt. Eine unsichere Wirtschaftslage in Deutschland führt tendenziell zu positiven Effekten für eine sichere Arbeitgeberin wie der BSAG.

Aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen der BSAG als kommunales Unternehmen der Daseinsvorsorge mit einem bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Bremer Verkehrs- und Beteiligungsgesellschaft mbH (BVBG) werden die genannten Risiken als nicht bestandsgefährdend eingestuft.

Die Risiken stellen eine Momentaufnahme dar und sind ein Auszug aus der Gesamtrisikoposition zum 31. Dezember 2023. Bestandsgefährdende Risiken sind derzeit auch mittelfristig nicht erkennbar.

Chancen

Mittelfristig bieten sich Chancen insbesondere aus den Themen Netzausbau, veränderte Mobilitätskultur und neue Mobilitätsangebote für die BSAG.

Der Ausbau einer Straßenbahnanbindung in die Überseestadt, die Erweiterung des Streckennetzes basierend auf dem Verkehrsentwicklungsplan Bremen (VEP) sowie die Umsetzung der Maßnahmen "Linie 2 verbindet" und "Verlängerung der Linien 1 und 8 nach Huchting und in das Umland" bieten Chancen für ein weiteres Wachstum. Damit kann der ÖPNV zur Erreichung der Verkehrs- und stadtentwicklungspolitischen als auch ökologischen Zielsetzungen der Stadt sowie der Standortattraktivität beitragen.

In der Teilfortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans wurde ein Prioritätsnetz aus vorhandenen Straßenbahn- und Busstrecken konzipiert, das mit 85 % den weitaus größten Teil der Bremer Einwohnerinnen erschließt und direkte Verbindungen mit der Innenstadt und dem Hauptbahnhof bzw. dem Zentrum und Bahnhof Vegesacks sowie weiteren wichtigen, stadtprägenden Zielen wie Hochschulen, Kliniken, Regionalbahnhöfen, Geschäfts- und Einkaufszentren und Gewerbestandorten möglichst mit nur einmaligem Umsteigen schafft. Für dieses Prioritätsnetz gelten gemeinsame Vorgaben an Angebot, Aufgabe, Infrastruktur, Bevorrechtigung und Fahrzeuge. Eine stückweise Umsetzung würde das ÖPNV-Angebot in Bremen erheblich verbessern und damit die Nachfrage spürbar erhöhen.

Der demografische Wandel und der daraus resultierende höhere Anteil der älteren Bevölkerung wirken sich auf das Mobilitätsverhalten der Gesellschaft aus. Barrierefreie Mobilität zu gestalten und zu verbessern, bietet die Chance für steigende Fahrgastzahlen.

Weiterhin begünstigen ein steigendes Umweltbewusstsein der Bevölkerung und die Forderung nach umweltschonendem Verkehr den weiteren Ausbau des ÖPNV und eine weitere Entwicklung der Elektromobilität im Busverkehr. Wichtige Aspekte dabei sind die Verbesserung der Luftqualität und des Lärmschutzes.

Corporate Governance

Die Corporate Governance bzw. die Grundsätze der Unternehmensführung bezeichnen den Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung der BSAG. Grundlage für die Implementierung geeigneter Systeme sind der § 91 Abs. 2 Aktiengesetz für den Vorstand und § 107 Abs. 3 Aktiengesetz für den Aufsichtsrat.

Vor dem Hintergrund einer Optimierung der Organisation und der Konsolidierung von einzelnen Themen hat der Vorstand eine Bündelung von Aufgaben Ende 2023 umgesetzt. In einem ersten Schritt wurden die Elemente Compliance, Datenschutz und Revision in einer Stabsstelle Corporate Governance zusammengefasst. Hierdurch können Synergieeffekte in einer besseren Zusammenarbeit geschaffen werden.

Compliance-Management-System (CMS)

Bereits im Jahr 2016 hat der Vorstand der BSAG im Rahmen seiner Verantwortung für Compliance den Bereich Compliance eingerichtet. Der Schwerpunkt dieses Bereichs liegt in der Prävention und Bekämpfung von Korruption und weiteren Wirtschaftsstraftaten, wie zum Beispiel Diebstahl, Betrug und Untreue.

Die Compliance-Organisation wird von der Compliance-Beauftragten gesteuert und ist dem Ressort der kaufmännischen Vorständin zugeordnet. Das CMS wird seit Dezember 2023 im Sinne des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) nach PS 980 Standard weiterentwickelt.

Ein externer Ombudsmann steht seit Ende 2016 als Ansprechpartner für vertrauliche Hinweise zur Verfügung und wahrt auf Wunsch die Anonymität von hinweisgebenden Personen. Seit dem Jahr 2019 besteht die Möglichkeit, Hinweise zu compliancerelevanten Vorgängen auch über ein webbasiertes Hinweisgebersystem wahlweise anonym zu übermitteln. Anforderungen durch Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes sowie auf Grundlage des Lieferkettensorgfaltsgesetzes sind in das bestehende System integriert worden.

Risikomanagementsystem

Das Management von Risiken gehört zum Kern unternehmerischen Handelns, da ohne die Bereitschaft, Risiken einzugehen, die Wahrnehmung von Chancen nicht möglich ist.

Mit dem am 1. Mai 1998 in Kraft getretenen Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) hat der Vorstand gemäß § 91 Abs. 2 AktG geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, um die den Fortbestand der Gesellschaft gefährdenden Entwicklungen frühzeitig erkennen zu können. Die Vorgehensweise der BSAG im Hinblick auf das Management von Risiken und Chancen ist im Risikohandbuch der BSAG definiert.

Neben der Etablierung einer unternehmerisch vertretbaren Risikokultur ist der Nachweis der Erfüllung der Pflichten des Vorstands für Maßnahmen im Sinne des § 91 Abs. 2 AktG einschließlich der Einrichtung eines Überwachungssystems Ziel der Risikokommunikation

Internes Kontrollsystem

Der Bedeutung der internenKontrolle ist mit der Aufnahme in das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) Rechnung getragen worden.

Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für die Einführung, den Einsatz und die Überwachung des IKS. Der Vorstand prägt das IKS wesentlich, fühlt sich diesem verpflichtet und bestärkt somit die Schaffung eines geeigneten Kontrollumfelds gestützt auf Führungsphilosophie, Kompetenzen, Integrität und ethische Werte. Gleiches gilt für die Centerleitenden und die Geschäftsführung von Tochterunternehmen. Die Vorgehensweise des/der IKS-Koordinator:in ist im IKS-Handbuch der BSAG festgelegt.

Internes Revisionssystem

Die Interne Revision ist eine vom Tagesgeschäft unabhängige, objektive Prüfungs- und Beratungsaktivität bei der BSAG.

Die Revision wird ausschließlich im Auftrag des Vorstands tätig und ist aus diesem Grund als Bestandteil der Stabsstelle Corporate Governance (CG) direkt der kaufmännischen Vorständin der BSAG unterstellt. Sie berät und unterstützt den Gesamtvorstand bei der Beurteilung der strategischen Managementprozesse, der Überwachung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Vermögenssicherung in allen Teilen des BSAG-Konzerns. Jährlich wird ein Revisionsprogramm erstellt, das der Genehmigung durch den Vorstand bedarf. Mitglieder des Vorstands können Ad-hoc-Aufträge erteilen. Die Revision prüft planmäßig und risikoorientiert die Organisationseinheiten, Center und ausgewählte Beteiligungsgesellschaften auf Einhaltung der Unternehmensstrategie, der gesetzlichen und unternehmensinternen Normen und der Wirtschaftlichkeit sowie der Sicherung der Vermögenswerte.

Der Revisionsplan und die zusammengefassten Revisionsergebnisse werden dem Aufsichtsrat der BSAG in der Regelberichterstattung vorgelegt.

Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten

Die von der BSAG verwendeten Finanzinstrumente umfassen im Wesentlichen Darlehen und flüssige Mittel. Diese Instrumente dienen der Finanzierung der Geschäftstätigkeit und Investitionen. Die Gesellschaft verfügt über verschiedene weitere Finanzinstrumente, wie zum Beispiel Forderungen und Verbindlichkeiten, die unmittelbar aus der Geschäftstätigkeit resultieren.

Derivative Finanzinstrumente werden nicht eingesetzt.

Grundsätzlich bestehen für die BSAG Zinsänderungs-, Liquiditäts- und Ausfallrisiken. Fremdwährungsrisiken ist die BSAG nicht ausgesetzt. Das Zinsänderungsrisiko aus den langfristigen Bankdarlehen wird durch fristenkongruente Zinsfestschreibungen kompensiert. Zinsderivate werden nicht eingesetzt. Der Mittelabfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit und damit der Liquiditätsbedarf werden maßgeblich durch unterjährige Abschlagszahlungen auf die Verlustübernahme gedeckt. Die Abschlagszahlungen sind im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der BVBG vereinbart. Für Ausfallrisiken von Forderungen werden Einzel- und Pauschalwertberichtigungen gebildet. Zusammengefasst sind die Risiken aus Finanzinstrumenten für die BSAG als gering einzustufen.

Erklärung zur Unternehmensführung

Gemäß dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst wurden bei der BSAG Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, im Vorstand sowie für die obersten beiden Führungsebenen festgelegt.

Zum Ende des letzten Berichtsturnus (1. Juli 2017 bis 30. Juni 2022) hat die BSAG die Ziele für den Frauenanteil in hohen Führungspositionen gemäß den gesetzlichen Vorgaben überprüft und in Übereinstimmung mit den personalpolitischen Zielsetzungen für eine ausgewogene Geschlechterbalance neue Zielgrößen für die Zeit vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2027 formuliert.

Frauen im Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der BSAG besteht aus 16 Mitgliedern.

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 8. Juni 2022 eine neue Zielgröße bis zum 30. Juni 2027 festgelegt. Er strebt an, dass 50 % der Aufsichtsratsmitglieder Frauen und 50 % der Aufsichtsratsmitglieder Männer sind.

Am 31. Dezember 2023 waren sieben Frauen (43,75 %) und neun Männer (56,25 %) im Aufsichtsrat der BSAG vertreten, d.h. im Vergleich zum 30. Juni 2022 zwei Frauen mehr. Die gesetzte Zielgröße wurde noch nicht erreicht.

Es muss in diesem Zusammenhang berücksichtigt werden, dass die Besetzung des Aufsichtsrats von der Ernennung durch die Anteilseignerin sowie vom Ausgang der Wahl der Arbeitnehmendenvertreter:innen in den Aufsichtsrat bestimmt wird und somit nur ein eingeschränkter Einfluss auf die Besetzung des Aufsichtsrats besteht.

Frauen im Vorstand

Der Vorstand der BSAG besteht aus drei Mitgliedern.

Der Aufsichtsrat der BSAG legte am 30. Juni 2022 als neue Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand den zur Zeit der Beschlussfassung bestehenden Status quo von 33,3 % bis zum 30. Juni 2027 fest.

Zum 1. Dezember 2022 wurde Frau Claudia Wiest zur neuen kaufmännischen Vorständin der BSAG bestellt. Seitdem besteht eine Frauenquote im Vorstand von 66,7 %. Der angestrebte Frauenanteil im Vorstand wurde zum Stichtag des Lageberichts am 31. Dezember 2023 somit übertroffen.

Frauen auf der ersten und zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands

Die BSAG strebt an, mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen und hat für den Frauenanteil für die obersten Führungsebenen die nachfolgenden neuen Zielgrößen bis zum 30. Juni 2027 festgesetzt. Für den Frauenanteil der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands wurde eine Zielgröße von 37,5 % beschlossen. Der Zielwert für die zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands wurde auf 38,1 % festgelegt.

Zum 31. Dezember 2023 lag der Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands bei 33,33 %; er ist damit im Vergleich zum letzten Berichtszeitraum leicht gestiegen. In der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands konnte ein Frauenanteil von 30,77 % erreicht werden, d.h. der Frauenanteil ist im Vergleich zum letzten Berichtszeitraum leicht gesunken.

Die für den 30. Juni 2027 für die obersten Führungsebenen gesetzten Zielgrößen haben wir folglich noch nicht erreicht.

 

Bremen, den 28. März 2024

Der Vorstand

Monika Alke

Thorsten Harder

Claudia Wiest

Bilanz

AKTIVA

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 2.382.261,00 2.591.648,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 20.651.169,08 21.324.660,35
2. Gleisanlagen, Streckenausrüstungen und Sicherungsanlagen 81.706.234,00 76.240.027,00
3. Fahrzeuge für Personenverkehr 261.366.496,00 233.760.087,00
4. Technische Anlagen und Maschinen 6.336.660,00 6.269.107,00
5. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 26.610.453,89 25.804.936,89
6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 46.214.663.84 36.979.437,90
442.885.676,81 400.378.256,14
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 35.790,43 35.790,43
2. Beteiligungen 98.487,14 98.487,14
3. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.891.779,96 1.891.779,96
2.026.057,53 2.026.057,53
447.293.995,34 404.995.961,67
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 11.588.502,33 9.534.844,70
2. Unfertige Leistungen 159.121,51 387.660,63
11.747.623,84 9.922.505,33
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.101.684,48 3.352.472,66
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 10.904.735,17 20.781.371,11
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 19.472.826,81 13.720.946,17
4. Sonstige Vermögensgegenstände 142.958.055,64 145.019.875,51
177.437.302,10 182.874.665,45
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 36.431.805,46 23.336.393,61
225.616.731,40 216.133.564,39
C. Rechnungsabgrenzungsposten 890.314,58 667.253,61
673.801.041,32 621.796.779,67

PASSIVA

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 10.225.837,62 10.225.837,62
II. Kapitalrücklage 47.790.750,44 47.790.750,44
III. Gewinnrücklagen
1. Gesetzliche Rücklage 1.022.583,76 1.022.583,76
2. Andere Gewinnrücklagen 121.440,00 121.440,00
1.144.023,76 1.144.023,76
59.160.611,82 59.160.611,82
B. Sonderposten für Investitionszuschüsse 162.364.395,00 156.029.220,00
C. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 22.048.712,00 21.281.600,00
2. Sonstige Rückstellungen 27.999.245,85 26.394.929,00
50.047.957,85 47.676.529,00
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 296.073.707,44 263.370.589,50
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 33.938.143,76 36.174.660,98
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 35,43 21,67
4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 805,28 805,28
5. Sonstige Verbindlichkeiten 71.252.537,86 56.540.111,37
davon aus Steuern: EUR 1.287.386,24 (Vorjahr: EUR 1.287.965,89)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR 622.008,17 (Vorjahr: EUR 582.963,79)
401.265.229,77 356.086.188,80
E. Rechnungsabgrenzungsposten 962.846,88 2.844.230,05
673.801.041,32 621.796.779,67

Gewinn- und Verlustrechnung

2023
EUR
2022
EUR
1. Umsatzerlöse 135.818.200,68 123.829.339,13
2. Verminderung des Bestands an unfertigen Leistungen -228.539,12 -502.803,01
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 1.215.995,00 1.050.669,58
4. Sonstige betriebliche Erträge 23.397.964,28 32.706.974,34
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -30.561.095,78 -29.523.724,08
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -30.597.619,41 -31.082.929,01
-61.158.715,19 -60.606.653,09
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -102.131.492,74 -92.159.261,33
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -27.872.423,36 -24.837.569,99
davon für Altersversorgung: EUR 7.751.522,83 (Vorjahr: EUR 5.903.281,81)
-130.003.916,10 -116.996.831,32
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -28.646.159,72 -25.370.908,75
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen -24.254.076,59 -19.397.348,12
9. Erträge aus Beteiligungen 63.142,00 26.769,20
10. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 50.253,92 163.917,05
11. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 91.108,12 18.936,72
12. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 285.709,29 133.302,70
davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 138.595,19 (Vorjahr: EUR 130.824,00)
13. Aufwendungen aus Verlustübernahme -99.161,50 -18.936,72
14. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -6.550.033,82 -5.437.812,15
15. Ergebnis nach Steuern -90.018.228,75 -70.401.384,44
16. Sonstige Steuern -121.689,60 -133.931,28
17. Erträge aus Verlustübernahme 90.139.918,35 70.535.315,72
18. Jahresüberschuss 0,00 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

1. Allgemeine Angaben

Die Bremer Straßenbahn Aktiengesellschaft (BSAG) hat ihren Sitz in Bremen und ist dort beim Amtsgericht im Handelsregister unter HRB 4953 eingetragen.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und unter Beachtung ergänzender Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungsmethoden und Bewertungsgrundsätze blieben gegenüber dem Vorjahr größtenteils unverändert.

Abweichend zum Vorjahr, in dem die Umsatzerlöse aufgrund der noch fehlenden Einnahmeverteilung der VBN GmbH geschätzt werden mussten, erfolgte die Abrechnung in diesem Jahr wieder auf der Einnahmeendabrechnung des VBN. Dies wirkte sich entsprechend auch auf die Ansprüche für Ausgleichleistungen für den ÖPNV-Rettungsschirm, das Deutschland-Ticket, die Schwerbehindertenbeförderung und die Schülerverkehre aus.

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Herstellungskosten umfassten Fertigungsmaterial, Fertigungslöhne sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten. Das Wahlrecht gemäß § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB wurde nicht ausgeübt.

Die Abschreibungen erfolgten nach der linearen Methode. Die zugrunde gelegte Nutzungsdauer der Gleisanlagen beträgt in der Regel 25 Jahre, im Einzelfall wird entsprechend der voraussichtlichen Beanspruchung der Gleisanlagen die Abschreibungsdauer auf 20 Jahre reduziert bzw. auf 30 Jahre erhöht. Die zugrunde gelegte Nutzungsdauer der Straßenbahnen beträgt 25 bzw. 28 Jahre und der Busse im Linienverkehr zwölf Jahre. Bei den anderen Vermögensgegenständen wurde die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zugrunde gelegt. Auf die Zugänge bei den abnutzbaren Anlagen wurde der zeitanteilige Abschreibungssatz verrechnet. Vermögensgegenstände mit einem Anschaffungswert bis 800 EUR wurden im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben.

Erhaltene Investitionszuschüsse auf Sachanlagen werden erfasst, wenn ein entsprechender Zuwendungsbescheid vorliegt. Ab dem Geschäftsjahr 2019 werden sämtliche Investitionszuschüsse in den Sonderposten für Investitionszuschüsse eingestellt; deren Auflösung erfolgt unter Berücksichtigung der Nutzungsdauer der bezuschussten Anlagengegenstände. Investitionszuschüsse für vor dem Jahr 2019 getätigte Investitionen wurden bis zum Jahr 2018 aktivisch von den Anschaffungs- und Herstellungskosten abgesetzt.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Vorräte wurden zu gleitenden Durchschnittspreisen bewertet. Für Materialien mit langer Lagerdauer oder fehlender Gängigkeit wurden angemessene Abschläge vorgenommen. Die unfertigen Leistungen wurden mit Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Herstellungskosten umfassen Fertigungsmaterial, Fertigungslöhne sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie flüssige Mittel wurden zu Anschaffungskosten, die in der Regel den Nennwerten entsprechen, angesetzt. Ausfallrisiken für Forderungen wurden durch Wertberichtigungen berücksichtigt.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwendungen für künftige Geschäftsjahre betreffen. Der Posten wird in der Rechnungsperiode aufgelöst, in der der Aufwand wirtschaftlich entstanden ist.

Für die Pensionsrückstellungen sind die Pensionsverpflichtungen unter Berücksichtigung eines 10-Jahres-Durchschnittszinssatzes nach der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) sowie zukünftiger Renten- und Gehaltssteigerungen u. a. ermittelt worden. Bei der Bewertung wurden das Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode), die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck, ein Zinssatz von 1,82 % (Vj. 1,78 %) gemäß RückAbzinsV, zukünftige, noch nicht feststehende, Einkommenssteigerungen von jährlich 2,0 % (Vj. 2,0 %), zukünftige Rentenerhöhungen von jährlich 0,75 % bis 2,4 % (Vj. 2,0 %) sowie eine firmenspezifische Fluktuationsrate von 0,125 % bis 8,75 % (Vj. 1,5 %) angesetzt. Mit dem zum 31. Dezember 2023 gültigen 7-Jahres-Durchschnittszins gemäß RückAbzinsV von 1,74 % hätte sich ein Erfüllungsbetrag von 22.262 TEUR ergeben. Der Differenzbetrag beträgt somit 213 TEUR.

Von der Vereinfachung gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde Gebrauch gemacht und entsprechend ein durchschnittlicher Marktzinssatz gemäß RückAbzinsV mit einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren angesetzt.

Im Posten "Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" sind auch Verpflichtungen enthalten, die aus einer rückgedeckten Direktzusage stammen. Da sich die Verpflichtungen aus diesen Altersversorgungszusagen ausschließlich nach dem beizulegenden Zeitwert des Rückdeckungsversicherungsanspruchs bestimmen, wurden die Verpflichtungen gemäß § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB in Höhe des beizulegenden Zeitwerts des Rückdeckungsversicherungsanspruches (Aktivwert) in Höhe von 16.967 TEUR (Vj. 16.888 TEUR) bewertet und entsprechend § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB damit saldiert. Der Bilanzausweis beträgt somit 0 EUR. Der Aktivwert ist dabei der Höhe nach identisch mit den fortgeführten Anschaffungskosten bzw. dem beizulegenden Zeitwert. Der verrechnete Erfüllungsbetrag beträgt 15.698 TEUR (Vj. 15.738 TEUR), der verrechnete Zinsaufwand beträgt 270 TEUR (Vj. 281 TEUR).

Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet. Als Rechnungsgrundlage dienten die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck, zukünftige, noch nicht feststehende, Einkommenssteigerungen von 16,0 % für das Jahr 2024 und 2,0 % ab 2025 (Vj. 2,0 %) und ein Zinssatz von 1,08 % (Vj. 0,60 %) gemäß RückAbzinsV bei einer durchschnittlichen Laufzeit der Verträge von 3,1 Jahren (Vj. 3,1 Jahren).

Bei der Bewertung der Verpflichtungen aus Jubiläumszusagen wurden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck und eine firmenspezifische Fluktuationsrate angesetzt. Da gemäß Tarifeinigung vom 4. Juni 2014 die Jubiläumsleistungen nur noch jährlich zugesagt werden und somit die Laufzeit der Verpflichtungen unter einem Jahr liegt, ist kein Rechnungszins anzusetzen.

Bei der Bemessung der übrigen Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken angemessen Rechnung getragen. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden Kostensteigerungen von durchschnittlich 2 % pro Jahr unterstellt und entsprechend der Restlaufzeit mit den Zinssätzen gemäß der RückAbzinsV abgezinst.

Die Verbindlichkeiten wurden mit Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Passive Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Ertrag für künftige Geschäftsjahre darstellen. Der Posten wird aufgelöst, sobald der Ertrag wirtschaftlich entstanden ist.

3. Angaben zu Posten der Bilanz

Aufgliederung und Bewegung des Anlagevermögens ergeben sich aus der "Entwicklung des Anlagevermögens", die diesem Anhang als Anlage beigefügt ist. Die Gliederung der Sachanlagen wurde gemäß den Bestimmungen der Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen erweitert.

Bei den Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, handelt es sich um ein Darlehen an die Delbus GmbH & Co. KG, Delmenhorst.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen richteten sich im Wesentlichen wie im Vorjahr gegen die Gesellschafterin Bremer Verkehrs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Bremen (BVBG).

Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultieren im Wesentlichen aus Verrechnungen innerhalb des Verkehrsverbundes.

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 117.500 TEUR (Vj. 123.000 TEUR) enthalten.

Sämtliche andere Forderungen haben Restlaufzeiten bis zu einem Jahr.

Im Posten "Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten" sind Treuhandkonten zur Umsetzung eines Demografie-Tarifvertrags in Höhe von 1.525 TEUR (Vj. 1.610 TEUR) enthalten.

Das Grundkapital ist eingeteilt in 200.000 Stückaktien, die sämtlich auf den Inhaber lauten. Davon besaß die BVBG, aufgrund des am 30. August 2017 in der Hauptversammlung beschlossenen und am 3. November 2017 im Handelsregister eingetragenen Ausschlusses der Minderheitsaktionäre gemäß §§ 327 a ff. AktG (Squeezeout), am Bilanzstichtag 200.000 Stück bzw. 100 %.

Die gesetzliche Gewinnrücklage ist mit 1.023 TEUR vollständig dotiert.

Die anderen Gewinnrücklagen beinhalten Werte aus den Übergangsvorschriften zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 3 EGHGB in Höhe von 121 TEUR.

Der Sonderposten für Investitionszuschüsse beinhaltet im Wesentlichen die für Straßenbahnen, Elektrobusse und Infrastruktur verwendeten Fördermittel.

Die ausgewiesenen Pensionsrückstellungen berücksichtigen neben dem versicherungsmathematischen Deckungskapital für die Verpflichtungen gegenüber den Anspruchsberechtigten, die nicht Mitglieder der Ruhegeldkasse der Bremer Straßenbahn (VVaG) sind, auch Verpflichtungen der Gesellschaft aus der Anpassung gemäß § 16 BetrAVG gegenüber Mitgliedern der Ruhegeldkasse der Bremer Straßenbahn (VVaG).

Die sonstigen Rückstellungen enthielten u. a. Beträge für Altersteilzeitverpflichtungen (10.218 TEUR), Haftpflichtrisiken (1.245 TEUR) sowie weitere Verpflichtungen aus dem Personalbereich (14.822 TEUR).

Eine Aufgliederung mit Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergibt sich aus dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel.

Restlaufzeiten
Art der Verbindlichkeit Gesamtbetrag bis zu 1 Jahr mehr als 1 Jahr
Ifd. Jahr
TEUR
Vorjahr
TEUR
Ifd. Jahr
TEUR
Vorjahr
TEUR
Ifd. Jahr
TEUR
Vorjahr
TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 296.074 263.370 23.821 22.747 272.253 240.623
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 33.938 36.175 33.938 36.175 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0 0 0 0 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1 1 1 1 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 71.252 56.540 70.997 56.284 255 256
401.265 356.086 128.757 115.207 272.508 240.879
Restlaufzeiten
Art der Verbindlichkeit davon mehr als 5 Jahre
Ifd. Jahr
TEUR
Vorjahr
TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 189.788 171.984
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 256 256
190.044 172.240

Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind 294.924 TEUR durch Bürgschaften der Freien Hansestadt Bremen (FHB) gesichert.

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die weder in der Bilanz erscheinen noch als Haftungsverpflichtung genannt wurden, belaufen sich für Miet- und Erbbaurechtsverträge bis zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit auf 14,1 Mio. EUR. Des Weiteren bestehen Verpflichtungen für eine noch nicht eingezahlte Kommanditeinlage (47 TEUR) sowie für laufende Bestellungen, im Wesentlichen für 50 Elektrobusse (42,8 Mio. EUR), acht Straßenbahnen (18,3 Mio. EUR) und den Bau eines Betriebshofes einschl. weiterer Gebäude (4,0 Mio. EUR).

4. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Die sämtlich im Inland erzielten Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt auf:

2023
TEUR
2022
TEUR
Fahrgelderträge 78.229 63.805
Ausgleichszahlungen 32.358 30.570
Zuschüsse für Linien 1.401 1.383
Sonstige Beförderungserträge 14 40
Betriebsnahe Umsatzerlöse 2.841 2.427
Leistungen für die Stadt 18.761 23.707
Übrige Umsatzerlöse 2.214 1.897
135.818 123.829

Die sonstigen betrieblichen Erträge entfallen insbesondere mit 6.494 TEUR (Vj. 4.506 TEUR) auf Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse, mit 5.286 TEUR (Vj. 100 TEUR) auf Betriebskostenzuschüsse, mit 2.675 TEUR (Vj. 20.547 TEUR) auf Erträge aus dem ÖPNV-Rettungsschirm, mit 2.554 TEUR (Vj. 1.768 TEUR) auf Erträge aus Schadenabrechnungen, mit 1.308 TEUR (Vj. 1.269 TEUR) auf Erträge aus Schadenersatzleistungen sowie mit 604 TEUR (Vj. 795 TEUR) auf Buchgewinne aus Anlagenabgängen und Schrotterlöse.

Der Materialaufwand beinhaltet in 2023 Erstattungen im Zusammenhang mit dem Strompreisbremsengesetz von 1.840 TEUR.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten Wertberichtigungen auf Lagermaterial von 204 TEUR (Vj. 47 TEUR), Abschreibungen auf Forderungen von 595 TEUR (Vj. 1.031 TEUR) Wertberichtigungen auf Forderungen von 81 TEUR (Vj. 288 TEUR) und Buchverluste aus Anlagenabgängen von 74 TEUR (Vj. 667 TEUR) sowie periodenfremde Aufwendungen im Zusammenhang mit Ausgleichsleistungen aus dem ÖPNV-Rettungsschirm für das Jahr 2022 in Höhe von 3.695 TEUR (Vj. 0 TEUR).

Im Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" sind Aufwendungen in Höhe von 313 TEUR (Vj. 647 TEUR) aus der Aufzinsung von Rückstellungen enthalten.

Die Erträge aus Verlustübernahme betrafen den gemäß Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag von der Bremer Verkehrs- und Beteiligungsgesellschaft mbH (BVBG) zu übernehmenden Verlust.

5. Ergänzende Angaben

Beteiligungen Anteil am Eigenkapital
%
Eigenkapital
TEUR
Ergebnis
TEUR
Unmittelbar
WeserBahn GmbH, Bremen 100 504 - 1)
Consult Team Bremen - Gesellschaft für Verkehrsplanung und Bau mbH, Bremen 100 26 - 1)
TM Traffic Marketing GmbH, Bremen 49 131 2) 106 2)
Verkehrsverbund Bremen/ Niedersachsen GmbH (VBN), Bremen 43,15 128 2) -1 2)
Delbus GmbH & Co. KG, Delmenhorst 6 -677 2) -4.213 2)

1) Es bestehen Ergebnisabführungsverträge.
2) Eigenkapital und Jahresergebnis des Geschäftsjahres 2022

Wesentliche Transaktionen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen

Nahe stehende Unternehmen und Personen im Sinne des § 285 Nr. 21 HGB sind die FHB, die BVBG, die BREPARK GmbH, alle Beteiligungen der BSAG sowie die Schlüsselpersonen der vorgenannten Organisationen einschl. deren nahen Familienangehörigen. Der Umfang der Geschäftsbeziehung ist in der folgenden Übersicht dargestellt:

Art des Geschäfts Art der Beziehung Erbringung von Dienstleistung
TEUR
Bezug von Dienstleistung
TEUR
Erhaltene Bürgschaften
TEUR
FHB 40.079 1.767 294.924
Muttergesellschaft 348 5 -
Tochtergesellschaften 37 923 -
Beteiligungsgesellschaften 3.050 1.389 -
Personen in Schlüsselpositionen - - -
Nahe Familienangehörige - - -

Organe und Aufwendungen für Organe

Der Vorstand der Gesellschaft setzt bzw. setzte sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

Name Wohnort
Ass. jur. Monika Alke Hattstedt
Dipl.-Ing. Thorsten Harder Appen
Dipl. Oec. Claudia Wiest Stuhr

Der Aufsichtsrat setzt bzw. setzte sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

Name Ausgeübter Beruf Wohnort
Dr. Ralph Baumheier (Vorsitzender ab 25.10.2023) Staatsrat Bremen
Dr. Maike Schaefer (bis 19.10.2023) (Vorsitzende) Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Bremen
Detlef Ahting (stellvertretender Vorsitzender) Gewerkschaftssekretär Braunschweig
Thomas Bode Betriebsschlosser Bremen
Holger Duveneck Haushaltsdirektor Twistringen
Dr. Thorsten Ebert Diplom-Ökonom Kassel
Thomas Ehmke Staatsrat Bremen
Dr. Martin Hagen (bis 06.12.2023) Staatsrat Bremen
Katja Heil Personalreferentin Bremen
Susanne Holsten (ab 06.12.2023) Referatsleiterin Senatskanzlei Referat 24 Tarmstedt
Dr. Dirk Kühling Abteilungsleiter Bremen
Karoline Linnert (ab 06.12.2023) Bürgermeisterin a.D. Bremen
Jana Pundsack Angestellte Oldenburg
Dennis Stahmann Angestellter Bremen
Katrin Weingarten Centerleiterin Marketing und Vertrieb Bremen
Sandra Werner Angestellte Bremen
Markus Westermann Gewerkschaftssekretär Bremen
Bettina Wilhelm Landesbeauftragte für Frauen des Landes Bremen Bremen

Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen im Geschäftsjahr 25 TEUR. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält für jede Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats eine Vergütung von 200 EUR. Der/Die Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält den doppelten, der/die stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende den eineinhalbfachen Betrag. Daneben erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats Ersatz aller ihnen durch die Ausübung des Amtes entstehenden Auslagen. Gemäß § 5a des Senatsgesetzes und den §§ 6 und 6a der Bremischen Nebentätigkeitsverordnung besteht für den davon betroffenen Personenkreis eine Ablieferungspflicht für Vergütungen aus der Aufsichtsratstätigkeit.

Vergütung für die Mitglieder des Vorstands:

Gehalt
TEUR
Zielerreichungsprämie *
TEUR
Zulage
TEUR
Sachbezug
TEUR
Gesamt
TEUR
Monika Alke 225 50 5 1 281
Thorsten Harder 225 50 5 1 281
Claudia Wiest 225 50 5 1 281
675 150 15 3 843

*) Rückstellungszuführungen

Die Ruhegelder und Hinterbliebenenbezüge früherer Vorstandsmitglieder beliefen sich auf 452 TEUR. Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und deren Hinterbliebenen wurden 5.835 TEUR zurückgestellt.

Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr gemäß § 285 Nr. 17 HGB betrug für Abschlussprüfungsleistungen 70 TEUR, für andere Bestätigungsleistungen 21 TEUR und für sonstige Leistungen 14 TEUR.

Von der durchschnittlichen Zahl der Arbeitnehmenden (2.334 ) waren 1.784 Lohnempfangende und 550 Gehaltsempfangende einschließlich der leitenden Angestellten.

Die BVBG, Amtsgericht Bremen HRB 9430 HB, ist mehrheitlich an der Gesellschaft beteiligt. Sie ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen im Sinne des § 285 Nr. 14 HGB aufstellt. Der Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Vorstand und Aufsichtsrat haben am 19. Dezember 2023 die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 abgegeben. Die Erklärung ist durch Wiedergabe auf unserer Homepage www.bsag.de dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht worden.

Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach dem Schluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten.

 

Bremen, den 28. März 2024

Der Vorstand

Monika Alke

Thorsten Harder

Claudia Wiest

Entwicklung des Anlagevermögens

Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2023
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Umbuchungen
EUR
31.12.2023
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte- und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 12.371.859,04 650.751,86 1.156.446,12 +44.350,34 11.910.515,12
2. Geleistete Anzahlungen - 75.000,00 - - 75.000,00
12.371.859,04 725.751,86 1.156.446,12 +44.350,34 11.985.515,12
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschl. der Bauten auf fremden Grundstücken 45.064.657,75 124.346,91 313.232,76 - 44.875.771,90
davon: Geschäfts-, Betriebs- und andere Bauten (39.739.516,33) (29.946,18) (313.232,76) (-) (39.456.229,75)
2. Gleisanlagen. Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen 145.454.552,59 4.423.387,78 318.757,52 +7.223.288,68 156.782.471,53
3. Fahrzeuge für Personenverkehr 356.170.138,66 39.765.855,36 25.680.715,12 +4.220.304,08 374.475.582,98
4. Technische Anlagen und Maschinen 20.162.108,78 587.778,02 323.889,64 +257.895,87 20.683.893,03
5. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 66.437.993,81 2.916.583,78 3.788.189,08 +2.445.620,20 68.012.008,71
6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 36.979.437,90 23.426.685,11 - -14.191.459,17 46.214.663,84
670.268.889,49 71.244.636,96 30.424.784,12 -44.350,34 711.044.391,99
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 35.790,43 - - - 35.790,43
2. Beteiligungen 98.487,14 - - - 98.487,14
3. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.891.779,96 - - - 1.891.779,96
2.026.057,53 - - - 2.026.057,53
684.666.806,06 71.970.388,82 31.581.230,24 -0,00 725.055.964,64
Abschreibungen
01.01.2023
EUR
Zugänge
EUR
Zuschreibung
EUR
Abgänge
EUR
Umbuchung
EUR
31.12.2023
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte- und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 9.780.211,04 945.048,20 - 1.122.005,12 - 9.603.254,2
2. Geleistete Anzahlungen - - - - - -
9.780.211,04 945.048,20 - 1.122.005,12 - 9.603.254,12
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschl. der Bauten auf fremden Grundstücken 23.739.997,40 797.838,18 - 313.232,76 - 24.224.602,82
davon: Geschäfts-, Betriebs- und andere Bauten (22.993.991,33) (749.932,18) (-) (313.232,76) (-) (23.430.690,75)
2. Gleisanlagen. Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen 69.214.525,59 6.145.608,53 - 283.896,59 - 75.076.237,53
3. Fahrzeuge für Personenverkehr 122.410.051,66 15.422.293,44 - 24.723.258,12 - 113.109.086,98
4. Technische Anlagen und Maschinen 13.893.001,78 778.120,89 - 323.889,64 - 14.347.233,03
5. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 40.633.056,92 4.557.250,48 6.225,50 3.782.527,08 - 41.401.554,82
6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau - - - - - -
269.890.633,35 27.701.111,52 6.225,50 29.426.804,19 - 268.158.715,18
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen - - - - - -
2. Beteiligungen - - - - - -
3. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht - - - - - -
- - - - - -
279.670.844,39 28.646.159,72 6.225,50 30.548.809,31 - 277.761.969,30
Buchwerte
31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte- und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 2.307.261,00 2.591.648,00
2. Geleistete Anzahlungen 75.000,00 -
2.382.261,00 2.591.648,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschl. der Bauten auf fremden Grundstücken 20.651.169,08 21.324.660,35
davon: Geschäfts-, Betriebs- und andere Bauten (16.025.539,00) (16.745.525,00)
2. Gleisanlagen. Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen 81.706.234,00 76.240.027,00
3. Fahrzeuge für Personenverkehr 261.366.496,00 233.760.087,00
4. Technische Anlagen und Maschinen 6.336.660,00 6.269.107,00
5. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 26.610.453,89 25.804.936,89
6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 46.214.663,84 36.979.437,90
442.885.676,81 400.378.256,14
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 35.790,43 35.790,43
2. Beteiligungen 98.487,14 98.487,14
3. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.891.779,96 1.891.779,96
2.026.057,53 2.026.057,53
447.293.995,34 404.995.961,67

G. WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS

Nach dem Ergebnis unserer Prüfung haben sich Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und des Jahresabschlusses sowie des Lageberichts nicht ergeben. Nachfolgend geben wir den erteilten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk wieder:

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Bremer Straßenbahn Aktiengesellschaft, Bremen

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Bremer Straßenbahn Aktiengesellschaft, Bremen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Bremer Straßenbahn Aktiengesellschaft, Bremen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Absatz 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."

 

Bremen, den 15. Mai 2024

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